Anlage 1 SBV 2008

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.2008

Anlage 1

Anlage

Zu § 8 Abs. 1

  1. 1. Überprüfung des Milchanteils

    Der Milchanteil wird mit Hilfe der analytisch ermittelten Eiweißund/oder Laktosekonzentrationen in der Ausgangsmilch und im Fertigerzeugnis berechnet. Die Eiweißbestimmung wird nach Kjeldahl oder mittels Infrarotspektralphotometrie durchgeführt. Die Laktosebestimmung erfolgt enzymatisch. Sofern aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen die Gleichwertigkeit mit der angeführten Untersuchungsmethode nachgewiesen wird, kann die AMA auf Antrag auch ein anderes Untersuchungsverfahren zulassen.

  1. 2. Häufigkeit der Kontrollen

    Der Milchanteil ist je Erzeugnis im Abstand von zwei Jahren zu überprüfen. Der Probenabruf erfolgt durch das zuständige Labor. Der Auftrag an die zuständigen Labors erfolgt durch die AMA. Wird festgestellt, dass der Milchanteil nicht entspricht, ist die Beihilfe bis zur nächsten nicht beanstandeten Probe nicht zu gewähren.

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