Anlage 8
Anlage 8.3.1
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LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE
ELEKTROTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden
Pflichtgegenstände Semester Summe Lvpfl.
1 2 Gruppe
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1 Religion ........................... 1 1 2 (III)
2 Deutsch ............................ 4 2 6 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .... - 2 2 (I)
4 Mathematik und angewandte Mathematik 4 4 8 (I)
5 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik ...................... 2 2 4 II
6 Grundlagen der Elektrotechnik ...... 2 2 4 I
7 Elektrotechnik ..................... 2 2 4 (I)
8 Grundlagen des Maschinenbaues *1) .. 3 3 6 I
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Gesamtstundenzahl ... 18 18 36
9 Werkstätte *2) ..................... 8 8 16 (Va)
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Freigegenstände
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Darstellende Geometrie ................. 4 4 (I)
Elektronische Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung .................... 2 2 I
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Förderunterricht
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Deutsch ................................ *3) *3) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ........ - *3) (I)
Mathematik und angewandte Mathematik ... *3) *3) (I)
Fachlich-theoretische Pflichtgegenstände *3) *3) I-VI
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*1) Mit Konstruktionsübungen.
*2) Nur für Personen, die keine Lehrabschlußprüfung in einem entsprechenden Lehrberuf mit Erfolg abgelegt haben und denen auch nicht der erfolgreiche Besuch einer Schule gemäß § 28 BAG als der Lehrabschlußprüfung als gleichwertig anzurechnen ist, ist ein zusätzlicher praktischer Unterricht vorzusehen.
Daher entfällt der Besuch des Pflichtgegenstandes „Werkstätte'' für Schüler, die die erfolgreiche Ausbildung in folgenden Lehrberufen aufweisen:
Anlagenmonteur
Betriebselektriker
Büromaschinenmechaniker
Elektroinstallateur
Elektromechaniker für Schwachstrom
Elektromechaniker für Starkstrom
Elektromechaniker und -maschinenbauer
Feinmechaniker
Fernmeldebaumonteur
Kfz-Elektriker
Kühlmaschinenmechaniker
Meß- und Regelmechaniker
Nachrichtenelektroniker
Radio- und Fernsehmechaniker
Starkstrommonteur.
*3) Bei Bedarf 1 Kurs zu höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 2 Unterrichtsstunden pro Woche).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 8.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 8.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 8.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 8.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 8.
- 4. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
- 1. Semester (4 Wochenstunden):
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen).
- 2. Semester (4 Wochenstunden):
Algebra:
Gleichungen (rein quadratische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu 2 Variablen, Determinanten bis zur zweiten Ordnung). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichung, Kreisfunktionen im 1. Quadranten). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein.
In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.
- 5. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.
Der Schüler soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
- 1. Semester (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau, Element, Ion, Verbindung; Anwendung des Periodensystems; Oxidationszahl; Säuren, Basen, Salze, pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolierstoffe; Halbleiter.
Korrosion und Korrosionsschutz.
- 2. Semester (2 Wochenstunden):
Organische Chemie:
Kohlenwasserstoffe; in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen; Kunststoffe. Isolierstoffe.
Umwelttechnik:
Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen. Sozial- und
wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;
Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, Experimente durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.
- 6. GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundgesetze der Gleichstromtechnik beherrschen und selbständig anwenden können. Er soll die elektrotechnischen Vorschriften und Normen kennen.
Lehrstoff:
- 1. Semester (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Größen und Einheiten. Stromarten.
Stromkreis:
Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen. Lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen.
- 2. Semester (2 Wochenstunden):
Stromkreis:
Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.
Energieumwandlung:
Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.
7. ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Gesetze des elektrischen und des magnetischen Feldes beherrschen und selbständig anwenden können.
Lehrstoff:
- 1. Semester (2 Wochenstunden):
Elektrisches Feld:
Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung.
- 2. Semester (2 Wochenstunden):
Magnetisches Feld:
Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung; magnetischer Kreis.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.
- 8. GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne des Fachgebietes lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.
Der Schüler soll die in der Elektrotechnik verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die in der Elektrotechnik gebräuchlichsten Maschinenteile kennen.
Lehrstoff:
- 1. Semester (3 Wochenstunden):
Elemente des Maschinenzeichnens:
Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Passungen und Toleranzen. Werkzeichnungen einfacher Normteile.
Metallische Werkstoffe:
Eisenmetalle, Nichteisenmetalle der Elektrotechnik.
Formgebung:
Zerspanung. Spanlose Formgebung; Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Warmpressen. Schweißen, Löten, Kleben.
- 2. Semester (3 Wochenstunden):
Elemente des Maschinenzeichnens:
Werkzeichnungen von Bauteilen nach Vorlagen und Modellaufnahmen,
Stücklistenerstellung.
Nichtmetallische Werkstoffe der Elektrotechnik:
Isolierstoffe (Arten, Verwendung), Materialien für konstruktive
Zwecke und für den Oberflächenschutz.
Schweißen:
Schweißbare Werkstoffe; Schweißgeräte, Schweißverfahren,
Zusatzwerkstoffe.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der elektrotechnischen Praxis.
Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.
Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt in jedem Semester eine Wochenstunde.
9. WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
- 1. Semester (8 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten von blanken und isolierten Leitungen und Kabeln, Herstellen von Verbindungen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Erkennen elektrischer und elektronischer Bauteile).
Mechanische Werkstätte:
Drehen (einschließlich Gewindeschneiden) und Fräsen verschiedener
Werkstoffe.
Schweißerei:
Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten; Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen; Blech- und Rohrschweißen).
- 2. Semester (8 Wochenstunden):
Elektromechanische Werkstätte:
Blecharbeiten, Stanzen; fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen.
Elektroinstallation:
Montage, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.
Elektromaschinenbau:
Wickel-, Isolier- und Imprägnierarbeiten an elektrischen Maschinen und Transformatoren. Zusammenbau, Prüfen und Warten.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
B. Freigegenstände
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Siehe Anlage 8.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 8.
C. Förderunterricht
Siehe Anlage 8.
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