Anlage 8 Bgld. Tierzuchtverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 25.2.1998

Anlage 8

Anlage 8

Mindestausstattung von Besamungsstationen

A. Baulichkeiten:

  1. 1. abschließbare Stallungen mit angeschlossenem ausreichendem Bewegungsbereich, die von den übrigen Baulichkeiten räumlich getrennt sein müssen;
  2. 2. getrennte Quarantäneeinrichtungen für Tiere nach der Einstellung in die Besamungsstation bis zum Abschluß der erforderlichen Untersuchungen;
  3. 3. zusätzliche Quarantäneeinrichtungen für akut erkrankte Tiere ohne direkte Verbindung zu den übrigen Stallungen;
  4. 4. einen Sprungraum für die Samengewinnung mit ausreichendem Platz für eine artgerechte Anreizung der Tiere;
  5. 5. einen gesonderten Raum zum Reinigen und Desinfizieren oder Sterilisieren von Geräten;
  6. 6. einen eigenen Raum für die Samenlagerung und Samenabgabe;
  7. 7. ein vom Sprungraum räumlich getrenntes Labor zur Samenaufbereitung.

B. Einrichtungen und Geräte:

  1. 1. Stallungen:
  1. a) tiergerechte Aufstallung,
  2. b) ausreichendes Tageslicht,
  3. c) leicht zu reinigende und zu desinfizierende Wände und Böden;
  1. 2. Quarantänestallungen für Neueinstellungen:
  1. a) räumliche Distanz zum Hauptstall (eigenes Gebäude),
  2. b) Fixierstand für Untersuchungen und Probenentnahmen;
  1. 3. Räumlichkeiten bei akuter Erkrankung im Hauptstall:

    eigener Raum für die abgesonderte vorübergehende Haltung von Tieren mit tiergerechter Ausstattung und Desinfektionsmöglichkeit;

  1. 4. Sprungraum:
  1. a) leicht zu reinigende Wände und rutschfeste, leicht zu reinigende Bodenbeläge (evt. Matten),
  2. b) tierartgerechtes Phantom,
  3. c) ausreichend Anschlüsse für Wasser und Desinfektionsmöglichkeiten,
  4. d) gute Belichtung, Beleuchtung, Lüftung und Heizung;
  1. 5. Reinigungsraum:
  1. a) ausreichende Wasch- und Reinigungsmöglichkeiten für Geräte,
  2. b) Autoklav zur Sterilisierung von künstlichen Scheiden,
  3. c) Wasserdestillationsgerät und Ionenaustauscher,
  4. d) Wärmeschrank für künstliche Scheiden,
  5. e) Trockenschrank für Geräte und Instrumente,
  6. f) Behältnisse für Reinigungs- und Desinfektionsmittel,
  7. g) Handwaschbecken;
  1. 6. Samenlagerraum:
  1. a) leicht zu reinigender und desinfizierbarer Boden,
  2. b) Zuleitung oder Depot-Container für flüssigen Stickstoff,
  3. c) Flüssigstickstoff-Container,
  4. d) Ausrüstung für die Arbeit mit Tiefgefrier-Samenportionen,
  5. e) separierter Bereich für die Samenabgabe; dieser ist so anzuordnen, daß fremde Personen andere Räumlichkeiten nicht betreten müssen,
  6. f) ausreichende Be- und Entlüftung;
  1. 7. Labor:
  1. a) leicht zu reinigender und desinfizierbarer Boden,
  2. b) ausreichende Anzahl von elektrischen Anschlüssen,
  3. c) eine dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechende Ausstattung mit Geräten, Instrumenten und Gebrauchsgegenständen

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