Anlage 4 FSG-PV

Alte FassungIn Kraft seit 04.7.2015

Anlage 4

Anlage 4

Lehrplan für die Ausbildung zum Fahrprüfer

I. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klassen B, BE und F

I.1. Theoretische Ausbildung (32 UE)

I.1.1 Allgemeine Kenntnisse (6 UE)

  1. Theorie des Fahrverhaltens
  2. Gefahrenerkennung und Unfallvermeidung
  3. Anforderungen an die Fahrprüfung
  4. einschlägige Straßenverkehrsvorschriften einschließlich der einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Rechtsvorschriften und Auslegungsleitlinien

I.1.2 Bewertungsfähigkeit (16 UE)

  1. Theorie und Praxis der Bewertung (Fehlererkennung, Tauglichkeitsniveau)
  2. Besprechung der Inhalte des Prüferhandbuchs
  3. Einheitlichkeit und Kohärenz der Bewertung
  4. Fähigkeit, die Leistung des Bewerbers insgesamt genau zu beobachten, zu kontrollieren und zu bewerten, und zwar insbesondere
  1. das richtige und umfassende Erkennen gefährlicher Situationen
  2. die genaue Bestimmung von Ursache und voraussichtlicher Auswirkung derartiger Situationen (defensives Fahren)
  3. die Fähigkeit zur kraftstoffsparenden und umweltfreundlichen Fahrweise
  4. rasche Aneignung von Informationen und Herausfiltern von Kernpunkten
  5. vorausschauendes Handeln, Erkennung potenzieller Probleme und Entwicklung von entsprechenden Abhilfestrategien

I.1.3 Kenntnisse betreffend Qualität der Fahrprüfung und Verkehrssinnbildung (8 UE)

  1. nicht diskriminierende und respektvolle Behandlung der Kandidaten
  2. festlegen und vermitteln, worauf sich der Kandidat in der Prüfung einzustellen hat (Prüfungspsychologie)
  3. klar kommunizieren, wobei Inhalt, Stil und Wortwahl der Zielgruppe entsprechen müssen und auf Fragen der Kandidaten einzugehen ist
  4. klare Rückmeldung in Bezug auf das Prüfungsergebnis
  5. Kenntnisse in Verkehrssinnbildung
  6. Wahrnehmungstraining
  7. Gefahrenerkennung
  8. Gefahrenvermeidung und Defensivtraining
  9. GDE-Matrix (Goals for Driver Education)
  10. Methoden der hierarchischen Beurteilung des Fahrerverhaltens (Können – Wissen – Fahrmotive)
  11. Prinzipien des Coachings (didaktische Methoden zur Vermittlung der Eigenverantwortung)

I.1.4 Fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse (2 UE)

  1. fahrzeugtechnische Kenntnisse (insbesondere Lenkung, Reifen, Bremsen, Beleuchtung)
  2. Kenntnisse der Ladungssicherung
  3. Kenntnisse über Fahrzeugphysik wie Geschwindigkeit, Reibung, Dynamik, Energie
  4. Kenntnisse in kraftstoffsparender und umweltschonender Fahrweise

I.2. Praktische Ausbildung (48 UE)

I.2.1 persönliche hohe Fahrfertigkeiten (8 UE)

  1. praktische Übungen des Lehrplanes B
  2. Fahren mit einem Anhänger inkl. Rangierübungen auf einem Übungsgelände
  3. defensives Fahren
  4. Feedbackfahrt mit kommentierten Fahren in allen 4 Verkehrsräumen

I.2.2 Kraftstoffsparende und umweltfreundliche Fahrweise (4 UE)

  1. Spritspartraining

I.2.3 Fahrsicherheitstraining (8 UE)

  1. Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining entsprechend der Mehrphasenausbildung für die Klasse B oder Höherwertiges

I.2.4 Hospitieren (28 UE)

  1. Teilnahme an Fahrprüfungen der Klassen B und BE (möglichst auch Klasse F) mit selbstständigem Ausfüllen eines Prüfprotokolls
  2. simulierte Prüfungsfahrt

II. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klasse A

II.1. Theoretische Ausbildung (4 UE)

  1. klassenspezifische rechtliche Kenntnisse
  2. klassenspezifische fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse
  3. klassenspezifische Theorie der Bewertung (defensives und partnerbewusstes Fahren) unter Beachtung:
  4. Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
  5. Straßen- und Witterungsverhältnisse
  6. anderer Verkehrsteilnehmer
  7. Besprechung klassenspezifischer Inhalte des Prüferhandbuches

II.2. Praktische Ausbildung (8 UE)

II.2.1 persönliche hohe Fahrfertigkeiten (4 UE)

  1. praktische Übungen des Lehrplanes A
  2. Fahren im Verkehr unter Beachtung:
  3. Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
  4. defensives Fahren

II.2.2 Hospitieren (4 UE)

  1. Teilnahme an Fahrprüfungen der Klasse A mit selbstständigem Ausfüllen eines Prüfprotokolls
  2. simulierte Prüfungsfahrt

III. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klasse CE

III.1. Theoretische Ausbildung für die Klasse CE (8 UE)

  1. klassenspezifische rechtliche Kenntnisse
  2. klassenspezifische fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse
  3. klassenspezifische Theorie der Bewertung (defensives und partnerbewusstes Fahren) unter Beachtung:
  4. Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
  5. Straßen- und Witterungsverhältnisse
  6. anderer Verkehrsteilnehmer
  7. Ladungssicherung
  8. Besprechung klassenspezifischer Inhalte des Prüferhandbuches

III.2. Praktische Ausbildung für die Klasse CE (12 UE)

III.2.1 persönliche hohe Fahrfertigkeiten (6 UE)

  1. praktische Übungen des Lehrplanes C
  2. Fahren im Verkehr unter Beachtung:
  3. Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
  4. defensives Fahren

III.2.2 Hospitieren (6 UE)

  1. Teilnahme an Fahrprüfungen der entsprechenden Klassen mit selbstständigem Ausfüllen eines Prüfprotokolls
  2. simulierte Prüfungsfahrt
 

Schlagworte

Straßenverhältnis

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2019

Gesetzesnummer

10012725

Dokumentnummer

NOR40172208

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