Anlage 4a
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Lehrverpflichtungsgruppe IVa
- 1. Bildnerische Erziehung an Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, für Kindergärtnerinnen und für Erzieher, an höheren Schulen und an Akademien für Sozialarbeit.
- 1a. Entwurf- und Modezeichnen an höheren Lehranstalten für Mode und Bekleidungstechnik und an deren Sonderformen, an Fachschulen für Mode und Bekleidungstechnik einschließlich der Fachrichtung Herrenbekleidung und der Sonderform für Gehörlose sowie an Meisterklassen für Damenkleidermacher und Herrenkleidermacher.
- 2. Leibeserziehung.
- 3. Leibesübungen.
- 4. Musikerziehung an Akademien für Sozialarbeit, an Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, für Kindergärtnerinnen und für Erzieher, an allgemeinbildenden höheren Schulen und an Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
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