Anlage 2 Lehrpläne - Handelsakademie und Handelsschule

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1992

Anlage 2

Anlage B/1

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LEHRPLAN DER HANDELSSCHULE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände pflich-

Summe tungs-

Klasse gruppe

1. 2. 3.

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1. Religion .................... 2 2 2 6 (III)

2. Deutsch ..................... 4 3 3 10 (I)

3. Englisch einschließlich

Wirtschaftssprache .......... 3 3 3 9 I

4. Zeitgeschichte und Politische

Bildung ..................... - 2 - 2 III

5. Geographie

(Wirtschaftsgeographie) ..... 2 3 - 5 III

6. Biologie, Ökologie und

Warenlehre .................. 2 2 2 6 III

7. Betriebswirtschaft .......... 3 3 3 9 I

8. Betriebswirtschaftliche

Übungen einschließlich

Projektarbeit ............... 2 2 4 8 I

9. Wirtschaftliches Rechnen .... 2 - - 2 II

10. Rechnungswesen .............. 3 3 3 9 I

11. Computerunterstütztes

Rechnungswesen .............. - 1 1 2 I

12. Wirtschaftsinformatik ....... 2 2 - 4 I

13. Textverarbeitung ............ 4 2 1 7 IVb

14. Computerunterstützte

Textverarbeitung ............ - 2 2 4 III

15. Politische Bildung,

Staatsbürgerkunde und

Recht ....................... - - 2 2 III

16. Volkswirtschaft ............. - - 2 2 III

17. Leibesübungen ............... 2 2 2 6 (IVa)

18. Schwerpunktgegenstand/

Schwerpunktgegenstände *1) .. 2 2 2 6 I-IVb

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Gesamtwochenstundenzahl ... 33 34 32 99

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*1) Die Festsetzung erfolgt durch den Landesschulrat gemäß § 2

Abs. 2 der Verordnung.

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Wochenstunden Lehrver-

Schwerpunktgegenstände pflich-

Summe tungs-

Klasse gruppe

1. 2. 3.

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18.1 Deutsch ................... 1/2 1/2 1/2 1-6 (I)

18.2 Englisch einschließlich

Wirtschaftssprache ........ 1/2 1/2 1/2 1-6 I

18.3 Zeitgeschichte und

Politische Bildung ........ - 1/2 - 1-2 III

18.4 Geographie

(Wirtschaftsgeographie) ... 1/2 1/2 1/2 1-4 III

18.5 Biologie, Ökologie und

Warenlehre ................ 1/2 1/2 1/2 1-4 III

18.6 Betriebswirtschaftliche

Übungen einschließlich

Projektarbeit ............. 1/2 1/2 1/2 1-4 I

18.7 Rechnungswesen ............ 1/2 1/2 1/2 1-6 I

18.8 Wirtschaftsinformatik ..... 1/2 1/2 1/2 1-6 I

18.9 Textverarbeitung .......... 1/2 1/2 1/2 1-6 IVb

18.10 Computerunterstützte

Textverarbeitung .......... - 1/2 1/2 1-4 III

18.11 Politische Bildung,

Staatsbürgerkunde und

Recht ..................... - - 1/2 1-2 III

18.12 Volkswirtschaft ........... - - 1/2 1-2 III

18.13 Betriebliche Kommunikation

und Präsentationstechnik .. 1/2 1/2 1/2 1-4 III

18.14 Zweite lebende Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *1) .... 2 2 2 2-6 I

18.15 Besondere

Betriebswirtschaft *2) .... - 2 2 2-4 I

18.16 Englische Textverarbeitung - 2 2 2-4 III

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*1) Französisch, Italienisch, Spanisch, Kroatisch, Polnisch,

Russisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch oder Ungarisch.

*2) Banken und Versicherungen, Industrie, Außenhandel,

Verkehrswirtschaft, Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.

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Wochenstunden Lehrver-

B. Freigegenstände *1) pflich-

Summe tungs-

Klasse gruppe

1. 2. 3.

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1. Aktuelle Fachgebiete ........ 1/3 1/3 1/3 1-9 I-VI

2. Zweite lebende Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache .......... 2 2 2 2-6 I

3. Seminar Zeitgeschichte ...... - - 2 2 III

4. Seminar

Wirtschaftsgeographie ....... - 2 2 2-4 III

5. Übungen aus Biologie,

Ökologie und Warenlehre ..... - 2 2 2-4 III

6. Mathematik und angewandte

Mathematik .................. - 3 3 3 I

7. Seminar Wirtschaftsinformatik - 2 2 2-4 I

8. Englische Textverarbeitung .. - - 2 2 III

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*1) Auch klassen- und schulstufenübergreifend möglich.

Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres möglich. Festlegung der thematischen Schwerpunkte an der Schule in Verbindung mit Einrichtungen der Wirtschaft, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen.

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Wochenstunden Lehrver-

C. Unverbindliche Übungen *1) pflich-

Summe tungs-

Klasse gruppe

1. 2. 3.

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1. Aktuelle Fachgebiete ........ 1/3 1/3 1/3 1-9 I-VI

2. Betriebliche Kommunikation

und Präsentationstechnik .... 1/2 1/2 1/2 1-6 III

3. Zeitgenössische Kultur ...... 1/2 1/2 1/2 1-6 IVa

4. Haushaltsökonomie und

Ernährung ................... 1/2 1/2 1/2 1-6 IV

5. Leibesübungen ............... 1/2 1/2 1/2 1-6 (IVa)

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*1) Auch klassen- und schulstufenübergreifend möglich.

Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres möglich. Festlegung der thematischen Schwerpunkte an der Schule in Verbindung mit Einrichtungen der Wirtschaft, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen.

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D. Freiwillige Betriebspraxis

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Während der Ferien mindestens vier Wochen vor Eintritt in die

3. Klasse.

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Wochenstunden Lehrver-

E. Förderunterricht *1) pflich-

tungs-

Klasse gruppe

1. 2. 3.

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1. Deutsch ..................... 2 2 - (I)

2. Englisch einschließlich

Wirtschaftssprache .......... 2 2 - I

3. Betriebswirtschaft .......... 2 2 - I

4. Wirtschaftliches Rechnen .... 2 - - II

5. Rechnungswesen .............. 2 2 - I

6. Wirtschaftsinformatik ....... 2 2 - I

7. Textverarbeitung ............ 2 2 - IVb

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*1) Als Kurs für eine oder mehrere Klassen - jedoch jeweils nur für

dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse bis zu zweimal für je höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb kurzer Zeit anzusetzen sind, wobei auch Blockungen vorgesehen werden können.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Allgemeines Bildungsziel

Die Handelsschule dient im Sinne der §§ 52 und 60 des Schulorganisationsgesetzes sowie unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der kaufmännischen Berufsausbildung für alle Zweige der Wirtschaft.

Der Absolvent einer Handelsschule soll über die zur Ausübung eines Berufes in der Wirtschaft und in der Verwaltung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Einstellungen und Haltungen verfügen. Er soll auf seine Rolle als Arbeitnehmer bzw. Unternehmer und als Konsument vorbereitet werden. Er soll die durch Gesetz, Norm oder Usancen festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis kennen und beachten sowie in der Berufspraxis verwendete Geräte bedienen können. Darüber hinaus soll die Absolvierung einer freiwilligen Betriebspraxis den Einstieg in das Berufsleben zusätzlich erleichtern.

Der Absolvent soll zum logischen, kreativen und vernetzten Denken aber auch zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbständig und im Team, sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln fähig sein; er soll imstande sein, sich schriftlich und mündlich präzise auszudrücken und sich kritisch mit den Inhalten der Massenmedien auseinanderzusetzen. Er soll zur Kommunikation und Kooperation fähig und zur permanenten Weiterbildung bereit sein.

Der Absolvent soll die für die Lösung von Aufgaben erforderlichen Informationen selbständig beschaffen können; er soll Wesentliches vom Unwesentlichen unterscheiden sowie Gedanken ordnungsgemäß dokumentieren und überzeugend präsentieren können.

Der Absolvent soll bei der Anwendung der wirtschaftlichen Erkenntnisse die Wirtschaft als Teil der Gesellschaft und der Kultur verstehen. Insbesondere soll er die Arbeit anderer achten, nach Objektivität streben und fremden Standpunkten mit Achtung und Toleranz gegenübertreten. Er soll für den Umweltschutz und für den Konsumentenschutz eintreten.

Der Absolvent soll zur Mitwirkung am öffentlichen Geschehen und am österreichischen Kulturleben befähigt und bereit sein; er soll für Frieden, Freiheit und die demokratischen Prinzipien eintreten. Er soll weiters durch interkulturelle Bildung Verständnis und Achtung für kulturelle, sprachliche und ethnische Vielfalt haben.

Der Absolvent soll Neues mit Interesse aufnehmen und verfolgen, mit Selbstvertrauen an die Arbeit herangehen und an seiner eigenen Arbeit und Leistung Freude empfinden.

B. Allgemeine didaktische Grundsätze

Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmens zu. Die Veränderungen des Wirtschaftslebens zwingen zur ständigen Anpassung des Unterrichts an diese Gegebenheiten. Daher ist die Einbeziehung aktuellen Wissensgutes, gegebenenfalls auch außerhalb des Lehrplanes, im Hinblick auf die Ergänzung des Lehrstoffes notwendig, wobei die sorgfältige Auswahl der pädagogischen Verantwortung des Lehrers obliegt. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.

Die Arbeit in allen Unterrichtsgegenständen ist auf das Gesamtziel der Handelsschule auszurichten; dazu ist die enge Zusammenarbeit aller Lehrer erforderlich. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Die für die weitere Arbeit im Unterricht und die für den Absolventen wesentlichen Teilbereiche des Lehrstoffes sind zu ihrer Festigung besonders zu üben und gezielt zu wiederholen.

Auf den korrekten Gebrauch der Standardsprache ist zu achten. Die sprachliche Komponente ist in allen Unterrichtsgegenständen ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Auf die Anwendung der in der Textverarbeitung und in der Computerunterstützten Textverarbeitung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten ist in allen anderen Unterrichtsgegenständen großer Wert zu legen.

Im Sinne einer ganzheitlichen Bildung sind der Handelsschule auch Aufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern auch fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind.

Als solche Bildungsaufgaben (Unterrichtsprinzipien) sind aufzufassen: Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Politische Bildung (einschließlich Friedenserziehung), Sexualerziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Vorbereitung auf die Arbeits- Und Berufswelt sowie Wirtschafts- und Konsumentenerziehung.

Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung aller Querverbindungen. Unterrichtsprinzipien sind auch dann zu beachten, wenn zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände oder Lehrstoffinhalte vorgesehen sind.

Durch die didaktischen Grundsätze, die den einzelnen Unterrichtsgegenständen beigefügt sind, soll die pädagogische Initiative des Lehrers nicht eingeengt werden. Wahl und Anwendung der verschiedenen Unterrichtsmethoden sind dem Lehrer als schöpferische, von Verantwortung getragene Leistung grundsätzlich freigestellt.

Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts; daraus ergibt sich die Notwendigkeit, in allen Unterrichtsgegenständen jede Gelegenheit wahrzunehmen, um die im allgemeinen Bildungsziel formulierten Erziehungsziele zu erreichen.

Der Schüler soll zum logischen, kreativen und vernetzten Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbständig und im Team, sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln erzogen werden. Problemorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht werden dabei wesentlich zur Erreichung dieser Ziele beitragen.

Jeder Lehrer hat die Aufgabe, den Schüler zur selbständigen Arbeit zu erziehen. Der Schüler soll lernen, die für die Lösung von Aufgaben erforderlichen Informationen selbständig zu beschaffen, Wesentliches vom Unwesentlichen zu unterscheiden, Gedanken klar und systematisch auszudrücken, diese ordnungsgemäß zu dokumentieren und, wenn erforderlich, auch zu präsentieren. Im Schüler sollen auch die Erkenntnis für die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung geweckt und die Möglichkeiten hiefür aufgezeigt werden.

Neben der Erziehung zur Selbständigkeit ist auch die Gruppenarbeit in den Unterricht einzubauen. Dabei erweist sich vor allem die Bearbeitung von Projekten als besonders geeignet, den Schüler auf seine berufliche Tätigkeit vorzubereiten.

Gruppenarbeit simuliert die in der Praxis gebräuchliche Form der Lösung von Problemen im Team; sie fördert die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Kommunikation und zur Kooperation. Der Schüler soll zB lernen, Argumente zu formulieren, den Konsens in der Gruppe zu suchen, seine Meinung durchzusetzen und die Meinung anderer zu akzeptieren. Bei der Bildung der Arbeitsgruppen ist darauf zu achten, daß nicht immer gleich befähigte Schüler in einer Gruppe zusammengefaßt werden. Die aktive und passive Mitarbeit der einzelnen Schüler sind vom Lehrer zu beobachten und gezielt zu steuern.

Exkursionen und Lehrausgänge sowie das Heranziehen von Referenten aus der Praxis erhöhen den Unterrichtsertrag.

Der Schüler soll die freiwillige Betriebspraxis in den Ferien spätestens vor Eintritt in die 3. Klasse absolvieren. Dadurch werden die Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblichorganisatorische Zusammenhänge gefördert und dem Schüler das Verständnis für persönliche Situationen in der Arbeitswelt vermittelt. Auf die Vorbereitung und die Auswertung der freiwilligen Betriebspraxis ist besonderer Wert zu legen.

Verschiedene Teile des Lehrstoffes eines Unterrichtsgegenstandes können auch durch verschiedene Lehrer entsprechend ihrer Vorbildung unterrichtet werden. Einzelne einander ergänzende Unterrichtsgegenstände können unter dem Aspekt der Konzentration des Unterrichts in Form eines zusammenfassenden Unterrichts dargeboten werden.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Außerdem können besondere thematische Schwerpunkte in Abstimmung mit Wirtschaft, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des
Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. 1. Katholischer Religionsunterricht
  1. 2. Evangelischer Religionsunterricht
  1. 3. Altkatholischer Religionsunterricht
  1. 4. Islamischer Religionsunterricht
  1. 5. Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. 6. Neuapostolischer Religionsunterricht
  1. 7. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
  1. 8. Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
  1. 9. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe BGBl. Nr. 441/1991.
  2. 10. Buddhistischer Religionsunterricht

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - die für Beruf und persönliche Entwicklung notwendige Sprachkompetenz erwerben; insbesondere Kommunikationsformen situationsgerecht, zielorientiert und gewandt einsetzen und mit Gebrauchstexten der Berufspraxis selbständig und kritisch umgehen können,
  2. - über Kenntnisse, Haltungen und Einstellungen verfügen, die es ihm ermöglichen, am kulturellen und öffentlichen Leben teilzuhaben und es mitzugestalten,
  3. - zu persönlichem Urteil und zu kritischer Auswahl im Umgang mit Texten im Sinne eines umfassenden Literaturbegriffes fähig und bereit sein,
  4. - zu verantwortlichem Denken und Handeln in Wirtschaft und Gesellschaft geführt werden und
  5. - Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor, als Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeit verstehen sowie in seinem Lebensbereich zu bewußtem, kritischem und mitbestimmendem Medienhandeln befähigt sein.
  1. - die Techniken geistigen Arbeitens kennen und anwenden,
  2. - Informationen selbständig beschaffen, verarbeiten, dokumentieren und präsentieren können und
  3. - durch aktive Erprobung von Kommunikationsformen Erfahrungen und Erkenntnisse über sich selbst, seine Sprech- und Verhaltensweisen sowie über das Verhalten anderer sammeln.
  1. 1. Klasse (4 Wochenstunden):
  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):
  1. und Zeichensetzung.
  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):
  1. und Zeichensetzung.
  1. 3. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache
  1. - zur Kommunikation im Alltags- und Geschäftsleben fähig sein,
  2. - Sicherheit in der Rechtschreibung und in der phonemrichtigen Aussprache erlangen,
  3. - die für die Kommunikation wesentlichen grammatischen Strukturen beherrschen und verwenden,
  4. - einfache Texte aus Alltag, Wirtschaft, Politik, Kultur und Wissenschaft verstehen und ins Deutsche übertragen können,
  5. - einfache Geschäftsbriefe nach gegebenen Vorlagen abfassen und einfache Sachverhalte präsentieren können sowie
  6. - durch die Beschäftigung mit der Fremdsprache unter Berücksichtigung österreichischer Verhältnisse Einblicke in die Besonderheiten des staatlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebens der englischsprachigen Länder erlangen.
  1. 1. Klasse (3 Wochenstunden):
  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):
  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):
  1. - die Befähigung zur sinngemäßen Wiedergabe eines Inhaltes sowie
  2. - das Bewußtmachen struktureller und idiomatischer Unterschiede (kontrastives Verfahren).
  1. - Einsatz von audiovisuellen Materialien sowie gegebenenfalls von Computern,
  2. - Aktivierung der Schüler bei der Erarbeitung des Lehrstoffes durch Partner- und Gruppenarbeit, Rollenspiele, Unterrichtsprojekte,
  3. - Lektüre englischsprachiger Texte, englischsprachige Filme und Theateraufführungen,
  4. - Schülerkorrespondenz auf individueller und/oder kollektiver Basis und
  5. - Heranziehen von „native speakers“.
  1. 4. Zeitgeschichte und Politische Bildung
  1. - durch die Kenntnis der geschichtlichen Entwicklung die politischen Zusammenhänge und Entscheidungen in der Gegenwart verstehen und kritisch beurteilen können,
  2. - Verständnis für die Vernetzung von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft sowie Einsicht in politische Sachverhalte zeigen und
  3. - am öffentlichen Geschehen Anteil nehmen, zur Aufnahme von Informationen bereit sein und sich zu politischen Fragen ein eigenes Urteil bilden können.
  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):
  1. 2. Weltkrieg:
  1. - die Auswirkung der geschichtlichen Entwicklung für die Gegenwart und
  2. - der aktuelle Bezug auf politische, kulturelle und wirtschaftliche Ereignisse.
  1. 5. Geographie (Wirtschaftsgeographie)
  1. - grundlegende Kenntnisse des für Mensch und Wirtschaft bedeutsamen physisch-geographischen Bereiches erwerben,
  2. - Funktionszusammenhänge zwischen geographischem Raum, Mensch und Gesellschaft verstehen und beurteilen können,
  3. - die natürlichen und gesellschaftlichen Bedingungen des Lebens und des Wirtschaftens in unterschiedlichen Räumen kennen und die Notwendigkeit raumplanerischer Maßnahmen zur Sicherung der Lebensgrundlagen sowie einer funktionsfähigen Wirtschaft verstehen und
  4. - die Möglichkeiten und Grenzen menschlichen Handelns im geographischen Raum kennen sowie Umweltbewußtsein als eine Leitidee menschlichen Handelns akzeptieren.
  1. - geographisches, insbesondere wirtschaftsgeographisches Informationsmaterial selbständig interpretieren und auswerten,
  2. - topographisches Orientierungswissen sowie räumliche Ordnungsvorstellungen und Orientierungsfertigkeiten entwickeln und anwenden können und
  3. - die Verantwortung des wirtschaftenden Menschen gegenüber Natur und Gesellschaft einsehen.
  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):
  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):
  1. - der Beitrag zum Verständnis der Wechselwirkung zwischen geographischem Raum und Mensch,
  2. - der Österreichbezug,
  3. - der Beitrag zur Förderung der Bereitschaft der Schüler zum selbständigen Beschaffen und Verarbeiten von Informationen und
  4. - die Aktualität.
  1. - die Strukturierung des Lehrstoffes mit den Schülern,
  2. - problemorientierte Fragestellungen und Diskussionen,
  3. - die Anleitung zur selbständigen Beschaffung einschlägiger Informationen (zB Zeitungsartikel, Karten, Pläne, Statistiken, bildliche und graphische Darstellungen, Beiträge in Fachzeitschriften, Nachschlagewerken und Datenbanken) und
  4. - die Anleitung zur formgerechten Dokumentation und Präsentation von Arbeitsergebnissen.
  1. 6. Biologie, Ökologie und Warenlehre
  1. - die Begrenztheit bei der Rohstoffentnahme und Belastbarkeit der Natur begreifen,
  2. - die Gewinnung, die Produktion, den Konsum und die Entsorgung der Waren als voneinander abhängige Phasen erkennen,
  3. - die Zusammenhänge zwischen technologischen, wirtschaftlichen und ökologischen Systemen verstehen sowie durch die Einsicht in diese Systeme zur Innovation fähig und bereit sein,
  4. - die Qualität, den Wert und die Verwendbarkeit von Waren beurteilen können und
  5. - den waren- und verkaufskundlichen Wortschatz einsetzen können.
  1. - den Aufbau der Welt als Zusammenspiel von Systemen begreifen,
  2. - den Menschen aus dem Verständnis eines naturwissenschaftlichen Weltbildes als Bestandteil dieser Systeme erkennen,
  3. - den Zusammenhang zwischen Strukturen und Funktionen der ökologischen und ökonomischen Systeme erkennen,
  4. - ein Verantwortungsbewußtsein im Umgang mit dem eigenen Körper sowie der belebten und unbelebten Umwelt entwickeln und
  5. - zu Verhaltensweisen nach den Grundsätzen der Ethik und Toleranz erzogen werden.
  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):
  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):
  1. im Netz des Ökosystems.
  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):
  1. am Erwerb folgender Qualifikationen orientieren:
  1. - Persönlichkeitsbildung,
  2. - Einsicht in Zusammenhänge zwischen Ökologie und Ökonomie,
  3. - Problem- und Verantwortungsbewußtsein,
  4. - Anwendbarkeit in der Arbeitswelt und
  5. - regionale und zeitliche Aktualität.

7. Betriebswirtschaft

  1. - den Aufbau des Betriebes, die Leistungsfaktoren und Leistungsbereiche sowie die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt unter Berücksichtigung des gesetzlichen und sozialen Umfeldes kennen,
  2. - innerbetriebliche Zusammenhänge und betriebliche Entscheidungsvorgänge verstehen sowie zum wirtschaftlichen Denken fähig sein,
  3. - Verständnis für die Humanisierung der Arbeitswelt aufbringen,
  4. - die Notwendigkeit einer sparsamen Nutzung von Ökosystemen und Ressourcen für die langfristige Sicherung der Lebensgrundlagen erkennen und
  5. - die gesellschaftliche und ökologische Verantwortung aller unternehmerischer Entscheidungsträger erkennen können und für die verstärkte Behandlung ethischer Fragen aufgeschlossen sein.
  1. - einfache betriebswirtschaftliche Probleme verbal, rechnerisch, schriftlich und graphisch lösen und präsentieren können,
  2. - logisch, kreativ und vernetzt denken sowie genau und ausdauernd arbeiten können und zur Führung problemorientierter Gespräche in der facheinschlägigen Terminologie imstande sein,
  3. - zur Kommunikation, Kooperation und zur Arbeit im Team fähig und bereit sein sowie sich auf wechselnde Arbeitsabläufe einstellen können und
  4. - fähig und bereit sein, sein Wissen zu aktualisieren und zu erweitern sowie auf die Erfordernisse des Berufes auszurichten.
  1. 1. Klasse (3 Wochenstunden):
  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):
  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):
  1. - die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
  2. - die Aktualität und
  3. - der Beitrag zur Ausbildung des Schülers zum künftigen Arbeitnehmer bzw. Unternehmer.
  1. - zum Entwerfen von Strukturen,
  2. - zum Lösen problemorientierter Fragestellungen,
  3. - zum konstruktiven Verhalten in Diskussionen,
  4. - zur selbständigen Informationsbeschaffung und zum selbständigen Lernen und
  5. - zur formgerechten Dokumentation und Präsentation der Arbeitsergebnisse.
  1. 8. Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich

Projektarbeit

  1. - fachliche, persönliche, kognitiv/methodische und kommunikative Kompetenz erwerben,
  2. - durch Simulation der betrieblichen Realsituation betriebswirtschaftliche Ziele kennenlernen, organisatorische Strukturen und Arbeitsabläufe durchschauen und entsprechend handeln,
  3. - Geschäftsfälle im betrieblichen Zusammenhang in Eigenverantwortung bearbeiten und selbständige Entscheidungen treffen können und
  4. - die Brücke zwischen Theorie und Praxis schlagen.
  1. - für die Berufspraxis wichtige Lern- und Arbeitstechniken kennen und situationsgerecht anwenden,
  2. - logisch und vernetzt denken,
  3. - in seiner Kreativität und Innovationsbereitschaft gefördert werden sowie
  4. - Initiative entwickeln sowie genau und ausdauernd arbeiten können,
  5. - zum Transfer der auch in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der persönlichen Erfahrungen auf problemorientierte Aufgabenstellungen der Praxis fähig sein,
  6. - Informationen selbständig beschaffen,
  7. - Sachverhalte, Zusammenhänge und Strukturen erkennen, systematisch aufbereiten und darstellen,
  8. - Aufgaben sowohl selbständig als auch im Team unter Verwendung praxisgerechter Hilfsmittel termingerecht ausführen,
  9. - Arbeitsergebnisse ordnungsgemäß dokumentieren und präsentieren,
  10. - Projekte mit wirtschaftlichem Bezug selbständig bearbeiten und eigene Lösungen entwickeln,
  11. - Kommunikationstechniken anwenden und deren Auswirkungen beurteilen können,
  12. - fähig sein, Konfliktsituationen zu erkennen und zu bewältigen und
  13. - den Wert laufender Weiterbildung für die persönliche Entfaltung erkennen.
  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):
  1. und Behörden.
  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):
  1. - Sekretariat,
  2. - Einkauf,
  3. - Lagerverwaltung,
  4. - Verkauf,
  5. - Marketing,
  6. - Fakturierung,
  7. - Versand,
  8. - Buchführung und
  9. - Personalverwaltung
  1. 3. Klasse (4 Wochenstunden):
  1. - Sekretariat,
  2. - Einkauf,
  3. - Lagerverwaltung,
  4. - Verkauf
  5. - Marketing,
  6. - Fakturierung,
  7. - Versand,
  8. - Buchführung und
  9. - Personalverwaltung
  1. - die Nähe zur Wirtschaftspraxis,
  2. - die Interessen der Schüler und ihre persönlichen Erfahrungen,
  3. - die Aktualität und
  4. - die regionalen Gegebenheiten.
  1. 9. Wirtschaftliches Rechnen
  1. - die Ergebnisse vor Beginn der Rechenausführung schätzen,
  2. - den kaufmännischen Rechner optimal einsetzen und
  3. - die Aufgaben übersichtlich und formgerecht lösen können.
  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

10. Rechnungswesen

  1. - laufende Geschäftsfälle verbuchen und damit zusammenhängende steuerliche Probleme lösen,
  2. - einfache Aufgaben der Personalverrechnung ausführen,
  3. - die Grundzusammenhänge der Kostenrechnung verstehen und Kalkulationen erstellen,
  4. - die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen berechnen und
  5. - die typischen Rechenabläufe des wirtschaftlichen Rechnens anwenden können.
  1. 1. Klasse (3 Wochenstunden):
  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):
  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):
  1. 11. Computerunterstütztes Rechnungswesen
  1. - Belege datenverarbeitungsgerecht kontieren,
  2. - Daten sicher und rasch erfassen,
  3. - Computerausdrucke lesen und kontrollieren können,
  4. - die Zusammenhänge der einzelnen Teilbereiche des betrieblichen Rechnungswesens kennen sowie
  5. - die Notwendigkeit der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, der laufenden Datensicherung und des Datenschutzes verstehen und beachten.
  1. 2. Klasse (1 Wochenstunde):
  1. 3. Klasse (1 Wochenstunde):
  1. 12. Wirtschaftsinformatik
  1. - Datenverarbeitungsgeräte bedienen,
  2. - den Aufbau, die Funktionsweise sowie die Einsatzmöglichkeiten eines Datenverarbeitungssystems kennen und sich auf Weiterentwicklungen einstellen,
  3. - unter Verwendung moderner Techniken Informationen beschaffen, verwerten und weitergeben können,
  4. - kaufmännische Aufgaben mit Hilfe von Standardsoftwarepaketen unter Verwendung von Benutzerhandbüchern selbständig und kreativ lösen sowie seine Arbeiten sorgfältig dokumentieren können,
  5. - auf Datensicherung bedacht sein, die Auswirkungen des Einsatzes der Datenverarbeitung und der Kommunikationstechnik auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft erkennen und dazu begründet Stellung nehmen können und
  6. - die ständige Weiterbildung und die Vertiefung der erworbenen Kenntnisse als notwendig erkennen.
  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):
  1. und der Dienstprogramme.
  1. zur Lösung kaufmännischer Aufgabenstellungen.
  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):
  1. - der Beitrag zum Erwerb und zur Festigung der Fertigkeiten, insbesondere in der Bedienung der Geräte und der Verwendung von Programmen einschließlich der Benützerhandbücher,
  2. - die Praxisrelevanz,
  3. - das Verständnis für gesellschaftspolitische Probleme und
  4. - die Aktualität.

13. Textverarbeitung

  1. im Teilbereich Maschinschreiben
  1. - am Ende der 1. Klasse mit einer Geschwindigkeit von etwa 150 Bruttoanschlägen in der Minute abschreiben und Diktate mit einer Geschwindigkeit von etwa 40 Silben in der Minute schreiben können,
  2. - am Ende der 2. Klasse mit einer Geschwindigkeit von etwa 180 Bruttoanschlägen in der Minute abschreiben und Diktate mit einer Geschwindigkeit von etwa 50 Silben in der Minute schreiben können,
  3. - am Ende der Ausbildung mit einer Geschwindigkeit von etwa 220 Bruttoanschlägen in der Minute abschreiben und Diktate mit einer Geschwindigkeit von etwa 60 Silben in der Minute schreiben können,
  1. im Teilbereich Kurzschrift
  1. - am Ende der 2. Klasse Diktate mit etwa 80 Silben in der Minute und
  2. - am Ende der Ausbildung Diktate mit etwa 100 Silben in der Minute aufnehmen und wiedergeben können.
  1. - sowohl selbständig als auch im Team genau, sorgfältig und konzentriert arbeiten,
  2. - mit den technischen Arbeitsmitteln verantwortungsvoll und umweltbewußt umgehen können und
  3. - die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung einsehen.
  1. 1. Klasse (4 Wochenstunden):
  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):
  1. 3. Klasse (1 Wochenstunde):
  1. 14. Computerunterstützte Textverarbeitung
  1. - die Standardfunktionen beherrschen,
  2. - normgerechte Schriftstücke der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereiches erstellen,
  3. - die computerunterstützte Textverarbeitung unter Einbeziehung der Kurzschrift und des Schreibens nach Tonträgern praxisgemäß anwenden,
  4. - über die Standardfunktionen hinausgehende Funktionen anwenden,
  5. - Daten eines Datei- und/oder Grafikprogrammes in das Textprogramm einbinden,
  6. - Gestaltungsaufgaben mit Desktop-Publishing-Funktionen ausführen und
  7. - die organisatorischen Maßnahmen sowie die ergonomischen und sozio-ökonomischen Aspekte der Bildschirmarbeit überblicken können.
  1. - Verständnis für die Notwendigkeit der Arbeitsplatzqualität entwickeln (organisatorische, ergonomische und ökologische Aspekte),
  2. - sowohl selbständig als auch im Team genau, sorgfältig und konzentriert arbeiten,
  3. - mit den technischen Arbeitsmitteln verantwortungsvoll umgehen können und
  4. - die Notwendigkeit der selbständigen Weiterbildung einsehen.
  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):
  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):
  1. - die sichere Beherrschung der Standardfunktionen des eingesetzten Textverarbeitungs-Softwarepaktes,
  2. - die Interessen der Schüler und
  3. - die Aktualität.
  1. 15. Politische Bildung, Staatsbürgerkunde und Recht
  1. - die Staatsfunktionen und jene Rechtsgrundlagen kennen, die für Wirtschaft und Alltag von Bedeutung sind,
  2. - seine Rechte verantwortungsbewußt ausüben und seine staatsbürgerlichen Pflichten erfüllen können,
  3. - beurteilen können, wann professionelle Rechtshilfe erforderlich ist und
  4. - die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung, die Arbeit für den Frieden und die umfassende Landesverteidigung bejahen.
  1. - Verständnis für die Vernetzung von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft sowie Einsicht in politische Sachverhalte zeigen,
  2. - am öffentlichen Geschehen Anteil nehmen, zur Aufnahme von Informationen bereit sein und sich zu politischen Fragen ein eigenes Urteil bilden können,
  3. - bereit sein, am aktuellen politischen Geschehen teilzuhaben und
  4. - seine Kenntnisse im Bereich der politischen Bildung sowie in den privatrechtlichen und berufsspezifischen Rechtsbereichen weiterzuentwickeln.
  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):
  1. zum Recht.
  1. und der Arbeitnehmer.
  1. - die Bedeutung für Wirtschaft und Alltag in der Gegenwart,
  2. - die Aktualität in den rechtlichen Themenbereichen und
  3. - der Beitrag zu einem dem Zugang zum Recht erleichternden Überblick.

16. Volkswirtschaft

  1. - Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft sowie ihre Zusammenhänge erkennen,
  2. - volkswirtschaftliche Standpunkte und Vorgänge verstehen und
  3. - Strukturen und Entwicklungstendenzen der modernen Gesellschaft kennen.
  1. - für Probleme mit volkswirtschaftlichen, weltwirtschaftlichen, ökologischen und soziologischen Aspekten aufgeschlossen sein,
  2. - sich mit Zusammenhängen in der Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft kritisch auseinandersetzen können und
  3. - bereit sein, am aktuellen volkswirtschaftlichen Geschehen teilzuhaben und seine Kenntnisse weiter auszubauen.
  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):
  1. - der Beitrag zum Verständnis für wirtschaftspolitische Zusammenhänge sowie zum kritischen Denken,
  2. - die regionalen und zeitlichen Gegebenheiten und
  3. - die Aktualität.

17. Leibesübungen

  1. 18. Schwerpunktgegenstände
  2. a) Schwerpunktgegenstände aus dem Pflichtgegenstandsbereich
  1. - seine in dem jeweiligen Pflichtgegenstand erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern, ergänzen und vertiefen,
  2. - imstande sein, selbstsicher und selbstbewußt in das Berufsleben einzutreten und
  3. - seine Schlüsselqualifikationen, wie die Konzentration und Genauigkeit bei der Arbeit, die Sicherheit und Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck, das logische und vernetzte Denken, die Kreativität, die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten und zum Arbeiten im Team, die Bereitschaft zur Kommunikation, Kooperation und Toleranz sowie seine soziale Kompetenz verbessern.

18.1 Deutsch

  1. 1. bis 3. Klasse (jeweils bis zu 2 Wochenstunden):

18.2 Englisch einschließlich Wirtschaftssprache Lehrstoff:

1. bis 3. Klasse (jeweils bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Englisch einschließlich Wirtschaftssprache der jeweiligen Klasse ist zu erweitern, zu ergänzen und zu vertiefen.

18.3 Zeitgeschichte und Politische Bildung Lehrstoff:

2. Klasse (bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Zeitgeschichte und Politische Bildung ist zu erweitern, zu ergänzen und zu vertiefen.

18.4 Geographie (Wirtschaftsgeographie) Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Klasse (jeweils bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Geographie (Wirtschaftsgeographie) der jeweiligen Klasse ist zu erweitern, zu ergänzen und zu vertiefen.

  1. 3. Klasse (bis zu 2 Wochenstunden):

Bedeutung für die Region; typische Betriebe der Region und deren

Analyse; Entwicklung.

Raumordnung der Region:

Raum- und Verkehrsplanung; Stadt- und Dorferneuerung.

Versorgung und Entsorgung.

Arbeitsmarkt der Region:

Erwerbsstruktur; Arbeitsmarktprobleme (Beschäftigungssituation, Pendler).

Öffentliche Einrichtungen der Region:

Zentralörtliche Gliederung; Bundes-, Landes- und Gemeindeinstitutionen.

Regionale Bevölkerungsstruktur:

Alterspyramide; sozialer Wandel; Mobilität.

18.5 Biologie, Ökologie und Warenlehre

Lehrstoff:

1. bis 3. Klasse (jeweils bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Biologie, Ökologie und Warenlehre der jeweiligen Klasse ist zu erweitern, zu ergänzen und zu vertiefen.

18.6 Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich

Projektarbeit

Lehrstoff:

  1. 1. bis 3. Klasse (bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Projektarbeit ist zu erweitern, zu ergänzen und zu vertiefen.

18.7 Rechnungswesen

Lehrstoff:

  1. 1. bis 3. Klasse (jeweils bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Rechnungswesen der jeweiligen Klasse ist zu erweitern, zu ergänzen und zu vertiefen.

18.8 Wirtschaftsinformatik

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Klasse (jeweils bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Wirtschaftsinformatik der jeweiligen Klasse ist zu erweitern, zu ergänzen und zu vertiefen.

  1. 3. Klasse (bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Wirtschaftsinformatik ist zu aktualisieren.

System und Einsatzplanung:

Die Datenverarbeitung im Unternehmen (Berücksichtigung der

betrieblichen Organisation in EDV-Lösungen; zentrale und dezentrale

Datenverarbeitung).

Auswahl eines EDV-Systems; Softwarevergleich.

Analyse des EDV-Marktes (Vergleichskriterien).

Datentransfer zwischen verschiedenen Programmen:

Datenimport und Datenexport; Datenkonvertierung.

18.9 Textverarbeitung

Lehrstoff:

  1. 1. bis 3. Klasse (jeweils bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Textverarbeitung in der jeweiligen Klasse ist zu erweitern, zu ergänzen und zu vertiefen.

18.10 Computerunterstützte Textverarbeitung Lehrstoff:

2. und 3. Klasse (jeweils bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Computerunterstützte Textverarbeitung in der jeweiligen Klasse ist zu erweitern, zu ergänzen und zu vertiefen.

18.11 Politische Bildung, Staatsbürgerkunde und Recht Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Politische Bildung, Staatsbürgerkunde und Recht ist zu erweitern, zu ergänzen und zu vertiefen.

18.12 Volkswirtschaft

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Volkswirtschaft ist zu erweitern, zu ergänzen und zu vertiefen.

Didaktische Grundsätze:

Als Ergänzung zum jeweiligen Pflichtgegenstand sind aufbauend auf den Kenntnissen und Fertigkeiten der Schüler durch einen handlungs- und problemorientierten Unterricht die fachliche und soziale Kompetenz des Schülers zu fördern und ein Beitrag zur Entwicklung seiner Persönlichkeit zu leisten.

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

  1. - die Anwendbarkeit in der Praxis,
  2. - die Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten,
  3. - die Interessen, Wünsche und Anregungen der Schüler,
  4. - der Beitrag zur Förderung des themen- und fächerübergreifenden, strukturierten und kreativen Denkens sowie
  5. - die Aktualität.
  1. - die Strukturierung des Lehrstoffes mit den Schülern,
  2. - problemorientierte Fragestellungen und Diskussionen,
  3. - die Anleitung zur selbständigen Informationsbeschaffung sowie zum selbständigen Lernen und
  4. - die Anleitung zur formgerechten Dokumentation und Präsentation von Arbeitsergebnissen.
  1. b) Weitere Schwerpunktgegenstände

18.13 Betriebliche Kommunikation und Präsentationstechnik Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - aktive Sprech- und Verhaltenskompetenz durch Verarbeitung allgemeiner und fachspezifischer Inhalte in Kommunikations- und Präsentationssituationen erlangen,
  2. - seine Ausdrucksmöglichkeiten erweitern,
  3. - zur Teamarbeit durch Interaktion und soziales Lernen in der Gruppe bereit sein,
  4. - durch aktive Erprobung von Kommunikationsformen Erfahrungen und Erkenntnisse über sich selbst, seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln,
  5. - seine Überzeugungsfähigkeit steigern,
  6. - seine Sprachschwierigkeiten sowie Rede- und Verhaltenshemmungen erkennen und wirksam bekämpfen können,
  7. - fähig sein, sich in verschiedenen Situationen des Lebens - insbesondere des Berufslebens - situationsgerecht zu verhalten,
  8. - die Medien einsetzen,
  9. - Medien kritisch beurteilen können,
  10. - mit der Technik des Beratens, Verkaufens und Verhandelns in verschiedenen Wirtschaftszweigen vertraut sein,
  11. - die richtige Sprechtechnik unter Verwendung der Standardsprache beherrschen und
  12. - im Auftreten, bei Gesprächen, Verhandlungen, Reden und Diskussionen Sicherheit erlangen sowie die eigene Wirkung auf andere erkennen.
  1. 1. bis 3. Klasse (jeweils bis zu 2 Wochenstunden):
  1. und Behörden.
  1. - die durch den fortschreitenden Unterricht gegebenen Qualifikationsvoraussetzungen,
  2. - der Praxisbezug,
  3. - die zunehmende Spezialisierung,
  4. - die Interessen, Wünsche und Anregungen der Schüler und
  5. - die Gegebenheiten der regionalen Wirtschaft.

Wirtschaftssprache

Tschechisch oder Ungarisch

  1. - sich der Fremdsprache als Mittel zur Verständigung und Zusammenarbeit bedienen können,
  2. - Gehörtes und Gelesenes in der Fremdsprache verstehen,
  3. - sich in einfacher Form mündlich und schriftlich in der Fremdsprache ausdrücken können.
  1. - zur Kommunikation in der Alltagssprache fähig sein,
  2. - Sicherheit in der Rechtschreibung und in der phonemrichtigen Aussprache erlangen,
  3. - mündlich übermittelte authentische fremdsprachige Texte aus der Alltagssprache verstehen,
  4. - fremdsprachige Texte und audiovisuelle Quellen gegebenenfalls unter Gebrauch eines zweisprachigen Wörterbuches verstehen,
  5. - Besonderheiten des Lebens der Länder des betreffenden Sprachraumes kennen und
  6. - erworbene Kenntnisse und Arbeitstechniken fächerübergreifend anwenden.
  1. 1. Lernjahr (2 Wochenstunden):
  1. 2. Lernjahr (2 Wochenstunden):
  1. 3. Lernjahr (2 Wochenstunden):

18.15 Besondere Betriebswirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - die Struktur und die Probleme der jeweiligen Besonderen Betriebswirtschaft und ihre Bedeutung für die österreichische Wirtschaft kennen,
  2. - über die Leistungsbereiche der Betriebe des jeweiligen Wirtschaftszweiges Bescheid wissen,
  3. - Verständnis für die rationelle Abwicklung von unternehmensspezifischen Arbeitsabläufen und Organisationsprozessen haben und
  4. - für den Wirtschaftszweig typische einfache betriebswirtschaftliche Beispiele lösen können.
  1. - zur Kooperation und zur Arbeit im Team fähig und bereit sein,
  2. - sich auf wechselnde Arbeitsabläufe einstellen und
  3. - genau und ausdauernd arbeiten können.

18.15.1 Banken und Versicherungen

Lehrstoff:

  1. 2. und 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):

Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Bankwesens; gesamtwirtschaftliche Bedeutung; Struktur des österreichischen Bankwesens.

Kapitalbeschaffung (Haftkapital, Fremdkapital).

Kapitalverwendung (Kreditgeschäfte inklusive Abwicklung und Besicherung, Eigengeschäfte).

Dienstleistungen (Kontoführung, Anlagenberatung, nationaler und internationaler Zahlungsverkehr, Leasing, Factoring).

Organisation (Aufbauorganisation, Ablauforganisation).

Marketing (Marktforschung, Produktpolitik, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik, Preispolitik).

Versicherungswesen:

Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Versicherungswesens;

gesamtwirtschaftliche Bedeutung; Struktur der österreichischen

Versicherungswirtschaft.

Risiko und Risikopolitik.

Kapitalbeschaffung (Versicherungsformen, Versicherungszweige, Versicherungsarten).

Kapitalverwendung (Schadensabwicklung inklusive Schriftverkehr).

Dienstleistungen (Zusammenstellung von Versicherungspaketen für Haushalte und Unternehmungen).

Organisation (Aufbauorganisation, Ablauforganisation).

Marketing (Marktforschung, Produktpolitik, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik, Preispolitik).

18.15.2 Industrie

Lehrstoff:

  1. 2. und 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):

Gesetzliche Rahmenbedingungen; Industrie und Ökologie; Forschung und Entwicklung; Umweltschutz.

Fertigungsvorbereitung:

Fertigungsprogramm; Fertigungsplanung; Bedarfsplanung;

Materialwirtschaft; Arbeitsplatzgestaltung.

Fertigungsdurchführung:

Planung und Organisation von Fertigungsabläufen;

Fertigungsverfahren und -techniken; Fertigungsüberwachung und Qualitätssicherung.

Marketing:

Marktforschung; absatzpolitisches Instrumentarium (im besonderen Produktpolitik).

Rechnungswesen:

Einsatz und Auswertung der Kostenrechnung (im besonderen Kostenträgerrechnung).

18.15.3 Außenhandel

Lehrstoff:

  1. 2. und 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):

Bedeutung und Struktur des Außenhandels für die österreichische

Wirtschaft.

Europäische Integration.

Gesetzliche Rahmenbedingungen.

Technik des Exports:

Serviceleistungen verschiedener Institutionen beim Auffinden

ausländischer Geschäftspartner; Exportkalkulation;

Angebotserstellung; Kaufvertragsgestaltung (INCOTERMS);

Zahlungsausgleich; Exportrisken (Arten, Absicherung);

Exportfinanzierung; Exportförderung; Verzollung.

Technik des Imports:

Angebotsvergleich; Vertragsgestaltung; Importkalkulation;

Importfinanzierung; Verzollung.

Außenhandelsmarketing:

Marktforschung; absatzpolitisches Instrumentarium.

18.15.4 Verkehrswirtschaft

Lehrstoff:

  1. 2. und 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):

Gesetzliche Rahmenbedingungen.

Spedition:

Bedeutung, Dienstleistungen, rechtliche Rahmenbedingungen.

Nationaler und internationaler Gütertransport:

Straßen-, Bahn- und Luftverkehr (Gesetzliche Grundlagen, Beförderungsverträge, Haftungsbestimmungen, Transportversicherungen, Abwicklung von Schadensfällen, Aufbau und Anwendung der Frachttarife), Binnenschiffahrt und Seeschiffahrt.

Marketing:

Verkehrsmarkt; Marktforschung; absatzpolitisches Instrumentarium.

Kooperation in der Verkehrswirtschaft.

Personenbeförderung.

18.15.5 Tourismus

Lehrstoff:

  1. 2. und 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):

Aufgaben und Bedeutung des Tourismus; rechtliche, soziale und kulturelle, ökonomische und ökologische Aspekte des Tourismus; Trends und Probleme; Zukunftsperspektiven.

Tourismusorganisationen:

Arten und Aufgaben.

Reisebüro:

Leistungsangebot; Reiseorganisation.

Vertragstechnik und Schriftverkehr.

Marketing.

Gastronomie und Hotelbetriebe:

Betriebsarten; Leistungsangebot; innerbetriebliche Organisation.

Vertragstechnik und Schriftverkehr.

Marketing mit besonderer Berücksichtigung der Preispolitik.

Rechnungswesen:

Besonderheiten (Hauptbuchkonten, Nebenbücher, Kostenrechnung).

18.15.6 Öffentliche Verwaltung

Lehrstoff:

  1. 2. und 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):

Öffentliche Verwaltungen; öffentliche Unternehmen; gesetzliche

Grundlagen, Rechtsträger, Rechtsformen.

Leistungserstellung:

Ordnungsleistungen; Dienstleistungen; Grundsätze ökonomischen

Verwaltungshandelns; Marketing der öffentlichen Verwaltung.

Organisation:

Aufbauorganisation, Ablauforganisation.

Sekretariats- und Kanzleiwesen.

Personalwesen.

Finanzierung:

Mittelaufbringung, Steuern, Gebühren und Beiträge,

Erwerbseinkünfte; Preispolitik und Tarifbildung; Fremdfinanzierung;

Grenzen der öffentlichen Verschuldung.

Investition:

Arten; die öffentliche Hand als Auftraggeber; Vergabewesen;

Beschaffungsvorgang; Inventar; Materialverwaltung.

Rechnungswesen:

Ziele und Systematik; Buchführungssystem; Voranschlag;

Rechnungsabschluß.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

  1. - die Anwendbarkeit in der Praxis,
  2. - die Interessen der Schüler und
  3. - die Aktualität.
  1. - die Strukturierung des Lehrstoffes mit den Schülern,
  2. - problemorientierte Fragestellungen und Diskussionen,
  3. - die Anleitung zur selbständigen Informationsbeschaffung sowie zum selbständigen Lernen,
  4. - die Anleitung zur formgerechten Dokumentation und Präsentation von Arbeitsergebnissen.

18.16 Englische Textverarbeitung Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - Diktate in englischer Sprache mit etwa 60 bis 70 Silben in der Minute kurzschriftlich aufnehmen und orthographisch richtig und formgerecht in Maschinschrift übertragen können und
  2. - Schriftstücke aus der anglophonen Wirtschaftspraxis unter Berücksichtigung der landesüblichen Briefformen und der ÖNORM-Richtlinien sachlich, sprachlich und formal richtig rationell erstellen können.
  1. 2. und 3. Klasse (2 Wochenstunden):

B. Freigegenstände

1. Aktuelle Fachgebiete

  1. 2. Zweite lebende Fremdsprache einschließlich

Wirtschaftssprache

3. Seminar Zeitgeschichte

  1. - seine (zeit)geschichtlichen Kenntnisse schwerpunktmäßig vertiefen,
  2. - fähig sein, das erworbene Wissen bei der Beurteilung zeitgeschichtlicher Fragen anzuwenden und
  3. - Verständnis für Entscheidungsprozesse und Problemlösungen im Sinne des Unterrichtsprinzips Politische Bildung haben.
  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):
  1. zu verdeutlichen.
  1. 4. Seminar Wirtschaftsgeographie
  1. - seine wirtschaftsgeographischen Kenntnisse schwerpunktmäßig vertiefen,
  2. - fähig sein, das erworbene Wissen bei Problemlösungen anzuwenden,
  3. - zur selbständigen Beurteilung von Entscheidungsprozessen und zur Lösung wirtschaftsgeographischer Fragestellungen fähig sein und
  4. - Einsicht in die Zusammenhänge von Raumplanung, Wirtschaft und Politik gewinnen.
  1. 2. und 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):
  1. 5. Übungen aus Biologie, Ökologie und Warenlehre
  1. - Projekte aus der Ökologie sowohl selbständig als auch im Team bearbeiten,
  2. - Interesse an eigener Beobachtung auf dem Gebiet der Biologie, Ökologie und Warenlehre erlangen,
  3. - den Zusammenhang zwischen Strukturen und Funktionen der ökologischen und ökonomischen Systeme erkennen
  4. - Informationen selbständig beschaffen,
  5. - logisch, kreativ und vernetzt denken und
  6. - Arbeitsergebnisse ordnungsgemäß dokumentieren und präsentieren können.
  1. 2. und 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):
  1. - die regionalen Gegebenheiten,
  2. - die Interessen der Schüler und
  3. - die Aktualität.
  1. 6. Mathematik und angewandte Mathematik
  1. 2. oder 3. Klasse (2 Wochenstunden):
  1. 7. Seminar Wirtschaftsinformatik
  1. - in verstärktem Ausmaß Unterlagen und Informationen selbständig beschaffen,
  2. - allein oder in der Gruppe einfache Projekte unter Einsatz der Datenverarbeitung durchführen und
  3. - Entwicklungstendenzen der Informations- und Kommunikationswirtschaft sowie deren Auswirkungen auf die Gesellschaft kennen und dazu begründet Stellung nehmen können.
  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):
  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):
  1. den Einsatz, Archivierung.
  1. - die Anwendbarkeit in der Praxis,
  2. - die Motivation und die Leistungsfähigkeit der Schüler,
  3. - die Interessen, Wünsche und Anregungen der Schüler und
  4. - die Aktualität.
  1. 8. Englische Textverarbeitung

1. Aktuelle Fachgebiete

  1. 2. Betriebliche Kommunikation und Präsentationstechnik
  1. 3. Zeitgenössische Kultur
  1. - die verschiedenen Ausdrucksformen des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens kennen,
  2. - zu einer positiven Grundhaltung, aber auch zu Kritik und Kritikfähigkeit in der Auseinandersetzung mit moderner Kunst geführt werden,
  3. - Vorurteile im Umgang mit moderner Kunst als solche erkennen und kritisch beurteilen können,
  4. - das zeitgenössische Kunstschaffen im Zusammenhang mit den sozioökonomischen und politischen Gegebenheiten sowie die Wechselbeziehungen bzw. den Widerstreit zur gesellschaftlichen Umgebung verstehen,
  5. - durch die Beschäftigung mit Kunst seine sinnlichen Wahrnehmungen schärfen und
  6. - sowohl die intellektuelle als auch emotionale Dimension des zeitgenössischen Kulturschaffens erkennen und erleben können.
  1. 1. bis 3. Klasse (jeweils bis zu 2 Wochenstunden):
  1. - die Förderung des Kulturbewußtseins,
  2. - die Interessen, Wünsche und Anregungen der Schüler und
  3. - die Aktualität.
  1. 4. Haushaltsökonomie und Ernährung
  1. - Wohn- und Arbeitsräume nach funktionellen, wirtschaftlichen und ästhetischen Gesichtspunkten gestalten,
  2. - die im Wohn- und Arbeitsbereich verwendeten Materialien kennen und deren Pflege- und Reinigungsarten fachgerecht anwenden können,
  3. - die Bedeutung richtiger Ernährung erkennen,
  4. - die wichtigsten Nähr- und Wirkstoffe sowie Nahrungs- und Genußmittel und deren Behandlung, Lagerung und Haltbarmachung kennen,
  5. - einfache und feine Speisen unter Berücksichtigung des ökonomischen Einkaufs und der neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiet der Ernährungswissenschaften zubereiten,
  6. - Tischdecken, Servieren (für Familie, Gäste und im Betrieb) und die Betreuung von Gästen entsprechend den allgemeinen Gepflogenheiten können und
  7. - die wichtigsten Getränke kennen.
  1. 1. bis 3. Klasse (jeweils bis zu 2 Wochenstunden):
  1. - die Anwendbarkeit in der Praxis,
  2. - das ausgewogene Verhältnis zwischen Theorie und Praxis,
  3. - die Interessen, Wünsche und Anregungen der Schüler und
  4. - die Aktualität.

5. Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

Der Schüler soll die im fachtheoretischen und praktischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten, Haltungen und Einstellungen in der Berufspraxis anwenden können.

Organisationsform und Inhalt:

Die freiwillige Betriebspraxis soll mindestens vier Wochen betragen und in den Ferien spätestens vor Eintritt in die 3. Klasse absolviert werden und die facheinschlägigen kaufmännischen Tätigkeiten umfassen.

Nach der Betriebspraxis soll von jedem Schüler ein Bericht mit Angabe der ausgeübten Tätigkeiten und der gewonnenen Erfahrungen verfaßt und vorgelegt werden.

Der erste enge Kontakt des Schülers mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung vor allem durch den Lehrer des Unterrichtsgegenstandes Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Projektarbeit. Besonders wichtig ist die Auswertung des Berichtes über die Betriebspraxis.

E. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

Ziel des Förderunterrichts ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes in der jeweiligen Klasse durchgenommenen Lehrstoffes für Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schüler handelt.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Lehrstoffes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2025

Gesetzesnummer

10008665

Dokumentnummer

NOR12106367

alte Dokumentnummer

N6199222937J

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