gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. I § 4 Abs. 11 Z 4)
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 283/2003
§ 2.
Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht getroffen werden, sind diese von der Schulbehörde erster Instanz zu erlassen.
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