Art. 1 § 11 BRZ GmbH

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2001

Aufsichtsrat

§ 11.

Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus sechs Mitgliedern besteht. Vier Mitglieder werden vom Bundesminister für Finanzen bestellt, zwei Mitglieder entsendet die betriebliche Arbeitnehmervertretung der Gesellschaft.

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