Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 14. Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels
aktuell keine Fassung in Kraft
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24.4.1950 bis 24.04.1950 (BGBl. Nr. 204/1950)
aktuell keine Fassung in Kraft
14.10.1922 bis 23.04.1950 (BGBl. Nr. 740/1922)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Frauenhandel