Anlage 2 Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit

Alte FassungIn Kraft seit 26.9.1987

Anlage 2

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie in Anlage A mit folgender Abweichung:

Im Unterabschnitt A/4 (Pflichtgegenstände/Praktika) sind nach Bedarf andere Formen eines Langzeitpraktikums zulässig.

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2025

Gesetzesnummer

10008629

Dokumentnummer

NOR12102754

alte Dokumentnummer

N6198710181U

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