Anlage
Zu § 8 Abs. 2
1. Überprüfung des Milchanteils
Der Milchanteil wird mit Hilfe der analytisch ermittelten Eiweißund/oder Laktosekonzentrationen in der Ausgangsmilch und im Fertigerzeugnis berechnet. Die Eiweißbestimmung wird nach Kjeldahl oder mittels Infrarotspektralphotometrie durchgeführt. Die Laktosebestimmung erfolgt enzymatisch. Sofern aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen die Gleichwertigkeit mit der angeführten Untersuchungsmethode nachgewiesen wird, kann die AMA auf Antrag auch ein anderes Untersuchungsverfahren zulassen. Die Probenahme und der Auftrag an das zuständige Labor erfolgen durch die AMA. Wird festgestellt, dass der Milchanteil nicht entspricht, ist die Beihilfe bis zur nächsten nicht beanstandeten Probe nicht zu gewähren.
2 Überprüfung des Zuckeranteils
Die Überprüfung des Zuckeranteils erfolgt durch eine flüssig chromatografische Methode in Anlehnung an die Methode nach § 64 LMBG 40.00/7 November 1999. Dabei werden folgende Zucker erfasst:
Fructose, Glucose, Galactose, Saccharose, Maltose und Lactose. Die Messunsicherheit beträgt 10%. Sofern aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen die Gleichwertigkeit mit der angeführten Untersuchungsmethode nachgewiesen wird, kann die AMA auf Antrag auch ein anderes Untersuchungsverfahren zulassen.
Die Probenahme und der Auftrag an das zuständige Labor erfolgen durch die AMA. Wird festgestellt, dass der Zuckeranteil nicht entspricht, ist die Beihilfe bis zur nächsten nicht beanstandeten Probe nicht zu gewähren.
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 300/2008
Schlagworte
Eiweißkonzentration
Zuletzt aktualisiert am
22.08.2017
Gesetzesnummer
20005642
Dokumentnummer
NOR40101441
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