Anlage 4 IntV

Alte FassungIn Kraft seit 27.6.2007

Anlage 4

Kurztitel

Interventionsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 145/2007

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 4

Inkrafttretensdatum

27.06.2007

Außerkrafttretensdatum

18.10.2017

Abkürzung

IntV

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Anlage 4
zu § 9

Inhalt von Interventionsplänen

Gliederung

Gesamtstaatlicher Interventionsplan

Interventionsplan auf Landesebene

TITELSEITE

 

 

INHALTSVERZEICHNIS

 

 

1. EINLEITUNG

 

 

1.1 Zweck

Beschreibung des Zwecks des Interventionsplans

Beschreibung des Zwecks des Interventionsplans

1.2 Anwendungsbereich

Beschreibung des Anwendungsbereichs des Interventionsplans; Verbindung zu anderen Notfallplänen

Beschreibung des Anwendungsbereichs des Interventionsplans; Verbindung zu anderen Notfallplänen, insbesondere zum gesamtstaatlichen Interventionsplan

1.3 Gesetzliche Grundlagen

Auflistung der gesetzlichen Grundlagen, die bei radiologischen Notstandssituationen auf Bundesebene zur Anwendung kommen

Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan;

Auflistung der gesetzlichen Grundlagen, die bei radiologischen Notstandssituationen auf Landesebene zur Anwendung kommen

2. PLANUNGSBASIS

 

 

2.1 Kategorisierung verschiedener potenzieller radiologischer Notstandssituationen

Beschreibung der radiologischen Gefährdungen, die der Interventionsplan berücksichtigt; Beschreibung der für Österreich in Betracht kommenden Szenarien im Anhang

Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan unter Berücksichtigung der für das Bundesland in Betracht kommenden Szenarien

2.2 Begriffsbestimmungen

Begriffsbestimmungen, die für die Interventionspläne von Bedeutung sind

Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan

2.3 Am Notfallmanagement beteiligte Organisationen und ihre Zuständigkeiten

Auflistung der beteiligten Organisationen und ihrer Zuständigkeiten für verschiedene radiologische Notstandssituationen; insbesondere Auflistung der Notfalleinrichtungen und des bei Interventionen zum Einsatz kommenden Personals auf Bundesebene; Angabe, nach welcher Zeitspanne ab Alarmierung dieses Personal einsatzbereit ist. Kontaktadressen als Anhang

Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan; Auflistung der beteiligten Organisationen und ihrer Zuständigkeiten für verschiedene radiologische Notstandssituationen auf Landesebene; insbesondere Auflistung der Notfalleinrichtungen und des bei Interventionen zum Einsatz kommenden Personals auf Landesebene; Angabe, nach welcher Zeitspanne ab Alarmierung dieses Personal einsatzbereit ist. Kontaktadressen als Anhang

2.4 Kommunikation

Kurze Beschreibung der Kommunikationswege zwischen den beteiligten Organisationen

Kurze Beschreibung der Kommunikationswege zwischen den beteiligten Organisationen

2.5 Ablaufplan

Kurze Beschreibung des idealen Ablaufs der Reaktionen auf verschiedene radiologische Notstandssituationen

Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan; kurze Beschreibung des idealen Ablaufs der Reaktionen auf verschiedene radiologische Notstandssituationen auf Landesebene

3. IMPLEMENTIERUNG DER NOTFALLPLANUNG

 

3.1 Melde- und Alarmierungswege

Beschreibung der Melde- und Alarmierungswege für verschiedene radiologische Notstandssituationen

Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan;

Beschreibung der Melde- und Alarmierungswege für verschiedene radiologische Notstandssituationen auf Landesebene

3.2 Bewertung der radiologischen Notstandssituation

Beschreibung der Bewertung der radiologischen Notstandssituation und der Einbindung der verfügbaren technischen Notfallsysteme

Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan

3.3 Strahlenspüren, Probenahme, Probentransport und Messung

Beschreibung der Aktivierung und des Ablaufs von Strahlenspüreinsätzen; Beschreibung des Probenahmeplans für verschiedene radiologische Notstandssituationen; Beschreibung der Umsetzung des Probenahmeplans einschließlich Probentransport und Messung

Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan

3.4 Auszug aus Maßnahmenkatalog

Auflistung der wichtigsten Interventionsmaßnahmen, vorhandener Interventionsrichtwerte und abgeleiteter Interventionsrichtwerte

Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan

3.5 Interventionsmaßnahmen

Beschreibung der Zuständigkeiten und der Regelungen für Empfehlungen von Interventionsmaßnahmen auf Bundesebene

Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan bezüglich der Empfehlung von Interventionsmaßnahmen; Beschreibung der Durchführung von Interventionsmaßnahmen insbesondere Anordnung, Vorbereitung, Umsetzung und Überprüfung der Umsetzung

3.6 Information der Öffentlichkeit

Beschreibung der Zuständigkeiten und Regelungen auf Bundesebene für die Information der Öffentlichkeit für verschiedene radiologische Notstandssituationen; vorbereitete Pressemeldungen/Meldetexte für verschiedene radiologische Notstandssituationen unter Berücksichtigung der Anlage 3 (als Anhang)

Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan

3.7 Schutz der Personen, die Interventionen durchführen

Beschreibung der Regelungen zur Erfassung der Strahlenexposition und zum Schutz von Personen, die Interventionen durchführen

Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan

3.8 Medizinische Hilfeleistung und Eindämmung nichtradiologischer Auswirkungen

Organisatorische Regelungen für die Behandlung von Personen mit schweren deterministischen Strahlenschäden sowie für die psychische Betreuung von Interventionspersonal und Bevölkerung

Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan;

Auflistung der vorhandenen Einrichtungen im Bundesland

3.9 Aufzeichnungen und Datenmanagement

Auflistung der benötigten Aufzeichnungen bei radiologischen Notstandssituationen und bei Notfallübungen

Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan;

Auflistung der benötigten Aufzeichnungen bei radiologischen Notstandssituationen und bei Notfallübungen auf Landesebene

4. AUFRECHTERHALTUNG DER NOTFALLPLANUNG

 

4.1 Behörden und ihre Zuständigkeiten

Zuständigkeiten für Aufrechterhaltung der Notfallplanung auf Bundesebene

Zuständigkeiten für Aufrechterhaltung der Notfallplanung auf Landesebene

4.2 Ressourcen

Beschreibung der Sicherstellung der für die Durchführbarkeit des Interventionsplanes erforderlichen Ressourcen auf Bundesebene

Beschreibung der Sicherstellung der für die Durchführbarkeit des Interventionsplanes erforderlichen Ressourcen auf Landesebene

4.3 Training und Notfallübungen

Beschreibung der Regelungen zur Sicherstellung ausreichenden Trainings von Interventionspersonal; Beschreibung der Regelungen für Zuständigkeiten, Vorbereitung und Durchführung von Notfallübungen; Notfallübungspläne

Beschreibung der Regelungen zur Sicherstellung ausreichenden Trainings von Interventionspersonal;

Beschreibung der Regelungen für Zuständigkeiten, Vorbereitung und Durchführung von Notfallübungen; Notfallübungspläne auf Landesebene

4.4 Qualitätssicherung und Aktualisierung des Interventionsplanes

Regelungen für regelmäßige Durchsicht und Überarbeitung des Interventionsplans

Regelungen für regelmäßige Durchsicht und Überarbeitung des Interventionsplans

ABKÜRZUNGEN

 

 

VERTEILERLISTE

 

 

ANHÄNGE

 

Insbesondere gesamtstaatlicher Interventionsplan

   

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2017

Gesetzesnummer

20005363

Dokumentnummer

NOR40088362

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