Anlage 3 UniStEV 2004

Alte FassungIn Kraft seit 26.9.2015

Anlage 3

zu § 7 Abs. 2

Studierendendaten für den Datenverbund der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen

1. Auswahl aus der Evidenz der Studierenden der Universität

  1. 1.1 Für eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen (Datenverbund) sind alle Studien, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginndatum oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung vorliegt, sowie die Personen- und Studienbeitragsdatensätze der Studierenden dieser Studien auszuwählen.
  2. 1.2 Nachlieferungen von Neuzulassungen haben Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze, andere Nachlieferungen jedenfalls Personen- und Studiendatensätze zu enthalten.
  3. 1.3 Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung ein Studium mit aufrechter Zulassung an der zur Verfügung stellenden Universität aufweisen.

2. Aufbau der Datensätze

Die Daten einer oder eines Studierenden bestehen aus dem Personendatensatz, dem Studienbeitragsdatensatz und zugeordneten Studiendatensätzen.

  1. 2.1 Aufbau der Personendatensätze

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

Matrikelnummer

 

2

meldende Universität

codiert (§ 5)

3

Familien- oder Nachname(n)

 

4

Vorname/n

 

5

Geburtsdatum (JJJJMMTT)

 

6

Staatsangehörigkeit

codiert (§ 5)

7

Geschlecht

M, W

8

akademische/r Grad/e vor dem Namen

 

9

akademische/r Grad/e nach dem Namen

 

10

Staat der Anschrift am Heimatort

codiert (§ 5)

11

Postleitzahl der Anschrift am Heimatort

 

12

Heimatort

 

13

Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür-Nr.

 

14

Staat der Zustelladresse

codiert (§ 5)

15

Postleitzahl der Zustelladresse

 

16

Ort der Zustelladresse

 

17

Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür-Nr.

 

18

c/o-Name

 

19

Sozialversicherungsnummer/Ersatzkennzeichen

 

20

Bezugssemester

 

21

Kennzeichnung für die Personenzählung PE/PN

3.2

22

Kennzeichnung für die Personenzählung PO

3.3

23

Studienbeitragsstatus

codiert (§ 5)

24

E-Mail-Adresse

 

   

  1. 2.2 Aufbau der Studienbeitragsdatensätze

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

Matrikelnummer

 

2

meldende Universität

codiert (§ 5)

3

Beitragssemester

 

4

Bezahlungsstatus

3.5

5

Vorschreibung Studienbeitrag

 

6

Vorschreibung Studierendenbeitrag

 

7

Vorschreibung Sonderbeitrag

 

8

Valutadatum der Vorschreibung

entspricht Zahlungsfrist auf Erlagschein

9

Nachforderung Studienbeitrag

 

10

Nachforderung Studierendenbeitrag

 

11

Nachforderung Sonderbeitrag

 

12

Valutadatum der Nachforderung

entspricht Zahlungsfrist auf Erlagschein

13

Druckauftrag für Erlagschein

 

14

Datum des Druckauftrages (JJJJMMTT)

 

15

Ist-Betrag

 

16

letztes Buchungsdatum (JJJJMMTT)

 

17

Studienbeitragskonto der Universität

BIC und IBAN

   

  1. 2.3 Aufbau der Studiendatensätze

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

Matrikelnummer

 

2

meldende Universität

codiert (§ 5)

3

Bezugssemester

 

4

Kennzeichnung Studiengesetz

3.6

5

Universität der Zulassung bzw. bei gemeinsam mit Pädagogischen Hochschulen eingerichteten Lehramtsstudien (§ 3a) Universität oder Pädagogische Hochschule der Zulassung

codiert (§ 5)

6

Kennzahl-1 des Studiums

codiert (§ 5)

7

Kennzahl-2 des Studiums

codiert (§ 5)

8

Kennzahl-3 des Studiums

codiert (§ 5)

9

zweite Universität oder Lehrverbund

codiert (§ 5)

10

Antrags-, Zulassungs- oder Beginndatum (JJJJMMTT)

3.7

11

Form der allgemeinen Universitätsreife

codiert (§ 5)

12

Datum der allgemeinen Universitätsreife (JJJJMM)

3.1

13

Ausstellungsstaat der allgemeinen Universitätsreife

codiert (§ 5)

14

Zulassungsstatus

3.8

15

Anfängerkennzeichen SN für Fach-1

3.9

16

Anfängerkennzeichen SN für Fach-2

3.9

17

Meldung der Fortsetzung des Studiums

3.10

18

Mobilitätsprogramm

codiert (§ 5); 3.4

19

Gastland des Auslandsaufenthaltes

codiert (§ 5)

20

Beendigungsdatum (JJJJMMTT)

3.11

   

3 Feldinhalt

Die Felder 1 bis 7, 10, 12, 14 bis 17, 19, 20 und 23 des Personendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden; bei einem Heimatort in Österreich darf auch Feld 11 nicht leer übergeben werden. Die Felder 1 bis 13 des Studienbeitragsdatensatzes und die Felder 1 bis 6 und 10 bis 14 des Studiendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden.

  1. 3.1 Bei der Codierung der allgemeinen Universitätsreife mit „35“ und „98“ ist dieses Feld mit „000000“, bei der Codierung der allgemeinen Universitätsreife mit „99“ mit „999999“ zu besetzen.
  2. 3.2 Wenn die Person erstmals an dieser Universität zu einem Studium zugelassen wurde („PN“ gemäß Anlage 5), so ist das Feld mit „N“ zu besetzen. Wenn die Person an dieser Universität jedoch erstmals in Österreich zu einem Studium zugelassen wurde („PE“ gemäß Anlage 5), so ist „E“ einzusetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.
  3. 3.3 Wenn die Person erstmals an dieser Universität zu einem ordentlichen Studium zugelassen wurde („PO“ gemäß Anlage 5), so ist das Feld mit „O“ zu besetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.
  4. 3.4 Bei Vorliegen des Beitragsstatus M, S oder C ist das für den Erlass des Studienbeitrages maßgebliche Mobilitätsprogramm samt Gastland des Auslandsaufenthaltes anzugeben. Bei Vorliegen eines anderen Beitragsstatus ist die der Universität bekannte Teilnahme der oder des Studierenden an einem internationalen Mobilitätsprogramm samt Gastland ab einer Mindestdauer von zwei Wochen anzugeben. Beginnt die Teilnahme in den Semester- oder Sommerferien, ist sie dem nachfolgenden Semester zuzuordnen.
  5. 3.5 Zu verwenden sind die Codes
  1. 0 vorgeschrieben
  2. 1 Betrag nicht ordnungsgemäß
  3. 2 zu spät bezahlt
  4. 7 bezahlt „so gut wie“
  5. 8 bezahlt an anderer Bildungseinrichtung
  6. 9 ordnungsgemäß bezahlt
  1. 3.6 Außerordentliche Studien und ordentliche Studien aufgrund von Studienplänen gemäß UniStG und Curricula gemäß Universitätsgesetz 2002 sind mit „U“, ordentliche Studien nach Studienvorschriften aus der Zeit vor Inkrafttreten des UniStG sind mit „A“ zu kennzeichnen. Gemeinsam mit Pädagogischen Hochschulen eingerichtete Lehramtsstudien (§ 3a) sind mit „L“ zu kennzeichnen, ebenso die im Lehrverbund angebotenen Erweiterungsstudien.
  2. 3.7 In Verbindung mit Zulassungsstatus V ist das Datum des Zulassungsantrages, in Verbindung mit Zulassungsstatus B das Zulassungsdatum anzugeben. In Verbindung mit dem Zulassungsstatus F ist im Regelfall das Zulassungsdatum anzugeben, sofern jedoch die Information über verschiedene Phasen eines Studiums getrennt gespeichert wird und zu Beginn der Studienphase keine Zulassung (§§ 63 und 70 des Universitätsgesetzes 2002) vorliegt, ist das Beginndatum der jeweiligen Studienphase anzugeben.
  3. 3.8 Zu verwenden sind die Codes
  1. V Antrag auf Zulassung
  2. B Zulassung zum Studium (neu oder nach Erlöschen der Zulassung)
  3. F Zulassung zum Studium ist aufrecht (nicht erloschen)
  4. X Studienzulassung ist erloschen
  1. 3.9 „Anfängerkennzeichen SN für Fach-1“ entspricht allen Einfachstudien, dem ersten Unterrichtsfach des Lehramtsstudiums; „Anfängerkennzeichen SN für Fach-2“ entspricht dem zweiten Unterrichtsfach bzw. der gewählten Spezialisierung.
  1. 3.10 Das Feld ist mit dem Buchstaben „I“ zu besetzen, wenn die oder der Studierende im aktuellen Semester zu diesem Studium zugelassen wurde oder die Fortsetzung des Studiums gemeldet hat. Das Feld ist mit „A“ zu besetzen, solange die oder der Studierende die Fortsetzung des Studiums bei gleichzeitigem Auslandsaufenthalt unter Anwendung von § 92 Abs. 1 Z 1 oder 2 des Universitätsgesetzes 2002 gemeldet hat. In Semestern einer Beurlaubung ist das Feld mit „U“ zu besetzen.
  2. 3.11 Das Feld ist mit dem Datum des Erlöschens der Zulassung (§§ 68 und 71 des Universitätsgesetzes 2002), jedoch bei Studienänderungen ohne Zulassungscharakter mit dem Datum der Beendigung dieser Studienphase zu besetzen.

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 277/2015

Schlagworte

Antragsdatum, Zulassungsdatum, Personendatensatz, Familienname, Semesterferien

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2019

Gesetzesnummer

20003480

Dokumentnummer

NOR40174910

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