Anlage 3 UniStEV 2004

Alte FassungIn Kraft seit 11.3.2010

Anlage 3

zu § 7 Abs. 3

Studierendendaten für den Datenverbund der Universitäten

1. Auswahl aus der Evidenz der Studierenden der Universität

1.1 Für eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten sind alle Studien, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginndatum oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt, oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung vorliegt, sowie die Personen- und Studienbeitragsdatensätze der Studierenden dieser Studien auszuwählen.

1.2 Nachlieferungen von Neuzulassungen haben Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze, andere Nachlieferungen jedenfalls Personen- und Studiendatensätze zu enthalten.

1.3 Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung ein Studium mit aufrechter Zulassung an der überlassenden Universität aufweisen.

2. Aufbau der Datensätze

Die Daten einer oder eines Studierenden bestehen aus dem Personendatensatz, dem Studienbeitragsdatensatz und zugeordneten Studiendatensätzen.

2.1 Aufbau der Personendatensätze

LfdNr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

Matrikelnummer

 

2

meldende Universität

codiert (§ 5)

3

Familienname

 

4

Vorname/n

 

5

Geburtsdatum (JJJJMMTT)

 

6

Staatsangehörigkeit

codiert (§ 5)

7

Geschlecht

M, W

8

Schulform der allgemeinen Universitätsreife

codiert (§ 5)

9

Datum der allgemeinen Universitätsreife

3.1

10

akademische/r Grad/e vor dem Namen

 

11

akademische/r Grad/e nach dem Namen

 

12

Staat der Anschrift am Heimatort

codiert (§ 5)

13

Postleitzahl der Anschrift am Heimatort

 

14

Heimatort

 

15

Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/ Tür-Nr.

 

16

Staat der Zustelladresse

codiert (§ 5)

17

Postleitzahl der Zustelladresse

 

18

Ort der Zustelladresse

 

19

Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/ Tür-Nr.

 

20

C/O-Name

 

21

Sozialversicherungsnummer/Ersatzkennzeichen

 

22

Bezugssemester

 

23

Kennzeichnung für die Personenzählung PE/PN

3.2

24

Kennzeichnung für die Personenzählung PO

3.3

25

Studienbeitragsstatus

codiert (§ 5)

26

Mobilitätsprogramm

codiert (§ 5); 3.4

27

Gastland des Auslandsaufenthaltes

codiert (§ 5)

28

/ E-Mail-Adresse

 

29

/ bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF

 

2.2 Aufbau der Studienbeitragsdatensätze

Lfd.Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

Matrikelnummer

 

2

meldende Universität

codiert (§ 5)

3

Beitragssemester

 

4

Bezahlungsstatus

3.5

5

Vorschreibung Studienbeitrag

 

6

Vorschreibung Studierendenbeitrag

 

7

Vorschreibung Sonderbeitrag

 

8

Valutadatum der Vorschreibung

entspricht Zahlungsfrist auf Erlagschein

9

Nachforderung Studienbeitrag

 

10

Nachforderung Studierendenbeitrag

 

11

Nachforderung Sonderbeitrag

 

12

Valutadatum der Nachforderung

entspricht Zahlungsfrist auf Erlagschein

13

Druckauftrag für Erlagschein

 

14

Datum des Druckauftrages (JJJJMMTT)

 

15

Ist-Betrag

 

16

letztes Buchungsdatum (JJJJMMTT)

 

17

Studienbeitragskonto der Universität

Bankleitzahl und Kontonummer

2.3 Aufbau der Studiendatensätze

LfdNr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

Matrikelnummer

 

2

meldende Universität

codiert (§ 5)

3

Bezugssemester

 

4

Kennzeichnung Studiengesetz

3.6

5

Universität der Zulassung

codiert (§ 5)

6

Kennzahl-1 des Studiums

codiert (§ 5)

7

Kennzahl-2 des Studiums

codiert (§ 5)

8

Kennzahl-3 des Studiums

codiert (§ 5)

9

zweite Universität

codiert (§ 5)

10

Antrags-, Zulassungs- oder Beginndatum (JJJJMMTT)

3.7

11

Zulassungsstatus

3.8

12

Anfängerkennzeichen SN für Fach-1

3.9

13

Anfängerkennzeichen SN für Fach-2

3.9

14

Meldung der Fortsetzung des Studiums

3.10

15

Beendigungsdatum (JJJJMMTT)

3.11

3 Feldinhalt

Die Felder 1 bis 9, 12, 14, 16 bis 19, 21, 22 und 25 des Personendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden; bei einem Heimatort in Österreich darf auch Feld 13 nicht leer übergeben werden. Die Felder 1 bis 13 des Studienbeitragsdatensatzes und die Felder 1 bis 6, 10 und 11 des Studiendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden.

  1. 3.1 Das Feld ist nach dem Muster „JJJJMM“ zu besetzen, z. B. „200206“. Bei den Schulformen-Codes „35“ und „98“ ist dieses Feld mit „000000“, beim Schulformen-Code „99“ mit „999999“ zu besetzen.
  2. 3.2 Wenn die Person erstmals an dieser Universität zu einem Studium zugelassen wurde („PN“ gemäß Anlage 5), so ist das Feld mit „N“ zu besetzen. Wenn die Person an dieser Universität jedoch erstmals in Österreich zu einem Studium zugelassen wurde („PE“ gemäß Anlage 5), so ist „E“ einzusetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.
  3. 3.3 Wenn die Person erstmals an dieser Universität zu einem ordentlichen Studium zugelassen wurde („PO“ gemäß Anlage 5), so ist das Feld mit „O“ zu besetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.
  4. 3.4 Bei Vorliegen des Beitragsstatus M, S oder C ist das für den Erlass des Studienbeitrages maßgebliche Mobilitätsprogramm samt Gastland des Auslandsaufenthaltes anzugeben. Bei Vorliegen eines anderen Beitragsstatus ist die der Universität bekannte Teilnahme der oder des Studierenden an einem internationalen Mobilitätsprogramm samt Gastland ab einer Mindestdauer von zwei Wochen anzugeben. Beginnt die Teilnahme in den Semester- oder Sommerferien, ist sie dem nachfolgenden Semester zuzuordnen. Die Meldung der Teilnahme an einem internationalen Mobilitätsprogramm, die keinen Erlass des Studienbeitrages zur Folge hat, für mehr als ein Semester ist ab einer Mindestdauer von fünf Monaten zulässig.
  5. 3.5 Zu verwenden sind die Codes
  1. 0 vorgeschrieben
  2. 1 Betrag nicht ordnungsgemäß
  3. 2 zu spät bezahlt
  4. 7 bezahlt „so gut wie“
  5. 8 bezahlt an andere Universität
  6. 9 ordnungsgemäß bezahlt
  1. 3.6 Außerordentliche Studien und ordentliche Studien aufgrund von Studienplänen gemäß UniStG und Curricula gemäß Universitätsgesetz 2002 sind mit „U“, ordentliche Studien nach Studienvorschriften aus der Zeit vor In-Kraft-Treten des UniStG sind mit „A“ zu kennzeichnen.
  2. 3.7 In Verbindung mit Zulassungsstatus V ist das Datum des Zulassungsantrages, in Verbindung mit Zulassungsstatus B das Zulassungsdatum anzugeben. In Verbindung mit dem Zulassungsstatus F ist im Regelfall das Zulassungsdatum anzugeben, sofern jedoch die Information über verschiedene Phasen eines Studiums getrennt gespeichert wird und zu Beginn der Studienphase keine Zulassung (§§ 63 und 70 des Universitätsgesetzes 2002) vorliegt, ist das Beginndatum der jeweiligen Studienphase anzugeben.
  3. 3.8 Zu verwenden sind die Codes

    V Antrag auf Zulassung

    B Zulassung zum Studium (neu oder nach Erlöschen der Zulassung)

    F Zulassung zum Studium ist aufrecht (nicht erloschen)

    X Studienzulassung ist erloschen

    Eine Studienänderung ohne Zulassungscharakter (z. B. Wechsel des Studienzweiges, Unterstellung unter die neu geltenden Studienvorschriften) an derselben Universität ist mit „F“ zu kennzeichnen. Bei Mitbelegungen ist der Zulassungsstatus immer mit „F“ anzugeben.

  1. 3.9 „Anfängerkennzeichen SN für Fach-1“ entspricht allen Einfachstudien, dem ersten Unterrichtsfach des Lehramtsstudiums oder der gewählten Sprache bei Romanistik oder Slawistik; „Anfängerkennzeichen SN für Fach-2“ entspricht dem zweiten (Unterrichts)Fach.

    Das Anfängerkennzeichen „A“ ist im Semester der Zulassung entsprechend der Anordnung der Studienkennzahlen bei jedem Fach zu setzen, zu dem es an dieser Universität kein Vorstudium gibt. In den folgenden Semestern des Studiums bleiben diese Felder leer.

    Ein Vorstudium liegt vor, wenn an dieser Universität bereits in einem früheren Semester eine Zulassung zu einem Studium erfolgte, in dem dieses Fach enthalten war. Bei einem Lehramtsstudium oder einem kombinationspflichtigen Studium (§ 80 Abs. 2 UniStG) sind die Voraussetzungen für ein allfälliges Anfängerkennzeichen für jedes (Unterrichts‑)Fach gesondert zu prüfen. In den Studienrichtungen Romanistik und Slawistik ist kein Anfängerkennzeichen zu setzen, wenn schon früher eine Zulassung zu einer Studienrichtung oder zu einem Studienzweig gleicher Sprache erfolgte. In der Studienrichtung Instrumentalstudium unterbleibt das Anfängerkennzeichen bei neuerlicher Wahl desselben Instrumentes im Rahmen der aktuellen Studienzulassung. Die Zulassung zu einem Bachelorstudium ist bei Vorliegen einer früheren Zulassung zum Diplomstudium derselben Studienrichtung ebenfalls ohne Anfängerkennzeichen darzustellen.

  1. 3.10 Das Feld ist mit dem Buchstaben „I“ zu besetzen, wenn die oder der Studierende im aktuellen Semester zu diesem Studium zugelassen wurde oder die Fortsetzung des Studiums gemeldet hat. Das Feld ist mit “A" zu besetzen, solange die oder der Studierende die Fortsetzung des Studiums bei gleichzeitigem Auslandsaufenthalt unter Anwendung von § 92 Abs. 1 Z 1 oder 2 des Universitätsgesetzes 2002 gemeldet hat. In Semestern einer Beurlaubung ist das Feld mit „U“ zu besetzen.
  2. 3.11 Das Feld ist mit dem Datum des Erlöschens der Zulassung (§§ 68 und 71 des Universitätsgesetzes 2002), jedoch bei Studienänderungen ohne Zulassungscharakter mit dem Datum der Beendigung dieser Studienphase zu besetzen.

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