Anlage 31
Sonderfach Transfusionsmedizin
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Sonderfach Transfusionsmedizin umfasst die Auswahl und medizinische Betreuung von Blutspendern, Herstellung, Prüfung und Weiterentwicklung von Fremd- und Eigenblut, Blutkomponenten und Geweben einschließlich Stammzellen und Aufgabenbereiche in der Vorbereitung, Durchführung und Bewertung hämotherapeutischer Maßnahmen.
B. Mindestdauer der Ausbildung
- 1. 9 Monate Basisausbildung
- 2. 36 Monate Sonderfach–Grundausbildung
- 3. 36 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind. (Anm 1)
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Anm. 1: Z 13 der Novelle BGBl. II Nr. 89/2021 lautet: „…und in Teil B Z 3 (wird) die Zahl „27“ durch die Zahl „36“ ersetzt.“. Die Anweisung konnte nicht durchgeführt werden.)
Schlagworte
Fremdblut
Zuletzt aktualisiert am
09.02.2022
Gesetzesnummer
20009186
Dokumentnummer
NOR40231421
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