Anlage 6
— Anhang 1
Gruppen der Fahrtrichtungsanzeiger: Mindestwinkel für die räumliche Lichtverteilung der Fahrtrichtungsanzeiger dieser Gruppen *)
In allen Fällen betragen die lotrechten Mindestwinkel der räumlichen Lichtverteilung der Fahrtrichtungsanzeiger ausgehend von der Waagerechten 15° nach oben und 15° nach unten.
Waagerechte Mindestwinkel für die räumliche Lichtverteilung:
Gruppe 1: | Vordere Fahrtrichtungsanzeiger |
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- *) Die in den Zeichnungen angegebenen Winkel entsprechen Geräten. die auf der rechten Seite des Fahrzeuges angebracht werden. Die Pfeile in diesen Skizzen zeigen nach vorn.
Gruppe 2a: | Hintere Fahrtrichtungsanzeiger für einen Lichtstärkepegel |
Gruppe 2b: | Hintere Fahrtrichtungsanzeiger für zwei Lichtstärkepegel |
Gruppe 3: | Vorn-seitlich angebrachte Fahrtrichtungsanzeiger für Fahrzeuge, die nur mit Fahrtrichtungsanzeigern dieser Gruppe ausgerüstet werden |
Gruppe 4: | Vorn-seitlich angebrachte Fahrtrichtungsanzeiger für Fahrzeuge, die außerdem mit Fahrtrichtungsanzeigern der Gruppen 2a oder 2b ausgerüstet werden |
Gruppe 5: | Seitliche zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger für Fahrzeuge, die außerdem mit Fahrtrichtungsanzeigern der Gruppe 1 und 2a oder 2b ausgerüstet werden |
Zuletzt aktualisiert am
20.04.2023
Gesetzesnummer
10011433
Dokumentnummer
NOR40062983
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