Anlage 2
Extraktionslösungsmittel mit festgelegten Verwendungsbedingungen und Rückstandshöchstwerten
Bezeichnung | Verwendungsbedingungen | Rückstandshöchstwerte |
Hexan 1) 2) | Herstellung oder Fraktionierung von Fetten und Ölen und Herstellung von Kakaobutter | 1 mg/kg im Fett, Öl oder in der Kakaobutter |
| Herstellung von entfettetem Proteinerzeugnissen und entfettetem Mehl | 10 mg/kg im Lebensmittel oder Verzehrprodukt, das die entfetteten Proteinerzeugnisse und das entfettete Mehl enthält 30 mg/kg in entfetteten Sojaerzeugnissen, wie sie an den Letztverbraucher abgegeben werden |
| Herstellung von entfetteten Getreidekeimen | 5 mg/kg in entfetteten Getreidekeimen |
Methylacetat | Extraktion von Inhaltsstoffen wie Koffein und Bitterstoffe aus Kaffee und Tee | 20 mg/kg im Kaffee oder Tee |
| Herstellung von Zucker aus Melasse | 1 mg/kg im Zucker |
Ethylmethylketon 2) | Fraktionierung von Fetten und Ölen | 5 mg/kg im Fett oder Öl |
| Extraktion von Inhaltsstoffen wie Koffein und Bitterstoffe aus Kaffee und Tee | 20 mg/kg im Kaffee oder Tee |
Dichlormethan | Extraktion von Inhaltsstoffen wie Koffein und Bitterstoffe aus Kaffee und Tee | 2 mg/kg in geröstetem Kaffee und 5 mg/kg im Tee |
Methanol | Lebensmittel und Verzehrprodukte allgemein | 10 mg/kg |
Propan-2-ol | Lebensmittel und Verzehrprodukte allgemein | 10 mg/kg |
Dimethylether | Herstellung von entfetteten tierischen Proteinerzeugnissen | 0,009 mg/kg im entfetteten Proteinerzeugnis |
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1) Erzeugnis, das hauptsächlich aus aliphatischen gesättigten Kohlenwasserstoffen mit 6 Kohlenstoffatomen besteht, die zwischen 64 ºC und 70 ºC destillieren.
2) Die gleichzeitige Verwendung von Hexan und Ethylmethylketon ist unzulässig.
Zuletzt aktualisiert am
05.10.2018
Gesetzesnummer
10010916
Dokumentnummer
NOR40132454
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