Anlage 1
Anlage gemäß § 25 Abs. 3 ZaDiG zum Prüfungsbericht (AzP)
Als Abschlussprüfer der (des) ………………………………………………………………………. (Firma des Zahlungsinstituts) ……………………………………………………………………….. übermittle(n) ich (wir) über das Geschäftsjahr des Zahlungsinstituts vom xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx sowie über dessen Jahresabschluss die nachstehende Anlage zum Prüfungsbericht.
Unterschrift:
(Datum)
(Abschlussprüfer)
Teil I
Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Sachbearbeiters:
Prüfungsdauer (in Personentagen):
Zusammenfassende Kurzdarstellung der Gesamtsituation des Zahlungsinstituts (insbesondere zu Geschäfts-entwicklung, Risikolage, Ertrags- und Vermögenslage):
Allgemeine Ausführungen (Zutreffendes ankreuzen) | ja | nein | |
1 | Ist das Zahlungsinstitut einer Finanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 Nr. 20 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 , ABl. Nr. L 176 vom 27.06.2013 S. 1, zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2015/62 , ABl. Nr. L 11 vom 17.01.2015 S. 37, oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 Nr. 21 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nachgeordnet? | Ο | Ο |
Teil II
(Bei Feststellungen ist jedenfalls eine Gesetzesreferenz anzugeben)
1. Konsolidierung | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Konsolidierungsvorschriften gemäß § 25 Abs. 1 ZaDiG: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
1.1. | ||
2. Eigenmittelanforderungen | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit dem Eigenmittelerfordernis gemäß § 15 ZaDiG: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
2.1. | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit dem Eigenmittelerfordernis gemäß § 16 ZaDiG: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
2.2. | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit § 5 Abs. 5 Z 4 ZaDiG: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
2.3. | ||
3. Bedingungen für die Gewährung von Krediten | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Bedingungen für die Gewährung von Krediten gemäß § 5 Abs. 5 Z 1 bis 3 ZaDiG: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
3.1. | ||
4. Sicherung der Kundengelder | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend die Sicherung der Kundengelder gemäß § 17 ZaDiG: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
4.1. | ||
5. Sorgfaltspflichten | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten gemäß § 19 ZaDiG: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
5.1. | ||
6. Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gemäß § 6 Abs. 1 Z 6 ZaDiG in Verbindung mit den §§ 40, 40a, 40b, 40c, 40d und 41 BWG sowie der Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 : | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
6.1. | ||
Anzahl der Verdachtsmeldungen: | ||
6.2. | ||
7. Interne Revision | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend die interne Revision gemäß § 19 ZaDiG: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
7.1. | ||
8. Nebentätigkeiten | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Nebentätigkeiten des Zahlungsinstituts gemäß § 5 Abs. 2 und 3 ZaDiG: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
8.1. | ||
9. Organisation und Führung des Zahlungsinstituts | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Organisation und solider und umsichtiger Führung des Zahlungsinstituts gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 ZaDiG: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
9.1. | ||
10. Eigentümerbestimmungen | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Eigentümerbestimmungen gemäß § 11 Abs. 2 ZaDiG: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
10.1. | ||
11. Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen gemäß § 18 ZaDiG: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
11.1. | ||
12. Auslagerung von Aufgaben | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Auslagerung von Aufgaben gemäß § 21 ZaDiG: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
12.1. | ||
13. Agenten | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu Agenten gemäß § 22 ZaDiG: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
13.1. | ||
14. Haftung für dem Zahlungsinstitut zurechenbare Personen | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen betreffend Haftung für dem Zahlungsinstitut zurechenbare Personen gemäß § 23 Abs. 2 ZaDiG: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
14.1. | ||
Teil III
2. Beachtung von sonstigen wesentlichen Rechtsvorschriften | ||
Wahrnehmungen des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung sonstiger Vorschriften des ZaDiG, des BWG, der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und anderer für Zahlungsinstitute wesentlicher Rechtsvorschriften: | Gesetzesreferenz | |
16.1. | ||
Teil IV
Eigenmittelberechnung auf konsolidierter Basis
Falls Frage 1 im Teil I dieser Anlage mit ja beantwortet wurde, sind für jede Gruppe, bei der eine übergeordnete Finanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 Nr. 20 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder eine übergeordnete gemischte Finanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 Nr. 21 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vorliegt, jeweils folgende Angaben zu tätigen:
1. Anrechenbare konsolidierte Eigenmittel | ......................................... |
2. konsolidiertes (Mindest-)Eigenmittelerfordernis | ......................................... |
3. Eigenmittelüberschuss | ......................................... |
4. Eigenmittelfehlbetrag | ......................................... |
5. konsolidierte Bilanzsumme | ......................................... |
Zuletzt aktualisiert am
07.04.2017
Gesetzesnummer
20006633
Dokumentnummer
NOR40175997
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