Anlage 3 2. MIQA-V

Alte FassungIn Kraft seit 13.12.2013

Zum Bezugszeitraum: Ist erstmals auf den Quartalsausweis zum 31. März 2014 anzuwenden (vgl. § 5 Abs. 6).

Anlage 3

Quartalsweise Angaben von Betrieblichen Vorsorgekassen betreffend die Vermögensaufstellung jeder Veranlagungsgemeinschaft (§ 30 Abs. 3 BMSVG) für das Betriebliche Vorsorgekassengeschäft – Einzelpositionen

(Anm.: Anlage 3 als PDF dokumentiert)

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2021

Gesetzesnummer

20003415

Dokumentnummer

NOR40158859

Zusatzdokumente: Anlage 3 

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