Anlage 2
— (Übersetzung)
REPUBLIK ÖSTERREICH
Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten Wien, am 4. September 1992
Sehr geehrter Herr
Ich beehre mich auf das Bilaterale Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über bestimmte Vereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte vom 12. Juni 1992 sowie die Kontakte, die zwischen den Vertragsparteien stattgefunden haben, um das obenerwähnte Abkommen anzupassen, Bezug zu nehmen.
Während dieser Kontakte wurde Einvernehmen darüber erzielt, daß es sich auf Grund der gewonnenen Erfahrungen als angebracht erweist, das österreichische Zollzugeständnis betreffend Unternummer 0208 20 - Froschschenkel - des österreichischen Zolltarifs, wie es im Anhang Ia des Abkommens enthalten ist, zurückzunehmen.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Regierung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik zum Inhalt dieses Schreibens bestätigen würden.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Für die Regierung der Republik Österreich:
Josef Mayer
Ministerialrat
Rene Vochyan
Direktor
Außenhandelsministerium
Politichych Veznu 20
11249 Prag 1
BUNDESMINISTERIUM FÜR
AUSSENHANDEL
PRAG Wien, am 25. September 1992
Sehr geehrter Herr!
Ich beehre mich, den Eingang Ihres heutigen Schreibens zu bestätigen, das wie folgt lautet:
(Anm.: Es folgt der Text des Schreibens)
Ich beehre mich Sie darüber in Kenntnis zu setzen, daß das Bundesministerium für Außenhandel nach Herstellung des Einvernehmens über diese Anpassungen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, dem Ministerium für Landwirtschaft der Tschechischen Republik und dem Ministerium für Landwirtschaft der Slowakischen Republik, mit dem Inhalt dieses Schreibens einverstanden ist.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr, den Ausdruck meiner
ausgezeichneten Hochachtung.
Rene Vochyan
Direktor
Josef Mayer
Ministerialrat
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
Stubenring 1
Wien
Jede Bezugnahme in dem Übereinkommen und seinen Anhängen auf die „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ und auf die
Abkürzung „die CSFR“ wird durch „die Slowakische Republik“ ersetzt (vgl. BGBl. Nr. 179/1994).
Zuletzt aktualisiert am
08.02.2021
Gesetzesnummer
10007279
Dokumentnummer
NOR12079095
alte Dokumentnummer
N5199235898J
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