Anlage 4
AUSRÜSTUNGSLISTE für die Jacht
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(Name der Jacht)
für die Watt- oder Tagesfahrt (Fahrtbereich 1)
Punkte 1 bis 14
- 1. Ein Anker, eine Ankerkette (Vorlaufkette) und eine Ankerleine: die Masse des Ankers (kg) hat mindestens 1,5 L, die Länge der Ankerkette (m) mindestens L/2 und die Länge der Ankerleine (m) mindestens 4 L zu betragen; eine Befestigungsmöglichkeit auf einem entsprechend festen Punkt (Klampe, Poller) auf dem Vorschiff; ausreichend Festmacherleinen, Fender und ein Bootshaken;
- 2. bei Jachten mit Pantry oder mit Innenbordmotoren: ein vom Deck leicht zugänglicher Handfeuerlöscher entsprechend EN 3:1996 für die Brandklassen A, B und C mit einer Mindestfüllmenge von 2 kg;
- 3. eine Rettungsweste mindestens entsprechend EN ISO 12402 Teil 2 oder 3 mit Signalpfeife für jede an Bord befindliche Person;
- 4. ein Rettungsring (entsprechend EN 14144:2003 oder entsprechend SOLAS) oder ein Rettungskragen hufeisenförmig mit Leine oder eine Life-Sling;
- 5. eine Erste Hilfe-Ausrüstung (Bordapotheke);
- 6. Navigationsmittel (berichtigte Seekarten, Dreieck);
- 7. ein Handkompass, der zum Peilen geeignet ist;
- 8. ein Rundfunkgerät zum Abhören von örtlichen Wetternachrichten;
- 9. ein Handlot oder ein Echolot;
- 10. ein Fernglas;
- 11. eine wasserdichte Signallampe;
- 12. ein Signalhorn;
- 13. Werkzeug für kleinere Reparaturen;
- 14. auf Segeljachten: ein Schneideapparat für Wanten und Stage.
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 169/2012
Zuletzt aktualisiert am
11.05.2020
Gesetzesnummer
10012413
Dokumentnummer
NOR40140076
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