Artikel I
Organisation/Satzung/Aufgaben der ÖIAG Firma, Gegenstand, Grundkapital
§ 1.
(1) Die Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft (ÖIAG) hat ihren Sitz in Wien.
(2) Wesentliche Aufgaben der Gesellschaft sind
- a) die Abgabe von Anteilen (Privatisierungsmanagement),
- b) das Halten, die Verwaltung und die Ausübung von Anteilsrechten (Beteiligungsmanagement) an Unternehmen, an denen die ÖIAG beteiligt ist oder die ihr künftig durch Bundesgesetz oder Rechtsgeschäft übertragen werden (Beteiligungsgesellschaften), sowie
- c) der Erwerb von Anteilsrechten gemäß § 9 Abs. 3 und 4.
- d) die Abwicklung von Maßnahmen nach § 2 Abs. 1 Z 1 bis 3 und 6 Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG), BGBl. I Nr. 136/2008, als Bevollmächtigte des Bundes;
- e) der Erwerb von Beteiligungen an Rechtsträgern gemäß § 1 FinStaG nach § 2 Abs. 1 Z 4 und 5 FinStaG.
Die genannten Aufgaben sind jedenfalls in die Satzung der Gesellschaft aufzunehmen.
(2a) Die Aufgaben nach Abs. 1 lit. d und e sind auf die nach § 3 Abs. 5 FinStaG zu gründende Tochtergesellschaft zu übertragen.
(3) Das Grundkapital beträgt 363 365 000 Euro und ist geteilt in 5 000 Stück Stückaktien.
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