Anlage 4 IntV

Alte FassungIn Kraft seit 19.10.2017

Anlage 4

Kurztitel

Interventionsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 145/2007 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 343/2020

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 4

Inkrafttretensdatum

19.10.2017

Außerkrafttretensdatum

31.07.2020

Abkürzung

IntV

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Anlage 4
zu § 9

Inhalt von Notfallplänen

Gliederung

Gesamtstaatlicher Notfallplan

Notfallplan auf Landesebene

TITELSEITE

 

 

INHALTSVERZEICHNIS

 

 

1. EINLEITUNG

 

 

1.1 Zweck

Beschreibung des Zwecks des Notfallplans

Beschreibung des Zwecks des Notfallplans

1.2 Anwendungsbereich

Beschreibung des Anwendungsbereichs des Notfallplans; Verbindung zu anderen Notfallplänen

Beschreibung des Anwendungsbereichs des Notfallplans; Verbindung zu anderen Notfallplänen, insbesondere zum gesamtstaatlichen Notfallplan

1.3 Rechtliche Grundlagen

Auflistung der rechtlichen Grundlagen, die in Notfallexpositionssituationen auf Bundesebene zur Anwendung kommen

Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan;

Auflistung der rechtlichen Grundlagen, die in Notfallexpositionssituationen auf Landesebene zur Anwendung kommen

2. GRUNDLAGE FÜR DIE NOTFALLPLANUNG

 

 

2.1 Kategorisierung möglicher Notfallexpositionssituationen

Beschreibung der radiologischen Gefährdungen, die in einer Gefährdungsanalyse identifiziert wurden und im Notfallplan berücksichtigt werden; dabei sind auch Orte und Einrichtungen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit für den Fund einer gefährlichen Strahlenquelle zu identifizieren und die Ergebnisse von Sicherungsanalysen zu berücksichtigen.

Beschreibung der für Österreich in Betracht kommenden Szenarien im Anhang; Kategorisierung der österreichischen Anlagen und Umgänge entsprechend der IAEA-Notfallplanungskategorisierung (als Referenz sind die IAEA General Safety Requirements, GSR Part 7: Preparedness and Response for a Nuclear or Radiological Emergency, Vienna 2015, heranzuziehen).

Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan unter Berücksichtigung der für das Bundesland in Betracht kommenden Szenarien

2.2 Am Notfallmanagement beteiligte Organisationen, ihre Zuständigkeiten und Einsatzbereitschaften

Auflistung der beteiligten Organisationen und ihrer Zuständigkeiten für verschiedene Notfallexpositionssituationen; insbesondere Auflistung der Notfalleinrichtungen und des bei Interventionen zum Einsatz kommenden Personals auf Bundesebene; Angabe, nach welcher Zeitspanne ab Alarmierung dieses Personal einsatzbereit ist. Kontaktadressen als Anhang

Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; Auflistung der beteiligten Organisationen und ihrer Zuständigkeiten für verschiedene Notfallexpositionssituationen auf Landesebene; insbesondere Auflistung der Notfalleinrichtungen und des bei Interventionen zum Einsatz kommenden Personals auf Landesebene; Angabe, nach welcher Zeitspanne ab Alarmierung dieses Personal einsatzbereit ist. Kontaktadressen als Anhang

2.3 Kommunikation und Vorkehrungen für Zusammenarbeit und Koordinierung

Kurze Beschreibung der Kommunikationswege und der Vorkehrungen für Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den beteiligten Organisationen

Kurze Beschreibung der Kommunikationswege und der Vorkehrungen für Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den beteiligten Organisationen

2.4 Ablaufpläne

Kurze Beschreibung des idealen Ablaufs der Reaktionen auf verschiedene Notfallexpositionssituationen

Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; kurze Beschreibung des idealen Ablaufs der Reaktionen auf verschiedene Notfallexpositionssituationen auf Landesebene

3. IMPLEMENTIERUNG DER NOTFALLPLANUNG

 

 

3.1 Melde- und Alarmierungswege

Beschreibung der Melde- und Alarmierungswege für verschiedene Notfallexpositionssituationen

Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan;

Beschreibung der Melde- und Alarmierungswege für verschiedene Notfallexpositionssituationen auf Landesebene

3.2 Bewertung einer Notfallexpositionssituation

Beschreibung der Bewertung einer Notfallexpositionssituationen und der Einbindung der verfügbaren technischen Notfallsysteme. Einstufung der Notfallexpositionssituation entsprechend der Notfallklassifizierung der IAEA (als Referenz sind die IAEA General Safety Requirements, GSR Part 7: Preparedness and Response for a Nuclear or Radiological Emergency, Vienna 2015, heranzuziehen).

Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan

3.3 Strahlenspüren, Probenahme, Probentransport und Messung

Beschreibung der Aktivierung und des Ablaufs von Strahlenspüreinsätzen; Beschreibung des Probenahmeplans für verschiedene Notfallexpositionssituationen; Beschreibung der Umsetzung des Probenahmeplans einschließlich Probentransport und Messung

Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan

3.4 Maßnahmenkatalog, optimierte Schutzstrategie

Auflistung der wichtigsten Schutzmaßnahmen, vorhandener Referenzwerte, allgemeiner und operationeller Kriterien; optimierte Schutzstrategie

Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan

3.5 Schutzmaßnahmen

Beschreibung der Zuständigkeiten und der Regelungen für die Festlegung von Schutzmaßnahmen auf Bundesebene

Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan bezüglich der Festlegung von Schutzmaßnahmen; Beschreibung der Durchführung von Schutzmaßnahmen insbesondere Anordnung, Vorbereitung, Umsetzung und Überprüfung der Umsetzung

3.6 Information der Öffentlichkeit

Beschreibung der Zuständigkeiten und Regelungen auf Bundesebene für die Information der Öffentlichkeit für verschiedene Notfallexpositionssituationen; vorbereitete Pressemeldungen/Meldetexte für verschiedene Notfallexpositionssituationen unter Berücksichtigung der Anlage 3 (als Anhang)

Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan

3.7 Schutz von Personen, die Interventionen durchführen

Beschreibung der Regelungen zur Erfassung der Exposition und zum Schutz von Personen, die Interventionen durchführen

Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan

3.8 Medizinische Hilfeleistung und Eindämmung nichtradiologischer Auswirkungen

Organisatorische Regelungen für die Behandlung von Personen mit schweren deterministischen Strahlenschäden sowie für die psychosoziale Betreuung von Notfalleinsatzkräften und Bevölkerung

Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan;

Auflistung der vorhandenen Einrichtungen im Bundesland

3.9 Aufzeichnungen und Datenmanagement

Auflistung der benötigten Aufzeichnungen bei Notfallexpositionssituationen und bei Notfallübungen

Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan;

Auflistung der benötigten Aufzeichnungen bei Notfallexpositionssituationen und bei Notfallübungen auf Landesebene

4. AUFRECHTERHALTUNG DER NOTFALLPLANUNG

 

 

4.1 Behörden und ihre Zuständigkeiten

Zuständigkeiten für Aufrechterhaltung der Notfallplanung auf Bundesebene

Zuständigkeiten für Aufrechterhaltung der Notfallplanung auf Landesebene

4.2 Ressourcen

Beschreibung der Sicherstellung der für die Durchführbarkeit des Notfallplanes erforderlichen Ressourcen auf Bundesebene

Beschreibung der Sicherstellung der für die Durchführbarkeit des Notfallplans erforderlichen Ressourcen auf Landesebene

4.3 Training und Notfallübungen

Beschreibung der Regelungen zur Sicherstellung ausreichenden Trainings von Notfalleinsatzkräften; Beschreibung der Regelungen für Zuständigkeiten, Vorbereitung und Durchführung von Notfallübungen; Notfallübungspläne

Beschreibung der Regelungen zur Sicherstellung ausreichenden Trainings von Notfalleinsatzkräften;

Beschreibung der Regelungen für Zuständigkeiten, Vorbereitung und Durchführung von Notfallübungen; Notfallübungspläne auf Landesebene

4.4 Qualitätssicherung und Aktualisierung des Notfallplans

Regelungen für regelmäßige Durchsicht und Überarbeitung des Notfallplans

Regelungen für regelmäßige Durchsicht und Überarbeitung des Notfallplans

BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN

 

 

ABKÜRZUNGEN

 

 

LITERATUR

 

 

VERTEILERLISTE

 

 

ANHÄNGE

Insbesondere Kontaktadressen und Beschreibung der berücksichtigten Szenarien

Insbesondere Kontaktadressen und gesamtstaatlicher Notfallplan

   

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 276/2017

Schlagworte

Meldeweg

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2020

Gesetzesnummer

20005363

Dokumentnummer

NOR40198537

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