Anlage 4
Kurztitel
Interventionsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 145/2007 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 343/2020
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Anl. 4
Inkrafttretensdatum
19.10.2017
Außerkrafttretensdatum
31.07.2020
Abkürzung
IntV
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Inhalt von Notfallplänen
Gliederung | Gesamtstaatlicher Notfallplan | Notfallplan auf Landesebene |
TITELSEITE |
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INHALTSVERZEICHNIS |
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1. EINLEITUNG |
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1.1 Zweck | Beschreibung des Zwecks des Notfallplans | Beschreibung des Zwecks des Notfallplans |
1.2 Anwendungsbereich | Beschreibung des Anwendungsbereichs des Notfallplans; Verbindung zu anderen Notfallplänen | Beschreibung des Anwendungsbereichs des Notfallplans; Verbindung zu anderen Notfallplänen, insbesondere zum gesamtstaatlichen Notfallplan |
1.3 Rechtliche Grundlagen | Auflistung der rechtlichen Grundlagen, die in Notfallexpositionssituationen auf Bundesebene zur Anwendung kommen | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; Auflistung der rechtlichen Grundlagen, die in Notfallexpositionssituationen auf Landesebene zur Anwendung kommen |
2. GRUNDLAGE FÜR DIE NOTFALLPLANUNG |
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2.1 Kategorisierung möglicher Notfallexpositionssituationen | Beschreibung der radiologischen Gefährdungen, die in einer Gefährdungsanalyse identifiziert wurden und im Notfallplan berücksichtigt werden; dabei sind auch Orte und Einrichtungen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit für den Fund einer gefährlichen Strahlenquelle zu identifizieren und die Ergebnisse von Sicherungsanalysen zu berücksichtigen. Beschreibung der für Österreich in Betracht kommenden Szenarien im Anhang; Kategorisierung der österreichischen Anlagen und Umgänge entsprechend der IAEA-Notfallplanungskategorisierung (als Referenz sind die IAEA General Safety Requirements, GSR Part 7: Preparedness and Response for a Nuclear or Radiological Emergency, Vienna 2015, heranzuziehen). | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan unter Berücksichtigung der für das Bundesland in Betracht kommenden Szenarien |
2.2 Am Notfallmanagement beteiligte Organisationen, ihre Zuständigkeiten und Einsatzbereitschaften | Auflistung der beteiligten Organisationen und ihrer Zuständigkeiten für verschiedene Notfallexpositionssituationen; insbesondere Auflistung der Notfalleinrichtungen und des bei Interventionen zum Einsatz kommenden Personals auf Bundesebene; Angabe, nach welcher Zeitspanne ab Alarmierung dieses Personal einsatzbereit ist. Kontaktadressen als Anhang | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; Auflistung der beteiligten Organisationen und ihrer Zuständigkeiten für verschiedene Notfallexpositionssituationen auf Landesebene; insbesondere Auflistung der Notfalleinrichtungen und des bei Interventionen zum Einsatz kommenden Personals auf Landesebene; Angabe, nach welcher Zeitspanne ab Alarmierung dieses Personal einsatzbereit ist. Kontaktadressen als Anhang |
2.3 Kommunikation und Vorkehrungen für Zusammenarbeit und Koordinierung | Kurze Beschreibung der Kommunikationswege und der Vorkehrungen für Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den beteiligten Organisationen | Kurze Beschreibung der Kommunikationswege und der Vorkehrungen für Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den beteiligten Organisationen |
2.4 Ablaufpläne | Kurze Beschreibung des idealen Ablaufs der Reaktionen auf verschiedene Notfallexpositionssituationen | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; kurze Beschreibung des idealen Ablaufs der Reaktionen auf verschiedene Notfallexpositionssituationen auf Landesebene |
3. IMPLEMENTIERUNG DER NOTFALLPLANUNG |
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3.1 Melde- und Alarmierungswege | Beschreibung der Melde- und Alarmierungswege für verschiedene Notfallexpositionssituationen | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; Beschreibung der Melde- und Alarmierungswege für verschiedene Notfallexpositionssituationen auf Landesebene |
3.2 Bewertung einer Notfallexpositionssituation | Beschreibung der Bewertung einer Notfallexpositionssituationen und der Einbindung der verfügbaren technischen Notfallsysteme. Einstufung der Notfallexpositionssituation entsprechend der Notfallklassifizierung der IAEA (als Referenz sind die IAEA General Safety Requirements, GSR Part 7: Preparedness and Response for a Nuclear or Radiological Emergency, Vienna 2015, heranzuziehen). | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan |
3.3 Strahlenspüren, Probenahme, Probentransport und Messung | Beschreibung der Aktivierung und des Ablaufs von Strahlenspüreinsätzen; Beschreibung des Probenahmeplans für verschiedene Notfallexpositionssituationen; Beschreibung der Umsetzung des Probenahmeplans einschließlich Probentransport und Messung | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan |
3.4 Maßnahmenkatalog, optimierte Schutzstrategie | Auflistung der wichtigsten Schutzmaßnahmen, vorhandener Referenzwerte, allgemeiner und operationeller Kriterien; optimierte Schutzstrategie | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan |
3.5 Schutzmaßnahmen | Beschreibung der Zuständigkeiten und der Regelungen für die Festlegung von Schutzmaßnahmen auf Bundesebene | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan bezüglich der Festlegung von Schutzmaßnahmen; Beschreibung der Durchführung von Schutzmaßnahmen insbesondere Anordnung, Vorbereitung, Umsetzung und Überprüfung der Umsetzung |
3.6 Information der Öffentlichkeit | Beschreibung der Zuständigkeiten und Regelungen auf Bundesebene für die Information der Öffentlichkeit für verschiedene Notfallexpositionssituationen; vorbereitete Pressemeldungen/Meldetexte für verschiedene Notfallexpositionssituationen unter Berücksichtigung der Anlage 3 (als Anhang) | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan |
3.7 Schutz von Personen, die Interventionen durchführen | Beschreibung der Regelungen zur Erfassung der Exposition und zum Schutz von Personen, die Interventionen durchführen | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan |
3.8 Medizinische Hilfeleistung und Eindämmung nichtradiologischer Auswirkungen | Organisatorische Regelungen für die Behandlung von Personen mit schweren deterministischen Strahlenschäden sowie für die psychosoziale Betreuung von Notfalleinsatzkräften und Bevölkerung | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; Auflistung der vorhandenen Einrichtungen im Bundesland |
3.9 Aufzeichnungen und Datenmanagement | Auflistung der benötigten Aufzeichnungen bei Notfallexpositionssituationen und bei Notfallübungen | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; Auflistung der benötigten Aufzeichnungen bei Notfallexpositionssituationen und bei Notfallübungen auf Landesebene |
4. AUFRECHTERHALTUNG DER NOTFALLPLANUNG |
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4.1 Behörden und ihre Zuständigkeiten | Zuständigkeiten für Aufrechterhaltung der Notfallplanung auf Bundesebene | Zuständigkeiten für Aufrechterhaltung der Notfallplanung auf Landesebene |
4.2 Ressourcen | Beschreibung der Sicherstellung der für die Durchführbarkeit des Notfallplanes erforderlichen Ressourcen auf Bundesebene | Beschreibung der Sicherstellung der für die Durchführbarkeit des Notfallplans erforderlichen Ressourcen auf Landesebene |
4.3 Training und Notfallübungen | Beschreibung der Regelungen zur Sicherstellung ausreichenden Trainings von Notfalleinsatzkräften; Beschreibung der Regelungen für Zuständigkeiten, Vorbereitung und Durchführung von Notfallübungen; Notfallübungspläne | Beschreibung der Regelungen zur Sicherstellung ausreichenden Trainings von Notfalleinsatzkräften; Beschreibung der Regelungen für Zuständigkeiten, Vorbereitung und Durchführung von Notfallübungen; Notfallübungspläne auf Landesebene |
4.4 Qualitätssicherung und Aktualisierung des Notfallplans | Regelungen für regelmäßige Durchsicht und Überarbeitung des Notfallplans | Regelungen für regelmäßige Durchsicht und Überarbeitung des Notfallplans |
BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN |
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ABKÜRZUNGEN |
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LITERATUR |
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VERTEILERLISTE |
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ANHÄNGE | Insbesondere Kontaktadressen und Beschreibung der berücksichtigten Szenarien | Insbesondere Kontaktadressen und gesamtstaatlicher Notfallplan |
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 276/2017
Schlagworte
Meldeweg
Zuletzt aktualisiert am
05.08.2020
Gesetzesnummer
20005363
Dokumentnummer
NOR40198537
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