Anlage A
Staaten gemäß § 2 Abs. 5, § 2 Abs. 6 und § 3
(Anm.: Anlage A als PDF dokumentiert
Z 1 der Novelle BGBl. II Nr. 269/2020 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Aufzählung der Anlage A wird nach dem Wort „Slowenien“ das Wort „Spanien“ eingefügt.“.)
Zuletzt aktualisiert am
29.06.2020
Gesetzesnummer
20011194
Dokumentnummer
NOR40224073
Zusatzdokumente: Anlage A
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