Anlage
LEHRPLAN DER POLYTECHNISCHEN SCHULE I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL (Französisch, Italienisch, Kroatisch, Slowenisch, Ungarisch ua.)
Die Polytechnische Schule hat gemäß § 28 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, auf das weitere Leben und insbesondere auf das Berufsleben vorzubereiten. Die Schüler sind im Anschluß an die 8. Schulstufe je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in Lehre und Berufsschule bestmöglich zu qualifizieren sowie für den Übertritt in weiterführende Schulen zu befähigen.
Von ihrer persönlichen Situation ausgehend sind die Jugendlichen durch Vertiefung und Erweiterung der Allgemeinbildung sowie durch Vermittlung einer Berufsorientierung und einer Berufsgrundbildung in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und für eine weitere Ausbildung zu motivieren und zu befähigen.
Der Unterricht baut auf die Vorbildung der ersten acht Schulstufen auf und hat im Sinne der Allgemeinbildung und Berufsgrundbildung zum Ziel, daß die Schüler
- für das weitere Leben bedeutsame Fähigkeiten und Kenntnisse vertiefen und erweitern,
- sich mit wesentlichen Fragen ihres zukünftigen Lebens auseinandersetzen,
- ihre Kreativität entwickeln,
- ihr Urteils- und Entscheidungsvermögen ausbauen,
- theoretisch und praktisch Erlerntes auf neue Situationen anwenden,
- Vorteile und Eigenarten einer Dualität von Arbeit und Ausbildung erkennen und nutzen lernen,
- durch praktisches, beruflich anwendbares Lernen auf einen frühen Berufseintritt vorbereitet werden,
- persönliche und berufliche Handlungsfähigkeit (Selbst, Sozial- und Sachkompetenz) entwickeln und
- sich auf Mobilität und lebensbegleitendes Lernen einstellen.
Die Berufsgrundbildung vermittelt auf große Berufsfelder (Gruppen von verwandten Berufen) bezogene grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die in der weiteren Ausbildung und im späteren Leben als breite Basis nutzbar sind und einen Beitrag zur Berufsorientierung leisten.
Berufsorientierung als prinzipielles Anliegen aller Unterrichtsgegenstände unterstützt prozeßorientiert die persönliche Berufsentscheidung, macht Informationen über die Arbeitswelt zugänglich, beinhaltet Raum für Reflexion von Erfahrungen und bietet Möglichkeiten für Erprobungen und Erkundungen. Der Schüler soll arbeitnehmerisches und unternehmerisches Denken kennen- und einschätzen lernen, persönliche Lebens- und Berufsperspektiven entwickeln und in die Lage versetzt werden, sich selbständig und erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt um einen Ausbildungsplatz zu bewerben bzw. motiviert sein, eine Berufsausbildung in einer weiterführenden Schule anzustreben.
II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
A. ART UND GLIEDERUNG DES LEHRPLANES
Der Rahmencharakter des Lehrplans für die Polytechnische Schule räumt dem Lehrer Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl, der Gewichtung und der zeitlichen Verteilung der Lehrinhalte und Lernziele sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten ein.
Im Rahmen der Pflichtgegenstände ermöglichen alternative Pflichtgegenstände unter Bedachtnahme auf die ausstattungsmäßigen Gegebenheiten die Berücksichtigung der Interessen der Schüler. Die alternativen Pflichtgegenstände sind jeweils zu Fachbereichen zusammengefaßt.
Im Lehrstoff aller Pflichtgegenstände wird zum besseren Erkennen des Wesentlichen ein Kernbereich festgelegt.
Bei den alternativen Pflichtgegenständen (im Fachbereich) wird ein Erweiterungsbereich mit zusätzlichen Lehrinhalten ausgewiesen, wodurch leistungsfähige Schüler zusätzliche Qualifikationen erlangen können.
Um den besonderen Erfordernissen in der Region Rechnung zu tragen, weist der Lehrplan für die Polytechnische Schule Freiräume für schulautonome Bestimmungen auf (siehe Abschnitt III).
B. FACHBEREICHE (WAHLPFLICHTBEREICHE)
Die Berufsgrundbildung wird in Form von Fachbereichen, die großen Berufsfeldern der Wirtschaft entsprechen, den Schülern als Bereiche von alternativen Pflichtgegenständen zur Wahl angeboten. In den Fachbereichen werden grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse (Schlüsselqualifikationen) vermittelt. Durch betont handlungsorientiertes Lernen soll die Erschließung der individuellen Begabungen und die Lernmotivation gefördert werden.
Die Fachbereiche eröffnen eine Vielfalt der beruflichen Möglichkeiten und die abgestimmte Fortsetzung des Bildungsweges in weiterführenden Schulen. Entsprechend den beruflichen Interessen der Schüler und den Möglichkeiten am Standort sind daher möglichst viele verschiedene Fachbereiche den Schülern zur Wahl anzubieten. Jeder Schüler hat einen Fachbereich zu wählen.
Die Fachbereiche gliedern sich in technische Fachbereiche
- Fachbereich METALL,
- Fachbereich ELEKTRO,
- Fachbereich BAU,
- Fachbereich HOLZ,
und in wirtschaftlich / sozial / kommunikative Fachbereiche
- Fachbereich HANDEL-BÜRO,
- Fachbereich DIENSTLEISTUNGEN,
- Fachbereich TOURISMUS.
An jedem Standort sind je nach Schülerzahl in Abstimmung mit den ausstattungsmäßigen Gegebenheiten mindestens drei verschiedene Fachbereiche anzubieten, wobei ausstattungsmäßige Verbesserungen zur Erweiterung des Angebotes beitragen. Die Fachbereiche können auch klassen- oder schulübergreifend geführt werden.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann vorgesehen werden, daß die Fachbereiche METALL und ELEKTRO, BAU und HOLZ sowie DIENSTLEISTUNGEN und TOURISMUS kombiniert oder auch in Form einer inneren Differenzierung geführt werden.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann auch ein im Lehrplan nicht enthaltener Fachbereich vorgesehen werden (siehe Abschnitt III, schulautonome Lehrplanbestimmungen).
C. ORIENTIERUNGSPHASE
Eine Orientierungsphase am Beginn des Schuljahres (§ 11 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes) dient dem Schüler zur Abklärung des anzustrebenden Berufsfeldes und der Einsicht in das Zusammenwirken der Berufe im Wirtschaftsleben sowie dem Aufbau einer entsprechenden Lernmotivation für das Schuljahr. Dem Schüler soll die Möglichkeit geboten werden, möglichst alle an der Schule zur Wahl angebotenen Fachbereiche kennenzulernen. Die Einbindung von berufspraktischen Tagen ist sinnvoll.
D. UNTERRICHTSPRINZIPIEN
Der Polytechnischen Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die als Kombination inhaltlicher und methodischer Anforderungen zu verstehen sind und fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind (Unterrichtsprinzipien):
- Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt;
- Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern;
- Gesundheitserziehung;
- Interkulturelles Lernen;
- Leseerziehung und Sprecherziehung;
- Medienerziehung;
- Musische Erziehung;
- Politische Bildung (einschließlich staatsbürgerlicher Erziehung);
- Sexualerziehung;
- Umwelterziehung;
- Verkehrserziehung;
- Vorbereitung auf neue Techniken, insbesondere Kommunikations- und Informationstechniken;
- Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung).
E. DIFFERENZIERUNGSFORMEN
Differenzierungsmaßnahmen dienen der bestmöglichen individuellen Förderung.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III) sind in den Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik Differenzierungsmaßnahmen festzulegen, die im Hinblick auf den beabsichtigten Beruf bzw. auf die weitere Schullaufbahn möglichst individuell interessen- und begabungsfördernd wirken sollen.
In den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik sind die Schüler in ihrer Leistungsfähigkeit und Lernmotivation entweder durch Leistungsgruppen und/oder durch Interessensgruppen zu fördern. Dem Förderauftrag kann auch in heterogenen Schülergruppen durch innere Differenzierung entsprochen werden.
Sofern in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik eine Differenzierung nach Leistung erfolgt, sind die Schüler in zwei oder drei Leistungsgruppen zusammenzufassen. Der Unterricht in den einzelnen Leistungsgruppen unterscheidet sich sowohl durch die Komplexität des Stoffangebotes als auch durch die methodische Aufbereitung, etwa in Berücksichtigung unterschiedlicher Fähigkeiten der Schüler, Probleme selbständig zu formulieren und zu interpretieren, zu lösen sowie Lösungswege und Lösungen zu bewerten. Die Schüler der I. Leistungsgruppe erhalten ein über die Grundanforderungen hinausgehendes Lernangebot, das im Hinblick auf den Abstraktionsgrad und Komplexitätsgrad eine vertiefte oder erweiterte Auseinandersetzung mit den grundlegenden Bildungsinhalten ermöglicht. Für die Schüler der II. und III. Leistungsgruppe stehen die Sicherung und Festigung der Grundanforderungen und ihre Anwendung in lebens- und berufspraktischen Situationen im Vordergrund.
Sofern in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik eine Differenzierung nach Interessen erfolgt, sind die Schüler in Interessensgruppen nach dem gewählten Fachbereich, bzw. Gruppen von Fachbereichen zusammenzufassen, um sowohl beim Lernen wie auch beim Lehren besondere Anschaulichkeit und Motivation zu erzielen.
Sofern die für die Führung von Leistungs- oder Interessensgruppen erforderliche Schülerzahl nicht erreicht wird, können auch Formen der inneren Differenzierung durchgeführt werden. Innere Differenzierung dient dem optimalen individuellen Lernfortschritt und kann vor allem nach Lernzielen, Lernzielreihenfolge, Lernzeit, Unterrichtsverfahren und Unterrichtsmitteln erfolgen.
F. FÖRDERMASSNAHMEN
- 1. Für Schüler, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen
Lernangebotes bedürfen, kann ein Förderunterricht bis zum Ausmaß von 60 Unterrichtsstunden pro Klasse angeboten werden. Der Förderunterricht findet in Kursform von jeweils bis zu acht Unterrichtsstunden statt, wobei wöchentlich eine Unterrichtsstunde anzubieten ist. Aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen kann der Förderunterricht auch geblockt, klassenübergreifend bzw. gruppenübergreifend oder integriert in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes geführt werden.
- 2. Schüler ohne positiven Abschluß der 8. Schulstufe sollen an der Polytechnischen Schule neue Lern- und Begabungspotentiale aktivieren und motivierende Lebens- und Berufsperspektiven entwickeln. Diese Schüler sind hinsichtlich ihrer Befähigung für das Arbeits- und Berufsleben besonders zu fördern und ausgehend vom individuellen Bildungsstand zu einem bestmöglichen Bildungsabschluß (§ 28 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes) zu führen.
Da die Lernvoraussetzungen für diese Schüler außerordentlich unterschiedlich sein können, ist durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III) ein besonderes Förderprogramm (Auswahl und Schwerpunktsetzung aus den Kernbereichen des Lehrstoffs der Pflichtgegenstände bzw. in Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache auch nach dem Lehrplan der Hauptschule) zu erstellen. Sofern ein besonderes Förderprogramm nicht durch schulautonome Lehrplanbestimmungen erlassen wird, hat die Festlegung eines solchen durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen des Landesschulrates zu erfolgen.
Weiters kann durch Verordnung des Landesschulrats die Gesamtwochenstundenanzahl für diese Schülergruppe auf bis zu 29 Wochenstunden verringert werden, wenn dadurch Fördermaßnahmen besonders intensiviert werden können und der Einstieg ins Berufsleben unterstützt werden kann.
- 3. Für außerordentliche Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache
kann zum Erwerb der Unterrichtssprache ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu zwölf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Sofern die Organisation des besonderen Förderunterrichtes nur zusätzlich zum Unterricht in den Pflichtgegenständen möglich ist, ist durch Begrenzung des Förderunterrichtes oder durch entsprechende Kürzungen in anderen Unterrichtsgegenständen dafür Sorge zu tragen, daß eine zusätzliche zeitliche Belastung von höchstens sechs Wochenstunden nicht überschritten wird. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes zulässig.
Für ordentliche Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache kann bei Bedarf abweichend vom Förderunterricht ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Bei einer drei- bis sechsstündigen Führung dieses Unterrichts kann für die teilnehmenden Schüler eine Kürzung der Gesamtwochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen bis zu drei Wochenstunden vorgesehen werden.
G. BETREUUNGSPLAN FÜR GANZTÄGIGE POLYTECHNISCHE SCHULEN
An ganztägigen Schulformen (§ 8d des Schulorganisationsgesetzes) hat der Betreuungsteil wie der Unterrichtsteil zur Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes beizutragen. Er umfaßt die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung).
Folgende Ziele sind im Rahmen der ganztägigen Schulform anzustreben:
- Lernmotivation und Lernunterstützung,
- Soziales Lernen,
- Kreativität,
- Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung und
- Rekreation.
Lernmotivation und Lernunterstützung:
Die Lernbereitschaft und Lernmotivation der Schüler soll sowohl durch gezielte individuelle Förderung als auch durch partnerschaftliche Lernformen erhöht werden. Dabei ist auf ihre jeweiligen Interessen und Möglichkeiten Bedacht zu nehmen. Durch die Vermittlung von Lerntechniken soll die Effektivität des Lernens gesteigert werden.
Soziales Lernen:
Die ganztägige Schulform soll durch ihr vielgestaltiges Schulleben mehr Gelegenheit für soziales Lernen bieten und die Kontakte zwischen den Schülern (verschiedener Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä.) intensivieren. Kontaktfähigkeit, Toleranz und sozial angemessene Begegnungsformen sollen weiterentwickelt und gefördert werden. Dabei sind die außerschulischen Erfahrungen der Schüler zu berücksichtigen.
Kreativität:
Die ganztägige Schulform soll zusätzliche Möglichkeiten zur Entfaltung der Kreativität bieten.
Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung:
Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck soll die ganztägige Schulform zu einem sinnvollen Freizeitverhalten (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien) führen. Dabei sollen vermehrt Haltungen, Einstellungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben und gefördert werden, die auch im Sinne einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung ein Leben lang wesentlich sind.
Rekreation:
Die Schüler sollen ihre elementaren Bedürfnisse nach Bewegung, Sich-zurückziehen-können und Erholung auch bei geringeren räumlichen und zeitlichen Möglichkeiten erfüllen können. Dies setzt allerdings ein Mindestmaß an Raum und Ausstattung voraus. Wo die Möglichkeit besteht, sollte auch für Aufenthalt im Freien gesorgt werden.
Zur Verwirklichung dieser Ziele sind folgende Grundsätze zu beachten:
Die individuelle Betreuung wird am besten durch Bildung von kleinen Gruppen erreicht (innere Differenzierung), vor allem dann, wenn die Gruppe aus Schülern verschiedener Klassen besteht. Auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten der Schüler ist durch Differenzierung und individuelle Zuwendung so einzugehen, daß sowohl Lernschwache als auch überdurchschnittlich Lernbefähigte möglichst wirkungsvoll gefördert werden. Diese Förderung wird umso wirkungsvoller sein, je abwechslungsreicher der Betreuungsteil gestaltet wird.
Die biologische Leistungskurve ist bei der Abfolge der Lern- und Freizeiteinheiten zu berücksichtigen.
Der Zusammenarbeit der Lehrer sowie der Erzieher des Betreuungsteiles mit den Erziehungsberechtigten sowie bezüglich der Lernzeiten mit den Lehrern des Unterrichtsteiles kommt in ganztägigen Schulformen besondere Bedeutung zu.
Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfaßt drei Wochenstunden (sofern gemäß Abschnitt III schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollten. Sie ist jeweils einem bestimmten Pflichtgegenstand, in der Regel einem, für den schriftliche Arbeiten vorgesehen sind, zuzuordnen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit im Unterrichtsteil des betreffenden Unterrichtsgegenstandes als Grundlage weiterer Bildung zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Neue Lehrstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. In ihrem Rahmen erfolgt auch die Festigung und Vertiefung im Bereich der schriftlichen Arbeiten. Hiebei ist der vollständigen, sowie möglichst richtigen und eigenständigen Ausarbeitung Augenmerk zu schenken. Die Unterstützung durch den Lehrer darf nur so weit gehen, daß die Erledigung der gestellten Aufgabe selbständige Leistung des Schülers bleibt. Arbeitsaufträge an einzelne Schüler sind unerlässlich und sollen zu einer ökonomischeren Ausnützung der Lernzeiten führen.
Die individuelle Lernzeit umfaßt vier Wochenstunden (sofern gemäß Abschnitt III schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). In der individuellen Lernzeit kommt den Lehrern sowie den Erziehern die Aufgabe zu, die Schüler zu zweckmäßigen und zeitökonomischen Verfahrensweisen des selbständigen Lernens (Aneignung des Lehrstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen, Hausübungen, usw.) anzuleiten. Während der individuellen Lernzeiten sind möglichst alle Hausübungen zu erledigen. Auf den unterschiedlichen Umfang der Hausübungen und das unterschiedliche Lerntempo ist zu achten.
H. POLYTECHNISCHE SCHULEN, DIE EINER SONDERSCHULE ANGESCHLOSSEN SIND
Die Lehrstoffangaben in diesem Lehrplan gelten auch für Polytechnische Schulen, die in organisatorischem Zusammenhang mit Sonderschulen stehen, die nach dem Lehrplan der Volks- oder Hauptschulen unterrichten. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können an diesen Schulen therapeutisch-funktionelle Übungen im Ausmaß bis zu zwei Wochenstunden festgesetzt werden, die in die Gesamtwochenstundenzahl der Pflichtgegenstände einzurechnen sind.
Für Polytechnische Schulen, die in organisatorischem Zusammenhang mit Sonderschulen für Blinde oder Gehörlose sowie mit Allgemeinen Sonderschulen stehen und als solche zu bezeichnen sind, gelten die Lehrstoffangaben dieses Lehrplanes als unter den herrschenden schulischen Gegebenheiten anzustrebende Richtmaße. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Stundenausmaß der einzelnen Pflichtgegenstände unter Berücksichtigung der jeweiligen schulischen Gegebenheiten im Rahmen der Gesamtwochenstundenzahl festgelegt werden, wobei eine Verringerung der Gesamtwochenstundenanzahl auf bis zu 29 Wochenstunden erfolgen kann.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung.
Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes (Schulprofil).
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben auf den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und auf die räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule Bedacht zu nehmen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen sind auf das allgemeinbildende, das berufsorientierende und berufsgrundbildende Ausbildungsziel der Polytechnischen Schule sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens abzustimmen. Bemerkungen zur Stundentafel und Rahmenvorgaben
Durch schulautonome Bestimmungen kann im vorgegebenen Rahmen (siehe Z 2 der Stundentafel - Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen) die Wochenstundenanzahl bei jedem Pflichtgegenstand (ausgenommen Religion) erhöht bzw. verringert werden. Im Ausmaß von schulautonom festgelegten Reduktionen können auch zusätzliche alternative Pflichtgegenstände vorgesehen werden.
Aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen kann ein Pflichtgegenstand geteilt werden bzw. mit einem bezüglich Fachgebiet und Methodik verwandten Pflichtgegenstand als zusammengefaßter Pflichtgegenstand geführt werden. Aus der neuen Bezeichnung müssen die Bezeichnungen der lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände hervorgehen.
Ferner sind durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Differenzierungsmaßnahmen und erforderlichenfalls ein besonderes Förderprogramm festzulegen. Erfolgt schulautonom keine derartige Festlegung, so sind die erforderlichen Lehrplanbestimmungen durch den Landesschulrat zu treffen.
Weiters können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen eine verbindliche Übung, zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen, Abweichungen vom Förderunterrichtsangebot, ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und unverbindlichen Übungen sowie eine nähere Bezeichnung der unverbindlichen Übung „Interessen- und Begabungsförderung, Sport“ festgelegt werden.
Soweit in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Unterrichtsgegenstandsbezeichnung sowie das Stundenausmaß, Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff sowie Didaktische Grundsätze zu enthalten.
Im Wege schulautonomer Bestimmungen können einzelne Unterrichtsgegenstände auch in Kursform über einen Teil des Schuljahres geführt werden. Stundenplanmäßige Blockungen der Wochenstunden sind in allen Unterrichtsgegenständen aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen zulässig.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können in verschiedenen organisatorischen Formen (zB Kurse, Projekte, klassenübergreifend) geführt werden. Die unverbindliche Übung „Interessen- und Begabungsförderung, Sport“ kann im Rahmen eines Gesamtstundenausmaßes von bis zu 80 Unterrichtsstunden auch kursmäßig über einen Teil des Schuljahres geführt werden. Diese unverbindliche Übung kann auch integriert in andere Unterrichtsgegenstände geführt werden.
Verminderung der Gesamtwochenstundenanzahl
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann für einzelne Klassen oder Gruppen einer Schule eine Verminderung der Gesamtwochenstundenanzahl um 2 Wochenstunden festgelegt werden, sofern folgende Bedingungen zutreffen:
Die Lernvoraussetzungen in der Klasse oder Gruppe sind nach den örtlichen Gegebenheiten außerordentlich schwierig, und es liegt ein besonderes Konzept der Förderung vor.
Schulautonomer Fachbereich
Falls die berufliche Interessenslage einer genügend großen Gruppe von Schülern andere als die im Lehrplan vorgesehenen Fachbereiche erfordert, können im Lehrplan angeführte Unterrichtsgegenstände und im genannten Ausmaß (siehe Stundentafel) auch zusätzliche alternative Pflichtgegenstände zu einem schulautonomen Fachbereich zusammengefaßt werden.
Die Fachbereichsbezeichnung muß den inhaltlichen Schwerpunkt des Fachbereiches wiedergeben.
Schulautonomie bei ganztägigen Polytechnischen Schulen
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das im Betreuungsplan für ganztägige Schulformen festgelegte Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten mit zwei oder vier Wochenstunden festgesetzt werden; in diesen Fällen beträgt das Ausmaß der individuellen Lernzeit sechs Wochenstunden (bei zwei Wochenstunden gegenstandsbezogener Lernzeit) oder zwei Wochenstunden (bei vier Wochenstunden gegenstandsbezogener Lernzeit).
IV. STUNDENTAFEL
- 1. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
--------------------------------------------------------------------
Wochen-
A. Pflichtgegenstände stunden
--------------------------------------------------------------------
Religion ................................................... 2
Berufsorientierung und Lebenskunde ......................... 2
Politische Bildung und Wirtschaftskunde .................... 2
Deutsch .................................................... 3
Lebende Fremdsprache (Englisch) 1) ......................... 3
Mathematik ................................................. 3
Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre .................. 2
Leibesübungen .............................................. 2
--------------------------------------------------------------------
Zwischensumme (A) ... 19
--------------------------------------------------------------------
--------------------------------------------------------------------
FACHBEREICHE
B. Alternative Me- Elek- Han- Dienst- Tou-
Pflichtgegenstände tall tro Holz Bau del- lei- ris-
Büro stun- mus
gen
--------------------------------------------------------------------
Technisches Seminar 2) 3) .... 4 4 2 2 - - -
Technisches Zeichnen 4) ...... 2 2 4 4 - - -
Fachkunde .................... 2 2 2 2 - - -
Werkstätte ................... 7 7 7 7 - - -
Betriebswirtschaftliches
Seminar 5) ................. - - - - 4 - -
Human-kreatives Seminar 6) ... - - - - - 4 4
Buchführung 7) ............... - - - - 4 2 2
Textverarbeitung ............. - - - - 3 3 3
Fachpraktische Übungen ....... - - - - 4 - -
Ernährung, Küchenführung,
Service ...................... - - - - - 4 4
Kreatives Gestalten .......... - - - - - 2 -
Zweite lebende Fremdsprache 8) - - - - - - 2
--------------------------------------------------------------------
Zwischensumme (B) ... 15 15 15 15 15 15 15
--------------------------------------------------------------------
Summe (A, B) ... 34 34 34 34 34 34 34
--------------------------------------------------------------------
--------------------------------------------------------------------
Wochen-
C. Freigegenstände stunden
--------------------------------------------------------------------
Angewandte Informatik ...................................... 2
Kommunikation, Werbung ..................................... 2
Textiles Werken ............................................ 2
Erweiterte Gesundheitslehre ................................ 2
Muttersprachlicher Unterricht .............................. 3
--------------------------------------------------------------------
D. Unverbindliche Übungen
--------------------------------------------------------------------
Interessen- und Begabungsförderung, Sport .................. 2
Verkehrserziehung .......................................... 1
Muttersprachlicher Unterricht .............................. 3
--------------------------------------------------------------------
E. Förderunterricht 10)
--------------------------------------------------------------------
2. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
--------------------------------------------------------------------
Wochen-
A. Pflichtgegenstände stunden
--------------------------------------------------------------------
Religion ................................................... 2
Berufsorientierung und Lebenskunde ......................... 2-3
Politische Bildung und Wirtschaftskunde .................... 2-3
Deutsch .................................................... 2-4
Lebende Fremdsprache 1) 8) ................................. 2-4
Mathematik ................................................. 2-4
Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre .................. 2-3
Leibesübungen .............................................. 2-4
--------------------------------------------------------------------
Zwischensumme (A) ... 17-21
--------------------------------------------------------------------
--------------------------------------------------------------------
FACHBEREICHE
B. Alternative Me- Elek- Han- Dienst- Tou- Auto-
Pflichtgegenstände tall tro Holz Bau del- lei- ris- nom
Büro stun- mus
gen
--------------------------------------------------------------------
Technisches Seminar
2) 3) ............ 3-5 3-5 2-3 2-3 - - - 0-5
Technisches Zeichnen
4) ............... 2-3 2-3 3-5 3-5 - - - 0-5
Fachkunde .......... 2-3 2-3 2-3 2-3 - - - 0-3
Werkstätte ......... 5-9 5-9 5-9 5-9 - - - 0,9
Betriebswirtschaft-
liches Seminar 5) - - - - 3-5 - - 0-5
Human-kreatives
Seminar 6) ....... - - - - - 3-5 3-5 0-5
Buchführung 7) ..... - - - - 3-5 2-3 2-3 0-5
Textverarbeitung ... - - - - 2-4 2-4 2-4 0-4
Fachpraktische
Übungen .......... - - - - 3-5 - - 0-5
Ernährung,
Küchenführung,
Service .......... - - - - - 3-5 3-5 0-5
Kreatives Gestalten - - - - - 1-3 - 0-3
Zweite lebende
Fremdsprache 8) .. - - - - - - 2-3 0-3
Zusätzliche
alternative
Pflichtgegenstände
9) ............... 0-4 0-4 0-4 0-4 0-4 0-4 0-4 0-6
--------------------------------------------------------------------
Zwischensumme (B) .. 13-17 13-17 13-17 13-17 13-17 13-17 13-17 13-17
--------------------------------------------------------------------
C. Verbindliche
Übung - - - - - - - 0-1
--------------------------------------------------------------------
Summe (A, B, C) ... 34 34 34 34 34 34 34 34
--------------------------------------------------------------------
D. Freigegenstände ........................................... 0-4
--------------------------------------------------------------------
E. Unverbindliche Übungen .................................... 0-4
--------------------------------------------------------------------
F. Förderunterricht 10)
--------------------------------------------------------------------
-------------
- 1) Einschließlich Fachsprache.
- 2) Technisches Seminar und Grundlagen der Mechanik im Fachbereich
METALL.
- 3) Technisches Seminar und Grundlagen der Elektrotechnik im Fachbereich ELEKTRO.
- 4) Technisches Zeichnen und Konstruktionsübungen im Fachbereich
HOLZ bzw. BAU.
- 5) Betriebswirtschaftliches Seminar und angewandte Informatik.
- 6) Human-kreatives Seminar und fachpraktische Übungen.
- 7) Buchführung und Wirtschaftsrechnen im Fachbereich HANDEL-BÜRO.
- 8) Die Fremdsprache ist in Klammer einzusetzen.
- 9) Die Festlegung erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen.
- 10) Siehe Abschnitt II Unterabschnitt F Z 1.
V. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Unterricht geht von den Erfahrungen, dem Bildungsstand und der persönlichen Lebenssituation der Schüler aus.
Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrinhalte sowie die Gestaltung der Arbeitsweisen (insbesondere durch handlungsorientierten Unterricht) sind sowohl die Interessen und Fähigkeiten als auch die Anwendbarkeit auf die berufliche und private Lebenssituation der Schüler maßgeblich, sodaß die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen ein breites Spektrum von beruflichen bzw. schulischen Möglichkeiten eröffnen.
Bei der Verwirklichung des Lehrplans und zum Erwerb der individuell am besten zu nützenden Lerntechniken sind abwechslungsreiche Arbeits-, Interaktions- und Unterrichtsformen anzuwenden, wie auch verschiedene Unterrichtsmittel und in besonderer Weise neue technische Medien zweckmäßig einzusetzen. Die Schüler sollen zum zielführenden Fragen und Forschen ermuntert werden. Der Personalcomputer als zeitgemäßes Schreib-, Speicher- bzw. Kommunikationswerkzeug soll als lernunterstützendes Medium verwendet werden, und die Informationsbeschaffung soll in vielfältigen Formen erfolgen.
Die Entwicklung und Förderung von Schlüsselqualifikationen gehören zu den Hauptanliegen der Polytechnischen Schule.
Die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfordern die Berücksichtigung von Veränderungen und Neuerungen in der Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur sowie von fachlichen Entwicklungen. Der Unterricht soll auf Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten in der Region eingehen und ist möglichst fächerübergreifend und vernetzt auszurichten.
Der Pflege eines altersgemäßen mündlichen und schriftlichen Ausdrucks ist in allen Unterrichtsgegenständen Aufmerksamkeit zu schenken.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen methodischen Vereinfachung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.
Durch vielfältige Wiederholung (nicht in Form von Leistungsfeststellungen) der wichtigen Hauptanliegen des Lehrplanes, getragen vom Verständnis für Zusammenhänge, ist der Unterrichtsertrag dauerhaft zu festigen.
Durch Veranstaltung von Exkursionen, Lehrausgängen und Berufspraktischen Tagen und Unterricht an außerschulischen Lernorten soll die Einsicht in fachlich-technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in soziale Beziehungen und persönliche Befindlichkeiten in der Arbeitswelt gefördert werden.
Leistungsdifferenzierung soll nicht nur auf den Lehrstoff bezogen werden, sondern auch prozeßorientiert (durch Bearbeitung der im Lehrstoff angeführten Themen auf unterschiedlichem Niveau) erfolgen.
Auf die Sicherung der Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten durch Nutzung von Zeitressourcen zur Vertiefung und Festigung der Lehrinhalte des Kernbereiches ist Wert zu legen. Auf der Grundlage dieser gesicherten Kenntnisse und Fertigkeiten in den wesentlichen Inhalten des Kernbereiches bietet der im Lehrstoff der alternativen Unterrichtsgegenstände (Fachbereiche) ausgewiesene Erweiterungsbereich leistungsfähigen Schülern die Möglichkeit zum Erwerb zusätzlicher, weiterführender Lehrinhalte.
Technische Fachbereiche
Die in den vor dem Besuch der Polytechnischen Schule zurückgelegten Schulstufen gewonnenen Erfahrungen mit Natur und Technik sind in den Fachbereichen HOLZ, BAU, METALL oder ELEKTRO durch Realbezug anzuwenden und weiterzuentwickeln.
Die Lehrstoffauswahl ist je nach Fachbereich den Berufsfeldern metallverarbeitender, elektrotechnischer, holzverarbeitender Berufe bzw. der Bau- und Baunebengewerbeberufe zu entnehmen und unter Berücksichtigung aktueller Daten und Technologien - allenfalls auch in Zusammenarbeit mit anderen Bildungseinrichtungen - zu bearbeiten.
Bei den gemeinsamen Lern- und Arbeitsprozessen sind zur Verbesserung der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit, insbesondere für die Arbeitswelt, kommunikativ ausgeprägte Sozialformen zu wählen.
Die Inhalte aus dem jeweiligen technischen Fachbereich sind durch die Vernetzung von Lernfeldern zueinander in Beziehung zu bringen. Dies betrifft insbesondere die Fächer Mathematik, Technisches Seminar, Technisches Zeichnen sowie die Fachkunde und vor allem Werkstätte.
Bei der Auswahl der Inhalte sind Interessen und Neigungen sowie das Leistungsvermögen der Schüler zu berücksichtigen, sodaß in allen Gegenständen ein individueller Lernfortschritt erzielt werden kann.
Wichtig ist auch die Sensibilisierung und Schärfung der Wahrnehmung bezüglich der Folgen naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und technischer Eingriffe auf Natur, Tier und Mensch.
Handlungsorientierter Unterricht und ganzheitliche Lern- und Arbeitsweisen fördern die Fähigkeit zum Weiterlernen und zur Gestaltung der eigenen Lernprozesse.
Fachbereich HANDEL-BÜRO
Die Lehrstoffauswahl ist dem Berufsfeld der kaufmännischen Berufe (insbesondere Einzelhandels- und Bürokaufmann) zu entnehmen und unter Berücksichtigung aktueller Daten und Technologien - allenfalls auch in Zusammenarbeit mit anderen Bildungseinrichtungen - zu bearbeiten.
Die Beispiele sind praxisnah zu wählen und in einer der beruflichen Situation möglichst naheliegenden Arbeitsweise zu bearbeiten.
Die eigenständige Beschaffung von nachschlagbaren Daten, Routineberechnungen und Routineabläufe sollen durch die Verwendung von in der Praxis gebräuchlichen Hilfsmitteln unterstützt werden.
Anstelle einer isolierten Darbietung der Inhalte ist eine Vernetzung im gesamten Fachbereich anzustreben.
Fachbereiche DIENSTLEISTUNGEN und TOURISMUS
Praktische und handlungsorientierte Arbeitsweisen sollen eine möglichst verständliche Aufarbeitung von fachtheoretischen Themen ermöglichen.
Regionale Aspekte und Schülerinteressen sind zu berücksichtigen.
Die Lehrstoffauswahl ist nach den beruflichen Interessen der Schüler den Berufsfeldern von Dienstleistungsberufen und Tourismusberufen zu entnehmen und unter Berücksichtigung aktueller Daten und Technologien - allenfalls auch in Zusammenarbeit mit anderen Bildungseinrichtungen - zu bearbeiten.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
- a) Katholischer Religionsunterricht:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der katholische Religionsunterricht leistet einen wesentlichen Beitrag zum Bildungsauftrag der Schule und versteht sich als Dienst an den Schülern.
Der Religionsunterricht soll den Schülern den christlichen Glauben erschließen, zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen und sie unsere christlich geprägte Kultur verstehen lassen. Er soll die Schüler zur aktiven Teilnahme am Leben in Gesellschaft und Staat, das auf Gerechtigkeit, Friede und Bewahrung der Schöpfung abzielt, ermutigen und befähigen.
Unter Berücksichtigung des allgemeinen Bildungszieles der Polytechnischen Schule sieht der Religionsunterricht seine Aufgabe darin, die Schüler zu begleiten, sie aber auch bei der Vorbereitung auf das weitere Leben durch religiöse Bildung zu unterstützen, wobei der bevorstehende Eintritt in das Berufsleben einen besonderen Schwerpunkt einnimmt.
Lernziele:
Der Schüler soll
- sich als Mensch angenommen erfahren und Haltungen im Umgang miteinander üben, die dem christlichen Menschenbild entsprechen. Diese Erfahrungen sollen ihm helfen, auf die Liebe Gottes aufmerksam zu werden;
- die Beziehungen in den Gemeinschaften, in denen er lebt, bewusst wahrnehmen und dabei die gegenseitige Verantwortung für deren Gelingen erkennen;
- erkennen, dass die Wertschätzung des anderen, Offenheit, Toleranz und Verlässlichkeit wesentliche Voraussetzungen für jede Gemeinschaft sind;
- Arbeit und Beruf als Aufgabe und Beitrag zur Entfaltung menschlichen Lebens, als Dienst am Mitmenschen und als Chance zur Mitgestaltung der Gesellschaft sowie zur Erhaltung der Schöpfung erkennen;
- das Bewusstsein für solidarisches Handeln im Geiste Jesu, insbesondere mit hilfesuchenden und benachteiligten Menschen, entwickeln;
- bei seinem Streben nach einem geglückten und guten Leben die eigenen Bedürfnisse und Sehnsüchte wahrnehmen, für jene der Mitmenschen sensibel werden und die verschiedenen, oft gegensätzlichen Sinnangebote und Versprechungen von Glück prüfen;
- sich mit Formen der Bewältigung von Leid und mit der Frage nach dem Tod auseinandersetzen und die Heilszusage Gottes in Jesus Christus als Grund und Erfüllung menschlicher Hoffnung kennen lernen;
- an Beispielen und Lebensmodellen erkennen, wie christlicher Glaube im Alltag gelebt werden kann. Er soll dadurch herausgefordert und ermutigt werden, in diesem Geist sowohl sein eigenes Leben verantwortungsbewusst zu gestalten als auch sich mitverantwortlich wissen für die Gegenwart und Zukunft von Gesellschaft und Welt.
Lehrstoff für den Kernbereich:
Sich selbst verstehen und annehmen
- Wie sehe ich mich? Meine Wünsche, Träume, Ängste, Hoffnungen,...
- Wie sehen mich meine Mitmenschen? Meine Rollen, meine Masken,...
- Gott liebt mich, so wie ich bin (Jes 43, 1: Röm 8, 15-17) Alles im Leben ist Beziehung
- Meine Beziehung zu Menschen, die mir besonders nahe stehen:
Familie, Freunde,...
- Voraussetzungen für partnerschaftliche Beziehungen:
Zärtlichkeit, Liebe, Treue, Verantwortung,...
- Der Bund der Ehe als Liebes- und Lebensgemeinschaft
- Meine Beziehung zu Gott. Gebet und Meditation, Gottesdienst,... Sehnsucht nach Sinn und Glück
- Persönliche Glücksvorstellungen
- Auf der Suche nach Glück und erfülltem Leben (Joh 10, 10)
- Kritische Auseinandersetzung mit Glücksversprechungen: Konsum, Geld, Werbung,..., Aberglauben,..., Drogen,...
- Misserfolg und Scheitern, Leid und Tod als Herausforderungen im Leben
- Umkehr - Versöhnung (Mk 1, 15; Mk 2, 5f)
- Unser Gott - ein Gott des Lebens und der Liebe (Joh 4, 1-26) Jesus Christus - Gott ist Mensch geworden
- Mein Jesusbild
- Jesus in seiner Zeit und Umwelt
- Die Botschaft Jesu in Wort und Tat:
- Jesu menschliches Ringen um seinen Weg (Mt 4, 1-11)
- Seine Offenheit für alle Menschen
- Sein Vertrauen auf Gott, seinen Vater
- Die Begegnung mit Jesus Christus fordert zur Entscheidung heraus
- Als mündiger Christ in der Kirche leben
- Ökumene - auf dem Weg zur versöhnten Vielfalt
Das Leben christlich gestalten - Leben aus dem Heiligen Geist
- Beispiele und Lebensmodelle aus dem Alltag
- Das Wirken des Hl. Geistes in „geisterfüllten“ Menschen
- Ehrfurcht vor der Würde und dem Wert des Menschen: Schutz des Lebens, Sterbebegleitung, Gentechnologie,...
- Achtung der Rechte und Überzeugung des anderen
- Die christliche Sicht der Arbeit
- Job - Beruf - Berufung
- Verantwortung übernehmen - solidarisch leben und handeln: im Bereich von Arbeit und Güterverteilung, in Wirtschaft und Politik, mit den Schwachen und Ausgegrenzten
- Religiöse Lebenskultur: Sonntag, Feste, Bräuche,...
- Freizeit: Zeit für mich - Zeit für die Gemeinschaft
- Mitleben in Vereinen, kirchlichen Bewegungen und Gruppierungen
Die in Klammern angeführten Bibelstellen sind als Anregung zu verstehen.
Lehrstoff für den Erweiterungsbereich:
Der Lehrstoff für den Erweiterungsbereich ist vom Religionslehrer entsprechend den konkreten Notwendigkeiten und Bedürfnissen der Schüler einer Klasse heraus zu entwickeln. Er kann so konkreter den örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten, wie diese im Schulalltag und im religiösen Leben der Regionen vorzufinden sind, gerecht werden. Er kann und wird auch Themen des Kernstoffes erweitern und vertiefen.
Art des Lehrplanes:
Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht dem Religionslehrer den Lehrstoff und die Lernziele hinsichtlich ihrer Auswahl, ihres Schwerpunktes, ihrer zeitlichen Abfolge und nach der Situation der jeweiligen Klasse gemäß den didaktischen Grundsätzen einzuteilen. Dadurch können die Möglichkeiten für fächerübergreifenden Unterricht genützt und der Bezug zu Schwerpunktsetzungen des Schulstandortes hergestellt werden.
Didaktische Grundsätze:
Der Religionsunterricht begleitet die jungen Menschen bei ihrem Fragen und Suchen nach dem Geheimnis von Leben und Welt. Er lädt sie zu einem Dialog zwischen Glaubensüberlieferung und Lebenserfahrung ein, der zu einer verantwortlichen Gestaltung des Lebens befähigen und ermutigen will.
Leben und Glauben werden dabei in ihrer spannungsvollen Einheit zur Sprache gebracht, um das Leben aus dem Glauben, den Glauben aus dem Leben heraus zu deuten. So sollen die Schüler befähigt werden, ihre eigene religiöse Identität auszubilden und auf dieser Grundlage ihr Leben zu gestalten.
Der Religionsunterricht in der Polytechnischen Schule unterscheidet sich aber von jenem in der Hauptschule durch die besondere Aufgabe dieser Schulart, die Schüler auf das Berufsleben vorzubereiten.
- Die Schüler mit ihren sehr unterschiedlichen Welt-, Lebens- und Glaubenserfahrungen stehen im Mittelpunkt des Religionsunterrichtes.
- In der Phase der Neuorientierung begleitet der Religionsunterricht die jungen Menschen und bietet Hilfestellung zur Persönlichkeitsentfaltung an.
- Inhalt des Unterrichtes sind der christliche Glaube und das menschliche Leben sowie deren Mit-, In- und Gegeneinander.
- Der Religionsunterricht ermöglicht den Schülern in einer Atmosphäre gegenseitiger Wertschätzung und des Vertrauens ihr Leben zur Sprache zu bringen. Dabei ist auf selbständiges und kritisches Denken Wert zu legen. Selbstkritische Reflexion des eigenen Verhaltens sowie verantwortungsbewusstes Handeln sind anzustreben und zu fördern.
- Die Erfahrungen der Schüler werden aus der Perspektive der Botschaft des christlichen Glaubens reflektiert, der in Jesus Christus seine Mitte hat.
- In einer Auseinandersetzung mit der Medienwelt der Schüler werden Chancen und Gefahren der Medien aufgezeigt. Dadurch wird ein verantwortungsbewusster Umgang mit diesen gefördert.
- Aktuelle Anlässe und deren Gestaltung im Schulleben, in Familie, Gesellschaft und Kirche, Begegnungen mit Persönlichkeiten, die Durchführung von Lehrausgängen, Exkursionen, religiösen Übungen und Orientierungstagen erweitern und konkretisieren das Erfahrungswissen und unterstützen die Persönlichkeitsbildung sowie das Christsein im Alltag.
- Der Religionsunterricht greift auch aktuelle gesellschaftliche Themen auf und bietet Information aber auch Hilfestellung aus christlich-ethischer Sicht an.
- Fächerübergreifende, fächerverbindende und projektorientierte Unterrichtsformen bieten eine besondere Chance, die Vernetzung von Glaube und Leben zu unterstreichen.
Ein derart ausgerichteter Religionsunterricht fördert die religiöse Wahrnehmungs-, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit der Schüler und leistet damit einen wesentlichen und spezifischen Beitrag zum Erwerb von Ich-Kompetenz, von religiöser und ethischer Sachkompetenz sowie von Sozialkompetenz.
- b) Evangelischer Religionsunterricht
Allgemeines Bildungsziel:
Der evangelische Religionsunterricht an den Polytechnischen Schulen soll den jungen Menschen vor der Berufswahl die Grundwahrheiten ihres evangelischen Glaubens in einfacher Form an Hand biblischer Texte vor Augen stellen und sie durch einen Überblick über die Probleme und Tatsachen ihres Lebens und des Lebens der Allgemeinheit aus christlicher Schau zu einem aus dem Geist des Evangeliums gestalteten Dasein leiten.
Folgende Themenkreise können je nach Umständen in Auswahl behandelt werden:
Leitthema: „Seid aber Täter des Wortes und nicht Hörer allein“ (Jak. 1,22).
I. Wir leben in unserem Glauben
Die Bibel - Wer ist Jesus Christus? - Das Christentum und die moderne Wissenschaft - Die Ökumene - Das Christentum und andere Formen religiösen und geistigen Lebens - Warum sind wir evangelisch? II. Wir leben aus unserem Glauben
Mensch und Mitmensch: Ehe und Familie - Kinder, Eltern, Lehrer - Kameradschaft, Freundschaft, Liebe - Der Christ in der Wirtschaft.
Der Mensch in der modernen Welt: Beruf und Arbeit - Technik, Fluch oder Segen? - Krieg und Frieden - Der Mensch: Zerstörer oder Hüter der Schöpfung?
Der Mensch und die Freizeit: Die Massenmedien - Natur und Sport - Kunst und Wissenschaft.
Wie bleibe ich evangelischer Christ in der modernen Welt? Ich und meine Gemeinde - Mein Dienst in der Christenheit und in der Welt.
- c) Altkatholischer Religionsunterricht
I. Allgemeines:
Der Bildungsgang für den altkatholischen Religionsunterricht an der Polytechnischen Schule schließt an den Bildungs- und Lernerfolg der Volks-, Haupt- und Sonderschule an. Dementsprechend sind die allgemeinen Bestimmungen, die didaktischen Grundsätze und die allgemeinen Bildungsziele der geltenden Lehrpläne für den altkatholischen Religionsunterricht an den Volks-, Haupt- und Sonderschulen in sinnvoller Weise zu beachten.
Können Schüler der Polytechnischen Schule zu eigenen Sammelgruppen zusammengezogen werden, dann ist nach den unter Punkt II gebotenen Lehrplanaufgaben zu unterrichten. Im anderen Falle sind einzelne Schüler einer entsprechenden Volks-, Haupt- oder Sonderschulgruppe beizuziehen.
II. Bildungs- und Lehraufgabe:
- 1. Vertiefung der bisher im Religionsunterricht gewonnenen
Kenntnisse.
- 2. Behandlung der Erfahrungen des täglichen Lebens in ihren
Beziehungen zur christlichen Lehre.
Im besonderen ist auf eine Darlegung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat sowie der ökumenischen Situation Bedacht zu nehmen.
Ferner ist das Verhältnis des einzelnen Gemeindemitgliedes zu seiner Kirche unter Beachtung von Verfassung, Lehre und Liturgie zu erörtern.
- d) Israelitischer Religionsunterricht
Geschichte:
Wiederholung des Stoffes der 4. Hauptschulklasse, Geschichte der Juden in Österreich unter besonderer Berücksichtigung der Geschichte der Juden in Wien.
Geschichte der zionistischen Bewegung bis zur Staatsgründung (Pinsker, Herzl, Achad Haam, Weizmann, Balfour-Deklaration). Bedeutung des UNO-Beschlusses über die Errichtung eines jüdischen Staates in Palästina, die Verwirklichung dieses Beschlusses am 14. Mai 1948 (5.Ijar, Tag der Unabhängigkeit).
Gebetbuch:
Nähere Kenntnisse der Gebetsordnungen. Inhalt und Sinn der
wichtigen Gebete an den Wochentagen, am Sabbat und an den Feiertagen.
Hebräische Sprache:
Fortsetzung des hebräischen Sprachunterrichtes, aufgebaut auf dem
bisher Gelernten.
- e) Islamischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
- f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.
- g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
- h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
BERUFSORIENTIERUNG UND LEBENSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- in Selbständigkeit und Selbstbewußtsein gefördert werden;
- sich seiner Neigungen, Interessen, Fähigkeiten und persönlichen Erfahrungen bewußt werden;
- positive Werthaltungen, kreative Handlungsfähigkeiten und soziale Kompetenz erwerben und diese in unterschiedlichen Lebensbereichen einsetzen können;
- persönliche Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit im Berufsfindungsprozeß entwickeln;
- sich Kenntnisse über die Berufs- und Arbeitswelt aneignen und sich aktiv mit der gesellschaftlichen Bedeutung von Beruf und Arbeit auseinandersetzen;
- lebensbegleitendes Lernen, kontinuierliches Neuorientieren und Qualifizieren als Erfordernis bei sich ständig verändernden Berufsanforderungen erkennen.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Berufsorientierung:
Persönlichkeit und Beruf:
Interessen, Neigungen und Fähigkeiten (Selbsteinschätzung) -
berufliche Anforderungen.
Ausgewählte Berufsfelder bzw. Berufe. Berufsbiografien.
Reflexion des persönlichen Berufsfindungsprozesses:
Berufswunsch und Realisierbarkeit, Lebens- und Karriereplanung, Auswertung von Realbegegnungen und Lehrstellenbewerbungen, Berufsberatung.
Bedeutung und Bedingungen beruflicher Arbeit:
Arbeit als Teilnahme am gesellschaftlichem Leben und Dienst am
Menschen. Arbeitsmarkt.
Arbeitnehmerisches und unternehmerisches Denken bzw. Handeln (Wirtschaftlichkeitsprinzip).
Formen sozialer Absicherung, berufliche Benachteiligung von Frauen, Arbeitslosigkeit.
Integration behinderter Menschen in die Arbeitswelt.
Menschengerechte Berufs- und Arbeitswelt, Arbeitsbedingungen, Berufskrankheiten; Aspekte des Umweltschutzes im Betrieb.
Interessenvertretungen und deren Aufgabenbereiche, Jugendvertrauensrat.
Ausbildungmöglichkeiten im Anschluß an die Schulpflicht:
Schulische Bildungswege.
Die Ausbildung im dualen System: Lehrvertrag, Ausbildungsvorschriften; Lernen als Lehrling; Arbeitsbedingungen;
Mitbestimmung, Mitgestaltung und Mitverantwortung am Arbeitsplatz;
Arbeitszeit, Entgelt. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Berufstätige.
Lebenskunde:
Klassen- und Schulgemeinschaft; soziales Lernen.
Persönliche Situation des Schülers; von Mädchen und Burschen.
Erlebte Erziehung. Konflikte - Lösungsmöglichkeiten. Sinnvolle
Freizeitgestaltung, Medien.
Lern- und Entspannungstechniken.
Entwickeln persönlicher Zukunftsperspektiven; Lebensgeschichten. Auseinandersetzung mit wesentlichen Fragen des Lebens.
Menschen in Bedrängnis: Randgruppen, Minderheiten, Sekten, Sucht, Armut, Vorurteile.
Individuelle Freiheit und gesellschaftliche Normen, der Jugendliche im Rechtsstaat.
Partnerschaft und Sexualität.
Didaktische Grundsätze:
Der Berufsorientierung und Lebenskunde kommt - insbesondere in der Orientierungsphase - eine fächerübergreifende und vernetzende Funktion zu.
Der Unterricht ist erfahrungs- und schülerorientiert, berücksichtigt generationsübergreifendes Lernen bietet Anregungen zu sinnvoller Freizeitgestaltung. Die Beachtung von Anliegen und Befindlichkeiten einzelner Schüler, von Schülergruppen bzw. der Klassengemeinschaft, aktuelle Anlässe im Schulleben können der geeignete Ausgangspunkt für das Verfolgen der Bildungsziele sein.
Realbegegnungen in ihrer unterschiedlichen Form (Lehrausgänge, Berufspraktische Tage bzw. Wochen, Betriebserkundungen, außerschulische Experten im Unterricht, usw.) unterstützen die Persönlichkeitsbildung und Berufsorientierung und sind wertvolle Hilfen für die Berufsentscheidung. Für Schüler, die noch zu keiner Entscheidung in Hinblick auf ihre Berufs- und Bildungswahl gekommen sind, sollen begleitende Maßnahmen zur persönlichen Beratung und Betreuung gesetzt werden.
POLITISCHE BILDUNG UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- ausgehend von den gegenwärtigen Ereignissen im gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben in Österreich, Europa und der Welt altersgemäße Einblicke in Ursachen, Zusammenhänge und zeitgeschichtliche Hintergründe erhalten;
- die Fähigkeit erlangen, sich bewußt zu informieren, um durch objektives und verantwortungsbewußtes Handeln Verständigungsbereitschaft und Demokratiebewußtsein zu entwickeln.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Politische Bildung:
Menschenrechte.
Demokratie (direkte und indirekte), Konflikte und Konfliktlösungen
in der Gesellschaft.
Grundzüge der österreichischen Verfassung, Politische Parteien, Interessenvertretungen.
Möglichkeiten politischer Partizipation auf Schul-, Gemeinde-,
Landes- und Bundesebene.
Österreich und die Europäische Union.
Wesentliche Ereignisse der jüngsten Geschichte (Zeitgeschichte) auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, gesellschaftlichem und kulturellem Gebiet unter besonderer Berücksichtigung Österreichs.
Auseinandersetzung mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen von regionaler und überregionaler Bedeutung.
Wirtschaftskunde:
Grundlagen der Wirtschaft und des Wirtschaftens.
Familienhaushalt, privater Zahlungsverkehr.
Österreichs Wirtschaftssystem: Soziale Marktwirtschaft, Öffentlicher Haushalt (Budget), Sozialpartnerschaft.
Betriebliche Organisation (Grundlagen). Der Betrieb in der Marktwirtschaft.
Beispiele für wirtschaftliche Veränderungen (zB Globalisierung) und ökonomische und ökologische Auswirkungen in verschiedenen Ländern, wirtschaftsgeografischer und geopolitischer Überblick.
Pflichtversicherungen, freiwillige Versicherungen.
Didaktische Grundsätze:
Kriterien für die Auswahl der Lehrinhalte bzw. Schwerpunktsetzungen können gegenwärtige Verhältnisse, tagespolitisch oder wirtschaftlich aktuelle sowie die Zukunft der Schüler betreffende Ereignisse sein. Für den Schüler soll durchschaubar werden, daß die Lehrinhalte in Beziehung zueinander stehen. Auf einen altersgemäßen Überblick und Einblick in Zusammenhänge ist stets zu achten.
Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, Vergleiche können zum kritischen Umgang mit diesen Informationen hinführen. Anhand von überschaubaren Beispielen soll ein kritisches Bewußtsein in Bezug auf gezielte Beeinflussung, Steuerung von Meinungen durch verschiedene Möglichkeiten der medialen Darstellung geweckt werden.
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- in seiner sprachlichen Handlungsfähigkeit,
- im Gesprächs- und Sozialverhalten sowie
- in der schriftlichen Kommunikation
Kompetenzen ausbauen, die seine persönliche und berufliche Entwicklung fördern und ihm die Teilnahme sowie Mitgestaltung am kulturellen und öffentlichen Leben ermöglicht.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Mündliche Kommunikation:
Kommunikationsbarrieren überwinden durch Rollenspiel, nonverbale
Kommunikation usw.
Diskussionstechniken verbessern (bewußt zuhören, eigene Meinung formulieren, andere Meinungen anerkennen und überprüfen; Konflikte erkennen und Lösungsmöglichkeiten finden).
Erlebtes, Gelesenes und Gehörtes reflektieren und wiedergeben (auch unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel): erzählen, beschreiben, erklären, zusammenfassen, referieren und informieren; in gespielten und realen Situationen; an Inhalten, die den Interessen und beruflichen Zielen der Schüler entsprechen, wie zB Lehrstellensuche, Vorstellungsgespräch, Telefonat.
Schriftliche Kommunikation:
Informationen einholen und kritisch verarbeiten.
Formlose und normierte Texte des persönlichen und geschäftlichen Schriftverkehrs verfassen (zB Kurzmitteilungen, Berichte, Protokolle, Exzerpte, Lebenslauf, Bewerbungsschreiben); formale Gestaltung von Geschäftsbriefen nach gebräuchlichen Normen, Schriftverkehr mit Ämtern, Behörden und Firmen (Kaufvertrag); Formulare und Drucksorten ausfüllen.
Normen der Sprach- und Schreibrichtigkeit praxisorientiert anwenden, Rechtschreibschwächen durch individuelle Übungen unter Zuhilfenahme von Nachschlagewerken verbessern.
Formen kreativen Schreibens weiterentwickeln und Gebrauchstexte inhaltlich und graphisch gestalten (zB Einladung, Plakat, Schülerzeitung usw.).
Sprache bewußt, kritisch und konstruktiv einsetzen, den altersgemäßen Wortschatz (auch in Hinblick auf berufliche Interessen) vergrößern und allgemein gebräuchliche Fremdwörter entsprechend anwenden können.
Texte und Medien:
Motivieren zum Lesen als Freizeitbeschäftigung und Bildungsfaktor. Verbessern der Technik des sinnerfassenden Lesens.
Kennenlernen und Reflektieren von Beispielen aus der Jugendliteratur und der allgemeinen Literatur.
Selbständiges Erweitern des Wissens durch Lesen und durch Nachschlagen in berufsorientierten Gebrauchstexten sowie Sach- und Fachbüchern bzw. elektronischen Datenträgern.
Persönliches Beurteilen und kritisches Auswählen von Texten und
elektronischen Medien.
Schriftliche Arbeiten:
4 bis 6 Schularbeiten im Schuljahr im Gesamtausmaß von 4 bis 7 Unterrichtseinheiten (mindestens 2 Schularbeiten pro Semester).
Didaktische Grundsätze:
Das Üben mündlicher und schriftlicher Kommunikation soll sinnvollerweise in fachübergreifenden Handlungszusammenhängen erfolgen. Jeder Unterrichtsgegenstand soll explizit zur Sprachbildung beitragen.
Eine sinnvolle Abstimmung mit dem Unterricht anderer Unterrichtsgegenstände ist stets anzustreben. ZB schaffen die Kenntnisse und Fertigkeiten im korrekten Schriftverkehr einer Privatperson mit Firmen, Ämtern, Behörden des Unterrichtsgegenstandes Deutsch die Grundlagen für den Schriftverkehr zwischen Firmen in Textverarbeitung und Betriebswirtschaftlichem Seminar.
Der Deutschunterricht soll in allen Lernbereichen anwendungsorientierte Kenntnisse vermitteln und bei geeigneten Anlässen Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken nutzen und vielfältige Medien einsetzen.
Interessens- und Leistungsdifferenzierung soll nicht nur auf Schwierigkeitsgrad, Auswahl und Menge der Lehrstoffinhalte bezogen werden, sondern vor allem durch Art der Bearbeitung der im Lehrstoff angeführten Themen auf unterschiedlichem Niveau erfolgen.
Die Verbesserung der Rechtschreibung soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und an konkreten Schreibanlässen orientieren.
Bei der Leistungsbeurteilung sind alle Lernbereiche gleichermaßen zu berücksichtigen.
Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“
Anlage B der Verordnung BGBl. Nr. 134/1963 in der jeweils geltenden Fassung (Lehrplan der Hauptschule) findet unter besonderer Berücksichtigung der vorausgegangenen schulischen Lernerfahrungen sowie unter Einbeziehung einer für die künftige berufliche Tätigkeit erforderlichen grundlegenden fachsprachlichen Schwerpunktsetzung Anwendung.
Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“ ist in Verbindung mit dem Lehrplan für den Unterrichtsgegenstand „Deutsch“ an der Polytechnischen Schule als Grundlage für das Lehren und Lernen von Deutsch als Zweitsprache im Rahmen des interkulturellen Lernens auf der Zielebene („Bildungs- und Lehraufgabe“), auf der Stoffebene und auf der methodisch-medialen Ebene („Didaktische Grundsätze“) zu verstehen.
Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“ ist im wesentlichen als Differenzierungshilfe für einen Unterricht zu verstehen, der sich immer auch an den Lernzielen und Vermittlungsformen des allgemeinen Lehrplans für Deutsch an der Polytechnischen Schule orientiert.
Eine Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schüler in der Zweitsprache Deutsch soll auf der Ebene der jeweiligen Unterrichtsplanung unter Berücksichtigung des jeweiligen lernorganisatorischen Modells, das an der Schule verwirklicht wird, erfolgen.
Dies ist schon allein deshalb erforderlich, weil Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache in vielen Fällen in einem mehr oder weniger großen Ausmaß am Unterricht des Pflichtgegenstandes „Deutsch“ teilnehmen bzw. in diesen immer wieder integriert werden. Die unterrichtspraktische Verklammerung zwischen einzelnen Teilbereichen des Lehrplanes für Deutsch mit jenen des Lehrplan-Zusatzes wird mit zunehmender Lernzeit wachsen und schließlich fließend ineinander übergehen.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)
(Französisch, Italienisch, Kroatisch, Slowenisch, Ungarisch) Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Situationen des beruflichen und privaten Lebens in der Fremdsprache bewältigen können und
- eine aufgeschlossene Haltung gegenüber Menschen anderer Sprachgemeinschaften, deren Lebensweise und Kultur einnehmen und offen sein für Kontakte von Mensch zu Mensch.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Der private Alltag und die Umwelt von Jugendlichen:
Persönliche Daten, Familie, Freunde, Freizeitaktivitäten, Sport und Gesundheit, Medien, Verabredungen, gemeinsame Unternehmungen.
Informationsmaterial, Gebrauchsanweisungen, Reparaturanleitungen verstehen.
Jugendliche im Ausland:
Reisemöglichkeiten, Unterbringung, Speisen, Getränke, Einkaufen, Weg erfragen und beschreiben, Post, Bank, medizinische Versorgung.
Brieffreundschaften (auch per Telekommunikation). Fremdsprachige Literatur.
Fachsprache:
Jugendliche in der Arbeitswelt:
Berufe und berufliche Tätigkeiten beschreiben, Vorstellungsgespräch, Anfragen, Mitteilungen, Telefonate, usw.
Aufbau eines berufsbezogenen Wortschatzes und dessen Anwendung in grundlegender berufsbezogener Kommunikation (zB Telefonate, Verkaufsgespräche, Beratungsgespräche).
Schularbeiten:
4 bis 6 Schularbeiten im Schuljahr im Gesamtausmaß von 4 bis 7 Unterrichtseinheiten (mindestens 2 Schularbeiten pro Semester).
Didaktische Grundsätze:
Durch schulautonome Bestimmungen kann auch eine andere Lebende Fremdsprache zum Gegenstand des Sprachunterrichts bestimmt werden (siehe Abschnitt IV Z 2). Der Unterricht baut auf den Vorkenntnissen aus dem Sprachunterricht der vorhergehenden Schulstufen auf. Grundsätzlich wird die Fremdsprache im Unterricht verwendet. Auf die mündliche Ausdrucksfähigkeit ist daher besonderer Wert zu legen. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Privat- und Berufsleben mit dem Schwerpunkt Kommunikation, wobei die Fähigkeit und Bereitschaft sich zu verständigen vor der unbedingten grammatikalischen Richtigkeit steht.
Interessens- und Leistungsdifferenzierung soll nicht nur auf Schwierigkeitsgrad, Auswahl und Menge der Lehrstoffinhalte bezogen werden, sondern vor allem durch Art der Bearbeitung der im Lehrstoff angeführten Themen auf unterschiedlichem Niveau erfolgen. Die sprachlichen Fertigkeiten sollen laufend in realitätsbezogenen, auf Schülerinteressen abgestimmten Situationen geübt werden. Die Förderung des Hörverständnisses soll den Schüler befähigen, Englisch im direkten Kontakt mit fremdsprachigen Menschen und über Medien zu verstehen. Der selbständige Umgang mit Texten soll gepflegt werden. Die Arbeit mit dem zweisprachigen Wörterbuch ist zu üben, ein Grundwortschatz an Fachvokabular ist anzustreben.
Die Grammatik dient zur Unterstützung der mündlichen und schriftlichen Kommunikationsfertigkeiten und soll nicht isoliert vermittelt werden.
Einfache Texte und Gebrauchsanleitungen von einfachen Geräten oder gängiger Software sollen sinngemäß richtig (übersetzt) wiedergegeben bzw. interpretiert werden.
MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Sicherheit in den Grundrechnungsarten, im Schlußrechnen und Prozentrechnen verbessern;
- gängige private und berufliche Aufgabenstellungen selbständig mathematisch lösen;
- den Zusammenhang von Problemstellung und Arbeitsweisen zu deren Lösung erkennen;
- anhand lebenspraktischer Beispiele einfache Funktionen in verschiedenen Formen darstellen;
- Grundkenntnisse im Bereich des technischen Fachrechnens erlangen;
- Grundkenntnisse im Bereich des wirtschaftlichen Rechnens vertiefen und Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung kennenlernen;
- zu wirtschaftlichem Denken und längerfristigem Planen angeregt und zu kritischem Konsumverhalten hingeführt werden.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Wirtschaftsrechnen:
Grundrechnungsarten (mit Bestimmung von Stellenwerten), Prozentrechnung anhand vorwiegend wirtschaftlicher Aufgabenstellungen (zB Preislisten, Umsatzsteuer, Skonto, Rabatt) auch in Form einfacher Buchführung im Privathaushalt und im Kleinstbetrieb (Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben, Kassabuch). Rechnen mit Zehnerpotenzen.
Funktionen:
Direkte und indirekte Proportionalität, Koordinatensystem,
Wertetabelle, Linearität und deren Darstellung.
Darstellung von Daten durch Diagramme und Mittelwerte. Gleichungssysteme.
Allenfalls Einführung in die Vektorrechnung (Vektorbegriff, Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einer Zahl).
Sachrechnen:
Sachverhalte strukturieren, Lösungswege festlegen, fehlende Informationen erkennen und selbständig beschaffen (berechnen), Lösungsschritte logisch und ökonomisch gliedern und übersichtlich darstellen sowie Ergebnisse überprüfen (Schätzen, Kopfrechnen usw.), formulieren und interpretieren.
Aufgabenstellungen aus Sachbereichen wie:
Bauen und Wohnen: Betriebskosten, Flächen- und Körperberechnungen, Maßstab, Maßverwandlungen, Anwendung des Pythagoräischen Lehrsatzes.
Rund ums Geld: Sparen und Kredite, Währungen, Lohn, Lebenshaltungskosten.
Reisen: Fahrplan, Geschwindigkeit, Wechselkurse, Kalkulation.
Rund ums Kraftfahrzeug: Kosten, Steuer, Versicherung, Anhalteweg, Diagramme.
Arbeiten mit Werkstoffen: Dichte, Masse, Mischungen, Verschnitt,
Bohrungen.
Schularbeiten:
4 bis 6 Schularbeiten im Schuljahr im Gesamtausmaß von 4 bis 7 Unterrichtseinheiten (mindestens 2 Schularbeiten pro Semester).
Didaktische Grundsätze:
Interessens- und Leistungsdifferenzierung soll nicht nur auf Schwierigkeitsgrad, Auswahl und Menge der Lehrstoffinhalte bezogen werden, sondern vor allem durch Art der Bearbeitung der im Lehrstoff angeführten Themen auf unterschiedlichem Niveau erfolgen. Je nach Leistungsfähigkeit der Schüler soll schrittweise eine höhere Abstraktionsebene angestrebt werden. Bei der Auswahl aus den anwendungsorientierten Aufgabenstellungen ist von den Interessen und dem Leistungsvermögen der Schüler auszugehen.
Im Lernbereich Wirtschaftsrechnen sollen - vom persönlichen Erleben und vom Privathaushalt ausgehend - wirtschaftliche Zusammenhänge rechnerisch erfaßt werden. Grundlegende Buchführungstechniken (Ein- und Ausgabenrechnung) nach den sogenannten „Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung“ sind in dem Ausmaß zu vermitteln, wie es für den privaten Gebrauch, das Verständnis der Kostenrechnung und für die Vermittlung betriebswirtschaftlichen Grundwissens notwendig ist. Um auf diesen Kenntnissen in anderen Unterrichtsgegenständen aufbauen zu können, sollte dieser Unterrichtsabschnitt zu Beginn des Schuljahres eingeplant werden.
Einige umfassende Aufgabenstellungen (Sachrechnen) aus dem Interessensbereich (Fachbereich) des Schülers sollen projektartig und nach Möglichkeit fächerübergreifend selbständig bearbeitet werden, wobei auch Freude an kreativen Lösungsmöglichkeiten erlebt werden soll.
Durch geeignete Kontrollverfahren (zB Kopfrechnen, Überschlagsrechnungen, Schätzen) sollen Rechenergebnisse stets auf ihre Richtigkeit und Sinnhaftigkeit überprüft werden.
Der elektronische Taschenrechner sowie der Computer (Tabellenkalkulation) sind als zeitgemäße Werkzeuge bei verschiedenartigen Aufgabenstellungen sinnvoll einzusetzen.
Anhand von Beispielen soll ein kritisches Bewußtsein in Bezug auf gezielte Beeinflussung durch verschiedene Möglichkeiten der Zahlendarstellung (auch durch moderne Techniken) erreicht werden.
NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE, GESUNDHEITSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Grundkenntnisse über physikalische, chemische, technische und biologische Vorgänge, sowie ökologische Zusammenhänge, die im täglichen Leben eine Rolle spielen, vertiefen und erweitern;
- sich der Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die der Mitmenschen bewußt werden und Präventivmaßnahmen zur Gesunderhaltung kennenlernen.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Naturkunde und Ökologie:
Energieträger in Haushalt und Wirtschaft: Formen, Gewinnung,
Umwandlung, Alternativenergien.
Elektrizität: Energieumwandlungskette, Möglichkeiten der Spannungserzeugung, Stromarten; Versorgung und Verbrauch; Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Elektrizität.
Verhältnis Mensch - Technik: Funktionen, Nutzen, Möglichkeiten und Auswirkungen moderner Technologien; aktuelle Entwicklungen im Transport- und Nachrichtenwesen.
Wohnen: Wohnraumgestaltung, Infrastruktur, Haustechnik, Baustoffe (Eigenschaften).
Lebensraum: Wasser, Luft, Boden, Klima, Vegetation, ökologisches Wirkungsgefüge; Auswirkungen menschlicher Eingriffe (Ökosysteme und Stoffkreisläufe); Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichtes. Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion.
Gesundheitslehre:
Körperbewußtsein. Etablierung eines Gesundheitsverständnisses unter Berücksichtigung der physischen, psychischen und sozialen Gesundheit. Funktionen und Gesunderhaltung der Sinnesorgane und des Bewegungsapparates. Zivilisationskrankheiten. Suchtprävention (Ursachen und Folgen von Sucht). Sexualerziehung bzw. Kontrazeption. Gesundheitsvorsorge.
Erste Hilfe (Sofortmaßnahmen).
Didaktische Grundsätze:
Die Beziehung der Lehrinhalte zur Lebens- und Interessenwelt der Jugendlichen soll anhand von praktischen Beispielen, Anschauungsmaterialien, Nutzung neuer Techniken bzw. experimentellen Nachweisen auch unter Einbeziehung von außerschulischen Lernorten hergestellt werden. Wo immer möglich, sollen handlungsorientierte bzw. projektbezogene Arbeitsweisen und Reflexion des eigenen Verhaltens zu Natur und Gesundheit zu tieferem Verständnis führen.
LEIBESÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll in der Schule ein begründetes psychophysisches Wohlbefinden durch Bewegung erleben und in der Folge eine lebenslange Bewegungsbereitschaft entwickeln.
Der Schüler soll vor allem
- die konditionellen und koordinativen Grundlagen in den Anwendungsbereichen des Wettkämpfens, Spielens, Leistens und Gestaltens sowie des gesundheitsbedachten Bewegungshandelns im Alltag, im Beruf und in der Freizeit ausbauen (motorische Kompetenz),
- die Befähigung zum Gruppenhandeln und zur Kooperation erhalten sowie Regelbewußtsein, Bereitschaft zum fairen Handeln entwickeln und Bewegungshandlungen organisieren und leiten können (soziale Kompetenz),
- Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Bewegungsfreude, Gesundheitsbewußtsein und Körpergewissen entwickeln sowie zur Körpersprache und zum Bewegungsausdruck befähigt sein (Selbstkompetenz),
- sachgerechtes Bewegungshandeln in der Natur in allen Belangen des Natursports entwickeln (Umweltkompetenz) und in verschiedenen Natursportarten seine individuellen und verantwortbaren Leistungsgrenzen erfahren (Selbstkompetenz),
- Wissen zum Bewegungshandeln als Voraussetzung einer kritisch-verantwortlichen Haltung gegenüber allen Erscheinungen der Bewegungskultur und einen Überblick zu regionalen Bewegungsformen, zu individuellen und gesellschaftlichen Auswirkungen von Sport, Spiel und Bewegung erhalten (Fachkompetenz).
Lehrstoff:
Kernbereich:
Motorische Grundlagen:
Verbessern der konditionellen und koordinativen Grundlagen. Insbesondere Verbessern der Kraft durch Bewältigung leichter Geräte und des eigenen Körpergewichtes, der Ausdauer durch Dauer- bzw. Intervallbelastung im vorwiegend aeroben Bereich, der Reaktions-, Aktions- und Kraftschnelligkeit, der Gelenkigkeit/Beweglichkeit durch ausgewählte Stretch - und Dehnprogramme und des statischen und dynamischen Gleichgewichtes.
Ausbau der konditionellen und koordinativen Fähigkeiten durch Ansprache verschiedener Sinne, durch Bewußtmachen des eigenen Bewegungsverhaltens, durch situative Veränderung der Raumlage, durch Gestalten und Nachvollziehen verschiedener Rhythmussequenzen.
Umsetzen der erlernten Grundstrukturen in unterschiedlichsten Sportarten.
Weiterentwickeln und Festigen des Leistungswillens der Schüler durch Bewußtmachen des Wertes der motorischen Leistungsfähigkeit für ihr eigenes Leben.
Sportlich-wetteifernde Bewegungshandlungen:
Durchführen von Einzel- und Gruppenwettkämpfen in verschiedenen Sportarten unter den Aspekten des Sich-Bewährens, der Fairneß und der Beachtung der Wettkampfregeln sowie der Bewältigung von Sieg und Niederlage.
Erhalten und Verbessern eines individuellen und vielseitigen sportlichen Leistungsniveaus (Leistungsbreite, Leistungssteigerung. Entwickeln von Durchsetzungsvermögen).
Spielerische Bewegungshandlungen:
Spontanes und kreatives Spielen in verschiedenen Situationen mit und ohne Gerät; kooperative Spiele; Spiele ohne Verlierer; regelungebundene und regelgebundene Spiele.
Große Sportspiele oder Vorformen der großen Sportspiele im Hinblick auf eine Wahl als lebensbegleitende Sportart. Weiterentwicklung von Spielfähigkeit und Befähigung zum Setzen von taktischen Maßnahmen und Erprobung in Wettkämpfen innerhalb und außerhalb der Schule.
Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:
Körperwahrnehmung und ästhetische Bewußtseinsbildung ermöglichen. Erlebnisse, Stimmungen und Gefühle in und durch Bewegung zum Ausdruck bringen. Eigentätigkeit und Kreativität im Variieren, Kombinieren und Erfinden von Bewegungen fördern. Erfahren der Koordination von Raum, Zeit und Objekten vermitteln. Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung. Einzel- und Gruppengestaltung. Tanzformen. Gauklerische Kunstformen (Jonglieren, akrobatische Elemente).
Gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen:
Körpergefühl entwickeln: Bewußtmachen der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden durch Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit (aktive Erholung und ausgleichende Bewegung).
Erfahren lassen funktionell richtigen Bewegens in Alltags- und Berufstätigkeit und bei sportlichen Aktivitäten. Feststellen, Ausgleichen und Vermeiden muskulärer und motorischer Defizite. Reaktionen des Körpers erfahren. Sicherheitsmaßnahmen, Erste Hilfe. Fitneßübungen (auch an Fitneßgeräten).
Fachspezifische Informationen: Wirbelsäule und Muskelfunktion. Ermüdung. Pulsfrequenz. Art, Aufbau und Wartung von Sportgeräten. Grundlegendes Wissen zur Bewegungskultur (Spielregeln, Wettkampfbestimmungen, Sicherheitsmaßnahmen, Erste Hilfe usw.) und zu Gefahren bei Natursportarten.
Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:
Entdecken und Erschließen von Bewegungen (zB auf festen Flächen, Schnee, Wasser, Eis, Luft, oa.) oder auf rollenden und gleitenden Untersätzen (zB Fahrrad, Einrad, Rollbrett, Rollschuhe, Inlineskater, Eisschuhe, Ski, Snowboard). Sicherheit durch gemeinsames Handeln gewinnen.
Didaktische Grundsätze:
Die Unterrichtsverfahren und die Leistungsanforderungen sind besonders auf das motorische Entwicklungs- und Leistungsniveau abzustellen und der unterschiedliche Stand von Erfahrung und Können der Schüler ist so zu berücksichtigen, daß sich in der Folge möglichst eine lebenslange Bewegungsfreude entwickelt. Sinnvolle Kooperationen mit sportlich- und gesundheitsorientierten Freizeiteinrichtungen können sowohl den Unterricht wie auch das Freizeitverhalten der Jugendlichen nachhaltig bereichern.
Mit den Lehrinhalten soll nicht nur der motorische Bereich angesprochen werden, sondern über einen argumentierenden Unterricht auch der affektive, soziale und kognitive Anteil im sportlichen Handeln berücksichtigt werden. Je nach den Interessen und Bedürfnissen der Schüler kann eine Schwerpunktsetzung im Lehrstoff erfolgen (zB Trendsportarten, Pflege lokaler und historischer Bewegungskultur).
Durch das Bilden schwerpunktmäßiger Gruppen (auch klassenübergreifend) für bestimmte Bewegungsformen auch über längere Zeit hinweg kann Schülerinteressen besser entsprochen werden und damit ein Beitrag zum Bewußtmachen lebensbegleitenden Sporttreibens erfolgen.
Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind anzustreben; fachbezogener Projektunterricht und fächerübergreifender Projektunterricht können vor allem im Rahmen von leibeserziehlichen Schulveranstaltungen motivierend wirken.
Als eine mögliche Motivation zum sportlichen Handeln sind Wettkämpfe und Wettspiele (innerhalb der Klasse, innerhalb der Schule, mit anderen Schulen und im außerschulischen Sport) sowie der Erwerb von Leistungsabzeichen zu fördern.
B. ALTERNATIVE PFLICHTGEGENSTÄNDE
TECHNISCHES SEMINAR UND GRUNDLAGEN DER MECHANIK
(Fachbereich METALL)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- physikalische und chemische Vorgänge beobachten, beschreiben und berechnen können, Gesetzmäßigkeiten erkennen und gesicherte Grundkenntnisse erwerben;
- Grundkenntnisse der Mechanik erwerben und ihre Bedeutung für technische Abläufe erkennen, um zu einer exakten Arbeitsweise bei graphischen und rechnerischen Lösungsmethoden zu gelangen.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Angewandte Physik:
Wie Lehrstoff im Kernbereich des Pflichtgegenstands Technisches
Seminar im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.
Angewandte Chemie und Umwelttechnik:
Wie Lehrstoff im Kernbereich des Pflichtgegenstands Technisches
Seminar im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.
Grundlagen der Mechanik:
Grundlagen der Statik: Kennzeichen der Kraft, Kräftemaßstab,
Verschiebungssatz, Wechselwirkungsgesetz.
Darstellen und Zusammensetzen von Kräften (grafische und rechnerische Methoden).
Kraftmoment, Hebelgesetz und Momentensatz mit einfachen
Anwendungen.
Reibung: Haft- und Gleitreibung, Reibungsgesetz.
Festigkeitslehre: Grundbegriffe, Beanspruchungsarten.
Erweiterungsbereich:
Gleichgewichtslehre und Schwerpunktsbestimmung anhand ausgewählter Beispiele. Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften (deren Wirkungslinien sich nicht in einem einzigen Punkt schneiden). Freimachen von Bauteilen.
Zugversuch, Spannungs- und Dehnungsdiagramm.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Technisches Seminar (Fachbereiche HOLZ bzw. BAU).
TECHNISCHES SEMINAR UND GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK
(Fachbereich ELEKTRO)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- physikalische und chemische Vorgänge beobachten, beschreiben und berechnen sowie Gesetzmäßigkeiten erkennen und gesicherte Grundkenntnisse erwerben;
- einfache elektrotechnische Berechnungen durchführen können;
- Grundgesetze der Elektrotechnik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können;
- zu einer genauen Arbeitsweise und zu gesicherten Grundkenntnissen auch in Hinblick auf die geltenden Sicherheitsvorschriften geführt werden.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Angewandte Physik:
Wie Lehrstoff im Kernbereich des Pflichtgegenstands Technisches
Seminar im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.
Angewandte Chemie und Umwelttechnik:
Wie Lehrstoff im Kernbereich des Pflichtgegenstands Technisches
Seminar im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.
Grundlagen der Elektrotechnik:
Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes, Fehlerarten,
Arbeitssicherheit, Schutzmaßnahmen.
Das Ohm'sche Gesetz, Zusammenhänge im einfachen Stromkreis (Zeichnen von Schaltplänen, Aufbau von Schaltungen, Handhabung von Meßgeräten, Verfassen von Versuchsberichten).
Widerstandsbestimmungen, Leitwert.
Reihen- und Parallelschaltung von ohm'schen Widerständen, gemischte Widerstandsschaltungen. Kirchhoff'sche Gesetze.
Bauarten von Widerständen. Elektrische Arbeit und Leistung bei rein ohm'schen Verbrauchern und Wirkwiderständen.
Elektrochemie: Elektrolyse, Galvanische Primär- und Sekundärelemente.
Erweiterungsbereich:
Reihen- und Parallelschaltung von Spannungsquellen. Praktische
Aufgabenstellungen in Form von Schaltübungen.
Elektrische Arbeit und Leistung: Stromabrechnung (Grund-, Meß- und Arbeitspreis).
Das elektrische Feld: Stromdichte und Ladungsmenge, Kondensatoren im Gleichstromkreis, Laden/Entladen von Kondensatoren, Bauarten.
Elektromagnetismus: Magnetfeld, magnetischer Kreis, elektrodynamischer Effekt (Motorprinzip), elektromagnetische Induktion (Generator und Transformatorprinzip).
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Technisches Seminar (Fachbereiche HOLZ bzw. BAU).
TECHNISCHES SEMINAR
(Fachbereiche HOLZ, BAU)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- physikalische und chemische Vorgänge beobachten, beschreiben und berechnen;
- Gesetzmäßigkeiten erkennen und gesicherte Grundkenntnisse erwerben.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Angewandte Physik:
Internationales Einheitensystem und normgerechte Terminologie.
Grundkenntnisse der Mechanik wie Geschwindigkeit, Beschleunigung, Gravitation, Trägheit, Masse, Kraft, Gewichtskraft, Reibung, Arbeit, Leistung.
Grundkenntnisse flüssiger und gasförmiger Körper wie Aggregatzustände, Druck, Oberflächenspannung, Kapillarität, Strömungen.
Wesen des elektrischen Stroms (Grundlagen der Elektrizität, Stromarten, einfacher Stromkreis).
Angewandte Chemie und Umwelttechnik:
Chemische Stoffe (Gemenge, Verbindung, Reinstoff). Chemische und
physikalische Trennverfahren.
Aufbau der Materie: Atomaufbau, Atommodelle, Periodensystem. Säuren und Basen.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe bezogen auf die Fachbereiche.
Chemische Grundkenntnisse für die Fachbereiche.
Erweiterungsbereich:
Physik: Kinematik (Zusammengesetzte Bewegung). Dynamik
(Newton'sche Axiome, Impuls). Energiesatz.
Chemie: Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen. Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Redoxreaktionen. Inerte Gase.
Didaktische Grundsätze:
Ausgehend vom aktuellen Wissensstand der Schüler werden physikalische und chemische Zusammenhänge an Beispielen aus den Fachbereichen experimentell und rechnerisch erarbeitet. Querverbindungen zu den Fachgegenständen Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Mathematik und den anderen Gegenständen des Fachbereiches sollen aufbauend genützt werden. Der aufbauende Charakter des Unterrichtsgegenstandes verlangt eine ständige Festigung und Vertiefung bereits gewonnener Erkenntnisse.
Physikalische und chemische Grundkenntnisse erlauben einen schlüssigen Übergang zu Mechanik und Grundlagen der Elektrotechnik. Graphische und rechnerische Lösungsmethoden sollen angewandt werden.
Besonderer Wert ist auf das selbständige Durchführen und Dokumentieren von einfachen Laborübungen zu legen. Nach Möglichkeit soll computerunterstützes (Anm.: richtig: computerunterstütztes) Lernen mit geeigneter Software für Computermeßmethoden, Simulationen, Datenerfassung und Auswertung, Erstellen von Diagrammen und Tabellen sowie der Einsatz von Meßgeräten und Bauteilen die Lehrinhalte veranschaulichen. Technische Anschauungsmittel und die Betrachtung einfacher mechanischer Alltagsgegenstände erleichtern das Verständnis für Zusammenhänge und Wirkungen.
TECHNISCHES ZEICHNEN
(Fachbereiche METALL, ELEKTRO)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- mit Zeichengeräten, Normen und den in der Praxis üblichen Formen der Darstellung vertraut werden;
- einfache Skizzen und Werkzeichnungen technisch richtig und sauber ausführen können;
- das räumliche Vorstellungsvermögen ausweiten;
- Zeichnungen und Pläne aus der Praxis lesen können.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Verwendung und Pflege der Zeichengeräte. Aufbau und Normen der
technischen Zeichnung; Normschrift, Linienarten.
Freihandskizzen, Situationsskizzen und Modellaufnahmen als Grundlage für technische Zeichnungen.
Darstellung einfacher ebenflächiger Körper in den zugeordneten Normalrissen. Räumliche Darstellung von Werkstücken. Schnittdarstellung von Werkstücken.
Normgerechte Bemaßung. Maßstäbliches Zeichnen. Erstellung von
Stücklisten.
Computerunterstütztes Zeichnen.
Erweiterungsbereich:
Toleranzen und Passungen in der technischen Zeichnung.
Oberflächenbezeichnungen.
Verwendung der elektrischen Schaltsymbole in technischen
Zeichnungen.
Einsatz von Toleranz- und Werkstofftabellen.
Didaktische Grundsätze:
Durch das Lesen von Zeichnungen und die Einsicht in die Herstellung der Werkstücke soll dem Schüler das Verständnis für Zusammenhänge vermittelt werden (zB durch Fertigungszeichnungen für die in der Werkstätte herzustellenden Werkstücke mit Stücklisten). Auf genaue Ausführung und normgerechte Bemaßung im Hinblick auf die Fertigung von Werkstücken ist besonderes Augenmerk zu legen.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder, Filme und den Einsatz von einfachen Grafik- und Konstruktionsprogrammen am Computer sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge gefördert.
TECHNISCHES ZEICHNEN UND KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
(Fachbereiche HOLZ, BAU)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- mit Zeichengeräten, einschlägigen Normen und den in der Praxis üblichen Formen der Darstellung vertraut werden;
- einfache Skizzen und Werkzeichnungen technisch richtig und sauber ausführen können;
- das räumliche Vorstellungsvermögen ausweiten und einfache Technische Zeichnungen und Pläne aus der Praxis lesen können;
- Objekte, insbesondere deren Proportionen, nach der Natur und nach Modellen zeichnerisch darstellen können;
- Zeichnungen passend beschriften und den Materialbedarf aus den Zeichnungen erstellen können;
- im Bereich darstellender Geometrie aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen, die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können sowie
- geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch darstellen können.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Wie Technisches Zeichnen in den Fachbereichen METALL bzw. ELEKTRO.
Darstellung von einfachen Werkstücken aus Holz und Holzverbindungen.
Konstruktionsgrundlagen für Bauzeichnungen und Detailzeichnungen
einzelner Bauelemente. Lesen von Plänen.
Darstellende Geometrie:
Geometrische Grundkonstruktionen (Profile, Rundungen, Bögen usw.); Geometrische Hilfen. Parallelprojektion von Punkt, Gerade und Ebene mittels kotierter Angabe im kartesischen Koordinatensystem. Gerade in besonderer und allgemeiner Lage. Wahre Länge von Strecken.
Normale Axonometrie: Darstellung von Werkstücken aus der Werkstätte in normalaxonometrischen Abbildungsverfahren (Einschneideverfahren).
Lösung einfacher stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von
Normalprojektionen, Körper in besonderer Lage.
Freihandzeichnen:
Schriftbilder. Zeichnen von Linien, Flächen und Körpern. Zerlegen
von Körpern in einfache geometrische Hilfsformen.
Proportionsgerechte Wiedergabe von Werkstücken in Entwurfsskizzen. Modellaufnahme. Parallelprojektionen und einfache Perspektiven. Zeichnen und Malen in Hinblick auf die Gestaltung von Bauplänen.
Erweiterungsbereich für den Fachbereich HOLZ:
Fertigungszeichnungen. Möbelkonstruktion. Möblierungspläne und deren Gestaltungselemente an einfachen Aufgaben. Lage von Geraden zueinander, allgemeine und projizierende Ebenen. Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektion mit ebenflächig begrenzten Körpern in allgemeiner Lage.
Erweiterungsbereich für den Fachbereich BAU:
Ausführung einfacher Lagepläne, Hauspläne und Gebäudeschnitte. Modellanfertigungen. Bildvergrößerungsmethoden.
Künstlerisches Design und eigene kreative und funktionale
Entwürfe.
Didaktische Grundsätze:
Wie in Technischem Zeichnen in den Fachbereichen METALL und ELEKTRO.
Persönliche Gestaltungsideen der Schüler und deren Umsetzung in fachgerechte Konstruktion sollen gefördert werden. Die Schulung des räumlichen Vorstellungsvermögens sowie die Umsetzung von Technischen Zeichnungen in reale Ausführungen soll auch durch Realbegegnungen (Betriebserkundungen; Lehrausgänge auf Baustellen usw.) unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften unterstützt werden.
FACHKUNDE
(Fachbereiche METALL, ELEKTRO)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- theoretische Grundlagen des allgemeinen Maschinenbaus;
- Maße, Meß- und Prüfgeräte und ihre Funktion kennen;
- gängige Fertigungsverfahren im Fachbereich verstehen;
- gebräuchliche Werkstoffe kennen;
- Sicherheitsvorschriften und Schutzvorschriften im Umgang mit Werkzeugen und Werkzeugmaschinen kennen.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Sicherheitsvorschriften, Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen, Unfallursachen, Sicherheitszeichen, Sicherheitsmaßnahmen.
Messen, Prüfen und Anreißen:
Längen, Winkel, Ebenheit (Maßstab, Meßschieber, Winkelmesser, Anschlagwinkel, Haarlineal, Radiuslehre). Nenn- und Istmaß, Toleranz.
Fertigungstechnik:
Handwerkzeuge, einfache Maschinen und Arbeitstechniken der
spanlosen und spanabhebenden Formgebung wie
spanende Fertigungsverfahren von Hand (Sägen, Feilen, Reiben, Gewindeschneiden);
spanende Fertigungsverfahren mit Werkzeugmaschinen (Bohren, Drehen, Fräsen);
spanlose Fertigungsverfahren (Biegen, Schmieden);
Verbindungstechniken (Schrauben, Verstiften, Nieten, Löten;
Schweißen).
Werkstoffkunde: Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung von Eisen
und Stahl.
Erweiterungsbereich:
Spezielle Meß- und Prüfverfahren (zB Meßschraube, Meßuhren).
Verfahren aus den Bereichen Urformen (zB Gießen, Sintern), Umformen (zB Schmieden, Biegen), Trennen, Zerteilen, Fügen und Stoffeigenschaften ändern (zB Härten).
Werkstoffkunde: Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung der gebräuchlichsten Werk- und Hilfsstoffe (Nichteisenmetalle und Legierungen, Kunststoffe).
Werkstattmäßige Prüfung von Werkstoffen. Oberflächen- und Korrosionsschutz.
Didaktische Grundsätze:
Der Fachgegenstand bildet die theoretische Basis für den Unterricht in Werkstätte. Dabei ist die Notwendigkeit umfassender theoretischer und sicherheitstechnischer Kenntnisse für jegliche praktische Umsetzung zu verdeutlichen. Eine angemessene Fachterminologie ist zu pflegen. Die Gewichtung der Lehrstoffauswahl nimmt auf die berufliche Interessenslage der Schüler und die Anwendbarkeit in der Praxis Bedacht.
Zweckmäßigerweise werden die physikalischen Vorkenntnisse und persönlichen praktischen Erfahrungen angesprochen und mit praktischen beruflichen Anwendungen in Zusammenhang gesetzt. Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Querverbindungen und die zeitliche Abstimmung mit den Pflichtgegenständen Technisches Seminar und Werkstätte notwendig. Demonstrationen und Mitwirkung von außerschulischen Fachkräften sowie berufspraktische Tage oder/und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen können die Praxisnähe fördern.
FACHKUNDE
(Fachbereiche HOLZ, BAU)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die im Fachbereich verwendeten Werkstoffe, Maße, Werkzeuge und Maschinen kennen;
- gängige Fertigungsverfahren im Fachbereich unter dem Aspekt der technisch und wirtschaftlich richtigen Anwendung und ihrer Umweltverträglichkeit verstehen;
- Sicherheits- und Schutzvorschriften im Umgang mit Werkzeugen und Werkzeugmaschinen kennen.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Sicherheitsvorschriften, Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen, Unfallursachen, Sicherheitszeichen, Sicherheitsmaßnahmen.
Werkstoff Holz:
Aufbau und Eigenschaften des Holzes, Verwendung, Verarbeitung, Holztrocknung, Lagerung, Krankheiten, Fehler und Güteklassen, Holzschutz.
Zusätzlich für den Fachbereich HOLZ:
Die Tischlerwerkstatt, Handwerkzeuge, Arbeitsgeräte und Maschinenwerkzeuge des Tischlers.
Hilfswerkstoffe wie Dübel, Schrauben, Nägel, Kleber, Leime.
Bedeutung des Waldes, Waldpflege, Waldbestand, Umweltbeziehungen, Wachstum und Teile des Baumes. Wirtschaftlich wichtige Holzarten deren Eigenschaften und Verwendung.
Holzschnitte, Furniere.
Zusätzlich für den Fachbereich BAU:
Kennenlernen von Werkzeugen, Maschinen und Geräten aus dem Bereich
der Bau- und Vermessungstechnik.
Aufbau, Eigenschaften, Herstellung und Verwendung der wichtigsten Baustoffe.
Kennenlernen der Elemente eines Bauwerkes wie Fundament, Mauerwerk, Deckenkonstruktion.
Malerarbeiten: Grundlagen der Farbenlehre. Eigenschaften und Verwendung gebräuchlicher Streichmittel; Kennenlernen von Werkzeugen, Geräten und Arbeitstechniken.
Fliesenlegerarbeiten: Herstellung, Eigenschaften und Verwendung der wichtigsten Platten und Fliesen, Klebe- und Fugenmörtel. Kennenlernen von Werkzeugen und Geräten. Einfache Verlegeregeln und Materialbedarfsberechnungen.
Erweiterungsbereich im Fachbereich HOLZ:
Projektartige Erweiterung ausgewählter Themenbereiche. Holzanatomie (mikroskopischer und makroskopischer Aufbau).
Plattenwerkstoffe (Arten, Aufbau, Herstellung und Eigenschaften).
Erweiterungsbereich im Fachbereich BAU:
Ablauf eines Bauvorhabens von der Planung bis zur Fertigstellung.
Wichtige Bauvorschriften. Grundlagen der Statik im Baubereich.
Didaktische Grundsätze:
Entsprechend den beruflichen Interessen der Schüler erfolgt eine Schwerpunktsetzung im Lehrstoff.
Wie im Pflichtgegenstand Fachkunde METALL bzw. ELEKTRO.
WERKSTÄTTE
(Fachbereiche METALL, ELEKTRO)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Anforderungen von Tätigkeiten im Metall- und Elektroberufen kennen und einschätzen können;
- fachbezogene Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse erwerben;
- sich eine genaue und verantwortungsbewußte Arbeitsweise unter Bedachtnahme auf die geltenden Sicherheits- und Schutzvorschriften aneignen;
- im Unterricht des Fachbereiches verwendete Einrichtungen, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Arbeitshygiene,
Entsorgungsvorschriften.
Erlernen grundlegender Arbeitstechniken (Handfertigkeiten) an einfachen Werkstücken nach Zeichnungen und Arbeitsplänen: Messen und Prüfen, Anreißen, Körnen, Richten, Biegen, Feilen, Schleifen, Sägen, Gewindeschneiden.
Bohren: Maschinenaufbau; Grundfertigkeiten: Bohren, Senken.
Zusätzlich für den Fachbereich METALL:
Grundfertigkeiten der handwerklichen Blechbearbeitung: Falzen,
Abkanten, Löten, Nieten, Korrosionsschutz.
Zusätzlich für den Fachbereich ELEKTRO:
Grundlagen der Elektrotechnik; Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren, einfache Installationsschaltungen; einfache Meßtechnik im Kleinspannungsbereich.
Erweiterungsbereich:
Festigung der Grundfertigkeiten. Herstellung komplexerer
Werkstücke.
Montage und Demontage von Fahrzeugen bzw. Fahrzeugteilen (zB Fahrrad, Moped-, Motorteile) oder gebräuchlichen Geräten zur Funktionsuntersuchung.
Kennenlernen einfacher maschineller Fertigungstechniken. Erweiterte Schaltübungen; Herstellung einfacher gedruckter Schaltungen (im Fachbereich ELEKTRO).
Didaktische Grundsätze:
Der Kernbereich im Unterrichtsgegenstand Werkstätte beschreibt gemeinsame Grundfertigkeiten für die Fachbereiche METALL und ELEKTRO und Zusätze, die jeweils für einen Fachbereich gelten. Je nach den beruflichen Interessen, der Leistungsfähigkeit der Schüler und den organisatorischen bzw. ausstattungsmäßigen Möglichkeiten erfolgt durch die Fachlehrkraft die Schwerpunktsetzung im Lehrstoff des Kern- und Erweiterungsbereiches.
Eine zeitliche Koordinierung mit den Inhalten der Unterrichtsgegenstände des Fachbereiches insbesondere mit Fachkunde und Technischem Seminar ist anzustreben.
Arbeiten im Bereich der Elektrotechnik dürfen grundsätzlich nur im spannungslosen Zustand, meßtechnische Arbeiten durch Schüler nur im Kleinspannungsbereich durchgeführt werden.
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen (gemäß Allgemeiner Unfallversicherungsanstalt) vertraut gemacht werden. Dies gilt in besonderem Maße auch für Formen des dislozierten Unterrichts und im Zuge von berufspraktischen Tagen. Werkzeuge und Maschinen dürfen von Schülern nur nach genauer Unterweisung und Maßnahmen zur Unfallverhütung gehandhabt werden.
Am Beginn jeder Arbeit soll eine Planungsphase Material-, Werkzeug- und Zeitbedarf sowie die Arbeitsorganisation (zB Teamarbeit) klären. Bei der Anfertigung von Werkstücken soll Werkstoffen bzw. Werkstoffkombinationen sowie Verfahren der Vorrang gegeben werden, die in der Arbeitswelt Verwendung finden.
Der Dokumentation und Reflexion über die durchgeführten Arbeiten (Zeichnungen, Arbeitsweisen, Werkstoffe, Werkzeuge, Zeiteinheiten usw.) dienen Besprechungen und geeignete Aufzeichnungen (zB Werkstättenbuch).
Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Genauigkeit und Sauberkeit bei der Arbeit sind im Unterricht ebenso anzustreben wie die Beachtung der Vorschriften über Unfallverhütung, Arbeitshygiene und Umweltschutz und ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie.
WERKSTÄTTE
(Fachbereiche HOLZ, BAU)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Anforderungen von Tätigkeiten in Holz-, Bau und Baunebengewerbeberufen kennen- und einschätzen lernen;
- fachbezogene Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse erwerben;
- sich eine genaue und verantwortungsbewußte Arbeitsweise unter Bedachtnahme auf die geltenden Sicherheits- und Schutzvorschriften aneignen;
- im Unterricht des Fachbereichs verwendete Einrichtungen, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Unfallverhütung, Werkstättenordnung. Vertrautmachen mit der Werkstättenorganisation, fachgerechter und sicherer Umgang mit Werkzeug und Handmaschinen, Arbeitsorganisation, Material- und Zeitbedarf. Einhaltung der Umweltauflagen.
Benennen, Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Handmaschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfen zur Holzbearbeitung.
Erlernen von Grundtätigkeiten, wie Messen, Anreißen, Aufreißen, Sägen, Stemmen, Raspeln, Feilen, Bohren, Hobeln, Putzen usw. an einfachen Werkstücken.
Zusätzlich für den Fachbereich HOLZ:
Herstellen einfacher Holzverbindungen auch unter Einsatz von Verbindungsmitteln wie zB Schrauben, Nägel, Dübel, Leim.
Herstellen von Gebrauchsgegenständen und Werkstücken, an denen Grundtätigkeiten, Holzverbindungen, Verbindungsmittel und Oberflächenbehandlungen praktisch angewandt werden. Zusätzlich für den Fachbereich BAU (Schwerpunkte nach beruflichen Interessen der Schüler):
Vermessungsarbeiten:
Kennenlernen von Meßgeräten. Längen-, Winkel- und Höhenmessung,
Waagriß.
Maurerarbeiten:
Errichtung von Mauerteilen unter Berücksichtigung von
Verbandsregeln und meßtechnischen Vorgaben; Zwischenwandelemente in Trockenbauweise (zB Holz, Gipsverbundplatten).
Maler- und Anstreicherarbeiten:
Meßtechnische Vorarbeiten. Vorbehandlung von Untergründen,
Auftragstechniken, Gestaltung von Übungsflächen.
Übungen zu den Erkenntnissen der Farbenlehre (Farbmischung, Farbkontraste, usw.); Gestalten von einfachen Ornamenten und Schriften.
Fliesenlegerarbeiten:
Meßtechnische Vorarbeiten. Be- und Verarbeitung von keramischen
Werkstoffen und deren Verfugung unter Berücksichtigung von
Verlegungsregeln an Übungsflächen.
Erweiterungsbereich:
Festigung der Grundfertigkeiten.
Anfertigung bzw. Gestaltung komplexerer Werkstücke und Bauteile in Projekten.
Beton- bzw. Mörtelbereitung; Kennenlernen von Verputzarbeiten und Errichten einfacher Ziegelverbände.
Gestaltung von Außenflächen (zB Pflasterung eines Gehweges im Sandbett), Gestaltung von Innenräumen (zB Tapeziererarbeiten).
Didaktische Grundsätze:
Der Kernbereich im Unterrichtsgegenstand Werkstätte beschreibt gemeinsame Grundfertigkeiten für die Fachbereiche HOLZ und BAU und Zusätze, die jeweils für einen Fachbereich gelten. Je nach den beruflichen Interessen, der Leistungsfähigkeit der Schüler und den organisatorischen bzw (Anm.: richtig: bzw.) ausstattungsmäßigen Möglichkeiten erfolgt die Schwerpunktsetzung im Lehrstoff des Kern- und Erweiterungsbereiches. Weitere Didaktische Grundsätze wie im Pflichtgegenstand Werkstätte im Fachbereich METALL bzw. ELEKTRO.
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES SEMINAR UND ANGEWANDTE INFORMATIK
(Fachbereich HANDEL-BÜRO)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die wichtigsten Einrichtungen des Wirtschaftslebens und der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen kennenlernen;
- Einblick in den Aufbau und in den Entscheidungsablauf eines Unternehmens gewinnen;
- Tätigkeiten und Anforderungen aus dem Bereich der Handels-, Büro- und Kommunikationberufe (Anm.: richtig: Kommunikationsberufe) je nach Interesse kennenlernen und selbständig ausführen;
- zu wirtschaftlichem Denken angeleitet werden;
- ein konstruktiv-kritisches Verhältnis für sämtliche Anwendungsformen der Mikroelektronik und Telematik entwickeln.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Einblick in den Aufbau und die Organisation von Unternehmen.
Bedeutung von Betrieben im regionalen Bereich.
Das Unternehmen in Bezug auf sein soziales, ökologisches, technologisches und rechtliches Umfeld.
Kaufvertrag: Rechtliche Grundlagen, Anbahnung, Inhalt, Abschluß und Erfüllung des Kaufvertrages. Praxisnahe Erstellung der gängigen Schriftstücke im Rahmen des Kaufvertrages und Abwicklung des modernen Zahlungsverkehrs.
Grundkenntnis von Aufbau, Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten der im kaufmännischen Bereich üblichen elektronischen Hilfsmittel, Geräte und Datenverarbeitungsanlagen (Hardware, Software, Benutzeroberfläche).
Bearbeitung kaufmännischer Aufgabenstellungen unter Verwendung moderner Verfahren: Textbearbeitung, Datenbeschaffung und -bearbeitung, Tabellenkalkulation, Grafik.
Erweiterungsbereich:
Projektartige Aufgabenstellungen zum Kaufvertrag, Zahlungsverkehr.
Umgang mit modernen Kommunikationsmedien.
Spezielle Formen des Zahlungsverkehrs und der Finanzierung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll handlungsorientiert und praxisorientiert organisiert werden. In der Praxis gebräuchliche Hilfsmittel und Drucksorten sollen nach Möglichkeit auch im Unterricht verwendet werden.
Die Schüler sollen zeitgemäße Informations- und Bürotechniken kennenlernen und Computer lernzielorientiert als Arbeitsmittel einsetzen.
HUMAN-KREATIVES SEMINAR UND FACHPRAKTISCHE ÜBUNGEN
(Fachbereiche DIENSTLEISTUNGEN, TOURISMUS)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- zu positiven Werthaltungen und Grundsätzen für das persönliche und berufliche Leben gelangen;
- sicheres und selbstbewußtes Auftreten erlangen und zur Selbstreflexion befähigt werden;
- für die Situationen und Anliegen anderer unter besonderer Berücksichtigung von Randgruppen der Gesellschaft sensibilisiert werden;
- Verständnis für die Bedeutung des Tourismus in wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und ökologischer Hinsicht erlangen;
- in Ergänzung zu den Unterrichtsgegenständen des Fachbereiches Kenntnisse erweitern und Fertigkeiten üben, die für die Bewältigung der Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes bedeutend sind;
- kommunikative Grundvoraussetzungen erwerben, um Gespräche selbstbewußt zu führen und berufsbezogene Schriftstücke zu formulieren;
- gestalterische Fertigkeiten zur kreativen Ausführung von berufsbezogenen Arbeiten erwerben.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Formen des menschlichen Zusammenlebens in unserer Gesellschaft;
Beruf und Freizeit.
Ursachen, Folgen und Bewältigung von Konflikten.
Tourismus: Entwicklung und Bedeutung des Tourismus, positive und negative Auswirkungen. Tourismusgeografie Österreichs (landwirtschaftliche und kulturelle Gegebenheiten).
Betriebsformen (Hotel, Restaurant, Jugendherberge, Ferienwohnungen).
Konsumverhalten, Konsumentenschutz, Gewährleistung.
Wohnen, Wohnraumgestaltung.
Mode; Kosmetik.
Fachpraktische Übungen:
Einblicknahme in betriebliche Arbeitsprozesse; praktische Übungen an der Schule und/oder in öffentlichen oder betrieblichen Bildungseinrichtungen in den Anwendungsbereichen der Fachbereiche
DIENSTLEISTUNGEN und TOURISMUS.
Büroorganisation.
Mündliche und schriftliche Kommunikation wie Argumentationstechnik, Gesprächsstrategie, Telefonat, Rollenspiel, Vorstellungsgespräch; Geschäftsbriefe, Protokolle, Postbearbeitung, moderne Kommunikationsmittel.
Werbung und Präsentation, Werbetechniken wie Kataloge, Plakate, sonstige Werbeträger, Dekoration, Verpackung.
Umgang mit Medien: Funktionsweise von gängigen Geräten aus dem Berufsbereich.
Erweiterungsbereich:
Entwickeln, üben persönlicher Lerntechniken und Entspannungstechniken.
Erste Hilfe. Hauskrankenpflege. Über Ernährung, Betreuung und Pflege von Kleinkindern und anderen betreuungsbedürftigen Menschen.
Organisation und wirtschaftliche Abwicklung von Projekten wie Schulfesten, Schulveranstaltungen, Informationsveranstaltungen, usw.
Didaktische Grundsätze:
Die Gewichtung und Auswahl von Schwerpunkten im Lehrstoff und verschiedene Formen der Differenzierung nehmen auf die berufliche Interessenslage der Schüler Bedacht.
Teamfähigkeit, Kreativität, selbständiges Denken und andere Schlüsselqualifikationen können durch Formen offenen Unterrichts gefördert werden. Projektartige Arbeitsweisen unterstützen einen schülerzentrierten, fachübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht. Übungen zu persönlichen Lern- und Entspannungstechniken können jederzeit bedarfsorientiert eingesetzt werden.
Demonstrationen und Mitwirkung von außerschulischen Fachkräften sowie berufspraktische Tage oder/und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen fördern die Praxisnähe. Für die Bewältigung der Situationen an außerschulischen Lernorten ist eine gründliche Vorbereitung und reflektierende Analyse unerläßlich.
BUCHFÜHRUNG UND WIRTSCHAFTSRECHNEN
(Fachbereich HANDEL-BÜRO)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- einfache Buchführungsarbeiten bei erweiterten Geschäftsfällen anhand von Belegen praxisgerecht und selbständig ausführen;
- die notwendige Sicherheit und Fertigkeit bei der Durchführung von in der Berufspraxis erforderlichen Rechenoperationen erwerben.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Wie Lehrstoff im Pflichtgegenstand Buchführung in den Fachbereichen DIENSTLEISTUNGEN, TOURISMUS.
Geschäftsfälle: Debitoren, Kreditoren, Umsatzsteuer, Bezugs- und Versandkosten, Skonto, Rabatt.
Abschluß: einfache Um- und Nachbuchungen.
Wirtschaftsrechnen:
Rechnen mit gebräuchlichen Maßen.
Schlußrechnungen (Mengen- und Preisberechnungen, Währungsrechnungen).
Durchschnittsrechnungen (einfacher und gewogener Durchschnitt).
Prozentrechnung (einfache Beispiele zur Kalkulation, Handelsspanne, Zinsen- und Ratenberechnungen).
Erweiterungsbereich:
Verbuchung von Geschäftsfällen eines Abrechnungsmonats anhand von
losen Belegen inklusive Summen und Saldenbilanz.
Auf- und Abschlagfaktoren (Kalkulation). Kostenaufstellungen und Vergleiche (Angebote, Erträge).
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Buchführung in den Fachbereichen
DIENSTLEISTUNGEN bzw. TOURISMUS.
Für Wirtschaftsrechnen wird mindestens ein Ausmaß von einer Wochenstunde vorzusehen sein.
BUCHFÜHRUNG
(Fachbereiche DIENSTLEISTUNGEN, TOURISMUS)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- einfache Buchführungsarbeiten anhand von Belegen praxisgerecht und selbständig ausführen;
- die notwendige Sicherheit und Fertigkeit bei der Durchführung von in der Berufspraxis erforderlichen Rechenoperationen erwerben.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Organisation des betrieblichen Rechnungswesen in Klein- und Mittelbetrieben: Aufgaben des Rechnungswesens, Buchführungsvorschriften, Bücher, Belegwesen. Buchführungssysteme (Überblick).
System der doppelten Buchführung und Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen:
Bilanz und Inventarium: Konto; Konteneröffnung; Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch;
Kontenabschluß, Kontenrahmen und Kontenplan;
Summen- und Saldenbilanz; Erfolgsrechnung.
Erweiterungsbereich:
Verbuchen einfacher Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer.
Einblick in den Aufbau und die Organisation von Tourismus- und Dienstleistungsbetrieben.
Didaktische Grundsätze:
Zahlenverständnis, sichere Beherrschung kaufmännischer Rechenverfahren und Hilfsmittel (Taschenrechner) sollen vom Schüler durch ständige Anwendung gepflegt und weiterentwickelt und durch Ergebniskontrolle überprüft werden.
Querverbindungen mit anderen Unterrichtsgegenständen - besonders mit den Pflichtgegenständen Mathematik und Politische Bildung und Wirtschaftskunde sowie den Unterrichtsgegenständen des Fachbereiches sollen gepflegt werden. Die im Gegenstand Mathematik vertieften Fertigkeiten wirtschaftlichen Rechnens (Grundrechnungsarten, Prozentrechnung und deren Anwendung) sollen aufgegriffen und weiterentwickelt werden.
Die Führung von Büchern und Aufzeichnungen anhand von Belegen und unter Verwendung von Hilfsmitteln (nach Möglichkeit auch elektronischen) soll möglichst praxisnahe geübt werden. Einfache computerunterstützte Trainigsprogramme für Buchführungsaufgaben können den Unterricht bereichern.
TEXTVERARBEITUNG
(Fachbereiche HANDEL-BÜRO, DIENSTLEISTUNGEN, TOURISMUS)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- normgerechte Schriftstücke mit der Schreibmaschine bzw. mit dem Computer unter Anwendung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode anfertigen können;
- die Standardfunktionen eines gängigen Textverarbeitungsprogrammes anwenden können;
- allenfalls eigene Niederschriften und kurzschriftliche Vorlagen in Verkehrsschrift lesen und übertragen können.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Maschinenkunde.
Erarbeitung des Tastenfeldes bzw. Geläufigkeitsübungen im Zehn-Finger-Tastschreiben. Zehn-Minuten-Abschriften mit mindestens 1 000 Anschlägen und einem Fehlerprozentsatz von maximal 0,5%.
Gestaltung von Schriftstücken nach den geltenden Normen.
Anwendung der Grundfunktionen eines gängigen Textverarbeitungsprogrammes (Editieren, Gestalten, Sichern und Drucken von Schriftstücken).
Büroorganisation.
Erweiterungsbereich:
Abschreiben von vorgegebenen Texten mit einer Geschwindigkeit von 1 500 Bruttoanschlägen in zehn Minuten (maximal 0,5% Fehler).
Elementarer Erwerb der Verkehrsschrift zum Notieren und Konzipieren von praxisgemäßen Texten mit einer Geschwindigkeit von 40 Silben pro Minute.
Didaktische Grundsätze:
Auf die Einhaltung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode und auf sorgfältige ÖNORM-gerechte Ausfertigung der Schriftstücke ist besonderer Wert zu legen.
Bei der Verwendung der Verkehrsschrift (Stenotypie) ist das Hauptaugenmerk auf das Übertragen von Texten zu legen (die Richtigkeit des Stenogramms ist nicht Gegenstand der Beurteilung). Die Verwendung von Hilfsmitteln (Wörterbuch, elektronische Rechtschreibüberprüfung, usw.) zur orthografisch richtigen Stenogrammübertragung ist sinnvoll.
FACHPRAKTISCHE ÜBUNGEN
(Fachbereich HANDEL-BÜRO)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die im gesamten Fachbereich erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten vertiefen und erweitern und praxisnah umsetzen können;
- kommunikative Grundvoraussetzungen erwerben, um Gespräche selbstbewußt zu führen und berufsbezogene Schriftstücke zu formulieren;
- gestalterische Fertigkeiten zur kreativen Ausführung von berufsbezogenen Arbeiten erwerben.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Kaufmännische Aufgabenstellungen und Sachverhalte strukturieren, selbständig Informationen beschaffen, Lösungsmöglichkeiten suchen, Ergebnisse überprüfen und interpretieren, Lösungen präsentieren und auf ähnliche Aufgabenstellungen übertragen.
Kaufmännische Tätigkeiten und Kenntnisse in Projekten anwenden. Einblicknahme in betriebliche Arbeitsprozesse; praktische Übungen an der Schule in den Anwendungsbereichen:
Büroorganisation.
Mündliche und schriftliche Kommunikation wie Argumentationstechnik, Gesprächsstrategie, Telefonat, Rollenspiel, Vorstellungsgespräch; Geschäftsbriefe, Protokolle, Postbearbeitung, moderne Kommunikationsmittel.
Werbung und Präsentation, Werbetechniken wie Kataloge, Plakate, sonstige Werbeträger, Dekoration, Verpackung.
Umgang mit Medien: Funktionsweise von gängigen Geräten aus dem Berufsbereich.
Erweiterungsbereich:
Entwickeln, üben persönlicher Lerntechniken und Entspannungstechniken.
Organisation und wirtschaftliche Abwicklung von Projekten wie Schulfesten, Schulveranstaltungen, Informationsveranstaltungen, usw.
Didaktische Grundsätze:
Im Vordergrund steht die konkrete Anwendung und Vertiefung der in den anderen Fachbereichsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Die Gewichtung und Auswahl von Schwerpunkten im Lehrstoff und verschiedene Formen der Differenzierung nehmen auf die berufliche Interessenslage der Schüler Bedacht. Teamfähigkeit, Kreativität, selbständiges Denken und andere Schlüsselqualifikationen können durch Formen offenen Unterrichts gefördert werden. Projekte und büroähnliche bzw. übungsfirmenähnliche Arbeitsweisen unterstützen einen schülerzentrierten, fachübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht. Übungen zu persönlichen Lern- und Entspannungstechniken können jederzeit bedarfsorientiert eingesetzt werden.
Berufspraktische Tage und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen fördern die Realitätsnähe.
ERNÄHRUNG, KÜCHENFÜHRUNG, SERVICE
(Fachbereiche DIENSTLEISTUNGEN, TOURISMUS)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Bedeutung der Ernährung zur Gesunderhaltung des Menschen und die Qualitätskriterien unter Einbeziehung ernährungswissenschaftlicher Grundlagen erkennen;
- Gängige Speisen der regionalen und internationalen Küche unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
- Nahrungsmittel des Küchenbedarfs verwalten können;
- Grundwissen in den Bereichen Service und Tischkultur erfahren und umsetzen können.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Ernährung:
Nahrung: Zusammensetzung, Aufgabe.
Ernährungsbedarf, Nährstoffe und deren Bedeutung für die Gesunderhaltung.
Lebensmittelanalyse, Nährwertberechnungen, Energieverbrauch.
Eßverhalten und Kostformen (Normal-, Natur- und Vollwertkost, Fehlernährung).
Hauptkriterien der Qualitätsbeurteilung von Lebensmitteln; Lagerung, Konservierung.
Lebensmittelgruppen (pflanzliche, tierische, synthetische). Getränke (alkoholfreie, alkoholische, Mixgetränke).
Garmachungsarten und deren Einfluß auf die Lebensmittel.
Küchenführung:
Speisenfolgen, Menüpläne, Mengenberechnungen, Wareneinsatzkosten und Kalkulation.
Einführung in den Küchenbetrieb (Arbeitsplatz, Arbeitsbehelfe, Maschinen und deren ökonomischer Einsatz, Handhabung und Wartung).
Grundrezepturen für Suppen, Saucen, Teige und Cremes. Garverfahren für unterschiedliche Speisen.
Richtlinien für Portionieren, Anrichten, Garnieren.
Alkoholfreie und alkoholische Getränke.
Service:
Berufskleidung, Hygiene, Umgangsformen.
Grundbegriffe des Servierens, Servierregeln, Servierarten und
einfaches Getränkeservice.
Einfache Gedecke, Tischgestaltung, Eß- und Trinkkultur.
Erweiterungsbereich:
Verfeinerte Ableitungen der Grundrezepturen.
Kennenlernen computerunterstützter Lagerhaltung und Rezepturensammlung.
Planung und Gestaltung von Festen.
Herstellung und Nutzung natürlicher Materialien für Kosmetik,
Hygiene und Umwelt.
Didaktische Grundsätze:
Ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse und Hygiene sind Fundament für die praktische Umsetzung in der Nahrungszubereitung und Küchenpraxis.
Erhebungen zu jahreszeitlichen Angeboten und den sich daraus ergebenden Preisschwankungen tragen zu kostenbewußtem Einkaufsverhalten bei.
Auf die gesetzlichen Bestimmungen wie Lebensmittel- und Bazillenausscheidegesetz, Hygienevorschriften, Berufskleidung und Unfallverhütung ist im praktischen Unterricht besonderes Augenmerk zu richten.
KREATIVES GESTALTEN
(Fachbereich DIENSTLEISTUNGEN)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- sich mit möglichst vielfältigen Ausdrucksformen, Materialien, bildnerischen und musikalischen Elementen und Mitteln auseinandersetzen und
- in der Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Gestalten mit verschiedenen formbaren Materialien, Herstellen
einfacher Gegenstände.
Design: gestalterischer Zusammenhang zwischen Farb-, Formelementen und Funktion, wie Vitrinengestaltung, Raumgestaltung, Tischschmuck, Verpackung usw.
Textiles Gestalten: flächenbildende und flächengestaltende Verfahren, Drucktechniken, Applikationen.
Körpersprache, Gestik, Mimik, Pantomime. Tänze, musikalischer
Ausdruck.
Kosmetik.
Erweiterungsbereich:
Projektartige Gestaltung einer Feier. Multimediales Gestalten.
Didaktische Grundsätze:
Die Auswahl der im Abschnitt „Lehrstoff“ angeführten Inhalte soll ausgehend von den Interessen und Begabungen der Schüler unter dem Aspekt der Förderung individueller Kreativität und persönlicher Ausdrucksfähigkeit, aber auch unter dem Aspekt des wirtschaftlichen Denkens und des Umweltbewußtseins erfolgen.
Die Vielfalt von Unterrichts- und Sozialformen sowie der Einsatz von Medien oder auch Exkursionen und der Besuch von Fachausstellungen soll Kreativität anregen.
Veranstaltungen, Feste und Projekte bilden Anlässe für kreatives Gestalten.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
(Fachbereich TOURISMUS)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- sprachliche Strukturen erwerben, die es ihm ermöglichen, sich in privaten und beruflichen Standardsituationen zu verständigen.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Einfache Gespräche verstehen und führen, Auskünfte erfragen und erteilen, private und berufliche Verabredungen und Vereinbarungen treffen, telefonieren.
Sinnerfassendes Lesen von kurzen Texten sowie Aufschriften, Hinweisschilder, einfachen Gebrauchsanweisungen und Betriebsanleitungen.
Schriftliche Übungen zur Erarbeitung und Festigung der vorher
genannten Bereiche.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache.
C. FREIGEGENSTÄNDE
ANGEWANDTE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- einen allgemeinen Einblick über gegenwärtige Einsatzmöglichkeiten der Informatik und zukünftige Entwicklungen und deren Problematiken gewinnen;
- individuelle bzw. fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Personalcomputern und Standardsoftware erwerben.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Anwendungsorientiertes Lernen und Erproben in verschiedenen, den (beruflichen) Interessen und dem Wissensstand der Schüler entsprechenden Anwendungsbereichen.
Grundlagen der Informatik: Begriffe, Entwicklung.
Problemlösungsverfahren: Bedarfsanalyse, Bestandsaufnahme, Forschen, Planen, Erproben.
Hardware: Geräte und Verfahren zur Datenerfassung, Datenspeicherung, Datenübertragung, Datenausgabe; Elemente des Computers wie Prozessor, Speicher, Peripherie.
Software: Anwenden von Standardsoftware wie Textverarbeitung, Tabellenkalkulation; Kennenlernen eines Betriebssystems.
Einblick in die Möglichkeiten lokaler und globaler Netzwerke.
Auswirkungen des Computereinsatzes: Veränderungen im Produktionsprozeß, in der Berufsstruktur und in der Kommunikation. Veränderungen am Arbeitsplatz (neue Qualifikationen, entlastende und belastende Faktoren usw.). Datenschutzpraxis.
Erweiterungsbereich:
Multimediaanwendungen; Kommunikation mit anderen Anwendern, elektronische Informationssuche, Computerspiele usw.
Projektartiges Unterstützen der allgemeinbildenden und fachspezifischen Unterrichtsgegenstände mit geeigneter Software (CAD, Tabellenkalkulationen, Trainingsprogrammen, Steuerungstechnik usw.).
Allgemeine Projekte (Schülerzeitung, Auswertungen von Sportveranstaltungen usw.).
Grundzüge des Programmierens (Makroprogrammierung für Standartsoftware; eine höhere Programmiersprache usw.).
Didaktische Grundsätze:
Die Auseinandersetzung mit neuen Techniken soll unter Nutzung der gegebenen Möglichkeiten anhand von konkreten Aufgabenstellungen aus verschiedenen Lernbereichen unter besonderer Berücksichtigung der künftigen Berufs- und Arbeitswelt der Schüler erfolgen und Einsatzmöglichkeiten des Computers aufzeigen. Die praktischen Übungen an EDV-Geräten dienen insbesondere auch dem Abbau allfälliger (auch geschlechterspezifischen) Berührungsängste und dem Kennenlernen wichtiger Funktionen der technischen Geräte.
KOMMUNIKATION, WERBUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Kommunikationstechniken kennen und anwenden können;
- Einsicht in Funktion und Wirkung von Präsentations- und Werbetechniken gewinnen;
- optische und akustische Informationsträger kreativ gestalten.
Lehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Gesprächsklima, Kommunikationstraining. Kommunikationsmodelle in spielerischer Form, Kommunikationsblockaden; Diskussion, sachbezogene objektive Argumentation, Gesprächsstrategien, Telefonate.
Werbung und Präsentation:
Selbstpräsentation und Präsentation im Vorstellungs-, Verkaufs- und Beratungsgespräch; Standpunktformulierungen, Werbemittel,
Werbesprache, Werbetechniken.
Didaktische Grundsätze:
Durch die Simulation von praxisbezogenen Situationen soll ein
größtmöglicher Realitätsbezug hergestellt werden.
Die Förderung der Kreativität soll speziell in der Auseinandersetzung mit der Werbung berücksichtigt werden.
TEXTILES WERKEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- durch den Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Persönlichkeitsbildung und zur ästhetischen Gestaltungsfähigkeit gelangen;
- durch berufsbezogenes Arbeiten im praktischen Unterricht die wichtigsten Kriterien des Konsumverhaltens und der Umwelt erfahren und dabei Freude an der Verwirklichung eigener Ideen erleben;
- befähigt werden, dem gesellschaftlichen Druck der Modetrends kritisch zu begegnen.
Lehrstoff:
Mode:
historische Grundlagen, Modetrends, Modeverhalten.
Materialerkundung.
Herstellung, Ausrüstung, Veredelung und Pflege von Textilien.
Serienanfertigung (zB Berufskleidung).
Schnittgewinnung.
Wohnen:
Wohntextilien: Natur- und Synthetikmaterialien, Farbe und Form,
Pflege.
Wohndesign: Herstellung von Produkten, die die Einrichtung und Ausgestaltung als Ausdruck der Persönlichkeit widerspiegeln.
Accessoires:
Modeschmuck und Accessoires aus unterschiedlichen Materialien in verschiedenen Techniken planen, entwerfen und anfertigen.
Didaktische Grundsätze:
Berufsbezogenen Arbeiten ist der Vorrang einzuräumen.
Selbsttätigkeit und projektorientiertes Handeln des Schülers sollen im Vordergrund stehen.
Bei der Herstellung von Produkten soll dem Schüler hinsichtlich der Materialien und der Techniken großer Freiraum gewährt werden.
Mode soll nicht nur als ästhetischer, sondern auch als wirtschaftlicher Faktor gesehen werden.
ERWEITERTE GESUNDHEITSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- den Zusammenhang von Gesundheit, Umwelt und Gesellschaft erkennen;
- die Bedeutung von persönlicher Hilfeleistung erkennen und
- ein Bewußtsein für gesunde Lebensführung in Beruf und Freizeit erlangen.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Sozialhygiene und Ethik: Bedeutung der Gesundheit für den einzelnen und die Gesellschaft. Psychohygiene. Arbeitshygiene, Berufskrankheiten. Impfungen. Hilfsorganisationen und Selbsthilfegruppen. Altenhilfe. Körperliche und geistige Behinderung.
Gesundheit am Arbeitsplatz und in der Freizeit: Erste Hilfe - Grundkurs, Unfallverhütung.
Hilfe für den Kranken: Psychosomatik, Krankenhilfe zu Hause, Diätik, Pflege des alten Menschen, Schulmedizin und Hausmittel.
Säuglings- und Kinderpflege: Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt, Betreuung vom Säugling bis zum Kleinkind.
Erweiterungsbereich:
Kurse für Hauskrankenhilfe, Mutter und Kind. Öffentliche
Gesundheitseinrichtungen.
MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT
Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff und die Didaktischen Grundsätze des Lehrplans „Muttersprachlicher Unterricht“ der Hauptschule (Anlage B der Verordnung BGBl. Nr. 134/1963 in der jeweils geltenden Fassung) sind sinngemäß anzuwenden.
D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG, SPORT
(Nach den ausgewählten Schwerpunkten ist eine nähere Bezeichnung des Unterrichtsgegenstandes festzulegen.)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- verschiedene Gelegenheiten erhalten, persönliche Interessen und individuelle Begabungen zu entdecken und zu pflegen;
- Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Kenntnisse in besonderer Weise zu entwickeln, zu entfalten, zu erweitern und zu vertiefen;
- zur gemeinschaftlichen Pflege eines Hobbys als Vorbereitung auf eine sinnvolle und aktive Nutzung des Freizeitangebotes angeleitet werden.
Lehrstoff:
Die Auswahl und Festlegung der Schwerpunkte erfolgt auf der Grundlage der nachfolgend skizzierten Handlungsfelder und unter besonderer Berücksichtigung der Interessen und Begabungen der Schüler.
Kommunikation - Ausdruck:
In Ergänzung zu Deutsch- und Fremdsprachenunterricht sollten die Schüler grundlegende kommunikative Fähigkeiten erproben und
erweitern.
Soziales Lernen:
Im Mittelpunkt steht der Mensch, der als gesellschaftliches Wesen von Interessen geleitet und von Natur- und Humanbedingungen abhängig seine Umwelt gestaltet.
Die Auseinandersetzung mit sozialen, gesellschaftlichen, politischen Fragen soll tolerantes und demokratisches Verhalten anbahnen.
Natur - Technik - neue Technologien:
In Auseinandersetzung mit Gesetzmäßigkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten in Natur, Technik und Wirtschaft können zum Beispiel spezielle Interessengebiete aus dem Bereich der Werkstätte, Physik/ Chemie, usw. den Schwerpunkt darstellen.
Im Sinne der Unterrichtsprinzipien „Vorbereitung auf die Anwendung neuer Techniken, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken“, sowie „Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt“ sollen moderne Methoden der Informationsbeschaffung und -verarbeitung überall dort eingesetzt werden, wo es sinnvoll erscheint und wo ähnliche Methoden auch in der Praxis verwendet werden.
Bewegung - Sport - Gesundheit:
Spezielle Interessengebiete aus dem Bereich der Leibesübungen und Gesundheit wie Freizeitsportarten der Jugendlichen sind im Hinblick auf eine sinnvoll gestaltete Freizeit und gesunde Lebensführung Schwerpunkt.
Kreativität und Ausdruck:
Die vielfältigen Möglichkeiten der persönlichen Ausdrucksfähigkeit und Erlebnisfähigkeit wie Musik, Tanz, Spiel, Chorgesang, Fotografie, Malen und Zeichnen usw. werden in besonderer Weise gefördert.
Sonstige Interessen und Begabungen:
Bestimmte Interessen einer genügend großen Anzahl von Schülern bilden den Unterrichtsschwerpunkt, sofern dadurch ein Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, sinnvollen Freizeitgestaltung oder Entspannung geleistet wird.
Didaktische Grundsätze:
Auf Grund der Interessen der Schüler wird ein oder werden mehrere Handlungsfelder zu Schwerpunkten bestimmt, wobei auch eine Abfolge von Schwerpunkten bestimmt werden kann, die projektartig und kursmäßig organisiert werden.
Aufgaben und Zielsetzungen können sich aus dem Lebensalltag der Schüler, aus dem Unterricht in den Pflichtgegenständen oder aus der Berücksichtigung von Unterrichtsprinzipien ergeben. Selbständiges, ganzheitliches und forschendes Lernen sowie lustbetontes Üben unterstützen die Entfaltung kognitiver, affektiver und kreativer Fähigkeiten.
Der Unterricht hat insgesamt auch zur Gemeinschaftserziehung beizutragen.
VERKEHRSERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- den Verkehr in seiner Komplexität erfassen und die eigene Rolle in diesem System erkennen;
- lernen, sich am Verkehr sicher, veranwortungs- und umweltbewußt zu beteiligen;
- das für den Erwerb des Mopedlenkerausweises notwendige Wissen und Können erwerben.
Lehrstoff:
Fortbewegungsmittel Jugendlicher (Fahrrad, Moped, öffentlicher Verkehr usw.); Verkehrsfläche, rechtliche Bestimmungen für jugendliche Fahrzeuglenker; Verkehrspartnerschaft; Regelwissen; Verkehr und Umwelt bzw. Gesundheit.
Praktischer Unterricht:
Kontrolle und Wartung, Gewöhnungs- und Geschicklichkeitsübungen,
Verkehrstraining im Schonraum (mit Fahrzeugen Jugendlicher wie Fahrrad, Moped usw.).
Didaktische Grundsätze:
Dem theoretischen und praktischen Unterricht ist gleichermaßen
Bedeutung zuzumessen.
Verkehrserziehung als Unterrichtsprinzip bedingt ein Zusammenwirken mit den anderen Unterrichtsgegenständen. Eine Erste Hilfe - Ausbildung sowie die Zusammenarbeit mit einschlägigen Institutionen wird empfohlen.
MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT
Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff und die Didaktischen Grundsätze des Lehrplans im Freigegenstand „Muttersprachlicher Unterricht“ sind anzuwenden.
E. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Abschnitt II Unterabschnitt F Z 1.
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2020
Gesetzesnummer
10010046
Dokumentnummer
NOR12128193
alte Dokumentnummer
N7199913522U
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