Anlage 3
Anlage C/2
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LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES FÜR DEN EINTRITT IN DEN
III. JAHRGANG DER HANDELSAKADEMIE FÜR BERUFSTÄTIGE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Lehr-
Pflichtgegenstände Wochenstunden verpflich-
tungs-
gruppe
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1. Religion.................... 1 (III)
2. Deutsch..................... 3 (I)
3. Englisch einschließlich
Fachsprache................. 3 I
4. Zweite lebende
Fremdsprache einschließlich
Fachsprache *1)............. 3 I
5. Geographie und
Wirtschaftskunde
(Wirtschaftsgeographie)..... 1 (III)
6. Biologie und Warenkunde..... 1 III
7. Physik...................... 1 (III)
8. Mathematik und angewandte
Mathematik.................. 3 I
9. Betriebswirtschaftslehre.... 2 I
10. Rechnungswesen.............. 1 I
11. Datenverarbeitung und
angewandte Datenverarbeitung
a) Datenverarbeitung........ 2 I
b) Computerunterstütztes
Rechnungswesen........... 1 I
c) Computerunterstützte
Textverarbeitung......... 1 III
12. Staatsbürgerkunde und
Rechtslehre................. 1 (III)
13. Textverarbeitung............ 1 IVb
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Gesamtstundenzahl... 25
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Lehr-
Förderunterricht *2) Wochenstunden verpflich-
tungs-
gruppe
---------------------------------------------------------------------
1. Deutsch..................... 2 (I)
2. Englisch einschließlich
Fachsprache................. 2 I
3. Zweite lebende Fremdsprache
einschließlich Fachsprache.. 2 I
4. Mathematik und angewandte
Mathematik.................. 2 I
5. Betriebswirtschaftslehre.... 2 I
6. Rechnungswesen.............. 2 I
7. Datenverarbeitung........... 2 I
8. Computerunterstütztes
Rechnungswesen.............. 2 I
9. Computerunterstützte
Textverarbeitung............ 2 III
10. Textverarbeitung............ 2 IVb
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II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN KLASSEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE A. Pflichtgegenstände
A. Allgemeines Bildungsziel
Der Vorbereitungslehrgang für den Eintritt in den III. Jahrgang der Handelsakademie für Berufstätige hat im Sinne der §§ 52 und 61 Abs. 1 lit. d unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Personen, die die achte Schulstufe erfolgreich abgeschlossen und die Lehrabschlußprüfung in einem Lehrberuf kaufmännischer Richtung erfolgreich abgelegt haben, zum Eintritt in den III. Jahrgang einer Handelsakademie für Berufstätige zu befähigen.
In diesem Sinne sind die für die einzelnen Unterrichtsgegenstände angegebenen Bildungs- und Lehraufgaben nicht allein für den Vorbereitungslehrgang, sondern stets im Zusammenhang mit dem angestrebten Gesamtabschluß zu sehen.
B. Allgemeine didaktische Grundsätze
Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze der Handelsschule für Berufstätige unter Berücksichtigung der Eingangsvoraussetzungen der Schüler und der Gegebenheiten des Vorbereitungslehrganges.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
- a) Katholischer Religionsunterricht
- Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 157/1987.
- b) Evangelischer Religionsunterricht
- Wird gesondert kundgemacht.
- c) Altkatholischer Religionsunterricht
- Wird gesondert kundgemacht.
- d) Islamischer Religionsunterricht
- Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
2. Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit und Bereitschaft zu Kommunikation, Kooperation und Toleranz.
Konzentration und Genauigkeit bei der Arbeit.
Kenntnis und Anwendung individuell zweckmäßiger Lernmethoden.
Gewandter und richtiger Gebrauch der deutschen Sprache unter Beachtung wirtschaftlicher Bereiche. Fähigkeit zu logischen, vollständigen und unmißverständlichen Äußerungen.
Sichere Beherrschung der Grammatik, Rechtschreibung und Aussprache.
Vertrautheit mit der Kultur von heute, Verständnis und Aufgeschlossenheit für Kunst und Literatur, Bereitschaft zur Weiterbildung und kulturellen Sinngebung des Lebens.
Kenntnis bedeutender Werke der deutschen und vor allem der österreichischen Literatur. Einblick in große Dichtungen der Weltliteratur.
Selbständige Lektüre gehaltvoller Werke.
Vertrautheit mit den Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsfunktionen der Massenmedien; Fähigkeit und Bereitschaft
zu persönlichem Urteil und kritischer Auswahl.
Lehrstoff:
(3 Wochenstunden):
Mündlicher Ausdruck:
Sinngemäßes und richtiges Lesen und Sprechen; mundartfreie
Aussprache; mündliche Wiedergabe von Erlebtem, Gelesenem und Besprochenem, Redeübung, Referat, Diskussion.
Rechtschreibung:
Intensive und praxisorientierte Übungen zur Verbesserung und Festigung der Sprach- und Schreibrichtigkeit; Schreibung und Erklärung häufig vorkommender Fremdwörter (besonders der Wirtschaftssprache), Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagewerken.
Sprachkunde:
Erkennen und Beherrschen der Wort- und Satzgrammatik, Analyse von Satzkonstruktionen; Übungen zur Rechtschreibung und Zeichensetzung.
Schriftlicher Ausdruck:
Erörterung; Charakteristik; Protokoll; Stoffsammlung; Gliederungs- und Stilübungen.
Literatur:
Dichtungsgattungen; Verslehre; Entwicklung des deutschsprachigen Schrifttums bis zum Deutschen Idealismus mit ausgewählten Proben, kultureller Hintergrund der Zeit, Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst und zur Musik. Hinweise auf die Weltliteratur. Auswahl aus der Literatur der Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung österreichischer Autoren.
Massenmedien:
Werbung und Information; Unterhaltung; Verhaltenssteuerung und Meinungsbildung; Auswahlmöglichkeiten der Konsumenten.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsschule für Berufstätige. Drei Schularbeiten, bei Bedarf eine zweistündige.
- 3. Englisch einschließlich Fachsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule für Berufstätige.
Lehrstoff:
(3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. und II. Jahrganges der Handelsakademie für
Berufstätige.
Didaktische Grundsätze:
Als Unterrichtssprache ist soweit wie möglich die Fremdsprache zu verwenden. Aussprache, Intonation und Rechtschreibung sind durch entsprechende Übungen zu schulen. Die Fähigkeit, die Lautschrift zu lesen, ist zu vermitteln und entsprechend zu pflegen (Übungen mit dem Wörterbuch).
Audiovisuelle Medien sollen den Unterricht intensivieren und aktualisieren, vor allem aber zu einem besseren Verständnis des von einem „native speaker“ gesprochenen Englisch führen.
Die angeführten Kommunikationsformen sind in erster Linie in den im thematischen Bereich angegebenen Sachgebieten schriftlich und mündlich zu üben.
Dem Schüler unbekannte Wörter sollen in erster Linie im Satzzusammenhang dargeboten werden. Der Festigung und dem Ausbau des bereits erworbenen Wortschatzes dienen Zusammenstellungen von Wendungen und Wörtern nach verschiedenen Gesichtspunkten (sachliche und sprachliche Zusammengehörigkeit, Ausdruckswert, struktureller Wert im Satz usw.).
In den richtigen Gebrauch des zweisprachigen Wörterbuches ist einzuführen.
Der Grammatikunterricht ist nicht Selbstzweck, sondern Voraussetzung für Verständnis und situationsgerechte Verständigungsfähigkeit. Er soll in den Beispiel- und Übungssätzen Alltagssprache und Fachsprache berücksichtigen. Der Lehrer wird vom praktischen Beispiel ausgehen, die jeweilige Sprachstruktur bewußtmachen und den Schüler durch geeignete Übungen zu einer korrekten Anwendung der erworbenen Sprachstrukturen führen.
Die Übersetzung in die Muttersprache ist in erster Linie Verständnishilfe. Die gelegentliche Übersetzung in die Fremdsprache dient zur Festigung anderer Fertigkeiten (Beherrschung der Idiomatik, der Grammatik, des Wortschatzes usw.).
Zwei Schularbeiten.
- 4. Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Fachsprache (Französisch oder Italienisch oder Spanisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Oberstes Ziel ist die Fähigkeit des Schülers, sich der Fremdsprache als Mittel zur Verständigung und Zusammenarbeit zu bedienen, Gehörtes und Gelesenes zu verstehen und sich mündlich und schriftlich auszudrücken.
Anzustreben sind:
Fähigkeit zur Kommunikation in der Alltags- und Wirtschaftssprache;
Sicherheit in der Rechtschreibung und eine phonemrichtige Aussprache;
Sicherheit in der Verwendung der wesentlichen grammatischen Strukturen.
Fähigkeit zu logischem Denken, Konzentration und Genauigkeit bei der Arbeit;
Fähigkeit und Bereitschaft zur selbständigen Weiterbildung;
Vertrautheit mit den Medien und den durch sie gegebenen Bildungsmöglichkeiten;
Verständnis für die Eigenart der Länder des betreffenden Sprachraumes; Bereitschaft zu Toleranz und Zusammenarbeit.
Lehrstoff:
(3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des II. Jahrganges der Handelsakademie für
Berufstätige.
Didaktische Grundsätze:
Das wichtigste Ziel des Sprachunterrichtes ist die Beherrschung der vier Fertigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben. Diese Fertigkeiten sind Voraussetzung für die Kommunikationsfähigkeit in der Alltags- und Wirtschaftssprache; sie sind im Unterricht nicht getrennt voneinander, sondern integriert zu üben.
Als Unterrichtssprache ist soweit wie möglich die Fremdsprache zu verwenden.
Aussprache, Intonation und Rechtschreibung sind durch entsprechende Übungen zu schulen.
Audiovisuelle Medien sollen den Unterricht intensivieren und aktualisieren, vor allem aber zu einem besseren Hörverstehen führen. Dieses ist durch den systematischen Einsatz von Tonbandtexten, die den entsprechenden Schwierigkeitsgrad aufweisen, zu fördern, wobei sich das Mitschreiben von Stichwörtern „Note-taking“ als wertvolles Mittel zur Übung und Kontrolle erweist.
Der Einsatz verschiedener Sozialformen (zB Partner- und Gruppenarbeit) dient der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichts und fördert außerdem die Sprechfertigkeit des einzelnen Schülers. Die im Lehrstoff angeführten Kommunikationsformen sind in erster Linie in den im thematischen Bereich angegebenen Sachgebieten schriftlich und mündlich zu üben. Darüber hinaus können erzählende Texte und Theaterstücke verwendet werden.
Es sollen vor allem der Grundwortschatz und gebräuchliche Wendungen aus der Alltagssprache vermittelt werden. Dieser Grundsatz ist auch bei der Auswahl des Gesprächs-, Hör- und Lesestoffes zu berücksichtigen. Dem Schüler unbekannte Wörter sollen in erster Linie im Satzzusammenhang dargeboten werden. Nach Möglichkeit ist auf Zusammenhänge mit der Muttersprache und anderen Fremdsprachen hinzuweisen.
Drei Schularbeiten.
- 5. Geographie und Wirtschaftskunde (Wirtschaftsgeographie)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde):
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
- 6. Biologie und Warenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erfassung der Zusammenhänge zwischen Bau und Lebensvorgängen bei Pflanzen und Tieren einschließlich ihrer Beziehung zur Umwelt. Kenntnis des Baues und der Funktionen des menschlichen Körpers sowie der Grundzüge der Hygiene. Einsicht in die Sonderstellung des Menschen innerhalb der Natur und die sich darauf ergebende Verantwortung gegenüber der belebten und unbelebten Umwelt. Einblick in die Tatsachen der Vererbung, der Entwicklung des Einzellebewesens und des Lebens auf der Erde. Gewinnung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes, in dem der einzelne Mensch sowohl in die Gesellschaft als auch in die belebte und unbelebte Umwelt eingeordnet ist.
Kenntnis der ökologischen Zusammenhänge, der wichtigsten Rohstoffe und ihrer Verarbeitung. Verständnis für die Natur als begrenzte Rohstoffquelle. Einsicht in wirtschaftliche Zusammenhänge, zB Kostenfragen bei technologischen Verfahren, bei der Umwelttechnik, bei der Wiederverwertung von Abfallprodukten sowie bei der Rückgewinnung von Rohstoffen.
Fähigkeit zur Beurteilung der Qualität und Verwendbarkeit von
Waren; Konsumentenerziehung.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde):
Physikalische und chemische Grundlagen für Biologie und Warenkunde,
Einführung in die Warenlehre.
Allgemeine Biologie:
Definition des Lebens. Zellstruktur, Grundlagen der Mikrobiologie,
Bedeutung der Mikroorganismen im Naturhaushalt.
Der Mensch:
Zelle und Gewebe, Organe und Organsysteme und ihre Funktion,
Fortpflanzung, Sexuallehre, Embryonalentwicklung. Hygiene. Gesunde
Ernährung. Suchtgifte und ihre Probleme.
Einführung in die Erdwissenschaften:
Grundbegriffe der Mineralogie; Minerale und Gesteine, Entstehung
und Ausbildungsformen. Mineralphysik. Lagerstättenkunde
(Ressourcenpotential).
Steine und Erden:
Schleif- und Poliermittel, Tonwaren, Glas, Schmuckmaterialien,
Baustoffe und ihre Verwendung unter Berücksichtigung
humanökologischer Anforderungen (Baubiologie).
Metalle:
Eisen und Stahl, wichtige Bunt-, Leicht- und Edelmetalle,
Vorkommen, Aufbereitung, Gewinnung, Verwendung, wichtige Legierungen,
Korrosionsschutz, Pulvermetallurgie.
Wasser:
Vorkommen, Verwendungsbereiche. Wasserverunreinigung und Auswirkungen auf die Umwelt.
Luft:
Zusammensetzung, Bedeutung reiner Luft, Luftverunreinigungen und Auswirkungen auf die Umwelt.
Böden:
Bodenarten, Bodenzerstörung, Schadstoffanreicherung und ihre
Auswirkungen auf Wasser und Nahrungsmittel.
Didaktische Grundsätze:
Aktuelle Probleme und wichtige technologische Neuerungen sind stets unter Einbeziehung ökologischer Grundsätze und ökonomischer Überlegung zu berücksichtigen. Exemplarische Themen sollen stets unter Einbeziehung regionaler Gegebenheit behandelt werden. Die Einführung in die Erdwissenschaften ist auf technisch bedeutsame Sachverhalte zu beschränken.
Somatologische, hygienische und sexuelle Fragen sind behutsam zu behandeln. Fragen der Arbeitswelt sind zu berücksichtigen.
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf Behandlung von Sicherheitstechnik und Umweltschutz großer Wert zu legen.
Der anschaulichen Gestaltung des Unterrichts dienen Naturobjekte, Warenproben und audioviselle Medien. Die Möglichkeit der Aktivierung der Schüler bei der Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes ist durch warenkundliche Übungen, Diskussionen, Fallstudien usw. wahrzunehmen. Die Erziehung des Schülers zum kritischen Konsumenten soll durch die Lektüre von Konsumentenzeitschriften, Weitergabe von Informationen über wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen, Prüfung von Prospekten, Warenkatalogen und Verzeichnissen auf ihren Informationsgehalt gefördert werden.
Die Selbsttätigkeit, Argumentationsfähigkeit und Kreativität, besonders beim Verkaufsgespräch sollen in geeigneter Form weiterentwickelt werden.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen wie zB Betriebswirtschaftslehre und Physik sind unter Beachtung der fachspezifischen Terminologie herzustellen.
Vorträge von Experten können zur Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts vorgesehen werden.
7. Physik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde):
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
- 8. Mathematik und angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnis mathematischer Grundlagen und mathematischer Verfahren.
Fähigkeit, mathematische Strukturen in verschiedenen Bereichen, besonders der Wirtschaft, zu erkennen, um praktische Probleme mit mathematischen Methoden lösen zu können.
Fähigkeit zu abstrahieren, zu formalisieren, zu begründen, zu folgern, zu kombinieren und zu analysieren.
Einsicht in die Bedeutung der Mathematik für die wirtschaftliche
und kulturelle Entwicklung.
Lehrstoff:
(3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des II. Jahrganges der Handelsakademie für
Berufstätige.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
- 9. Betriebswirtschaftslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule für Berufstätige.
Lehrstoff:
(2 Wochenstunden):
Beschaffung und Absatz:
Marketing:
Die betriebliche Bedeutung der Marktorientierung; Überblick über
die marketingpolitischen Instrumente.
Materialwirtschaft:
Die betriebliche Bedeutung von Beschaffung und Lagerhaltung; Überblick über die beschaffungspolitischen Instrumente; optimale Gestaltung von Beschaffung und Lagerhaltung; wesentliche Kennzahlen.
Der Markt und seine Organisationsformen in den Grundzügen.
Außenhandel:
Bedeutung; Betriebsformen; Besonderheiten des Kaufvertrages; Zoll
und Zollverfahren, Grundzüge der Exportförderung.
Finanzierung und Investition:
Finanzierung:
Begriff; Innen- und Außenfinanzierung; Eigen-, Fremd- und Selbstfinanzierung; Finanzierungsgrundsätze und Errechnung einschlägiger Kennzahlen; Tendenzen in der Finanzierung, Sonderformen der Finanzierung.
Investition:
Begriff und Arten; Investitionsplanung und Investitionsentscheidung; Grundzüge der Investitionsrechnung.
Geld- und Kapitalmarkt:
Wertpapiere; Wertpapierbörse.
Didaktische Grundsätze:
Die Betriebswirtschaftslehre hat die Funktion eines Leitfaches; daraus ergibt sich die Notwendigkeit zur Herstellung von Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen.
Betriebswirtschaftliche Übungen (zB Berechnungen, Erstellung von Graphiken, Plänen, Ausarbeitung von Schriftstücken) sind durchzuführen. Dabei ist auf die äußere Form, die Verwendung von Originalformularen, auf einen der Praxis entsprechenden Inhalt und sprachlich richtigen Ausdruck Wert zu legen. Beim Unterricht sind nach Möglichkeit praxisgerechte Unterrichtsbehelfe, betriebswirtschaftliche Literatur (zB Bücher, Fachzeitschriften, Musterverträge) und audiovisuelle Medien zu verwenden. Bei der Lösung betriebswirtschaftlicher Problemstellungen soll exemplarisch Datenverarbeitungs-Software eingesetzt werden.
Aktuelle Stoffgebiete sind erforderlichenfalls auch dann in den Unterricht einzubeziehen, wenn sie über den Lehrplan hinausgehen.
Die wesentlichen Teile des Lehrstoffes sind durch systematisches Wiederholen zusammenzufassen und zu festigen.
Die Möglichkeit der Aktivierung der Schüler bei Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes ist durch Diskussionen, Gruppenarbeit, Fallstudien, Planspiele, projektorientiertes Arbeiten und Verfassen von Schriftstücken zu einem zusammenhängenden Geschäftsfall usw. wahrzunehmen.
Im Hinblick auf die Persönlichkeitsformung ist in der Betriebswirtschaftslehre besonderer Wert auf die Förderung der Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit (zB durch Referate, Diskussionen und Verkaufsgespräche) sowie der Kreativität zu legen. Verhandlungstechniken sind auch unter Verwendung des Telefons zu üben. Der Schüler ist zur selbständigen Informationsbeschaffung und zum selbständigen Lernen anzuleiten.
Die Verwendung der Kurzschrift als rationelles Arbeitsmittel ist zu fördern.
Referenten aus der Praxis können zur Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts herangezogen werden.
Lehrausgänge und Exkursionen können durchgeführt werden. Zwei Schularbeiten.
10. Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnisse und Fertigkeiten zur Bewältigung der Arbeiten im dokumentären und instrumentellen Rechnungswesen.
Sicherheit in der Kontierung laufender, auch schwieriger Geschäftsfälle.
Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen Problemen, zur selbständigen Arbeit und zur Arbeit im Team sowie zum Erkennen der Bedeutung eines funktionsfähigen Rechnungswesens für die Einzelwirtschaften und für die Gesamtwirtschaft.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde):
Bilanzlehre:
Sonderfälle der Anlagenbewertung, zB Verbuchung von
selbsterstellten und von im Bau befindlichen Anlagen, Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, Ausscheiden von Anlagen.
Rechnungsabgrenzung.
Rückstellung.
Forderungsbewertung.
Erstellen von Abschlüssen (zusammenfassende Beispiele unter
Einbeziehung interner Belege, auch Gewinnermittlung mittels Mehr-Weniger-Rechnung).
Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:
Abrechnung von Valuten und Devisen; Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.
Buchführungsübungen (laufende Geschäftsfälle Vorabschlußbuchungen, Kontierung von Belegen).
Didaktische Grundsätze:
Die Ausrichtung des Rechnungswesens auf das Leitfach Betriebswirtschaftslehre und die ständige Anpassung des Lehrgutes an die Bedürfnisse der Praxis sind besonders zu beachten. Dem Unterrichtsprinzip der Aktualität kommt Vorrang zu.
Die Verantwortung des im Rechnungswesen tätigen Menschen gegenüber allen am Unternehmen Interessierten und gegenüber der Gesamtwirtschaft ist ständig zu betonen.
Auf die Erzielung einer einwandfreien Form aller Ausarbeitungen ist Wert zu legen.
Die Aktivierung der Schüler ist insbesondere durch praxisbezogenen Unterricht unter Verwendung von Kursblättern, Tarif- und Gebührenordnungen sowie sonstigem Anschauungsmaterial in Einzel- und Gruppenarbeit zu fördern.
Fachliteratur, Fachzeitschriften, Gesetzestexte, aktuelle Zeitungsmeldungen ua. sind zu verwenden.
Die selbständige Arbeit der Schüler ist zu fördern.
Doppelstunden können vorgesehen werden.
Zwei Schularbeiten.
- 11. Datenverarbeitung und angewandte Datenverarbeitung
a) Datenverarbeitung
- Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
Lehrstoff:
(2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige. Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.
- b) Computerunterstütztes Rechnungswesen
- Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde):
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
- c) Computerunterstützte Textverarbeitung
- Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde):
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
- 12. Staatsbürgerkunde und Rechtslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde):
Der Mensch und die Rechtsordnung:
Verwaltung des Bundes und der Länder, Selbstverwaltung;
Verwaltungsakte und Verwaltungsverfahren.
Privatrecht:
Personenrecht; Familienrecht; Erbrecht; Sachenrecht; Vertrags- und Schadenersatzrecht.
Zivilgerichtsbarkeit:
Gerichtsorganisation; Zuständigkeit; streitiges und außerstreitiges
Verfahren, Zwangsvollstreckung, Ausgleich und Konkurs, jeweils mit
einschlägigen Schriftsätzen.
Gewerberecht (wichtigste Bestimmungen).
Strafrecht und Strafprozeß.
Verkehrsrecht (wichtigste Bestimmungen).
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
13. Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde):
Training zum Erreichen einer Schreibgeschwindigkeit von mindestens 200 Bruttoanschlägen/min (60 Silben/min); selbständiges Gestalten und Überarbeiten von Schriftstücken und Texten; Formarbeiten nach Vorlage, Stenogramm und Phonogramm.
Erarbeiten der Verkehrsschrift nach der Wiener Urkunde und Training zum Erreichen einer Schreibgeschwindigkeit von mindestens 110 Silben/ min.
Gestalten und Überarbeiten von Schriftstücken und Texten mit steigendem Schwierigkeitsgrad nach Stenogramm. Kurzschriftliche Aufnahme von Diktaten und ihre maschinschriftliche Übertragung.
Einsetzen des Diktiergerätes als Organisationsmittel; Einführung in das Schreiben nach Tonträgern entsprechend den ÖNORM-Richtlinien für das Phonodiktat; Gestalten von Schriftstücken mit steigendem Schwierigkeitsgrad nach Phonogramm.
Anwenden der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
Protokollführung.
Diktantenschulung.
Rationalisierungsmöglichkeiten im Schriftverkehr.
Überblick über die Büroorganisation und die dazu erforderlichen
Organisationsmittel.
Doppelstunden können vorgesehen werden.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
Zwei Schularbeiten.
B. Förderunterricht
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
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*1) Alternativer Pflichtgegenstand: Französisch oder Italienisch
oder Spanisch.
*2) Der Förderunterricht kann bei Bedarf höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden.
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2025
Gesetzesnummer
10008665
Dokumentnummer
NOR12105123
alte Dokumentnummer
N6199112230A
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