Anlage 3a VRV 2015

Alte FassungIn Kraft seit 14.4.2023

Ist von den Gebietskörperschaften erstmals bei den Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen für das Finanzjahr 2024 anzuwenden, sofern nicht Abs. 5 zur Anwendung kommt (vgl. § 40 Abs. 4).

Anlage 3a

Kontenplan und Kontenzuordnungen – Länder

(Anm.: Anlage 3a ist als PDF dokumentiert.)

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2023

Gesetzesnummer

20009319

Dokumentnummer

NOR40252185

Zusatzdokumente: Anlage 3a 

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)