Anlage 31 ÄAO 2015

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.2021

Anlage 31

Sonderfach Transfusionsmedizin

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Transfusionsmedizin umfasst die Auswahl und medizinische Betreuung von Blutspendern, Herstellung, Prüfung und Weiterentwicklung von Fremd- und Eigenblut, Blutkomponenten und Geweben einschließlich Stammzellen und Aufgabenbereiche in der Vorbereitung, Durchführung und Bewertung hämotherapeutischer Maßnahmen.

B. Mindestdauer der Ausbildung

  1. 1. 9 Monate Basisausbildung
  2. 2. 36 Monate Sonderfach–Grundausbildung
  3. 3. 36 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind. (Anm  1)

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Anm. 1: Z 13 der Novelle BGBl. II Nr. 89/2021 lautet: „…und in Teil B Z 3 (wird) die Zahl „27“ durch die Zahl „36“ ersetzt.“. Die Anweisung konnte nicht durchgeführt werden.)

Schlagworte

Fremdblut

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2022

Gesetzesnummer

20009186

Dokumentnummer

NOR40231421

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