Anlage 3
GRUNDAUSBILDUNG FÜR DIE VERWENDUNGSGRUPPE E 1
A. Lehrgegenstände
- 1. Österreichisches Verfassungsrecht unter besonderer
Berücksichtigung der allgemeinen Behördenorganisation und der Verwaltungstätigkeit (allgemeine Verwaltungslehre) kriminalpolizeilichen Amtshandlungen (außer
- 2. Verwaltungsverfahrensrecht
Verwaltungsverfahrensgesetze, Dienstrechtsverfahren
- 3. Dienst- und Besoldungsrecht einschließlich
- Personalvertretungsrecht
- 4. Materielles Verwaltungsrecht
- a) Grundzüge des materiellen Polizeiverwaltungsrechtes,
soweit es nicht in den besonderen Gegenständen des
Verkehrsrechtes und des Waffenrechtes gelehrt wird
- b) Überblick über das übrige materielle Verwaltungsrecht
- 5. Strafrecht und Strafverfahrensrecht (Strafvollzugsrecht im
- Überblick)
- 6. Grundzüge des Privatrechtes und des Zivilprozessrechtes
- 7. Grundzüge des Völkerrechtes
- 8. Vollzugsdienst (Aufgaben und Befugnisse), insbesondere
Planung, Organisation und Führung des Sicherheitsdienstes
- 9. Kriminologie, Kriminaltaktik, insbesondere Planung,
Organisation, Koordinierung und Führung bei
ökonomisch-administrativer Gendarmeriedienst)
- 10. Kriminaltechnik, Gerichtsmedizin und Gerichtspsychiatrie
(außer ökonomisch-administrativer Gendarmeriedienst)
- 11. Verkehrslehre einschließlich Verkehrsrecht, insbesondere
Planung, Organisation und Führung bei verkehrsdienstlichen
- Einsätzen (außer Kriminaldienst und
ökonomisch-administrativer Gendarmeriedienst)
- 12. Taktik und Ordnungsdienst
- 13. Polizeitechnik (Waffen- und Gerätekunde, Einsatz von
Kraftfahrzeugen und Fernmeldeeinrichtungen)
- 14. Schriftverkehr, Bürotechnik und Anwendung der elektronischen
- Datenverarbeitung
- 15. Grundzüge der angewandten Psychologie
- 16. Grundzüge der Soziologie und der Wirtschaftspolitik
- 17. Grundzüge der Pädagogik
- 18. Grundzüge der politischen Bildung und der umfassenden
- Landesverteidigung
- 19. Grundzüge des Führungsverhaltens, der Führungstechniken und
- der Organisations- und Arbeitstechnik
- 20. Zwei lebende Fremdsprachen
- 21. Grundzüge der österreichischen Geschichte und der Geschichte
- des österreichischen Sicherheitswesens
- 22. Leibesübungen, Sport und Selbstverteidigung
- 23. Allgemeine Staatsverrechnung und allgemeine
Verrechnungslehre (nur ökonomisch-administrativer
- Gendarmeriedienst)
- 24. Österreichische Staatsverrechnung und Wirtschaftsgebarung
(nur ökonomisch-administrativer Gendarmeriedienst)
- 25. Grundzüge des Abgabenwesens, des Finanzausgleiches, des
- Bank-, Geld- und Kreditwesens (nur
ökonomisch-administrativer Gendarmeriedienst)
- 26. Grundzüge des Pensionsrechts, des allgemeinen
- Sozialversicherungsrechtes und des
- Bundesbedienstetenschutzrechtes (nur
ökonomisch-administrativer Gendarmeriedienst)
- 27. Einführung in die empirische Sozialforschung
- 28. Allgemeine praxisbezogene Lehrveranstaltungen
(berufsfeldorientiert) zur Vertiefung der Berufsausbildung
B. Prüfungsgegenstände
I. Schriftliche Arbeit
Erstellung einer schriftlichen Arbeit unter Berücksichtigung
praxisorientierter Elemente
II. Mündliche Prüfung
Prüfungssituatives Auseinandersetzen mit der schriftlichen
Arbeit, wobei sowohl angrenzende Themenbereiche als auch seitens
der Prüfer zu setzende Schwerpunkte im Rahmen der unter lit. A
der Anlage 3 angeführten Lehrgegenstände zu berücksichtigen
sind.
Schlagworte
Dienstrecht, Waffenkunde, Organisationstechnik, Bankwesen, Geldwesen
Zuletzt aktualisiert am
15.05.2025
Gesetzesnummer
20000229
Dokumentnummer
NOR40002099
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