Anlage A Verordnung über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2

Alte FassungIn Kraft seit 14.7.2020

Anlage A

Staaten gemäß § 2 Abs. 5, § 2 Abs. 6 und § 3

(Anm.: Anlage A als PDF dokumentiert

Z 1 der Novelle BGBl. II Nr. 269/2020 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Aufzählung der Anlage A wird nach dem Wort Slowenien“ das Wort „Spanien“ eingefügt.“

Die Novelle BGBl. II Nr. 283/2020 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In Anlage A wird nach dem Wort „Deutschland“ die Wortfolge „mit Ausnahme des Landkreises Gütersloh“ eingefügt.“.

Die Novelle BGBl. II Nr. 316/2020 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage Aentfallen die Worte „Bulgarien“ und „Rumänien“.

Die Novelle BGBl. II Nr. 320/2020 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In Anlage A entfällt nach dem Wort „Deutschland“ die Wortfolge „mit Ausnahme des Landkreises Gütersloh“.)

jetzt Anlage A1 und A2 (dokumentalistisch 1/1 und 1/2)

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2020

Gesetzesnummer

20011194

Dokumentnummer

NOR40224588

Zusatzdokumente: Anlage A 

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