Anlage 4 Lehrplan für die Ausbildung zum Fahrprüfer I. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klassen B, BE und F I.1. Theoretische Ausbildung (32 UE) I.1.1 Allgemeine Kenntnisse (6 UE) - – Theorie des Fahrverhaltens
- – Gefahrenerkennung und Unfallvermeidung
- – Anforderungen an die Fahrprüfung
- – einschlägige Straßenverkehrsvorschriften einschließlich der einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Rechtsvorschriften und Auslegungsleitlinien
I.1.2 Bewertungsfähigkeit (16 UE) - – Theorie und Praxis der Bewertung (Fehlererkennung, Tauglichkeitsniveau)
- – Besprechung der Inhalte des Prüferhandbuchs
- – Einheitlichkeit und Kohärenz der Bewertung
- – Fähigkeit, die Leistung des Bewerbers insgesamt genau zu beobachten, zu kontrollieren und zu bewerten, und zwar insbesondere
- – das richtige und umfassende Erkennen gefährlicher Situationen
- – die genaue Bestimmung von Ursache und voraussichtlicher Auswirkung derartiger Situationen (defensives Fahren)
- – die Fähigkeit zur kraftstoffsparenden und umweltfreundlichen Fahrweise
- – rasche Aneignung von Informationen und Herausfiltern von Kernpunkten
- – vorausschauendes Handeln, Erkennung potenzieller Probleme und Entwicklung von entsprechenden Abhilfestrategien
I.1.3 Kenntnisse betreffend Qualität der Fahrprüfung und Verkehrssinnbildung (8 UE) - – nicht diskriminierende und respektvolle Behandlung der Kandidaten
- – festlegen und vermitteln, worauf sich der Kandidat in der Prüfung einzustellen hat (Prüfungspsychologie)
- – klar kommunizieren, wobei Inhalt, Stil und Wortwahl der Zielgruppe entsprechen müssen und auf Fragen der Kandidaten einzugehen ist
- – klare Rückmeldung in Bezug auf das Prüfungsergebnis
- – Kenntnisse in Verkehrssinnbildung
- – Wahrnehmungstraining
- – Gefahrenerkennung
- – Gefahrenvermeidung und Defensivtraining
- – GDE-Matrix (Goals for Driver Education)
- – Methoden der hierarchischen Beurteilung des Fahrerverhaltens (Können – Wissen – Fahrmotive)
- – Prinzipien des Coachings (didaktische Methoden zur Vermittlung der Eigenverantwortung)
I.1.4 Fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse (2 UE) - – fahrzeugtechnische Kenntnisse (insbesondere Lenkung, Reifen, Bremsen, Beleuchtung)
- – Kenntnisse der Ladungssicherung
- – Kenntnisse über Fahrzeugphysik wie Geschwindigkeit, Reibung, Dynamik, Energie
- – Kenntnisse in kraftstoffsparender und umweltschonender Fahrweise
I.2. Praktische Ausbildung (48 UE) I.2.1 persönliche hohe Fahrfertigkeiten (8 UE) - – praktische Übungen des Lehrplanes B
- – Fahren mit einem Anhänger inkl. Rangierübungen auf einem Übungsgelände
- – defensives Fahren
- – Feedbackfahrt mit kommentierten Fahren in allen 4 Verkehrsräumen
I.2.2 Kraftstoffsparende und umweltfreundliche Fahrweise (4 UE) - – Spritspartraining
I.2.3 Fahrsicherheitstraining (8 UE) - – Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining entsprechend der Mehrphasenausbildung für die Klasse B oder Höherwertiges
I.2.4 Hospitieren (28 UE) - – Teilnahme an Fahrprüfungen der Klassen B und BE (möglichst auch Klasse F) mit selbstständigem Ausfüllen eines Prüfprotokolls
- – simulierte Prüfungsfahrt
II. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klasse A II.1. Theoretische Ausbildung (4 UE) - – klassenspezifische rechtliche Kenntnisse
- – klassenspezifische fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse
- – klassenspezifische Theorie der Bewertung (defensives und partnerbewusstes Fahren) unter Beachtung:
- – Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
- – Straßen- und Witterungsverhältnisse
- – anderer Verkehrsteilnehmer
- – Besprechung klassenspezifischer Inhalte des Prüferhandbuches
II.2. Praktische Ausbildung (8 UE) II.2.1 persönliche hohe Fahrfertigkeiten (4 UE) - – praktische Übungen des Lehrplanes A
- – Fahren im Verkehr unter Beachtung:
- – Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
- – defensives Fahren
II.2.2 Hospitieren (4 UE) - – Teilnahme an Fahrprüfungen der Klasse A mit selbstständigem Ausfüllen eines Prüfprotokolls
- – simulierte Prüfungsfahrt
III. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klasse CE III.1. Theoretische Ausbildung für die Klasse CE (8 UE) - – klassenspezifische rechtliche Kenntnisse
- – klassenspezifische fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse
- – klassenspezifische Theorie der Bewertung (defensives und partnerbewusstes Fahren) unter Beachtung:
- – Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
- – Straßen- und Witterungsverhältnisse
- – anderer Verkehrsteilnehmer
- – Ladungssicherung
- – Besprechung klassenspezifischer Inhalte des Prüferhandbuches
III.2. Praktische Ausbildung für die Klasse CE (8 UE) III.2.1 persönliche hohe Fahrfertigkeiten (4 UE) - – praktische Übungen des Lehrplanes C
- – Fahren im Verkehr unter Beachtung:
- – Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
- – defensives Fahren
III.2.2 Hospitieren (4 UE) - – Teilnahme an Fahrprüfungen der entsprechenden Klassen mit selbstständigem Ausfüllen eines Prüfprotokolls
- – simulierte Prüfungsfahrt
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