Anlage 1 Steuerstatistik-Verordnung

Alte FassungIn Kraft seit 10.8.2011

Anlage 1

— Anhang

A. Zu erhebende Merkmale für Personen, für die ein Lohnzettel ausgestellt wurde:

B. Zu erhebende Merkmale für Lohnzettelaussteller:

C. Zu erhebende Merkmale für Personen, für die ein Einkommensteuerbescheid ausgestellt wurde:

D. Zu erhebende Merkmale für Personen, für die ein Arbeitnehmerveranlagungs-Bescheid ausgestellt wurde:

E. Zu erhebende Merkmale für Personen, die eine Transferzahlung bezogen haben:

F. Zu erhebende Merkmale für Unternehmer oder sonstige juristische Personen, für die ein Umsatzsteuerbescheid ausgestellt wurde:

G. Zu erhebende Merkmale für Unternehmer oder sonstige juristische Personen, für die ein Körperschaftsteuerbescheid ausgestellt wurde:

H. Zu erhebende Merkmale für Steuerpflichtige, deren Finanzamts- oder/und Steuernummer sich seit der jeweils vorigen Datenlieferung an die Bundesanstalt Statistik Österreich geändert hat:

I. Zu erhebende Merkmale für alle zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung Verpflichteten:

Schlagworte

Finanzamtsnummer

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2020

Gesetzesnummer

20002678

Dokumentnummer

NOR40131114

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