Anlage 1
— Anhang
A. Zu erhebende Merkmale für Personen, für die ein Lohnzettel ausgestellt wurde:
- Alle im Lohnzettel ausgewiesenen Beträge (Art und Höhe)
- Ort
- Postleitzahl
- Geburtsjahr
- Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen, falls kein bPK für diese
- Person verfügbar ist
- Geschlecht
- Beschäftigungsausmaß
- Soziale Stellung
- Finanzamts- und Steuernummer des Lohnzettelausstellers
- Beginn und Ende des (Lohn)Zahlungszeitraums
- sowie alle sonstigen im Lohnzettel ausgewiesenen und EDV-mäßig gespeicherten Merkmale
- außer Name, Adresse und Sozialversicherungsnummer
B. Zu erhebende Merkmale für Lohnzettelaussteller:
- Name
- Anrede wie z. B. „Firma“, Titel usw.
- Adresse
- Postleitzahl
- Gemeindekennziffer des Wohnortes
- Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE
- Rechtsform
- Firmenbuchnummer (falls vorhanden)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
- Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen
- Finanzamts- und Steuernummer (mit Referatsnummer)
C. Zu erhebende Merkmale für Personen, für die ein Einkommensteuerbescheid ausgestellt wurde:
- Alle ausgewiesenen Beträge (Art und Höhe)
- Name
- Anrede wie z. B. Titel usw.
- Adresse
- Postleitzahl
- Gemeindekennziffer des Wohnortes
- Geschlecht
- Familienstand
- Geburtsjahr
- Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE
- Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen
- Finanzamts- und Steuernummer
- sowie alle sonstigen im Bescheid oder in der Erklärung ausgewiesenen und EDV-mäßig
- gespeicherten Merkmale außer Sozialversicherungsnummer und Branchenkennzeichnung
D. Zu erhebende Merkmale für Personen, für die ein Arbeitnehmerveranlagungs-Bescheid ausgestellt wurde:
- Alle ausgewiesenen Beträge (Art und Höhe)
- Postleitzahl
- Gemeindekennziffer des Wohnortes
- Geschlecht
- Familienstand
- Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE
- Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen, falls kein bPK für diese
- Person verfügbar ist
- sowie alle sonstigen im Bescheid ausgewiesenen und EDV-mäßig gespeicherten Merkmale
- außer Name, Anrede wie z. B. Titel etc., Adresse, Sozialversicherungsnummer,
- Branchenkennzeichnung und Finanzamts- und Steuernummer
E. Zu erhebende Merkmale für Personen, die eine Transferzahlung bezogen haben:
- Postleitzahl
- Staatencode (bei ausländischer Postleitzahl)
- Die Art und Höhe der bezogenen Transferzahlung
- Datum des Beginns und des Endes des Bezugs der Transferzahlung
- Geburtsjahr
- Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen (falls vorhanden und falls
- kein bPK für diese Person verfügbar ist)
F. Zu erhebende Merkmale für Unternehmer oder sonstige juristische Personen, für die ein Umsatzsteuerbescheid ausgestellt wurde:
- Alle ausgewiesenen Beträge (Art und Höhe)
- Name
- Anrede wie z. B. Titel, „Firma“, „Verein“ usw.
- Adresse
- Postleitzahl
- Gemeindekennziffer
- Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE
- Rechtsform
- Firmenbuchnummer (falls vorhanden)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
- Finanzamts- und Steuernummer
- Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen
- sowie alle sonstigen im Bescheid oder in der Erklärung ausgewiesenen und EDV-mäßig
- gespeicherten Merkmale außer Branchenkennzeichnung und Bezugskonto II
G. Zu erhebende Merkmale für Unternehmer oder sonstige juristische Personen, für die ein Körperschaftsteuerbescheid ausgestellt wurde:
- Alle im Zusammenhang mit der Steuerfestsetzung ausgewiesenen Beträge (Art und Höhe)
- Name
- Anrede wie z. B. „Firma“, „Verein“ usw.
- Adresse
- Postleitzahl
- Gemeindekennziffer
- Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE
- Rechtsform
- Firmenbuchnummer (falls vorhanden)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
- Finanzamts- und Steuernummer
- Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen
- sowie alle sonstigen im Bescheid oder in der Erklärung ausgewiesenen und EDV-mäßig
- gespeicherten Merkmale außer Branchenkennzeichnung
H. Zu erhebende Merkmale für Steuerpflichtige, deren Finanzamts- oder/und Steuernummer sich seit der jeweils vorigen Datenlieferung an die Bundesanstalt Statistik Österreich geändert hat:
- Nummer des früheren Finanzamts
- Frühere Steuernummer
- Nummer des neuen Finanzamts
- Neue Steuernummer
- Datum der Änderung der Steuernummer (Abtretung)
- Datum der Löschung der alten Steuernummer
- Indikation zur Änderung der Steuernummer
- UID-Nummer (falls vorhanden)
I. Zu erhebende Merkmale für alle zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung Verpflichteten:
- Alle ausgewiesenen Beträge (Art und Höhe)
- Name
- Anrede wie z. B. „Firma“, „Verein“ usw.
- Adresse
- Postleitzahl
- Gemeindekennziffer
- Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE
- Rechtsform
- Firmenbuchnummer (falls vorhanden)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Finanzamts- und Steuernummer
- Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen
- sowie alle sonstigen in der Umsatzsteuervoranmeldung ausgewiesenen und EDV-mäßig
- gespeicherten Merkmale
Schlagworte
Finanzamtsnummer
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2020
Gesetzesnummer
20002678
Dokumentnummer
NOR40131114
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