Anlage 1 ZAPV

Alte FassungIn Kraft seit 04.4.2017

Anlage 1

Anlage gemäß § 25 Abs. 3 ZaDiG zum Prüfungsbericht (AzP)

Als Abschlussprüfer der (des) ………………………………………………………………………. (Firma des Zahlungsinstituts) ……………………………………………………………………….. übermittle(n) ich (wir) über das Geschäftsjahr des Zahlungsinstituts vom xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx sowie über dessen Jahresabschluss die nachstehende Anlage zum Prüfungsbericht.

Unterschrift:

(Datum)

(Abschlussprüfer)

Teil I

Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Sachbearbeiters:

Prüfungsdauer (in Personentagen):

Zusammenfassende Kurzdarstellung der Gesamtsituation des Zahlungsinstituts (insbesondere zu Geschäfts-entwicklung, Risikolage, Ertrags- und Vermögenslage):

 

Allgemeine Ausführungen

(Zutreffendes ankreuzen)

ja

nein

1

Ist das Zahlungsinstitut einer Finanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 Nr. 20 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 , ABl. Nr. L 176 vom 27.06.2013 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2016/1014 , ABl. Nr. L 171 vom 29.06.2016 S. 153, oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 Nr. 21 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nachgeordnet?

Ο

Ο

    

Teil II

(Bei Feststellungen ist jedenfalls eine Gesetzesreferenz anzugeben)

1. Konsolidierung

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Konsolidierungsvorschriften gemäß § 25 Abs. 1 ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

1.1.

  
   

2. Eigenmittelanforderungen

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit dem Eigenmittelerfordernis gemäß § 15 ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

2.1.

  

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit dem Eigenmittelerfordernis gemäß § 16 ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

2.2.

  

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit § 5 Abs. 5 Z 4 ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

2.3.

  
   

3. Bedingungen für die Gewährung von Krediten

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Bedingungen für die Gewährung von Krediten gemäß § 5 Abs. 5 Z 1 bis 3 ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

3.1.

  
   

4. Sicherung der Kundengelder

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend die Sicherung der Kundengelder gemäß § 17 ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

4.1.

  
   

5. Sorgfaltspflichten

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten gemäß § 19 ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

5.1.

  
   

6. Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gemäß § 6 Abs. 1 Z 6 ZaDiG in Verbindung mit den §§ 4 bis 17, 19 Abs. 2, 20 bis 24, 29 und 40 Abs. 1 des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG), BGBl. I Nr. 118/2016, sowie der Verordnung (EU) 2015/84 7 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1781/2006 , ABl. Nr. L 141 vom 05.06.2015 S. 1:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

6.1.

  

Anzahl der Verdachtsmeldungen:

6.2.

 
   

7. Interne Revision

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend die interne Revision gemäß § 19 ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

7.1.

  
   

8. Nebentätigkeiten

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Nebentätigkeiten des Zahlungsinstituts gemäß § 5 Abs. 2 und 3 ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

8.1.

  
   

9. Organisation und Führung des Zahlungsinstituts

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Organisation und solider und umsichtiger Führung des Zahlungsinstituts gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

9.1.

  
   

10. Eigentümerbestimmungen

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Eigentümerbestimmungen gemäß § 11 Abs. 2 ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

10.1.

  
   

11. Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen gemäß § 18 ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

11.1.

  
   

12. Auslagerung von Aufgaben

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Auslagerung von Aufgaben gemäß § 21 ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

12.1.

  
   

13. Agenten

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu Agenten gemäß § 22 ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

13.1.

  
   

14. Haftung für dem Zahlungsinstitut zurechenbare Personen

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen betreffend Haftung für dem Zahlungsinstitut zurechenbare Personen gemäß § 23 Abs. 2 ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

14.1.

  
   

Teil III

1. Konzessionierung (§ 6 und § 7 ZaDiG)

Wahrnehmungen des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit der Konzessionierung des Zahlungsinstitutes (z. B. Übereinstimmung der erteilten Konzession mit dem Geschäftsmodell):

Gesetzesreferenz

15.1.

  
   

2. Beachtung von sonstigen wesentlichen Rechtsvorschriften

Wahrnehmungen des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung sonstiger Vorschriften des ZaDiG, des BWG, der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und anderer für Zahlungsinstitute wesentlicher Rechtsvorschriften:

Gesetzesreferenz

16.1.

  
   

Teil IV

Eigenmittelberechnung auf konsolidierter Basis

Falls Frage 1 im Teil I dieser Anlage mit ja beantwortet wurde, sind für jede Gruppe, bei der eine übergeordnete Finanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 Nr. 20 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder eine übergeordnete gemischte Finanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 Nr. 21 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vorliegt, jeweils folgende Angaben zu tätigen:

1. Anrechenbare konsolidierte Eigenmittel

.........................................

2. konsolidiertes (Mindest-)Eigenmittelerfordernis

.........................................

3. Eigenmittelüberschuss

.........................................

4. Eigenmittelfehlbetrag

.........................................

5. konsolidierte Bilanzsumme

.........................................

  

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2018

Gesetzesnummer

20006633

Dokumentnummer

NOR40192068

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