Anlage 9 Zeugnisformularverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 27.4.2018

Anlage 9

(Anm.: Zeugnis über die Ablegung einer vorgezogenen Teilprüfung der Hauptprüfung der Reifeprüfung/Reife- und Diplomprüfung/Diplomprüfung/Abschlussprüfung als PDF dokumentiert

Z 9 der Novelle BGBl. II Nr. 78/2018 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 2, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 wird jeweils die Wendung „Familien- oder Nachname und Vorname(n)“ durch die Wendung „Familienname und Vorname(n)“ ersetzt.“.)

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2019

Gesetzesnummer

10009680

Dokumentnummer

NOR40201468

Zusatzdokumente: Anlage 9 

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