Anhang B
Probenahme und Probenuntersuchung
- 1. Untersuchungsbestimmungen für Futtermittel
Gemäß § 26 der Geflügelhygieneverordnung 2007 ist bei Verdacht oder wenn es zur Ermittlung von Kontaminationsquellen notwendig ist, Futter auf Salmonellen zu untersuchen.
Die Futtermittelproben werden nach folgenden Kriterien auf Salmonellen untersucht (das Verfahren entspricht ISO 6579:2002):
Voranreicherung in gepuffertem Peptonwasser, selektive Anreicherung der Salmonellen in RVS- und in MKTTn-Bouillon, Ausstrich auf XLD-Agar und BPLS-Agar.
- 2. Probenahmebestimmungen durch Stiefeltupferproben bei Boden-, Freiland- oder Volierenhaltungen:
- Stiefeltupfer sind im Handel erhältliche saugfähige Stoffstiefel und bedecken die ganze Schuhunterfläche einschließlich Teilen des Schuhrandes des Probenziehenden.
- Als Probensets werden entweder jene vom Geflügelgesundheitsdienst Österreich zur Verfügung gestellten Probensets verwendet bzw. können diesen gleichzuhaltende Probensets zur Probenziehung herangezogen.
- Nach Betreten des Stalles sind neue Plastikstiefel anzuziehen und dann erst die Stiefeltupfer anzulegen. Dabei sind Handschuhe zu verwenden. Die Stiefeltupfer selber dürfen nicht mit Desinfektionsmittel in Kontakt kommen.
- Die Bodenfläche des Stalles ist für den Probengang in zwei gleiche Teile aufzuteilen. Beim Umhergehen im Stall sollten mindestens 100 Schritte mit jedem Paar Stiefeltupfer zurückgelegt werden, damit in allen Teilen Proben gesammelt werden, einschließlich von Bereichen mit und ohne Einstreu, aber ohne Außenbereiche bei Freilandhaltungen.
- Nach Beendigung des Probengangs sind die Stiefeltupfer mit den Handschuhen zu entfernen und in den Transportplastiksack fest verschlossen an das entsprechende Labor einzusenden.
- 3. Probenahmebestimmungen bei Käfigbetrieben:
Bei in Käfigen gehaltenen Herden sind von sämtlichen Kotbändern, Bandkratzern oder Kotgruben im Innern der Stallungen nach Betätigung der Entmistungsanlage zwei Proben von je 150 g aus natürlich vermischten Fäkalien zu nehmen, wogegen in Stufenkäfigställen, die nicht mit Kotförderbändern oder Bandkratzern ausgestattet sind, an 60 unterschiedlichen Stellen aus den Kotgruben unterhalb der Käfige zwei Proben von je 150 g aus frischen vermischten Fäkalien zu nehmen sind.
- 4. Laborbestimmungen
Die zu untersuchenden Keime sind auf folgende mikrobiologische Parameter entsprechend den angegebenen Methoden zu untersuchen:
Salmonella Enteritidis | Kulturversuch nach anerkannten Verfahren (validierte ISO/OIE-Methode) ISO 6579 Annex D, akkreditiertes Labor |
Salmonella Typhimurium | Kulturversuch nach anerkannten Verfahren (validierte ISO/OIE-Methode) ISO 6579 Annex D, akkreditiertes Labor |
Salmonella Gallinarum Pullorum | Kulturversuch nach anerkannten Verfahren (validierte ISO/OIE-Methode) akkreditiertes Labor |
Frischblutschnellagglutination (bei ungeimpften Herden) | |
Serumschnellagglutination (bei ungeimpften Herden) | |
Salmonella Arizonae | Kulturversuch nach anerkannten Verfahren (validierte ISO/OIE-Methode) ISO 6579 Annex D, akkreditiertes Labor |
Mycoplasma Gallisepticum | Kulturversuch nach anerkannten Verfahren (validierte Methode) |
Antigennachweis mittels PCR | |
Antikörper-ELISA | |
Serumschnellagglutination | |
Mycoplasma Meleagridis | Kulturversuch nach anerkannten Verfahren (validierte Methode) |
Antikörper-ELISA | |
Serumschnellagglutination |
- 5. Besondere Bestimmungen für die Untersuchung von Salmonellen
- a) Die beiden Paar Stiefeltupfer sind sorgfältig auszupacken, damit das daran anhaftende Fäkalienmaterial sich nicht davon löst, und zusammen in 225 ml gepuffertes Peptonwasser (BPW) einzulegen, das auf Raumtemperatur erwärmt worden ist.
Um die Probe vollkommen zu sättigen, ist sie zu schwenken; alsdann ist die Untersuchung des mit den Tupfern beimpften Voranreichjerungsmediums mittels der in der Tabelle genannten Methode (nach Anhang D der Norm ISO 6579 (2002) weiterzuführen.
- b) sonstiges Fäkalienmaterial und Staubproben:
Die Fäkalienproben sind zusammenzulegen und gründlich durchzumischen. Dieser Mischung ist zum Zwecke des Anlegens von Kulturen eine Unterprobe von 25 Gramm zu entnehmen. Der Unterprobe von 25 Gramm sind 225 ml BPW, das auf Raumtemperatur vorgewärmt wurde, hinzuzugeben. Alsdann ist die Untersuchung nach der in der Tabelle genannten Methode (nach Anhang D der Norm ISO 6579 (2002) weiterzuführen:
- c) von jedem Positivbefund ist ein Isolat an das Nationale Referenzlabor für Salmonellen zu schicken und nach Kaufmann-White-Schema zu typisieren.
- d) Die im Rahmen der amtlichen Kontrollen isolierten Stämme sind zur späteren Phagotypisierung oder Testung auf Empfindlichkeit gegenüber antimikrobiellen Mitteln nach den üblichen Methoden für Kulturensammlungen zu lagern; dabei ist die Unversehrtheit der Stämme für mindestens zwei Jahre zu gewährleisten.
- 6. Besondere Bestimmungen für die Untersuchungen zum Nachweis von Antibiotika und antimikrobiellen Effekten aus Kotproben bei
amtlichen Probenahmen
Von verschiedenen Stellen der Kotprobe insgesamt 2 g Kot entnehmen und mit Peptonwasser 1:5 verdünnen, im Schüttler gut aufmischen, 30 min zum weiteren Lösen stehen lassen, dann nochmals aufschütteln.
Mit steriler Pinzette 9 mm Filterblättchen in der Kotlösung tränken und auf die Hemmstoffagarplatten laut STAR-Protokoll auflegen.
Analog dem STAR-Protokoll bebrüten, die Interpretation der Hemmzonen richtet sich nach den Werten für die Niere.
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