Anlage 4 JachtZulVO

Alte FassungIn Kraft seit 09.7.1994

Anlage 4

Anlage 4

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zu § 5 Abs. 3

AUSRÜSTUNGSLISTE

für die Jacht

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(Name der Jacht)

für die Watt- oder Tagesfahrt (Fahrtbereich 1)

Punkte 1 bis 13

  1. 1. Ein Anker, eine Ankerkette (Vorlaufkette) und eine Ankerleine:

    die Masse des Ankers (kg) hat mindestens 1,5 L, die Länge der Ankerkette (m) mindestens L/2 und die Länge der Ankerleine (m) mindestens 4 L zu betragen;

    eine Befestigungsmöglichkeit auf einem entsprechend festen Punkt (Klampe, Poller) auf dem Vorschiff;

    ausreichend Festmacherleinen, Fender und ein Bootshaken;

  1. 2. ein vom Deck leicht zugänglicher Handfeuerlöscher für die Brandklassen A, B und C mit einer Mindestfüllmenge von 2 kg bei

    Jachten mit Pantry oder mit Innenbordmotoren;

  1. 3. eine Rettungsweste mit angebundener Signalpfeife für jede an Bord befindliche Person;
  2. 4. ein Rettungsring (Rettungskragen hufeisenförmig) mit Leine;
  3. 5. eine Erste Hilfe-Ausrüstung (Bordapotheke);
  4. 6. Navigationsmittel (berichtigte Seekarten, Dreieck);
  5. 7. ein Handkompaß;
  6. 8. ein Rundfunkgerät zum Abhören von örtlichen Wetternachrichten;
  7. 9. ein Handlot oder ein Echolot;
  8. 10. ein Fernglas;
  9. 11. eine wasserdichte Signallampe;
  10. 12. ein Signalhorn;
  11. 13. Werkzeug für kleinere Reparaturen.

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