Anlage 3 Grundausbildungen für den Exekutivdienst und die Verwendungsgruppen E 2a und E 1 im Gendarmerie-, Sicherheitswach- und Kriminaldienst

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2005

Anlage 3

GRUNDAUSBILDUNG FÜR DIE VERWENDUNGSGRUPPE E 1

A) Lehrgegenstände

Österreichisches Verfassungsrecht einschließlich Menschenrechte unter besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Behördenorganisation und der Verwaltungstätigkeit, EU-Recht Verwaltungsverfahrensrecht, Verwaltungsverfahrensgesetze,

Dienstrechtsverfahren

Dienst- und Besoldungsrecht, Personalvertretungsrecht und Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

Materielles Verwaltungsrecht:

Grundzüge des materiellen Verwaltungsrechts, soweit es nicht in den besonderen Gegenständen des Verkehrsrechts und des Waffenrechts gelehrt wird

Überblick über das übrige materielle Verwaltungsrecht Strafrecht und Strafverfahrensrecht, Strafvollzugsrecht im Überblick Grundzüge des Privatrechts und des Zivilprozessrechts Grundzüge des Völkerrechts

Sicherheitspolizeiliche Handlungslehre, insbesondere Planung, Organisation und Führung des Sicherheitsdienstes Kriminologie/Kriminalistik, insbesondere Planung, Organisation, Koordinierung und Führung bei kriminalpolizeilichen Amtshandlungen, Kriminaltechnik, Gerichtsmedizin und Gerichtspsychiatrie

Verkehrsrecht

Schriftverkehr, Bürotechnik und Anwendung der elektronischen

Datenverarbeitung

Grundzüge der angewandten Psychologie und Post-Shooting Grundzüge der Soziologie und der politischen Ökonomie Einführung in die empirische Sozialforschung und das wissenschaftliche Arbeiten

Grundzüge der Pädagogik

Grundzüge des Führungsverhaltens, der Führungstechniken und der Organisations- und Arbeitstechnik

Belange der geschlechterspezifischen Gleichbehandlung (Gender Mainstreaming)

Zwei lebende Fremdsprachen

Grundzüge der politischen Bildung und der umfassenden

Landesverteidigung

Grundzüge der österreichischen Geschichte und der Geschichte des österreichischen Sicherheitswesens

Allgemeine praxisbezogene Lehrveranstaltungen (berufsfeldorientiert) zur Vertiefung der Berufsausbildung

Maßnahmen zur Hebung des gegenseitigen Verständnisses, auch unter Darstellung der Situation von Fremden in Österreich Sensibilisierung für den Themenbereich Migration Einsatztraining (bestehend aus Schieß-, Einsatztechniken-, Einsatztaktikausbildung sowie interaktivem Szenarientraining) Großer Sicherheits- und Ordnungsdienst

Sport und Leibesübungen

B) Prüfungsgegenstände

I. Schriftliche Arbeit

Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit unter Berücksichtigung praxisorientierter Elemente.

II. Mündliche Prüfung

Prüfungssituatives Auseinandersetzen mit der schriftlichen Arbeit, wobei sowohl angrenzende Themenbereiche als auch seitens der Prüfer zu setzende Schwerpunkte im Rahmen der unter lit. A der Anlage 3 angeführten Lehrgegenstände zu berücksichtigen sind.

Schlagworte

Dienstrecht, Organisationstechnik, Schießausbildung,

Einsatztechnikenausbildung

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2025

Gesetzesnummer

20000229

Dokumentnummer

NOR40069427

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