zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 5
Anlage E3
HÖHERE LEHRANSTALT FÜR PFLEGE UND SOZIALBETREUUNG
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE | Jahrgang | Summe | ||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. |
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A.1 ALLGEMEINE PFLICHTGEGENSTÄNDE |
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1. Religion/Ethik1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) | |
2. Ausdruck, Sprache, Kommunikation |
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2.1 Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 0 | 7 | (IVa) | |
2.2 Kreativer Ausdruck | 0 | 1 | 1 | 0 | 0 | 2 | IVa | |
2.3 Allgemeine und Interkulturelle Kommunikation | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 8 | III | |
2.4 Deutsch | 4 | 3 | 3 | 2 | 2 | 14 | (I) | |
2.5 Englisch | 4 | 3 | 3 | 2 | 2 | 14 | (I) | |
3. Allgemeinbildung |
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3.1 Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 12 | (I) | |
3.2 Digitalisierung in Theorie und Praxis | 2 | 2 | 1 | 0 | 0 | 5 | III | |
3.3 Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 3 | 2 | 1 | 1 | 1 | 8 | III | |
A.2 BERUFSSPEZIFISCHE PFLICHTGEGENSTÄNDE |
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4.1 Natur- und gesundheitswissenschaftliche Bildung (Humanbiologie, Chemie und Physik, Gesundheit und Ernährung) | 4 | 3 | 2 | 0 | 0 | 9 | III | |
4.2 Humanwissenschaftliche Bildung (Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Gerontologie und Geragogik) | 3 | 1 | 1 | 1 | 1 | 7 | III | |
4.3 Berufsbezogene Rechtskunde | 0 | 1 | 1 | 0 | 0 | 2 | III | |
4.4 Berufsbezogene Management- und Organisationslehre | 0 | 0 | 1 | 2 | 1 | 4 | II | |
4.5 Berufskunde und Ethik | 1 | 1 | 1 | 1 | 0 | 4 | III | |
4.6 Beruf und Wissenschaft | 0 | 0 | 1 | 1 | 0 | 2 | III | |
4.7 Pflegerische Basisbildung | 0 | 2 | 1 | 1 | 1 | 5 | III | |
4.8 Berufsspezifische Bildung I Humanwissenschaften2 Gesundheitswissenschaften Niveau Pflegeassistenz3 | 0 | 3 | 3 | 0 | 0 | 6 | III | |
5. Fachrichtungen |
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5a. Fachrichtung Pflege |
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5a.1. Berufsspezifische Bildung II Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz | 0 | 0 | 0 | 10 | 11 | 21 | III | |
5a.2 Berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum)4 Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz | 55 | 55 | 55 +156 | 65 +56 | 65 | 275 +206 |
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5a.3 Fachpraktisches Seminar Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz | 1 | 1 | 2 | 2 | 4 | 10 | III | |
5b. Fachrichtung Sozialbetreuung |
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5b.1 Berufsspezifische Bildung II Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit | 0 | 0 | 0 | 5 | 11 | 16 | III | |
5b.2 Berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum)7 Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit | 58 | 58 | 58 +159 | 118 +59 | 88 | 348 +209 |
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5b.3 Fachpraktisches Seminar Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 8 | III | |
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B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN |
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6. Supervision und Psychohygiene | 0 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III | |
7. Theorie-Praxis-Transfer | 0 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | IVb | |
Gesamtwochenstundenanzahl Pflege | 35 | 38 | 37 | 38 | 37 | 185 |
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Gesamtwochenstundenanzahl Sozialbetreuung | 35 | 38 | 37 | 38 | 37 | 185 |
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C. FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN |
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Freigegenstände |
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Aktuelle Fachgebiete |
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Muttersprachlicher Unterricht |
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D. FÖRDERUNTERRICHT |
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1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
2 Dieser Pflichtgegenstand ist von Schülerinnen und Schülern des Ausbildungsschwerpunktes Behindertenbegleitung zu besuchen.
3 Dieser Pflichtgegenstand ist von Schülerinnen und Schülern der Ausbildungsschwerpunkte Pflegefachassistenz, Altenarbeit, Behindertenarbeit und Familienarbeit zu besuchen.
4 Die berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum) im Rahmen der Pflegefachassistenz ist im Ausmaß von 27 Wochenstunden während des Unterrichtsjahres und im Ausmaß von 20 Wochen während der Ferien zu absolvieren. In begründeten Fällen sind Praktika auch in anderen Ferien als den Hauptferien zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.
5 Absolvierung während des Unterrichtsjahres
6 Absolvierung während der Ferien: 15 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang und 5 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.
7 Die berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum) im Rahmen der Sozialbetreuung ist im Ausmaß von 34 Wochenstunden während des Unterrichtsjahres und im Ausmaß von 20 Wochen während der Ferien zu absolvieren. In begründeten Fällen sind Praktika auch in anderen Ferien als den Hauptferien zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.
8 Absolvierung während des Unterrichtsjahres.
9 Absolvierung während der Ferien: 15 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang und 5 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.
E. Deutschförderklasse | ||
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
2. Religion | 2 | (III) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übungen |
Gesamtwochenstundenzahl | x3 |
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Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 |
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1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung dient im Sinne der §§ 65 und 83 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung und hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern die für die Erfüllung der im jeweiligen Berufsbild und Kompetenzbereich festgeschriebenen Aufgaben der Sozialbetreuungs- und Pflegeassistenzberufe erforderliche Haltung und Einstellung sowie das dafür notwendige Berufswissen und Berufskönnen zu vermitteln. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung führt zur Universitätsreife.
Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Empowerment (Selbstermächtigung) Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Inklusion (ein mitmenschliches Miteinander aller Beteiligten), Diversität (Wertschätzung und Anerkennung von Unterschiedlichkeit) und Employability (Beschäftigungsfähigkeit) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.
Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen
- – Sprache und Kommunikation einschließlich Kultursensibilität,
- – Allgemeinbildung einschließlich Demokratiebildung,
- – Mathematik und Digitalisierung,
- – Naturwissenschaftliche Bildung mit den Schwerpunkten Mensch, Gesundheit und Ernährung,
- – Humanwissenschaftliche Bildung einschließlich Gerontologie und Geragogik,
- – Management- und Organisationslehre,
- – Berufsbildung mit den Schwerpunkten Pflege oder Sozialbetreuung,
- – Berufsorientierte Praxis und Supervision
- sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:
- – das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte Kenntnisse und Verständnis der zur Berufsausübung erforderlichen Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz);
- – ein breites Spektrum von kognitiven und praktischen Fähigkeiten, um Informationen zu beschaffen und sich neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene und Prozesse zu analysieren, um mit praxisüblichen Verfahren und kreativen Eigenleistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz);
- – die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (Soziale und Personale Kompetenz, Kommunikative Kompetenz, Emotionale Kompetenz).
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung können
- – Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situationsadäquat kommunizieren;
- – Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig und im Team ausführen;
- – die eigenen Potenziale entwickeln sowie ihre Phantasie und Kreativität nützen;
- – sensibel und offen philosophisch-existentielle und spirituelle Fragestellungen speziell auch im Hinblick auf die Zielgruppen ihrer Aufgaben- und Arbeitsbereiche diskutieren;
- – komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinandersetzen;
- – durch Begegnung und Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen und vergangenen Kulturschaffen am Kulturleben teilnehmen;
- – sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und sozialen Werten sowie mit der religiösen Dimension des Lebens auseinandersetzen;
- – Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens mit Hilfe verschiedener Methoden in Modellen abbilden, mit Hilfe mathematischer Schlussweisen berechnen und analysieren, Daten beschaffen und strukturiert darstellen sowie Ergebnisse unter Nutzung von zeitgemäßen rechen- und informations- technischen Hilfsmitteln gewinnen, interpretieren und präsentieren;
- – gesellschaftliche und politische Entwicklungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene analysieren und ihr eigenes Handeln nach demokratischen und/oder demokratiefördernden Grundprinzipien ausrichten;
- – lebenslanges Lernen als immanenten Bestandteil der eigenen Lebens- und Karriereplanung begreifen und entsprechende Einstellungen und Kompetenzen bei den von ihnen begleiteten Menschen fördern;
- – demografische Entwicklungen verfolgen, einordnen und interpretieren, um die dadurch erworbenen Erkenntnisse in die auf das jeweilige Berufsfeld bezogenen Konzepte einfließen zu lassen;
- – Alter und Altern als zentrale Herausforderungen der Gesellschaft erkennen und darauf basierende Handlungsansätze und Leitideen in den Aufgabenfeldern der Pflege und Sozialbetreuung umsetzen und (mit-)entwickeln.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung verfügen insbesondere über die Kompetenzen,
- – sozial, verantwortungsbewusst, respektvoll und wertschätzend zu handeln;
- – ihre Rolle in der Arbeit im Rahmen von sozialen Dienstleistungen zu reflektieren;
- – sensibel mit kultur-, geschlechter- und diversitätsrelevanten Aspekten im Alltags- und Berufsleben umzugehen;
- – in der Teamarbeit das eigene Handeln und die eigene Rolle kritisch zu reflektieren und kooperativ zu agieren;
- – die Wünsche und Bedürfnisse von Menschen einfühlsam zu verstehen;
- – ein breites Spektrum an Kommunikationsformen (verbal, nonverbal) situationsadäquat einzusetzen;
- – zentrale Fragestellungen der Humanwissenschaften auf Situationen im Alltags- und Berufsleben zu übertragen und humanwissenschaftliche Denkansätze und Konzepte in ihr Handeln zu integrieren;
- – ihr umfassendes und vernetztes Wissen in Verbindung mit den praktischen Erfahrungen in ihrem beruflichen Handlungsfeld und ihrer persönlichen Lebenssituation reflektiert einzusetzen;
- – ihre berufliche Tätigkeit nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und sich bewährenden, praktischen Erfahrungen auszurichten;
- – grundlegende wissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken auf Fragestellungen der Praxis anzuwenden;
- – Situationen rasch zu erfassen und adäquate Handlungsansätze zu entwickeln;
- – Prozesse der Betreuung und Pflege entsprechend der individuellen Lebenssituation der Menschen zu gestalten;
- – Menschen mit Hilfebedarf entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand zu unterstützen, anzuleiten und zu beraten;
- – andere Menschen in ihren Lern- und Arbeitsprozessen anzuleiten und Projekte zu koordinieren;
- – mit Konflikten lösungsorientiert und selbstkontrolliert umzugehen;
- – reflektiert mit dem Spannungsfeld Normierung und individueller Entwicklung umzugehen;
- – für Klientinnen und Klienten passende institutionelle Angebote im Berufsfeld unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte auszuwählen;
- – Methoden des Qualitätsmanagements (Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung) im Hinblick auf das jeweilige Berufsfeld anzuwenden.
Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung vermittelt in ausgewogener Weise fachtheoretisches Wissen und fachpraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten. Dadurch erwerben die Absolventinnen und Absolventen Qualifikationen und Kompetenzen für die Arbeit in verschiedenen Berufsfeldern im Gesundheits- und Sozialbereich. Dazu zählen insbesondere:
- – digitale Grundkompetenzen,
- – sozialwirtschaftliche Grundkompetenzen,
- – umfassende Reflexionsfähigkeit, Lösungs- und Organisationskompetenz,
- – breites Basiswissen im Bereich der Gesundheits- und Humanwissenschaften,
- – Kompetenzen, um die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen einzuschätzen sowie
- – entsprechende Handlungs- und Kommunikationskompetenz.
Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und multikulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS AUSDRUCK, SPRACHE UND KOMMUNIKATION
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Bedeutung der kreativen Ausdrucksmöglichkeiten (Bewegung, Sprache, Musik, bildnerisches und textiles Gestalten, Plastizieren, darstellendes Spiel) erläutern;
- – Angebote zur Förderung und Aktivierung von individuellen Ressourcen entwickeln;
- – die Bedeutung kultureller Teilhabe für die Lebensqualität der Menschen beschreiben;
- – grundlegende Kommunikationstheorien und Gesprächsführungstechniken anwenden;
- – die Zusammenarbeit mit Angehörigen als wichtige Ressource in den Feldern der sozialen Arbeit beschreiben, unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten für Angehörige benennen und fallbezogen ein Unterstützungskonzept entwickeln;
- – die Bedeutung von Krisen und krisenhaften Entwicklungen im Lebenslauf eines Menschen beschreiben und in konkreten Krisensituationen die Grundprinzipien und Methoden der Krisenintervention situationsadäquat anwenden;
- – die eigene kulturelle Identität reflektieren, kulturell bedingte Unterschiedlichkeiten identifizieren und darauf basierende Handlungsvorschläge benennen;
- – Diversität als Konzept zur Anerkennung der Vielfalt kultureller und individueller Merkmale der Menschen benennen und Heterogenität als Ressource diskutieren;
- – ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über Strategien zu einem vertiefenden Spracherwerb;
- – als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler die Kommunikation zwischen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen;
- – lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen;
- – rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt;
- – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen;
- – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets mündlich und schriftlich klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren und dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und die wesentlichen Inhalte zusammenfassen;
- – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen und dabei Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen;
- – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken und die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
- – sich in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressatinnen oder Adressaten beziehen.
LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH
Die Schülerinnen und Schüler
- – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben;
- – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.
Hören
Die Schülerinnen und Schüler können
- – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet;
- – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen;
- – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.
Lesen
Die Schülerinnen und Schüler
- – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen;
- – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen;
- – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen;
- – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt.
An Gesprächen teilnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen;
- – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen;
- – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen.
Zusammenhängend sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren;
- – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden;
- – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten.
Schreiben
Die Schülerinnen und Schüler können
- – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen;
- – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen;
- – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen;
- – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;
- – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressatinnen oder Adressaten beziehen;
- – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
- – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten.
Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:
1. Linguistische Kompetenzen:
Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)
Die Schülerinnen und Schüler
- – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern;
- – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen.
Lexikalische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler
- – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen;
- – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen;
- – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern.
Grammatikalische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.
Phonologische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.
Orthographische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.
2. Soziolinguistische Kompetenzen:
Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.
3. Pragmatische Kompetenzen:
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um
- – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln;
- – in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
- – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.
Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALLGEMEINBILDUNG
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mathematische Methoden und Problemlösungsstrategien praxisbezogen anwenden;
- – den Einfluss des menschlichen Handelns auf den Raum (Siedeln, Wirtschaften) beschreiben;
- – Wechselbeziehungen zwischen natürlicher Umwelt, kultureller Gestaltung und individuellem Handeln erörtern;
- – gesellschaftliche, soziale, politische, wirtschaftliche, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene reflektieren;
- – Lösungsansätze für gesellschaftliche und soziale Probleme nennen und diese bewerten;
- – mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung tolerant und respektvoll umgehen;
- – Aspekte der Globalisierung und Regionalisierung im Kontext von Gesellschaft und Raum beschreiben;
- – die Begrenztheit der Ressourcen der Erde einschätzen und Konflikte um deren Nutzung und Verteilung analysieren;
- – die Auswirkungen digitaler Technologien auf soziales Wohlbefinden und Inklusion erläutern;
- – die Nutzung digitaler Geräte in ihrem persönlichen Alltag optimieren;
- – Risiken und Bedrohungen durch die Digitalisierung beschreiben;
- – Informationen und digitale Inhalte kritisch vergleichen, analysieren und bewerten (manipulative und monoperspektivische Darstellungen);
- – mit elektronischen Instrumenten der Qualitätssicherung umgehen und deren Bedeutung beschreiben;
- – die Grundlagen des Datenschutzes im Kontext von Pflege und Sozialbetreuung benennen und erläutern, wie und inwieweit persönlich nachvollziehbare Informationen verwendet und verwaltet werden können/dürfen;
- – mit verschiedenen, automationsgestützten Dokumentationssystemen in ihrem beruflichen Kontext arbeiten.
LERNERGEBNISSE DER PFLICHTGEGENSTÄNDE NATUR- UND GESUNDHEITSWISSENSCHFTLICHE BILDUNG SOWIE HUMANWISSENSCHAFTLICHE BILDUNG
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Merkmale des biologischen Lebens beschreiben und die Mechanismen der Evolution erklären;
- – grundlegende Prinzipien aus Physik und Chemie erläutern und chemische und physikalische Prozesse im menschlichen Körper beschreiben;
- – die Grundlagen der klassischen Genetik beschreiben und ihre Bedeutung im Hinblick auf die Arbeit im Gesundheits- und Sozialbereich erläutern;
- – die Grundlagen der menschlichen Fortpflanzung beschreiben, verantwortliches Verhalten in der Sexualpartnerschaft erörtern und Methoden der Familienplanung und deren Eignung für unterschiedliche Lebenssituationen beurteilen;
- – Ernährung als Teil der Gesundheitsförderung und Prävention verstehen, den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln beurteilen und nach ernährungsmedizinischen Erkenntnissen Speisen und Menüs für Gesunde und Kranke zubereiten;
- – gesunde Menschen im Hinblick auf eine gesundheitsbewusste Ernährung beraten;
- – Gesundheit als mehrdimensionales Konzept verstehen, grundlegende Prinzipien der Gesundheitsförderung und Prävention benennen und für sich selbst und andere Menschen Maßnahmen ableiten;
- – die Grundzüge der Infektionslehre und Mikrobiologie erläutern und Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung und -prophylaxe beschreiben;
- – die anatomischen und physiologischen Grundlagen zum Aufbau und der Funktionsweise des menschlichen Körpers unter Verwendung der medizinischen Fachsprache beschreiben;
- – die im Kontext der Handlungsfelder von Sozialbetreuungs- und Pflegeassistenzberufen häufig auftretenden Krankheitsbilder, psychischen Störungen und Behinderungsformen benennen und die medizinischen Grundlagen dazu erläutern;
- – die theoretischen Grundlagen der Pflege erläutern und daraus den Handlungsraum für die berufliche Praxis ableiten;
- – Notfälle und lebensbedrohliche Zustände erkennen und entsprechende Maßnahmen der Ersten Hilfe sowie die gesetzlich definierten Sofortmaßnahmen einleiten und durchführen;
- – beobachtbare Wirkungen von bzw. Reaktionen auf Arzneimittel erkennen und beschreiben;
- – das humanistische Menschenbild mit seinen Grundannahmen und einer daraus resultierenden Haltung auf das eigene Arbeitsfeld beschreiben;
- – grundlegende Theorien und Methoden der Humanwissenschaften (Pädagogik, Psychologie, Soziologie) benennen und in Fallsituationen anwenden;
- – grundlegende Theorien der Alter(n)swissenschaften situationsadäquat anwenden;
- – individuelle und gesellschaftliche Herausforderungen durch die demografische Veränderung der Gesellschaft beschreiben;
- – die Begriffe Leben, Sterben, Tod und Trauer zueinander in Beziehung setzen und ihre Bedeutung bezogen auf persönliche und berufliche Herausforderungen reflektieren.
LERNERGEBNISSE DER PFLICHTGEGENSTÄNDE BERUFSBEZOGENE RECHTSKUNDE, BERUFSBEZOGENE MANAGEMENT- UND ORGANISATIONSLEHRE, BERUFSKUNDE UND ETHIK SOWIE BERUF UND WISSENSCHAFT
Die Schülerinnen und Schüler können
- – unterschiedliche ethische Positionen zu den elementaren Fragen des Lebens benennen und kritisch diskutieren;
- – die wichtigsten Dokumente der Berufsethik(en) benennen und ihre Bedeutung in der Praxis anhand der Entstehungsgeschichte sowie aktueller Entwicklungstendenzen analysieren;
- – die Bedeutung von Ressourcenorientierung, Lebensweltorientierung und Kultursensibilität für die Arbeit in Sozialbetreuung und Pflege erläutern;
- – anhand von ausgewählten Beispielen Normalisierung, Integration, Inklusion und Selbstbestimmung als Leitideen der Pflege und Sozialbetreuung darstellen;
- – die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen erläutern und verschiedene für die berufliche Praxis relevante Rechtsnormen auf Fallsituationen anwenden;
- – Grundzüge des österreichischen Gesundheits- und Sozialwesens beschreiben und daraus den eigenen beruflichen Handlungsraum ableiten;
- – die Grundlagen der Organisationslehre sowie relevanter Managementsysteme bezogen auf die typischen Institutionen im Gesundheits- und Sozialbereich erläutern;
- – anhand von konkreten Beispielen die Besonderheiten und speziellen Herausforderungen von Non-Profit-Organisationen beschreiben;
- – die Grundprinzipien des Qualitätsmanagements und ihre praktische Umsetzung in unterschiedlichen Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialbereich erläutern;
- – wirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte strukturiert und lösungsorientiert bearbeiten;
- – die wissenschaftlichen Grundlagen der Pflege und Sozialbetreuung erläutern;
- – von Fallsituationen aus der Praxis wissenschaftliche Fragestellungen ableiten;
- – zu konkreten Fragestellungen eine Literaturrecherche durchführen;
- – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und die Grundregeln des wissenschaftlichen Arbeitens anwenden.
- – fachspezifische Informationen (Medienberichte etc.) verstehen sowie analysieren, interpretieren und kommunizieren.
LERNERGEBNISSE DER PFLICHTGEGENSTÄNDE PFLEGERISCHE BASISBILDUNG, BERUFSSPEZIFISCHE BILDUNG I, BERUFSSPEZIFISCHE BILDUNG II, BERUFSSPEZIFISCHE PRAXIS (PFLICHTPRAKTIKUM) UND FACHPRAKTISCHES SEMINAR
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache korrekt anwenden;
- – ihren beruflichen Handlungsraum in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Pflege und/oder Sozialbetreuung erläutern;
- – die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen erörtern und darauf basierend die unterschiedlichen Formen der Kooperation und Koordination in verschiedenen inter- und multiprofessionellen Teams im Kontext der Pflege und/oder Sozialbetreuung beschreiben;
- – die institutionellen Rahmenbedingungen in den einzelnen Arbeitsfeldern der Pflege und/oder Sozialbetreuung vergleichend analysieren;
- – ethische Fallanalysen zu ausgewählten Beispielen aus der Praxis durchführen;
- – Ideen, Wertvorstellungen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren;
- – ethische Standards im Bereich der sozialen und gesundheitlichen Versorgung erläutern;
- – die theoretischen Grundlagen der Pflege und Sozialbetreuung erläutern;
- – aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse an Hand konkreter Fallsituationen erörtern;
- – das erworbene Wissen einordnen, Konsequenzen abschätzen und im eigenen Verantwortungsbereich entsprechende Handlungen setzen;
- – anhand der Literatur ein theoriegeleitetes Handlungskonzept erstellen;
- – fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen;
- – die Bedürfnisse von einzelnen Menschen und Gruppen im Kontext von Sozialbetreuung und/oder Pflege erörtern;
- – ausgewählte Kommunikationstheorien und Gesprächsführungstechniken auf bestimmte Zielgruppen und Settings der Pflege und/oder Sozialbetreuung bezogen anwenden;
- – bezogen auf die Bedürfnisse der Menschen in den unterschiedlichen Dimensionen des Lebens grundlegende (medizinische) Pflegetechniken anwenden;
- – einzelne Verfahren der medizinischen, pflegerischen und/oder sozialen Diagnostik und Therapie erläutern;
- – bezogen auf unterschiedliche Zielgruppen und Settings sozialbetreuerische und/oder pflegerische Methoden und Herangehensweisen beschreiben und situationsadäquat anwenden;
- – die Möglichkeiten und Grenzen der professionellen Hilfe im Gesundheits- und Sozialbereich beschreiben.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen:
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Religion“ und „Ethik“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulgemeinschaft insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben die berufsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Stundenverteilung zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang festzulegen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.
Fachrichtungen und Ausbildungsschwerpunkte:
Die Fachrichtungen und Ausbildungsschwerpunkte sind schulautonom festzulegen. Es kann die Fachrichtung Pflege mit dem Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz und/oder die Fachrichtung Sozialbetreuung mit den Ausbildungsschwerpunkten Altenarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung oder Familienarbeit geführt werden. Pro Jahrgang können maximal zwei, klassenübergreifend maximal drei Ausbildungsschwerpunkte angeboten werden.
Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:
In der Fachrichtung Pflege können die Wochenstunden der unterjährigen berufsspezifischen Praxis (Pflichtpraktikum) im I. bis III. Jahrgang im Ausmaß von insgesamt maximal 6 Wochenstunden reduziert werden, wobei in jedem Jahrgang mindestens 2 Wochenstunden verbleiben müssen.
Die frei werdenden Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:
Es muss entweder
- – ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens zwei Wochenstunden eingeführt werden und/oder
- – das Wochenstundenausmaß eines oder mehrerer Pflichtgegenstände bzw. der verbindlichen Übungen erhöht werden.
Darüber hinaus können die frei werdenden Wochenstunden auch zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit zwei Wahlmöglichkeiten verwendet werden (Schülerinnen- und Schüler-Autonomie).
Stundenausmaßveränderungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.
Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.
Ausgenommen von der schulautonomen Verteilung sind die Pflichtgegenstände, die unmittelbar dem Erwerb der jeweiligen Berufsqualifikation zugeordnet sind.
Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der unterjährigen berufsspezifischen Praxis und der verbindlichen Übungen in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der unterjährigen berufsspezifischen Praxis und der verbindlichen Übungen von 185 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.
Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der verbindlichen Übungen erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen).
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:
Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.
Ausgenommen von der schulautonomen Verteilung sind die Pflichtgegenstände, die unmittelbar dem Erwerb der jeweiligen Berufsqualifikation zugeordnet sind.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht:
Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
Bestimmungen bezüglich des integrierten Fremdsprachenlernens (Content and Language Integrated Learning – CLIL):
Hinsichtlich der Möglichkeit des integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen.
IV. INTEGRIERTE BERUFSQUALIFIKATIONEN
Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung führt zu einer unmittelbaren Berufsqualifikation in Pflegeassistenzberufen bzw. in einem Sozialbetreuungsberuf. Je nach Ausbildungsschwerpunkt sind die lehrplanmäßig vorgesehenen Pflichtgegenstände einschließlich berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum) erfolgreich zu absolvieren und die verbindlichen Übungen zu besuchen. Der Lehrplan erfüllt die berufsrechtlichen Anforderungen der Pflegeassistenzberufe (Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz) und Sozialbetreuungsberufe.
Für die Berufsausbildung geltende rechtliche Rahmenbedingungen:
- – Für die Ausbildung in der Pflege(fach)assistenz:
- Schulrechtliche Regelungen betreffend die Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung in Verbindung mit den relevanten berufs- und ausbildungsrechtlichen Regelungen des Gesundheits- und Krankenpflegerechts (GuKG, PA-PFA-AV).
- – Für die Ausbildung in den Sozialbetreuungsberufen:
- Sämtliche schulrechtliche Regelungen betreffend die Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung in Verbindung mit den relevantenberufsrechtlichen Bestimmungen der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe sowie
- für die Ausbildungsschwerpunkte Alten-, Behinderten- und Familienarbeit die relevanten Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes samt der zugehörigen Ausbildungsverordnung zur Pflegeassistenz bzw.
- für den Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung die Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes samt der zugehörigen Ausbildungsverordnung zum Modul „Unterstützung bei der Basisversorgung“.
Berufsrechtliche Rahmenbedingungen:
- – Für die Ausbildung in der Pflegefachassistenz:
- Die Ausbildung in der Pflegefachassistenz umfasst 3.200 Stunden, verteilt auf mindestens zwei Ausbildungsjahre.
- Im ersten Ausbildungsjahr erfolgt die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Diese umfasst insgesamt 1.600 Stunden. Davon entfallen mindestens 800 Stunden auf die theoretische und mindestens 530 Stunden auf die praktische Ausbildung. 270 Stunden können gemäß den berufsrechtlichen Bestimmungen der Theorie oder Praxis zugeordnet werden. Diese sind in diesem Lehrplan der Theorie zugeordnet. Die Ausbildung in der Pflegeassistenz schließt mit einer kommissionellen Prüfung ab. Diese erfolgt innerhalb der schulischen Ausbildung als fakultative Vorprüfung im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung.
- Das zweite Ausbildungsjahr umfasst ebenfalls 1.600 Stunden. Davon entfallen 1.070 Stunden auf die theoretische und 530 Stunden auf die praktische Ausbildung. Die Ausbildung in der Pflegefachassistenz schließt ebenfalls mit einer kommissionellen Prüfung ab. Diese erfolgt innerhalb der schulischen Ausbildung im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung (Diplomarbeit und mündliche Prüfung).
- – Für die Ausbildung in den Sozialbetreuungsberufen:
- Die Ausbildung in den Sozialbetreuungsberufen umfasst 3.600 Stunden, verteilt auf mindestens drei Ausbildungsjahre.
- 1.800 Stunden entfallen auf die theoretische und 1.800 Stunden auf die praktische Ausbildung. In den Schwerpunkten Altenarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung ist die Ausbildung in ein Fach- und ein Diplommodul gegliedert.
- Das Fachmodul umfasst 2.400 Stunden. Davon entfallen jeweils 1.200 Stunden auf die theoretische und die praktische Ausbildung. Das Fachmodul schließt mit einer Fachprüfung ab. Diese erfolgt innerhalb der schulischen Ausbildung als Diplomarbeit im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung.
- Das Diplommodul umfasst 1.200 Stunden. Davon entfallen jeweils 600 Stunden auf die theoretische und die praktische Ausbildung. Das Diplommodul schließt mit einer Diplomprüfung ab. Diese erfolgt innerhalb der schulischen Ausbildung im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung (mündliche Prüfung).
- In den Ausbildungsschwerpunkten Altenarbeit, Behindertenarbeit und Familienarbeit ist die Ausbildung zur Pflegeassistenz integriert. Die Ausbildung in der Pflegeassistenz schließt mit einer kommissionellen Prüfung ab. Diese erfolgt innerhalb der schulischen Ausbildung als Vorprüfung im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung.
- Im Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung ist das Modul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ integriert. Das Modul schließt mit einer Prüfung ab.
Verankerung der Berufsausbildungen im Lehrplan:
Damit die Schülerinnen und Schüler ihre Wahl für einen Ausbildungsschwerpunkt auf Basis erster Erfahrungen in der Praxis treffen können, ist die Ausbildung modular gestaltet. Dh., in den Ausbildungsschwerpunkten Pflegefachassistenz, Altenarbeit, Behindertenarbeit und Familienarbeit absolvieren die Schülerinnen und Schüler zuerst die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Spätestens am Ende des III. Jahrgangs müssen sie einen Ausbildungsschwerpunkt wählen. Für den Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung muss die Entscheidung der Schülerinnen und Schüler bereits am Ende des I. Jahrgangs getroffen werden.
- – Ausbildung in der Pflegeassistenz:
- Die Stunden der theoretischen Pflegeassistenz-Ausbildung sind folgendermaßen verteilt: 270 Stunden im I. Jahrgang, 455 Stunden im II. Jahrgang und 345 Stunden im III. Jahrgang. Die Inhalte der Ausbildung sind dabei auf die einzelnen lehrplanmäßig vorgesehenen Pflichtgegenstände verteilt.
- Die drei der Pflegeassistenz zuzurechnenden Praktika absolvieren die Schülerinnen und Schüler während der Hauptferien zwischen dem III. und IV. Jahrgang.
- Das Praktikum ist grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres durchzuführen. Sofern die Schülerinnen und Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt das gesetzlich definierte Mindestalter für das Praktikum (Vollendung des 17. Lebensjahres) noch nicht erreicht haben, können medizinisch-pflegerische Maßnahmen in Form von Simulationen durchgeführt werden. Ausschließlich praktische Ausbildungsmaßnahmen, die der Erreichung von sozialen und kommunikativen Kompetenzen dienen, die auf die Erhöhung der Lebensqualität insbesondere der sozialen Teilhabe von institutionell gepflegten und betreuten Personen abzielen (wie Mitgestaltung der Tagesstruktur, lebensnahe Beschäftigung, Gesprächsführung), können im Patientenkontakt vorgenommen werden.
- In begründeten Fällen sind Praktika auch in anderen Ferien als den Hauptferien zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.
- – Ausbildung in der Pflegefachassistenz:
- Die Stunden der theoretischen Pflegefachassistenz-Ausbildung sind folgendermaßen verteilt: 587 Stunden im IV. Jahrgang, 483 Stunden im V. Jahrgang. Die Inhalte der Ausbildung sind dabei auf die einzelnen lehrplanmäßig vorgesehenen Pflichtgegenstände verteilt.
- Das erste der Pflegefachassistenz zuzurechnende Praktikum absolvieren die Schülerinnen und Schüler während des IV. Jahrgangs. Das zweite Praktikum absolvieren sie während der Hauptferien zwischen dem IV. und V. Jahrgang. Das dritte Praktikum absolvieren sie während des V. Jahrgangs.
- In begründeten Fällen sind Praktika auch in anderen Ferien als den Hauptferien zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.
- – Ausbildung in den Sozialbetreuungsberufen:
- Die Stunden der theoretischen Ausbildung sind im Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung folgendermaßen verteilt: 100 Stunden im I. Jahrgang, 350 Stunden im II. Jahrgang, 420 Stunden im III. Jahrgang, 510 Stunden im IV. Jahrgang; 420 Stunden im V. Jahrgang.
- Die Stunden der theoretischen Ausbildung sind in den Ausbildungsschwerpunkten Altenarbeit, Familienarbeit und Behindertenarbeit folgendermaßen verteilt: 100 Stunden im I. Jahrgang, 515 Stunden im II. Jahrgang, 405 Stunden im III. Jahrgang, 360 Stunden im IV. Jahrgang; 420 Stunden im V. Jahrgang.
- Sämtliche lehrplanmäßig vorgesehenen Pflichtpraktika, die nicht der Pflegeassistenz bzw. dem Modul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ zugeordnet sind, werden der Sozialbetreuung zugeordnet. Insgesamt sind 1.800 Stunden Pflichtpraktikum zu absolvieren. Davon entfallen, ausgenommen im Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit, 1.200 Stunden auf das Fachmodul und 600 Stunden auf das Diplommodul.
V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Bildungs- und Lehraufgaben stellen verbindliche Lehr- und Lernziele dar. Sie sind immer in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und in Zusammenhang mit dem Lehrstoff zu verstehen. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft, Technik und Wirtschaft zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den berufsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und aktuelle Gegebenheiten einzugehen.
Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft, Technik und Wirtschaft verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Gesundheits-, Human- und Pflegewissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung etc.
Die lernergebnisorientierte Formulierung des Lehrplans ermöglicht auch die Einordnung in das Qualifikationsprofil des Nationalen und Europäischen Qualifikationsrahmens.
Unterrichtsqualität:
Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang ist Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.
Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.
Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und ‑gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden erfolgt durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung.
Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.
Unterrichtsplanung:
In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:
- – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Bildungs- und Lehraufgaben der Cluster und die ergänzenden Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.
- – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
- – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
- – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind.
- – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
- – In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden.
- – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken.
- – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
- – Um alle Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des I. Jahrganges die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen.
- – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei auszuschöpfen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen bzw. Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen.
- – Den Lernenden soll weiters die Möglichkeit aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung, nationale und internationale Zertifikate erworben werden können.
- – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden.
- – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten.
- – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
- – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrenden verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.
- – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass die Lernenden einerseits bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten (fachlicher Bereich), als auch andererseits beim Erwerb von sprachlichen und kommunikativen Kompetenzen (sprachlicher Bereich) unterstützt werden.
- – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen.
- – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
Didaktische Grundsätze des Clusters Ausdruck, Sprache, Kommunikation:
Der eigene Körper stellt das Hauptwerkzeug für die sozialberufliche Arbeit dar. Der Kompetenzerwerb erfolgt wesentlich durch den Zugriff auf den eigenen Körper und seine Ausdrucksmöglichkeiten.
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Entwicklung eines breiten Repertoires an unterschiedlichen Ausdrucksformen (Körperausdruck, kreativer Ausdruck, Kommunikation) ermöglicht wird.
Konkrete Kommunikationsformen und Gesprächsführungstechniken sollen auch praktisch angewendet und trainiert werden.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Englisch:
Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Schülerinnen und Schüler im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.
Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln.
Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik:
Die einzelnen Module sind aufeinander aufbauend.
Die Inhalte und erworbenen Kompetenzen eines absolvierten Moduls sind Grundlage für alle nachfolgenden Module und sind daher abzusichern und zu festigen.
Exaktes Arbeiten und Argumentieren, planmäßiges und konsequentes Vorgehen beim Lösen von Aufgaben, zweckmäßiges Umgehen mit technischen Hilfsmitteln, Entwickeln von logischen Denkstrukturen durch Lösen mathematischer Probleme sind durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Der Unterricht soll insbesondere vermitteln,
- – dass Argumentieren und Kommunizieren in Angewandter Mathematik charakteristische Tätigkeiten sind,
- – dass das Lösen von Aufgaben Freude und Selbstvertrauen bringen kann,
- – dass mathematisches Denken und mathematische Erkenntnisse in den unterschiedlichen Lebens-, Wissens- und Berufsbereichen angewendet werden können.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Digitalisierung in Theorie und Praxis:
Vorrangiges Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern einen informierten, sicheren, verantwortungsvollen und reflektierten Umgang von Medien und Technik zu vermitteln.
Der Unterricht soll alle notwendigen Kompetenzen vermitteln, um Technologien bewusst, produktiv und reflektiert für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung einzusetzen zu können.
Folgende Kompetenzen sollen erworben und erweitert werden:
- – digitale Kompetenz;
- – Medienkompetenz;
- – politische Kompetenz.
Der Erwerb von Handlungskompetenzen im Bereich digitaler Technologien erfolgt stets reflektiert und hat dabei auch Voraussetzungen und Folgen, Vor- und Nachteile bzw. gesellschaftliche Auswirkungen des Technikeinsatzes im Blickfeld. Kritisches und kreatives Denken sind zentrale Aspekte der Medienbildung.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Geografie, Geschichte und Politische Bildung:
Ein Schwerpunkt ist auf den Bereich der Humangeografie zu legen. Vorrangiges Ziel ist dabei die Entwicklung eines Verständnisses für
- – den Einfluss des menschlichen Handelns auf den (Natur-)Raum,
- – die Wechselbeziehungen zwischen natürlicher Umwelt, kultureller Gestaltung und individuellem Handeln,
- – die Zusammenhänge von (politischen) Machtverhältnissen und räumlichen Strukturen und deren Auswirkungen auf den Lebensraum von einzelnen Menschen oder Gruppen,
- – die Begrenztheit der Ressourcen der Erde und die aktuellen und potenziellen Konflikte um deren Nutzung und Verteilung.
Ein weiterer Schwerpunkt ist auf Demokratiebildung zu legen.
Durch die Auseinandersetzung mit historischen Ereignissen und Prozessen sollen die Zusammenhänge zwischen geografischen Räumen gesellschaftlichen Lebensformen und politischen Entscheidungen sichtbar gemacht werden. Der Fokus soll dabei auf jene Meilensteine der Geschichte gerichtet werden, die für die aktuellen (gesellschafts-)politischen Herausforderungen und Entwicklungen besonders relevant sind.
Durch Politische Bildung soll die Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler entwickelt werden, um ihre Urteilskompetenz sowie Handlungs- und Kritikfähigkeit zu stärken.
Im Zentrum soll die vernünftige Auseinandersetzung mit Konflikten, Problemen und Herausforderungen stehen.
Ausgangspunkt sollen die subjektiven Zugänge der Schülerinnen und Schüler sein.
Der Unterricht hat sich an den Prinzipien des forschenden Lernens zu orientieren. Dabei sollen offene Aufgabenstellungen formuliert werden.
Durch Exkursionen an historische Stätten soll die Bedeutung von Gedächtnisorten und Erinnerungsräumen für die kollektive Identität erlebbar gemacht werden. Weiters soll für die Schülerinnen und Schüler der Gegenwartsbezug verstehbar werden. Aufgabe der Lehrenden ist es, ein Verständnis für Zusammenhänge zu vermitteln. Gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern sollen dabei aktuelle Ereignisse im historischen Kontext betrachtet werden.
Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Natur- und gesundheitswissenschaftliche Bildung sowie Humanwissenschaftliche Bildung:
Vorrangiges Ziel ist es, die für die berufliche Bildung relevanten theoretischen Grundlagen und methodischen Zugänge der beiden Wissenschaftszweige zu vermitteln.
Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.
Die Arbeitsweisen der Gesundheits- und Humanwissenschaften sind durchgängig in den Unterricht zu integrieren.
Konkrete Methoden und Techniken sind auch praktisch anzuwenden und regelmäßig zu trainieren.
Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist auf eine gute Grundbildung und die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis größter Wert zu legen. Die Vernetzung des fachtheoretischen Wissens mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.
Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Berufsbezogene Rechtskunde, Berufsbezogene Management- und Organisationslehre, Berufskunde und Ethik sowie Beruf und Wissenschaft:
Vorrangiges Ziel ist die Entwicklung eines Verständnisses für die Rahmenbedingungen der Arbeit im Gesundheits- und Sozialbereich.
Ein wesentlicher Grundsatz ist die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Ausgehend von persönlichen Erfahrungen oder eingebrachten Fallsituationen sollen die Strukturen und Prozesse einzelner Handlungsfelder analysiert werden.
Im Mittelpunkt steht dabei die Auseinandersetzung mit
- – relevanten ethischen Prinzipien,
- – berufsrelevanten Rechtsgrundlagen und
- – wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Der Unterricht soll ein grundlegendes Verständnis für Zusammenhänge vermitteln.
Durch die Abstimmung der Pflichtgegenstände ist die ganzheitliche Sichtweise zu fördern und sind unbeabsichtigte Überschneidungen zu vermeiden.
Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Pflegerische Basisbildung, Berufsspezifische Bildung I und Berufsspezifische Bildung II:
Vorrangiges Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern ihren beruflichen Handlungsraum in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Pflege und/oder Sozialbetreuung aufzuzeigen.
Der Unterricht soll jene Kompetenzen vermitteln, die zur Ausübung des jeweiligen Berufes notwendig sind. Konkrete Fallsituationen sollen Ausgangspunkt für den Unterricht sein. Aus den Fallsituationen sollen sowohl wissenschaftliche Fragestellungen als auch praktische Aufgabenstellungen abgeleitet werden.
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass konkrete Methoden und Techniken wiederholt geübt und vertieft werden können. Für die Anwendung der theoretischen Inhalte sind geeignete Übungs- und Demonstrationsräume einzurichten.
Die Ausbildungsziele gemäß den Berufsbildern und Qualifikationsprofilen von Pflege (Pflegeassistenz/Pflegefachassistenz) und Sozialbetreuung (Fachniveau/Diplomniveau) auf dem jeweiligen Ausbildungsniveau, der jeweilige Erfahrungshorizont der Schülerinnen und Schüler sowie die Organisation und Planung der Praktika sind zu berücksichtigen.
Durch die Abstimmung der Pflichtgegenstände ist die ganzheitliche Sichtweise zu fördern und sind unbeabsichtigte Überschneidungen zu vermeiden. Weiters ist eine Abstimmung mit den Pflichtgegenständen „Berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum)“ und „Fachpraktisches Seminar“ sowie den verbindlichen Übungen anzustreben.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum):
Vorrangiges Ziel ist, dass die Schülerinnen und Schülern ihren beruflichen Handlungsraum in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Pflege und/oder Sozialbetreuung kennenlernen.
Im Pflichtpraktikum sollen die im Unterricht erworbenen Kompetenzen vertieft und entsprechende Fertigkeiten erworben werden. In der Vorbereitung sind für jedes Pflichtpraktikum gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern konkrete Ziele zu formulieren. Die Zielsetzungen haben sich am jeweiligen Berufsbild und Kompetenzbereich zu orientieren. Für die Pflegeassistenzberufe sind dabei die mit der zugehörigen Ausbildungsverordnung verlautbarten Qualifikationsprofile heranzuziehen.
Das Pflichtpraktikum ist auf Basis der jeweiligen berufsrechtlichen Bestimmungen durchzuführen. Die Praktikumsstellen haben mit den Lernenden eine Praktikumsvereinbarung abzuschließen.
Während des Pflichtpraktikums sind die Schülerinnen und Schüler zu betreuen. Aufgabe der Lehrenden ist es, den individuellen Lernprozess durch geeignete Maßnahmen (Besuch an der Praktikumsstelle, Methodentraining in Einzelarbeit oder in der Kleingruppe, Supervision) zu unterstützen.
Die Betreuung und Reflexion der Pflichtpraktika sind von fachkompetenten Lehrkräften aus dem Bereich Sozialbetreuung bzw. Pflege durchzuführen. Nach Beendigung des Pflichtpraktikums ist der Lernerfolg zu evaluieren.
Das Pflichtpraktikum ist ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen.
Als Beurteilungsgrundlage sind die in der Vorbereitung formulierten Zielsetzungen heranzuziehen. Im Rahmen der Ausbildung zu den Pflegeassistenzberufen ist der Kompetenzerwerb gemäß dem jeweiligen Qualifikationsprofil schriftlich zu dokumentieren.
Im Laufe der Ausbildung sind unterschiedliche Schwerpunktsetzungen (Hospitation, Kernaufgaben Sozialbetreuung/Pflege, angrenzende Bereiche) vorgesehen. Das Maß an Eigenverantwortlichkeit orientiert sich am jeweiligen Schwerpunkt sowie am Ausbildungsstand.
Die Lernenden sind vor dem Beginn des Pflichtpraktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Pflichtpraktika können im Inland und teilweise auch im Ausland absolviert werden. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.
Es empfiehlt sich im Sinne einer optimalen Qualität der Ausbildung, mit den Praktikumsstellen und den damit verbundenen Trägerorganisationen engen Kontakt zu halten.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Fachpraktisches Seminar sowie der verbindlichen Übungen Supervision und Psychohygiene und Theorie-Praxis-Transfer:
Vorrangiges Ziel ist es, den Theorie-Praxis-Transfer zu begleiten. Ein wesentlicher Grundsatz ist die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Erfahrungen aus dem Pflichtpraktikum sollen einzeln oder in der Gruppe reflektiert werden.
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler ihrem Lernstand entsprechend die Anwendung einzelner Methoden oder Techniken trainieren können. Fallbesprechungen und die Bearbeitung komplexer praxisbezogener Aufgabenstellungen sollen im Mittelpunkt stehen. Das Methoden- bzw. Techniktraining hat sich an den berufsrelevanten Zielgruppen und Settings zu orientieren.
Der Unterricht kann in der Schule oder an einer Praxisstelle erfolgen.
Gruppenteilungen sind so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler die Methoden bzw. Techniken jeweils dem gewählten Ausbildungsschwerpunkt entsprechend trainieren können.
Eine gemeinsame Abstimmung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs auf die einzelnen Pflichtgegenstände ist unerlässlich. Weiters ist eine Abstimmung mit den Pflichtgegenständen „Pflegerische Basisbildung“, „Berufsspezifische Bildung I“ und „Berufsspezifische Bildung II“ anzustreben.
Unterrichtsorganisation:
Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.
Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:
- – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird;
- – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Pflichtgegenstände, zB „Natur- und gesundheitswissenschaftliche Bildung“ und „Humanwissenschaftliche Bildung“ bzw. „Berufsbezogene Rechtskunde“, Berufsbezogene Management- und Organisationslehre“, „Berufskunde und Ethik“ sowie „Beruf und Wissenschaft“, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte;
- – Unterrichtsgegenstände, in denen ein wesentlicher Fokus auf praktische Übungen gelegt wird;
- – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens-/Kompetenzerwerb sicherzustellen.
Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.
Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation im Sinne der berufsrechtlichen Bestimmungen verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.
Unterrichtsmethoden:
Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist praxisorientiertes Fachwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Schülerinnen und Schüler aufzuzeigen.
Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiterentwickeln können.
- – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern.
- – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen allgemeine Lern- und Reflexionsprozesse sowie soziales Lernen und solidarisches Handeln fördern.
- – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen.
- – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln.
- – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen.
- – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben.
- – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher unverzichtbarer Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Kreativer Ausdruck“.
- – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen.
- – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.
- – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Schülerinnen und Schüler durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern.
Unterrichtsprinzipien:
Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.
Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:
Anknüpfen an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen
Der Unterricht hat an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen sowie die individuelle Vorstellungswelt der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Die Einordnung der Lehr- und Lerninhalte in die persönliche Erlebenswelt fördert zusammenhängendes, vernetztes Denken. Eine bewusste Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit ihren individuellen Kenntnissen und Erfahrungen fördert darüber hinaus die Reflexionsfähigkeit.
Interkulturelles Lernen
Die Auseinandersetzung mit der eigenen kulturellen Identität ist für eine gelingende Persönlichkeitsentwicklung unabdingbar. Das Erfahren von und die Auseinandersetzung mit kulturell bedingten Gemeinsamkeiten und Unterschieden, insbesondere in den alltäglichen Ausdrucksformen von Kultur (Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte, Liedgut usw.), soll die Schülerinnen und Schüler zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung führen. Unterschiedliche Ausgangsbedingungen der Schülerinnen und Schüler sind im Unterricht zu berücksichtigen. Eine allenfalls vorhandene Zwei- oder Mehrsprachigkeit soll positiv besetzt und die Schülerinnen und Schüler sollen ermuntert werden, Kenntnisse in der Muttersprache im Unterricht sinnvoll einzubringen.
Förderung durch Differenzierung und Individualisierung
Die Schülerinnen und Schüler haben vielfältige und unterschiedliche Fähigkeiten, die je nach individuellem Entwicklungsstand sowie nach Themenstellung und Herangehensweise im Unterricht in unterschiedlicher Weise zum Ausdruck kommen. Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern.
Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende mögliche Aufgabenstellungen bzw. pädagogisch-didaktische Konsequenzen:
- – Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten;
- – Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit, auf unterschiedliche Lerntypen, Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und Lebenswelten;
- – Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist;
- – Entwicklung von Rückmeldeverfahren, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich ihr individuelles Leistungspotenzial optimal entfalten;
- – Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation.
Die methodisch-didaktische Gestaltung des Unterrichts soll die Berücksichtigung der jeweils aktuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler gestatten. Unterrichtsformen, durch die sich Differenzierung und Individualisierung verwirklichen lassen, reichen von Einzelarbeit über Partnerarbeit bis zu den zahlreichen Möglichkeiten der Gruppenarbeit. Dazu gehören auch Phasen des offenen Lernens und Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler.
Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung
Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern. Dafür bieten sich auch projektartige und offene Lernformen an.
Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden. Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden.
Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt
Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.
Koedukation und Teamteaching
Die Entwicklung und Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen zählen zu den wesentlichen Bildungs- und Lehraufgaben in der sozialberuflichen Bildung. Soziales Lernen fördert die Persönlichkeitsentwicklung der einzelnen Schülerinnen und Schüler. In der Gruppe lernen sie, ihre eigenen Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse einzubringen und gleichzeitig jene der Mitschülerinnen und Mitschüler zu respektieren. Aufgabe der Lehrenden ist es, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen und die individuellen Entwicklungsprozesse der Schülerinnen und Schüler durch eine entsprechende Unterrichtsgestaltung zu fördern.
Koedukation soll in den Unterrichtsgegenständen „Bewegung und Sport“ und „Kreativer Ausdruck“ Anwendung finden.
Teamteaching kann im Rahmen von fächerübergreifendem Unterricht eingesetzt werden. Ebenso kann in jenen Unterrichtsgegenständen, in denen eine Gruppenteilung vorgesehen ist, die gesamte Klasse von zwei Lehrenden in Form von Teamteaching unterrichtet werden.
Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen
Für die Sicherstellung des Unterrichtsertrages sind im Unterricht ausreichende und gezielte Wiederholungen und Übungen vorzusehen. Zur Festigung des Gelernten ist beizutragen, indem Zusammenhänge zwischen neu Gelerntem und bereits Bekanntem hergestellt werden und indem – soweit möglich – Neues in bekannte Systeme und Strukturen eingeordnet wird.
Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können.
Ausrichtung auf die beruflichen Aufgaben und Handlungsfelder
Im Unterricht wie auch in der praktischen Ausbildung ist sicherzustellen, dass jene Kompetenzen vermittelt werden, welche die Schülerinnen und Schüler auf die Ausübung des jeweils gewählten Berufes vorbereiten und die für die Ausübung des gewählten Berufes essenziell sind. Ausgehend von den Handlungsfeldern von Pflege und Sozialbetreuung haben der Unterricht und die praktische Ausbildung jene handlungsleitenden Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Haltungen und Einstellungen zu vermitteln, die für die Arbeit mit den unterschiedlichen Zielgruppen bzw. in den unterschiedlichen Settings notwendig sind. Die methodisch-didaktische Aufbereitung des Unterrichts wie auch der praktischen Ausbildung in jenen Unterrichtsgegenständen, die unmittelbar dem Erwerb der jeweiligen Berufsqualifikation zugeordnet sind, ist daher unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zielgruppen und Settings lernergebnisorientiert zu gestalten. Die von der Gesundheit Österreich GmbH entwickelten Curricula für die Ausbildungen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz, die den Erwerb der Qualifikationsprofile für die Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz gemäß der Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung im Rahmen der Ausbildung sicherstellen sollen, sind dem Unterricht wie auch der praktischen Ausbildung zugrunde zu legen. Die in den genannten Curricula für die Ausbildungen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz formulierten Lernergebnisse sind Teil des Bildungsziels.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
a. Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der jeweils geltenden Fassung.
b. Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
c. Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.
d. Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der jeweils geltenden Fassung.
e. Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung in BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
f. Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der jeweils geltenden Fassung.
g. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der jeweils geltenden Fassung.
h. Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung.
i. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der jeweils geltenden Fassung.
j. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung.
k. Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der jeweils geltenden Fassung.
l. Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
m. Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 in der jeweils geltenden Fassung.
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
A.1 Allgemeine Pflichtgegenstände
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.
Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.
Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.
Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.
Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.
Zentrale fachliche Konzepte
Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.
Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:
Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.
Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.
Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:
Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften
Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.
Diskursorientierung
Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.
Diversitätsgebot
Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.
Fachdidaktische Aufbereitung
Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.
Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.
Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.
Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen
Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.
Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
- – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.
Analysieren und Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
- – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.
Argumentieren und Urteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
- – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.
Interagieren und Sich-Mitteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
- – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.
Handlungsoptionen entwickeln
Die Schülerinnen und Schüler können
- – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
- – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.
Lehrstoff
Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester)
Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte
Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;
Grundrechte, Kinderrechte.
Soziale Beziehungen
Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur.
Glück
Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung.
Sucht und Selbstverantwortung
Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft.
Natur und Wirtschaft
Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik.
Religion und Weltanschauung
Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;
Religion und Staat.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Prinzipien normativer Ethik
Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit.
Medien und Kommunikation
Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation.
Judentum, Christentum, Islam
Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Umgang mit Tieren
Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz.
Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens
Sex und Gender;
Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion.
Konflikte und Konfliktbewältigung
Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Grundkonzepte der Ethik
Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik
Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten
Entwicklung und aktuelle Situation.
Diversität und Diskriminierung:
Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen.
Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens
Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Identitäten und Moralentwicklung
Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung.
Wirtschaft und Konsum
Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten.
Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen
Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Positionen und Begriffe der Ethik
Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik.
Moral und Recht
Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte.
Sport
Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung.
8. Semester– Kompetenzmodul 8:
Religions- und Moralkritik
Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität.
Technik und Wissenschaft
Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus.
Schultypenspezifische Vertiefung
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.
V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Positionen und Begriffe der Ethik
Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik.
Krieg und Frieden
Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit.
Schultypenspezifische Vertiefung
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.
10. Semester:
Humanismus
Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung.
2. AUSDRUCK, SPRACHE, KOMMUNIKATION
2.1 BEWEGUNG UND SPORT
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung mit folgender Ergänzung:
II. Jahrgang:
3. Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Bedeutung von Aktivität und Mobilität im Hinblick auf die Lebensqualität sowie den Gesundheitszustand eines Menschen erörtern;
- – Angebote zur Förderung und Aktivierung von individuellen Ressourcen entwickeln;
- – Bedürfnisse und (verbliebene) Fähigkeiten der zu betreuenden Personen in Bezug auf Angebote für Bewegung und Sport erkennen und zielorientiert Vorschläge zur Umsetzung machen;
- – Möglichkeiten der Förderung von Motorik benennen und daraus situations- und bedarfsgerechte Angebote ableiten.
Lehrstoff:
Aktivität und Mobilität.
Mobilisationsübungen.
Sicherheit und Risikosituationen.
Anatomische und physiologische Grundlagen (Aktivierung, Muskulatur, Kreislauf).
Bewegungsbedürfnisse, -interessen, -ziele.
Strategien zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit des Bewegungsapparates.
Physiologische Körperhaltung und Bewegungsmuster.
Einfluss- und Risikofaktoren auf Bewegung.
Beobachtung und Beschreibung von Bewegung.
2.2 KREATIVER AUSDRUCK
II. Jahrgang:
3. Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – sich einzeln und gemeinsam musikalisch und bildnerisch ausdrücken;
- – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden;
- – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen;
- – differenziert sinnlich wahrnehmen und fachgerecht beschreiben;
- – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen.
Lehrstoff:
Aufbau eines Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.
Grundlagen der Allgemeinen Musiklehre.
Instrumente/Stimme im Überblick.
Akustische Grundlagen und Gehör.
Musikalische Parameter.
Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.
Kontakt mit dem Original.
4. Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – sich einzeln und gemeinsam musikalisch und bildnerisch ausdrücken;
- – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei auf fachtheoretischen Grundkenntnissen basierend Material, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen;
- – experimentell und spielerisch handeln;
- – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen;
- – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen.
Lehrstoff:
Gestaltungsgrundlagen:
Farbe, Form, Raum, Material.
Grundlagen des grafischen Gestaltens.
Dreidimensionales Gestalten:
Entwurf, Funktion, Material, Form.
Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:
Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.
Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.
Kontakt mit dem Original.
III. Jahrgang:
5. Semester (Kompetenzmodul 5):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Arbeiten aus dem Bereich des kreativen Ausdrucks gemeinsam entwickeln und nach Möglichkeit in soziale Projekte einbringen;
- – die eigenen Fähigkeiten reflektieren und motivierend für andere Menschen einsetzen, um dadurch einen Beitrag zur Sinnfindung, Freude und Gesundheit der Klientinnen und Klienten zu leisten;
- – situations- und bedarfsgerechte Angebote zur Förderung des kreativen Ausdrucks vorschlagen.
Lehrstoff:
Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.
Tanz und Bewegungsgestaltung.
Zielgruppenorientierte Gestaltung (Gebrauchsprodukte, grafische Produkte).
Methoden und Möglichkeiten der Aktivierung zur Freizeitgestaltung bzw. als Beschäftigungs- und Förderangebot im Rahmen der Lebens- und Alltagsgestaltung.
Arbeiten mit verschiedenen Techniken und Materialien.
Alters- und Entwicklungsgerechte Beschäftigungsformen und -angebote.
Feste, Feiern, Rituale und Lebensübergänge gestalten.
Musik und Tanz.
Singen und Musizieren.
Rhythmik und Spiel.
6. Semester (Kompetenzmodul 6):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Bedeutung der kreativen Ausdrucksmöglichkeiten (Sprache, Musik, bildnerisches und textiles Gestalten, Plastizieren, darstellendes Spiel) als Hilfe zur Bewältigung von herausfordernden Situationen erläutern;
- – individuelle Vorlieben der Klientinnen und Klienten in den Bereichen Musik, Bewegung, Kultur erheben und Angebote entwickeln;
- – passend für die jeweilige Zielgruppe unterschiedliche kreative Methoden selbst praktizieren und Klientinnen und Klienten adäquat anleiten, sodass diese in ihren eigenen kreativen Ausdruck einsteigen können;
- – die Bedeutung kultureller Teilhabe für die Lebensqualität der Menschen beschreiben.
Lehrstoff:
Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.
Tanz und Bewegungsgestaltung.
Zielgruppenorientierte Gestaltung (Gebrauchsprodukte, grafische Produkte).
Methoden und Möglichkeiten der Aktivierung zur Freizeitgestaltung bzw. als Beschäftigungs- und Förderangebot im Rahmen der Lebens- und Alltagsgestaltung.
Arbeiten mit verschiedenen Techniken und Materialien.
Alters- und Entwicklungsgerechte Beschäftigungsformen und -angebote.
Feste, Feiern, Rituale und Lebensübergänge gestalten.
Musik und Tanz.
Singen und Musizieren.
Rhythmik und Spiel.
2.3 ALLGEMEINE UND INTERKULTURELLE KOMMUNIKATION
I. Jahrgang:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Grundbegriffe Kommunikation, Supervision und Mediation erläutern;
- – den Unterschied zwischen Beobachtung und Bewertung erklären;
- – die Bedeutung professioneller Kommunikation im Bereich der sozialen Arbeit erläutern;
- – unterschiedliche Kommunikationsmodelle beschreiben und anwenden;
- – Praktikumserfahrungen mit der Theorie verknüpfen und reflektieren;
- – Beziehungen und Kommunikation durch Anwendung allgemeiner Kommunikationsregeln initiieren und beenden;
- – wesentliche Gesprächsführungstechniken im Kontext von Pflege und Sozialbetreuung beschreiben und praktisch umsetzen.
Lehrstoff:
Grundlagen sozialer Interaktion.
Beziehungsgestaltung.
Formen der Kommunikation.
Kommunikationsmodelle.
Wahrnehmung und Beobachtung.
Beurteilen und Bewerten.
II. Jahrgang:
3. Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die eigene Rolle und ihre individuellen Verhaltensweisen reflektieren und im Spannungsfeld von Selbst- und Fremdwahrnehmung analysieren;
- – das Nähe-Distanzverhältnis berufsadäquat gestalten und allgemeine Grundprinzipien der Kommunikation reflektiert anwenden;
- – Menschen, insbesondere entsprechend deren Alter, Entwicklung, sozialem und kulturellem Hintergrund, mit Empathie, Wertschätzung und Kongruenz begegnen;
- – wesentliche Gesprächsführungstechniken im Kontext von Pflege und Sozialbetreuung beschreiben und praktisch umsetzen;
- – Regeln zum Feedback benennen und praktisch anwenden;
- – den Betreuungs- und Pflegeprozess als Beziehungsprozess wahrnehmen und beschreiben.
Lehrstoff:
Grundlagen der Kommunikation und Kommunikationstheorie.
Gruppenprozesse und Gruppendynamik.
Soziale Rollen und Rollenverständnis.
Selbst- und Fremdwahrnehmung.
Soziale Rolle, soziale Schichtungen, Sozialisation, Werte und Normen.
Verbale und nonverbale Kommunikation.
Kommunikationsmodelle.
Grundlagen der Gesprächsführung.
Vertrauensaufbau und Beziehungsorientierung.
Personenzentrierte Gesprächsführung.
Konflikt und Konfliktlösung.
Feedback und Feedbackkultur.
Gesprächsführungstechniken in der sozialen Arbeit und Pflege bezogen auf unterschiedliche Zielgruppen (insbesondere Kinder, alte Menschen, Menschen mit (Sinnes-)Behinderung).
4. Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Phasen der Teambildung erkennen, auf die eigene Rolle umlegen und das individuelle Handeln entsprechend ausrichten;
- – Gruppenprozesse beschreiben und im Hinblick auf soziale Rollen und individuelle Verhaltensweisen analysieren;
- – eigene Kommunikationsformen und -muster reflektieren;
- – Teamarbeit als wesentliches Bestimmungsmerkmal der Pflege und Sozialbetreuung anerkennen.
Lehrstoff:
Team, Teambildung- und Teamentwicklung.
Gruppenprozesse.
Peerkompetenz.
Rollen- und Beziehungsgestaltung.
Supervision.
Grundlagen der Gesprächsführung (Feedbackregeln, Diskussionsregeln, Spiegeln).
Aktives Zuhören.
Konflikte, Spannungen und Aggressionen in der Gruppe.
Analyse von Gruppenprozessen, Einführung in die Gruppendynamik.
Gewaltfreie Kommunikation.
III. Jahrgang:
5. Semester (Kompetenzmodul 5):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Kommunikationstheorien zur Erklärung von Gesprächen und anderen Kommunikationsformen im Alltag anwenden;
- – unterschiedliche Formen von Gesprächen führen (zB Information, Instruktion, Anleitung, Beratung);
- – die Zusammenarbeit mit Angehörigen als wichtige Ressource für die Arbeit in der Pflege und Sozialbetreuung erkennen und beschreiben sowie unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten für Angehörige benennen und fallbezogen ein Unterstützungskonzept entwickeln;
- – die eigene kulturelle Identität reflektieren und die individuellen kulturellen Besonderheiten benennen;
- – kulturell bedingte Unterschiedlichkeiten identifizieren und darauf basierende Handlungsvorschläge benennen.
Lehrstoff:
Entwicklungspsychologische Grundlagen.
Vertrauensaufbau und Beziehungsorientierung.
Arten von Gesprächen: Informieren, Anleiten, Beraten.
Gesprächsführung im Alltag (kontrollierter Dialog, Spiegeln, Paraphrasieren und Aktives Zuhören).
Gewaltfreie Kommunikation.
Personenzentrierte Gesprächsführung.
Spezielle Kommunikation mit Menschen aller Altersstufen mit unterschiedlichen Krankheitsbildern und Behinderungsformen (unterstützte Kommunikation, basale Kommunikation).
Kommunikation im gerontopsychiatrischen Kontext.
Konzepte zur Anleitung, Beratung und Schulung von Angehörigen.
Rolle von An- und Zugehörigen.
Mensch und Kultur, kulturelle Identität.
Kulturell bedingte Unterschiedlichkeiten.
Kultur und soziale Ungleichheit.
Kultur und gesundheitliche Ungleichheit.
6. Semester (Kompetenzmodul 6):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Bedeutung von Krisen und krisenhaften Entwicklungen im Lebenslauf eines Menschen beschreiben und konkrete Krisensituationen wahrnehmen und analysieren;
- – Grundprinzipien und Methoden der Krisenintervention situationsadäquat anwenden;
- – Konzepte, Ziele, Methoden und Anwendungsbereiche des Konfliktmanagements erläutern;
- – Konflikte erkennen und beschreiben und konkrete Lösungsansätze entwickeln;
- – Herausforderungen im beruflichen Alltag auf Grund von Sprachbarrieren beschreiben und Möglichkeiten zu deren Abbau aufzeigen;
- – die Kommunikation mit Klientinnen und Klienten unter Berücksichtigung von deren Alter und Entwicklung sowie sozialem und kulturellem Hintergrund gestalten.
Lehrstoff:
Krise.
Arten von Krisen.
Krisenphasen.
Krise und Lebenszyklus.
Krisenintervention.
Konfliktformen.
Konfliktphasen.
Konfliktlösung.
Kommunikation in Krisen- und Konfliktsituationen.
Deeskalation.
Konfliktstufen.
Diversität.
Kultur und Kommunikation.
Kulturell bedingte Missverständnisse.
Interkulturelle Kommunikation.
IV. Jahrgang:
7. Semester (Kompetenzmodul 7):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Theorie- und konzeptgeleitete Kommunikationsmethoden zielgruppenadäquat einsetzen;
- – Informationen zielgruppenspezifisch aufbereiten und strukturiert vermitteln;
- – den Informationsgehalt bei der Empfängerin und dem Empfänger überprüfen;
- – Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Hinblick auf Aufklärung, Information und Instruktion in der Anleitung von Klientinnen und Klienten, Angehörigen bzw. Lernenden erkennen und erläutern.
Lehrstoff:
Theorie- und konzeptgeleitete Kommunikationsmethoden:
Basale Stimulation.
Basale Kommunikation.
Validation.
Unterstützte Kommunikation.
Kommunikation mit unterschiedlichen Zielgruppen.
Gesprächsführungstechniken im Rahmen der Aufklärung, Information und Instruktion.
8. Semester (Kompetenzmodul 8):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – theorie- und konzeptgeleitete Kommunikationsmethoden zielgruppenadäquat einsetzen;
- – Informationen zielgruppenspezifisch aufbereiten und strukturiert vermitteln;
- – den Informationsgehalt bei der der Empfängerin und dem Empfänger überprüfen;
- – Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Hinblick auf Aufklärung, Information und Instruktion in der Anleitung von Klientinnen und Klienten, Angehörigen bzw. Lernenden erkennen und erläutern.
Lehrstoff:
Theorie- und konzeptgeleitete Kommunikationsmethoden:
Basale Stimulation.
Basale Kommunikation.
Validation.
Unterstützte Kommunikation.
Kommunikation mit unterschiedlichen Zielgruppen.
Gesprächsführungstechniken im Rahmen der Aufklärung, Information und Instruktion.
V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9):
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – unterschiedliche Gesprächskonstellationen in einem Unternehmen benennen;
- – Gesprächsführungstechniken bezogen auf konkrete Konstellationen und Situationen aus der Praxis anwenden;
- – auf die Kommunikation bezogene Managementsysteme erläutern;
- – kulturell bedingte Unterschiedlichkeiten identifizieren und darauf basierende Handlungsvorschläge benennen;
- – Diversität als Konzept zur Anerkennung der Vielfalt kultureller und individueller Merkmale der Menschen benennen und Heterogenität als Ressource diskutieren.
Lehrstoff:
Gespräche mit Führungskräften und Vorgesetzten.
Gespräche mit Schülerinnen und Schülern.
Diversity Management.
Informationsmanagement.
Kommunikationsmanagement.
Wissensmanagement.
Einsatz von Kommunikationstechnologien.
Social Media.
Fallbeispiele und Übungssituationen.
Interkulturelle Kompetenz.
Mensch und Kultur, kulturelle Identität.
Familie im kulturellen Kontext.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – unterschiedliche Gesprächskonstellationen in einem Unternehmen benennen;
- – Gesprächsführungstechniken bezogen auf konkrete Konstellationen und Situationen aus der Praxis anwenden;
- – auf die Kommunikation bezogene Managementsysteme erläutern;
- – persönliche, kulturelle und religiöse Feste, Feiern und Rituale in Betreuung und Pflege integrieren;
- – Herausforderungen im beruflichen Alltag auf Grund von Sprachbarrieren beschreiben und Möglichkeiten zu deren Abbau aufzeigen.
Lehrstoff:
Gespräche mit Führungskräften und Vorgesetzten.
Gespräche mit Schülerinnen und Schülern.
Kommunikation und Interaktion im interdisziplinären und/oder multiprofessionellen Team.
Diversity Management.
Informationsmanagement.
Kommunikationsmanagement.
Wissensmanagement.
Einsatz von Kommunikationstechnologien.
Social Media.
Kulturell bedingte Unterschiedlichkeiten im Hinblick auf Alter, Krankheit, Behinderung.
Kultur und soziale Ungleichheit.
Kultur und gesundheitliche Ungleichheit.
Fallbeispiele und Übungssituationen.
2.4 DEUTSCH
I. Jahrgang:
1.und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen anwenden;
- – grundlegende Sprachnormen beschreiben und anwenden;
- – Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkenne, bestimmen und korrekt anwenden;
- – grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
- – gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden;
- – das wesentliche Fachvokabular anwenden;
- – einfache Texte formal und inhaltlich erschließen;
- – Informationen ordnen und wiedergeben;
- – Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten;
- – einfache Sachverhalte berichten, zusammenfassen, erzählen und erklären;
- – sinnerfassend lesen;
- – Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten;
- – das nötige Textsortenwissen anwenden;
- – eigene Texte planen, schreiben und überarbeiten;
- – wesentliche Merkmale von Gattungen erfassen;
- – grundlegende Merkmale der Medien beschreiben und den eigenen Medienkonsum hinterfragen.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Wortarten, Satzglieder und Satzarten.
Grundlegende Regeln der Zeichensetzung.
Grundlegende Regeln der Rechtschreibung.
Gängige Fremdwörter.
Wesentliches Fachvokabular.
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören.
Fragen in Standardsprache.
Einfache Sachverhalte.
Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen.
Lesen:
Lesetechniken und -strategien.
Herausfiltern von Einzelinformationen.
Erfassen der wichtigsten Inhalte.
Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.
Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll; Gebrauchsanweisung fiktionale Texte).
Schreiben:
Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.
Informieren und Dokumentieren.
Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe; Privatbrief und Erzählung).
Reflexion:
Reflexion über die persönliche Lebenssituation.
Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.
Medienkonsum.
II. Jahrgang:
3. Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung persönlicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen anwenden;
- – Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren;
- – Sprachnormen beschreiben und anwenden;
- – verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden;
- – Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden;
- – weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen;
- – Redeabsichten wahrnehmen;
- – einfache Texte formal und inhaltlich erschließen;
- – Informationen aus elektronischen Medien und Texten entnehmen, gliedern und wiedergeben;
- – Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten;
- – das nötige Textsortenwissen anwenden;
- – Texte sprachsensibel verfassen;
- – lineare und nichtlineare Texte beschreiben;
- – Argumente ordnen, Texte planen, schreiben und überarbeiten;
- – wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen erfassen;
- – grundlegende Merkmale der Medien und ihre Funktionen erläutern.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.
Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.
Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.
Rechtschreibung, Satzzeichen.
Zuhören und Sprechen:
Wahrnehmen von Redeabsichten.
Einfache Argumente.
Kerninformationen aus Medien.
Lesen:
Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten.
Herausfiltern von Detailinformationen.
Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).
Schreiben:
Planen von Texten und Ordnen von Argumenten.
Schreiben und Überarbeiten von Texten.
Textsortenwissen (Charakteristik; Exzerpt, Kurzfassung).
Reflexion:
Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen.
Medien und ihre Funktionen.
4. Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen anwenden;
- – Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen;
- – an Diskussionen teilnehmen;
- – Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren;
- – Sprachnormen beschreiben und anwenden;
- – wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden;
- – Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden;
- – weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen;
- – die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
- – sprachliche Varietäten des Deutschen erkennen;
- – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
- – Texte formal und inhaltlich erschließen;
- – Informationen gliedern und wiedergeben;
- – über das nötige Textsortenwissen verfügen;
- – Texte sprachsensibel verfassen;
- – lineare und nichtlineare Texte beschreiben und kommentieren;
- – Texte adressatengerecht planen, schreiben und überarbeiten;
- – wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen erfassen;
- – literarische Textsorten, Stoffe und Motive an Beispielen erkennen;
- – die Funktionen von Medien erläutern.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.
Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.
Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.
Rechtschreibung und Satzzeichen.
Sprachliche Varietäten des Deutschen.
Zuhören und Sprechen:
Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente.
Diskussion.
Kurzpräsentationen.
Lesen:
Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.
Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen).
Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).
Schreiben:
Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.
Schreiben und Überarbeiten von Texten.
Textsortenwissen (einfache argumentative Texte zB Stellungnahme; Leserbrief).
Einfache nichtlineare Texte.
Reflexion:
Literarische Textsorten, Stoffe und Motive.
Medien und ihre Funktionen.
III. Jahrgang:
5. Semester (Kompetenzmodul):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen anwenden;
- – Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen;
- – Sprachnormen beschreiben und anwenden;
- – berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden;
- – Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen;
- – die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
- – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
- – grundlegende rhetorische Mittel erkennen und bewusst einsetzen;
- – Texte formal und inhaltlich erschließen;
- – Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren;
- – nichtlineare Texte lesen und analysieren;
- – Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten verstehen;
- – Informationen gliedern und wiedergeben;
- – Argumente formulieren, ordnen und für kohärente Texte nutzen;
- – das nötige Textsortenwissen anwenden;
- – Texte sprachsensibel verfassen;
- – lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren;
- – Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
- – einfache Regeln der Textinterpretation anwenden;
- – ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern;
- – wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
- – Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
- – sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.
Textsortenadäquater Stil.
Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).
Zuhören und Sprechen:
Kommentieren und Appellieren.
Grundlegende rhetorische Mittel.
Lesen:
Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz, Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte, nichtlineare Texte.
Schreiben:
Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).
Strukturierung von Argumenten.
Lineare und nichtlineare Texte.
Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).
Reflexion:
Fiktionale und nichtfiktionale Texte.
Einfache Regeln der Textinterpretation.
Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.
Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen Medien als Informationsquellen.
6. Semester (Kompetenzmodul 6):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen anwenden;
- – komplexere Inhalte auch mit Medienunterstützung präsentieren und vor Publikum sprechen;
- – Sprachnormen anwenden;
- – berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden;
- – Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen;
- – sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen sowie ausgewählte historische Entwicklungen beschreiben;
- – die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
- – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
- – Texte formal und inhaltlich erschließen;
- – Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren;
- – nichtlineare Texte lesen und analysieren;
- – Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten verstehen;
- – Informationen gliedern und wiedergeben;
- – das nötige Textsortenwissen anwenden;
- – Texte sprachsensibel verfassen;
- – lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren;
- – auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
- – ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern;
- – einfache Regeln der Textinterpretation anwenden;
- – wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
- – Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
- – sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.
Verwendung eines textsortenadäquaten Stils.
Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte); historische Entwicklungen an Beispielen.
Zuhören und Sprechen:
Präsentationen mit Medienunterstützung.
Lesen:
Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.
Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.
Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten).
Schreiben:
Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).
Strukturierung von Argumenten.
Komplexere argumentative Texte.
Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell).
Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung).
Reflexion:
Fiktionale und nichtfiktionale Texte.
Einfache Regeln der Textinterpretation.
Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.
Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.
Medien als Informationsquellen.
IV. Jahrgang:
7. Semester (Kompetenzmodul 7):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen anwenden;
- – komplexere Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen;
- – Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie vermitteln;
- – Sprachnormen anwenden;
- – Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden;
- – die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
- – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
- – Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen;
- – Texte formal und inhaltlich erschließen;
- – Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten verstehen;
- – Informationen entnehmen, gliedern und wiedergeben;
- – das nötige Textsortenwissen anwenden;
- – Texte sprachsensibel verfassen;
- – lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren;
- – fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und kommentieren;
- – auch komplexere (berufsbezogene) Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
- – einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden;
- – ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern;
- – wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
- – Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
- – sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen;
- – Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Stil und Wortschatz.
Zuhören und Sprechen:
Adressatenorientiert und anlassbezogenes Sprechen.
Vermittlung von Informationen.
Lesen:
Vergleichendes Lesen.
Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.
Textsortenwissen (komplexe Textsorten).
Schreiben:
Lineare und nichtlineare Texte.
Fiktionale und nichtfiktionale Texte.
Berufsbezogene Texte.
Textsortenwissen (Kommentar; Zusammenfassung aus mehreren Quellen; Textanalyse).
Reflexion:
Fiktionale und nichtfiktionale Texte.
Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.
Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.
Medien als Informationsquellen.
8. Semester (Kompetenzmodul 8):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen anwenden;
- – komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen;
- – Sprachnormen anwenden;
- – Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden;
- – die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
- – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede reflektieren;
- – Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen;
- – Texte formal und inhaltlich erschließen;
- – Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten verstehen;
- – Informationen gliedern und wiedergeben;
- – Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten;
- – das nötige Textsortenwissen anwenden;
- – Texte sprachsensibel verfassen;
- – einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden;
- – lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren;
- – auch komplexere (berufsbezogene) Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
- – fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren;
- – ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern;
- – wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
- – Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
- – sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen;
- – Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Stil und Wortschatz.
Zuhören und Sprechen:
Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.
Vermittlung von Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie.
Lesen:
Vergleichendes Lesen.
Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.
Textsortenwissen (komplexe Textsorten).
Schreiben:
Lineare und nichtlineare Texte.
Fiktionale und nichtfiktionale Texte.
Berufsbezogene Texte.
Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation).
Reflexion:
Fiktionale und nichtfiktionale Texte.
Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.
Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.
Medien als Informationsquellen.
V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9):
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen anwenden;
- – komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen;
- – rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen;
- – Gespräche moderieren;
- – Sprachnormen beschreiben und anwenden;
- – Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren;
- – über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren;
- – die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen;
- – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
- – Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen;
- – Texte formal und inhaltlich erschließen;
- – Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten verstehen;
- – Informationen gliedern und wiedergeben;
- – das nötige Textsortenwissen anwenden;
- – Texte sprachsensibel verfassen;
- – lineare und nichtlineare Texte (zB Filme, Bilder, Informationsgrafiken) beschreiben, analysieren und interpretieren;
- – einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden;
- – lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren;
- – auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
- – fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren;
- – ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern;
- – wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
- – Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren;
- – sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen;
- – Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Variation in Stil und Wortschatz.
Eigener und fremder Sprachgebrauch.
Zuhören und Sprechen:
Rhetorische Mittel.
Moderation von Gesprächen.
Lesen:
Synchron und diachron vergleichendes Lesen.
Schreiben:
Fiktionale und nichtfiktionale Texte.
Rhetorische Mittel.
Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).
Textsortenüberblick.
Reflexion:
Literatur bis zur Gegenwart.
Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.
Medienkritik.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen anwenden;
- – komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen;
- – rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen;
- – Gespräche moderieren;
- – Sprachnormen beschreiben und anwenden;
- – Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren;
- – über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren;
- – die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen;
- – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
- – Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen;
- – Texte formal und inhaltlich erschließen;
- – Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten verstehen;
- – Informationen gliedern und wiedergeben;
- – das nötige Textsortenwissen anwenden;
- – Texte sprachsensibel verfassen;
- – lineare und nichtlineare Texte (zB Filme, Bilder, Informationsgrafiken) beschreiben, analysieren und interpretieren;
- – einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden;
- – lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren;
- – auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
- – fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren;
- – ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern;
- – wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
- – Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren;
- – sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen;
- – Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Variation in Stil und Wortschatz.
Eigener und fremder Sprachgebrauch.
Zuhören und Sprechen:
Rhetorische Mittel.
Lesen:
synchron und diachron vergleichendes Lesen.
Schreiben:
Fiktionale und nichtfiktionale Texte.
Rhetorische Mittel.
Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).
Reflexion:
Literatur bis zur Gegenwart.
Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.
Medienkritik.
Schularbeiten:
I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.
II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.
III Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.
IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.
V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.
2.5 ENGLISCH
I. Jahrgang:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
- – einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
- – klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen verstehen;
- – E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, persönliche Briefe etc. verstehen, in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden;
- – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht;
- – einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
- – sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – auf sehr einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
- – einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
- – Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
- – die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen aufbringen;
- – die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler:
zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe.
Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation:
zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, persönliche Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Termine und Treffen vereinbaren, Wegbeschreibung.
Alltagstexte:
zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.
Einfache Formulare:
zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs/einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
II. Jahrgang:
3. Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
- – klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen verstehen;
- – E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe etc. im persönlichen Bereich und in einfachen Situationen in der Arbeitswelt verstehen;
- – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
- – einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
- – sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
- – einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
- – Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
- – die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen aufbringen;
- – die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen:
zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit.
Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation:
Vertiefung und Erweiterung.
Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:
Einfache Telefonate.
Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
4. Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
- – klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen verstehen;
- – E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe etc. im persönlichen Bereich und in einfachen Situationen in der Arbeitswelt verstehen und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
- – sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
- – eine Reihe einfacher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
- – sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte, detaillierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
- – ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
- – die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen aufbringen;
- – die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen:
zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit.
Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation:
Vertiefung und Erweiterung.
Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen).
Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen in der Arbeitswelt.
Einfache Telefonate.
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
III. Jahrgang:
5. Semester (Kompetenzmodul 5):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem persönlichen und beruflichen Bereich verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
- – klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen verstehen;
- – E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe etc. im persönlichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt verstehen und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
- – im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis vorbringen;
- – sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht;
- – ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
- – sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
- – unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
- – ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit4 nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
- – die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen vorbringen;
- – die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:
zB Tourismus, Freizeitwirtschaft, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.
Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation:
Vertiefung und Erweiterung.
Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen).
Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:
zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung; Bewerbung.
Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
6. Semester (Kompetenzmodul 6):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem persönlichen und beruflichen Bereich verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird.
- – Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
- – klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen verstehen;
- – E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe etc. im persönlichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt verstehen und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
- – digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
- – im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis vorweisen;
- – sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht;
- – ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
- – sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
- – unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
- – ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
- – kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes beschreiben;
- – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
- – die der Ausbildungshöhe angemessenen lexikalischen, grammatikalischen, phonologischen und orthografischen Kompetenzen vorbringen;
- – die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:
zB Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.
Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation:
Vertiefung und Erweiterung.
Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Kommentar, Leserbrief, Artikel, Diskussion).
Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):
zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder); Bewerbung.
Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
IV. Jahrgang:
7. Semester (Kompetenzmodul 7):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem persönlichen und beruflichen Bereich verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – klar strukturierte Vorträge und Präsentationen verstehen;
- – in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
- – Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
- – längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
- – klar formulierte Vorschriften und Anleitungen verstehen;
- – E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe etc. im persönlichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt verstehen und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
- – digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
- – im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis vorbringen;
- – sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht;
- – ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
- – sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – sowohl mündlich als auch schriftlich zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen;
- – vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren;
- – detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
- – ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb;
- – kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes beschreiben;
- – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
- – die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen vorbringen;
- – die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:
zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitsmarkt, Marketing.
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):
zB einfache Korrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.
Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion).
Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal.
Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.
Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
8. Semester (Kompetenzmodul 8):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem persönlichen und beruflichen Bereich verstehen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
- – klar strukturierte Vorträge und Präsentationen verstehen;
- – in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verstehen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
- – Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
- – Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen;
- – längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
- – klar formulierte Vorschriften und Anleitungen verstehen;
- – ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im persönlichen und beruflichen Bereich verstehen und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
- – digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
- – mit Medien bewusst umgehen;
- – im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis vorbringen;
- – ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
- – sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten und die persönliche Bedeutung hervorheben;
- – sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen;
- – vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren;
- – detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
- – ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb;
- – kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes beschreiben;
- – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
- – die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen vorbringen;
- – die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:
zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing.
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):
zB einfache Korrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.
Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion).
Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal.
Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.
Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9):
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem persönlichen und beruflichen Bereich verstehen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
- – die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen verstehen;
- – Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
- – selbstständig lesen sowie Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
- – in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen;
- – lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
- – ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im persönlichen und beruflichen Bereich verstehen und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
- – digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
- – mit Medien bewusst umgehen;
- – im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis vorbringen;
- – ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
- – sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren persönliche Bedeutung hervorheben;
- – sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen;
- – vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren;
- – klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
- – ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
- – die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit erfassen;
- – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
- – als Sprachvermittlerinnen und Sprachvermittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnerinnen und -partnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
- – die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen begreifen;
- – über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen verfügen;
- – die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:
zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:
zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.
Bewerbung und Motivationsschreiben.
Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Kommentar, Diskussion, Präsentation).
Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal.
Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen.
Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.
Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem persönlichen und beruflichen Bereich verstehen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
- – die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen;
- – Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
- – selbstständig lesen sowie Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
- – in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen;
- – lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
- – ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im persönlichen und beruflichen Bereich verstehen und adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
- – digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
- – mit Medien bewusst umgehen;
- – im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis vorbringen;
- – ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
- – sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren persönliche Bedeutung hervorheben;
- – sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen;
- – vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren;
- – klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
- – ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
- – die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit begreifen;
- – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
- – als Sprachmittlerinnen und Sprachvermittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnerinnen und -partner, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
- – die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfassen;
- – einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen vorbringen;
- – Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können;
- – den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern;
- – die Grammatik gut beherrschen und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen;
- – können eine gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation vorbringen;
- – eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung beherrschen, die auch mit Einflüsse der Erstsprache verbunden sein können;
- – sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist;
- – die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:
zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:
zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.
Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Kommentar, Diskussion, Präsentation).
Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal.
Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen.
Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.
Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
Schularbeiten:
I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.
II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.
III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.
IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.
V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.
3. ALLGEMEINBILDUNG
3.1 ANGEWANDTE MATHEMATIK
V. Jahrgang:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Zahlen und Maße“
- – mit natürlichen, ganzen, rationalen, reellen Zahlen rechnen und ihre Zusammenhänge argumentieren,
- – Zahlen und Intervalle auf der Zahlengeraden darstellen und den Betrag einer Zahl erklären und bestimmen,
- – Zahlen im Dezimalsystem in Fest- und Gleitkommadarstellung ausdrücken und damit grundlegende Rechenoperationen durchführen,
- – Zahlenangaben in Prozent und Promille im Kontext anwenden,
- – Zahlen runden und Überschlagsrechnungen durchführen,
- – Zahlen als Maßzahlen von Größen interpretieren und umrechnen,
- – Verknüpfungen von Mengen (Durchschnitt, Vereinigung und Differenz) ermitteln, interpretieren und begründen; Mengendiagramme erstellen und interpretieren.
im Bereich „Algebra und Geometrie“
- – mit Variablen und Termen (Klammern, Binomischen Formeln und Brüchen) rechnen,
- – Rechenregeln für Potenzen mit ganzzahligen Exponenten anwenden,
- – lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen lösen und die Lösungsmenge interpretieren,
- – Formeln nach einer ihrer Variablen umformen,
- – Probleme aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen in Form einer Gleichung modellieren und die Ergebnisse interpretieren und dokumentieren,
- – Gleichungssysteme anwendungsbezogen aufstellen und lösen,
- – die Bedingungen für die Lösbarkeit von linearen Gleichungssystemen mit zwei Variablen argumentieren, grafisch veranschaulichen und interpretieren.
im Bereich „Funktionale Zusammenhänge“
- – eine Funktion als eindeutige Zuordnung erklären,
- – Funktionen als Modelle zur Beschreibung der Abhängigkeit zwischen zwei Größen interpretieren und argumentieren,
- – die Funktionsgleichung für die lineare Funktion modellieren und interpretieren, den Graphen im Koordinatensystem darstellen und die Parameter für Steigung und Ordinatenabschnitt rechnerisch und grafisch ermitteln,
- – die Umkehrfunktion rechnerisch und grafisch ermitteln,
- – die Nullstelle der linearen Funktion berechnen, grafisch bestimmen und als Lösung einer linearen Gleichung interpretieren,
- – den Schnittpunkt zweier linearer Funktionen rechnerisch und grafisch ermitteln und interpretieren.
im Bereich „Transfer in das Berufsfeld“
mathematische Bildung
- – Modelle für die Entwicklung des Zählens, Zählstrategien, Zählprinzipien erklären.
Lehrstoff:
Bereich „Zahlen und Maße“:
Zahlen und Zahlenmengen, Maßeinheiten, Prozentrechnung, Darstellung von Zahlen, Zehnerpotenz, Mengenlehre.
Bereich „Algebra und Geometrie“:
Variablen und Terme, Gleichungen, Ungleichungen und Formeln, lineare Gleichungssysteme.
Bereich „Funktionale Zusammenhänge“:
Zweidimensionales Koordinatensystem, Funktionen allgemein, lineare Funktionen, berufsfeldbezogene Funktionen.
Bereich „Transfer in das Berufsfeld“:
Lernfeld „Zahl“.
II. Jahrgang:
3. Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Algebra und Geometrie“
- – Potenzgesetze mit rationalen Exponenten anwenden,
- – Potenz- und Wurzelschreibweise ineinander überführen,
- – Formeln umformen und interpretieren,
- – quadratische Gleichungen aufstellen, lösen und verschiedene Lösungsfälle argumentieren,
- – zur Lösung von Gleichungen höheren Grades Technologie angemessen einsetzen.
im Bereich „Funktionale Zusammenhänge“
- – quadratische Funktionen darstellen, sowie ihre Eigenschaften interpretieren,
- – Nullstellen einer quadratischen Funktion berechnen,
- – Schnittpunkte zweier Funktionen grafisch bestimmen und berechnen.
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
- – die in den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“ bereits erworbenen Kompetenzen bei der Bearbeitung von neuen Problemstellungen gezielt einsetzen.
Lehrstoff:
Bereich „Algebra und Geometrie“:
Potenzen mit rationalen Exponenten, Formeln aus Geometrie, Naturwissenschaften, Wirtschaft, Technik, quadratische Gleichungen, Gleichungen höheren Grades.
Bereich „Funktionale Zusammenhänge“:
Quadratische Funktionen, Anwendungen aus Geometrie, Naturwissenschaften, Wirtschaft, Technik.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Lehrstoff aus den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“.
4. Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Funktionale Zusammenhänge“
- – Potenzfunktionen (vom Typ f(x) = c·xn mit ganzzahligem n), Polynomfunktionen und die Wurzelfunktion (f(x) = x1/2) darstellen sowie ihre Eigenschaften interpretieren und argumentieren.
im Bereich „Stochastik“
- – Daten erheben und den Unterschied bei der Bearbeitung von qualitativen und quantitativen Merkmalen erklären,
- – Datenmanipulierbarkeit argumentieren,
- – die beschreibende Statistik auf berufsfeldbezogene Untersuchungen anwenden,
- – Häufigkeiten (absolut, relativ und prozentuell) berechnen, grafisch darstellen und interpretieren und die Auswahl einer bestimmten Darstellungsweise in Anwendungsaufgaben argumentieren,
- – Mittelwerte und Streuungsmaße berechnen und interpretieren (Arithmetisches Mittel, Median, Modus, Standardabweichung, Spannweite, Quartile und Quartilsabstand),
- – Regression und Korrelation von zweidimensionalen Datenmengen erklären, mit Technologieeinsatz bestimmen und die Ergebnisse interpretieren.
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
- – die in den Bereichen „Zahlen und Maße“ und „Funktionale Zusammenhänge“ bereits erworbenen Kompetenzen bei der Bearbeitung von neuen Problemstellungen gezielt einsetzen und verknüpfen.
im Bereich „Transfer in das Berufsfeld“
mathematische Bildung
- – Materialien zu Formen und Mustern beschreiben und bewerten,
- – die Entwicklung von visuell-räumlichen Fähigkeiten erklären,
- – Muster und Strukturen zum Verständnis von geometrischen Begriffen einsetzen,
- – Modelle für räumliche Orientierung und Symmetrie anschaulich erklären.
Lehrstoff:
Bereich „Funktionale Zusammenhänge“:
Potenz- und Wurzelfunktionen.
Bereich „Stochastik“:
Beschreibende Statistik, Regressionsanalyse.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Lehrstoff aus den Bereichen „Zahlen und Maße“ und „Funktionale Zusammenhänge“.
Bereich „Transfer in das Berufsfeld“:
Muster und Strukturen zum Verständnis von geometrischen Begriffen, Lernfeld „Raum und Form“.
III. Jahrgang:
5. Semester (Kompetenzmodul 5):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Algebra und Geometrie“
- – Exponentialgleichungen (vom Typ ax = b bzw. e λx = c, wobei a, b, λ, c reelle Zahlen sind) mit Logarithmieren lösen,
- – logarithmische Rechengesetze erklären und anwenden,
- – für das Lösen von komplexeren Exponentialgleichungen Technologie adäquat einsetzen.
im Bereich „Funktionale Zusammenhänge“
- – Graphen von Exponentialfunktionen (vom Typ f(x) = a bx +c; b ist eine positive reelle Zahl oder N(x)=N0·eλx+c) darstellen, mit ihren charakteristischen Eigenschaften erkennen und im Kontext deuten,
- – „Halbwertszeit“ und „Verdoppelungszeit“ ermitteln und die Begriffe im Kontext deuten,
- – die Logarithmusfunktion als Umkehrfunktion der Exponentialfunktion darstellen,
- – anwendungsbezogene Aufgabenstellungen mithilfe der Logarithmusfunktionen zu den Basen e und 10 modellieren, lösen, grafisch darstellen und beschreiben,
- – lineare Funktionen und Exponentialfunktionen als Modelle für die Beschreibung von Zu- und Abnahmeprozessen vergleichen und sinnvoll einsetzen,
- – Berechnungen von praxisrelevanten Zu- und Abnahmeprozessen durchführen und die Ergebnisse dokumentieren und interpretieren.
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
- – die in den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“ bereits erworbenen Kompetenzen bei der Bearbeitung von neuen Problemstellungen gezielt einsetzen und verknüpfen.
Lehrstoff:
Bereich „Algebra und Geometrie“:
Exponentialgleichungen und Logarithmen.
Bereich „Funktionale Zusammenhänge“:
Exponentialfunktion und Logarithmusfunktion, Modelle für Zu- und Abnahmeprozesse.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Lehrstoff aus den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“.
6. Semester (Kompetenzmodul 6):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Algebra und Geometrie“
- – die Definitionen von Vektor erklären,
- – zweidimensionale Vektoren im Koordinatensystem darstellen,
- – Addition, Subtraktion, Multiplikation mit einem Skalar durchführen,
- – zweidimensionale Vektoren geometrisch interpretieren und in praktischen Aufgabenstellungen anwenden,
- – Skalarprodukt von zweidimensionalen Vektoren berechnen und geometrisch interpretieren,
- – Sinus, Kosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck und im Einheitskreis als Seitenverhältnisse interpretieren und zugehörige Seiten und Winkel bestimmen,
- – rechtwinklige Dreiecke auflösen.
im Bereich „Funktionale Zusammenhänge“
- – das Bildungsgesetz von arithmetischen und geometrischen Folgen erklären und anwenden,
- – den Begriff der Reihe erklären,
- – den Zusammenhang von linearen Funktionen mit arithmetischen Folgen und von Exponentialfunktionen mit geometrischen Folgen bei der Beschreibung von Zu- und Abnahmevorgängen argumentieren.
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
- – die in den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“ bereits erworbenen Kompetenzen bei der Bearbeitung von neuen Problemstellungen gezielt einsetzen und Querverbindungen argumentieren.
im Bereich „Transfer in das Berufsfeld“
mathematische Bildung
- – die Bedeutung von Sortieren und Klassifizieren für die Entwicklung der mathematischen Bildung erklären,
- – Modelle für Seriation erklären,
- – auf Basis des theoretischen Hintergrunds die Umsetzung im Berufsfeld beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich „Algebra und Geometrie“:
Vektoren und Matrizen, Trigonometrie im rechtwinkeligen Dreieck.
Bereich „Funktionale Zusammenhänge“:
Folgen und Reihe.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Lehrstoff aus den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“.
Bereich „Transfer in das Berufsfeld“:
Lernfeld „Muster und Reihenfolgen“, Lernfeld „Sortieren und Klassifizieren“.
IV. Jahrgang:
7. Semester (Kompetenzmodul 7):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Algebra und Geometrie“
- – zweidimensionale Aufgabenstellungen mit Sinus- und Kosinussatz lösen und die Ergebnisse interpretieren.
im Bereich „Funktionale Zusammenhänge“
- – trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß) darstellen und an Hand des Einheitskreises argumentieren,
- – anwendungsbezogene Problemstellungen mit geeigneten Funktionstypen (Polynomfunktion bis Grad 4) modellieren,
- – Nullstellen von Funktionen mit Technologieeinsatz bestimmen.
im Bereich „Analysis“
- – Grenzwert und Stetigkeit von Funktionen auf der Basis eines intuitiven Begriffsverständnisses argumentieren,
- – die Begriffe Differenzenquotient (mittlere Änderungsrate) und Differentialquotient („momentane“ Änderungsrate) als Änderungsraten interpretieren und zur Lösung von Aufgaben einsetzen,
- – den Zusammenhang zwischen Funktion und Ableitungsfunktion erklären,
- – Potenz-, Polynom- und einfache Exponentialfunktionen differenzieren (Summen-, Faktor-, Produkt- und Kettenregel) und das Ergebnis interpretieren,
- – Monotonieverhalten, Steigung der Tangente und Steigungswinkel, lokale Extrema, Krümmungsverhalten, Wendepunkte von Funktionen am Graphen ablesen, mithilfe der Ableitungen modellieren, berechnen, interpretieren und argumentieren,
- – Funktionsgleichungen aus anwendungsbezogenen Kontexten aufstellen.
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
- – die in den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“ bereits erworbenen Kompetenzen bei der Bearbeitung von neuen Problemstellungen gezielt einsetzen.
Lehrstoff:
Bereich „Algebra und Geometrie“:
Trigonometrie.
Bereich „Funktionale Zusammenhänge“:
Trigonometrische Funktionen, Polynomfunktionen.
Bereich „Analysis“:
Differentialrechnung, Umkehraufgaben.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Lehrstoff aus den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“.
8. Semester (Kompetenzmodul 8):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Analysis“
- – Extremwertprobleme modellieren und transferieren, Berechnungen durchführen und Ergebnisse argumentieren (Nebenbedingungen: Text, Ähnlichkeit und Pythagoreischer Lehrsatz).
im Bereich „Stochastik“
- – den klassischen und statistischen Wahrscheinlichkeitsbegriff anwenden und interpretieren,
- – die Additions- und Multiplikationsregel auf unabhängige Ereignisse anwenden,
- – bedingte Wahrscheinlichkeiten für einfache Sachverhalte über Baumdiagramme darstellen und berechnen,
- – den Begriff der Zufallsvariablen erklären und damit Modelle bilden,
- – Kenngrößen (Erwartungswert und Varianz) einer Zufallsvariablen bestimmen und argumentieren.
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
- – die in den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“, „Analysis“ und „Stochastik“ bereits erworbenen Kompetenzen bei der Bearbeitung von neuen Problemstellungen gezielt einsetzen und verknüpfen.
im Bereich „Transfer in das Berufsfeld“
mathematische Bildung
- – Grunderfahrungen von Klientinnen und Klienten mit Zeitdauer, zeitlicher Abfolge und Rhythmen beschreiben und präsentieren,
- – die Bedeutung dieser Grunderfahrungen für die Entwicklung der mathematischen Bildung erklären,
- – auf Basis des theoretischen Hintergrunds die Umsetzung im Berufsfeld reflektieren.
Lehrstoff:
Bereich „Analysis“:
Differentialrechnung: Extremwertprobleme.
Bereich „Stochastik“:
Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Lehrstoff aus den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“, „Analysis“ und „Stochastik“.
Bereich „Transfer in das Berufsfeld“:
Lernfeld „Zeit“.
V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9):
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Analysis“
- – den Begriff Stammfunktion erklären,
- – den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion in deren grafischer Darstellung erkennen und beschreiben,
- – Stammfunktionen von Potenz- und Polynomfunktionen berechnen,
- – das bestimmte Integral auf der Grundlage eines intuitiven Grenzwertbegriffes als Grenzwert einer Ober- und Untersumme interpretieren,
- – das bestimmte Integral von Potenz- und Polynomfunktionen als orientierten Flächeninhalt berechnen und interpretieren.
im Bereich „Stochastik“
- – die Binomialverteilung und die Normalverteilung erklären, anwenden und interpretieren,
- – mit der Wahrscheinlichkeitsdichte und der Verteilungsfunktion der Normalverteilung modellieren,
- – Zufallsexperimente mit Hilfe der Binomialverteilung oder Normalverteilung modellieren; Wahrscheinlichkeiten berechnen, graphisch darstellen und die Ergebnisse interpretieren, sowie die Wahl der Verteilung begründen,
- – die Bedeutung von Erwartungswert und Standardabweichung in Bezug auf die Normalverteilungskurve erklären und veranschaulichen.
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
- – die in den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“, „Analysis“, „Stochastik“ „Selbstkompetenz, Kommunikation und Interaktion“ erworbenen Kompetenzen bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen verknüpfen und gezielt einsetzen.
im Bereich „Transfer in das Berufsfeld“
mathematische Bildung
- – Erfahrung mit den Begriffen Zufall, Wahrscheinlichkeit und Häufigkeiten beschreiben, anwenden und präsentieren.
Lehrstoff:
Bereich „Analysis“:
Grundlagen der Integralrechnung.
Bereich „Stochastik“:
Grundlagen der Wahrscheinlichkeitsverteilungen.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Lehrstoff aus allen Kompetenzbereichen.
Bereich „Transfer in das Berufsfeld“:
Lernfeld „Häufigkeit und Zufall“
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Algebra und Geometrie“
- – Zusammenhänge zwischen Vektoren und trigonometrischen Aufgabenstellungen erklären und die Erkenntnisse in Anwendungsaufgaben sinnvoll einsetzen.
im Bereich „Analysis“
- – mit Hilfe der Differential- und Integralrechnung anwendungsbezogene Problemstellungen modellieren, berechnen, interpretieren und erklären,
- – Kompetenzen aus dem Gebiet der Funktionalen Zusammenhänge mit Kompetenzen aus dem Gebiet der Analysis zusammenführen.
im Bereich „Stochastik“
- – Kompetenzen aus dem Gebiet der Mengenlehre mit Kompetenzen aus dem Gebiet der Stochastik zusammenführen,
- – Kompetenzen aus dem Gebiet der Regressionsanalyse mit Kompetenzen aus dem Gebiet der funktionalen Zusammenhänge verknüpfen.
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
- – die in den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“, „Analysis“, „Stochastik“ „Selbstkompetenz, Kommunikation und Interaktion“ und „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“ erworbenen Kompetenzen bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen verknüpfen und gezielt einsetzen sowie Querverbindungen argumentieren.
im Bereich „Transfer in das Berufsfeld“
mathematische Bildung
- – Erfahrung mit den Begriffen Zufall, Wahrscheinlichkeit und Häufigkeiten beschreiben, anwenden und präsentieren.
Lehrstoff:
Bereich „Algebra und Geometrie“:
Vertiefung der Vektorrechnung, Vertiefung der Trigonometrie.
Bereich „Funktionale Zusammenhänge“:
Vertiefung des Verständnisses über funktionale Zusammenhänge.
Bereich „Analysis“:
Vertiefung der Integralrechnung, Vertiefung der Differentialrechnung.
Bereich „Stochastik“:
Vertiefung der Wahrscheinlichkeitsverteilungen und der Regressionsanalyse.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Lehrstoff aus allen Kompetenzbereichen.
Bereich „Transfer in das Berufsfeld“:
Lernfeld „Häufigkeit und Zufall“, Zusammenschau der Lernfelder.
Schularbeiten
I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten,
II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester,
III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit, im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester,
IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit, 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester,
V. Jahrgang: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit im 9. Semester, 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit im 10. Semester.
3.2 DIGITALISIERUNG IN THEORIE UND PRAXIS
I. Jahrgang:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Nutzung digitaler Geräte in ihrem persönlichen Alltag gestalten;
- – die Auswirkungen digitaler Technologien auf soziales Wohlbefinden und Inklusion erläutern;
- – die zum Normalbetrieb notwendigen Funktionen eines Betriebssystems einschließlich des Dateimanagements sowie der Druckfunktion nutzen;
- – einfache Dateiorganisation erstellen und Datensicherungen durchführen;
- – einfache Präsentationen mittels geeigneter Medien erstellen;
- – wesentliche Qualitätskriterien für Präsentationen benennen und umsetzen;
- – Bilder für eine Präsentation bearbeiten;
- – einfache Tabellenkalkulationen durchführen;
- – Risiken und Bedrohungen in digitalen Umgebungen beschreiben;
- – Informationen und digitale Inhalte kritisch vergleichen, analysieren und bewerten (manipulative und monoperspektivische Darstellungen).
Lehrstoff:
Digitalisierung im Alltag.
Chancen und Grenzen der Digitalisierung.
Geschichtliche Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologie.
Gesundheit und Wohlbefinden im Kontext der Digitalisierung.
Informations-, Daten- Medienkompetenz:
Suchen und Finden, Vergleichen und Bewerten, Organisieren, Teilen.
Betriebssysteme und Standardanwendungen:
Grundlagen des Betriebssystems, Textverarbeitung und Präsentationssoftware, Tabellenkalkulation.
Mediengestaltung:
Digitale Medien rezipieren und produzieren.
Digitale Kommunikation und Social Media:
Interaktion und Kommunikation, Teilhabe, digitale Identitäten.
Sicherheit:
Geräte und Inhalte schützen, persönliche Daten und Privatsphäre schützen.
Technische Problemlösung:
Digitale Geräte nutzen, technische Probleme lösen.
II. Jahrgang:
3. Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mit elektronischen Instrumenten der Qualitätssicherung umgehen und deren Bedeutung beschreiben;
- – sachliche und informative Berichte automationsgestützt verfassen;
- – die Grundlagen des Datenschutzes im Kontext von Pflege und Sozialbetreuung benennen und erläutern, wie und inwieweit persönlich nachvollziehbare Informationen verwendet und verwaltet werden können/dürfen;
- – schriftliche Arbeiten gehobenen Anspruches verfassen (Grundlagen).
Lehrstoff:
Datenschutzgrundverordnung.
Sicherheit.
Digitalisierung im Beruf.
Elektronische Instrumente der Qualitätssicherung.
Verschiedene Formen der automationsgestützten Dokumentation.
Verwaltung von Stammdaten.
Informationssicherung und Informationsverlust.
4. Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – sachliche und informative Berichte automationsgestützt verfassen;
- – die Grundlagen des Datenschutzes im Kontext von Pflege und Sozialbetreuung benennen und erläutern, wie und inwieweit persönlich nachvollziehbare Informationen verwendet und verwaltet werden können/dürfen;
- – mit verschiedenen, automationsgestützten Dokumentationssystemen in ihrem beruflichen Kontext arbeiten;
- – ausgewählte Melde- und Dokumentationssysteme im Kontext der sozialen und gesundheitlichen Versorgung anwenden.
Lehrstoff:
Datenschutzgrundverordnung.
Verschiedene Formen der automationsgestützten Dokumentation.
Verwaltung von Stammdaten.
Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Rahmen des Pflege- und Betreuungsprozesses.
Informationssicherung und Informationsverlust.
Melde- und Dokumentationssysteme.
Automationsgestützte Datenerfassung.
III. Jahrgang:
5. Semester (Kompetenzmodul 5):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Nutzung digitaler Geräte in Ausbildung und Beruf gestalten;
- – wesentliche Qualitätskriterien für (vor-)wissenschaftliche Arbeiten benennen und umsetzen;
- – Informationen und digitale Inhalte zu berufsrelevanten Fragestellungen kritisch vergleichen, analysieren und bewerten (manipulative und monoperspektivische Darstellungen);
- – Recherchen in den relevanten elektronischen Datenbanken themenbezogen durchführen.
Lehrstoff:
Digitalisierung in Ausbildung und Beruf.
Informations-, Daten- Medienkompetenz:
Suchen und Finden, Vergleichen und Bewerten, Organisieren, Verschriftlichen.
Betriebssysteme und Standardanwendungen:
Grundlagen des Betriebssystems, Textverarbeitung und Präsentationssoftware, Tabellenkalkulation.
Schriftliche Arbeiten gehobenen Anspruches.
6. Semester (Kompetenzmodul 6):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Einsatzmöglichkeiten neuer Technologien und ihre Auswirkungen auf die berufliche Praxis erörtern;
- – Veränderungsprozesse in der Praxis im Kontext der Digitalisierung beschreiben;
- – Chancen und Risiken für ihr Berufsfeld benennen;
- – Visionen für das Leben in einer digitalisierten Welt für die einzelnen Zielgruppen ihrer Arbeit entwickeln.
Lehrstoff:
Digitalisierung im Beruf.
Einsatzmöglichkeiten neuer Technologien im Berufsalltag.
Auswirkungen der Digitalisierung auf das Anforderungsprofil.
Mensch und Technik.
Technologische Innovationen und Visionen in Bezug auf Gesundheit und Krankheit, Behinderung, Kindheit, Jugend und Alter.
3.3 GEOGRAFIE, GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG
I. Jahrgang:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – den Einfluss des menschlichen Handelns auf den Raum (Siedeln, Wirtschaften) beschreiben;
- – raumbezogene Aspekte von Kulturen, Wirtschaft und Gesellschaft in ihrer Vielfalt und ihrem Wandel wahrnehmen und Beziehungen, Abhängigkeiten und Unterschiede zwischen Regionen und Orten identifizieren;
- – Wechselbeziehungen zwischen natürlicher Umwelt, kultureller Gestaltung und individuellem Handeln erörtern;
- – die Zusammenhänge von (politischen) Machtverhältnissen und räumlichen Strukturen erklären und Auswirkungen auf den Lebensraum von einzelnen Menschen oder Gruppen beschreiben;
- – Aspekte der Globalisierung und Regionalisierung im Kontext von Gesellschaft und Raum beschreiben;
- – die zur Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen;
- – die Begrenztheit der Ressourcen der Erde einschätzen und Konflikte um deren Nutzung und Verteilung analysieren.
Lehrstoff:
Orientierung auf der Erde.
Demografische Strukturen und Prozesse.
Sozialstrukturen.
Mobilität, städtische Siedlung und ländlicher Raum.
Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume.
Wirtschaftsgeografische Begriffe.
Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen.
Wirtschaftsregionen.
Politische Strukturen und Prozesse.
Regionalisierung und Globalisierung.
Grundkenntnisse der geografischen Verhältnisse im historischen Kontext.
Klima und Klimawandel.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene im historischen Kontext beschreiben;
- – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen und den Bezug zur Gegenwart herstellen;
- – Meilensteine der Geschichte aus der Frühzeit und Antike, dem Mittelalter und der Neuzeit benennen;
- – ausgewählte facheinschlägige Quellen und Medien zielgerichtet nutzen;
- – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und diese anhand von aktuellen und historischen Fallbeispielen erklären.
Lehrstoff:
Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft:
Quellen und Methoden.
Orientierung in der Zeit:
Historische Kulturräume, Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung.
Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens:
Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, res publica in Rom, Feudalismus etc.
Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit:
Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen.
Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung:
Umbrüche, Revolutionen, Grund- und Menschenrechte.
II. Jahrgang:
3. Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben und die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen;
- – die Ideen der Aufklärung als elementare Grundlage der modernen Demokratie erläutern;
- – die zentralen Wandlungsprozesse der Moderne und ihre sozialen Auswirkungen erörtern;
- – die relevanten historischen Phänomene zum Ersten Weltkrieg (Ursachen, Ereignisse, Folgen) beschreiben.
Lehrstoff:
Die Zeit der Moderne.
Entwicklung des modernen Staates.
Moderne Demokratie am Beispiel Österreich:
Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. politische Parteien und andere Akteure.
Europa und die Welt von 1814 bis 1914:
Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus. Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen.
Österreichische Geschichte von 1814 bis 1914.
Erster Weltkrieg und die Folgen.
1920er Jahre und die Wirtschaftskrise.
Österreich 1918 bis 1938 (Totalitäre Ideologien und Faschismus).
4. Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die zentralen Veränderungen in Europa nach dem Ersten Weltkrieg benennen;
- – die soziale Lage in den 1920er Jahren (Aufbruch bis Wirtschaftskrise) beschreiben;
- – den Nationalsozialismus und seine ideologische Entwicklungsgeschichte analysieren;
- – die Situation einzelner gesellschaftlicher Gruppierungen in der Zeit des Nationalsozialismus erörtern;
- – die Rolle Österreichs im Kontext des Nationalsozialismus erläutern;
- – die Folgen des zweiten Weltkriegs in Österreich, Europa und der Welt beleuchten.
Lehrstoff:
Zweiter Weltkrieg und seine direkten Folgen.
Totalitäre Ideologien (Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus).
Österreich, Europa und die Welt 1918 bis 1945.
Nationalsozialistische Herrschaft und Drittes Reich.
Ausgrenzung, Verfolgung, Vertreibung, Holocaust und Widerstand.
Biologistische Ideologien (Sozialdarwinismus, Eugenik und Rassenhygiene).
III. Jahrgang:
5. Semester (Kompetenzmodul 5):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – aktuelle gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben;
- – historische Vorgänge, Ereignisse und Prozesse der jüngeren Vergangenheit beschreiben;
- – die aktuelle politische Weltordnung beschreiben und die Rolle Österreichs erläutern.
Lehrstoff:
Internationale Geschichte ab 1945.
Österreich ab 1945.
Aktuelle Entwicklungen.
Konfliktherde im 21. Jahrhundert.
Politische Situation auf den einzelnen Kontinenten.
6. Semester (Kompetenzmodul 6):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Grundsätze der modernen Demokratie und die demokratischen Strukturen Österreichs erläutern;
- – die wesentlichen Bausteine des politischen Systems Österreichs und Europas skizzieren und die Bedeutung der Strukturen und Prozesse für das gesellschaftliche Zusammenleben analysieren;
- – sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen;
- – zu aktuellen Themen Stellung nehmen und Standpunkte argumentieren.
Lehrstoff:
Grundzüge der politischen Bildung.
Unterschiedliche Staats- und Regierungsformen.
Historische Entwicklungen im Kontext der Demokratie.
Unterschiedliche Modelle der Demokratie.
Grundprinzipien der modernen Demokratie.
Grundzüge des österreichischen politischen Systems.
Neutralität. Umfassende Landesverteidigung.
IV. Jahrgang:
7. Semester (Kompetenzmodul 7):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Strukturen und Funktionsweisen des europäischen politischen Systems beschreiben, als mündige EU-Bürgerinnen und -Bürger handeln und Einblick in aktuelle politische Entwicklungen nehmen;
- – historische Vorgänge und Entwicklungen, die zur Gründung der europäischen Union bzw. deren Vorläuferorganisationen geführt haben beschreiben;
- – die Bedeutung der europäischen Union im Kontext der aktuellen politischen Weltordnung erläutern;
- – die europäische Union als Projekt zur Sicherung des Friedens diskutieren.
Lehrstoff:
Grundzüge der politischen Strukturen der Europäischen Union.
Österreichischer und europäischer Parlamentarismus.
Europäische Union:
Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung.
Europäisches Friedensprojekt.
8. Semester (Kompetenzmodul 8):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – historische Vorgänge, Ereignisse und Prozesse im Kontext der Professionalisierung von Medizin und Pflege sowie der Sozialen Arbeit beschreiben;
- – ausgewählte Phänomene und Entwicklungen der Alltags- und Sozialgeschichte in Bezug auf die Situation von vulnerablen Gruppen aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus beschreiben;
- – historische Ereignisse des Absprechens von Lebenswert, und -recht (insbesondere Nationalsozialismus) benennen und deren Entstehungsgeschichte und Entwicklungsprozesse nachzeichnen;
- – die Bedeutung und Struktur der Familie in unterschiedlichen historischen Kontexten erfassen und deren Wandel benennen.
Lehrstoff:
Geschichte der Medizin und Pflege.
Geschichte der Sozialen Arbeit.
Geschichte der Familie.
Gesundheits- und Sozialpolitik im Nationalsozialismus.
Alltags- und Sozialgeschichte im Kontext von Pflege und Sozialbetreuung.
Längsschnitte oder Projekte zu Themen wie Verflechtungen von Politik und Wirtschaft, Frauen in der Geschichte, Religion und Gesellschaft, wirtschaftliche Entwicklung, Alltagsgeschichte, Umweltgeschichte.
V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9):
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Migrationsbewegungen im historischen Kontext erfassen und die aktuellen Entwicklungen im Hinblick auf Ursachen und Auswirkungen analysieren;
- – Migration als zentrales Thema der Zeitgeschichte erfassen und die durch die aktuellen Migrationsbewegungen verursachten gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen beschreiben;
- – nationale und internationale politische Strategien in Bezug auf Migration diskutieren;
- – die Begriffe Migration, Flucht und Asyl definieren und die wesentlichen Unterschiede benennen.
Lehrstoff:
Migrationsgeschichte.
Migrationsbedingungen (Push- und Pullfaktoren).
Globale, aktuelle Themen (zB Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft, Migration, Globalisierung, Veränderung des Sozialstaats).
Internationales Asylrecht, Genfer Konvention.
Kultur und Kultursensibilität.
Fremdheitsbegriff, Xenophobie, Rassismus.
Antidiskriminierung und Gleichstellung.
Individualismus und Kollektivismus.
Tradition und Moderne:
Funktion der Religion in verschiedenen Gesellschaften.
Lebenskonzepte und Gesellschaftskonzepte, Kulturen und Subkulturen.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Bedeutung politischer und gesellschaftlicher Teilhabe anerkennen und Angebote für die Klientinnen und Klienten zur Förderung der Teilhabe entwickeln;
- – aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen der jüngeren österreichischen Geschichte erörtern, die unmittelbare Auswirkungen auf das eigene und das Leben der Klientinnen und Klienten haben;
- – Faktoren identifizieren, welche die Entstehung von sozialer Ungleichheit in den individuellen Lebenswelten der Menschen sowie auf institutioneller und gesellschaftlicher Ebene begünstigen;
- – die Relevanz der Menschenrechte für die Arbeit in der Pflege und Sozialbetreuung begründen und Maßnahmen entwickeln und umsetzen, die dazu beitragen, Menschen zu befähigen, ihre Rechte zu kennen und einfordern zu können.
Lehrstoff:
Biografiearbeit im Kontext historischer und politischer Prozesse.
Politische Ideologien und politische Systeme im Vergleich.
Demokratiebildung (Wählen und Wahlrecht).
Gegenwart und Zukunft Österreichs und der Europäischen Union.
Globale, aktuelle Themen (zB Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft, Migration, Globalisierung, Veränderung des Sozialstaats).
Aktuelle berufsrelevante Themenfelder aus Geschichte und Politik.
Internationale Abkommen zu den Menschenrechten und deren nationale Umsetzung.
Internationale und nationale Dokumente zur Sicherung der Grundrechte von einzelnen vulnerablen Gruppen.
A.2 Berufsspezifische Pflichtgegenstände
4.1 NATUR- UND GESUNDHEITSWISSENSCHAFTLICHE BILDUNG (HUMANBIOLOGIE, CHEMIE UND PHYSIK, GESUNDHEIT UND ERNÄHRUNG)
I. Jahrgang:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Grundbegriffe der Natur- und Gesundheitswissenschaften erklären;
- – die Merkmale des Lebens beschreiben und die Mechanismen der Evolution erklären;
- – chemische und physikalische Prozesse im menschlichen Körper beschreiben;
- – die Grundlagen der klassischen Genetik beschreiben;
- – die Grundlagen der menschlichen Fortpflanzung beschreiben, verantwortliches Verhalten in der Sexualpartnerschaft erörtern und Methoden der Familienplanung und deren Eignung für unterschiedliche Lebenssituationen beurteilen;
- – Ernährung als Gesundheitsprävention verstehen und konkrete Vorschläge für gesunde Ernährung
- – auch im Hinblick auf sich verändernde Bedürfnisse im Lauf des Lebens – erarbeiten;
- – Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebensmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie ernährungsmedizinisch anerkannte Diäten erklären;
- – den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln beurteilen und nach ernährungsmedizinischen Erkenntnissen Speisen und Menüs für Gesunde und Kranke zubereiten.
Lehrstoff:
Leben (Humanbiologie, Chemie und Physik):
Ursprung und Entwicklung des Lebens.
Kennzeichen des Lebens.
Chemischer Aufbau des menschlichen Körpers.
Chemische und physikalische Prozesse im menschlichen Körper.
Biomechanik.
Evolutionstheorien.
Das menschliche Genom.
Vererbung und Erbkrankheiten.
Menschliche Fortpflanzung.
Sexualität und Partnerschaft.
Empfängnisverhütung und Familienplanung.
Ernährung:
Zusammenhänge zwischen Gesundheit und Ernährungsverhalten.
Bedarfsgerechte Zusammensetzung der Nahrung für den gesunden Menschen.
Bestandteile der Nahrung und deren Funktion (Eiweiß, Fett, Kohlenhydrate, Vitamine, Mineralstoffe, Wasser).
Verdauung und Stoffwechsel.
Körpergewicht, BMI, Perzentile, Wohlfühlgewicht, Kachexie, Adipositas.
Energie- und Nährstoffbedarf.
Gewürze.
Konservierungsverfahren für Lebensmittel.
Vor- und Nachteile der Lebensmitteltechnologie.
Lebensmittelzusatzstoffe, Fertigprodukte.
Ernährung im Säuglingsalter, im Kindes- und Jugendalter.
Ernährungsphysiologische Veränderungen im Alter.
Erwachsenengerechte Bildungsprogramme zur gesunden Ernährung.
Lebensmittelunverträglichkeiten.
Mangelernährung.
Ernährung in der letzten Lebensphase.
Diätetik:
Diätkost und ihre Anwendungsbereiche.
Präventive und therapeutische Kostformen (zB Schonkost, energiedefinierte Diäten, eiweiß- und elektrolytdefinierte Diäten, gastroenterologische Diäten).
Indikation und Anwendung von Zusatznahrung und parenteraler Ernährung.
Prä- und postoperative Ernährung.
Ernährung bei Diabetes mellitus.
II. Jahrgang:
3. Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Verantwortung für die eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer übernehmen;
- – Gesundheit als mehrdimensionales Konzept verstehen und zu den einzelnen Dimensionen jeweils Ressourcen und Einflussfaktoren beschreiben;
- – grundlegende Prinzipien der Gesundheitsförderung und Prävention benennen und für sich selbst und andere Menschen Maßnahmen ableiten;
- – Notfälle und lebensbedrohliche Zustände erkennen und entsprechende Maßnahmen der Ersten Hilfe sowie die gesetzlich definierten Sofortmaßnahmen einleiten und durchführen;
- – die Grundzüge der Infektionslehre und Mikrobiologie erläutern und Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung und -prophylaxe beschreiben.
Lehrstoff:
Konzepte von Gesundheit und Krankheit (insbesondere Salutogenese).
Gesundheitsdimensionen und Einflussfaktoren.
Soziale und gesundheitliche Ungleichheit.
Grundsätze von Gesundheitsförderung und Prävention.
Public Health.
Betriebliche Gesundheitsförderung.
Gesundheitskompetenz.
Medizinische Terminologie.
Hygiene, Infektionslehre, Mikrobiologie, Immunologie.
Medizinischer Notfall & Erste Hilfe.
4. Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die anatomischen und physiologischen Grundlagen zum Aufbau und der Funktionsweise des menschlichen Körpers unter Verwendung der medizinischen Fachsprache beschreiben;
- – die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Organsystemen erläutern und Besonderheiten und Veränderungen beschreiben;
- – sich im Pflege- und Betreuungsalltag ergonomisch bewegen und persönliche Strategien zur Erhaltung der Gesundheit des eigenen Bewegungsapparates entwickeln.
Lehrstoff:
Anatomie und Physiologie:
Obere und untere Atemwege, Respirationstrakt.
Herz-Kreislauf-System, Makro- und Mikrozirkulation.
Zentrales und peripheres Nervensystem und Sinnesorgane.
Magen-Darmtrakt, Verdauung, Stoffwechsel, Grundlagen der Ernährung.
Haut- und Hautanhangsgebilde, Regulation des Wärmehaushalts.
Bewegungsapparat.
Geschlechtsorgane (weibliche und männliche).
Schlaf-Wach-Rhythmus.
Nieren und Harnableitungssystem.
III. Jahrgang:
5. Semester (Kompetenzmodul 5):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Notfälle und lebensbedrohliche Zustände erkennen und entsprechende Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten und durchführen;
- – die Grundzüge der Infektionslehre und Mikrobiologie erläutern und Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung und -prophylaxe beschreiben;
- – beobachtbare Wirkungen von bzw. Reaktionen auf Arzneimittel erkennen und beschreiben;
- – die im Kontext der Handlungsfelder von Sozialbetreuungs- und Pflegeassistenzberufen häufig auftretenden Krankheitsbilder, psychischen Störungen und Behinderungsformen benennen und die medizinischen Grundlagen dazu erläutern.
Lehrstoff:
Grundlagen der Pharmakologie.
Pathophysiologische Grundlagen und häufige Erkrankungen bzw. Störungen inklusive Symptomatik, Diagnostik und Therapie:
Herz-Kreislauf-System.
Magen-Darm-Trakt, Stoffwechsel.
Haut und Hautanhangsgebilde.
Nieren und Harnableitungssystem.
Bewegungsapparat.
Atemwege, Respirationstrakt.
Schlaf-Wach-Rhythmus.
Tumorgeschehen.
Hygiene, Infektionslehre, Mikrobiologie, Immunologie.
Medizinischer Notfall, Erste Hilfe.
6. Semester (Kompetenzmodul 6):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die im Kontext der Handlungsfelder von Pflegeassistenz und Sozialbetreuung häufig auftretenden Krankheitsbilder benennen und die medizinischen Grundlagen dazu erläutern;
- – beobachtbare Wirkungen von bzw. Reaktionen auf Arzneimittel erkennen und beschreiben;
- – einfache diagnostische Untersuchungs- und Behandlungsverfahren erläutern;
- – wesentliche Grundsätze der chirurgischen Versorgung beschreiben.
Lehrstoff:
Pathophysiologische Grundlagen und häufige Erkrankungen bzw. Störungen inklusive Symptomatik, Diagnostik und Therapie:
Körperbildstörung.
Zentralnervensystem und Sinnesorgane.
Schmerz und Schmerzerkennung bei Menschen mit Behinderung.
Grundzüge der Chirurgie.
Chronische Wunden.
Differenzierung Krankheit – Behinderung.
Unterschiedliche Formen der Behinderung aus medizinischer Sicht.
International Classification of Functioning (ICF).
Psychopathologie.
Problemverhalten als Resultat psychischer Erkrankung.
Umgang mit psychisch kranken Menschen im Betreuungsalltag.
Abhängigkeiten und Suchtverhalten.
Essstörungen.
Suizidalität.
4.2 HUMANWISSENSCHAFTLICHE BILDUNG (PÄDAGOGIK, PSYCHOLOGIE, SOZIOLOGIE, GERONTOLOGIE UND GERAGOGIK)
I. Jahrgang:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Grundbegriffe der Humanwissenschaften erklären;
- – einen Überblick über die grundlegenden Aspekte der Humanwissenschaften und deren Relevanz für die Sozialbetreuung geben;
- – das humanistische Menschenbild mit seinen Grundannahmen und einer daraus resultierenden Haltung beschreiben;
- – Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Gesundheits- und Humanwissenschaften vergleichend analysieren;
- – zentrale Themen der einzelnen humanwissenschaftlichen Fachrichtungen benennen und den Zusammenhang mit Pflege und Sozialbetreuung herstellen.
Lehrstoff:
Humanistisches Menschenbild.
Überblick über Themen, Grundbegriffe und Methoden der Humanwissenschaften.
Einführung in die Pädagogik.
Einführung in die Psychologie.
Einführung Soziologie.
Einführung in die Gerontologie und Geragogik.
Fragestellungen der Humanwissenschaften an menschliches Sein.
Humanwissenschaften und Gesundheitswissenschaften.
II. Jahrgang:
3. Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – psychologische Grundlagen zur Selbst- und Fremdwahrnehmung beschreiben;
- – grundlegende Inhalte der Entwicklungspsychologie erläutern;
- – Dimensionen von Kognition und Perzeption für Pflege und Sozialbetreuung beschreiben;
- – durch den Alterungsprozess bedingte physische, psychische und soziale Veränderungen benennen, in der Praxis erkennen und die Kommunikation mit alten Menschen und die Begleitung entsprechend gestalten;
- – die gesellschaftlichen Herausforderungen durch die alternde Gesellschaft beschreiben.
Lehrstoff:
Spezielle Psychologie (Entwicklungspsychologie, Sozialpsychologie, Wahrnehmungspsychologie, Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie, Lernpsychologie, Tiefenpsychologie).
Psychologische Grundlagen zum Körperbild, Körperwahrnehmung, Rollenbild, Identität.
Grundzüge der Entwicklungspsychologie, Entwicklung im Altersverlauf, Entwicklung ausgewählter Funktionsbereiche.
Kognition und Perzeption (Erleben und Bedeutung, Beobachtung und Beschreibung, psychosoziale Alltagsbegleitung, physiologischen Bewusstseins- und Wahrnehmungsmuster).
Demografische Entwicklung, Alterspyramide.
Veränderungen im Alter (psychisch, physisch, sozial).
Veränderte Bedürfnisse im Alter.
Demenz als gesellschaftliche Herausforderung.
Geragogik.
4. Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Dimensionen von Kognition und Perzeption für Pflege und Sozialbetreuung beschreiben;
- – psychische Funktionen und deren Veränderungen erkennen;
- – verschiedene Möglichkeiten der sozialen Versorgung kritisch betrachten;
- – durch den Alterungsprozess bedingte physische, psychische und soziale Veränderungen benennen, in der Praxis erkennen und die Kommunikation mit alten Menschen und die Begleitung entsprechend gestalten;
- – die gesellschaftlichen Herausforderungen durch die alternde Gesellschaft beschreiben.
Lehrstoff:
Kognition und Perzeption (Erleben und Bedeutung, Beobachtung und Beschreibung, psychosoziale Alltagsbegleitung, physiologischen Bewusstseins- und Wahrnehmungsmuster).
Psychische Störungen.
Möglichkeiten der psychosozialen Versorgung und Rehabilitation (Beratungsstellen).
Psychosomatik (Grundlagen und Fragestellungen zur Entstehung von psychosomatischen Erkrankungen.
Psychologische Aspekte besonderer Lebensereignisse.
Demografische Entwicklung, Alterspyramide.
Veränderungen im Alter (psychisch, physisch, sozial).
Veränderte Bedürfnisse im Alter.
Demenz als gesellschaftliche Herausforderung.
Geragogik.
III. Jahrgang:
5. Semester (Kompetenzmodul 5):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – den unbedingten Wert des menschlichen Lebens als Fundament der Sozialen Arbeit begreifen und dazu Stellung beziehen;
- – die Begriffe Lebenssinn und Lebensfreude diskutieren und eigene Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse dazu benennen;
- – Leben, Sterben, Tod und Trauer zueinander in Beziehung setzen;
- – die Bedeutung von Verlust- und Trauererfahrungen im Leben eines Menschen erörtern und eigene Erfahrungen von Verlust und Trauer reflektieren;
- – das Konzept der Resilienz beschreiben und auf die eigene Person und Lebenssituation beziehen.
Lehrstoff:
Leben, Lebenssinn, Lebensfreude.
Verlust und Verlusterfahrungen.
Resilienz.
Leben, Sterben, Tod, Trauer.
Eigene Beschäftigung mit der Endlichkeit des Lebens.
6. Semester (Kompetenzmodul 6):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Begriffe Lebenssinn und Lebensfreude im Hinblick auf Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse im Kontext kultursensibler Arbeit diskutieren;
- – Trauer- und Bestattungsrituale unterschiedlicher Kulturen und Religionen beschreiben und für Angehörige der jeweiligen Kultur oder Religion entsprechende Vorgangsweisen vorschlagen;
- – eine Klientin bzw. einen Klienten im Sterbeprozess begleiten und ein würdiges Umfeld gestalten;
- – Beratung und Begleitung von Angehörigen von sterbenden Klientinnen und Klienten und Unterstützung bei der Bewältigung von Verlust- und Trauererfahrungen leisten;
- – zur Thematik der Sterbehilfe/Sterbebegleitung in der Spannung zwischen Fremd- und Selbstbestimmung aktuelle Positionen beschreiben und diskutieren.
Lehrstoff:
Reflektieren eigener Erfahrungen mit Trauer, Sterben und Abschiednehmen.
Prozess und Phasen des Sterbens.
Trauerprozesse.
Bedürfnisse Schwerkranker und Sterbender.
Begleitung Sterbender.
Bewältigungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bei Trauerprozessen.
Psychosoziale, ethische, spirituelle und kultursensible Aspekte in der Betreuung Sterbender.
Trauer- und Bestattungsrituale unterschiedlicher Kulturen und Religionen.
Gesprächsführung mit Angehörigen.
Kommunikation mit schwerkranken Menschen, Symbolsprache Sterbender.
Sterben und Trauer bei Kindern und Jugendlichen.
Kennenlernen von Hospiz- und Palliativeinrichtungen, Bestattungsunternehmen, Seelsorgeangeboten.
Ethische Fragen am Lebensende (Sterbehilfe, Selbstbestimmung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc.).
Grundlagen der Palliative Care (Fragen der Schülerinnen und Schüler verbunden mit Themen der Gesundheits- und Krankenpflege).
IV. Jahrgang:
7. Semester (Kompetenzmodul 7):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die bedeutendsten soziologischen Denkansätze und Methoden unterscheiden und beschreiben;
- – das soziale Wissen zur Orientierung in der Gesellschaft verwenden;
- – Gruppenprozesse identifizieren und reflektieren;
- – das menschliche Bedürfnis von Bindung und Autonomie erklären;
- – Persönlichkeitsmodelle vergleichen und Selbst- und Fremdbezüge herstellen.
Lehrstoff:
Grundlagen der Soziologie und soziologisches Denken.
Soziale Prozesse.
Persönlichkeit.
Mensch und Gesellschaft.
8. Semester (Kompetenzmodul 8):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – gesellschaftlich relevante Strukturen und Prozesse beschreiben;
- – die vielfältigen Aspekte der sozialen Rolle beispielhaft beschreiben und Sozialisation als lebenslangen Prozess erläutern;
- – die Geschlechterthematik analysieren;
- – Phänomene sozialer Ungleichheit benennen und analysieren;
- – die wichtigsten gesellschaftlichen Konflikte und Probleme und ihre Lösungsmöglichkeiten beschreiben.
Lehrstoff:
Sozialisation.
Formen des menschlichen Zusammenlebens.
Gesellschaft und Staat.
Werte und Normen.
Kultur und Religion.
Demografie und Migration.
Soziologie der Familie, des Alters und der Behinderung.
Sozialraumorientierung.
V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9):
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Erziehungsprozesse reflektieren;
- – unterschiedliche Erziehungsstile erläutern;
- – Erziehungstechniken situationsadäquat und begründet auswählen;
- – entwicklungsbedingte Veränderungen im Verhalten und Erleben identifizieren;
- – Erziehungsziele beschreiben und entsprechende Fördermöglichkeiten angeben.
Lehrstoff:
Anthropologische Grundlagen (Menschenbild; Bedingungen, Möglichkeiten und Grenzen von Erziehung und Bildung).
Erziehung und der Wandel von Werten und Zielen; Reflexion der eigenen Erziehungsgeschichte.
Erziehungsstile.
Entwicklung bis zum Schulalter.
Entwicklung ab dem Schulalter.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Entwicklung als lebenslangen Prozess erkennen und erläutern;
- – Entwicklungsthemen und -aufgaben bestimmten Lebensabschnitten zuordnen;
- – unterschiedliche Aspekte des Begriffs der Beeinträchtigung anhand von Beispielen erörtern;
- – über ein bewusstes Sprachempfinden verfügen und korrekte Begrifflichkeiten verwenden.
Lehrstoff:
Entwicklung und Entwicklungsaufgaben.
Beeinträchtigung.
Selbstwahrnehmung, Selbstbild, Körperwahrnehmung, Körperbild.
Historische und gesellschaftliche Entwicklung der Pädagogik.
Bedeutsame Phasen und Bewegungen in der Pädagogik, wie zB Reformpädagogik.
Bildung als lebenslange Aufgabe.
Beziehungsarbeit mit Jugendlichen, Erwachsenen und älteren Menschen.
4.3 BERUFSBEZOGENE RECHTSKUNDE
II. Jahrgang:
3. Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die allgemeinen Strukturen der Rechtsordnung erläutern;
- – die rechtliche Situation von Klientinnen und Klienten erfassen und dieser gemäß handeln;
- – die Relevanz der Menschenrechte im eigenen Leben sowie in der Sozialbetreuung begründen;
- – die Umsetzung der wesentlichen Prinzipien und grundlegenden (nationalen und internationalen) Dokumente zu Autonomie, Gleichbehandlung, Teilhabe, Barrierefreiheit etc. im regionalen Bereich kritisch hinterfragen;
- – berufsrelevante rechtliche Fragestellungen anhand der entsprechenden Gesetzestexte erörtern.
Lehrstoff:
Einführung in Staat und Recht einschließlich EU-Recht.
Stufenbau der Rechtsordnung.
Umgang mit Rechtsquellen.
Grund- und Freiheitsrechte.
Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren).
Verwaltungsverfahren, insbesondere Sanitätsbehörden.
Privatrecht:
Personen-, Familien- und Erbrecht im Überblick, Vertretungsmodelle nach dem Erwachsenenschutzgesetz, Haftungsrecht.
Berufsgesetze der Sozialbetreuungs- und Pflegeassistenzberufe.
Sanitätsrecht.
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Charta der Rechte alter Menschen.
UN-Konvention über die Rechte von Kindern.
4. Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Zusammenarbeit mit Behörden, Institutionen und Expertinnen und Experten des rechtlichen Bereichs zweckmäßig gestalten;
- – gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere den berufsrechtlichen und organisatorischen Vorgaben, im Bewusstsein drohender Konsequenzen bei Verstößen agieren (Einlassungs- und Übernahmeverantwortung);
- – Menschen dabei unterstützen, ihre Rechte zu kennen und einzufordern.
Lehrstoff:
Datenschutz, Verschwiegenheitspflicht.
Relevante strafrechtliche Bestimmungen.
Berufsgesetze der Sozialbetreuungs- und Pflegeassistenzberufe.
Sanitätsrecht.
Patientenrechte, Patientenanwaltschaft.
Heimaufenthaltsgesetz, Unterbringungsgesetz.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung.
Einführung ins Gesundheits- und Sozialrecht.
Gesundheits- und Sozialberufe (unter besonderer Berücksichtigung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes und des Sozialbetreuungsberufegesetzes):
Berufsbilder und Tätigkeitsbereiche, Berufspflichten, Fort- und Weiterbildung, Spezialisierung, Registrierung, Interessenvertretungen.
Abgrenzung Sozialbetreuungsberufe – gewerbliche Berufe.
Leichen- und Bestattungswesen.
Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts und Umsetzung in der Organisation.
Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit (Epidemien, Impfungen).
Grundlagen der sozialen Sicherheit:
Sozialversicherung, Sozialhilfegesetz, gesetzliche Regelungen für Menschen mit Behinderung, Pflegegeldgesetz.
Grundzüge des Arbeitsrechts:
Arbeitsvertragsrecht, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz inklusive Regelungen zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge.
Grundzüge des Schadenersatzrechts, Übernahme- und Einlassungsfahrlässigkeit.
III. Jahrgang:
5. Semester (Kompetenzmodul 5):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die rechtliche Situation von Klientinnen und Klienten erfassen und dieser gemäß handeln;
- – die Relevanz der Menschenrechte im eigenen Leben sowie in der Sozialbetreuung begründen;
- – die Umsetzung der wesentlichen Prinzipien und grundlegenden (nationalen und internationalen) Dokumente zu Autonomie, Gleichbehandlung, Teilhabe, Barrierefreiheit etc. im regionalen Bereich kritisch hinterfragen;
- – berufsrelevante rechtliche Fragestellungen anhand der entsprechenden Gesetzestexte erörtern.
Lehrstoff:
Einführung in Staat und Recht einschließlich EU-Recht.
Stufenbau der Rechtsordnung.
Umgang mit Rechtsquellen.
Grund- und Freiheitsrechte.
Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren).
Verwaltungsverfahren, insbesondere Sanitätsbehörden.
Privatrecht:
Personen-, Familien- und Erbrecht im Überblick, Vertretungsmodelle nach dem Erwachsenenschutzgesetz, Haftungsrecht.
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Charta der Rechte alter Menschen.
UN-Konvention über die Rechte von Kindern.
Kinder- und Jugendschutzgesetz.
Kontrolle der Staatsgewalt:
Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof.
Aktuelle berufsrelevante Themenfelder der Rechtswissenschaften.
6. Semester (Kompetenzmodul 6):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Zusammenarbeit mit Behörden, Institutionen und Expertinnen und Experten des rechtlichen Bereichs zweckmäßig gestalten;
- – gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere den berufsrechtlichen und organisatorischen Vorgaben, im Bewusstsein drohender Konsequenzen bei Verstößen agieren (Einlassungs- und Übernahmeverantwortung);
- – Menschen unterstützen, ihre Rechte zu kennen und einzufordern.
Lehrstoff:
Datenschutz, Schweigepflicht, Verschwiegenheitspflicht.
Relevante strafrechtliche Bestimmungen.
Patientenrechte, Patientenanwaltschaft.
Gesundheits- und Pflegestrukturen (insbesondere Krankenanstalten, niedergelassener Bereich, Primärversorgung, Pflegeheime, weitere Pflege- und Betreuungsformen, Hauskrankenpflege, 24-Stunden-Betreuung).
Heimaufenthaltsgesetz, Unterbringungsgesetz.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung.
Gesundheits- und Sozialrecht.
Gesundheits- und Sozialberufe.
Leichen- und Bestattungswesen.
Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts und Umsetzung in der Organisation.
Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit (Epidemien, Impfungen).
Grundlagen der sozialen Sicherheit:
Sozialversicherung, Sozialhilfegesetz, Gesetzliche Regelungen für Menschen mit Behinderung, Pflegegeldgesetz.
Grundzüge des Arbeitsrechts:
Arbeitsvertragsrecht, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz inklusive Regelungen zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge.
Grundzüge des Unternehmensrecht.
Grundzüge des Schadenersatzrechts, Übernahme- und Einlassungsfahrlässigkeit.
Aktuelle berufsrelevante Themenfelder der Rechtswissenschaften.
4.4 BERUFSBEZOGENE MANAGEMENT- UND ORGANISATIONSLEHRE
III. Jahrgang:
5. Semester (Kompetenzmodul 5):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – soziale Organisationen als ökonomische Betriebe verstehen;
- – das berufliche Handeln am Leitbild sowie an den Aufgaben und Zielsetzungen der Organisation ausrichten;
- – ihr berufliches Handeln nach ökonomischen und ökologischen Prinzipien ausrichten;
- – ihre berufliche Rolle in inter- und multiprofessionellen Teams ausüben;
- – organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen in ihrem Arbeitsfeld benennen.
Lehrstoff:
Rahmenbedingungen des beruflichen Handelns (zB Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmer-Schutzbestimmungen).
Delegationsmechanismen.
Kooperationsmodelle.
Organisationslehre.
Führungsstile und Führungstechniken.
Institutionen und Organisationen des österreichischen Gesundheits- und Sozialwesens inklusive Finanzierung (Grundlagen) sowie Aufgaben und Kompetenzen unterschiedlicher Berufe.
Berufspolitische Vertretung, Interessenvertretung.
6. Semester (Kompetenzmodul 6):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Bedeutung der Qualitätsorientierung im Gesundheits- und Sozialbereich anerkennen und sich gemäß ihrer beruflichen Rolle in die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in einer Organisation einbringen;
- – Managementansätze im Kontext der Entwicklung und Sicherung von Qualität erläutern;
- – die Eigenverantwortung in Bezug auf die berufliche (Weiter-)entwicklung erläutern;
- – die Grundprinzipien des Projektmanagements anwenden.
Lehrstoff:
Selbstmanagement und Eigenverantwortung.
Projektmanagement.
Qualitätsmanagement.
Fehlerkultur und Fehlermanagement.
Risikomanagement.
Beschwerdemanagement.
IV. Jahrgang:
7. Semester (Kompetenzmodul 7):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – soziale Organisationen als ökonomische Betriebe verstehen;
- – das berufliche Handeln am Leitbild sowie an den Aufgaben und Zielsetzungen der Organisation ausrichten;
- – ihr berufliches Handeln nach ökonomischen und ökologischen Prinzipien ausrichten;
- – ihre berufliche Rolle in inter- und multiprofessionellen Teams ausüben;
- – unterschiedliche Führungsstile und Führungstechniken beschreiben.
Lehrstoff:
Rahmenbedingungen des beruflichen Handelns.
Delegationsmechanismen.
Kooperationsmodelle.
Organisationslehre.
Führungsstile und Führungstechniken.
Case Management.
Grundlagen des Qualitätsmanagements.
8. Semester (Kompetenzmodul 8):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – soziale Organisationen als ökonomische Betriebe verstehen;
- – ihr berufliches Handeln nach ökonomischen und ökologischen Prinzipien ausrichten;
- – ein Konzept/Projekt im Sozial- und/oder Gesundheitswesen erstellen sowie hinsichtlich wirtschaftlicher und rechtlicher Sachverhalte strukturiert und lösungsorientiert bearbeiten;
- – Institutionen und Organisationen des österreichischen Gesundheits- und Sozialwesens inkl. Finanzierung (Grundlagen) sowie Aufgaben und Kompetenzen unterschiedlicher Berufe benennen.
Lehrstoff:
Rahmenbedingungen des beruflichen Handelns.
Delegationsmechanismen.
Kooperationsmodelle.
Organisationslehre.
Führungsstile und Führungstechniken.
Institutionen und Organisationen des österreichischen Gesundheits- und Sozialwesens inklusive Finanzierung (Grundlagen) sowie Aufgaben und Kompetenzen unterschiedlicher Berufe.
Finanzierungs- und Abrechnungsmodelle (zB e‑card).
Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Effektivität im Non-Profit-Bereich.
V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9):
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ihr berufliches Handeln nach ökonomischen und ökologischen Prinzipien ausrichten;
- – ein Konzept/Projekt im Sozial- und/oder Gesundheitswesen erstellen sowie hinsichtlich wirtschaftlicher und rechtlicher Sachverhalte strukturiert und lösungsorientiert bearbeiten.
Lehrstoff:
Institutionen und Organisationen des österreichischen Gesundheits- und Sozialwesens inklusive Finanzierung (Grundlagen) sowie Aufgaben und Kompetenzen unterschiedlicher Berufe.
Finanzierungs- und Abrechnungsmodelle (zB e‑card).
Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Effektivität im Non-Profit-Bereich.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – soziale Organisationen als ökonomische Betriebe verstehen;
- – ihr berufliches Handeln nach ökonomischen und ökologischen Prinzipien ausrichten;
- – das berufliche Handeln am Leitbild sowie an den Aufgaben und Zielsetzungen der Organisation ausrichten;
- – aktuelle Entwicklungsprozesse im Hinblick auf die Berufsfelder von Pflege und Sozialbetreuung beschreiben und darauf basierend Visionen zur Berufsentwicklung formulieren;
- – die Rolle der Berufsvertretungen im Hinblick auf die Berufs- und Fachentwicklung erörtern.
Lehrstoff:
Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Effektivität im Non-Profit-Bereich.
Verantwortlicher Umgang mit Ressourcen (Personal, Sachaufwand).
Pflege und Sozialbetreuung als professionelle Dienstleistung.
Zivildienst und Ehrenamt.
Fundraising.
Qualitätsmanagement und -entwicklung.
Organisationslehre und Organisationsentwicklung.
Grundlagen der Administration und Finanzplanung.
Öffentlichkeitsarbeit.
Einblick in die Sozialplanung.
Lernende Organisation, Wissensmanagement.
Berufs- und Fachentwicklung in Pflege und Sozialbetreuung.
4.5 BERUFSKUNDE UND ETHIK
I. Jahrgang:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Grundbegriffe der Ethik erläutern;
- – sich ausgehend von ihrer Lebenssituation mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinandersetzen;
- – ethische Fragestellungen formulieren, argumentieren und reflektieren;
- – Phänomene sozialer Ungleichheit benennen und analysieren;
- – die wichtigsten gesellschaftlichen Konflikte und Probleme und ihre Lösungsmöglichkeiten beschreiben;
- – verschiedene ethische Positionen zu den elementaren Fragen des Lebens kritisch diskutieren.
Lehrstoff:
Gesellschaft und Staat.
Grundfragen der menschlichen Existenz.
Werte und Normen.
Ethik, Moral, Kultur und Religion.
Ethische Positionen.
Soziale Ungleichheit.
II. Jahrgang:
3. Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das Spezifische des jeweiligen Berufes mit seinen Aufgaben und Herausforderungen anerkennen und daraus eine überzeugte Identität aufbauen;
- – den Werdegang von Sozial- und Gesundheitsberufen bis zu den gegenwärtigen Herausforderungen erläutern und daraus Motivation für professionelles Handeln beziehen;
- – die berufliche Tätigkeit an dem Grundsatz ausrichten, dass Klientinnen und Klienten bzw. Patientinnen und Patienten, Expertinnen und Experten für ihr eigenes Leben sind und ihre Autonomie zu respektieren ist;
- – grundlegende ethische Prinzipien/Grundsätze auf Fallbeispiele beziehen und im Kontext von Pflege und Sozialbetreuung kritisch diskutieren;
- – Normalisierung, Integration, Inklusion und Selbstbestimmung als Leitlinien der Sozialbetreuung anerkennen und darauf aufbauend Maßnahmen vorschlagen, in welchen diese Leitlinien sichtbar werden.
- – Das Wahrnehmen und Beobachten als unabdingbare Kompetenzen für die Berufsausübung in den Pflege- und Sozialbetreuungsberufen beschreiben.
Lehrstoff:
Pflege und Sozialbetreuung als Profession.
Geschichte der Gesundheits- und Sozialberufe.
Gesellschaftliche Bedeutung von Pflege und Sozialbetreuung.
Prozess der Professionalisierung.
Die Identität der Sozialbetreuungs- und Pflegeassistenz im interdisziplinären Kontext.
Informelle Pflege- und Betreuungssysteme.
Freiwilligenarbeit und Ehrenamt.
Strukturen und Institutionen im Gesundheits- und Sozialbereich.
Menschenbilder.
Kultursensibilität und Ressourcenorientierung.
Lebensweltorientierung.
Integration, Inklusion, Normalisierung und Selbstbestimmung.
Wahrnehmen und Beobachten und deren Dokumentation.
4. Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – vor dem Hintergrund unserer Geschichte den unbedingten Wert des menschlichen Lebens als Fundament der Sozialbetreuung verstehen und dazu Stellung beziehen;
- – aktuelle Entwicklungen, die Lebensrecht und Lebenswert thematisieren (zB Folgen von Pränataldiagnostik) erkennen und deren konkrete Auswirkungen auf individueller, institutioneller und gesellschaftlicher Ebene analysieren sowie aus Sicht der Sozialbetreuung dazu Stellung beziehen;
- – die wesentlichen Prinzipien (zB Autonomie, Gleichbehandlung, Teilhabe, Barrierefreiheit) der grundlegenden Dokumente auf internationaler und nationaler Ebene erfassen und deren Umsetzung im regionalen Bereich kritisch hinterfragen;
- – die Relevanz der Menschenrechte im eigenen Leben sowie in der Pflege- und Sozialbetreuung begründen und die Leitsätze des menschenrechtsbasierten Ansatzes an konkrete Fallsituationen anpassen;
- – Maßnahmen entwickeln und umsetzen, die dazu beitragen, Menschen zu befähigen, ihre Rechte zu kennen und einfordern zu können.
Lehrstoff:
Ethische Prinzipien und Grundsätze in der Medizin und Pflege sowie der Sozialbetreuung.
ICN (International Council of Nurses)-Ethikkodex.
UN-Menschenrechtscharta.
UN-Konventionen über Rechte von Menschen mit Behinderung und von Kindern.
Charta der Rechte alter Menschen.
Historische Beispiele bzgl. der Ausgrenzung und Diskriminierung von vulnerablen Gruppen, insbesondere in der Zeit des Nationalsozialismus.
Umgang mit Macht, Paternalismus.
III. Jahrgang:
5. Semester (Kompetenzmodul 5):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ihr Handeln im Alltag ethisch hinterfragen und begründen;
- – ethische Dilemmata und Konfliktsituationen erörtern und ethisch begründete Entscheidungen im Betreuungs- und Pflegealltag treffen;
- – (ethische) Standards im Bereich der sozialen und gesundheitlichen Versorgung erläutern;
- – Managementansätze im Kontext der Entwicklung und Sicherung von Qualität erläutern;
- – den Einsatz von Instrumenten der Qualitätssicherung aus ethischer und/oder rechtlicher Perspektive erörtern.
Lehrstoff:
Ethischer Entscheidungsfindungsprozess.
Ethisches Urteil.
Ethisches Dilemma.
Ethische Konfliktsituationen in der Praxis.
Grundlegende Dokumente der Ethik im Gesundheits- und Sozialbereich.
Entwicklung und Sicherung von Qualität.
Instrumente der Qualitätssicherung (zB Standard Operating Procedure – SOP, Gesundheitsberufe-register, Fortbildungspflicht).
Risikomanagement.
Beschwerdemanagement.
Pflege- und Betreuungsstandards.
Pflegevisite.
Fehlerkultur.
6. Semester (Kompetenzmodul 6):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ethische Fallanalysen zu ausgewählten Beispielen aus der Praxis durchführen;
- – ihre Rolle im Rahmen des ethischen Entscheidungsfindungsprozesses diskutieren;
- – das professionelle Handeln in der Pflege und Sozialbetreuung ethisch begründen;
- – relevante Phänomene in der Praxis erkennen und ihren individuellen Handlungsrahmen ethisch und rechtlich erläutern.
Lehrstoff:
Verantwortung für berufliche und persönliche Weiterentwicklung.
Ethisch relevante Fragestellungen aus der Praxis.
Ethische Fallanalyse.
Ethische Entscheidungsfindung.
Berufliche Rolle und individueller Handlungsraum.
(Berufs-)rechtliche Aspekte.
IV. Jahrgang:
7. Semester (Kompetenzmodul 7):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das professionelle Handeln in der Pflege und Sozialbetreuung ethisch begründen;
- – ethische und rechtliche Grundlagen zu ausgewählten Themen erläutern;
- – herausfordernde Situationen in der Praxis erkennen und ihren individuellen Handlungsrahmen ethisch und rechtlich erläutern;
- – ethische Fallanalysen zu ausgewählten Beispielen aus der Praxis durchführen.
Lehrstoff:
Aggression und Gewalt.
Umgang mit Gewalt und Übergriffen.
Suizid.
Umgang mit Sterbewunsch.
Sterbehilfe.
Vernachlässigung.
Ethische Fallanalyse.
Ethische und rechtliche Aspekte zu ausgewählten Themen.
8. Semester (Kompetenzmodul 8):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – bezogen auf einzelne Zielgruppen der Pflege und Sozialbetreuung ethisch und rechtlich relevante Aspekte benennen;
- – die Verantwortung für die persönliche und berufliche Entwicklung ethisch begründen;
- – ihre Rolle im Rahmen ethischer Konfliktsituationen beschreiben und analysieren;
- – persönliche Strategien für den Umgang mit ethisch relevanten Herausforderungen und Problemstellungen aufzeigen.
Lehrstoff:
Ethische und rechtliche Aspekte im Kontext psychischer Erkrankungen.
Ethische und rechtliche Aspekte im Kontext von Behinderung.
Ethische und rechtliche Aspekte im Kontext alter Menschen.
Ethische und rechtliche Aspekte in der Palliativpflege.
Berufs- und Fachentwicklung im Kontext von Recht und Ethik.
Verantwortung für die berufliche und persönliche Weiterentwicklung.
Verantwortung im Kontext von Qualitäts- und Risikomanagement.
Aktuelle Fragestellungen.
Zentrale Phänomene der Pflege.
4.6 BERUF UND WISSENSCHAFT
III. Jahrgang:
5. Semester (Kompetenzmodul 5):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – populärwissenschaftliche und wissenschaftliche Beiträge voneinander unterscheiden;
- – den Unterschied zwischen Wissenschaft und Forschung erklären;
- – relevante Fachliteratur recherchieren, bewerten und zitieren.
Lehrstoff:
Schriftliche Quellen (Recherche, Quellenkritik, Zitierrichtlinien).
Umgang mit Datenbanken.
Intersubjektive Nachvollziehbarkeit.
Wissenschaft und Forschung.
Lesen und Bewerten von Fachliteratur.
6. Semester (Kompetenzmodul 6):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – von Fallsituationen aus der Praxis wissenschaftliche Fragestellungen ableiten;
- – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen und dabei Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen;
- – zu konkreten Fragestellungen eine Literaturrecherche durchführen;
- – Formatierungen und Layouts von einfachen Dokumenten frei und nach definierten Standards erstellen.
Lehrstoff:
Formulieren von Forschungsfragen.
Literaturrecherche.
Kritische Literaturanalyse.
Wissenschaftliche Datenbanken.
Arbeiten mit Quellen.
Verfassen von wissenschaftlichen Texten.
Aufbau und Gliederung von wissenschaftlichen Arbeiten.
Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens.
Arbeit mit unterschiedlichen Medien.
IV. Jahrgang:
7. Semester (Kompetenzmodul 7):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Forschungsfragen angemessen formulieren;
- – qualitative und quantitative Methoden voneinander unterscheiden;
- – methodische Vorgehensweisen zur Beantwortung von Forschungsfragen planen;
- – eine schriftliche Arbeit auf Basis von Fachliteratur erstellen.
Lehrstoff:
Forschungsfragen.
Hypothesen.
Forschungsmethoden (qualitative und quantitative Methoden im Überblick).
Richtlinien für die Erstellung einer schriftlichen Arbeit.
Planung von methodischen Vorgangsweisen.
Grundlagen der Gestaltung einer Diplomarbeit.
8. Semester (Kompetenzmodul 8:)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das Prinzip der evidenzbasierten Praxis beschreiben;
- – anhand eines Fallbeispiels die Schritte der evidenzbasierten Praxis bearbeiten;
- – mögliche Barrieren, die eine evidenzbasierte Praxis erschweren oder verhindern, benennen;
- – die Besonderheiten der evidenzbasierten Praxis in Medizin, Pflege und sozialer Arbeit beschreiben.
Lehrstoff:
Prinzip evidenzbasierte Praxis.
Einflussfaktoren im Rahmen des evidenzbasierten Arbeitens.
Barrieren und Hemmnisse.
Regelkreis der evidenzbasierten Praxis und Anforderungen in den einzelnen Schritten.
Entscheidungsfindung im evidenzbasierten Arbeiten.
Stufen der Evidenz.
Evidenzbasierte Medizin, Pflege und soziale Arbeit.
4.7 PFLEGERISCHE BASISBILDUNG
II. Jahrgang:
3. Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Pflegephänomene wahrnehmen und beobachten und pflegerelevante Daten mittels ausgewählter Assessmentinstrumente erheben;
- – die theoretischen Grundlagen der Pflege sowie die Aufgaben der Pflegeassistenz- und Sozialbetreuungsberufe im Rahmen der pflegerischen Versorgung beschreiben;
- – die individuelle Basisversorgung als Teilaufgabe im Pflegeprozess verstehen und unter Beachtung der Kompetenzgrenzen durchführen;
- – basierend auf einer ganzheitlichen Sicht von Gesundheit und Krankheit prophylaktische Maßnahmen zur Gesunderhaltung im Hinblick auf die Bewegung durchführen;
- – für die eigene und die Gesundheit der von ihnen betreuten Menschen Sorge tragen, indem sie hygienische und gesundheitsfördernde Maßnahmen durchführen;
- – Beobachtungen und durchgeführte Maßnahmen dokumentieren.
Lehrstoff:
Sich bewegen:
Bedeutung der Bewegung.
Beobachtung – Körperhaltung etc.
Risikofaktoren.
Prophylaxen – Dekubitus, Thrombose, Kontraktur.
Unterstützung bei der Bewegung.
Rahmenbedingungen, Möglichkeiten und Grenzen der Delegation von Tätigkeiten an Personen mit der Ausbildung „Unterstützung bei der Basisversorgung“, die in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung arbeiten.
Beobachten als Prozess.
Pflegetheoretische Grundlagen (Theorien, Modelle, Konzepte).
Pflege- und Betreuungsprozess.
Ausgewählte Pflegeassessmentinstrumente.
4. Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die individuelle Basisversorgung als Teilaufgabe im Pflegeprozess verstehen und unter Beachtung der Kompetenzgrenzen durchführen;
- – basierend auf einer ganzheitlichen Sicht von Gesundheit und Krankheit prophylaktische Maßnahmen zur Gesunderhaltung im Hinblick auf die Körperpflege durchführen;
- – für die eigene und die Gesundheit der von ihnen betreuten Menschen Sorge tragen, indem sie hygienische und gesundheitsfördernde Maßnahmen durchführen;
- – Beobachtungen und durchgeführte Maßnahmen dokumentieren.
Lehrstoff:
Sich pflegen:
Körperpflege und Unterstützung bei der Körperpflege.
Haarwäsche und -pflege.
Zahnpflege.
Pediküre und Maniküre.
Beobachtung der Haut.
Pflegeutensilien und Hilfsmittel.
Ausscheiden:
Bedeutung.
Beobachtung der Urinausscheidung.
Beobachtung der Stuhlausscheidung.
III. Jahrgang:
5. Semester (Kompetenzmodul 5):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die individuelle Basisversorgung als Teilaufgabe im Pflegeprozess verstehen und unter Beachtung der Kompetenzgrenzen durchführen;
- – basierend auf einer ganzheitlichen Sicht von Gesundheit und Krankheit prophylaktische Maßnahmen zur Gesunderhaltung in Hinblick auf die Ausscheidung durchführen;
- – für die eigene und die Gesundheit der von ihnen betreuten Menschen Sorge tragen, indem sie hygienische und gesundheitsfördernde Maßnahmen durchführen;
- – Beobachtungen und durchgeführte Maßnahmen dokumentieren.
Lehrstoff:
Ausscheiden:
Obstipation.
Erbrechen.
Anwendung von Inkontinenzhilfsmitteln.
Sich kleiden:
Umgang mit der Kleidung.
Hilfestellung bei der Auswahl der Kleidung.
Hilfsmittel zum Ankleiden.
Methoden und Techniken zum An- und Auskleiden.
6. Semester (Kompetenzmodul 6):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die individuelle Basisversorgung als Teilaufgabe im Pflegeprozess verstehen und unter Beachtung der Kompetenzgrenzen durchführen;
- – basierend auf einer ganzheitlichen Sicht von Gesundheit und Krankheit prophylaktische Maßnahmen zur Gesunderhaltung im Hinblick auf Essen und Trinken durchführen;
- – für die eigene und für die Gesundheit der von ihnen betreuten Menschen Sorge tragen, indem sie hygienische und gesundheitsfördernde Maßnahmen durchführen;
- – Beobachtungen und durchgeführte Maßnahmen dokumentieren.
Lehrstoff:
Essen und Trinken:
Beobachtung von Ernährungszustand, von Schluck- und Verdauungsstörungen.
Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.
Flüssigkeitsbilanz.
Verabreichung von Arzneimitteln.
IV. Jahrgang:
7. Semester (Kompetenzmodul 7):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Grundlagen des professionellen Handelns in der Pflege in Bezug auf ihren Kompetenzbereich erläutern;
- – rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der pflegerischen Arbeit beschreiben;
- – zentrale Phänomene der Pflege benennen und deren Bedeutung bezogen auf unterschiedliche Zielgruppen beschreiben;
- – pflegerelevante Informationen anhand standardisierter (interdisziplinärer) Erhebungsinstrumente und Risikoskalen zielgruppen- und settingorientiert erfassen;
- – pflegerelevante Informationen korrekt formulieren.
Lehrstoff:
Rolle der Pflegefachassistenz im Rahmen des Pflegeprozesses.
Pflegekonzepte und Modelle.
Pflegeplanung und Pflegedokumentation.
Zentrale Phänomene der Pflege.
Zielgruppenorientierung:
Pädiatrie, Psychiatrie, Geriatrie.
8. Semester (Kompetenzmodul 8):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Grundlagen des professionellen Handelns in der Pflege in Bezug auf ihren jeweiligen Kompetenzbereich erläutern;
- – rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der pflegerischen Arbeit beschreiben;
- – zentrale Phänomene der Pflege benennen und deren Bedeutung bezogen auf unterschiedliche Zielgruppen beschreiben;
- – pflegerelevante Informationen anhand standardisierter (interdisziplinärer) Erhebungsinstrumente und Risikoskalen zielgruppen- und settingorientiert erfassen;
- – pflegerelevante Informationen korrekt formulieren.
Lehrstoff:
Assessmentinstrumente.
Risikoskalen.
Automationsgestützte Dokumentation.
Zielgruppenorientierung:
Pädiatrie, Psychiatrie, Geriatrie.
V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9):
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ausgewählte Gesundheits- und Krankheitskonzepte erläutern;
- – Ausformungen gesundheitlicher Ungleichheiten beschreiben;
- – Arbeitsprinzipien der Gesundheitsförderung anhand von Beispielen erläutern;
- – konkrete Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, Prävention sowie Stärkung der Gesundheitskompetenz bezogen auf unterschiedliche Zielgruppen und Settings der Pflege und Sozialbetreuung erörtern.
Lehrstoff:
Konzepte von Gesundheit und Krankheit.
Prinzipien der Gesundheitsförderung.
Einflussfaktoren auf und Auswirkungen von sozialer und gesundheitlicher Ungleichheit.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ausgewählte Gesundheits- und Krankheitskonzepte erläutern;
- – Ausformungen gesundheitlicher Ungleichheiten beschreiben;
- – Arbeitsprinzipien der Gesundheitsförderung anhand von Beispielen erläutern;
- – konkrete Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention bezogen auf unterschiedliche Zielgruppen- und Settings der Pflege und Sozialbetreuung erörtern.
Lehrstoff:
Handlungsansätze und Methoden der Gesundheitsförderung und Prävention.
Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz.
Aufgaben der Pflegeassistenz- und Sozialbetreuungsberufe.
4.8 BERUFSSPEZIFISCHE BILDUNG I
Humanwissenschaften
II. Jahrgang:
3. Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Charakteristika der Sozialbetreuung mit dem Schwerpunkt „Behindertenbegleitung“ anhand von Beispielen erörtern;
- – die Leitideen der „Behindertenbegleitung beschreiben;
- – den Begriff Behinderung im Wandel der Zeit erläutern;
- – zentrale Tätigkeitsfelder und Aufgabenbereiche der Sozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Behinderung anhand von Praxisbeispielen beschreiben;
- – den Zusammenhang von Behinderung und individueller Entwicklung anhand gängiger Klassifizierungssysteme herstellen.
Lehrstoff:
Persönlichkeitsentwicklung und soziale Arbeit.
Themenfeld Behindertenbegleitung als Profession:
Begriff „Behinderung“:
Verständnis von Behinderung im Wandel der Zeit.
Behinderung als soziales Konstrukt.
Klassifikation nach der internationalen Klassifizierung ICF (Classification of Functioning, Disability and Health).
Leitideen der Behindertenbegleitung:
Normalisierung, Integration, Inklusion, Sozialraumorientierung.
Empowerment, Selbstbestimmung, Selbstvertretung.
Teilhabe, Nicht-Diskriminierung.
Barrierefreiheit.
Menschenrechtsbasierte Sozialbetreuung.
Kultursensible Sozialbetreuung.
Tätigkeitsfelder sozialbetreuerischen Handelns:
Beraten, Betreuen, Unterstützen, Anleiten, Assistieren, Fördern, Bilden.
Beziehungsgestaltung, Aspekte von Nähe und Distanz.
Spannungsfeld Beobachtung und Interpretation.
4. Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Bedeutung der Persönlichkeitsentwicklung im Kontext der Sozialbetreuung erläutern;
- – Methoden und Herangehensweisen der Sozialbetreuung mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung beschreiben und in Fallsituationen anwenden;
- – die Bedeutung personenzentrierter Planung erläutern und unterschiedliche Formate der Ziel- bzw. Zukunftsplanung anwenden;
- – mit Klientinnen und Klienten, Angehörigen und anderen Menschen verschiedene Arten von Gesprächen unter Einsatz fachlicher Techniken (zB Information, Beratung, Krisengespräch) führen;
- – therapeutische Angebote für Menschen mit Behinderungen benennen.
Lehrstoff:
Themenfeld Methoden und Handlungsansätze:
Entwicklungslogisches Begleiten:
Erheben von Bedarfslage und Entwicklungsstand.
Anwenden entwicklungspsychologischen Wissens auf die Alltagsbegleitung.
Entwicklungsfreundliche Sozialbetreuung.
Dialogische Entwicklungsbegleitung.
Personenzentriertes Planen – Überblick:
Orientierung an der Person, an ihren Wünschen, Zukunftsvorstellungen und an ihrem Lebensstil.
Methoden, Verfahren und Hilfsmittel personenzentrierten Planens in verschiedenen Lebenssituationen.
Barrierefreie Kommunikation, einfache Sprache:
Leicht verständliche Sprache (Konzepte und deren Anwendung).
Schriftliche Informationen verständlich formulieren.
Universelles Design (Art. 2 UN‑Behindertenrechtskonvention – UN-BRK).
Dokumentieren, Berichten und Evaluieren:
Dokumentationsformen.
Beobachtungshilfen, Einschätzungsskalen.
Einfache Evaluationsinstrumente.
Therapeutische Angebote:
Funktionale Therapieangebote (Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie).
Psychotherapieformen im Sinne des Psychotherapiegesetzes.
III. Jahrgang:
5. Semester (Kompetenzmodul 5):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Bedeutung von Arbeit und Beschäftigung, Bildung und Freizeitgestaltung im Leben eines Menschen erläutern;
- – Maßnahmen und Projekte der Integration in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Freizeit und Bildung anhand von Fallbeispielen planen;
- – Assistenzaufgaben in den Bereichen Arbeit und Bildung durchführen;
- – unterschiedlichste Freizeitangebote gestalten.
Lehrstoff:
Themenfeld Lebenswelten und Lebensdimensionen:
Lebenswelt Arbeit und Beschäftigung:
Arbeit bzw. Aufgaben haben als elementares Bedürfnis, Problemfeld Arbeitslosigkeit.
Arbeits- und Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderungen wie zB Berufsorientierung, Arbeitsassistenz, Jugendcoaching, Arbeitsintegration, Tagesstruktur.
Unterstützende Vorrichtungen und Hilfen.
Bildung und Förderung:
Bildungsaufgaben von Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsschwierigkeiten.
Lernprozesse gestalten.
Sozialbetreuung als schulische Assistenzaufgabe.
Lebenslanges Lernen als Prinzip.
Lernstörungen wie Dyskalkulie und Legasthenie.
Einsatz unterstützender Lernhilfen (auch digitale).
Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderungen.
Lebenswelt Freizeit und Kultur:
Freizeitbedürfnisse und Freizeitgestaltung in unterschiedlichen Lebensphasen (zB Urlaub, Ferienaktionen, Ruhestand).
Feste, Feiern, Rituale gestalten und feiern.
Bewegung und Sport (Behindertensport, integrative Sportangebote, Outdoor-Konzepte, Motopädagogik und Psychomotorik).
Musik, Tanz, Kultur (Angebote im Sozialraum, Teilhabemöglichkeiten, exemplarische Übung).
Digitale Medien (Anwendungsmöglichkeiten wie Tablets und Smartphones, kritische Beurteilung, Gefahren).
6. Semester (Kompetenzmodul 6):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Entstehungstheorien zu herausfordernden Verhaltensweisen benennen;
- – Maßnahmen zur Deeskalation beschreiben und anwenden;
- – spezifische Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung anhand der entwicklungspsychologischen Grundlagen identifizieren und adäquate Unterstützungsangebote planen;
- – spezifische Ausprägungen von Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen benennen und darauf abgestimmte Unterstützungsangebote planen;
- – im Zuge der Betreuung von Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen ein Unterstützungsangebot managen und Maßnahmen zur Deeskalation benennen.
Lehrstoff:
Themenfeld Zielgruppenspezifische Herausforderungen:
Menschen mit herausforderndem Verhalten:
Beispiele und mögliche Ursachen, Erklärungstheorien.
Aggression und Verweigerung.
Verhaltensweisen wahrnehmen, verstehen und reagieren.
Entwicklungsfreundliche Interventionen.
Unterstützungsmanagement (pädagogische Maßnahmen und therapeutische Möglichkeiten).
Krise und Krisenintervention.
Deeskalationsmaßnahmen.
Spezifische Ausprägungen von Beeinträchtigung:
Komplexe Behinderung, Autismus-Spektrum-Störung (ASS), Chromosomenstörungen, Fetales Alkohol-Syndrom (FAS), Aufmerksamkeitsstörungen etc.
Spezielle Herausforderungen und Unterstützungsangebote.
Kinder und Jugendliche:
Bindungsverhalten, soziale Verwahrlosung.
Beziehungsarbeit, entwicklungslogische Begleitung.
Entwicklungskrisen im Kindes- und Jugendalter.
Jugendkultur und Identität.
Gesundheitswissenschaften Niveau Pflegeassistenz
II. Jahrgang:
3. Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Bedeutung der Prinzipien der Ressourcen-, Lebensweltorientierung und Kultursensibilität erläutern sowie pflegerisches Handeln als interaktiven Prozess beschreiben;
- – individuelle und situative Bedarfslagen sowie Veränderungen derselben im Pflegeverlauf erkennen, Informationen über einen etwaigen Anpassungsbedarf erstellen und an die jeweils zuständigen Stellen/Personen weiterleiten;
- – den Gesundheitszustand eines Menschen beobachten und Gefährdungen erkennen;
- – Pflegemaßnahmen (im Bereich der Lebensaktivitäten, Alltagsbegleitung und Milieugestaltung) gemäß dem Qualifikationsprofil der Pflegeassistenz beschreiben und praktisch durchführen;
- – (medizinische) Pflegetechniken unter Berücksichtigung der hygienischen Grundsätze fachgerecht durchführen;
- – präventive Pflegemaßnahmen (zB Positionierungen, Kontinenzförderung) unter Anwendung der für den jeweiligen Fachbereich relevanten standardisierten Techniken, Konzepte und Hilfsmittel durchführen;
- – Gewaltpotentiale im Arbeitsumfeld identifizieren sowie Maßnahmen zum Selbst- und Fremdschutz benennen und praktisch anwenden;
- – die Bedeutung komplementärer Pflegemaßnahmen erläutern und einzelne Maßnahmen praktisch durchführen;
- – Unterstützungs- und Entlastungsbedarf von pflegebedürftigen Menschen sowie An- und Zugehörigen erkennen und sie unter Berücksichtigung der individuellen Gewohnheiten und Lebensumstände in den Grundtechniken der Pflege instruieren.
Lehrstoff:
Leitprinzipien der Pflege wie Ressourcenorientierung, Lebensweltorientierung und Kultursensibilität.
Pflegetheoretische Grundlagen und Pflegeprozess:
Grundbedürfnisse, Lebensaktivitäten (LA), Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL), Aktivitäten und existenzielle Erfahrungen des Lebens (AEDL), Gesundheitsverhaltensmuster.
Modelle, Konzepte, Standards.
Beobachten als Prozess.
Pflegeassessmentinstrumente.
Pflegefachsprache und Pflegediagnosen.
Pflegedokumentation.
Pflege von Menschen in unterschiedlichen Settings inklusive (medizinischer) Pflegetechniken:
Gesundheitsförderung.
Psychosoziale Dimensionen des Lebens.
Selbstständige Lebensführung.
Ergonomie.
Kinästhetik.
Basale Stimulation.
Sicherheitsbedürfnis.
Bettlägerigkeit.
Risikofaktoren und prophylaktische Maßnahmen.
Bewegungskompetenz.
Ernährungsverhalten.
Ernährungs- und Flüssigkeitszustand.
Vitalparameter
Praktische Aufgaben im Rahmen des Wissenstransfers:
Instruktion von An- und Zugehörigen.
Mitwirkung bei der Ausbildung von Auszubildenden der Pflegeassistenz (PA).
4. Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – wesentliche Aspekte der Pflege im Krankenhaus erläutern und die (medizinischen) Pflegetechniken entsprechend anwenden;
- – individuelle und situative Bedarfslagen sowie Veränderungen derselben im Pflegeverlauf erkennen, Informationen über einen etwaigen Anpassungsbedarf erstellen und an die jeweils zuständigen Stellen/Personen weiterleiten;
- – den Gesundheitszustand eines Menschen beobachten und Gefährdungen erkennen;
- – Pflegemaßnahmen (im Bereich der Lebensaktivitäten, Alltagsbegleitung und Milieugestaltung) gemäß dem Qualifikationsprofil der Pflegeassistenz beschreiben und praktisch durchführen;
- – (medizinische) Pflegetechniken unter Berücksichtigung der hygienischen Grundsätze fachgerecht durchführen;
- – präventive Pflegemaßnahmen (zB Positionierungen, Kontinenzförderung) unter Anwendung der für den jeweiligen Fachbereich relevanten standardisierten Techniken, Konzepte und Hilfsmittel durchführen.
Lehrstoff:
Pflege von Menschen in unterschiedlichen Settings inklusive (medizinischer) Pflegetechniken (insbesondere Pflege im Krankenhaus):
Kinder- und Jugendlichenpflege.
Hygiene.
Sicherheit von Medizinprodukten.
Atemunterstützung.
Kostformen.
Perioperative Pflege.
Nicht medikamentöse Maßnahmen zur Schmerzlinderung.
Angstlindernde Maßnahmen.
Komplementäre Pflegemaßnahmen.
Praktische Aufgaben im Rahmen des Wissenstransfers:
Instruktion von An- und Zugehörigen.
Mitwirkung bei der Ausbildung von Auszubildenden der Pflegeassistenz (PA).
III. Jahrgang:
5. Semester (Kompetenzmodul 5):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – wesentliche Aspekte der Pflege im Krankenhaus und im Pflege(wohn)heim erläutern und die (medizinischen) Pflegetechniken entsprechend anwenden;
- – individuelle und situative Bedarfslagen sowie Veränderungen derselben im Pflegeverlauf erkennen, Informationen über einen etwaigen Anpassungsbedarf erstellen und an die jeweils zuständigen Stellen/Personen weiterleiten;
- – den Gesundheitszustand eines Menschen beobachten und Gefährdungen erkennen;
- – Pflegemaßnahmen (im Bereich der Lebensaktivitäten, Alltagsbegleitung und Milieugestaltung) gemäß dem Qualifikationsprofil der Pflegeassistenz beschreiben und praktisch durchführen;
- – (medizinische) Pflegetechniken unter Berücksichtigung der hygienischen Grundsätze fachgerecht durchführen;
- – präventive Pflegemaßnahmen (zB Positionierungen, Kontinenzförderung) unter Anwendung der für den jeweiligen Fachbereich relevanten standardisierten Techniken, Konzepte und Hilfsmittel durchführen;
- – die Bedeutung komplementärer Pflegemaßnahmen erläutern und einzelne Maßnahmen praktisch durchführen.
Lehrstoff:
Pflege von Menschen in unterschiedlichen Settings inklusive (medizinischer) Pflegetechniken (insbesondere im Krankenhaus und im Pflege(wohn)heim):
Wahrnehmung und Wahrnehmungsförderung.
Sinnesbeeinträchtigungen.
Krankheits- und altersbedingte Veränderungen.
Freiheitsbeschränkende Maßnahmen.
Körperbezogene Konzepte.
Palliativpflege.
Schmerz.
Komplementäre Pflegemaßnahmen.
Sexualität und Intimität.
Sicherheit.
Mitwirkung bei pädagogischen Beschäftigungsangeboten.
Praktische Aufgaben im Rahmen des Wissenstransfers:
Instruktion von An- und Zugehörigen.
Mitwirkung bei der Ausbildung von Auszubildenden der Pflegeassistenz (PA).
6. Semester (Kompetenzmodul 6):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – wesentliche Aspekte der Pflege im häuslichen Umfeld erläutern und die (medizinischen) Pflegetechniken entsprechend anwenden;
- – individuelle und situative Bedarfslagen sowie Veränderungen derselben im Pflegeverlauf erkennen, Informationen über einen etwaigen Anpassungsbedarf erstellen und an die jeweils zuständigen Stellen/Personen weiterleiten;
- – den Gesundheitszustand eines Menschen beobachten und Gefährdungen erkennen;
- – Pflegemaßnahmen (im Bereich der Lebensaktivitäten, Alltagsbegleitung und Milieugestaltung) gemäß dem Qualifikationsprofil der Pflegeassistenz beschreiben und praktisch durchführen;
- – (medizinische) Pflegetechniken unter Berücksichtigung der hygienischen Grundsätze fachgerecht durchführen;
- – präventive Pflegemaßnahmen (zB Positionierungen, Kontinenzförderung) unter Anwendung der für den jeweiligen Fachbereich relevanten standardisierten Techniken, Konzepte und Hilfsmittel durchführen;
- – Gewaltpotentiale im Arbeitsumfeld identifizieren sowie Maßnahmen zum Selbst- und Fremdschutz benennen und praktisch anwenden;
- – Notfälle und lebensbedrohliche Zustände wahrnehmen und entsprechende Sofortmaßnahmen einleiten;
- – Unterstützungs- und Entlastungsbedarf von pflegebedürftigen Menschen sowie An- und Zugehörigen erkennen und sie unter Berücksichtigung der individuellen Gewohnheiten und Lebensumstände in den Grundtechniken der Pflege instruieren.
Lehrstoff:
Pflege von Menschen in unterschiedlichen Settings inklusive (medizinischer) Pflegetechniken (insbesondere im häuslichen Umfeld):
Psychische Beeinträchtigungen.
Palliative Situation.
Extramurale Pflegesituation (Gastrolle).
Gewalt und Gewaltprävention.
Notfälle und lebensbedrohliche Zustände samt Sofortmaßnahmen.
Chronische Wunden und Wundversorgung.
Atemerleichternde Maßnahmen.
Einsatz von Medizinprodukten.
Entlastung von Angehörigen.
Praktische Aufgaben im Rahmen des Wissenstransfers:
Instruktion von An- und Zugehörigen.
5. FACHRICHTUNGEN
5a. Fachrichtung Pflege
5a.1 BERUFSSPEZIFISCHE BILDUNG II
Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz
IV. Jahrgang:
7. Semester (Kompetenzmodul 7):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – auf Basis eines erweiterten Grundlagenwissens den beruflichen Verantwortungsbereich der Pflegefachassistenz erläutern und dementsprechend Maßnahmen umsetzen;
- – Grundprinzipien der Gesundheitsförderung (zB Empowerment und Salutogenese) zielgruppenorientiert anwenden;
- – pflegerelevante Informationen unter Anwendung von Assessmentinstrumenten und Risikoskalen einholen und verarbeiten;
- – auf definierte Zielgruppen und Settings (hochaltrige Menschen und Menschen mit Behinderung) bezogene, häufige Erkrankungen inklusive Symptomatik, Diagnostik und Therapie beschreiben und deren Relevanz im beruflichen Handlungsraum der Pflegefachassistenz erläutern;
- – auf definierte Zielgruppen und Settings (hochaltrige Menschen und Menschen mit Behinderung) bezogene (medizinische) Pflegetechniken durchführen;
- – potenzielle Gefährdungen des Gesundheitszustandes erkennen und zielgruppenspezifisch situationsadäquat handeln;
- – einzelne (komplementäre) Pflegemaßnahmen im Bereich der Lebensaktivitäten sowie der psychosozialen Alltagsbegleitung und Milieugestaltung durchführen;
- – präventive Pflegemaßnahmen unter Anwendung von für den Fachbereich standardisierten Techniken, Konzepten und Hilfsmittel durchführen und deren Wirkung erkennen und beurteilen;
- – standardisierte Pflegemaßnahmen gemäß dem Kompetenzbereich der Pflegefachassistenz durchführen, Veränderungen erkennen und den jeweiligen Handlungsbedarf einschätzen;
- – Unterstützungs- und Entlastungsbedarf von pflegebedürftigen Menschen, sowie Angehörigen erkennen und sie unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen, Gewohnheiten und Lebensumstände alters-, entwicklungs- und bedürfnisgerecht fördern und in den Grundtechniken der Pflege instruieren;
- – (medizinische) Pflegetechniken unter Berücksichtigung der hygienischen Grundsätze fachgerecht durchführen, deren Wirkung sowie etwaige Nebenwirkungen beurteilen und etwaige erforderliche Maßnahmen setzen;
- – Notfälle und lebensbedrohliche Zustände erkennen und entsprechende Sofortmaßnahmen durchführen;
- – Fragen aus der Praxis anhand von Fachliteratur bearbeiten;
- – Aufgaben im Rahmen des Qualitäts- und Risikomanagements beschreiben;
- – Qualitätsstandards als Teil evidenzbasierten Handelns anwenden.
Lehrstoff:
Berufliche Verantwortung und deren berufsrechtliche Rahmenbedingungen.
Zentrale Grundbegriffe der Pflege (zB Ressourcen- und Bedürfnisorientierung, Lebensqualität, Selbstbestimmung).
Umgang mit den eigenen Gefühlen und Werthaltungen.
Ethische Dilemmasituationen.
Pflegetheoretische Grundlagen und Pflegeprozess:
Konzeptionelle Grundlagen der Pflege (Leitkonzepte, Pflegetheorien und Modelle für unterschiedliche Settings und Zielgruppen etc.).
Altersbilder und Stereotypen des Alters.
Pflegerelevante Phänomene in Verbindung mit den 4 Giganten der Altersmedizin.
Gewalt in der Pflege.
Persönliche Handlungsfähigkeit und deren Grenzen.
Assessmentinstrumente, insbesondere Risikoassessment.
Sicherheits- und freiheitsbeschränkende Maßnahmen.
Systematische Informationssammlung und deren pflegerelevante Einschätzung.
Pflegeplanung und Pflegediagnosen.
Systematische Biografiearbeit.
Relevante Kriterien und Indikatoren zur Beurteilung der Wirksamkeit von Pflegeinterventionen.
Zielgruppenspezifische Pflege (Hochaltrige Menschen pflegen):
Ergonomisches Arbeiten und Kinästhetik.
Präventive Maßnahmen und Prophylaxen.
Bedarfs- und bedürfnisorientierte Instruktion.
Frailty.
Förderung von Selbstständigkeit und Unabhängigkeit.
Zielgruppenspezifische Pflege (Menschen mit Behinderung pflegen):
Förderung von Alltagsfertigkeiten und deren Bedeutung.
Herausfordernde Verhaltensweisen.
Bewegung und Mobilität im Kontext von Behinderung.
Soziale Dimensionen der Lebensaktivitäten, Essen und Trinken, Ausscheiden und sich beschäftigen.
Pflegeinterventionen anhand ausgewählter Pflegephänomene.
Präventive Strategien zu Selbst- und Fremdschutz.
Entspannungstechniken, Aufmerksamkeitstrainings und Trainings von Alltagsfertigkeiten und Instruktion.
Medizinische Bedarfe bezogen auf die Zielgruppen und Settings (Pflege von hochaltrigen Menschen):
Geriatrischer Patient/geriatrische Patientin.
Multimorbitität.
Paradoxe Reaktion auf Medikamente.
4 Giganten der Altersmedizin.
Mangelernährung bei Hochaltrigkeit.
Polypharmazie und deren Risiken.
Transurethrale Katheter.
Demenzielle Erkrankungen.
Nosokomiale Infektionen.
Medizinische Bedarfe bezogen auf die Zielgruppen und Settings (Pflege von Menschen mit Behinderung):
Erkrankungen im Zusammenhang mit unterschiedlichen Behinderungsformen.
Ernährung und Verdauung samt relevanten medizinischen Pflegetechniken (Mikro- und Einmalkliestir, transnasale und transorale Magensonden, Verabreichung von Sondennahrung und therapeutische Positionierungen).
Praktische Aufgaben im Rahmen des Wissenstransfers:
Informationsübernahme und -weitergabe (zB Dienstübergabe).
Instruktion von An- und Zugehörigen.
Mitwirkung bei der Ausbildung von Auszubildenden der Pflegeassistenz (PA) und Pflegefachassistenz (PFA).
Pflegeinterventionen und medizinisch-diagnostische und therapeutische Aufgaben:
Bezogen auf die einzelnen Zielgruppen und Settings häufige Krankheitsbilder inklusive Symptomatik, Diagnostik und Therapie.
(Medizinische) Pflegetechniken.
Arbeitsprinzipien der Gesundheitsförderung.
Evidenzbasierte Pflege:
Praxis und Theorie.
Pflegewissenschaft und Pflegeforschung.
Strategien und Methoden zur Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung:
Risikomanagement, Fehlermanagement, Beschwerdemanagement.
Pflegequalität und ihre Sicherung.
8. Semester (Kompetenzmodul 8):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – können auf Basis eines erweiterten Grundlagenwissens den beruflichen Verantwortungsbereich der Pflegefachassistenz erläutern und dementsprechend Maßnahmen umsetzen;
- – auf definierte Zielgruppen und Settings (psychisch kranke Menschen sowie Kinder und Jugendliche) bezogene, häufige Erkrankungen inklusive Symptomatik, Diagnostik und Therapie beschreiben und deren Relevanz im beruflichen Handlungsraum der Pflegefachassistenz erläutern;
- – auf definierte Zielgruppen und Settings (psychisch kranke Menschen) bezogene (medizinische) Pflegetechniken durchführen;
- – potenzielle Gefährdungen des Gesundheitszustandes erkennen und zielgruppenspezifisch situationsadäquat handeln;
- – einzelne (komplementäre) Pflegemaßnahmen im Bereich der Lebensaktivitäten sowie der psychosozialen Alltagsbegleitung und Milieugestaltung durchführen;
- – präventive Pflegemaßnahmen unter Anwendung von für den Fachbereich standardisierten Techniken, Konzepten und Hilfsmittel durchführen und deren Wirkung erkennen und beurteilen;
- – standardisierte Pflegemaßnahmen gemäß dem Kompetenzbereich der Pflegefachassistenz durchführen, Veränderungen erkennen und den jeweiligen Handlungsbedarf einschätzen;
- – Unterstützungs- und Entlastungsbedarf von pflegebedürftigen Menschen, sowie Angehörigen erkennen und sie unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen, Gewohnheiten und Lebensumstände alters-, entwicklungs- und bedürfnisgerecht fördern und in den Grundtechniken der Pflege instruieren;
- – (medizinische) Pflegetechniken unter Berücksichtigung der hygienischen Grundsätze fachgerecht durchführen, deren Wirkung sowie etwaige Nebenwirkungen beurteilen und etwaige erforderliche Maßnahmen setzen;
- – Notfälle und lebensbedrohliche Zustände erkennen und entsprechende Sofortmaßnahmen durchführen;
- – Fragen aus der Praxis anhand von Fachliteratur bearbeiten;
- – Aufgaben im Rahmen des Qualitäts- und Risikomanagements beschreiben;
- – Qualitätsstandards als Teil evidenzbasierten Handelns anwenden.
Lehrstoff:
Zielgruppenspezifische Pflege (psychisch kranke Menschen pflegen):
Spannungsfelder in der Pflege.
Selbst- und Fremdschutz.
Risikofaktoren und präventive Maßnahmen.
Pflegeinterventionen anhand ausgewählter Pflegephänomene.
Freiheitsbeschränkende Maßnahmen und Alternativen.
Zwangsmaßnahmen im Rahmen eines psychiatrischen Notfalls.
Entspannung und Entspannungsübungen.
Beschäftigungsangebote.
Auswirkungen von psychischen Erkrankungen auf das Familiensystem.
Medizinische Bedarfe bezogen auf die Zielgruppen und Settings (Pflege von psychisch kranken Menschen):
Häufige psychische Erkrankungen.
Gängige Medikamente.
Beobachtungs- und Dokumentationsschwerpunkte.
Freiheitsbeschränkende Maßnahmen.
Psychiatrische Notfallsituationen.
Selbst- und Fremdschutz.
Medizinische Bedarfe bezogen auf die Zielgruppen und Settings (Pflege von Kindern und Jugendlichen):
Häufige Erkrankungen im Fachbereich.
Gängige Medikamente.
Beobachtungs- und Dokumentationsschwerpunkte.
Impfen und Impfschema.
Therapeutische Positionierungen.
Einsatz von medizinischen Pflegetechniken und mögliche Komplikationen.
Alters- und entwicklungsgerechter Umgang.
Evidenzbasierte Pflege:
Praxis und Theorie.
Pflegewissenschaft und Pflegeforschung.
Strategien und Methoden zur Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung:
Situationsspezifische Anwendung von Standard Operating Procedures (SOP) und Standards.
Reflexion des eigenen Handelns.
Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung.
Risikomanagement, Fehlermanagement, Beschwerdemanagement.
Pflegequalität und ihre Sicherung.
V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9):
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – können auf Basis eines erweiterten Grundlagenwissens den beruflichen Verantwortungsbereich der Pflegefachassistenz erläutern und dementsprechend Maßnahmen umsetzen;
- – auf definierte Zielgruppen und Settings (Menschen mit palliativem Betreuungsbedarf und chronisch kranke Menschen) bezogene, häufige Erkrankungen inklusive Symptomatik, Diagnostik und Therapie beschreiben und deren Relevanz im beruflichen Handlungsraum der Pflegefachassistenz erläutern;
- – auf definierte Zielgruppen und Settings (Kinder und Jugendliche, Menschen mit palliativem Betreuungsbedarf und chronisch kranke Menschen) bezogene (medizinische) Pflegetechniken durchführen;
- – potenzielle Gefährdungen des Gesundheitszustandes erkennen und zielgruppenspezifisch situationsadäquat handeln;
- – einzelne (komplementäre) Pflegemaßnahmen im Bereich der Lebensaktivitäten sowie der psychosozialen Alltagsbegleitung und Milieugestaltung durchführen;
- – präventive Pflegemaßnahmen unter Anwendung von für den Fachbereich standardisierten Techniken, Konzepten und Hilfsmittel durchführen und deren Wirkung erkennen und beurteilen;
- – standardisierte Pflegemaßnahmen gemäß dem Kompetenzbereich der Pflegefachassistenz durchführen, Veränderungen erkennen und den jeweiligen Handlungsbedarf einschätzen;
- – Unterstützungs- und Entlastungsbedarf von pflegebedürftigen Menschen, sowie Angehörigen erkennen und sie unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen, Gewohnheiten und Lebensumstände alters-, entwicklungs- und bedürfnisgerecht fördern und in den Grundtechniken der Pflege instruieren;
- – (medizinische) Pflegetechniken unter Berücksichtigung der hygienischen Grundsätze fachgerecht durchführen, deren Wirkung sowie etwaige Nebenwirkungen beurteilen und etwaige erforderliche Maßnahmen setzen;
- – Notfälle und lebensbedrohliche Zustände erkennen und entsprechende Sofortmaßnahmen durchführen;
- – Fragen aus der Praxis anhand von Fachliteratur bearbeiten;
- – die Bedeutung von Forschungsergebnissen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität erörtern.
Lehrstoff:
Pflegetheoretische Grundlagen und Pflegeprozess:
Relevante Kriterien und Indikatoren zur Beurteilung der Wirksamkeit von Pflegeinterventionen.
Setting und zielgruppenspezifische Pflegetheorien und Modelle.
Setting und zielgruppenspezifische Assessmentinstrumente.
Setting und zielgruppenspezifische Pflegediagnosen.
Pflegeziele im Kontext der Lebensqualität.
Adhärenz.
Bewältigungsstrategien.
Kohärenzgefühl.
Setting und zielgruppenspezifische Pflegeplanung und Dokumentation.
Zielgruppenspezifische Pflege (Kinder- und Jugendliche pflegen):
Entwicklungsfördernde Konzepte.
Komplementäre Pflegemaßnahmen.
Chronische Erkrankungen bei Kindern.
Einbindung des Bezugssystems.
Pflegeinterventionen anhand ausgewählter Pflegephänomene.
Zeichen, Symptome, Verhaltensweisen und Abwehrreaktionen von kranken Kindern.
Alters- und entwicklungsgerechte Spielangebote.
Zielgruppenspezifische Pflege (Menschen mit palliativem Betreuungsbedarf pflegen):
Kriterien für den palliativen Versorgungsbedarf.
Schmerz- und Schmerzbeobachtung.
Pflegerische Maßnahmen zur Schmerzlinderung einschließlich komplementärer Maßnahmen.
Erhaltung der Lebensqualität.
Soziale, psychologische und spirituelle Aspekte.
Einbindung des Bezugssystems.
Zielgruppenspezifische Pflege (chronisch kranke Menschen pflegen):
Stadien des chronischen Krankheitsverlaufs.
Chronisches Schmerzerleben.
Auswirkungen auf das Familiensystem.
Pflegeinterventionen anhand ausgewählter Pflegephänomene.
Entlastungsangebote für An- und Zugehörige.
Medizinische Bedarfe bezogen auf die Zielgruppen und Settings (Pflege von Menschen mit palliativem Betreuungsbedarf):
Häufige progredient verlaufende Erkrankungen.
Einsatz von Arzneimitteln nach dem Suchtmittelgesetz.
Who-Empfehlung Zur Schmerztherapie.
Methode der patientengesteuerten Analgesie.
Durchführung Medizinischer Pflegetechniken (Insbesondere Therapeutische Positionierungen).
Exulzerierende Wunden.
Medizinische Notfälle.
Risiken und Regelwidrigkeiten bei der Verabreichung von Paenteralen Arzneimitteln und Flüssigkeiten.
Medizinische Bedarfe bezogen auf die Zielgruppen und Settings (Pflege von Menschen mit chronischen Erkrankungen):
Häufige Chronische Erkrankungen und Syndrome (insbesondere chronisch-obstruktive Lungenerkrankung – COPD, venöse und arterielle Verschlusskrankheit, chronisches Schmerzsyndrom).
Standardisierte diagnostische Programme wie BIA – bioelektrische Impedanzanalyse und Lungenfunktionstest.
Tracheostoma und Absaugen (samt Komplikationen und Sofortmaßnahmen).
Gabe von Sauerstoff.
Versorgung chronischer Wunden.
Versorgung von liegenden Magensonden.
Medizinische Pflegetechniken anhand von ausgewählten Pflegephänomenen und medizinischen Diagnosen.
Praktische Aufgaben im Rahmen des Wissenstransfers:
Informationsübernahme und -weitergabe (zB Dienstübergabe).
Instruktion von An- und Zugehörigen.
Mitwirkung bei der Ausbildung von Auszubildenden der Pflegeassistenz (PA) und Pflegefachassistenz (PFA).
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – können auf Basis eines erweiterten Grundlagenwissens den beruflichen Verantwortungsbereich der Pflegefachassistenz erläutern und dementsprechend Maßnahmen umsetzen;
- – auf definierte Zielgruppen und Settings (Menschen mit akuten Erkrankungen) bezogene, häufige Erkrankungen inklusive Symptomatik, Diagnostik und Therapie beschreiben und deren Relevanz im beruflichen Handlungsraum der Pflegefachassistenz erläutern;
- – auf definierte Zielgruppen und Settings (Menschen mit akuten Erkrankungen) bezogene (medizinische) Pflegetechniken durchführen;
- – potenzielle Gefährdungen des Gesundheitszustandes erkennen und zielgruppenspezifisch situationsadäquat handeln;
- – einzelne (komplementäre) Pflegemaßnahmen im Bereich der Lebensaktivitäten sowie der psychosozialen Alltagsbegleitung und Milieugestaltung durchführen;
- – präventive Pflegemaßnahmen unter Anwendung von für den Fachbereich standardisierten Techniken, Konzepten und Hilfsmittel durchführen und deren Wirkung erkennen und beurteilen;
- – standardisierte Pflegemaßnahmen gemäß dem Kompetenzbereich der Pflegefachassistenz durchführen, Veränderungen erkennen und den jeweiligen Handlungsbedarf einschätzen;
- – Unterstützungs- und Entlastungsbedarf von pflegebedürftigen Menschen, sowie Angehörigen erkennen und sie unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen, Gewohnheiten und Lebensumstände alters-, entwicklungs- und bedürfnisgerecht fördern und in den Grundtechniken der Pflege instruieren;
- – (medizinische) Pflegetechniken unter Berücksichtigung der hygienischen Grundsätze fachgerecht durchführen, deren Wirkung sowie etwaige Nebenwirkungen beurteilen und etwaige erforderliche Maßnahmen setzen;
- – Notfälle und lebensbedrohliche Zustände erkennen und entsprechende Sofortmaßnahmen durchführen;
- – Fragen aus der Praxis anhand von Fachliteratur bearbeiten;
- – die Bedeutung von Forschungsergebnissen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität erörtern.
Lehrstoff:
Pflegetheoretische Grundlagen und Pflegeprozess:
Konzeptionelle Grundlagen der Pflege.
Assessmentinstrumente, insbesondere Risikoassessment.
Systematische Biografiearbeit.
Relevante Kriterien und Indikatoren zur Beurteilung der Wirksamkeit von Pflegeinterventionen bezogen auf unterschiedliche Zielgruppen und Settings:
Hochbetagte Menschen pflegen.
Menschen mit Behinderung pflegen.
Menschen mit palliativem Betreuungsbedarf pflegen.
Kinder- und Jugendliche pflegen.
Psychisch kranke Menschen pflegen.
Chronisch kranke Menschen pflegen.
Akut kranke Menschen pflegen.
Zielgruppenspezifische Pflege (Pflege von Menschen mit akuten Erkrankungen):
Spezifische Bedürfnisse im Setting Krankenhaus.
Nosokomiale Infektionen.
Körperliche, psychische und soziale Auswirkungen von akuten Erkrankungen.
Pflegeinterventionen anhand ausgewählter Pflegephänomene im Kontext von akuten Erkrankungen.
Sammeln und Bearbeiten von biografischen und sensobiografischen Informationen.
Arbeiten im multiprofessionellen Team.
Pflege als Disziplin der Interaktion.
Medizinische Bedarfe bezogen auf die Zielgruppen und Settings (Pflege von Menschen mit akuten Erkrankungen):
Häufige Erkrankungen (insbesondere urologischen und gynäkologischen Ursprungs).
Verletzungen und unfallchirurgische Versorgung.
Überwachung medizinscher Basisdaten.
Beobachtungs- und Dokumentationsschwerpunkte im Fachbereich.
Durchführung standardisierter diagnostischer Programme (Insbesondere Elektrokardiogramm – EKG und Elektroenzephalogramm – EEG).
Medikamentenmanagement und Suchtmittelgebarung.
Paenterale Infusionstherapie und Blutabnahme aus der Vene.
Notfallsituationen.
Prä- und postoperative Situationen.
Therapieinduzierte Nebenwirkungen und Komplikationen.
Medizinische Pflegetechniken anhand von ausgewählten Pflegephänomenen und medizinischen Diagnosen.
Demenzielle Erkrankungen.
Nosokomiale Infektionen.
Notfallsituationen (zB Regelwidrigkeiten bei der Verabreichung von Arzneimitteln bzw. Flüssigkeiten, therapieinduzierte Nebenwirkungen und Komplikationen).
Psychische und physische Übergriffe.
Praktische Aufgaben im Rahmen des Wissenstransfers:
Informationsübernahme und -weitergabe (zB Dienstübergabe, Pflegebericht).
Instruktion von An- und Zugehörigen.
Mitwirkung bei der Ausbildung von Auszubildenden der Pflegeassistenz (PA) und Pflegefachassistenz (PFA).
Evidenzbasierte Pflege:
Praxis und Theorie.
Pflegewissenschaft und Pflegeforschung.
Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Pflege anhand von Fallbeispielen.
Berufs- und Fachentwicklung in der Pflege:
Aktuelle und zukünftige Berufsfelder in der Pflege.
5a.2 BERUFSSPEZIFISCHE PRAXIS (PFLICHTPRAKTIKUM)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Praxis anwenden;
- – die Berufsrealität kritisch-konstruktiv anerkennen und sich darauf einstellen;
- – das eigene Handeln kritisch reflektieren und eigene Grenzen beachten;
- – die im Berufsalltag anfallenden Tätigkeiten und Aufgaben in höchstmöglicher Eigenverantwortlichkeit und Professionalität ausführen;
- – Arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich planen, koordinieren, durchführen, dokumentieren und evaluieren;
- – mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kooperieren und Teamarbeit aktiv (mit-)gestalten.
- – Klientinnen und Klienten, An- und Zugehörige sowie andere Berufsangehörige in Fragen der Pflege und Sozialbetreuung ihrem Kompetenzbereich entsprechend instruieren, anleiten, beraten oder schulen.
Lehrstoff:
Hospitieren und selbstständiges Praktizieren in unterschiedlichen Organisationen des Gesundheits- und Sozialbereichs (in Einrichtungen und im privaten Umfeld).
Durchführung und Reflexion der Tätigkeiten in der Pflege.
Pflege von alten Menschen, Menschen mit Behinderung, psychisch kranken Menschen, akut oder chronisch kranken Menschen, Menschen mit Bedarf an Palliativ Care, Kindern, Familien.
Beobachtung, Planung, Durchführung, Evaluierung und Dokumentation.
Transfer und Festigung fachtheoretischer Kenntnisse.
Maßnahmen der Qualitätsentwicklung.
Durchführen von konzeptiven und planerischen Aufgaben.
Planung, Durchführung und Evaluierung von Projekten.
Arbeiten im Team.
Interdisziplinarität, Multiprofessionalität.
Instruktion, Anleitung, Schulung, Beratung.
Praktikumsbereiche:
Die Praktika sind jeweils in den berufsrechtlich definierten Bereichen zu absolvieren. Praktikumsbereiche in der Fachrichtung Pflege (Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz):
- – Einrichtungen und Organisationen im Gesundheitswesen (ambulanter und stationärer Akutbereich, Rehabilitation) sowie
- – Einrichtungen und Organisationen im Sozialbereich, sofern die Menschen einen Pflegebedarf haben.
Zeitlicher Rahmen und Ablauf:
Pflichtpraktikum während des Unterrichtsjahres:
Im I. bis III. Jahrgang sind Pflichtpraktika im Ausmaß von jeweils 5 Jahreswochenstunden zu absolvieren, wobei diese gemäß den schulautonomen Bestimmungen reduziert werden können.
Im IV. und V. Jahrgang sind Pflichtpraktika im Ausmaß von jeweils 6 Jahreswochenstunden zu absolvieren.
Alle Pflichtpraktika vom I. bis V. Jahrgang zählen zur Berufsausbildung und umfassen insgesamt 918 Stunden. Eine Praktikumsstunde umfasst 60 Minuten.
Die berufsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Pflichtpraktika sind zu beachten.
Pflichtpraktikum in den Ferien:
Zwischen dem III. und IV. Jahrgang ist ein Pflichtpraktikum im Ausmaß von 15 Wochen (600 Stunden) zu absolvieren. Zwischen dem IV. und V. Jahrgang ist ein Pflichtpraktikum im Ausmaß von 5 Wochen (200 Stunden) zu absolvieren.
Diese Pflichtpraktika zählen zur Berufsausbildung und umfassen insgesamt 800 Stunden. Eine Praktikumsstunde umfasst 60 Minuten, eine Praktikumswoche umfasst 40 Stunden.
In begründeten Fällen sind Praktika auch in anderen Ferien als den Hauptferien zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.
Die berufsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Pflichtpraktika sind zu beachten.
Praktische Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen – Allgemeine Bestimmungen:
Um den Kompetenzerwerb und die für das professionelle Handeln nötige Herausbildung von Eigenständigkeit und Eigenverantwortlich bestmöglich zu unterstützen, ist rund ein Viertel der Gesamtstunden der praktischen Ausbildung zugeordnet (insgesamt 1.718 Stunden). Die lehrplanmäßig vorgesehene Anzahl an Pflichtpraktikumsstunden übersteigt das gemäß den berufsrechtlichen Bestimmungen notwendige Stundenausmaß, um insbesondere am Beginn der Ausbildung (im I. und II. Jahrgang) ein gezieltes Heranführen an die Herausforderungen des Berufsfeldes zu ermöglichen.
Gemäß den berufsrechtlichen Bestimmungen sind in der Pflegefachassistenz insgesamt mindestens 1.060 Stunden Praktikum zu absolvieren (530 Stunden auf Niveau Pflegeassistenz, 530 Stunden auf Niveau Pflegefachassistenz).
Verteilung der Stunden in der Fachrichtung Pflege:
Für die Ausbildung zur Pflegeassistenz sind mindestens drei Praktika (an mindestens zwei unterschiedlichen Praktikumsstellen) im Umfang von insgesamt 505 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen mindestens 160 Stunden auf den Akutbereich und mindestens 160 Stunden auf den Langzeitbereich. Weiters ist ein Wahlpraktikum im Umfang von mindestens 185 Stunden im Akut- oder Langzeitbereich zu absolvieren. Weitere 25 Stunden sind dem Theorie-Praxis-Transfer einschließlich der Praktikumsreflexion zugeordnet. Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung mindestens 530 Stunden.
Für die Ausbildung zur Pflegefachassistenz sind nach Abschluss der Pflegeassistenz mindestens drei weitere Praktika (an mindestens zwei unterschiedlichen Praktikumsstellen) im Umfang von insgesamt 480 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen mindestens 160 Stunden auf den Akutbereich und mindestens 160 Stunden auf den Langzeitbereich. Weiters ist ein Wahlpraktikum im Umfang von mindestens 160 Stunden im Akut- oder Langzeitbereich zu absolvieren. Weitere 50 Stunden sind dem Theorie-Praxis-Transfer einschließlich der Praktikumsreflexion zugeordnet. Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung 530 Stunden.
5a.3 FACHPRAKTISCHES SEMINAR
I. Jahrgang:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden;
- – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden;
- – den persönlichen Lernprozess und ihre vorhandenen Ressourcen reflektieren und den für das Lernen individuellen Handlungsbedarf sowie die dafür notwendigen Schritte ableiten;
- – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösungsmechanismen und Handlungsstrategien entwickeln;
- – Zusammenhänge im Bereich des deklarativen Wissens verstehen und unterschiedliche Fähigkeiten bzw. Fertigkeiten nutzen, um komplexe Aufgabenstellungen zu lösen.
Lehrstoff:
Themenbezogene Fallbeispiele.
Rollenspiele.
Aufstellungen.
Fallbesprechungen.
Ressourcenorientierung.
Lernen und Lernprozess.
Theorie-Praxis-Transfer.
Methodentraining.
II. Jahrgang:
3. Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden;
- – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden;
- – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln;
- – (medizinische) Pflegetechniken fachgerecht durchführen;
- – (medizinische) Pflegetechniken in Fallsituationen anwenden.
Lehrstoff:
Themenbezogene Fallbeispiele.
Rollenspiele.
Aufstellungen.
Fallbesprechungen.
Ressourcenorientierung.
Lernen und Lernprozess.
Theorie-Praxis-Transfer.
Methodentraining bzw. Techniktraining, insbesondere:
Angewandte Hygiene.
Positionierungen.
Sexualhygiene.
Erhebung medizinischer Basisdate.
Medikamentenmanagement.
4. Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden;
- – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden;
- – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln;
- – (medizinische) Pflegetechniken fachgerecht durchführen;
- – (medizinische) Pflegetechniken in Fallsituationen anwenden.
Lehrstoff:
Themenbezogene Fallbeispiele.
Rollenspiele.
Aufstellungen.
Fallbesprechungen.
Ressourcenorientierung.
Lernen und Lernprozess.
Theorie-Praxis-Transfer.
Methodentraining bzw. Techniktraining, insbesondere:
Erhebung medizinischer Basisdaten (inklusive Point of Care).
Beobachtungen und deren Weiterleitung.
Prä- und postoperative Pflege.
III. Jahrgang:
5. Semester (Kompetenzmodul 5):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden;
- – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden;
- – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln;
- – (medizinische) Pflegetechniken fachgerecht durchführen;
- – (medizinische) Pflegetechniken in Fallsituationen anwenden.
Lehrstoff:
Themenbezogene Fallbeispiele.
Rollenspiele.
Aufstellungen.
Fallbesprechungen.
Ressourcenorientierung.
Lernen und Lernprozess.
Theorie-Praxis-Transfer.
Methodentraining bzw. Techniktraining, insbesondere:
Physikalische Maßnahmen (zB im Rahmen der Schmerzbehandlung).
Blutabnahme.
Kompressionsverband.
Absaugen.
Anwendung von Medizinprodukten.
Sturzprävention.
Flüssigkeitsaufnahme und Flüssigkeitsbilanz.
6. Semester (Kompetenzmodul 6):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden;
- – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden;
- – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln;
- – (medizinische) Pflegetechniken fachgerecht durchführen;
- – (medizinische) Pflegetechniken in Fallsituationen anwenden.
Lehrstoff:
Themenbezogene Fallbeispiele.
Rollenspiele.
Aufstellungen.
Fallbesprechungen.
Ressourcenorientierung.
Lernen und Lernprozess.
Theorie-Praxis-Transfer.
Methodentraining bzw. Techniktraining, insbesondere:
Beobachtungen bei Fehl- und Mangelernährung.
Flüssigkeitsdefizit.
Sondenernährung.
Stomaversorgung.
Mikro- und Einmalklistiere.
Akutmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Zuständen.
IV. Jahrgang:
7. Semester (Kompetenzmodul 7):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden;
- – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden;
- – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln;
- – (medizinische) Pflegetechniken fachgerecht durchführen;
- – (medizinische) Pflegetechniken in Fallsituationen anwenden.
Lehrstoff:
Themenbezogene Fallbeispiele.
Rollenspiele.
Aufstellungen.
Fallbesprechungen.
Ressourcenorientierung.
Lernen und Lernprozess.
Theorie-Praxis-Transfer.
Methodentraining bzw. Techniktraining, insbesondere:
Freiheitsbeschränkende Maßnahmen.
Präventive Maßnahmen bei psychischen Erkrankungen.
Bewegung und Mobilität im Kontext von Behinderung.
Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen.
Ergonomie und Kinästhetik.
Achtsamkeitstraining.
8. Semester (Kompetenzmodul 8):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden;
- – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden;
- – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln;
- – (medizinische) Pflegetechniken fachgerecht durchführen;
- – (medizinische) Pflegetechniken in Fallsituationen anwenden.
Lehrstoff
Themenbezogene Fallbeispiele.
Rollenspiele.
Aufstellungen.
Fallbesprechungen.
Ressourcenorientierung.
Lernen und Lernprozess.
Theorie-Praxis-Transfer.
Methodentraining bzw. Techniktraining.
V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9):
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden;
- – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden;
- – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln;
- – (medizinische) Pflegetechniken fachgerecht durchführen;
- – (medizinische) Pflegetechniken in Fallsituationen anwenden.
Lehrstoff:
Themenbezogene Fallbeispiele.
Rollenspiele.
Aufstellungen.
Fallbesprechungen.
Ressourcenorientierung.
Lernen und Lernprozess.
Theorie-Praxis-Transfer.
Methodentraining bzw. Techniktraining.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden;
- – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden;
- – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln;
- – (medizinische) Pflegetechniken fachgerecht durchführen;
- – (medizinische) Pflegetechniken in Fallsituationen anwenden.
Lehrstoff:
Themenbezogene Fallbeispiele.
Rollenspiele.
Aufstellungen.
Fallbesprechungen.
Ressourcenorientierung.
Lernen und Lernprozess.
Theorie-Praxis-Transfer.
Methodentraining bzw. Techniktraining.
5b. Fachrichtung Sozialbetreuung
5b.1 BERUFSSPEZIFISCHE BILDUNG II
Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit
IV. Jahrgang:
7. Semester (Kompetenzmodul 7):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das Berufsbild und die Arbeitsfelder der Altenarbeit erläutern;
- – alte Menschen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes in Alltagssituationen bedürfnisorientiert begleiten;
- – sich als Konsument verantwortungsbewusst und umweltbewusst verhalten und einen Haushalt rationell und unter Beachtung ökologischer Aspekte führen;
- – die Entscheidungs- und Handlungsautonomie der Klientinnen und Klienten bei der Haushaltsführung fördern;
- – psychosoziale Herausforderungen von alternden Menschen beschreiben und Vorschläge für geeignete Begleitung entwickeln und begründen;
- – die Lebensqualität alter Menschen unter Berücksichtigung des Prinzips der Selbstbestimmung erhalten und fördern;
- – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Altenarbeit betreffen, erkennen und beschreiben;
- – Angehörige und freiwillige Helferinnen und Helfer entlasten und begleiten;
- – Projekte eigenverantwortlich im Sinne von Normalisierung, Selbstbestimmung und Empowerment im Lebensbereich Alltagsgestaltung, Freizeit und Bildung planen, durchführen und evaluieren.
Lehrstoff:
Themenfeld Altenarbeit als Profession (Fachniveau):
Berufliche Identität des Sozialbetreuers bzw. der Sozialbetreuerin – Schwerpunkt Altenarbeit.
Prozessorientiertes Arbeiten in der Altenarbeit.
Personenzentrierte Grundhaltung.
Prozessorientierte Dokumentation im Sozialbetreuungsprozess.
Situationsadäquates Anleiten, Begleiten und Beraten von alten Menschen.
Unterstützung bei der Begleitung von An- und Zugehörigen.
Besondere Herausforderungen für Betreute und Betreuende.
Themenfeld Methoden und Handlungsansätze (Fachniveau):
Strukturierung des Alltags, Bedeutung von Aktivität und Entspannung.
Rollen, Aufgaben und Interessen, die sich verändern.
Altern und zugrundeliegende Bedürfnisse.
Einführung in die Methodik und Didaktik in der Arbeit mit alten Menschen.
Aktivierung und kreative Gestaltung mit alten Menschen.
8. Semester (Kompetenzmodul 8):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – alte Menschen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes in Alltagssituationen bedürfnisorientiert begleiten;
- – die Lebensqualität alter Menschen unter Berücksichtigung des Prinzips der Selbstbestimmung erhalten und fördern;
- – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Altenarbeit betreffen, erkennen und beschreiben;
- – die Grundlagen dementieller Entwicklungen im Hinblick auf Entstehung, Verlauf und Diagnose beschreiben;
- – mehrere herausfordernde Verhaltensweisen bei Demenz und anderen Alterskrankheiten benennen und adäquate Maßnahmen vorschlagen;
- – Angehörige und freiwillige Helferinnen und Helfer entlasten und begleiten;
- – Projekte eigenverantwortlich im Sinne von Normalisierung, Selbstbestimmung und Empowerment im Lebensbereich Alltagsgestaltung, Freizeit und Bildung planen, durchführen und evaluieren.
Lehrstoff:
Themenfeld Lebenswelten und Lebensdimensionen (Fachniveau):
Erleben von physischen, psychischen, sozialen und spirituellen Veränderungen.
Alltagsmanagement und Haushaltsökonomie:
Haushaltsorganisation (Pflege und Instandhaltung von Bekleidung, Wäsche und Wohnräumen).
Hygiene, Umweltschutz, Unfallverhütung, Arbeitssicherheit.
Wohnraumanpassung und Planung für ein barrierefreies Leben.
Alltagsstrukturierung.
Kindgerechtes Wohnen, altersgerechtes Wohnen, behindertengerechtes Wohnen.
Umgang mit Lebensmitteln, Esskultur.
Haushaltsbudget.
Förderung und Erhaltung der Selbstständigkeit der betreuten Personen im Haushalt.
Betreuung im multikulturellen Kontext.
Einführung in die Biografiearbeit.
Sexualität im Alter.
Angehörigenarbeit.
Themenfeld Zielgruppenspezifische Herausforderungen (Fachniveau):
Physiologische, psychische und soziale Veränderungen im Alter.
Geriatrische und gerontopsychiatrische Krankheitsbilder und deren Folgen.
Demenz.
Assessment-Instrumente als Grundlage für Betreuungsprozesse.
Grundlagen palliativer Betreuung.
V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9):
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – über das Niveau der Fachausbildung hinausgehend Konzepte und Projekte eigenverantwortlich entwickeln, durchführen und evaluieren;
- – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Altenarbeit betreffen, erkennen und beschreiben;
- – ihre erworbenen Kompetenzen bei der Koordination und der fachlichen Anleitung von An- und Zugehörigen, Praktikantinnen und Praktikanten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und freiwilligen Helferinnen und Helfern in Fragen der Sozialbetreuung anwenden;
- – Kommunikationsangebote für Menschen mit Demenz in verschiedenen Phasen vorschlagen;
- – die Möglichkeiten der fachlichen Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebotes der Organisation/Einrichtung und Maßnahmen sowie Prozesse der Qualitätsentwicklung für sich nutzen.
Lehrstoff:
Themenfeld Altenarbeit als Profession (Diplomniveau):
Berufsidentität.
Empowerment und Selbstbestimmung.
Besondere Herausforderungen für Betreute und Betreuende – Vertiefung.
Maßnahmen der Psychohygiene.
Theorien und Übungen zur Stärkung von Schlüsselkompetenzen wie Empathie, Frustrationstoleranz, Reflexionsvermögen.
Case- und Schnittstellenmanagement.
Modelle der Krisenintervention (bei Verwahrlosung, Suizidgefährdung etc.).
Konfliktlösungsstrategien.
Konzeptentwicklung.
Koordination und fachliche Anleitung bzw. Begleitung von allen an der Sozialbetreuung beteiligten Personen.
Koordination und Begleitung von Ehrenamtlichen.
Begleitung An- und Zugehöriger.
Maßnahmen und Prozesse der Qualitätsentwicklung.
Themenfeld Methoden und Handlungsansätze (Diplomniveau):
Methodik und Didaktik in der Arbeit mit alten Menschen – Vertiefung.
Gerontopsychologie.
Geragogik.
Personenzentrierte Planung und Gestaltung des Lebensalltags.
Wohnformen und altersgerechtes Wohnen (Wohnumgebung).
Altersgerechte Ernährung.
Aktivierung und kreative Gestaltung mit alten Menschen – Vertiefung.
Kognitive Aktivierung.
Psychomotorik und Remobilisation.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – über das Niveau der Fachausbildung hinausgehend Konzepte und Projekte eigenverantwortlich entwickeln, durchführen und evaluieren;
- – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Altenarbeit betreffen, erkennen und beschreiben;
- – die Grundsätze der kultursensiblen Betreuung im Kontext der Altenarbeit erläutern;
- – die Bedeutung des interdisziplinären und multiprofessionellen Arbeitens beschreiben und ihre Rolle im Team definieren.
Lehrstoff:
Themenfeld Lebenswelten und Lebensdimensionen (Diplomniveau):
Kultursensible Betreuung.
Betreuungs- und Wohnmodelle und komplementäre Ansätze.
Interdisziplinäres Arbeiten.
Aggression und Gewalt im Lebensumfeld des alten Menschen.
Themenfeld Zielgruppenspezifische Herausforderungen (Diplomniveau):
Vertiefende Auseinandersetzung mit physiologischen, pathologischen, psychischen und sozialen Veränderungen.
Geriatrische und gerontopsychiatrische Rehabilitations- und Betreuungskonzepte.
Beratung und Beschaffung von adäquaten Hilfsmitteln und deren Organisation (Behörden und Versicherungswege).
Krisenintervention bei akuten geriatrischen Erkrankungen.
Palliative Begleitung aus multiprofessioneller Sicht.
Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit
IV. Jahrgang:
7. Semester (Kompetenzmodul 7):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das Berufsbild sowie die Arbeitsfelder der Behindertenarbeit erläutern;
- – zentrale Aspekte des Menschenbildes, welches der Arbeit mit Menschen mit Behinderung zugrundliegt, erläutern sowie die eigene Haltung reflektiert beschreiben;
- – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Behindertenarbeit betreffen, erkennen und beschreiben;
- – konkrete Tätigkeiten und Maßnahmen der Begleitung, Betreuung, Anleitung, Anregung, Förderung und Assistenz von Menschen mit Beeinträchtigungen durchführen.
Lehrstoff:
Themenfeld Behindertenarbeit als Profession (Fachniveau):
Begriff „Behinderung“:
Verständnis von Behinderung im Wandel der Zeit.
Behinderung als soziales Konstrukt.
Klassifikation nach der internationalen Klassifizierung ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health).
Unterschiedliche Menschenbilder und Verständnisweisen.
Leitideen:
Normalisierung, Integration, Inklusion, Sozialraumorientierung.
Empowerment, Selbstbestimmung, Selbstvertretung.
Teilhabe, Nicht-Diskriminierung.
Barrierefreiheit.
Menschenrechtsbasierte Sozialbetreuung.
Kultursensible Sozialbetreuung.
Tätigkeitsfelder sozialbetreuerischen Handelns:
Beraten, Betreuen, Unterstützen, Anleiten, Assistieren, Fördern, Bilden.
Beziehungsgestaltung, Aspekte von Nähe und Distanz.
Spannungsfeld Beobachtung und Interpretation.
Themenfeld Methoden und Handlungsansätze (Fachniveau):
Barrierefreie Kommunikation, einfache Sprache:
Leicht verständliche Sprache (Konzepte und deren Anwendung).
Schriftliche Informationen verständlich formulieren.
Universelles Design (Art. 2 UN‑Behindertenrechtskonvention – UN-BRK).
Basale Begleitung:
Konzepte der basalen Begleitung (zB Sensomotorische Kooperation, Basale Stimulation, Basale Kommunikation, Tonischer Dialog).
Teilhabeassistenz.
Wahrnehmungsstörungen (Formen und Auswirkungen).
Wahrnehmungsförderung.
Unterstützte Kommunikation (UK):
Bedeutung der UK für die soziale Teilhabe.
Zusammenhang zwischen Kommunikation, Teilhabe und Selbstbestimmung.
Überblick über körpereigene, elektronische und nichtelektronische Hilfsmittel und deren Einsatz.
Spezielle Methoden:
Biografiearbeit.
TEACCH-Ansatz (Treatment and Education for Autistic and related Communication handicapped Children).
Spiel- und Erlebnispädagogik.
Kinästhetik.
Systemisches Arbeiten.
Dokumentieren, Berichten und Evaluieren:
Dokumentationsformen.
Beobachtungshilfen, Einschätzungsskalen.
Einfache Evaluationsinstrumente.
Therapeutische Angebote:
Funktionale Therapieangebote (Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie).
Psychotherapieformen im Sinne des Psychotherapiegesetzes.
8. Semester (Kompetenzmodul 8):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – in den Lebenswelten der Menschen mit Behinderungen zeitgemäße Unterstützungsangebote anbieten;
- – personenzentriert und entwicklungsorientiert Beziehung gestalten;
- – ihre Handlungskompetenz in den spezifischen Bedarfslagen der von ihnen unterstützten Menschen belegen;
- – pflegerische Handlungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Pflegeassistenz in die pädagogische Betreuung und Begleitung integrieren;
- – sich als Konsument verantwortungsbewusst und umweltbewusst verhalten und einen Haushalt rationell und unter Beachtung ökologischer Aspekte führen;
- – die Entscheidungs- und Handlungsautonomie der Klientinnen und Klienten bei der Haushaltsführung fördern.
Lehrstoff:
Themenfeld Lebenswelten und Lebensdimensionen (Fachniveau):
Lebenswelt Wohnen:
Wohnen als elementares Bedürfnis.
Wohn- und Unterstützungsangebote im Sozialraum und in der Sozialwirtschaft.
Wohnraumgestaltung, Wohnraumanpassung und Planung für barrierefreies Leben.
Alltagsmanagement und Haushaltsökonomie:
Haushaltsorganisation (Pflege und Instandhaltung von Bekleidung, Wäsche und Wohnräumen).
Hygiene, Umweltschutz, Unfallverhütung, Arbeitssicherheit.
Alltagsstrukturierung.
Umgang mit Lebensmitteln, Esskultur.
Haushaltsbudget.
Förderung und Erhaltung der Selbstständigkeit der betreuten Personen im Haushalt.
Lebenswelt Freizeit und Kultur:
Freizeitbedürfnisse und Freizeitgestaltung in unterschiedlichen Lebensphasen (zB Urlaub, Ferienaktionen, Ruhestand).
Feste, Feiern, Rituale gestalten und feiern.
Bewegung und Sport (Behindertensport, integrative Sportangebote, Outdoor-Konzepte, Motopädagogik und Psychomotorik).
Musik, Tanz, Kultur (Angebote im Sozialraum, Teilhabemöglichkeiten, exemplarische Übung).
Digitale Medien (Anwendungsmöglichkeiten wie Tablets und Smartphones, kritische Beurteilung, Gefahren).
Leben in sozialen Bezügen:
Familie, Angehörige und Umfeld.
Spezielle Situation betroffener Familien.
Systemische Sichtweise.
Unterstützungsmöglichkeiten im Sozialraum bzw. in der Sozialwirtschaft.
Sexualität:
Psychosexuelle Entwicklung.
Aufklärung, Methodik Aufklärung.
Partnerschaft, Elternschaft.
Sexualisierte Gewalt bei Menschen mit Behinderungen und präventive Maßnahmen.
Themenfeld Zielgruppenspezifische Herausforderungen (Fachniveau):
Menschen mit herausforderndem Verhalten:
Beispiele und mögliche Ursachen, Erklärungstheorien.
Aggression und Verweigerung.
Formen der Gewalt.
Verhaltensweisen wahrnehmen, verstehen und reagieren.
Unterstützungsmanagement (pädagogische Maßnahmen und therapeutische Möglichkeiten).
Menschen mit Behinderung im Alter:
Lebensformen im Alter.
Dementielle Entwicklung (Herausforderung für das soziale Umfeld, Anpassung des Umfeldes, der Erwartungen, der Haltung).
Stadienspezifische Unterstützungsmöglichkeiten.
Menschen mit psychosozialen Problemen:
Sozialpsychiatrische Grundlagen.
Vertiefende Aspekte der Psychopathologie, Krankheitsbilder.
Sozialbetreuung in stationären und teilstationären Lebensformen.
Dualdiagnosen (psychische Störung und kognitive Beeinträchtigung).
Suchtproblematik.
V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9):
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – auf Basis ihrer vertieften Ausbildung ihre Betreuungsaufgaben mit höherer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit ausführen;
- – in der Betreuung von Menschen mit spezifischen Beeinträchtigungen im Lernen, in der Kommunikation, in der Mobilität, in den Sinnesfunktionen usw. adäquate Methoden anwenden und entsprechende Strategien umsetzen;
- – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Behindertenarbeit betreffen, erkennen und beschreiben;
- – konzeptive und planerische Aufgaben betreffend die Gestaltung der Betreuungsarbeit wahrnehmen;
- – Koordination und fachliche Anleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Praktikantinnen und Praktikanten in Fragen der Sozialbetreuung sowie Leitungsfunktionen in Teams übernehmen.
Lehrstoff:
Themenfeld Behindertenarbeit als Profession (Diplomniveau):
Begriff „Behinderung“:
Gesellschaft und Behinderung.
Menschenbilder und Verständnisweisen.
Stigmatisierung und Diskriminierung.
Leitideen:
Normalisierung, Integration, Inklusion, Sozialraumorientierung.
Empowerment, Selbstbestimmung, Selbstvertretung.
Teilhabe, Nicht-Diskriminierung.
Barrierefreiheit.
Menschenrechtsbasierte Sozialbetreuung.
Kultursensible Sozialbetreuung.
Tätigkeitsfelder sozialbetreuerischen Handelns:
Beraten, Betreuen, Unterstützen, Anleiten, Assistieren, Fördern, Bilden.
Beziehungsgestaltung, Aspekte von Nähe und Distanz.
Spannungsfeld Beobachtung und Interpretation.
Themenfeld Methoden und Handlungsansätze (Diplomniveau):
Barrierefreie Kommunikation, einfache Sprache:
Leicht verständliche Sprache (Konzepte und deren Anwendung).
Schriftliche Informationen verständlich formulieren.
Universelles Design (Art. 2 UN‑Behindertenrechtskonvention – UN-BRK).
Basale Begleitung:
Konzepte der basalen Begleitung (zB Sensomotorische Kooperation, Basale Stimulation, Basale Kommunikation, Tonischer Dialog).
Teilhabeassistenz.
Wahrnehmungsstörungen (Formen und Auswirkungen).
Wahrnehmungsförderung.
Anwendung von Unterstützter Kommunikation (UK):
Erfassen der kommunikativen Bedürfnisse und Möglichkeiten einer Person mit keiner bzw. geringer sprachlicher Ausdrucksmöglichkeit.
Planen der Anwendung von Hilfsmitteln zur Erweiterung kommunikativer Möglichkeiten.
Spezielle Methoden:
Biografiearbeit.
TEACCH-Ansatz (Treatment and Education for Autistic and related Communication handicapped Children).
Spiel- und Erlebnispädagogik.
Kinästhetik.
Systemisches Arbeiten.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – auf Basis ihrer vertieften Ausbildung ihre Betreuungsaufgaben mit höherer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit ausführen;
- – in der Betreuung von Menschen mit spezifischen Beeinträchtigungen im Lernen, in der Kommunikation, in der Mobilität, in den Sinnesfunktionen usw. adäquate Methoden anwenden und entsprechende Strategien umsetzen;
- – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Behindertenarbeit betreffen, erkennen und beschreiben;
- – konzeptive und planerische Aufgaben betreffend die Gestaltung der Betreuungsarbeit wahrnehmen;
- – Koordination und fachliche Anleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Praktikantinnen und Praktikanten in Fragen der Sozialbetreuung sowie Leitungsfunktionen in Teams übernehmen
- – das soziale Netzwerk eines Menschen mit Behinderung erfassen und Betreuungsangebote entsprechend systemisch ausrichten;
- – Menschen mit Behinderung in Fragen von Sexualität, Partnerschaft und Elternschaft beraten;
- – für Menschen mit herausforderndem Verhalten adäquate Betreuungsangebote definieren;
- – spezielle Methoden der Betreuung zielgruppenorientiert anwenden;
- – die Grundlagen der Sozialpsychiatrie erläutern und Betreuungsangebote für Menschen mit psychosozialen Problemen benennen.
Lehrstoff:
Themenfeld Lebenswelten und Lebensdimensionen (Diplomniveau):
Lebenswelt Wohnen:
Wohnen als elementares Bedürfnis.
Wohn- und Unterstützungsangebote im Sozialraum und in der Sozialwirtschaft.
Wohnraumgestaltung, Wohnraumanpassung und Planung für barrierefreies Leben.
Alltagsgestaltung und Haushalt, Hilfsmittel und Vorrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Leben in sozialen Bezügen:
Familie, Angehörige und Umfeld.
Spezielle Situation betroffener Familien.
Systemische Sichtweise.
Unterstützungsmöglichkeiten im Sozialraum bzw. in der Sozialwirtschaft.
Sozialraum:
Soziales Netzwerk eines Menschen (Netzwerkkarte).
Konzept Sozialraumorientierung.
Barrierefreie Teilhabemöglichkeiten.
Sexualität:
Psychosexuelle Entwicklung.
Aufklärung, Methodik Aufklärung.
Partnerschaft, Elternschaft.
Sexualisierte Gewalt bei Menschen mit Behinderungen und präventive Maßnahmen.
Themenfeld Zielgruppenspezifische Herausforderungen (Diplomniveau):
Menschen mit herausforderndem Verhalten:
Beispiele und mögliche Ursachen, Erklärungstheorien.
Aggression und Verweigerung.
Verhaltensweisen wahrnehmen, verstehen und reagieren.
Entwicklungsfreundliche Interventionen.
Unterstützungsmanagement (pädagogische Maßnahmen und therapeutische Möglichkeiten).
Krise und Krisenintervention.
Deeskalationsmaßnahmen.
Menschen mit Behinderung im Alter:
Lebensformen im Alter.
Dementielle Entwicklung (Herausforderung für das soziale Umfeld, Anpassung des Umfeldes, der Erwartungen, der Haltung).
Stadienspezifische Unterstützungsmöglichkeiten.
Menschen mit psychosozialen Problemen:
Sozialpsychiatrische Grundlagen.
Vertiefende Aspekte der Psychopathologie, Krankheitsbilder.
Sozialbetreuung in stationären und teilstationären Lebensformen.
Dualdiagnosen (psychische Störung und kognitive Beeinträchtigung).
Suchtproblematik.
Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung
IV. Jahrgang:
7. Semester (Kompetenzmodul 7):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – zentrale Aspekte des Menschenbildes, welches der Arbeit mit Menschen mit Behinderung zugrundeliegt, erläutern sowie die eigene Haltung reflektiert beschreiben;
- – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Behindertenbegleitung betreffen, erkennen und beschreiben;
- – konkrete Tätigkeiten und Maßnahmen der Begleitung, Betreuung, Anleitung, Anregung, Förderung und Assistenz von Menschen mit Beeinträchtigungen durchführen;
- – ihre Handlungskompetenz in den spezifischen Bedarfslagen der von ihnen unterstützten Menschen belegen;
- – pflegerische Handlungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Pflegeassistenz in die pädagogische Betreuung und Begleitung integrieren.
Lehrstoff:
Themenfeld Behindertenbegleitung als Profession (Fachniveau):
Begriff „Behinderung“:
Gesellschaft und Behinderung.
Menschenbilder und Verständnisweisen.
Stigmatisierung und Diskriminierung.
Leitideen:
Normalisierung, Integration, Inklusion, Sozialraumorientierung.
Empowerment, Selbstbestimmung, Selbstvertretung.
Teilhabe, Nicht-Diskriminierung.
Barrierefreiheit.
Menschenrechtsbasierte Sozialbetreuung.
Kultursensible Sozialbetreuung.
Tätigkeitsfelder sozialbetreuerischen Handelns:
Beraten, Betreuen, Unterstützen, Anleiten, Assistieren, Fördern, Bilden.
Beziehungsgestaltung, Aspekte von Nähe und Distanz.
Spannungsfeld Beobachtung und Interpretation.
Themenfeld Methoden und Handlungsansätze (Fachniveau):
Barrierefreie Kommunikation, einfache Sprache:
Leicht verständliche Sprache (Konzepte und deren Anwendung).
Schriftliche Informationen verständlich formulieren.
Universelles Design (Art. 2 UN‑Behindertenrechtskonvention – UN-BRK).
Basale Begleitung:
Konzepte der basalen Begleitung (zB Sensomotorische Kooperation, Basale Stimulation, Basale Kommunikation, Tonischer Dialog).
Teilhabeassistenz.
Wahrnehmungsstörungen (Formen und Auswirkungen).
Wahrnehmungsförderung.
Unterstützte Kommunikation (UK):
Bedeutung der UK für die soziale Teilhabe.
Zusammenhang zwischen Kommunikation, Teilhabe und Selbstbestimmung.
Überblick über körpereigene, elektronische und nichtelektronische Hilfsmittel und deren Einsatz.
Spezielle Methoden:
Biografiearbeit.
TEACCH-Ansatz (Treatment and Education for Autistic and related Communication handicapped Children).
Spiel- und Erlebnispädagogik.
Kinästhetik.
Systemisches Arbeiten.
Beraten und Anleiten.
Entwicklungslogisches Begleiten.
Personenzentriertes Planen.
Dokumentieren, Berichten und Evaluieren:
Dokumentationsformen.
Beobachtungshilfen, Einschätzungsskalen.
Einfache Evaluationsinstrumente.
Therapeutische Angebote:
Funktionale Therapieangebote (Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie).
Psychotherapieformen im Sinne des Psychotherapiegesetzes.
8. Semester (Kompetenzmodul 8):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Behindertenbegleitung betreffen, erkennen und beschreiben;
- – konkrete Tätigkeiten und Maßnahmen der Begleitung, Betreuung, Anleitung, Anregung, Förderung und Assistenz von Menschen mit Beeinträchtigungen durchführen;
- – in den Lebenswelten der Menschen mit Behinderungen zeitgemäße Unterstützungsangebote anbieten;
- – personenzentriert und entwicklungsorientiert Beziehung gestalten;
- – ihre Handlungskompetenz in den spezifischen Bedarfslagen der von ihnen unterstützten Menschen belegen.
Lehrstoff:
Themenfeld Lebenswelten und Lebensdimensionen (Fachniveau):
Lebenswelt Wohnen:
Wohnen als elementares Bedürfnis.
Wohn- und Unterstützungsangebote im Sozialraum und in der Sozialwirtschaft.
Wohnraumgestaltung, Wohnraumanpassung und Planung für barrierefreies Leben.
Alltagsmanagement und Haushaltsökonomie:
Haushaltsorganisation (Pflege und Instandhaltung von Bekleidung, Wäsche und Wohnräumen).
Hygiene, Umweltschutz, Unfallverhütung, Arbeitssicherheit.
Alltagsstrukturierung.
Umgang mit Lebensmitteln, Esskultur.
Haushaltsbudget.
Förderung und Erhaltung der Selbstständigkeit der betreuten Personen im Haushalt.
Lebenswelt Arbeit und Beschäftigung:
Arbeit/Aufgabe als elementares Bedürfnis.
Problemfeld Arbeitslosigkeit.
Arbeits- und Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderungen (zB Berufsorientierung, Arbeitsassistenz, Jugendcoaching, Arbeitsintegration, Tagesstruktur).
Bildung und Förderung:
Bildungsaufgaben von Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsschwierigkeiten.
Lernprozesse gestalten.
Schulische Assistenz.
Lebenslandes Lernen. Lernstörungen (zB Dyskalkulie und Legasthenie).
Unterstützende Lernhilfen (auch digital).
Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderungen.
Lebenswelt Freizeit und Kultur:
Freizeitbedürfnisse und Freizeitgestaltung in unterschiedlichen Lebensphasen (zB Urlaub, Ferienaktionen, Ruhestand).
Feste, Feiern, Rituale gestalten und feiern.
Bewegung und Sport (Behindertensport, integrative Sportangebote, Outdoor-Konzepte, Motopädagogik und Psychomotorik).
Musik, Tanz, Kultur (Angebote im Sozialraum, Teilhabemöglichkeiten, exemplarische Übung).
Digitale Medien (Anwendungsmöglichkeiten wie Tablets und Smartphones, kritische Beurteilung, Gefahren).
Leben in sozialen Bezügen:
Familie, Angehörige und Umfeld.
Spezielle Situation betroffener Familien.
Systemische Sichtweise.
Unterstützungsmöglichkeiten im Sozialraum bzw. in der Sozialwirtschaft.
Sexualität:
Psychosexuelle Entwicklung.
Aufklärung, Methodik Aufklärung.
Partnerschaft, Elternschaft.
Sexualisierte Gewalt bei Menschen mit Behinderungen und präventive Maßnahmen.
Themenfeld Zielgruppenspezifische Herausforderungen (Fachniveau):
Menschen mit herausforderndem Verhalten:
Beispiele und mögliche Ursachen, Erklärungstheorien.
Aggression und Verweigerung.
Formen der Gewalt.
Verhaltensweisen wahrnehmen, verstehen und reagieren.
Unterstützungsmanagement (pädagogische Maßnahmen und therapeutische Möglichkeiten).
Menschen mit Behinderung im Alter:
Lebensformen im Alter.
Dementielle Entwicklung (Herausforderung für das soziale Umfeld, Anpassung des Umfeldes, der Erwartungen, der Haltung).
Stadienspezifische Unterstützungsmöglichkeiten.
Menschen mit psychosozialen Problemen:
Sozialpsychiatrische Grundlagen.
Vertiefende Aspekte der Psychopathologie, Krankheitsbilder.
Sozialbetreuung in stationären und teilstationären Lebensformen.
Dualdiagnosen (psychische Störung und kognitive Beeinträchtigung).
Suchtproblematik.
Menschen mit Migrationshintergrund.
Kinder und Jugendliche.
V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9):
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – auf Basis ihrer vertieften Ausbildung ihre Betreuungsaufgaben mit höherer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit ausführen;
- – in der Betreuung von Menschen mit spezifischen Beeinträchtigungen im Lernen, in der Kommunikation, in der Mobilität, in den Sinnesfunktionen usw. adäquate Methoden anwenden und entsprechende Strategien umsetzen;
- – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Behindertenbegleitung betreffen, erkennen und beschreiben;
- – konzeptive und planerische Aufgaben betreffend die Gestaltung der Betreuungsarbeit wahrnehmen;
- – Koordination und fachliche Anleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Praktikantinnen und Praktikanten in Fragen der Sozialbetreuung sowie Leitungsfunktionen in Teams übernehmen.
Lehrstoff:
Themenfeld Behindertenbegleitung als Profession (Diplomniveau):
Begriff „Behinderung“:
Internationale Klassifizierungssysteme.
Anwaltschaftliches Handeln.
Begleitung im Bezugssystem und Rollenklärung.
Leitideen (anhand von Projekten und Konzepten):
Normalisierung, Integration, Inklusion, Sozialraumorientierung.
Empowerment, Selbstbestimmung, Selbstvertretung.
Teilhabe, Nicht-Diskriminierung.
Barrierefreiheit.
Menschenrechtsbasierte Sozialbetreuung.
Kultursensible Sozialbetreuung.
Themenfeld Methoden und Handlungsansätze (Diplomniveau):
Barrierefreie Kommunikation, einfache Sprache:
Leicht verständliche Sprache (Konzepte und deren Anwendung).
Basale Begleitung:
Teilhabeassistenz.
Einsatz von digitalen Medien.
Anwendung von Unterstützter Kommunikation (UK):
Anwendung von Hilfsmitteln zur Erweiterung kommunikativer Möglichkeiten.
Spezielle Methoden:
Biografiearbeit.
TEACCH-Ansatz (Treatment and Education for Autistic and related Communication handicapped Children).
Spiel- und Erlebnispädagogik.
Systemisches Arbeiten.
Personenzentriertes Arbeiten.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – auf Basis ihrer vertieften Ausbildung ihre Betreuungsaufgaben mit höherer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit ausführen;
- – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Behindertenbegleitung betreffen, erkennen und beschreiben;
- – konzeptive und planerische Aufgaben betreffend die Gestaltung der Betreuungsarbeit wahrnehmen;
- – Koordination und fachliche Anleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Praktikantinnen und Praktikanten in Fragen der Sozialbetreuung sowie Leitungsfunktionen in Teams übernehmen;
- – zielgruppenspezifische Herausforderungen erläutern und adäquate Handlungsansätze entwickeln.
Lehrstoff:
Themenfeld Lebenswelten und Lebensdimensionen (Diplomniveau):
Lebenswelt Wohnen:
Wohn- und Unterstützungsangebote im Sozialraum und in der Sozialwirtschaft.
Alltagsgestaltung.
Leben in sozialen Bezügen:
Familie, Angehörige und Umfeld.
Spezielle Situation betroffener Familien.
Systemische Sichtweise.
Unterstützungsmöglichkeiten im Sozialraum bzw. in der Sozialwirtschaft.
Sozialraum:
Soziales Netzwerk eines Menschen (Netzwerkkarte).
Konzept Sozialraumorientierung.
Barrierefreie Teilhabemöglichkeiten.
Angebote der Sozialwirtschaft.
Sexualität:
Partnerschaft, Elternschaft.
Themenfeld Zielgruppenspezifische Herausforderungen (Diplomniveau):
Menschen mit herausforderndem Verhalten:
Beispiele und mögliche Ursachen, Erklärungstheorien.
Aggression und Verweigerung.
Verhaltensweisen wahrnehmen, verstehen und reagieren.
Entwicklungsfreundliche Interventionen.
Unterstützungsmanagement (pädagogische Maßnahmen und therapeutische Möglichkeiten).
Krise und Krisenintervention.
Deeskalationsmaßnahmen.
Menschen mit Behinderung im Alter:
Lebensformen im Alter.
Dementielle Entwicklung (Herausforderung für das soziale Umfeld, Anpassung des Umfeldes, der Erwartungen, der Haltung).
Stadienspezifische Unterstützungsmöglichkeiten.
Angebote der Behindertenhilfe.
Menschen mit psychosozialen Problemen:
Sozialpsychiatrische Grundlagen.
Vertiefende Aspekte der Psychopathologie, Krankheitsbilder.
Sozialbetreuung in stationären und teilstationären Lebensformen.
Dualdiagnosen (psychische Störung und kognitive Beeinträchtigung).
Suchtproblematik.
Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit
IV. Jahrgang:
7. Semester (Kompetenzmodul 7):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das Berufsbild sowie die Arbeitsfelder der Sozialbetreuung erläutern;
- – die Leitprinzipien der Familienarbeit beschreiben;
- – die Versorgungsstruktur im Kontext der Familienarbeit erläutern und ihre berufliche Rolle im Versorgungssystem definieren;
- – das soziale Netzwerk eines Menschen grafisch darstellen (zB als Netzwerk-Karte) und die bestehenden sozialen Beziehungen in ihrer Bedeutsamkeit erheben;
- – die Wertvorstellungen der Herkunftsfamilie reflektieren;
- – die spezifischen Probleme und Bedarfslagen eines Familiensystems erkennen und daraus Handlungsmöglichkeiten für das gesamte Familiensystem ableiten;
- – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Familienarbeit betreffen, erkennen und beschreiben.
Lehrstoff:
Themenfeld Familienarbeit als Profession:
Berufsidentität:
Geschichte der sozialen Professionen, Geschichte der Familienarbeit.
Grundhaltungen des Helfens (Nähe und Distanz, Hilfe und Kontrolle etc.).
Berufswahl und Motivation.
Herausforderungen.
Zielgruppen und Aufgabengebiete.
Handlungsprinzipien.
Einrichtungen im Kontext der Familienarbeit:
Kinder- und Jugendhilfe, Beratungsstellen, offene Einrichtungen (Jugendarbeit).
8. Semester (Kompetenzmodul 8):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das System Familie im Kontext der Sozialbetreuung beschreiben;
- – das soziale Netzwerk eines Menschen grafisch darstellen (zB als Netzwerk-Karte) und die bestehenden sozialen Beziehungen in ihrer Bedeutsamkeit erheben;
- – die Wertvorstellungen der Herkunftsfamilie reflektieren;
- – die spezifischen Probleme und Bedarfslagen eines Familiensystems erkennen und daraus Handlungsmöglichkeiten für das gesamte Familiensystem ableiten;
- – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Familienarbeit betreffen, erkennen und beschreiben;
- – Handlungsansätze des systemischen Arbeitens (zB zirkuläre Fragen, Genogramm, Netzwerkkarten, Reframing) erklären und anwenden;
- – Wesensmerkmale der Familienstruktur, deren Ressourcen und Belastungen erkennen;
- – aufgrund ökonomischer und soziokultureller Möglichkeiten der Familie Maßnahmen planen und durchführen;
- – Beschäftigung und Freizeit im Alltag des Familienlebens unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Familienmitglieder planen und umsetzen;
- – sozialpädagogische Methoden und Handlungsansätze erläutern und in Fallbeispielen anwenden;
- – fallorientiert die Arbeit der Sozialbetreuung im Kontext der Familie planen und umsetzen;
- – Menschen in der Haushaltsführung unterstützen und anleiten;
- – die Entscheidungs- und Handlungsautonomie der Klientinnen und Klienten bei der Haushaltsführung fördern.
Lehrstoff:
Themenfeld Methoden und Handlungsansätze:
Systemisches Arbeiten in der Familie:
Familie als System.
Familie als Wertegemeinschaft.
Systemische Begleitung.
Methoden der Sozialpädagogik:
Case Management.
Gruppenarbeit.
Sozialraumorientierung.
Erziehungs- und Förderplanung.
Sozialpädagogische Ansätze:
Neue Autorität.
Bindungsverhalten und bindungsgeleitete Intervention.
Traumapädagogik.
Gewaltprävention.
Sozialpädagogisches Handeln:
Systemisches Arbeiten (zB zirkuläres Fragen, Netzwerkkarten, Reframing).
Umgang mit Gewalt (Missbrauch, Vernachlässigung etc.) und Kindeswohlgefährdung.
Sucht, Armut, Trauer und Lebenskrisen.
Umgang mit herausforderndem Verhalten (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung – ADHS etc.).
Kriseninterventionen und Deeskalation.
Eskalation von Konflikten und Dynamik von Gewaltsituationen.
Strategien der Deeskalation, Methoden um sicher zu handeln.
Gewaltprävention.
Erziehungs- und Förderplanung.
Menschen mit psychischen Erkrankungen im Familiensystem:
Symptome und Hinweise auf psychische Erkrankungen.
Psychotraumatologie.
Begleitung von psychisch kranken Bezugspersonen.
Begleitung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen und deren Eltern.
V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9):
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – zu einer spezifischen Bedarfslage eines Familiensystems ein Betreuungskonzept auf unterschiedlichen Zielebenen entwickeln und die Vernetzung mit geeigneten Systempartnern vorschlagen;
- – unterstützende Lernhilfen zur gelingenden Alltagsgestaltung situationsgerecht durchführen;
- – die Bedeutung von Ritualen in bestimmten Lebenssituationen der Menschen als Teil der Lebensqualität erkennen und einsetzen;
- – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Familienarbeit betreffen, erkennen und beschreiben;
- – im Sinne von Sozialraumorientierung Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben herstellen;
- – sozialpädagogische Beziehungsgestaltung und förderliche Formen der Begleitung für Kinder und Jugendliche anbieten;
- – einen Haushalt unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Aspekte führen.
Lehrstoff:
Themenfeld Lebenswelten und Lebensdimensionen:
Alltagsmanagement und Haushaltsökonomie, Umgang mit Ressourcen:
Ernährung und Gesundheit.
Kindgerechtes Wohnen.
Alltagsstrukturierung.
Haushaltsorientierungstraining (HOT).
Nahrungsmittel und Essenzzubereitung im Familiensystem.
Unterstützung und Begleitung von Schwangeren und Neugeborenen:
Säuglingspflege, Wochenbett.
Pädagogik im Alltag mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen:
Entwicklungsphasen.
Psychosexuelle Entwicklung begleiten.
Erziehungsstile.
Rituale.
Gesundheitsprävention und -intervention:
Unfallverhütung.
Salutogenese.
Frühförderung.
Künstlerische, musische und praktische Fertigkeiten im Sinne von Aktivierung und Ausdruck:
Musisch-kreative Fähigkeiten entwickeln und einsetzen.
Feste und Feiern.
Kultur und Ästhetik in der Familie.
Bildung:
Frühförderung.
Lernbegleitung und Lernunterstützung.
Erwachsenenbildung.
Kulturelle Bildung.
Spiel-, Medien- und Freizeitpädagogik.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – zu einer spezifischen Bedarfslage eines Familiensystems ein Betreuungskonzept auf unterschiedlichen Zielebenen entwickeln und die Vernetzung mit geeigneten Systempartnern vorschlagen;
- – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Familienarbeit betreffen, erkennen und beschreiben;
- – im Sinne von Sozialraumorientierung Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben herstellen;
- – sozialpädagogische Beziehungsgestaltung und förderliche Formen der Begleitung für Kinder und Jugendliche anbieten;
- – das Handlungsfeld Sozialpsychiatrie und die Berührungspunkte und Überschneidungen zum Feld der Sozialbetreuungsberufe erkennen;
- – spezifische Methoden anwenden, um Familien in unterschiedlichen Bedarfslagen zu unterstützen;
- – Familien in besonderen Lebenssituationen individuell und spezifisch begleiten.
Lehrstoff:
Themenfeld Zielgruppenspezifische Herausforderungen:
Systemische Arbeit mit Familien.
Stabilisierung und Förderung der familiären Ressourcen.
Allparteilichkeit.
Theorieansätze und Handlungskonzepte (u.a. im Umgang mit Gewalt, Sucht, Armut, Trauer und Lebenskrisen).
Unterschiedliche Familien- und Lebensformen (Patchworkfamilien, Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher, Regenbogenfamilien, Pflege- und Adoptivfamilien).
Mehrgenerationenarbeit.
Werte und Normen im Wandel.
Diversity Management.
Gender-Mainstreaming.
Transkulturelle Familienarbeit (zB Bi-Kulturelle Familien).
Alltagsrituale im kulturellen und religiösen Zusammenhang.
Interkulturelle Pädagogik.
Grundlagen der Sozialpsychiatrie.
5b.2 BERUFSSPEZIFISCHE PRAXIS (PFLICHTPRAKTIKUM)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Praxis anwenden;
- – die Berufsrealität kritisch-konstruktiv anerkennen und sich darauf einstellen;
- – das eigene Handeln kritisch reflektieren und eigene Grenzen beachten;
- – die im Berufsalltag anfallenden Tätigkeiten und Aufgaben in höchstmöglicher Eigenverantwortlichkeit und Professionalität ausführen;
- – Arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich planen, koordinieren, durchführen, dokumentieren und evaluieren;
- – mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kooperieren und Teamarbeit aktiv (mit-)gestalten;
- – Klientinnen und Klienten, An- und Zugehörige sowie andere Berufsangehörige in Fragen der Pflege und Sozialbetreuung ihrem Kompetenzbereich entsprechend instruieren, anleiten, beraten oder schulen.
Lehrstoff:
Hospitieren und selbstständiges Praktizieren in unterschiedlichen Organisationen des Gesundheits- und Sozialbereichs (in Einrichtungen und im privaten Umfeld).
Durchführung und Reflexion der Tätigkeiten in der Betreuung und Pflege zu Hause, in Tagesbetreuungseinrichtungen, Wohneinheiten, Werkstätten, Arbeitsprojekten und im Freizeitbereich.
Betreuung und Pflege von alten Menschen, Menschen mit Behinderung, psychisch kranken Menschen, akut oder chronisch kranken Menschen, Menschen mit Bedarf an Palliativ Care, Kindern, Familien.
Beobachtung, Planung, Durchführung, Evaluierung und Dokumentation.
Transfer und Festigung fachtheoretischer Kenntnisse.
Maßnahmen der Qualitätsentwicklung.
Durchführen von konzeptiven und planerischen Aufgaben.
Planung, Durchführung und Evaluierung von Projekten.
Arbeiten im Team.
Interdisziplinarität, Multiprofessionalität.
Instruktion, Anleitung, Schulung, Beratung.
Praktikumsbereiche:
Die Praktika sind jeweils in den berufsrechtlich definierten Bereichen zu absolvieren. Praktikumsbereiche in der Fachrichtung Sozialbetreuung:
Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit:
- – Einrichtungen und Organisationen im Gesundheitswesen (ambulanter und stationärer Akutbereich, Rehabilitation) sowie
- – Einrichtungen und Organisationen für die Beratung, Betreuung, Begleitung und Pflege alter Menschen.
Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit:
- – Einrichtungen und Organisationen im Gesundheitswesen (ambulanter und stationärer Akutbereich, Rehabilitation) sowie
- – Einrichtungen und Organisationen für die Beratung, Begleitung, Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderungen bzw. Benachteiligung, insbesondere von Menschen mit hohem und höchstem Hilfebedarf.
Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung:
- – Einrichtungen und Organisationen für die Beratung, Begleitung, Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderungen bzw. Benachteiligung, insbesondere von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen sowie Kindern und Jugendlichen.
Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit:
- – Einrichtungen und Organisationen im Gesundheitswesen (ambulanter und stationärer Akutbereich, Rehabilitation),
- – Familien und verschiedene familienähnliche Lebensformen mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen,
- – Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie
- – Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und Einrichtungen für die Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen.
Zeitlicher Rahmen und Ablauf:
Pflichtpraktikum während des Unterrichtsjahres:
Im I. bis III. Jahrgang sind Pflichtpraktika im Ausmaß von jeweils 5 Jahreswochenstunden zu absolvieren.
Im IV. Jahrgang sind Pflichtpraktika im Ausmaß von 11 Jahreswochenstunden zu absolvieren, wobei zumindest 6 Stunden davon im Bereich der Pflege zu absolvieren sind.
Im V. Jahrgang sind Pflichtpraktika im Ausmaß von 8 Jahreswochenstunden zu absolvieren.
Alle Pflichtpraktika vom I. bis V. Jahrgang zählen zur Berufsausbildung und umfassen 1.156 Stunden. Eine Praktikumsstunde umfasst 60 Minuten.
In begründeten Fällen sind Praktika auch in anderen Ferien als den Hauptferien zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.
Die berufsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Pflichtpraktika sind zu beachten.
Pflichtpraktikum in den Ferien:
Zwischen dem III. und IV. Jahrgang ist ein Pflichtpraktikum im Ausmaß von 15 Wochen (600 Stunden) zu absolvieren. Zwischen dem IV. und V. Jahrgang ist ein Pflichtpraktikum im Ausmaß von 5 Wochen (200 Stunden) zu absolvieren.
Diese Pflichtpraktika zählen zur Berufsausbildung und umfassen insgesamt 800 Stunden. Eine Praktikumsstunde umfasst 60 Minuten, eine Praktikumswoche umfasst 40 Stunden.
Die berufsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Praktika sind zu beachten.
Praktische Ausbildung in den Pflegeassistenz- und Sozialbetreuungsberufen – Allgemeine Bestimmungen:
Um den Kompetenzerwerb und die für das professionelle Handeln nötige Herausbildung von Eigenständigkeit und Eigenverantwortlich bestmöglich zu unterstützen, ist rund ein Viertel der Gesamtstunden der praktischen Ausbildung zugeordnet (insgesamt 1.956 Stunden). Die lehrplanmäßig vorgesehene Anzahl an Pflichtpraktikumsstunden übersteigt das gemäß den berufsrechtlichen Bestimmungen notwendige Stundenausmaß, um insbesondere am Beginn der Ausbildung (im I. und II. Jahrgang) ein gezieltes Heranführen an die Herausforderungen des Berufsfeldes zu ermöglichen.
Gemäß den berufsrechtlichen Bestimmungen sind in der Sozialbetreuung insgesamt mindestens 1.800 Stunden Praktikum zu absolvieren (1.200 Stunden auf Fachniveau, 600 Stunden auf Diplomniveau). In den Schwerpunkten Altenarbeit, Behindertenarbeit und Familienarbeit entfallen 530 Stunden davon auf die Ausbildung zur Pflegeassistenz.
Verteilung der Stunden in den einzelnen Ausbildungsschwerpunkten:
Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit:
Für die Ausbildung zur Pflegeassistenz sind mindestens drei Praktika (an mindestens zwei unterschiedlichen Praktikumsstellen) im Umfang von insgesamt 505 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen mindestens 160 Stunden auf den Akutbereich und mindestens 160 Stunden auf den Langzeitbereich. Weiters ist ein Wahlpraktikum im Umfang von mindestens 185 Stunden im Akut- oder Langzeitbereich zu absolvieren. Weitere 25 Stunden sind dem Theorie-Praxis-Transfer einschließlich der Praktikumsreflexion zugeordnet. Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung 530 Stunden.
Für den Fachabschluss sind mindestens zwei weitere Praktika im Umfang von insgesamt 670 Stunden zu absolvieren, wobei ein Praktikum mindestens 120 Stunden umfassen muss.
Für den Diplomabschluss sind mindestens zwei weitere Praktika im Umfang von insgesamt 600 Stunden zu absolvieren, wobei ein Praktikum mindestens 120 Stunden umfassen muss.
Maximal ein Drittel der Praktikumszeiten (abzüglich der Pflegeassistenzpraktika) können in einem jeweils anderen Arbeitsfeld der sozialen Arbeit und Betreuung absolviert werden (auch als Auslandspraktikum).
Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit:
Für die Ausbildung zur Pflegeassistenz sind mindestens drei Praktika (an mindestens zwei unterschiedlichen Praktikumsstellen) im Umfang von insgesamt 505 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen mindestens 160 Stunden auf den Akutbereich und mindestens 160 Stunden auf den Langzeitbereich. Weiters ist ein Wahlpraktikum im Umfang von mindestens 185 Stunden im Akut- oder Langzeitbereich zu absolvieren. Weitere 25 Stunden sind dem Theorie-Praxis-Transfer einschließlich der Praktikumsreflexion zugeordnet. Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung 530 Stunden.
Für den Fachabschluss sind mindestens zwei weitere Praktika im Umfang von insgesamt 670 Stunden zu absolvieren, wobei ein Praktikum mindestens 120 Stunden umfassen muss.
Für den Diplomabschluss sind mindestens zwei weitere Praktika im Umfang von insgesamt 600 Stunden zu absolvieren, wobei ein Praktikum mindestens 120 Stunden umfassen muss.
Maximal ein Drittel der Praktikumszeiten (abzüglich der Pflegeassistenzpraktika) können in einem jeweils anderen Arbeitsfeld der sozialen Arbeit und Betreuung absolviert werden (auch als Auslandspraktikum).
Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung:
Für den Fachabschluss sind mindestens fünf Praktika im Umfang von insgesamt 1.200 Stunden zu absolvieren, wobei ein Praktikum mindestens 120 Stunden umfassen muss.
Für den Diplomabschluss sind mindestens zwei weitere Praktika im Umfang von insgesamt 600 Stunden zu absolvieren, wobei ein Praktikum mindestens 120 Stunden umfassen muss.
Im Rahmen des Moduls „Unterstützung bei der Basisversorgung“ ist ein Praktikum im Ausmaß von mindestens 120 Stunden zu absolvieren, wobei mindestens 40 Stunden auf die Durchführung pflegerischer Aufgaben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entfallen müssen.
Maximal ein Drittel der Praktikumszeiten können in einem jeweils anderen Arbeitsfeld der sozialen Arbeit und Betreuung absolviert werden (auch als Auslandspraktikum).
Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit:
Für die Ausbildung zur Pflegeassistenz sind mindestens drei Praktika (an mindestens zwei unterschiedlichen Praktikumsstellen) im Umfang von insgesamt 505 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen mindestens 160 Stunden auf den Akutbereich und mindestens 160 Stunden auf den Langzeitbereich. Weiters ist ein Wahlpraktikum im Umfang von mindestens 185 Stunden im Akut- oder Langzeitbereich zu absolvieren. Weitere 25 Stunden sind dem Theorie-Praxis-Transfer einschließlich der Praktikumsreflexion zugeordnet. Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung 530 Stunden.
Für den Fachabschluss sind mindestens zwei weitere Praktika im Umfang von insgesamt 670 Stunden zu absolvieren, wobei ein Praktikum mindestens 120 Stunden umfassen muss.
Für den Diplomabschluss sind mindestens zwei weitere Praktika im Umfang von insgesamt 600 Stunden zu absolvieren, wobei ein Praktikum mindestens 120 Stunden umfassen muss.
Maximal ein Drittel der Praktikumszeiten (abzüglich der Pflegeassistenzpraktika) können in einem jeweils anderen Arbeitsfeld der sozialen Arbeit und Betreuung absolviert werden (auch als Auslandspraktikum).
5b.3 FACHPRAKTISCHES SEMINAR
I. Jahrgang:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden;
- – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden;
- – den persönlichen Lernprozess und ihre vorhandenen Ressourcen reflektieren und den für das Lernen individuellen Handlungsbedarf sowie die dafür notwendigen Schritte ableiten;
- – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösungsmechanismen und Handlungsstrategien entwickeln;
- – Zusammenhänge im Bereich des deklarativen Wissens verstehen und unterschiedliche Fähigkeiten bzw. Fertigkeiten nutzen, um komplexe Aufgabenstellungen zu lösen.
Lehrstoff:
Themenbezogene Fallbeispiele.
Rollenspiele.
Aufstellungen.
Fallbesprechungen.
Ressourcenorientierung.
Lernen und Lernprozess.
Theorie-Praxis-Transfer.
Methodentraining.
II. Jahrgang:
3. Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden;
- – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden;
- – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln;
- – Methoden der Sozialbetreuung fachgerecht anwenden bzw. Pflegetechniken fachgerecht durchführen.
Lehrstoff:
Themenbezogene Fallbeispiele.
Rollenspiele.
Aufstellungen.
Fallbesprechungen.
Ressourcenorientierung.
Lernen und Lernprozess.
Theorie-Praxis-Transfer.
Methodentraining bzw. Techniktraining.
4. Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden;
- – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden;
- – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln;
- – Methoden der Sozialbetreuung fachgerecht anwenden bzw. (medizinische) Pflegetechniken fachgerecht durchführen.
Lehrstoff:
Themenbezogene Fallbeispiele.
Rollenspiele.
Aufstellungen.
Fallbesprechungen.
Ressourcenorientierung.
Lernen und Lernprozess.
Theorie-Praxis-Transfer.
Methodentraining bzw. Techniktraining.
III. Jahrgang:
5. Semester (Kompetenzmodul 5):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden;
- – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden;
- – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln;
- – Methoden der Sozialbetreuung fachgerecht anwenden bzw. Pflegetechniken fachgerecht durchführen.
Lehrstoff:
Themenbezogene Fallbeispiele.
Rollenspiele.
Aufstellungen.
Fallbesprechungen.
Ressourcenorientierung.
Lernen und Lernprozess.
Theorie-Praxis-Transfer.
Methodentraining bzw. Techniktraining.
6. Semester (Kompetenzmodul 6):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden;
- – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden;
- – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln;
- – Methoden der Sozialbetreuung fachgerecht anwenden bzw. Pflegetechniken fachgerecht durchführen.
Lehrstoff:
Themenbezogene Fallbeispiele.
Rollenspiele.
Aufstellungen.
Fallbesprechungen.
Ressourcenorientierung.
Lernen und Lernprozess.
Theorie-Praxis-Transfer.
Methodentraining bzw. Techniktraining.
IV. Jahrgang:
7. Semester (Kompetenzmodul 7):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden;
- – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden;
- – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln;
- – Methoden der Sozialbetreuung fachgerecht anwenden bzw. Pflegetechniken fachgerecht durchführen.
Lehrstoff:
Themenbezogene Fallbeispiele.
Rollenspiele.
Aufstellungen.
Fallbesprechungen.
Ressourcenorientierung.
Lernen und Lernprozess.
Theorie-Praxis-Transfer.
Methodentraining bzw. Techniktraining.
8. Semester (Kompetenzmodul 8):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden;
- – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden;
- – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln;
- – Methoden der Sozialbetreuung fachgerecht anwenden bzw. Pflegetechniken fachgerecht durchführen.
Lehrstoff:
Themenbezogene Fallbeispiele.
Rollenspiele.
Aufstellungen.
Fallbesprechungen.
Ressourcenorientierung.
Lernen und Lernprozess.
Theorie-Praxis-Transfer.
Methodentraining bzw. Techniktraining.
V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9):
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden;
- – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden;
- – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln;
- – Methoden der Sozialbetreuung fachgerecht anwenden bzw. Pflegetechniken fachgerecht durchführen.
Lehrstoff:
Themenbezogene Fallbeispiele.
Rollenspiele.
Aufstellungen.
Fallbesprechungen.
Ressourcenorientierung.
Lernen und Lernprozess.
Theorie-Praxis-Transfer.
Methodentraining bzw. Techniktraining.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden;
- – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden;
- – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln;
- – Methoden der Sozialbetreuung fachgerecht anwenden bzw. Pflegetechniken fachgerecht durchführen.
Lehrstoff:
Themenbezogene Fallbeispiele.
Rollenspiele.
Aufstellungen.
Fallbesprechungen.
Ressourcenorientierung.
Lernen und Lernprozess.
Theorie-Praxis-Transfer.
Methodentraining bzw. Techniktraining.
B. Verbindliche Übungen
6. SUPERVISION UND PSYCHOHYGIENE
II. Jahrgang:
3. Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – verschiedene Maßnahmen der Psychohygiene in ihrem beruflichen Leben anwenden;
- – die Bedeutung von Supervision in der Praxis der Pflege und Sozialbetreuung erklären;
- – die Rollen im Supervisions-Kontext beschreiben;
- – unter strukturierter Anleitung Ursachen von herausfordernden Situationen erkennen und Lösungswege erarbeiten;
- – Praxiserfahrungen reflektieren;
- – Probleme des Berufslebens benennen, die mittels Supervision besser bewältigt werden können.
Lehrstoff:
Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision.
Fallbesprechung und kollegiale Supervision (Intervision).
Grundlagen verschiedener Supervisionsmodelle.
Psychosoziale Präventiv- und Begleitmaßnahmen bei Stress und Überforderung.
Eigen- und Fremdwahrnehmung.
Burn-Out (Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe).
Motivation für den Helferberuf, Helfer-Syndrom.
Persönliche Handlungsmuster reflektieren und adäquate Alternativen entwickeln.
Reflexion von praktischen Erfahrungen.
Lösungsorientierte Handlungsstrategien.
Gruppendynamik.
Konflikt- und Kritikgespräch.
Methoden der Deeskalation und Mediation.
Ressourcenorientierung.
Kreativitätstechniken.
4. Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – verschiedene Maßnahmen der Psychohygiene in ihrem beruflichen Leben anwenden;
- – die Bedeutung von Supervision in der Praxis der Pflege und Sozialbetreuung erklären;
- – die Rollen im Supervisionskontext beschreiben;
- – unter strukturierter Anleitung Ursachen von herausfordernden Situationen erkennen und Lösungswege erarbeiten;
- – Praxiserfahrungen reflektieren;
- – Probleme des Berufslebens benennen, die mittels Supervision besser bewältigt werden können.
Lehrstoff:
Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision.
Fallbesprechung und kollegiale Supervision (Intervision).
Grundlagen verschiedener Supervisionsmodelle.
Psychosoziale Präventiv- und Begleitmaßnahmen bei Stress und Überforderung.
Eigen- und Fremdwahrnehmung.
Burn-Out (Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe).
Motivation für den Helferberuf, Helfer-Syndrom.
Persönliche Handlungsmuster reflektieren und adäquate Alternativen entwickeln.
Reflexion von praktischen Erfahrungen.
Lösungsorientierte Handlungsstrategien.
Gruppendynamik.
Konflikt- und Kritikgespräch.
Methoden der Deeskalation und Mediation.
Ressourcenorientierung.
Kreativitätstechniken.
III. Jahrgang:
5. Semester (Kompetenzmodul 5):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – verschiedene Maßnahmen der Psychohygiene in ihrem beruflichen Leben anwenden;
- – die Bedeutung von Supervision in der Praxis der Pflege und Sozialbetreuung erklären;
- – die Rollen im Supervisionskontext beschreiben;
- – unter strukturierter Anleitung Ursachen von herausfordernden Situationen erkennen und Lösungswege erarbeiten;
- – Praxiserfahrungen reflektieren;
- – Probleme des Berufslebens benennen, die mittels Supervision besser bewältigt werden können.
Lehrstoff:
Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision.
Fallbesprechung und kollegiale Supervision (Intervision).
Grundlagen verschiedener Supervisionsmodelle.
Psychosoziale Präventiv- und Begleitmaßnahmen bei Stress und Überforderung.
Eigen- und Fremdwahrnehmung.
Burn-Out (Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe).
Motivation für den Helferberuf, Helfer-Syndrom.
Persönliche Handlungsmuster reflektieren und adäquate Alternativen entwickeln.
Reflexion von praktischen Erfahrungen.
Lösungsorientierte Handlungsstrategien.
Gruppendynamik.
Konflikt- und Kritikgespräch.
Methoden der Deeskalation und Mediation.
Ressourcenorientierung.
Kreativitätstechniken.
6. Semester (Kompetenzmodul 6):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – verschiedene Maßnahmen der Psychohygiene in ihrem beruflichen Leben anwenden;
- – die Bedeutung von Supervision in der Praxis der Pflege und Sozialbetreuung erklären;
- – die Rollen im Supervisionskontext beschreiben;
- – unter strukturierter Anleitung Ursachen von herausfordernden Situationen erkennen und Lösungswege erarbeiten;
- – Praxiserfahrungen reflektieren;
- – Probleme des Berufslebens benennen, die mittels Supervision besser bewältigt werden können.
Lehrstoff:
Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision.
Fallbesprechung und kollegiale Supervision (Intervision).
Grundlagen verschiedener Supervisionsmodelle.
Psychosoziale Präventiv- und Begleitmaßnahmen bei Stress und Überforderung.
Eigen- und Fremdwahrnehmung.
Burn-Out (Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe).
Motivation für den Helferberuf, Helfer-Syndrom.
Persönliche Handlungsmuster reflektieren und adäquate Alternativen entwickeln.
Reflexion von praktischen Erfahrungen.
Lösungsorientierte Handlungsstrategien.
Gruppendynamik.
Konflikt- und Kritikgespräch.
Methoden der Deeskalation und Mediation.
Ressourcenorientierung.
Kreativitätstechniken.
IV. Jahrgang:
7. Semester (Kompetenzmodul 7):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – verschiedene Maßnahmen der Psychohygiene in ihrem beruflichen Leben anwenden;
- – die Bedeutung von Supervision in der Praxis der Pflege und Sozialbetreuung erklären;
- – die Rollen im Supervisionskontext beschreiben;
- – unter strukturierter Anleitung Ursachen von herausfordernden Situationen erkennen und Lösungswege erarbeiten;
- – Praxiserfahrungen reflektieren;
- – Probleme des Berufslebens benennen, die mittels Supervision besser bewältigt werden können.
Lehrstoff:
Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision.
Fallbesprechung und kollegiale Supervision (Intervision).
Grundlagen verschiedener Supervisionsmodelle.
Psychosoziale Präventiv- und Begleitmaßnahmen bei Stress und Überforderung.
Eigen- und Fremdwahrnehmung.
Burn-Out (Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe).
Motivation für den Helferberuf, Helfer-Syndrom.
Persönliche Handlungsmuster reflektieren und adäquate Alternativen entwickeln.
Reflexion von praktischen Erfahrungen.
Lösungsorientierte Handlungsstrategien.
Gruppendynamik.
Konflikt- und Kritikgespräch.
Methoden der Deeskalation und Mediation.
Ressourcenorientierung.
Kreativitätstechniken.
8. Semester (Kompetenzmodul 8):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – verschiedene Maßnahmen der Psychohygiene in ihrem beruflichen Leben anwenden;
- – die Bedeutung von Supervision in der Praxis der Pflege und Sozialbetreuung erklären;
- – die Rollen im Supervisions-Kontext beschreiben;
- – unter strukturierter Anleitung Ursachen von herausfordernden Situationen erkennen und Lösungswege erarbeiten;
- – Praxiserfahrungen reflektieren;
- – Probleme des Berufslebens benennen, die mittels Supervision besser bewältigt werden können.
Lehrstoff:
Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision.
Fallbesprechung und kollegiale Supervision (Intervision).
Grundlagen verschiedener Supervisionsmodelle.
Psychosoziale Präventiv- und Begleitmaßnahmen bei Stress und Überforderung.
Eigen- und Fremdwahrnehmung.
Burn-Out (Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe).
Motivation für den Helferberuf, Helfer-Syndrom.
Persönliche Handlungsmuster reflektieren und adäquate Alternativen entwickeln.
Reflexion von praktischen Erfahrungen.
Lösungsorientierte Handlungsstrategien.
Gruppendynamik.
Konflikt- und Kritikgespräch.
Methoden der Deeskalation und Mediation.
Ressourcenorientierung.
Kreativitätstechniken.
V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9):
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – verschiedene Maßnahmen der Psychohygiene in ihrem beruflichen Leben anwenden;
- – die Bedeutung von Supervision in der Praxis der Pflege und Sozialbetreuung erklären;
- – die Rollen im Supervisions-Kontext beschreiben;
- – unter strukturierter Anleitung Ursachen von herausfordernden Situationen erkennen und Lösungswege erarbeiten;
- – Praxiserfahrungen reflektieren;
- – Probleme des Berufslebens benennen, die mittels Supervision besser bewältigt werden können.
Lehrstoff:
Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision.
Fallbesprechung und kollegiale Supervision (Intervision).
Grundlagen verschiedener Supervisionsmodelle.
Psychosoziale Präventiv- und Begleitmaßnahmen bei Stress und Überforderung.
Eigen- und Fremdwahrnehmung.
Burn-Out (Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe).
Motivation für den Helferberuf, Helfer-Syndrom.
Persönliche Handlungsmuster reflektieren und adäquate Alternativen entwickeln.
Reflexion von praktischen Erfahrungen.
Lösungsorientierte Handlungsstrategien.
Gruppendynamik.
Konflikt- und Kritikgespräch.
Methoden der Deeskalation und Mediation.
Ressourcenorientierung.
Kreativitätstechniken.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – verschiedene Maßnahmen der Psychohygiene in ihrem beruflichen Leben anwenden;
- – die Bedeutung von Supervision in der Praxis der Pflege und Sozialbetreuung erklären;
- – die Rollen im Supervisions-Kontext beschreiben;
- – unter strukturierter Anleitung Ursachen von herausfordernden Situationen erkennen und Lösungswege erarbeiten;
- – Praxiserfahrungen reflektieren;
- – Probleme des Berufslebens benennen, die mittels Supervision besser bewältigt werden können.
Lehrstoff:
Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision.
Fallbesprechung und kollegiale Supervision (Intervision).
Grundlagen verschiedener Supervisionsmodelle.
Psychosoziale Präventiv- und Begleitmaßnahmen bei Stress und Überforderung.
Eigen- und Fremdwahrnehmung.
Burn-Out (Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe).
Motivation für den Helferberuf, Helfer-Syndrom.
Persönliche Handlungsmuster reflektieren und adäquate Alternativen entwickeln.
Reflexion von praktischen Erfahrungen.
Lösungsorientierte Handlungsstrategien.
Gruppendynamik.
Konflikt- und Kritikgespräch.
Methoden der Deeskalation und Mediation.
Ressourcenorientierung.
Kreativitätstechniken.
7. THEORIE-PRAXIS-TRANSFER
II. Jahrgang:
3. Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – den Menschen ganzheitlich unter Berücksichtigung seiner individuellen Ressourcen sowie seines Betreuungs- und Pflegebedarfs erfassen;
- – komplexe Betreuungs- und/oder Pflegehandlungen unter Anleitung durchführen;
- – die theoretischen Grundlagen auf konkrete Betreuungs- und Pflegesituation übertragen.
Lehrstoff:
Wahrnehmen, Beobachten, Beschreiben, Interpretieren.
Betreuungs- und Pflegeprozess.
Übernahme der individuellen Pflege eines Menschen gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Pflegeassistenz in der Anleitungssequenz.
Übernahme der individuellen Betreuung eines Menschen oder einer Gruppe gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Sozialbetreuungsberufe in der Anleitungssequenz.
Handhabung der Dokumentation.
Fallarbeit in Unterrichts- und/oder Praktikumssituationen.
Methodentraining.
Evaluation und Reflexion.
4. Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – den Menschen ganzheitlich unter Berücksichtigung seiner individuellen Ressourcen sowie seines Betreuungs- und Pflegebedarfs erfassen;
- – komplexe Betreuungs- und/oder Pflegehandlungen unter Anleitung durchführen;
- – die theoretischen Grundlagen auf konkrete Betreuungs- und Pflegesituation übertragen.
Lehrstoff:
Wahrnehmen, Beobachten, Beschreiben, Interpretieren.
Betreuungs- und Pflegeprozess.
Übernahme der individuellen Pflege eines Menschen gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Pflegeassistenz in der Anleitungssequenz.
Übernahme der individuellen Betreuung eines Menschen oder einer Gruppe gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Sozialbetreuungsberufe in der Anleitungssequenz.
Handhabung der Dokumentation.
Fallarbeit in Unterrichts- und/oder Praktikumssituationen.
Methodentraining.
Evaluation und Reflexion.
III. Jahrgang:
5. Semester (Kompetenzmodul 5):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – den Menschen ganzheitlich unter Berücksichtigung seiner individuellen Ressourcen sowie seines Betreuungs- und Pflegebedarfs erfassen;
- – komplexe Betreuungs- und/oder Pflegehandlungen unter Anleitung durchführen;
- – die theoretischen Grundlagen auf konkrete Betreuungs- und Pflegesituation übertragen.
Lehrstoff:
Wahrnehmen, Beobachten, Beschreiben, Interpretieren.
Betreuungs- und Pflegeprozess.
Übernahme der individuellen Pflege eines Menschen gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Pflegeassistenz in der Anleitungssequenz.
Übernahme der individuellen Betreuung eines Menschen oder einer Gruppe gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Sozialbetreuungsberufe in der Anleitungssequenz.
Handhabung der Dokumentation.
Fallarbeit in Unterrichts- und/oder Praktikumssituationen.
Methodentraining.
Evaluation und Reflexion.
6. Semester (Kompetenzmodul 6):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – den Menschen ganzheitlich unter Berücksichtigung seiner individuellen Ressourcen sowie seines Betreuungs- und Pflegebedarfs erfassen;
- – komplexe Betreuungs- und/oder Pflegehandlungen unter Anleitung durchführen;
- – die theoretischen Grundlagen auf konkrete Betreuungs- und Pflegesituation übertragen.
Lehrstoff:
Wahrnehmen, Beobachten, Beschreiben, Interpretieren.
Betreuungs- und Pflegeprozess.
Übernahme der individuellen Pflege eines Menschen gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Pflegeassistenz in der Anleitungssequenz.
Übernahme der individuellen Betreuung eines Menschen oder einer Gruppe gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Sozialbetreuungsberufe in der Anleitungssequenz.
Handhabung der Dokumentation.
Fallarbeit in Unterrichts- und/oder Praktikumssituationen.
Methodentraining.
Evaluation und Reflexion.
IV. Jahrgang:
7. Semester (Kompetenzmodul 7):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – den Menschen ganzheitlich unter Berücksichtigung seiner individuellen Ressourcen sowie seines Betreuungs- und Pflegebedarfs erfassen;
- – komplexe Betreuungs- und/oder Pflegehandlungen unter Anleitung durchführen;
- – die theoretischen Grundlagen auf konkrete Betreuungs- und Pflegesituation übertragen.
Lehrstoff:
Wahrnehmen, Beobachten, Beschreiben, Interpretieren.
Betreuungs- und Pflegeprozess.
Übernahme der individuellen Pflege eines Menschen gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Pflegeassistenz in der Anleitungssequenz (insbesondere in Vorbereitung auf die Vorprüfung in der Pflegeassistenz).
Übernahme der individuellen Betreuung eines Menschen oder einer Gruppe gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Sozialbetreuungsberufe in der Anleitungssequenz.
Handhabung der Dokumentation.
Fallarbeit in Unterrichts- und/oder Praktikumssituationen.
Methodentraining.
Evaluation und Reflexion.
8. Semester (Kompetenzmodul 8):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – den Menschen ganzheitlich unter Berücksichtigung seiner individuellen Ressourcen sowie seines Betreuungs- und Pflegebedarfs erfassen.
- – komplexe Betreuungs- und/oder Pflegehandlungen unter Anleitung durchführen.
- – die theoretischen Grundlagen auf konkrete Betreuungs- und Pflegesituation übertragen.
Lehrstoff:
Wahrnehmen, Beobachten, Beschreiben, Interpretieren.
Betreuungs- und Pflegeprozess.
Übernahme der individuellen Pflege eines Menschen gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Pflegeassistenz in der Anleitungssequenz (insbesondere in Vorbereitung auf die Vorprüfung in der Pflegeassistenz).
Übernahme der individuellen Betreuung eines Menschen oder einer Gruppe gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Sozialbetreuungsberufe in der Anleitungssequenz.
Handhabung der Dokumentation.
Fallarbeit in Unterrichts- und/oder Praktikumssituationen.
Methodentraining.
Evaluation und Reflexion.
V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9):
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – den Menschen ganzheitlich unter Berücksichtigung seiner individuellen Ressourcen sowie seines Betreuungs- und Pflegebedarfs erfassen;
- – komplexe Betreuungs- und/oder Pflegehandlungen unter Anleitung durchführen;
- – die theoretischen Grundlagen auf konkrete Betreuungs- und Pflegesituation übertragen.
Lehrstoff:
Wahrnehmen, Beobachten, Beschreiben, Interpretieren.
Betreuungs- und Pflegeprozess.
Übernahme der individuellen Pflege eines Menschen gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Pflegeassistenz bzw. Pflegefachassistenz in der Anleitungssequenz.
Übernahme der individuellen Betreuung eines Menschen oder einer Gruppe gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Sozialbetreuungsberufe in der Anleitungssequenz.
Handhabung der Dokumentation.
Fallarbeit in Unterrichts- und/oder Praktikumssituationen.
Methodentraining.
Evaluation und Reflexion.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – den Menschen ganzheitlich unter Berücksichtigung seiner individuellen Ressourcen sowie seines Betreuungs- und Pflegebedarfs erfassen;
- – komplexe Betreuungs- und/oder Pflegehandlungen unter Anleitung durchführen;
- – die theoretischen Grundlagen auf konkrete Betreuungs- und Pflegesituation übertragen.
Lehrstoff:
Wahrnehmen, Beobachten, Beschreiben, Interpretieren.
Betreuungs- und Pflegeprozess.
Übernahme der individuellen Pflege eines Menschen gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Pflegeassistenz bzw. Pflegefachassistenz in der Anleitungssequenz.
Übernahme der individuellen Betreuung eines Menschen oder einer Gruppe gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Sozialbetreuungsberufe in der Anleitungssequenz.
Handhabung der Dokumentation.
Fallarbeit in Unterrichts- und/oder Praktikumssituationen.
Methodentraining.
Evaluation und Reflexion.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
D. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
E. Deutsch in der Deutschförderklasse
Bildungs- und Lehraufgabe:
In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß § 16 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986, dem Unterricht nicht folgen können und gemäß § 4 Abs. 2 lit. a SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.
Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden.
Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jeden Jugendlichen nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände – etwa Mathematik, Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung oder Geographie und Wirtschaftskunde – zu erarbeiten und die Förderung der Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.
Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- – Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe;
- – Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse über mehrere Semester;
- – Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen.
Didaktische Grundsätze:
Ausgangssituation
Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern‑)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.
Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum
Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den Erziehungsberechtigten der Lernenden. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.
Mehrsprachigkeit
Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein (language awareness) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.
Alltagssprache vs. Bildungssprache
Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Insbesondere in der Sekundarstufe sind Kenntnisse in der Bildungs- und Fachsprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.
Sprachförderung als Teamarbeit
Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.
Methodische Erläuterungen
Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Besonderes Augenmerk ist auf die unterschiedlichen Strukturen und Laute der Erstsprache und der deutschen Sprache zu legen., Gezielte Ausspracheübungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der Aneignung dieser Laute. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.
Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib‑)Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiert‑gelenkten bis sehr offenen‑spielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).
Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb
Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb (Schreib‑ und Druckschrift) geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert.
Umgang mit Heterogenität
Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör‑)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.
Einsatz von Diagnoseinstrumenten
Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an.
Lehrstoff:
Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt:
Lernbereich 1:
Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten
- – Hörverstehen und Hör/Sehverstehen
- – Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
- – Lesen und Leseverstehen
- – Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln
Lernbereich 2:
Linguistische Kompetenzen
- – Wortschatz
- – Strukturen: Wortformen (Morphologie), Satzbau (Syntax)
- – Aussprache
- – Schrift: Alphabetisierung bzw. Zweitschrifterwerb
- – Rechtschreibung (Orthografie)
Lernbereich 3:
Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)
Lernbereich 4:
Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit
Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.
Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in der Deutschförderklasse steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör‑/Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt.
Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib‑ und Lesefähigkeit – ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind – geht diesen Prozessen voraus.
Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Jugendlichen unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen der Unterrichtsgegenstände (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten, wodurch eine sinnvolle Verknüpfung von Sprach- und Fachlernen sichergestellt wird. Dafür ist eine intensive Kooperation zwischen der Lehrperson der Deutschförderklasse und den Fachlehrpersonen notwendig. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik oder Englisch) erfolgen.
Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.
Kommunikative Kompetenzen
Lernbereich 1:
Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen
Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
Die Schülerin/der Schüler versteht wesentliche Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen sowie unterrichts- und sachbezogene mündliche Sprachhandlungen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.
Die Schülerin/der Schüler
- – versteht unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen, Ankündigungen, Erklärungen).
- – versteht das Thema von kurzen Gesprächen, an denen sie/er nur als Zuhörer/in beteiligt ist.
- – erschließt die Hauptaussage einfacher sprachlicher Äußerungen und Gespräche im Unterrichtsalltag bzw. einfacher Sachdarstellungen aus dem Sprechkontext und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Informationen
- – versteht die Hauptaussage einfacher und kurzer (auch literarischer), gesprochener Texte sowie klar strukturierter Situationen (zB Rollenspiele).
- – folgt kurzen und sprachlich einfachen Medienausschnitten zu bekannten Alltags- sowie Sachthemen (Hörtexte bzw. Hör-/Sehtexte wie Radio, Fernsehen, Film) und versteht deren Hauptaussage.
Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen zusammenhängend kommunizieren (mündliche Textkompetenz). Sie/Er bewältigt zunehmend komplexer werdende Sprachhandlungen in der mündlichen schulischen Interaktion. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.
Die Schülerin/der Schüler
- – reagiert auf einfache Sprachhandlungen anderer und stellt selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen her, kann diese weiterführen und beenden.
- – wendet in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke an, kann sie an unterschiedliche Sprechsituationen anpassen und neu kombinieren, sofern es sich um einen vertrauten Kontext handelt.
- – bewältigt in einfacher Form Gespräche mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
- – holt in kurzen und einfachen Dialogen Informationen ein und gibt Informationen weiter.
- – benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
- – drückt in kurzen, einfachen Sätzen konkrete Bedürfnisse, Beobachtungen, Meinungen, Gefühle und Stimmungen in vertrauten Situationen aus (zustimmen, ablehnen, Vorlieben äußern, fragen, nachfragen, auffordern, bitten, wünschen, danken, ua.).
- – begründet in einfacher Form Handlungen, Meinungen, Wünsche, Ziele, Absichten.
- – erzählt eine einfache zusammenhängende Geschichte anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen bzw. gibt in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Handlung von Geschichten, Büchern, Filmen wieder.
- – fasst in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Hauptaussage von Sachtexten zu vertrauten Themen zusammen.
- – trägt eine vorbereitete Präsentation zu einem vertrauten Thema (Familie, Freizeit, Ausbildung) bzw. Arbeitsergebnisse zu einem vertrauten Sachthema vor und beantwortet einfache Informationsfragen.
- – bewältigt einfache und kurze mündliche Sprachhandlungen in formellen Situationen.
- – kennt und versteht basale Gesprächsregeln (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen), versucht diese einzuhalten und besitzt das Wissen um Konventionen.
- – wendet stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation an.
- – wendet im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung an und kann auch ihre/seine Erstsprache oder weitere Sprachen als Brücken-sprache(n) nutzen.
Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen
Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Detailinformationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen).
Die Schülerin/der Schüler
- – verfügt über grundlegendes Leseverständnis auf der Wort- und Satzebene.
- – versteht wesentliche Informationen kurzer, konkreter schriftlicher Äußerungen und Arbeitsanweisungen.
- – liest einfache (auch literarische) Texte zu vertrauten Themen mit vorwiegend bekanntem Wortschatz, versteht sie global und entnimmt ihnen gezielt die wesentlichen Informationen.
- – versteht kurze und einfache authentische Texte zu vertrauten Themen global und entnimmt ihnen gezielt Detailinformationen (zB Texte aus Jugendzeitschriften, Zeitungsartikel, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Gebrauchsanweisungen, Formulare, Prospekte, Broschüren, Fahrpläne uÄ.).
- – liest einen kurzen einfachen Text möglichst ausspracherichtig vor.
- – erschließt sich den Wortschatz und den Inhalt von kurzen, einfachen Texten mit Hilfe geeigneter Techniken, zB mittels (elektronischer) Nachschlagewerke.
- – nutzt Textsignale (Überschrift, Zwischenüberschrift, Hervorhebungen, Absätze, Einrückungen, Gliederungszeichen, begleitende Bildelemente) zum Textverständnis.
- – erschließt sich, mit Unterstützung, das Internet als Lesequelle.
Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln
Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze, einfache Texte (unterschiedliche, aber bekannte Textsorten) zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte.
Die Schülerin/der Schüler
- – verfügt über grundlegende Kenntnisse der Schreibweise von Wörtern und Sätzen.
- – benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse mit einem begrenzten Wortschatz und einfachen Strukturen (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
- – verfasst einfache persönliche Mitteilungen (Notizen, Einladungen, E-Mails, SMS, Nachrichten in Social Media ua.).
- – verfasst kurze und einfache Geschichten anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen und stellt dabei einfache Satzverbindungen her (und, aber, weil, zuerst, dann, und dann).
- – bewältigt in einfacher Form schriftliche Sprachhandlungen mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
- – verfasst einfache, kurze zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen (Notizen, Beschreibungen, Zusammenfassungen).
- – hält gehörte, gelesene und medial vermittelte einfache und kurze Informationen stichwortartig fest.
- – verfasst einfache Präsentationen zu bekannten Themen und fasst Arbeitsergebnisse in einfacher Form schriftlich zusammen (Mind-Maps, Cluster uÄ.).
- – gestaltet einfache kreative Aufgaben zu Textvorlagen, wie Reime, Gedichte, Lieder, Sachtexte, Leserbriefe.
- – verwendet die wichtigsten Satzzeichen sinnbezogen (Punkt, Frage-, Ruf- und Redezeichen).
- – nutzt unter Anleitung einfache Überarbeitungsstrategien, um eigene Texte weiterzuentwickeln (sprachlich, inhaltlich, orthografisch).
Lernbereich 2:
Linguistische Kompetenzen
Kompetenzbereich Wortschatz
Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz und Fachwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.
Die Schülerin/der Schüler
- – verfügt in aktiver Sprachverwendung über grundlegende idiomatische Wendungen und einen standardsprachlich korrekten Grundwortschatz, der sich auf sein/ihr unmittelbares Lebensumfeld bezieht, muss aber noch nach Worten suchen.
- – erweitert in Ansätzen ihren/seinen passiven Aufbauwortschatz und Fachwortschatz über den Grundwortschatz hinaus, um verschiedene sach und fachbezogene Unterrichtsaufgaben erledigen zu können.
- – verfügt in Alltagssituationen und im Unterricht über einige wichtige memorierte Wendungen (chunks).
- – erweitert ihren/seinen Wortschatz in vernetzter Form auf verschiedenen Ebenen kontinuierlich (ua. Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe, Stilebenen).
- – fragt aktiv nach Bezeichnungen, Bedeutungen, Zusammenhängen und erschließt sich Bedeutungen aus dem Kontext sowie mit Hilfe von Wortbildungsregeln.
- – nutzt Hilfsmittel effektiv (zB ein- und zweisprachiges Wörterbuch, Bildwörterbuch, Bild-Wort-Kartei, digitale Wörterbücher und Lern-Apps etc.).
Kompetenzbereich Strukturen
Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zum Beispiel Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.
Die Schülerin/der Schüler
- – verwendet einfache Satzmuster und Wendungen, um über sich selbst, andere Personen, Situationen oder Orte zu informieren.
- – beschreibt ihr/ihm vertraute Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen oder zukünftig.
- – drückt Bitten, Wünsche, Erlaubnisse, Verbote, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Erwartungen, Verneinungen und Verpflichtungen aus.
- – drückt Modalitäten aus, zB mit Modalverben.
- – verbindet Wortgruppen und einfache Sätze mit Konnektoren (zB und, und dann, dann, wenn, aber, weil).
- – formuliert Fragen und Antworten.
- – stellt in spielerischer Form einfache Sprachvergleiche (auf Wort- und Satzebene) Formen und Strukturen (auch zwischen Sprachen, zB Verbstellung, Verbformen, Verneinung, Wochentage in mehreren Sprachen) an.
Kompetenzbereich Aussprache
Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.
Die Schülerin/der Schüler
- – bildet die meisten Laute und Lautgruppen korrekt.
- – bildet und unterscheidet ähnlich klingende Laute.
- – bildet kurze und lange, offene und geschlossene Vokale (zB in hoffen/Hof).
- – bildet Konsonantenhäufungen (zB in Herbst, springst, ängstlich).
- – macht unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich.
- – wendet Artikulation und Intonation in Lautgedichten, Wortspielen, Zungenbrechern uÄ. an.
Kompetenzbereich Schrift
Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der Schreib- und Druckschrift richtig schreiben.
Die Schülerin/der Schüler
- – entwickelt Fähigkeiten im Bereich der phonologischen Bewusstheit, beispielsweise werden Reime, Silben, Anlaute, Endlaute, Wortlängen und Lautsynthesen unabhängig von ihrer Schreibweise richtig erkannt.
- – erkennt Laute und Buchstaben als kleinste bedeutungsunterscheidende Elemente (Haus/Maus, Hase/Hose).
- – kennt den Unterschied zwischen Buchstabe und Laut.
- – wandelt Buchstaben in Laute um.
- – stellt Verbindungen zwischen den Lauten her (Lautverschmelzung).
- – ordnet einem bestimmten Laut den korrekten Buchstaben zu und schreibt ihn auf.
- – ordnet einem bestimmten Laut die korrekten Buchstabengruppe zu und schreibt sie richtig (ei, ie, eu, äu, au, sch, st, sp, qu, ck, ch, usw.).
- – schreibt Wörter des erlernten Wortschatzes, einfache Sätze und kurze, einfache Texte in gut lesbarer Schrift.
- – verwendet beim Schreiben eine ökonomische Stifthaltung und erreicht ein möglichst zügiges Schreibtempo.
- – kennt und nutzt die Vorteile einer ordentlichen Heftführung, beispielsweise Hinzufügen des Datums, Beachten von Rändern, Einsatz typographischer Mittel, Schreibrichtung, Orientierung im Heft.
Kompetenzbereich Rechtschreibung
Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes.
Die Schülerin/der Schüler
- – kennt und verwendet orthografische und grammatische Regel- und Merkelemente, wobei es zum Teil noch zu Übergeneralisierungen kommt.
- – kennt die elementaren Regeln der Groß- und Kleinschreibung und die wichtigsten Interpunktionszeichen.
- – fragt aktiv nach einer bestimmten Schreibung und verfügt über Nachschlagetechniken (analog und digital).
Überfachliche Kompetenzen
Lernbereich 3:
Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)
Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz
Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.
Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).
Lernbereich 4:
Selbstkompetenz, Soziale Kompetenz, Interkulturelle Handlungsfähigkeit
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen.
Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge
Kompetenzbereich Soziale Kompetenz
Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.
Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge
Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit
Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt
Zuletzt aktualisiert am
24.05.2023
Gesetzesnummer
20009369
Dokumentnummer
NOR40253031
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