Anlage 2
Anlage B/1
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LEHRPLAN DER HANDELSSCHULE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden Lehrverpflich-
Pflichtgegenstände Klasse Summe tungsgruppe
1. 2. 3.
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1. Religion ................. 2 2 2 6 (III)
2. Deutsch .................. 4 3 3 10 (I)
3. Englisch einschließlich
Fachsprache .............. 3 3 3 9 I
4. Zeitgeschichte ........... - 2 - 2 III
5. Geographie und
Wirtschaftskunde
(Wirtschaftsgeographie) .. 3 3 - 6 III
6. Biologie und Warenkunde .. 3 3 - 6 III
7. Betriebswirtschaftslehre . 3 4 4 11 I
8. Angewandte
Betriebswirtschaftslehre
(Praktikum) .............. - - 2 2 II
9. Rechnungswesen ........... 4 3 4 11 I
10. Wirtschaftliches Rechnen . 2 - - 2 II
11. Datenverarbeitung und
angewandte
Datenverarbeitung
a) Datenverarbeitung ..... - 2 2 4 I
b) Computerunterstütztes
Rechnungswesen ........ - - 2 2 I
c) Computerunterstützte
Textverarbeitung ...... - - 2 2 IV b
12. Staatsbürgerkunde und
Rechtslehre .............. - - 3 3 (III)
13. Volkswirtschaftslehre .... - - 2 2 III
14. Textverarbeitung ......... 3 5 3 11 IV b
15. Leibesübungen ............ 2 2 2 6 (IV a)
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Gesamtwochenstundenzahl ... 29 32 34 95
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Wochenstunden Lehrverpflich-
Freigegenstände Klassen Summe tungsgruppe
1. 2. 3.
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1. Zweite lebende
Fremdsprache
einschließlich
Fachsprache ............. 3 2 2 7 I
2. Seminar Zeitgeschichte .. - - 2 2 III
3. Seminar
Wirtschaftsgeographie ... - - 2 2 III
4. Warenkundliche Übungen .. - 2 2 4 III
5. Spezielle
Betriebswirtschaftslehre - - 3 3 I
6. Seminar Datenverarbeitung - 2 2 4 I
7. Englische
Textverarbeitung ......... - - 2 2 III
8. Kochen und Servieren ..... (4) (4) (4) 8 *1) V
9. Aktuelle Fachgebiete ..... bis 2 bis 2 bis 2 bis 6 I bis
VI
10. Leibesübungen ............ 2 2 2 6 (IV a)
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Wochenstunden Lehrverpflich-
Förderunterricht *2) Klasse Summe tungsgruppe
1. 2. 3.
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1. Deutsch .................. 2 2 - 4 (I)
2. Englisch einschließlich
Fachsprache .............. 2 2 - 4 I
3. Betriebswirtschaftslehre . 2 2 - 4 I
4. Rechnungswesen ........... 2 2 - 4 I
5. Textverarbeitung ......... 2 2 - 4 IV b
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II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Allgemeines Bildungsziel
Die Handelsschule dient im Sinne der §§ 52 und 60 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der kaufmännischen Berufsausbildung für alle Zweige der Wirtschaft. Es werden insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen vermittelt, die den Absolventen zur unmittelbaren Ausübung eines Berufes in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung befähigen.
Ziel ist ein verantwortungsbewußter Mensch, der die Folgen seines eigenen Verhaltens und des Verhaltens anderer für die Gesellschaft überblicken und sich ein selbständiges Urteil bilden kann, der zur Kommunikation und Kooperation sowohl in fachspezifischen als auch in anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen fähig ist und der die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung, insbesondere im fachspezifischen Bereich, einsieht.
B. Allgemeine didaktische Grundsätze
Durch die Ausrichtung aller Unterrichtsgegenstände, insbesondere der wirtschaftswissenschaftlichen, auf das Leitfach Betriebswirtschaftslehre soll jene gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände erreicht werden, die dem Bildungsauftrag der Handelsschule im Sinne des Schulorganisationsgesetzes und des Schulunterrichtsgesetzes entspricht.
Dem gesamten Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmens zu. Die Veränderungen des Wirtschaftslebens zwingen zur ständigen Anpassung des Unterrichts an die Bedürfnisse der Praxis. Daher ist die Einbeziehung aktuellen Wissensgutes, gegebenenfalls auch außerhalb des Lehrplanes, im Hinblick auf die Ergänzung des Lehrstoffes notwendig, wobei die sorgfältige Auswahl der pädagogischen Verantwortung des Lehrers überlassen bleibt.
Die Arbeit in allen Unterrichtsgegenständen ist auf das Gesamtziel der Handelsschule auszurichten; dazu ist die enge Zusammenarbeit aller Lehrer erforderlich. Pädagogische Beratungen, schriftliche Stoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Zur Festigung des Unterrichtsertrages sind die wesentlichen Teile des Lehrstoffes zu wiederholen und zu üben.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache (Standardsprache) als überregionaler Sprachform ist zu achten. Die Schüler sind in allen Gegenständen auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Der gesamte Unterricht ist unter Ausnützung der Querverbindungen, unter Heranziehung von geeignetem Anschauungsmaterial und unter wohlabgestimmter Einbeziehung der audio-visuellen Unterrichtsmittel praxisbezogen zu gestalten, wobei der letzte Stand der technischen Entwicklung zu berücksichtigen ist.
Auf die Verwendung der Kurzschrift und des Maschinschreibens ist in allen Unterrichtsgegenständen großer Wert zu legen.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die Politische Bildung, die Friedenserziehung, die Umfassende Landesverteidigung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zur Aufgeschlossenheit gegenüber Problemen des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes.
Einschlägige Schulveranstaltungen (zB Lehrausgänge und Exkursionen) dienen zur Ergänzung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einblicken in größere Zusammenhänge auf kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Gebieten. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen, insbesondere in den wirtschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Fächern, zu pflegen.
Der Lehrer wird daher die Methode seines Unterrichts so zu wählen haben, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen. Bei der Darbietung des Lehrstoffes wird auf die vortragende Methode niemals ganz verzichtet werden können, jedoch müssen auch andere Methoden verwendet werden, wie etwa die selbständige Erarbeitung durch Schüler, kurze Referate, Sammlung und Vergleich von Berichten der Massenmedien, Lösungsversuche von Problemen in Teamarbeit, sinnvoller Einsatz audio-visueller Mittel. Oft wirkt ein Methodenwechsel motivations- und leistungsfördernd.
Durch die didaktischen Grundsätze, die den einzelnen Unterrichtsgegenständen beigefügt sind, soll die pädagogische Initiative des Lehrers nicht eingeengt werden. Wahl und Anwendung der Methoden des Unterrichts sind dem Lehrer als schöpferische, von Verantwortung getragene Leistung grundsätzlich freigestellt.
Die Erziehung des Schülers zur Selbständigkeit wird den Kern der pädagogischen Arbeit in jedem Unterrichtsgegenstand bilden. Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn der Schüler zu eigenständiger Behandlung von Problemen geführt wird, die von ihm Initiativen zur selbständigen Informationsbeschaffung verlangen. Dadurch soll im Schüler die Erkenntnis für die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung geweckt und die Möglichkeit hiefür aufgezeigt werden.
Im Sinne einer Vorbereitung für den unmittelbaren Eintritt in das Berufsleben ist die Teamarbeit, die in der Praxis immer wieder zur Problemaufbereitung und -bewältigung angewandt wird, in den Unterricht der Handelsschule einzubauen. Die Teamarbeit ist darüber hinaus ein geeignetes Mittel zur Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit zur Kommunikation und zur Kooperation.
Bei der Bildung der Arbeitsgruppen ist darauf zu achten, daß nicht immer gleich befähigte Schüler in einer Gruppe zusammengefaßt werden. Die Schüler sollen lernen, ihre Argumente zu formulieren, den Konsens zu suchen und sich gegebenenfalls in der Gruppe sachlich durchzusetzen. Die aktive und passive Mitarbeit in der Gruppe ist vom Lehrer sorgfältig zu beobachten.
Das Bildungsgut dient nicht nur der fachlichen Ausbildung, sondern im Sinne einer Erziehungsfunktion der Schule auch in hohem Maße der Persönlichkeitsformung. Der Unterricht hat in jedem Wissensgebiet die Wirtschaft als kulturelle und gesellschaftliche Funktion aufzufassen und den Wert der Arbeit als wesentliches persönlichkeitsbildendes Element zu betonen. Die Verantwortung des Menschen in der Wirtschaft gegenüber der Gemeinschaft ist bewußtzumachen.
Eine Berufspraxis in den Ferien als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben ist wünschenswert.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
- 1. a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 157/1987.
- 1. b) Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Religionsunterricht an den berufsbildenden mittleren Schulen hat in den Formen der Unterweisung und des Lehrgespräches das mitgebrachte Wissen zu ergänzen und durch eine Glaubens- und Lebenskunde zusammenzufassen.
Das Ringen um das wahre Verständnis der Gnade, um die Gestalt der Kirche und um das rechte Leben des Christen in der Auseinandersetzung mit den Fragen der Gegenwart ist so zu vertiefen, daß in dem jungen Menschen die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit geweckt wird. Er muß selbst über Glaubensfragen grundsätzlicher Art sprechen und klar Stellung beziehen können.
Die Besonderheit der Organisation des evangelischen Religionsunterrichts an diesen Schulen verlangt die Aufstellung von Themenkreisen, die in den unterschiedlichen und wechselnd zusammengesetzten Unterrichtsgruppen frei variiert werden können. Im Normfall sind in einem Schuljahr drei inhaltlich verschiedene Themenkreise zu behandeln.
Zu ihrer Erarbeitung sind Bibel und Kirchengesangbuch
unentbehrlich.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
Der Schöpfungsbericht nach der Bibel:
Gott, der Schöpfer, und der Mensch. Gottes Gerichte und die Sünde.
Der Kleine Katechismus: Das erste Hauptstück.
Kirchengeschichte:
Gegenreformation und Geheimprotestantismus. Die Vorreformation und
die Reformation.
Das Leben in der evangelischen Kirche:
Gottesdienst, Kirchenjahr, Gesangbuch, kirchliches Brauchtum. Innere Mission, äußere Mission. Taufe und Heiliges Abendmahl.
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Jesus Christus in Geschichte und Glaube:
Das Zeugnis der Evangelien: Die Taten und die Lehre Jesu Christi. Die erste christliche Gemeinde und die Kirche. Der Kleine
Katechismus: Das zweite Hauptstück.
Staat und evangelische Kirche in Österreich:
Die Gegenreformation. Der nachtridentinische Katholizismus. Von der Duldung bis zur Gleichberechtigung.
Lebenskunde I:
Der Leib. Die Entscheidung des Glaubens. Zeit und Ewigkeit. Das Gebet (das dritte Hauptstück, teilweise).
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Christliche Lehre:
Die Bergpredigt. Stellen aus den Briefen der Apostel. Die Propheten. Die Offenbarung des Johannes.
Die christliche Kirche in ihrer Einheit und Vielfalt:
Religion und Offenbarung. Weltreligionen und Christentum.
Lebenskunde II:
Ehe, Familie, Arbeit, Beruf, Freizeit. Die Verantwortung des evangelischen Christen in seiner Gemeinde.
- 1. c) Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.
- 1. d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
2. Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit und Bereitschaft zu Kommunikation, Kooperation und Toleranz.
Konzentration und Genauigkeit bei der Arbeit.
Kenntnis und Anwendung individuell zweckmäßiger Lernmethoden.
Gewandter und richtiger Gebrauch der deutschen Sprache unter Beachtung wirtschaftlicher Bereiche. Fähigkeit zu logischen, vollständigen und unmißverständlichen Äußerungen.
Sichere Beherrschung der Grammatik, Rechtschreibung und Aussprache.
Vertrautheit mit der Kultur von heute, Verständnis und Aufgeschlossenheit für Kunst und Literatur, Bereitschaft zur Weiterbildung und kulturellen Sinngebung des Lebens.
Kenntnis bedeutender Werke der deutschen und vor allem der österreichischen Literatur. Einblick in große Dichtungen der Weltliteratur.
Selbständige Lektüre gehaltvoller Werke.
Vertrautheit mit den Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsfunktionen der Massenmedien; Fähigkeit und Bereitschaft
zu persönlichem Urteil und kritischer Auswahl.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (4 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie.
- 2. Klasse (3 Wochenstunden):
Mündlicher Ausdruck:
Sinngemäßes und richtiges Lesen und Sprechen; Redeübung und Kurzreferat; freie Diskussion.
Sprachkunde und Rechtschreibung:
Übung der Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreibung und Erklärung häufiger Fremdwörter, besonders der Wirtschaftssprache; elementare Wort- und Satzgrammatik; Unterscheidung von Mundart und Hochsprache (Standardsprache).
Schriftlicher Ausdruck:
Protokoll; Charakteristik; Erörterung; Stoffsammlung; Gliederungs- und Stilübung; kreativer Aufsatz.
Literatur und Textverstehen:
Texte aus bedeutenden Werken des deutschen Sprachraumes und der Weltliteratur; Hinweise auf literarische Strömungen bis einschließlich Realismus; Proben moderner Dichtung, besonders österreichischer Autoren; Sach- und Gebrauchstexte.
Massenmedien:
Werbung und Information; Verhaltenssteuerung und Meinungsbildung. Auswahlmöglichkeiten des Konsumenten; Erlebnisverarbeitung durch das Gespräch.
- 3. Klasse (3 Wochenstunden):
Mündlicher Ausdruck:
Gesprächs- und Redetechnik; Kundengespräch; Referat, Diskussion,
Argumentation, Interview.
Sprachkunde und Rechtschreibung:
Sicherung der Sprach- und Schreibrichtigkeit; Erweiterung des Wortschatzes, insbesondere der Wirtschaftssprache; häufig vorkommende
Fremdwörter.
Schriftlicher Ausdruck:
Problemarbeit; Stoffsammlung und Gliederungsübung; Stilübung.
Literatur und Textverstehen:
Überblick über das deutschsprachige Schrifttum vom Naturalismus bis zur Gegenwart; Proben der deutschsprachigen Literatur und der Weltliteratur mit besonderer Berücksichtigung der österreichischen Dichtung; exemplarische Behandlung modernen Schrifttums.
Massenmedien:
Spiegelungen aktueller Ereignisse in den Massenmedien; Meinungsbildung und Verhaltenssteuerung; Bildung und Unterhaltung durch die Massenmedien; Programmauswahl.
Didaktische Grundsätze:
Der Deutschunterricht soll ein umfassendes Sprach- und Kulturbewußtsein wecken, das auch das kulturelle Geschehen in anderen Ländern mit einschließt.
Fachübergreifende Probleme stellen Querverbindungen zu verschiedenen Unterrichtsgegenständen her und motivieren ein über die fachspezifische Behandlung der Themen hinausgehendes Verständnis.
Der mündliche Ausdruck ist durch Übungen zu fördern, die zum ausdrucksvollen Sprechen und Lesen führen sowie die Beherrschung der freien Rede und die Teilnahme an Diskussionen ermöglichen. Die Schüler sind zu einer klaren und deutlichen Sprechweise anzuhalten. Die deutsche Hochsprache (Standardsprache) ist als überregionale Sprachform zu verwenden.
Ständige Übungen sollen zur sicheren Beherrschung der Rechtschreibung führen. Die Grammatik soll das Verständnis für den Aufbau der Sprache vertiefen und den sprachlichen Ausdruck verbessern.
Schulische und häusliche Übungen sind in ausreichendem Maße zur Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten zu geben und zu korrigieren.
Für den Aufsatzunterricht sind altersgemäße Themen zu wählen, die dem Bildungsziel der Schule entsprechen. Durch Gliederungsübungen soll das logische Denken geschult werden. Ausdrucksübungen bilden den stilistischen Geschmack und sind Ausgangspunkt für die Stilkunde.
Literaturverständnis ist dem Schüler durch ausgewählte Werke zu vermitteln; diese sind aus ihrer Zeit heraus verständlich zu machen, Bezüge zur Gegenwart sind herzustellen, das Allgemein-Menschliche hat Vorrang vor dem rein Literarischen, das Verständnis des Einzelwerkes vor dem literaturgeschichtlichen Überblick.
Audio-visuelle Lehrmittel (zB Film, Fernsehen, Hörfunk, Tonband, Schallplatte, Dia), Zeitungsartikel und kulturelle Veranstaltungen (zB Theateraufführungen und Dichterlesungen) sollen den Unterricht lebendig gestalten und ergänzen.
Diskussionen schaffen die Fähigkeit, die Massenmedien durch Informationsvergleiche und Erkennbarmachen von Klischees kritisch zu beurteilen.
Schularbeiten:
Vier in der 1. Klasse, je drei in der 2. und 3. Klasse, in der
- 3. Klasse mindestens eine zweistündige.
- 3. Englisch einschließlich Fachsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Oberstes Ziel ist die Fähigkeit des Schülers, sich der Fremdsprache als Mittel zur Verständigung und Zusammenarbeit zu bedienen, Gehörtes und Gelesenes zu verstehen und sich in einfacher Form mündlich und schriftlich auszudrücken.
Anzustreben sind:
Fähigkeit zur Kommunikation auf Gebieten der Alltags- und Wirtschaftssprache;
weitgehende Sicherheit in der Rechtschreibung und eine zumindest phonemrichtige Aussprache;
weitgehende Sicherheit in der Verwendung der wesentlichen grammatischen Strukturen;
Fähigkeit, leichtere Texte aus Alltag und Wirtschaft zu verstehen;
Fähigkeit zur Abfassung gebräuchlicher Formen der Geschäftskorrespondenz, vor allem des Außenhandels, und Kenntnis des dazu notwendigen Wort- und Phrasenschatzes;
Einblicke in wesentliche Aspekte des staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens der englischsprachigen Länder und in die Beziehungen dieser Länder zu Österreich;
Fähigkeit zu logischem Denken, Konzentration und Genauigkeit bei der Arbeit;
Fähigkeit und Bereitschaft zur selbständigen Weiterbildung;
Vertrautheit mit den Medien und den durch sie gegebenen Bildungsmöglichkeiten;
Verständnis für die Eigenart der englischsprechenden Länder;
Bereitschaft zu Toleranz und Zusammenarbeit.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie.
- 2. Klasse (3 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Das Leben in der Gemeinschaft: Gemeinde, Geschäfte, Verkehrsmittel, Bank, Post, Büro, Massenmedien, Kino, Theater, Sport, Reisen, Gesundheit.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages (Anbahnung, Abschluß, Lieferung).
Kommunikation:
Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Bericht, Zusammenfassung,
Privatbrief, Geschäftsbrief.
Anleitung zum Gebrauch des Wörterbuches.
Sprachstruktur:
Erweiterung der für die kommunikative Kompetenz notwendigen
Strukturen: verkürzter Gliedsatz, Konditionalsatz; Infinitiv-, Gerund- und Partizipialkonstruktionen.
- 3. Klasse (3 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Formen der betrieblichen Organisation, Industrie und andere Produktionsformen, Handel, Dienstleistungen der Bank, Zahlungsmittel;
Fremdenverkehr; Werbung; staatliche und politische Einrichtungen;
landeskundliche und aktuelle Themen.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages (Zahlung, Mängelrüge);
Stellenbewerbung; Telekommunikation.
Kommunikation:
Frage und Antwort, Gespräch, Zusammenfassung, Übersetzung einfacher
Texte, Kurzreferat, Geschäftsbrief.
Sprachstruktur:
Ergänzung und Festigung der für die kommunikative Kompetenz
notwendigen Strukturen.
Didaktische Grundsätze:
Das wichtigste Ziel des Englischunterrichts ist die Beherrschung der vier Fertigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben. Diese Fertigkeiten sind Voraussetzung für die Kommunikationsfähigkeit; sie sind im Unterricht nicht getrennt voneinander, sondern integriert zu üben.
Die Anforderungen, die im jeweiligen thematischen Bereich in bezug auf Kommunikationsformen und Sprachstruktur an den Schüler gestellt werden, müssen auf das Niveau einer mittleren Schule abgestimmt sein.
Als Unterrichtssprache ist soweit wie möglich die Fremdsprache zu verwenden.
Der Einsatz verschiedener Sozialformen (zB der Partner- oder Gruppenarbeit) dient einerseits der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichts und fördert andererseits die Sprechfertigkeit des einzelnen Schülers.
In allen Klassen sind Aussprache, Intonation und Rechtschreibung durch entsprechende Übungen zu schulen. Die Fähigkeit, die Lautschrift zu lesen, ist in der 1. Klasse zu vermitteln.
Audio-visuelle Mittel sollen den Unterricht intensivieren und aktualisieren, vor allem aber zu einem besseren Hörverstehen führen. Kontakte mit den englischsprechenden Ländern sind zu fördern.
Die im Lehrstoff der einzelnen Klassen angeführten Kommunikationsformen sind in erster Linie in den im thematischen Bereich angegebenen Sachgebieten schriftlich und mündlich zu üben. Darüber hinaus können in allen Klassen kürzere erzählende Texte verwendet werden.
Schulische und häusliche Übungen sind in ausreichendem Maße zur Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten zu geben und zu korrigieren.
Der Grundwortschatz und gebräuchliche Wendungen aus der Alltagssprache sollen vor allem in der 1. Klasse und im 1. Semester der 2. Klasse vermittelt werden. Danach wird der Wortschatz aus dem Bereich der Wirtschaft erarbeitet, wobei jedoch der Ausbau des allgemeinen Wort- und Phrasenschatzes nicht vernachlässigt werden darf. Dieser Grundsatz ist auch bei der Auswahl des Gesprächs-, Hör- und Lesestoffes zu berücksichtigen. Dem Schüler unbekannte Wörter sollen in erster Linie im Satzzusammenhang dargeboten werden. Von der
- 2. Klasse an soll der Schüler in den richtigen Gebrauch des Wörterbuches eingeführt werden. Der Festigung und dem Ausbau des bereits erworbenen Wortschatzes dienen Zusammenstellungen von Wendungen und Wörtern nach verschiedenen Gesichtspunkten (sachliche und sprachliche Zusammengehörigkeit, Ausdruckswert usw.).
Die Beherrschung der Grammatik ist nicht Selbstzweck, sondern Voraussetzung für Verständnis und situationsgerechte Verständigungsfähigkeit. In den Beispiel- und Übungssätzen sollen Alltagssprache und Fachsprache berücksichtigt werden. Der Lehrer soll vom praktischen Beispiel ausgehen, die jeweilige Sprachstruktur bewußtmachen und den Schüler durch geeignete Übungen zu einer möglichst korrekten Anwendung der erworbenen Sprachstruktur führen.
Von der 2. Klasse an sind auch die vorwiegend im geschriebenen Englisch vorkommenden Strukturen zu berücksichtigen; anzustreben ist hier allerdings nur die passive Beherrschung im Hinblick auf die Übersetzung ins Deutsche.
Die Übersetzung in die Muttersprache ist in der 1. und 2. Klasse in erster Linie Verständnishilfe. In der 3. Klasse soll der Schüler die Fähigkeit erwerben, zusammenhängende einfache Texte (vor allem aus dem Bereich der Wirtschaft) ins Deutsche zu übertragen. Die gelegentliche Übersetzung in die Fremdsprache dient der Festigung anderer Fertigkeiten (Beherrschung der Idiomatik, der Grammatik, des Wortschatzes usw.).
Im kaufmännischen Schriftverkehr sollen einfache Geschäftsfälle, vor allem des Außenhandels, anhand von Musterbriefen geübt werden, die in Ausdruck und Inhalt der Praxis entsprechen. Die Fähigkeit, Geschäftsbriefe in die Fremdsprache zu übersetzen, ist hier anzustreben. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, besonders aber zur Betriebswirtschaftslehre, sind herzustellen.
Schularbeiten:
Je drei in jeder Klasse.
4. Zeitgeschichte
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für die politisch-gesellschaftlich-ökonomische Umwelt.
Achtung vor kultureller Leistung; Toleranz; Vertiefung der staatsbürgerlichen und demokratischen Gesinnung im Sinne des Unterrichtsprinzips Politische Bildung.
Anteilnahme am öffentlichen Geschehen, Bereitschaft zur Aufnahme von Informationen, Einsicht in politische Sachverhalte, Urteilsfähigkeit in politischen Fragen.
Lehrstoff:
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Europa vor 1914.
Der 1. Weltkrieg und seine Folgen:
Ursachen und Verlauf; Revolutionen in Rußland; Leninismus.
Europäische Neuordnung:
Pariser Friedensverträge; Völkerbund; Gründung der Republik
Österreich; Gründung der Weimarer Republik.
Weltwirtschaft in der Zwischenkriegszeit:
Verlust der Vormachtstellung Europas; die USA als neue
Wirtschaftsmacht; Weltwirtschaftskrise.
Die Demokratie in der Krise:
Innenpolitische Radikalisierung; Aufstieg totalitärer Systeme
(Stalinismus, Faschismus).
Österreich in der Zwischenkriegszeit:
Vom demokratischen zum autoritären Staat; wirtschaftliche und soziale Probleme; politische Parteien (Ideologie, Organisation, Gegensätze); Radikalisierung des politischen Lebens;
antidemokratische Entwicklung; Ständestaat.
Nationalsozialismus:
Scheitern der Weimarer Republik; Ideologie und Herrschaftssystem;
Rassenpolitik; Lebensraumansprüche; Mittel und Methoden der Unterdrückung; Wirtschafts- und Außenpolitik.
- 2. Weltkrieg:
Ursachen und Verlauf; Widerstand gegen Diktatur und Fremdherrschaft.
Österreich zwischen Anschluß und Befreiung.
Der Weg aus dem Chaos:
Von Teheran bis Potsdam; Vereinte Nationen; Aufteilung der Welt in Ost und West; Wiedererrichtung der Republik Österreich;
Besatzungszeit und Wiederaufbau; Österreichischer Staatsvertrag;
Kalter Krieg; Ära der Koexistenz.
Zeitgeschichte Afrikas, Asiens und Lateinamerikas:
Entkolonialisierung; Islamische Revolution; neue politische und
wirtschaftliche Gegensätze.
Jüngste Entwicklung:
Die Rolle der Supermächte bei nationalen und internationalen Konflikten; Atomstrategie und Rüstungswettlauf; neue politische und soziale Bewegungen; Zweite industrielle Revolution; Entwicklung der Massenmedien; Eroberung des Weltraums; das 20. Jahrhundert im Spiegel der Kunst.
Das neutrale Österreich:
Österreichs Möglichkeiten und Aufgaben in der Völkergemeinschaft; innenpolitisches Kräftespiel (politische Parteien, Interessensvertretungen); Umfassende Landesverteidigung; Volksgruppen in Österreich.
Die Rolle der Frau in der Gesellschaft.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff ist entsprechend seiner Bedeutung für die Gegenwart zu gewichten, wobei - soweit erforderlich - auch auf wesentliche Grundlagen aus dem 19. Jahrhundert Bezug zu nehmen ist.
Geistige, wirtschaftliche und soziale Faktoren sind als Triebkräfte stärker in den Vordergrund zu stellen als die von ihnen ausgelösten geschichtlichen Einzelereignisse. Dabei ist auch die Alltagsgeschichte zu beachten. Zusammenfassungen und typische Beispiele sind wichtiger als die Vermittlung von Detailwissen.
Die Aktivierung der Schüler bei der Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes ist durch Diskussion, Gruppenarbeit und projektorientierten Unterricht zu fördern. Vorträge schulfremder Personen können zur Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts herangezogen werden.
- 5. Geographie und Wirtschaftskunde (Wirtschaftsgeographie)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung grundlegender Kenntnisse im physisch-geographischen wie im gesellschaftlich-kulturellen Bereich und Befähigung zur Bewertung ihrer Bedeutung für Mensch und Wirtschaft.
Fähigkeit, Funktionszusammenhänge zwischen geographischem Raum, Mensch und Gesellschaft zu verstehen und zu beurteilen.
Verständnis für das Leben und Wirtschaften in unterschiedlichen Räumen und unter verschiedenen Natur- und Gesellschaftsbedingungen. Verständnis für die Notwendigkeit raumplanerischer Maßnahmen zur Sicherung der Lebensgrundlagen sowie einer funktionsfähigen Wirtschaft.
Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen menschlichen Handelns im geographischen Raum sowie Akzeptanz ökologischer Grenzen als Voraussetzung für verstärktes Umweltbewußtsein. Einsicht in die Verantwortung des wirtschaftenden Menschen gegenüber Natur und Gesellschaft.
Anleitung zu selbständiger Analyse, Interpretation und Auswertung geographischen, vor allem wirtschaftsgeographischen Informationsmaterials.
Entwicklung und Anwendung von topographischem Orientierungswissen, räumlichen Ordnungsvorstellungen und Orientierungsfertigkeiten.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie.
- 2. Klasse (3 Wochenstunden):
Großräume der Erde:
Australien, Ozeanien und die Polargebiete:
Naturpotential, Bevölkerung, Wirtschaftstruktur; Kulturraum Australiens, Ozeaniens und der Polargebiete; aktuelle Fragen und Problemgebiete Australiens, Ozeaniens und der Polargebiete.
Angloamerika:
Naturpotential, Bevölkerung, Wirtschaftsstruktur; angloamerikanischer Kulturraum; aktuelle Fragen und Problemgebiete Angloamerikas.
Sowjetunion:
Naturpotential, Bevölkerung, Wirtschaftsstruktur; Kulturwelt der Sowjetunion; aktuelle Fragen und Problemgebiete der Sowjetunion.
Die Weltmächte USA und UdSSR im Vergleich.
Japan, Industriemacht ohne Rohstoffe.
Europa:
Naturpotential, Bevölkerung, Wirtschaftsstruktur; Kulturräume Europas; aktuelle Fragen und Problemgebiete Europas.
Industrieländer:
Historische, räumliche und sozioökonomische Grundlagen der Industrialisierung; Stellung und Bedeutung der einzelnen Wirtschaftssektoren in der Industriegesellschaft; Probleme der Industriestaaten.
Österreich:
Naturpotential:
Bau- und Oberflächenformen der österreichischen Großlandschaften;
Wetter, Klima und Vegetation und ihr Einfluß auf Leben und Wirtschaft
in Österreich; Gewässerkunde, Gewässerschutz.
Bevölkerung:
Statistische Kennzahlen, Bevölkerungsentwicklung,
Bevölkerungsverteilung, ländliche und städtische Lebensformen und
ihre Wechselbeziehungen; Mobilität.
Die österreichische Wirtschaft:
Primärer, sekundärer und tertiärer Sektor und deren Veränderungen; Gegenüberstellung von Aktiv- und Passivräumen Österreichs (Zentralräume, ländliche Gebiete, Grenzgebiete, Berggebiete).
Raumordnung und Raumplanung:
Aufgaben, Instrumente und Ziele der örtlichen und überörtlichen Raumplanung; Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, Gefahrenzonenplan; Natur- und Landschaftsschutz; Probleme der Ver- und Entsorgung.
Verkehrsgeographie Österreichs:
Entwicklung und Bedeutung der einzelnen Verkehrsträger; Lokal-, Regional- und Transitverkehr; Individualverkehr, öffentlicher Verkehr; Fahrplan und Tarif; Reiseplanung; Probleme der Verkehrsplanung.
Europäische Bündnisse:
Entstehung, Aufgaben, Ziele und Probleme der europäischen
Integration; Verflechtungen Österreichs mit den europäischen
Bündnissen.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe sieht als inhaltlichen Schwerpunkt die Wechselwirkungen zwischen geographischem Raum, Gesellschaft und Wirtschaft vor. Der Vermittlung von übertragbarem Wissen und Können im Geographieunterricht kommt deshalb große Bedeutung zu.
Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem allgemeingeographischen und topographischen Bereich sollten als vielfach anwendbar in allen Schulstufen bei den geeigneten Lehrinhalten geübt und gefestigt werden. Ebenso sollten wirtschaftskundliche Fachbegriffe und Lehrinhalte stets in den Lehrstoff eingeflochten werden. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.
Durch die Anleitung zum Sammeln und Auswerten einschlägiger Informationen aller Art (zB Zeitungsartikel, Beiträge in Zeitschriften, Karten, Pläne, Statistiken, bildliche und graphische Darstellungen, Nachschlagewerke, Auswertung von Fernsehbeiträgen) kann die Selbständigkeit des Schülers besonders gefördert werden. Dadurch kann beim Schüler die Fähigkeit, geographische Arbeitsmethoden und Hilfsmittel in relevanten Lebenssituationen sachgerecht anzuwenden, entwickelt werden.
Zur Förderung konstruktiver Schüleraktivität ist der motivations- und leistungsfördernde Methodenwechsel besonders geeignet, welcher neben dem Frontalunterricht auch die Einzel- und Gruppenarbeit, den projektorientierten Unterricht und Rollenspiele miteinbeziehen soll. Der Einsatz von audio-visuellen Hilfsmitteln ist zur Gewährleistung eines anschaulichen Geographieunterrichts nützlich.
Exemplarische Themen sollen unter Berücksichtigung der Aktualität und der Selbständigkeit des Schülers, besonders im Hinblick auf die Brauchbarkeit für die Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Lebenssituationen, ausgewählt werden. Lehrausgänge und Exkursionen sollen eingeplant werden, um den Schüler mit räumlichen und wirtschaftlichen Situationen und deren Probleme vor Ort vertraut zu machen. Vorträge schulfremder Personen sind für die Sicherung und Vertiefung des Unterrichtsertrages sehr nützlich.
- 6. Biologie und Warenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erfassen der Zusammenhänge zwischen Bau und Lebensvorgängen bei Pflanzen und Tieren einschließlich ihrer Beziehung zur Umwelt. Kenntnis des Baues und der Funktionen des menschlichen Körpers sowie der Grundzüge der Hygiene. Einsicht in die Sonderstellung des Menschen innerhalb der Natur und die sich daraus ergebende Verantwortung gegenüber der belebten und unbelebten Umwelt. Einblicke in die Tatsachen der Vererbung, der Entwicklung des Einzellebewesens und des Lebens auf der Erde. Gewinnung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes, in dem der einzelne Mensch sowohl in die Gesellschaft als auch in die belebte und unbelebte Umwelt eingeordnet ist.
Kenntnis der ökologischen Zusammenhänge, der wichtigsten Rohstoffe und ihrer Verarbeitung. Verständnis für die Natur als begrenzte Rohstoffquelle. Einsicht in wirtschaftliche Zusammenhänge, zB Kostenfragen bei technologischen Verfahren, bei der Umwelttechnik, bei der Wiederverwertung von Abfallprodukten sowie bei der Rückgewinnung von Rohstoffen.
Fähigkeit zur Beurteilung der Qualität und Verwendbarkeit von
Waren; Konsumentenerziehung.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie.
- 2. Klasse (3 Wochenstunden):
Energie:
Energieformen und deren Bereitstellung.
Energieträger: Entstehung, Gewinnung, Transport.
Grundzüge der Verarbeitung, Verwendung. Einflüsse der Energiewirtschaft auf die Umwelt; Entwicklungstendenzen auf dem Energiesektor; Energiebilanz Österreichs.
Nahrungsmittel:
Lebensmittelrecht; Lebensmittelkonservierung. Getreide;
Hülsenfrüchte; Mahlprodukte; Back- und Teigwaren; Stärke;
Konsumzucker; Obst und Gemüse; Milch und Molkereiprodukte; Eier;
Fleisch; Fische; Fette.
Beeinflussung der Nahrungsmittelqualität durch Produktion und Vermarktung.
Genußmittel:
Wichtige Gewürze; narkotische Genußmittel; Erzeugnisse der Gärungsindustrie.
Holz und Holzverwertung; Papierindustrie.
Textilien:
Natur- und Chemiefasern und ihre Verarbeitung.
Leder und Pelze.
Kautschuk und Kunststoffe:
Eigenschaften; Verarbeitung; Verwendung und Umweltverträglichkeit.
Wasch- und Reinigungsmittel.
Aufgaben und Ziele der Abfallwirtschaft (zB Entsorgungstechnologie).
Normung, Warenkennzeichnung, Warentest, Verkaufskunde,
Konsumenteninformation, Konsumbewußtsein.
Didaktische Grundsätze:
Aktuelle Probleme und wichtige technologische Neuerungen sind stets unter Einbeziehung der ökologischen Grundsätze und ökonomischen Überlegungen zu berücksichtigen. Die Einführung in die Erdwissenschaften ist auf technisch bedeutsame Sachverhalte zu beschränken.
Somatologische, hygienische und sexuelle Fragen sind behutsam zu behandeln. Fragen der Arbeitswelt sind zu berücksichtigen.
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die Behandlung von Sicherheitstechnik und Umweltschutz großer Wert zu legen.
Der anschaulichen Gestaltung des Unterrichts dienen Naturobjekte, Warenproben und audio-visuelle Unterrichtsmittel. Die Möglichkeit der Aktivierung der Schüler bei der Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes ist durch warenkundliche Übungen bzw. Diskussionen wahrzunehmen.
Die Erziehung des Schülers zum kritischen Konsumenten soll durch die Lektüre von Konsumentenzeitschriften und durch Weitergabe von Informationen über wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen gefördert werden.
Die Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit, insbesondere beim Verkaufsgespräch, ist durch entsprechende Lehr- und Arbeitsmethoden (zB Gruppenarbeit) zu üben.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, wie Betriebswirtschaftslehre, sind herzustellen, wobei die fachspezifische Terminologie zu beachten ist.
Vorträge schulfremder Personen können zur Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts vorgesehen werden. Lehrausgänge und Exkursionen sollen durchgeführt werden.
- 7. Betriebswirtschaftslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnis über den Aufbau des Betriebes, das Betriebsgeschehen und die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt.
Verständnis für betriebliche Entscheidungsvorgänge und Fähigkeit, übertragene Aufgaben selbständig auszuführen.
Kenntnis der Leistungsfaktoren und der Leistungsbereiche des Betriebes sowie der Rechtsformen der Unternehmung. Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen betriebswirtschaftlicher Vorgänge.
Fähigkeit zur verbalen, rechnerischen und graphischen Lösung betriebswirtschaftlicher Probleme. Fertigkeit in der Abfassung der wesentlichen Schriftstücke. Erkennen der Rationalisierungsmöglichkeiten unter besonderer Berücksichtigung der Büroautomation und der modernen Formen der innerbetrieblichen und zwischenbetrieblichen Kommunikation.
Fähigkeit zum wirtschaftlichen Denken und zum verantwortungsbewußten Handeln sowie Aufgeschlossenheit für die Teamarbeit. Verständnis für die Notwendigkeit zur Kommunikation und Bereitschaft zur Kooperation in betriebswirtschaftlichen wie auch in anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen.
Erkenntnis, daß trotz der unbestrittenen Notwendigkeit eines möglichst rationellen Betriebsablaufs der Betriebsangehörige mit dem von ihm geleisteten Produktionsfaktor Arbeit nicht auf gleicher Ebene mit den Betriebsmitteln steht, sondern daß er als Handelnder und Mitgestaltender die zentrale Stellung im Betriebsablauf einnimmt. Verständnis für die Bestrebungen zur Humanisierung der Arbeitswelt.
Fähigkeit zur selbständigen Arbeit und Bereitschaft zur Weiterbildung.
Verständnis für die Problematik des Umweltschutzes.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie.
- 2. Klasse (4 Wochenstunden):
Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages (Lieferung mangelhafter Ware, Lieferverzug, Annahmeverzug, Zahlungsverzug).
Der Wechsel in den Grundzügen.
Einzelhandel und Großhandel:
Aufgaben und Bedeutung; Betriebsformen.
Handelsvermittler (Überblick).
Organisationsformen des Marktes:
Messen, Musterlager etc. in den Grundzügen.
Industrie und Handwerk:
Merkmale der industriellen und handwerklichen Gütererzeugung.
Besonderheiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung der Fertigungsbetriebe.
Transportwirtschaft:
Transportbetriebe und Betriebe der Transportvermittler in den Grundzügen.
Post, Bahn, Straßentransport, Schiffahrt, Luftverkehr, Spediteur.
Einfache Tarifberechnungen.
Banken und Wertpapierbörse:
Wesen und Bedeutung der Bankbetriebe.
Leistungserstellung (Passiv-, Aktiv-, Dienstleistungs- und Eigengeschäfte).
Typen der Bankbetriebe (Übersicht).
Wertpapiere; Wertpapierbörse.
Versicherungen:
Bedeutung; Arten der Versicherung; Inhalt und Abschluß des Versicherungsvertrages; Schadensabwicklung einschließlich
Schriftverkehr.
Außenhandel:
Bedeutung; Betriebsformen; Besonderheiten des Kaufvertrages.
Zoll und Zollverfahren in den Grundzügen.
Exportförderung im Überblick.
Fremdenverkehr:
Bedeutung; Besonderheiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung der Fremdenverkehrsbetriebe in den Grundzügen.
Der Schriftverkehr im Fremdenverkehrsbetrieb.
Öffentliche Verwaltung:
Begriff und Bedeutung; Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder, Gemeinden) in den Grundzügen.
- 3. Klasse (4 Wochenstunden):
Unternehmensführung:
Überblick über die Managementfunktionen (Zielsetzung, Planung, Entscheidung, Organisation, Kontrolle) und Managementtechniken.
Mitarbeiter im Betrieb:
Mitarbeiterauswahl.
Personalführung (Mitarbeitermotivation, betriebliche Aus- und Weiterbildung, Mitarbeiterbeurteilung, Mitbestimmung).
Schriftverkehr im Personalbereich, insbesonders bei Beginn (Bewerbung) und bei Beendigung des Dienstverhältnisses.
Marketing:
Grundzüge des Marketing; die betriebliche Bedeutung der Marktorientierung; Marktforschung; Marketinginstrumente (Werbung einschließlich Schriftverkehr sowie kundenorientiertes Verhalten einschließlich Verhandlungstechnik und Verkaufsgespräch).
Beschaffung und Lagerhaltung:
Grundbegriffe der Beschaffung und Lagerhaltung; die betriebliche Bedeutung von Beschaffung und Lagerhaltung.
Bestimmung der Lagergröße und Errechnung wichtiger Kennzahlen.
Kosten der Lagerhaltung.
Finanzierung und Investition:
Finanzierung (Begriff; Innen- und Außenfinanzierung; Eigen-, Fremd- und Selbstfinanzierung; Finanzierungsgrundsätze und Errechnung wichtiger Kennzahlen).
Investition (Begriff und Arten; Investititonsplanung und Investitionsentscheidung im Überblick).
Geld- und Kapitalanlage.
Grundzüge der Gründung, des Zusammenschlusses, der Sanierung und
der Auflösung von Unternehmungen.
Kosten als Entscheidungsgrundlage (Kostenbewußtsein). Betrieb und Umwelt.
Schwerpunktmäßige Wiederholung des Lehrstoffes aller Klassen.
Didaktische Grundsätze:
Der betriebswirtschaftliche Unterricht muß in seiner Gesamtheit auf die Erfüllung seiner Leitfunktion ausgerichtet sein. Er ist altersgemäß zu gestalten. In der 1. Klasse sind die betriebswirtschaftlichen Grundlagen sowie der Überblick über die betriebswirtschaftlichen Funktionen zu erarbeiten. In der 2. Klasse ist der Lehrstoff berufsorientiert und in der 3. Klasse funktionsorientiert zu behandeln. Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist großer Wert auf die Zusammenhänge zu legen.
Betriebswirtschaftliche Übungen (zB Berechnungen, Erstellung von Graphiken und Plänen, Ausarbeitung von Schriftstücken) sind durchzuführen. Dabei ist auf die äußere Form, die Verwendung von Originalformularen, auf einen der Praxis entsprechenden Inhalt und sprachlich richtigen Ausdruck Wert zu legen. Beim Unterricht sind nach Möglichkeit praxisgerechte Unterrichtsbehelfe und audio-visuelle Unterrichtsmittel zu verwenden.
Den Bedürfnissen der regionalen Wirtschaftsstruktur ist Rechnung zu tragen. Aktuelle Stoffgebiete sind erforderlichenfalls auch dann in den Unterricht einzubeziehen, wenn sie über den Lehrplan hinausgehen.
Die wesentlichen Teile des Lehrstoffes sind durch systematisches, auch klassenübergreifendes Wiederholen zusammenzufassen und zu festigen.
Im betriebswirtschaftlichen Unterricht ist der Persönlichkeitsformung große Beachtung zu schenken, wobei auf die Förderung der Kommunikation und Kooperation Wert zu legen ist. Der Schüler ist zur selbständigen Informationsbeschaffung und zum selbständigen Lernen anzuleiten. Das Telefonieren ist zu üben.
Aktive Lehrmethoden (zB Gruppenarbeit, Fallstudien, Planspiele) sind im Unterricht einzusetzen.
Die Verwendung der Kurzschrift als rationelles Arbeitsmittel ist zu fördern.
Vorträge schulfremder Personen können zur Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts herangezogen werden.
Lehrausgänge und Exkursionen sollen durchgeführt werden.
Schularbeiten:
Je drei in jeder Klasse.
- 8. Angewandte Betriebswirtschaftslehre (Praktikum)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit, übertragene praxisgerechte Aufgaben unter Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbständig und im Team auszuführen.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Der Lehrstoff umfaßt Themen aller einschlägigen Unterrichtsgegenstände in fachübergreifenden, zusammenfassenden und praxisgerechten Aufgabenstellungen. Neben kürzeren praktischen Übungen (zB Büroorganisation, Postbearbeitung, Erstellung von Kalkulationen, Kontierung von Belegen, Terminorganisation, innerbetriebliche Kommunikation, Verkaufsgespräche, Organisation von Sitzungen, Tagungen und Konferenzen) sind umfangreiche zusammenhängende Beispiele aus der Wirtschaftspraxis durchzuführen. Der Schriftverkehr ist besonders zu berücksichtigen.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Themenwahl ist auf die Tätigkeit der Absolventen der Handelsschule im künftigen Beruf Rücksicht zu nehmen. Der Unterricht ist so zu gestalten, daß der Schüler die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten praxisgerecht festigen kann. Besondere Bedeutung kommt daher der Lösung zusammenhängender wirtschaftspraktischer Fälle aller Art zu.
Der Einsatz von maschinellen Verarbeitungseinrichtungen, Organisationsmitteln und Originalunterlagen ist vorzusehen.
Die Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit soll ua. durch Gruppenarbeit, Projektarbeit und Rollenspiel gefördert werden. Das Verhalten gegenüber Geschäftsfreunden, Vorgesetzten, Mitarbeitern usw. ist zu schulen.
Durch Lehrausgänge und Exkursionen, Heranziehen von Fachleuten aus der Wirtschaft und der Verwaltung ist das Verständnis für die Praxis zu fördern.
Die Angewandte Betriebswirtschaftslehre (Praktikum) ist so zu organisieren, daß eine individuelle Betreuung der Schüler durch den Lehrer möglich ist.
Eine Blockung der Unterrichtsstunden ist wünschenswert.
9. Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung von Arbeiten aus den für den Absolventen wesentlichen Teilbereichen des Rechnungswesens, insbesondere der
- Bearbeitung laufender Geschäftsfälle einschließlich der steuerlichen Probleme,
- Personalverrechnung,
- Kostenrechnung und deren Anwendung bei der Erstellung von Kalkulationen,
- Erstellung einfacher Statistiken,
- Errechnung der wichtigsten Kennzahlen.
Fertigkeit im Wirtschaftsrechnen (zB Fakturierung und einfaches Bankrechnen).
Fähigkeit des Erkennens der grundlegenden Zusammenhänge im Rechnungswesen.
Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen Problemen, zur Führung von problembezogenen Gesprächen, zur selbständigen Arbeit sowie zur Arbeit im Team.
Einsicht in die Notwendigkeit, das erlernte Wissen ständig zu erweitern und auf die speziellen Erfordernisse des Berufes auszurichten.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (4 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie.
- 2. Klasse (3 Wochenstunden):
Grundzüge der Bilanzlehre (Fortsetzung):
Anschaffung und Ausscheiden von Anlagen; Erhaltungs- und Herstellungsaufwand.
Rechnungsabgrenzung.
Rückstellung.
Forderungsbewertung.
Rücklagen: Begriff und Arten.
Terminrechnung; Ratenrechnung.
Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften, beschränkt auf
einfache Fälle.
Grundzüge der Kostenrechnung:
Grundbegriffe; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.
Kostenerfassung (Kostenartenrechnung):
Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation (einschließlich Zollrechnung); kalkulatorische Kosten.
Kostenzurechnung:
Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung (Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation).
Einfache Beispiele aus Industrie, Handwerk, Handel und sonstigen Dienstleistungsbetrieben, insbesondere Kalkulationen.
Absatzkalkulation.
Grundlagen der Teilkostenrechnung.
Buchungsübungen (Kontierung laufender Geschäftsfälle) möglichst
anhand von Belegen.
- 3. Klasse (4 Wochenstunden):
Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:
Abrechnung von Valuten und Devisen; Verbuchung von Import- und Exportgeschäften (einfache Fälle).
Grundzüge des Bankrechnens:
Abrechnung von Passivgeschäften (Spareinlagen, Giroeinlagen), von Aktivgeschäften (vor allem Kontokorrentkredite), von Dienstleistungsgeschäften (Kauf und Verkauf von Effekten, Ermittlung von Renditen).
Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens:
Erstellung einfacher Statistiken und Errechnung wichtiger
Kennzahlen.
Einführung in die Steuerlehre (einschließlich Schriftverkehr):
Gliederung der Steuern, Ertragsteuern (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Überblick über die Körperschaftsteuer), Verkehrsteuern, Besitzsteuern, sonstige Abgaben, Grundzüge des Beihilfenrechtes, Abgabenverfahren.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Personalverrechnung (einschließlich Schriftverkehr):
Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen einschließlich von Sonderfällen; Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde; Verbuchung von Löhnen und Gehältern; Lohnkonto und sonstige Aufzeichnungen auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen.
Verbuchung besonderer Geschäftsfälle, zB Reisekosten, Leasing. Buchungsübungen (laufende Geschäftsfälle), Kontierung von Belegen.
Zusammenfassende Übungen zum Lehrstoff aller Klassen.
Didaktische Grundsätze:
Die Ausrichtung des Rechnungswesens auf das Leitfach Betriebswirtschaftslehre und die ständige Anpassung des Lehrstoffes an die Bedürfnisse der Praxis sind besonders zu beachten. Dem Unterrichtsprinzip der Aktualität kommt Vorrang zu.
Die Verantwortung des im Rechnungswesen tätigen Mitarbeiters gegenüber allen am Unternehmen Interessierten und gegenüber der Gesamtwirtschaft ist ständig zu betonen.
Die für die Berufsausübung des Absolventen praxisrelevanten Teilbereiche des Lehrstoffes sind durch ständiges Üben besonders zu festigen.
Auf die Erzielung einer einwandfreien Form aller Ausarbeitungen ist Wert zu legen.
Der paginierten Form des Kontos ist der Vorzug zu geben. Die Beispiele haben sich auf das Wesentliche zu beschränken. Dem Beleg als Grundlage der Verbuchung ist besondere Bedeutung beizumessen.
Die Bilanzlehre ist auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.
Die gesetzlichen Vorschriften über die Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie die einschlägigen Bestimmungen des Steuerrechtes sind schon von der 1. Klasse an unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes zu beachten.
Auf die Funktion der Kostenrechnung als Entscheidungsinstrument ist in einfacher Form Bedacht zu nehmen. Das Schwergewicht ist auf die Kalkulation zu legen.
Auf den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen im Rechnungswesen ist Bedacht zu nehmen. Praxisgerechte Organisationsmittel sind zu verwenden. Kaufmännische Rechner sind einzusetzen, wobei die optimale Bedienung stets zu beachten ist.
Die Aktivierung der Schüler ist insbesondere durch praxisbezogenen Unterricht unter Verwendung von Kursblättern, Tarif- und Gebührenordnungen sowie sonstigem Anschauungsmaterial in Einzel- und Gruppenarbeit zu fördern.
Doppelstunden können vorgesehen werden.
Schularbeiten:
Je vier in jeder Klasse, in der 3. Klasse bei Bedarf zweistündig.
- 10. Wirtschaftliches Rechnen
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie.
- 11. Datenverarbeitung und angewandte Datenverarbeitung
- a) Dateiverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen Datenverarbeitung, die die Bedienung von Datenverarbeitungsgeräten ermöglichen und deren Verständnis gewährleisten.
Kenntnis der Einsatzmöglichkeiten und Arbeitsweisen eines Datenverarbeitungssystems; Verständnis für die Lösung einfacher kaufmännischer Problemstellungen unter Verwendung der Datenverarbeitung.
Verständnis für Informationsflüsse.
Fähigkeit, Arbeiten am Computer mit Hilfe von Bedienerhandbüchern
durchzuführen.
Fähigkeit, mit Hilfe von fertigen Software-Paketen einfache kaufmännische Auswertungen durchzuführen.
Einsicht in die Auswirkungen des Einsatzes der Datenverarbeitung und der Kommunikationstechnik auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft.
Lehrstoff:
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Grundbegriffe der Datenverarbeitung:
Aufbau eines Datenverarbeitungssystems; Hardware (Zentraleinheit, Peripheriegeräte, Datenträger); Software (Betriebssystem, Dienstprogramme, Tools, Programmiersprachen, Anwenderprogramme).
Hierarchie der Daten.
Gerätebedienung:
Operating am vorhandenen Datenverarbeitungssystem; Tastatur;
Bildschirm; Drucker; sonstige Peripheriegeräte.
Betriebssystem:
Einführung in das vorhandene Betriebssystem.
Anwendung der Dienstprogramme.
Programm- und Datendateien:
Begriffe, Unterschiede.
Einführung in die Programmierung anhand einfacher Beispiele. Einführung in ein Programmpaket zur Dateiverwaltung. Erstellung einfacher Dateien (Dateierfassung und Änderungsdienst). Ausgabe des Datenbestandes auf Liste.
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Arten von Datenverarbeitungssystemen:
Personalcomputer; Netzwerke; Mainframe; Betriebsarten der Datenverarbeitung (Batch, Dialog, On-line, Off-line).
Kaufmännische Auswertungen:
Lösung einfacher kaufmännischer Aufgabenstellungen; Feststellung des vorhandenen Datenbestandes; Festlegung der gewünschten Auswertungen; Listbildentwurf; Realisierung mit einem vorhandenen Software-Paket; Dokumentation; Archivierung; Copyright (Schutz geistigen Eigentums).
Datensicherung und Datenschutz; Persönlichkeitsschutz.
Einsatzmöglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnik; Büroautomation.
Gesellschaftliche Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung auf die Betriebswirtschaft und die Volkswirtschaft (insbesondere Sozialpolitik).
Didaktische Grundsätze:
Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich ist. Dem Unterrichtsprinzip der Aktualität kommt Vorrang zu.
Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Tools gelegt werden. Dabei ist auf die Verwendung von Bedienerhandbüchern besonderer Wert zu legen.
Die Programmiertechnik ist auf wenige einfache Beispiele zu beschränken.
Bei den praktischen Arbeiten sind die theoretischen Grundkenntnisse laufend zu wiederholen.
Neben audio-visuellen Unterrichtsmitteln ist auf die Verwendung von Originalformularen und sonstigem Anschauungsmaterial Wert zu legen.
Die Schüler sind zu Sorgfalt, Gründlichkeit und konstruktiver Zusammenarbeit in der Gruppe anzuleiten.
Vorträge schulfremder Personen können in den Unterricht eingebaut werden. Lehrausgänge und Exkursionen sind wünschenswert.
Doppelstunden können vorgesehen werden.
Schularbeiten:
Je zwei in jeder Klasse, bei Bedarf zweistündig.
- b) Computerunterstütztes Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten zur Bewältigung von Arbeiten im Rechnungswesen unter Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage.
Fähigkeit zur datenverarbeitungsgerechten Kontierung sowie zum Lesen von Computerausdrucken; Fertigkeit bei der Datenerfassung.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Überblick über die Organisation des Rechnungswesens bei Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage, Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit.
Durchführung und Auswertung von praxisbezogenen Geschäftsfällen:
Finanzbuchhaltung (einschließlich Lager- und Anlagenbuchhaltung); Eröffnung, laufende Buchungen und Abschluß anhand einer losen Belegsammlung.
Personalverrechnung:
Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge.
Didaktische Grundsätze:
Die rein mechanische Eingabe muß gegenüber dem Verständnis für die
sachlichen Zusammenhänge zurücktreten.
Die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens sind zu beachten. Datensicherungen, Fehlerfeldkontrollen, Abstimmungen etc. sind laufend durchzuführen.
Auf rasche und rationelle Belegerfassung ist besonderer Wert zu legen. Das Lesen von Computerausdrucken ist zu üben.
Die selbständige Arbeit der Schüler ist zu fördern. Doppelstunden sind vorzusehen.
- c) Computerunterstützte Textverarbeitung
Wie im Lehrplan des V. Jahrganges der Handelsakademie.
- 12. Staatsbürgerkunde und Rechtslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Überblick über die wichtigsten Staatsfunktionen und Rechtsgrundlagen, die für Wirtschaft und Alltagsleben von Bedeutung sind.
Erarbeitung der zur unmittelbaren Anwendung im Berufs- und Privatleben, in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung notwendigen Kenntnisse der Rechtsgrundlagen der österreichischen Verfassung und Verwaltung, des Privatrechtes, des Sozial- und Arbeitsrechtes und des Gewerberechtes sowie eines kurzen Überblickes über Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.
Fähigkeit zur verantwortungsbewußten Wahrnehmung politischer Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten. Bejahung der demokratischen Gesellschaftsordnung und des rechtsstaatlichen Prinzips in allen Bereichen. Bereitschaft zur Verständigung und Zusammenarbeit.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (3 Wochenstunden):
Der Mensch und die Rechtsordnung:
Besonderheiten und Geltungsbereich von Rechtsnormen;
Rechtssubjekte; Zugang zum Recht.
Grundbegriffe der Staatslehre:
Staatselemente; Staatszwecke; Staats- und Regierungsformen;
Meinungsbildung und politische Parteien; Staatenverbindungen;
Menschenrechte.
Österreichisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht:
Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung; Bund, Länder und Gemeinden; Gesetzgebungsorgane; Verwaltungssysteme und -verfahren; Gerichtsbarkeit; Kontrolle der Staatsgewalt, insbesondere Volksanwaltschaft.
Sozialpartnerschaft:
Interessensvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Privatrecht:
Überblick über das Personen-, Familien- und Erbrecht; Sachenrecht; Schuldrecht unter besonderer Berücksichtigung des Schadenersatz-, Konsumentenschutz- und Mietrechtes.
Wesen und Aufgaben der Gerichtsbarkeit:
Strafgerichtsbarkeit - Zivilgerichtsbarkeit mit Zwangsvollstreckung
und Insolvenzrecht; einfache Schriftsätze.
Arbeitsrecht:
Kollektiver und individueller Arbeitsvertrag; Rechte und Pflichten
aus dem Arbeitsvertrag; Beendigung des Arbeitsverhältnisses;
Arbeitnehmerschutz; betriebliche Mitbestimmung.
Sozialrecht:
Grundsätze der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie der Arbeitsmarktförderung.
Gewerberecht:
Einteilung der Gewerbe; Voraussetzungen für die Ausübung; Gewerbeberechtigung; Betriebsanlagen; Gewerbebehörden und -verfahren.
Besondere Gebiete des Wirtschaftsrechtes:
Datenschutz, Umweltschutz, unlauterer Wettbewerb.
Verkehrsrecht (wichtigste Bestimmungen).
Didaktische Grundsätze:
Bei der Behandlung von Teilgebieten ist jeweils von der Rechts- und Berufspraxis auszugehen. Der Lehrer hat durch gezielte Betonung aktueller Themen und sinnvolle Beschränkung eine oberflächliche Vielheit des Dargebotenen zu vermeiden. Querverbindungen vor allem zur Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Zeitgeschichte sind herzustellen.
Die Lehrstofferarbeitung muß soweit wie möglich anhand von einprägsamen und lebensnahen Beispielen erfolgen. Im Verfassungs- und Verwaltungsrecht ist die politische Wirklichkeit und insbesondere die Rolle der Kammern, Verbände, Gewerkschaften und politischen Parteien den Schülern bewußt zu machen.
Einfache Problemstellung und deren Lösung in Gruppenarbeit, Sammlung und Vergleiche verschiedener Berichte von Massenmedien über politische und rechtliche Ereignisse sowie Einbindung von Referenten aus der Rechtspraxis sollen zur Aktivierung der Schüler beitragen.
- 13. Volkswirtschaftslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wichtigste Kenntnisse der gesamtwirtschaftlichen Probleme der Volkswirtschaft als Voraussetzung für das Verständnis grundlegender Vorgänge in der Wirtschaft Österreichs und der Welt.
Verständnis für volkswirtschaftliche Vorgänge und Aussagen.
Bereitschaft zum Verständnis der Zusammenhänge in volkswirtschaftlichen, weltwirtschaftlichen und ökologischen Bereichen.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Volkswirtschaftliche Grundbegriffe: Zusammenfassung und Ergänzung wirtschaftlicher Grundbegriffe; Probleme wirtschaftspolitischen Handelns.
Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsordnungen:
Freie Marktwirtschaft, Zentralverwaltungswirtschaft, soziale
Marktwirtschaft, bestehende Wirtschaftsordnungen, Träger der Wirtschafts- und Sozialpolitik; Sozialpartner.
Konjunkturlehre.
Produktionsfaktoren:
Arbeit, Boden, Kapital, Know-how und Innovation.
Angebot - Nachfrage:
Markt und Marktformen; Preis und Preisarten; Konsument und Wettbewerb; Konsumpolitik und Wohlstandsmessung.
Geld- und Währungswesen:
Funktionen des Geldes; Geldwert und Kaufkraft; Währung; die Oesterreichische Nationalbank und deren Aufgaben; Zahlungsbilanz; Auf- und Abwertung; Probleme nationaler und internationaler Verschuldung.
Wirtschaftskreislauf:
Entstehung des Nationalproduktes; Volkseinkommen (Entstehung, Verteilung); Überblick über die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung;
das Budget.
Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik:
Wachstums- und Konjunkturpolitik; Beschäftigungspolitik;
Agrarpolitik; Sozialpolitik; Umweltschutzpolitik; Energiepolitik;
Fremdenverkehrspolitik.
Internationale Wirtschaft:
Industrie- und Entwicklungsländer, Probleme der Entwicklungshilfe.
Internationale Organisationen.
Didaktische Grundsätze:
Der volkswirtschaftliche Unterricht hat in Ergänzung zur Betriebswirtschafts- und Rechtslehre dem Schüler die Stellung des einzelnen Wirtschaftssubjektes in der Gesamtwirtschaft darzulegen.
Ausgehend von den bereits vorhandenen Kenntnissen der Betriebswirtschaftslehre ist durch die Behandlung wesentlicher Themen der Volkswirtschaftslehre das Verständnis für gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge zu wecken und zu fördern. Dabei soll der Lehrer entsprechend der Aufnahmsfähigkeit der Schüler die Lehre durch einzelne Kapitel der Volkswirtschaftspolitik, regionalen Erfordernissen oder aktuellen Anlässen entsprechend, ergänzen.
Die Lehrstofferarbeitung hat nach Möglichkeit anhand von wirtschaftspolitischen Anlässen, Berichten der Massenmedien sowie geeignetem Zahlenmaterial aus der Wirtschaft zu erfolgen.
Durch eine abschließende kapitelweise Zusammenfassung unter Auswahl der geeigneten Sozialform soll beim Schüler die Bildung und Vertretung einer eigenen Meinung gefördert werden.
14. Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit zur sprachlich richtigen, fehlerfreien Herstellung von Schriftstücken der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereichs unter praxisgemäßer Anwendung der Kurzschrift, des Maschinschreibens und der dazu erforderlichen Organisationsmittel.
Bereitschaft zum verantwortungsbewußten Umgang mit den technischen Medien, zur Flexibilität und Teamfähigkeit; Förderung der Kreativität und der Bereitschaft zur Weiterbildung.
Im Teilbereich Maschinschreiben:
Beherrschung des Zehn-Finger-Tastschreibens sowie der Einrichtungen der Schreibmaschine zur rationellen Anfertigung von Schriftstücken; Gewandtheit im Abschreiben mit einer Geschwindigkeit von mindestens 220 Bruttoanschlägen/min und Schreiben nach Diktat mit einer Geschwindigkeit von mindestens 60 Silben/min.
Im Teilbereich Kurzschrift:
Fähigkeit, ein Diktat von mindestens 120 Silben/min nach der Deutschen Einheitskurzschrift-Verkehrsschrift (Wiener Urkunde) aufzunehmen und zu lesen. Fähigkeit im Erfassen und Notieren von Texten; Genauigkeit in der Verarbeitung.
Im Teilbereich Stenotypie:
Fähigkeit, Texte mit mindestens 120 Silben/min kurzschriftlich aufzunehmen und wortgetreu, normengerecht maschinschriftlich zu übertragen; Fähigkeit zum selbständigen Gestalten von Schriftstücken nach Stenogramm.
Im Teilbereich Phonotypie:
Fähigkeit zum rationellen Arbeiten mit Diktiergeräten; Fähigkeit, Phonogramme wortgetreu und normengerecht maschinschriftlich zu übertragen; Fähigkeit zum selbständigen Gestalten von Schriftstücken nach Phonogramm; Fähigkeit zum normengerechten Besprechen von Tonträgern.
Im Teilbereich Büroorganisation:
Überblick über die Büroorganisation und Kenntnis der dazu
erforderlichen Organisationsmittel.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie.
- 2. Klasse (5 Wochenstunden):
Steigern der Schreibgeschwindigkeit auf mindestens 180 Bruttoanschläge/min (60 Silben/min).
Erarbeiten von Schriftstücken mit steigendem Schwierigkeitsgrad nach ungegliederten Texten und Schreiben nach Diktat.
Erarbeiten der Verkehrsschrift nach der Wiener Urkunde.
Aufnehmen von Texten mit einer Geschwindigkeit von mindestens 90 Silben/min. Lesen eigener Niederschriften und kurzschriftlicher Vorlagen sowie deren maschinschriftliche Übertragung.
Einsetzen des Diktiergerätes als Organisationsmittel; Einführen in das Schreiben nach Tonträgern entsprechend den ÖNORM-Richtlinien für das Phonodiktat.
Einführen in den Gebrauch der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
Erarbeiten von Teilen der Büroorganisation.
- 3. Klasse (3 Wochenstunden):
Steigern der Schreibgeschwindigkeit auf mindestens 220 Bruttoanschläge/min (60 Silben/min); selbständiges Gestalten und Überarbeiten von Schriftstücken und Texten; Formarbeiten nach Vorlage, Stenogramm und Phonogramm.
Steigern der Schreibgeschwindigkeit in Kurzschrift auf mindestens 120 Silben/min; Lesen von eigenen Stenogrammen und von Vorbildschriften; kurzschriftliche Aufnahme von Diktaten und ihre maschinschriftliche Übertragung.
Anwenden der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
Protokollführung.
Diktantenschulung.
Rationalisierungsmöglichkeiten im Schriftverkehr.
Zusammenfassender Überblick über die Büroorganisation und Kenntnis
der erforderlichen Organisationsmittel.
Didaktische Grundsätze:
Das Gesamtlehrziel kann nur stufenweise und unter Bedachtnahme auf die Fortschritte in den einzelnen Teilbereichen (Maschinschreiben, Kurzschrift, Stenotypie, Phonotypie und Büroorganisation) verwirklicht werden.
Während der gesamten Ausbildung in Maschinschreiben sind die Schüler unbedingt zum Tastschreiben anzuhalten. Besonderes Augenmerk ist auf selbständiges Arbeiten und auf die korrekte Ausführung aller Schriftstücke zu legen. Neben dem wortgetreuen Übertragen von Stenogrammen und Phonogrammen sind die Schüler bei der Diktantenschulung nach den ÖNORM-Richtlinien für das Phonodiktat auszubilden. Im Rahmen der Querverbindungen kann der Lehrstoff anderer Unterrichtsgegenstände vertieft werden. Andererseits ist anzustreben, daß die kurzschriftlichen und maschinschriftlichen Fertigkeiten auch in den anderen Unterrichtsgegenständen genützt werden.
In der Gestaltung der Querverbindungen zum Unterrichtsgegenstand Deutsch bilden insbesondere Übungen zur Erweiterung des Wortschatzes, zur Grammatik und Zeichensetzung, zur Stilverbesserung sowie zur Protokollführung Schwerpunkte.
Im Teilbereich Kurzschrift können den Schülern auch Verkürzungen und Kürzel der Eil- und Redeschrift zusätzlich vermittelt werden.
Im Teilbereich Büroorganisation ist eine Abstimmung mit den Unterrichtsgegenständen Betriebswirtschaftslehre, Datenverarbeitung und Computerunterstütztes Rechnungswesen vorzunehmen. Darüber hinaus ist beim Erarbeiten des gesamten Schriftgutes eine isolierte Behandlung zu vermeiden. Es soll vielmehr Verständnis für Zusammenhänge erreicht werden. Im Fortgeschrittenenunterricht ist nach Möglichkeit Partner- und Gruppenarbeit vorzusehen, um die Aktivität, Flexibilität und Teamfähigkeit auf diese Weise zu fördern. Die Schüler sind zum verantwortungsbewußten Umgang mit technischen Mitteln hinzuführen.
Die Leistungsintensität der einzelnen Schüler ist durch Bilden von leistungsmäßig gleichwertigen Gruppen sowie durch Führen von Leistungsstatistiken zu fördern. Zur Rationalisierung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einsichten in Funktionsabläufe technischer und organisatorischer Art sind audio-visuelle Unterrichtsmittel einzusetzen.
Schularbeiten:
Je zwei in jeder Klasse.
15. Leibesübungen
Siehe die Verordnung BGBl. Nr.334/1978.
B. Freigegenstände
- 1. Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Fachsprache
(Französisch, Italienisch, Spanisch; Russisch, (Serbo‑)Kroatisch,
Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch; Ungarisch) Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit, sich der Fremdsprache als Mittel zur Verständigung und Zusammenarbeit zu bedienen, Gehörtes und Gelesenes zu verstehen und sich in einfacher Form mündlich und schriftlich auszudrücken.
Kenntnis der wesentlichen grammatischen Strukturen; Fähigkeit, fremdsprachige Texte, vor allem wirtschaftlicher Natur, zu verstehen und ins Deutsche zu übersetzen; Verstehen gebräuchlicher Geschäftsbriefe und Telexe im Außenhandel.
Einblick in die Beziehungen der Länder des betreffenden Sprachraumes zu Österreich.
Fähigkeit zu logischem Denken, Konzentration und Genauigkeit bei der Arbeit; Bereitschaft zur selbständigen Weiterbildung; Bereitschaft zu Toleranz und Zusammenarbeit.
Lehrstoff:
- a) Eine romanische Sprache
(Französisch, Italienisch, Spanisch)
- 1. Lernjahr (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie.
- 2. Lernjahr (2 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Das Leben in der Gemeinschaft, zB Tagesablauf, Beruf,
Verkehrsmittel, Bank, Post, Büro, Reise, Medien.
Kommunikation:
Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Bericht über Erlebtes,
Gelesenes und Gehörtes, Zusammenfassung, Privatbrief, Nacherzählung.
Anleitung zum Gebrauch des Wörterbuches.
Sprachstruktur:
Erweiterung und Vertiefung der Formen- und Satzlehre: Pronomen, Adjektiv, Adverb, indirekte Rede, Teilungsartikel, Zukunft, Konditional, Konjunktiv, unregelmäßige Verben, Gliedsatz.
- 3. Lernjahr (2 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Einige Grundangaben zur Landeskunde, staatliche Einrichtungen,
Fremdenverkehr, Arbeitswelt.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages; Telekommunikation.
Kommunikation:
Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Bericht, Zusammenfassung,
Kurzreferat, einfacher Geschäftsbrief und Telex.
Sprachstruktur:
Ausbau der Formen- und Satzlehre: weitere Zeiten, unregelmäßige
Verben, Konjunktiv, Satzkürzungen, Gliedsatz.
- b) Eine slawische Sprache
(Russisch, (Serbo‑)Kroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch)
- 1. Lernjahr (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie.
- 2. Lernjahr (2 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Das Leben in der Gemeinschaft, zB Tagesablauf, Beruf,
Freizeitgestaltung, Sport, Unterhaltung, Kultur.
Kommunikation:
Dialog über Alltagsthemen, Rollenspiel zu Alltagssituationen, Darstellung einfacher Sachverhalte, Bericht über Erlebtes, Gelesenes und Gehörtes, Telefonat, Privatbrief. Anleitung zum Gebrauch des Wörterbuches.
Sprachstruktur:
Ergänzung und Festigung der Formen- und Satzlehre anhand des Lesestoffes und der Übungen.
- 3. Lernjahr (2 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Das Leben in der Gemeinschaft, zB Verkehrsmittel, Reisen, Fremdenverkehr, Post, Geschäfte, Bank, Büro, einige Grundlagen zur Landeskunde.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages; Telekommunikation.
Kommunikation:
Dialog über Alltagsthemen, Darstellung einfacher Sachverhalte, Bericht, Telefonat. Einfacher Geschäftsbrief und Telex.
Sprachstruktur:
Ergänzung und Festigung der Formen- und Satzlehre anhand des Lesestoffes und der Übungen.
- c) Ungarisch
- 1. Lernjahr (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie.
- 2. Lernjahr (2 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Das Leben in der Gemeinschaft, zB Beruf, Sport und Freizeit,
Geschäfte, Bank, Post, Verkehr.
Kommunikation:
Frage und Antwort, Dialog über Alltagsthemen, Darstellung einfacher
Sachverhalte, Bericht über Erlebtes, Gelesenes und Gehörtes,
Telefonat, Privatbrief.
Anleitung zum Gebrauch des Wörterbuches.
Sprachstruktur:
Vertiefung und Erweiterung der Formen- und Satzlehre: Pronomen, Adverb, Verb in der subjektiven und objektiven Abwandlung in allen drei Hauptzeiten, ik-Verben und ihre Abwandlung, zusammengesetzter Satz.
- 3. Lernjahr (2 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Das Leben in der Gemeinschaft, zB Beruf und Arbeitswelt, staatliche Einrichtungen, Fremdenverkehr, einige Grundangaben zur Landeskunde.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages; Telekommunikation.
Kommunikation:
Frage und Antwort, Dialog über Alltagsthemen und aktuelle Probleme (Fremdenverkehr, Energieversorgung, Umwelt), Bericht, einfacher Geschäftsbrief.
Sprachstruktur:
Ergänzung und Festigung der Formen- und Satzlehre: unregelmäßige
Verben; Imperativ, Konjunktiv; indirekte Rede.
Didaktische Grundsätze:
Das wichtigste Ziel des Sprachunterrichts ist die Beherrschung der vier Fertigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben. Diese Fertigkeiten sind Voraussetzung für die Kommunikationsfähigkeit in der Alltags- und Wirtschaftssprache; sie sind im Unterricht nicht getrennt voneinander, sondern integriert zu üben.
Als Unterrichtssprache ist soweit wie möglich die Fremdsprache zu verwenden. In allen Lernjahren sind Aussprache, Intonation und Rechtschreibung durch entsprechende Übungen zu schulen. Audio-visuelle Medien sollen den Unterricht intensivieren und aktualisieren, vor allem aber zu einem besseren Hörverstehen führen.
Die in den einzelnen Lernjahren angeführten Kommunikationsformen sind in erster Linie in den im thematischen Bereich angegebenen Sachgebieten schriftlich und mündlich zu üben. Darüber hinaus können erzählende Texte und Theaterstücke verwendet werden.
Schulische und häusliche Übungen dienen der Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten.
Dem Schüler unbekannte Wörter sollen in erster Linie im Satzzusammenhang dargeboten werden. Vom zweiten Lernjahr an soll der Schüler in den richtigen Gebrauch des zweisprachigen Wörterbuches eingeführt werden. Der Festigung und dem Ausbau des bereits erworbenen Wortschatzes dienen Zusammenstellungen von Wendungen und Wörtern nach verschiedenen Gesichtspunkten (sachliche und sprachliche Zusammengehörigkeit, Ausdruckswert usw.).
Nach Möglichkeit ist auf Zusammenhänge mit der Muttersprache und anderen Fremdsprachen hinzuweisen.
Im Russischen ist die cyrillische Schrift im ersten Lernjahr zu vermitteln. Die Beherrschung der Grammatik ist nicht Selbstzweck, sondern Voraussetzung für die Kommunikation. In den Beispiel- und Übungssätzen sollen Alltags- und Fachsprache berücksichtigt werden. Der Lehrer soll vom praktischen Beispiel ausgehen, die jeweilige Sprachstruktur bewußtmachen und den Schüler durch geeignete Übungen zu einer korrekten Anwendung der erworbenen Sprachstruktur führen.
Im kaufmännischen Schriftverkehr sollen einfache Geschäftsfälle des Außenhandels anhand von gebräuchlichen Korrespondenzformen geübt werden, die in Ausdruck und Inhalt der Praxis entsprechen; dabei ist auch die Fähigkeit des Übersetzens in die Fremdsprache anzustreben. Je nach Thema sind Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, besonders aber zur Betriebswirtschaftslehre, herzustellen.
Das Kroatische, das Slowenische und das Ungarische sind auch als Sprachen der Volksgruppen und ihrer Institutionen im Burgenland und in Kärnten zu berücksichtigen.
Schularbeiten:
Je drei in jedem Lernjahr.
- 2. Seminar Zeitgeschichte
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schwerpunktmäßige Vertiefung der (zeit-)
geschichtlichen Kenntnisse.
Fähigkeit, das erworbene Wissen bei der Beurteilung
zeitgeschichtlicher Fragen anzuwenden.
Verständnis für Entscheidungsprozesse und Problemlösungen im Sinne
des Unterrichtsprinzips Politische Bildung.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Der Lehrstoff soll jeweils Themen des Unterrichtsgegenstandes Zeitgeschichte in vertiefender Form umfassen, wie zB Demokratie im Alltag, europäische Integrationsbestrebungen, das Entstehen neuer Staaten, aktuelle Anlässe (Gedenkjahre).
Didaktische Grundsätze:
Die behandelten Themenbereiche haben Gegenwartsbezüge anschaulich zu verdeutlichen. Im zeitgeschichtlichen Seminar soll die selbständige Arbeit des Schülers im Vordergrund stehen; Referate, Fallstudien, projektorientierter Unterricht und Gruppenarbeit erscheinen dafür besonders geeignet.
Lehrausgänge und Exkursionen sowie zeitgeschichtliche Vorträge schulfremder Personen sollen zur Festigung des Unterrichtsertrages eingeplant werden.
- 3. Seminar Wirtschaftsgeographie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schwerpunktmäßige Vertiefung der wirtschaftsgeographischen Kenntnisse.
Fähigkeit, das erworbene Wissen bei Problemlösungen anzuwenden.
Fähigkeit und Bereitschaft zur selbständigen Beurteilung von Entscheidungsprozessen und Lösung wirtschaftsgeographischer Fragestellungen. Einsicht in die Problemstellungen von Raumplanung, Wirtschaft und Politik.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Der Lehrstoff soll jeweils Themen des Unterrichtsgegenstandes Geographie und Wirtschaftskunde (Wirtschaftsgeographie) in vertiefender Form umfassen, zB Regionalanalysen, Probleme der örtlichen und überörtlichen Raumplanung, wirtschaftsgeographische Analysen von Teil- und Großräumen oder Staaten, Themen der Wechselbeziehungen zwischen Ökologie und Ökonomie.
Didaktische Grundsätze:
Die Auswahl der Themenbereiche hat in besonderem Maße dem Praxisbezug der Geographie und Wirtschaftskunde (Wirtschaftsgeographie) gerecht zu werden. Im gesamten wirtschaftsgeographischen Seminar soll die selbständige Arbeit des Schülers im Vordergrund stehen; Referate, Planspiele, Fallstudien, projektorientierter Unterricht und Gruppenarbeit erscheinen dafür besonders geeignet.
Bei Lehrausgängen und Exkursionen sollen geographische Arbeitsmethoden und Hilfsmittel selbständig eingesetzt werden.
Vorträge schulfremder Personen sollen zur Festigung des Unterrichtsertrages eingeplant werden.
- 4. Warenkundliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
- 2. und 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des IV. und V. Jahrganges der Handelsakademie.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
- 5. Spezielle Betriebswirtschaftslehre
Wie im Lehrplan des IV. Jahrganges der Handelsakademie.
- 6. Seminar Datenverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
- 2. und 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des IV. und V. Jahrganges der Handelsakademie.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
- 7. Englische Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit, englische Texte mit 60 bis 70 gesprochenen Silben in der Minute kurzschriftlich aufzunehmen und wortgetreu, formgerecht und orthographisch richtig in die Schreibmaschine zu übertragen. Fertigkeit in der rationellen, sachlich, sprachlich und formal richtigen, zügigen Erstellung von Schriftstücken aus der englischen Wirtschaftspraxis unter Berücksichtigung der landesüblichen Briefformen und nach den ÖNORM-Richtlinien für Maschinschreiben.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Im Teilbereich Kurzschrift:
Die Verkehrsschrift der englischen Kurzschrift (System Levasseur-Steffan) in Anpassung an die Wiener Urkunde 1968; fließendes Lesen sowohl eigener Stenogramme als auch mustergültig geschriebener Texte (Vorbildschriften). Aufnahme von Kurzschriftdiktaten mit 60 bis 70 Silben und deren wortgetreue Übertragung in die Schreibmaschine.
Im Teilbereich Maschinschreiben und Phonotypie:
Anfertigen von Niederschriften einfacher englischer Texte nach Phonogramm; Einführung in die Briefgestaltung nach den landesüblichen Briefformen. Steigern der Fertigkeit bis zu einer Mindestgeschwindigkeit von 150 Anschlägen (40 Silben) pro Minute.
Didaktische Grundsätze:
Auf korrektes Schreiben und Lesen der Kurzschrift ist besonderes Augenmerk zu legen. Bei den diktierten Texten ist auf die eindeutige gedankliche Erfassung des Inhalts zu achten. Die Briefgestaltung hat sich nach den landesüblichen Formen und nach den ÖNORM-Richtlinien für Maschinschreiben zu orientieren.
In enger Zusammenarbeit mit dem Englischunterricht sind nach Möglichkeit Originaltexte aus der englischen Handelskorrespondenz zu verwenden.
Nach Möglichkeit soll auch die computerunterstützte Textverarbeitung (Standard- und Serienbriefe, Bausteinkorrespondenz) eingesetzt werden.
8. Kochen und Servieren
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
- 1. Lernjahr (4 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. und II. Jahrganges der Handelsakademie.
- 2. Lernjahr (4 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des III. und IV. Jahrganges der Handelsakademie.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
9. Aktuelle Fachgebiete
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
10. Leibesübungen
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 334/1978.
C. Förderunterricht
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
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*1) In zwei Klassen.
*2) Als Kurs für eine oder mehrere Klassen - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
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