Anlage 4a BLVG

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.1982

Anlage 4a

Anlage 4a

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Lehrverpflichtungsgruppe IVa

  1. 1. Bildnerische Erziehung an Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, für Kindergärtnerinnen und für Erzieher, an höheren Schulen und an Akademien für Sozialarbeit.
  2. 2. Leibeserziehung.
  3. 3. Leibesübungen.
  4. 4. Musikerziehung an Akademien für Sozialarbeit, an Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, für Kindergärtnerinnen und für Erzieher, an allgemeinbildenden höheren Schulen und an Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.

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