Anlage 31 ÄAO 2015

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.2015

Anlage 31

Sonderfach Transfusionsmedizin

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Transfusionsmedizin umfasst die Auswahl und medizinische Betreuung von Blutspendern, Herstellung, Prüfung und Weiterentwicklung von Fremd- und Eigenblut, Blutkomponenten und Geweben einschließlich Stammzellen und Aufgabenbereiche in der Vorbereitung, Durchführung und Bewertung hämotherapeutischer Maßnahmen.

B. Mindestdauer der Ausbildung

  1. 1. 9 Monate Basisausbildung
  2. 2. 27 Monate Sonderfach–Grundausbildung
  3. 3. 36 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind.

Schlagworte

Fremdblut

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2021

Gesetzesnummer

20009186

Dokumentnummer

NOR40170901

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