Anlage 6
— Anhang 3
Genehmigungszeichen
- 1. Erklärung
- Ein Gerät mit diesem Genehmigungszeichen ist ein in Italien (E 3) unter der Nummer 216 genehmigtes Gerät der Gruppe 4 (vorn-seitlich angebrachter Fahrtrichtungsanzeiger). Der Pfeil bezeichnet die Richtung für die Anbringung des Geräts, das nicht beliebig an der rechten oder linken Seite des Fahrzeugs angebracht werden kann. Er zeigt nach der Vorderseite des Fahrzeugs.
- 2. Richtung der Pfeile des Genehmigungszeichens je nach der Gruppe des Geräts
Zuletzt aktualisiert am
20.04.2023
Gesetzesnummer
10011433
Dokumentnummer
NOR40062985
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