Anlage 2 EFTA – Vereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte

Alte FassungIn Kraft seit 01.12.1992

Anlage 2

— (Übersetzung)

REPUBLIK ÖSTERREICH

Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten Wien, am 4. September 1992

Sehr geehrter Herr

Ich beehre mich auf das Bilaterale Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über bestimmte Vereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte vom 12. Juni 1992 sowie die Kontakte, die zwischen den Vertragsparteien stattgefunden haben, um das obenerwähnte Abkommen anzupassen, Bezug zu nehmen.

Während dieser Kontakte wurde Einvernehmen darüber erzielt, daß es sich auf Grund der gewonnenen Erfahrungen als angebracht erweist, das österreichische Zollzugeständnis betreffend Unternummer 0208 20 - Froschschenkel - des österreichischen Zolltarifs, wie es im Anhang Ia des Abkommens enthalten ist, zurückzunehmen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Regierung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik zum Inhalt dieses Schreibens bestätigen würden.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Für die Regierung der Republik Österreich:

Josef Mayer

Ministerialrat

Rene Vochyan

Direktor

Außenhandelsministerium

Politichych Veznu 20

11249 Prag 1

BUNDESMINISTERIUM FÜR

AUSSENHANDEL

PRAG Wien, am 25. September 1992

Sehr geehrter Herr!

Ich beehre mich, den Eingang Ihres heutigen Schreibens zu bestätigen, das wie folgt lautet:

(Anm.: Es folgt der Text des Schreibens)

Ich beehre mich Sie darüber in Kenntnis zu setzen, daß das Bundesministerium für Außenhandel nach Herstellung des Einvernehmens über diese Anpassungen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, dem Ministerium für Landwirtschaft der Tschechischen Republik und dem Ministerium für Landwirtschaft der Slowakischen Republik, mit dem Inhalt dieses Schreibens einverstanden ist.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr, den Ausdruck meiner

ausgezeichneten Hochachtung.

Rene Vochyan

Direktor

Josef Mayer

Ministerialrat

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

Stubenring 1

Wien

Jede Bezugnahme in dem Übereinkommen und seinen Anhängen auf die

,,Tschechische und Slowakische Föderative Republik'' und auf die

Abkürzung ,,die CSFR'' wird durch ,,die Tschechische Republik''

ersetzt (vgl. BGBl. Nr. 178/1994).

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2021

Gesetzesnummer

10007279

Dokumentnummer

NOR12078938

alte Dokumentnummer

N5199225138J

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