Anlage B
zu Artikel II
Schema B
Schema für die Informationen über den Kapitalanlagefonds, die in den periodischen Berichten enthalten sein müssen
- 1. Vermögensstand
- Wertpapiere
- Verbriefte Rechte im Sinne des § 20 Abs. 3 lit. c
- Bankguthaben
- Sonstiges Vermögen
- Vermögen insgesamt
- Verbindlichkeiten
- Nettobestandswert
- 2. Anzahl der umlaufenden Anteile
- 3. Nettobestandswert je Anteil
- 4. Wertpapierbestand, wobei zu unterscheiden ist zwischen
- a) Wertpapieren, die zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zugelassen sind
- b) Wertpapieren, die auf einem anderen geregelten Markt gehandelt werden
- c) in § 20 Abs. 3 Z 2 bezeichneten Wertpapieren
- d) in § 20 Abs. 3 Z 3 bezeichneten Wertpapieren
- e) in sonstigen in § 20 Abs. 3 Z 3 bezeichneten, Wertpapieren gleichgestellten verbrieften Rechten, samt folgenden zusätzlichen Angaben:
- es ist je eine Gliederung nach geeigneten Kriterien unter Berücksichtigung der Anlagepolitik für den Kapitalanlagefonds (zum Beispiel nach wirtschaftlichen oder geographischen Kriterien, nach Devisen usw.) nach prozentuellen Anteilen am Reinvermögen vorzunehmen; für jedes vorstehend bezeichnete Wertpapier ist sein Anteil am Gesamtvermögen des Fonds sowie die Emissionswährung, die Nominalverzinsung (soweit vorhanden) der Wertpapierkurs und der Währungskurs anzugeben.
- Angaben der Veränderungen in der Zusammensetzung des Wertpapierbestandes während des Berichtszeitraumes.
- 5. Angaben über die Entwicklung des Vermögens des Kapitalanlagefonds während des Berichtszeitraumes, die folgendes umfassen:
- Erträge aus Anlagen
- sonstige Erträge
- Aufwendungen für die Verwaltung
- Aufwendungen für die Depotbank
- sonstige Aufwendungen und Steuern/Gebühren
- Nettoertrag
- Ausschüttungen und wiederangelegte Erträge
- Erhöhung oder Verminderung der Kapitalrechnung
- Mehr- oder Minderwert der Anlagen
- etwaige sonstige Änderungen, welche das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Kapitalanlagefonds berühren, wobei insbesondere auf Geschäfte gemäß § 21 Bezug zu nehmen ist
- 6. Vergleichende Übersicht über die letzten fünf Rechnungsjahre, wobei zum Ende jedes Rechnungsjahres folgendes anzugeben ist:
- Fondsvermögen
- Errechneter Wert je Anteil (Rechenwert)
- Wertentwicklung in Prozent
- bisher ausgewiesene Erträge.
- 7. Angabe des Betrages der bestehenden Verbindlichkeiten aus von der Kapitalanlagegesellschaft für den Kapitalanlagefonds im Berichtszeitraum getätigten Geschäften im Sinne von § 21, wobei nach Kategorien zu differenzieren ist.
- 8. Ausschüttung je Anteil
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)