Findet auf Kompetenzerhebungen für die 4. und 7. Schulstufe ab dem Schuljahr 2022/23 und für die 8. Schulstufe ab dem Schuljahr 2023/24 Anwendung (vgl. § 12 Abs. 1).
Anlage 2
Daten für die Feststellung der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht
Definition der Schnittstelle zwischen den Evidenzen der Schulen bzw. der Bildungsdirektionen gemäß § 5 BilDokG 2020 und der BRZ GmbH:
Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine CSV-Datei oder eine XLSX-Datei im Zeichensatzformat UTF-8. Für Schulen besteht außerdem die Möglichkeit via Webservice die Datenübermittlung vorzunehmen.
Die technische Spezifikation wird durch die BRZ GmbH vorgegeben.
Feldname  | Format  | Pflichtfeld (Ja/Nein)  | |
meldedatum  | JJJJ-MM-TT  | Ja  | Datum der Erstellung der Meldung (CSV-Datei)  | 
absender  | 6-stellige Schul- bzw. Clusterkennzahl oder Behördenkennzahl  | Ja  | Schulkennzahl, Clusterkennzahl oder Behördenkennzahl der oder des Absenders  | 
schuljahr  | JJJJ/JJ  | Ja  | Angabe des Schuljahres, zu dem diese Meldung erfolgt zB 2021/22  | 
skz  | 6-stellige Schulkennzahl  | Ja  | Schulkennzahl der Schule, für die diese Meldung erfolgt  | 
paragraph  | String (max. 20 Zeichen) Erlaubte Werte:  | Ja  | Angabe des angewendeten Paragraphen zur allgemeinen Schulpflicht des Schulpflichtgesetzes 1985, entfällt bei der Meldung der Schulen bzw. der Schulcluster  | 
vbPKBF  | String  | ab Schuljahr 2023/24 verpflichtend  | Verschlüsseltes bPK-BF (bereichsspezifisches Personenkennzeichen Bildung und Forschung)  | 
zuname  | String (max. 50 Zeichen)  | Ja  | der oder die Familienname(n) der Schülerin oder des Schülers  | 
vorname  | String (max. 100 Zeichen)  | Ja  | der oder die Vorname(n) der Schülerin oder des Schülers  | 
gebdat  | JJJJ-MM-TT  | Ja  | Geburtsdatum der Schülerin oder des Schülers  | 
geschlecht  | „m“ für männlich, „w“ für weiblich, „x“ für divers, „o“ für offen „i“ für inter „k“ für den Fall, dass von jeglicher Geschlechtsangabe abgesehen wurde  | Ja  | Geschlecht der Schülerin oder des Schülers  | 
plz  | 4-stellige österreichische PLZ  | Ja, nur wenn Feld z-plz leer  | Postleitzahl des Wohnsitzes der Schülerin oder des Schülers  | 
ort  | String (max. 50 Zeichen)  | Ja, nur wenn Feld z-ort leer  | Bezeichnung des Ortes des Wohnsitzes der Schülerin oder des Schülers  | 
strasse  | String (max. 130 Zeichen)  | Ja, nur wenn Feld z-strasse leer  | Adresse des Wohnsitzes der Schülerin oder des Schülers, inkl. Hausnummer, Stiege und Tür  | 
z-plz  | 4-stellige österreichische PLZ  | Nein  | Postleitzahl eines allfälligen zusätzlichen Wohnsitzes der Schülerin oder des Schülers am Bildungsort  | 
z-ort  | String (max. 50 Zeichen)  | Nein  | Bezeichnung des Ortes eines allfälligen zusätzlichen Wohnsitzes der Schülerin oder des Schülers am Bildungsort  | 
z-strasse  | String (max. 130 Zeichen)  | Nein  | Adresse eines allfälligen zusätzlichen Wohnsitzes der Schülerin oder des Schülers am Bildungsort, inklusive Hausnummer, Stiege und Tür  | 
eingeschult  | JJJJ  | Ja  | Erstes Jahr der allgemeinen Schulpflicht:  | 
beginn  | JJJJ-MM-TT  | Nein  | Datum des Beginns der laufenden Ausbildung  | 
bemerkung  | String (max. 500 Zeichen)  | Nein  | Bemerkungsfeld, entfällt bei der Meldung der Schulen bzw. der Schulcluster  | 
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2021
Gesetzesnummer
20011570
Dokumentnummer
NOR40238048
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