Anlage 9 Zeugnisformularverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 28.8.2019

Anlage 9

(Anm.: Zeugnis über die Ablegung einer vorgezogenen Teilprüfung der Hauptprüfung der Reifeprüfung/Reife- und Diplomprüfung/Diplomprüfung/Abschlussprüfung als PDF dokumentiert

Z 9 der Novelle BGBl. II Nr. 78/2018 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 2, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 wird jeweils die Wendung „Familien- oder Nachname und Vorname(n)“ durch die Wendung „Familienname und Vorname(n)“ ersetzt.“.

Z 8 der Novelle BGBl. II Nr. 260/2019 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 9, 10, 11, 12, 13 und 14 wird das das Unterschriftsfeld betreffende Wort „Schulleiter“ jeweils durch das Wort „Schul(cluster)leiter“ und das das Unterschriftsfeld betreffende Wort „Schulleiterin“ jeweils durch das Wort „Schul(cluster)leiterin“ ersetzt.“.)

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2021

Gesetzesnummer

10009680

Dokumentnummer

NOR40217234

Zusatzdokumente: Anlage 9 

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