Anlage 2 InvFG

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.1998

Anlage 2

Anlage B

-------------

zu Artikel II

Schema B

Schema für die Informationen über den Kapitalanlagefonds, die in den

periodischen Berichten enthalten sein müssen

  1. 1. Vermögensstand
  1. 2. Anzahl der umlaufenden Anteile
  2. 3. Nettobestandswert je Anteil
  3. 4. Wertpapierbestand, wobei zu unterscheiden ist zwischen
  1. a) Wertpapieren, die zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zugelassen sind
  2. b) Wertpapieren, die auf einem anderen geregelten Markt gehandelt werden
  3. c) in § 20 Abs. 3 Z 2 bezeichneten Wertpapieren
  4. d) in § 20 Abs. 3 Z 3 bezeichneten Wertpapieren
  5. e) in sonstigen in § 20 Abs. 3 Z 3 bezeichneten, Wertpapieren gleichgestellten verbrieften Rechten, samt folgenden zusätzlichen Angaben:
  1. 5. Angaben über die Entwicklung des Vermögens des Kapitalanlagefonds während des Berichtszeitraumes, die folgendes umfassen:
  1. 6. Vergleichende Übersicht über die letzten fünf Rechnungsjahre, wobei zum Ende jedes Rechnungsjahres folgendes anzugeben ist:
  1. 7. Angabe des Betrages der bestehenden Verbindlichkeiten aus von der Kapitalanlagegesellschaft für den Kapitalanlagefonds im Berichtszeitraum getätigten Geschäften im Sinne von § 21, wobei nach Kategorien zu differenzieren ist.
  2. 8. Ausschüttung je Anteil

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)