Anlage 2 Geflügelhygieneverordnung 2007

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2007

Anlage 2

Anhang B

Probenahme und Probenuntersuchung

  1. 1. Untersuchungsbestimmungen für Futtermittel

Gemäß § 26 der Geflügelhygieneverordnung 2007 ist bei Verdacht oder wenn es zur Ermittlung von Kontaminationsquellen notwendig ist, Futter auf Salmonellen zu untersuchen.

Die Futtermittelproben werden nach folgenden Kriterien auf Salmonellen untersucht (das Verfahren entspricht ISO 6579:2002):

Voranreicherung in gepuffertem Peptonwasser, selektive Anreicherung der Salmonellen in RVS- und in MKTTn-Bouillon, Ausstrich auf XLD-Agar und BPLS-Agar.

  1. 2. Probenahmebestimmungen durch Stiefeltupferproben bei Boden-, Freiland- oder Volierenhaltungen:
  1. 3. Probenahmebestimmungen bei Käfigbetrieben:

Bei in Käfigen gehaltenen Herden sind von sämtlichen Kotbändern, Bandkratzern oder Kotgruben im Innern der Stallungen nach Betätigung der Entmistungsanlage zwei Proben von je 150 g aus natürlich vermischten Fäkalien zu nehmen, wogegen in Stufenkäfigställen, die nicht mit Kotförderbändern oder Bandkratzern ausgestattet sind, an 60 unterschiedlichen Stellen aus den Kotgruben unterhalb der Käfige zwei Proben von je 150 g aus frischen vermischten Fäkalien zu nehmen sind.

  1. 4. Laborbestimmungen

Die zu untersuchenden Keime sind auf folgende mikrobiologische Parameter entsprechend den angegebenen Methoden zu untersuchen:

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Salmonella Enteritidis Kulturversuch nach anerkannten Verfahren

(validierte ISO/OIE-Methode) ISO 6579

Annex D, akkreditiertes Labor

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Salmonella Typhimurium Kulturversuch nach anerkannten Verfahren

(validierte ISO/OIE-Methode) ISO 6579

Annex D, akkreditiertes Labor

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Salmonella Gallinarum Kulturversuch nach anerkannten Verfahren

Pullorum (validierte ISO/OIE-Methode)

akkreditiertes Labor

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Frischblutschnellagglutination (bei

ungeimpften Herden)

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Serumschnellagglutination (bei ungeimpften

Herden)

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Salmonella Arizonae Kulturversuch nach anerkannten Verfahren

(validierte ISO/OIE-Methode) ISO 6579

Annex D, akkreditiertes Labor

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Mycoplasma Kulturversuch nach anerkannten Verfahren

Gallisepticum (validierte Methode)

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Antigennachweis mittels PCR

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Antikörper-ELISA

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Serumschnellagglutination

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Mycoplasma Kulturversuch nach anerkannten Verfahren

Meleagridis (validierte Methode)

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Antikörper-ELISA

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Serumschnellagglutination

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  1. 5. Besondere Bestimmungen für die Untersuchung von Salmonellen
  1. a) Die beiden Paar Stiefeltupfer sind sorgfältig auszupacken, damit das daran anhaftende Fäkalienmaterial sich nicht davon löst, und zusammen in 225 ml gepuffertes Peptonwasser (BPW) einzulegen, das auf Raumtemperatur erwärmt worden ist.

    Um die Probe vollkommen zu sättigen, ist sie zu schwenken; alsdann ist die Untersuchung des mit den Tupfern beimpften Voranreichjerungsmediums mittels der in der Tabelle genannten Methode (nach Anhang D der Norm ISO 6579 (2002) weiterzuführen.

  1. b) sonstiges Fäkalienmaterial und Staubproben:

    Die Fäkalienproben sind zusammenzulegen und gründlich durchzumischen. Dieser Mischung ist zum Zwecke des Anlegens von Kulturen eine Unterprobe von 25 Gramm zu entnehmen. Der Unterprobe von 25 Gramm sind 225 ml BPW, das auf Raumtemperatur vorgewärmt wurde, hinzuzugeben. Alsdann ist die Untersuchung nach der in der Tabelle genannten Methode (nach Anhang D der Norm ISO 6579 (2002) weiterzuführen:

  1. c) von jedem Positivbefund ist ein Isolat an das Nationale Referenzlabor für Salmonellen zu schicken und nach Kaufmann-White-Schema zu typisieren.
  2. d) Die im Rahmen der amtlichen Kontrollen isolierten Stämme sind zur späteren Phagotypisierung oder Testung auf Empfindlichkeit gegenüber antimikrobiellen Mitteln nach den üblichen Methoden für Kulturensammlungen zu lagern; dabei ist die Unversehrtheit der Stämme für mindestens zwei Jahre zu gewährleisten.

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