Anlage 1
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LEHRPLAN DER VOLKSSCHULEN (VOLKSSCHULKLASSEN, VOLKSSCHULABTEILUNGEN) MIT DEUTSCHER UND SLOWENISCHER UNTERRICHTSSPRACHE DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN, DES FÖRDERUNTERRICHTES, DER GRUNDSÄTZE DER PFLICHTGEGENSTÄNDE DER GRUNDSCHULE (MIT AUSNAHME DER GRUNDSÄTZE DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN A. GRUNDSCHULE
im Sinne des § 12 lit. b des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Volksschule hat - wie alle österreichischen Schulen - im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.
Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbstständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen, sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.
Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit und Umweltbewusstsein sind tragende und handlungsleitende Werte in unserer Gesellschaft. Auf ihrer Grundlage soll jene Weltoffenheit entwickelt werden, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist. Dabei hat der Unterricht aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichteten Demokratie beizutragen sowie Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen zu fördern.
Gemäß § 9 des Schulorganisationsgesetzes hat die Volksschule in der Vorschulstufe die Aufgabe, die Kinder im Hinblick auf die für die 1. Schulstufe erforderliche Schulreife zu fördern, wobei die soziale Integration behinderter Kinder zu berücksichtigen ist. In den darauf folgenden vier Schulstufen der Grundschule hat die Volksschule eine für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsame Elementarbildung unter Berücksichtigung einer sozialen Integration von Kindern mit Behinderungen zu vermitteln.
Dabei soll den Kindern eine grundlegende und ausgewogene Bildung im sozialen, emotionalen, intellektuellen und körperlichen Persönlichkeitsbereich ermöglicht werden.
Ausgehend von den individuellen Voraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler, hat die Grundschule daher folgende Aufgaben zu erfüllen:
- - Entfaltung und Förderung der Lernfreude, der Fähigkeiten, Interessen und Neigungen;
- - Stärkung und Entwicklung des Vertrauens der Schülerin bzw. des Schülers in seine eigene Leistungsfähigkeit;
- - Erweiterung bzw. Aufbau einer sozialen Handlungsfähigkeit (mündiges Verhalten, Zusammenarbeit, Einordnung, Entwicklung und Anerkennung von Regeln und Normen; Kritikfähigkeit);
- - Erweiterung sprachlicher Fähigkeiten (Kommunikationsfähigkeit, Ausdrucksfähigkeit);
- - Entwicklung und Vermittlung grundlegender Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Einstellungen, die dem Erlernen der elementaren Kulturtechniken (einschließlich eines kindgerechten Umganges mit modernen Kommunikations- und Informationstechnologien), einer sachgerechten Begegnung und Auseinandersetzung mit der Umwelt sowie einer breiten Entfaltung im musisch-technischen und im körperlich-sportlichen Bereich dienen;
- - schrittweise Entwicklung einer entsprechenden Lern- und Arbeitshaltung (Ausdauer, Sorgfalt, Genauigkeit;
- Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme);
- - ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen Zeit zu bewusstem, selbstständigem, zielerreichendem Lernen hinführen.
- Der umfassende Bildungsauftrag der Grundschule setzt sich die individuelle Förderung eines jeden Kindes zum Ziel. Dabei soll einerseits der individuellen Erziehungsbedürftigkeit und Bildsamkeit der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden, andererseits bei allen Schülerinnen und Schülern eine kontinuierliche Lernentwicklung angebahnt werden. Damit soll die Grundschule die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen in den weiterführenden Schulen schaffen.
- Darüber hinaus ist es das Bildungsziel des zweisprachigen Unterrichtes an Minderheiten-Volksschulen, den Schülerinnen und Schülern auf der kognitiven und emotionalen Ebene den Wert der Zweisprachigkeit
- - für die Bewältigung lebenspraktischer Erfordernisse,
- - für das Gelingen positiver Kommunikations- und Kooperationsprozesse in der individuellen Lebenswelt,
- - für die Verwirklichung persönlicher Beiträge zum friedlichen Zusammenleben der Volksgruppen
- bewusst zu machen, sie zum Erwerb einer entsprechenden Sprachkompetenz zu motivieren, zum Abbau von Vorurteilen beizutragen und zur Anwendung von Sprachkenntnissen bei geeigneten Sprechanlässen anzuregen.
- In der nur noch selten geführten Oberstufe (5. bis 8. Schulstufe) hat die Volksschule die Aufgabe, eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln sowie die Schülerinnen bzw. Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für das Berufsleben und zum Übertritt in mittlere Schulen oder in höhere Schulen zu befähigen.
Volksschule als sozialer Lebens- und Erfahrungsraum
Die Schule ist ein vielfältiger Erfahrungs- und Handlungsraum für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern. Schulleben geht über den Unterricht weit hinaus. Neben sachlichem Lernen findet in der Schule immer auch soziales Lernen in unterschiedlichen Formen und Situationen statt. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen bzw. Kinder mit Behinderungen (Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf) sowie Kinder mit speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden.
Die wohnortnahe Volksschule muss dem Kind Raum und Schutz gewähren, damit es Selbstwertgefühl entwickeln und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten aufbauen kann. Durch eine Situation gefühlsmäßiger Sicherheit und Entspanntheit wird einerseits schulisches Lernen begünstigt, andererseits wird aber auch soziales Verhalten positiv beeinflusst. Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist das grundsätzlich wertschätzende Verhalten der Lehrerin bzw. des Lehrers jedem einzelnen Kind gegenüber. Ein Klima des Vertrauens, der Zuneigung, der Anerkennung und Offenheit begünstigt soziale Verhaltensformen der Kinder.
Die Volksschule soll den Kindern die Möglichkeit geben, ihre Bedürfnisse und Interessen unter Berücksichtigung anderer Personen wahrzunehmen und zu vertreten.
Konflikte, die sich aus dem Zusammenleben bzw. aus Interessenunterschieden ergeben, müssen frühzeitig zum Gegenstand gemeinsamer Reflexion gemacht werden; dabei wird die Schülerin bzw. der Schüler Mittel und Wege der Konfliktbewältigung kennen lernen.
Eine besondere sozialerzieherische Aufgabe erwächst der Grundschule dort, wo sie interkulturelles Lernen ermöglichen kann, weil Kinder mit deutscher und nichtdeutscher Muttersprache unterrichtet werden. Die Aspekte des interkulturellen Lernens unter besonderer Berücksichtigung des Kulturgutes der entsprechenden Volksgruppe werden im besonderen Maße in jenen Bundesländern zu verwirklichen sein, in denen Angehörige einer Volksgruppe bzw. österreichische und ausländische Kinder gemeinsam unterrichtet werden.
Im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem jeweils anderen Kulturgut sind insbesondere Aspekte wie Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte (zB Erzählungen, Märchen, Sagen), Tradition, Liedgut usw. aufzugreifen. Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennen zu lernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen.
Interkulturelles Lernen soll in diesem Zusammenhang einen Beitrag zum besseren gegenseitigen Verständnis bzw. zur besseren gegenseitigen Wertschätzung, zum Erkennen von Gemeinsamkeiten und zum Abbau von Vorurteilen leisten. Querverbindungen zum didaktischen Grundsatz des sozialen Lernens und zum Unterrichtsprinzip Politische Bildung einschließlich Friedenserziehung sind sicherzustellen.
Eine günstige Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit und das Lernen der Kinder sind in hohem Maße von der Persönlichkeit der Lehrerin bzw. des Lehrers abhängig. Aus der Sicht der Schülerinnen und Schüler befindet sich die Lehrerin bzw. der Lehrer in einer Vorbildrolle. Diese Rolle wird bestimmt durch Art und Fähigkeit der Lehrerin bzw. des Lehrers, der Schülerin bzw. dem Schüler offen zu begegnen. Sie bzw. er soll auf die Bedürfnisse des Einzelnen eingehen, auftretende Schwächen mit Einfühlungsvermögen und Verständnis akzeptieren und an ihrer Behebung bewusst mitarbeiten. Darüber hinaus muss die Lehrerin bzw. der Lehrer durch ihr bzw. sein Verhalten Vorbild in Konfliktsituationen, Partner in mitmenschlichen Beziehungen sowie Helfer und Berater bei der Auseinandersetzung mit Schwierigkeiten sein. Im täglichen Unterricht darf sich die Lehrerin bzw. der Lehrer nicht ausschließlich als Wissensvermittler und Belehrender, sondern auch als Lernender verstehen.
Nicht nur Lehrerverhalten, sondern auch bestimmte Rahmenbedingungen für Unterricht spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle: kooperative Arbeitsformen, Abbau zu starker Lenkung, Einschränkung von Konkurrenzsituationen usw. Dadurch erfahren die Selbsttätigkeit und die Eigeninitiative der Schülerinnen und Schüler eine besondere Förderung.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE GRUNDSCHULE
- 1. Art, Funktion und Gliederung des Lehrplanes nach
- Lehrplan-Grundstufen
Der Lehrplan der Grundschule ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter. Dieser äußert sich in der allgemeinen Festlegung des Bildungsziels, der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs für die einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie der fächerübergreifenden Lernbereiche. Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch die Lehrerin bzw. durch den Lehrer.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes ist die Grundschule in der Grundstufe I mit einem getrennten Angebot von Vorschulstufe (bei Bedarf) sowie 1. und 2. Schulstufe oder mit einem gemeinsamen Angebot von Schulstufen der Grundstufe I zu führen.
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist die Planungsgrundlage für die Arbeit in der Vorschulstufe der Lehrplan. Wegen des vielfältigen Förderauftrages und des kompensatorischen Charakters der Vorschulstufe wird im Lehrplan eine umfassende Aufgabenbeschreibung der vorschulischen Erziehung vorgenommen.
Er ist als Planungskonzept angelegt, das der Lehrerin bzw. dem Lehrer in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Kinder und die besonderen Gegebenheiten in der jeweiligen Vorschulklasse bzw. bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I ermöglicht. Es ist im Sinne dieser Lehrplankonzeption, dass ein Durchlaufen des gesamten Vorschulstufenlehrplanes für in diese Schulstufe aufgenommene Kinder nicht zwingend erforderlich ist.
In der Grundstufe I sind der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden 1. und 2. Schulstufen so aufeinander abgestimmt, dass ein Wechsel gemäß § 17 Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes während des Unterrichtsjahres ermöglicht wird, um eine Über- oder Unterforderung auszuschließen. Ein solcher Wechsel der Schulstufe kann erst nach dem Ausschöpfen dieser in den Lehrplanstufen vorgesehenen Möglichkeiten erfolgen. Bei der Unterrichtsplanung gemäß Ziffer 5 ist dies entsprechend zu berücksichtigen.
Die Neuordnung des Schuleingangsbereiches soll auch der Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern dienen, indem diese von der 1. in die 2. Schulstufe wechseln können.
Mit dem allgemeinen Bildungsziel und den Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist der Lehrplan zielorientiert. Der Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände deckt den Inhaltsaspekt des Unterrichts ab. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze und die den einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordneten didaktischen Grundsätze geben Leitlinien für unterrichtliches Entscheiden und Handeln.
Für Sachbegegnung, Verkehrserziehung, Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben, Mathematische Früherziehung, Singen und Musizieren, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Bildnerisches Gestalten, Werkerziehung, Leibesübungen und Spiel gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, Sechster Teil, und für Sachunterricht, Mathematik, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Schreiben, Technisches Werken, Textiles Werken und Leibesübungen gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, Siebenter Teil, mit der Maßgabe, dass dieser Unterricht auf der Vorschulstufe sowie auf den ersten vier Schulstufen gemäß dem Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen ist.
Der Lehrstoff ist im Lehrplan in zwei Spalten dargestellt: In der linken Spalte wird die stoffliche Grobstruktur angegeben und dadurch die inhaltliche Linienführung eines Unterrichtsgegenstandes verdeutlicht. In der rechten Spalte wird die Grobstruktur modellhaft konkretisiert, sehr oft beispielhaft interpretiert.
Der Lehrplan umfasst
- - Allgemeines Bildungsziel,
- - Allgemeine Bestimmungen einschließlich der Unterrichtsprinzipien,
- - Allgemeine didaktische Grundsätze,
- - Stundentafel,
- - Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der Unterrichtsgegenstände.
- Zur leichteren Lesbarkeit des Lehrplanes wurde die unten folgende Gliederung vorgenommen, bei der zunächst die primär für die Vorschulstufe geltenden Bestimmungen aufscheinen. Wegen der notwendigen Vernetzung aller für die Grundschule geltenden Lehrplanteile sind selbstverständlich auch jene Bestimmungen, die schwerpunktmäßig für die Grundstufe II gelten, zu beachten.
- Grundsätzlich werden die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen im Lehrplan der Volksschule (Grundschule) zu zwei Grundstufen zusammengefasst, und zwar so, dass sich die Grundstufe I über die Vorschulstufe sowie die erste und zweite Schulstufe, die Grundstufe II über die dritte und vierte Schulstufe erstreckt. Die Grundstufe I und die Grundstufe II bilden die Grundschule.
- Innerhalb einer Grundstufe sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen. Die Zusammenfassung von Schulstufen zu Lehrplan-Grundstufen ermöglicht die Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei bzw. mehrere Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.
- Zum Schuleingangsbereich vergleiche auch Punkt 11 und zur Volksschuloberstufe Punkt II.
- 2. Zur Organisation der Grundstufe I - Wechsel der Schulstufen
- Die Grundschule ist gemäß § 12 des Schulorganisationsgesetzes in der Grundstufe I
- - mit einem getrennten Angebot von Vorschulstufe (bei Bedarf) sowie der 1. und 2. Schulstufe oder
- - mit einem gemeinsamen Angebot von Schulstufen der Grundstufe I zu führen.
- Bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I gibt es zB folgende Möglichkeiten:
- - Vorschulstufe gemeinsam mit der 1. Schulstufe,
- - Vorschulstufe gemeinsam mit der 1. und 2. Schulstufe,
- - 1. und 2. Schulstufe.
- In der Grundstufe I sind erforderlichenfalls der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden 1. und 2. Schulstufen aufeinander abgestimmt einzusetzen.
- Wechsel der Schulstufen gemäß § 17 des Schulunterrichtsgesetzes.
- Der Zeitpunkt des Wechselns von Schulstufen wird von der individuellen Entwicklung des einzelnen Kindes bestimmt. Bevor ein Wechsel von Schulstufen vorgenommen wird, sind alle Förder- bzw. Differenzierungsmaßnahmen auszuschöpfen. Ein Wechsel der Schulstufe bezieht sich auf alle verbindlichen Übungen bzw. Pflichtgegenstände. Dieser Wechsel ist unabhängig von der Organisationsform zu gewährleisten und hat somit entsprechende Konsequenzen für die Unterrichtsplanung und -gestaltung, sowie auf die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten im Sinne des § 19 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes.
- 3. Verbindliche Übungen auf der Vorschulstufe
- Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist der Lehrstoff der Vorschulstufe im Lehrplan nach verbindlichen Übungen gegliedert. Diese Gliederung der Lehrplanangebote in verbindliche Übungen und deren weitere Untergliederung in Teilbereiche weist die Lehrerin bzw. den Lehrer auf die Vielseitigkeit der Aufgaben hin und zielt auf die Ausgewogenheit des Bildungsangebotes ab.
- Bei der Arbeit in der Vorschulstufe ist von einer strengen Scheidung des Lehrstoffes nach verbindlichen Übungen Abstand zu nehmen, vielmehr ist deren enge Verklammerung sicherzustellen. Die konkrete Lernsituation hat auf die schulischen und außerschulischen Erlebnisse, Erfahrungen und Interessen der Kinder Bezug zu nehmen. Lernanlässe ergeben sich aus kindnahen Sach- und Lebensbereichen.
- 4. Gliederung der Bildungsangebote nach Unterrichtsgegenständen -
- Dauer unterrichtlicher Einheiten
- Auf Grund der §§ 6 und 10 des Schulorganisationsgesetzes ist der Lehrstoff der Grundschule nach Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden. Damit ist die Lehrerin bzw. der Lehrer verpflichtet, den Kindern Bildungsangebote aus allen angeführten Lernbereichen zu machen. Dem Wesen des Grundschulunterrichts entspricht es, eine strenge Scheidung des Lehrstoffs nach Unterrichtsgegenständen zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der Unterricht in der Grundschule - besonders auf der Grundstufe I - womöglich von den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht. Somit sind die Lernanlässe oft situationsorientiert und fachübergreifend. Auf der Grundstufe II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche orientieren.
- Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in der Grundschule orientiert sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder und hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom Lehrstoff ab. Sie wird sich deshalb - mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Leibesübungen, Technisches Werken, Textiles Werken) - im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen
- Zeiteinheit “Unterrichtsstunde" orientieren. Im Stundenplan ist daher nur der raum- bzw. personengebundene Unterricht auszuweisen.
- Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die Kinder zu sorgen.
- Die unverbindliche Übung Lebende Fremdsprache ist auf der 1. und 2. Schulstufe der Grundstufe I integrativ zu führen (in kürzeren Einheiten fächerübergreifend). Auf der Grundstufe II kann die unverbindliche Übung Lebende Fremdsprache im Rahmen der in der Stundentafel vorgesehenen Wochenstunden in längeren Unterrichtseinheiten bzw. integrativ geführt werden.
- 5. Unterrichtsplanung
- Im Sinne des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ist unterrichtliches Planen Ausdruck der eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers.
- Der Lehrplan dient der Lehrerin bzw. dem Lehrer bei der Planung als Grundlage für
- - die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der besonderen Bildungsaufgaben und fachübergreifenden Lernbereiche sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände;
- - die Konkretisierung und Auswahl der Lehrstoffe;
- - die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe;
- - die Festlegung der Methoden (Unterrichtsgliederung, Sozial- und Arbeitsformen, Projekte, Differenzierungsmaßnahmen und Ähnliches) und Medien des Unterrichts.
- Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat der Arbeit eine Planung zu Grunde zu legen, welche kontinuierlich zu entwickeln ist. Angebotene Jahrespläne dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer als Hilfe für diese Planungsentscheidungen.
- Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat bei der unterrichtlichen Arbeit (auch für den slowenischsprachigen Teil des Unterrichts) von einer Jahresplanung auszugehen, die eine Konkretisierung des Lehrplanes für die jeweilige Schulstufe oder Lerngruppe und Schulsituationen bezogen auf ein Unterrichtsjahr, darstellt. Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist dieser Konzeption unterzuordnen.
- Die Planung der Jahresarbeit auf der Vorschulstufe verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer besondere Überlegungen hinsichtlich flexibler Gestaltung von Lernsituationen und individueller Fördermaßnahmen. In dieser Planung sind sowohl die Inhalte der einzelnen verbindlichen Übungen aufzunehmen, die allen Kindern angeboten werden sollen, als auch die speziellen Lernangebote zur differenzierenden und individualisierenden Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler bzw. Schülergruppen. Hierbei ist auf die Bedeutung der Sprachförderung ausreichend Bedacht zu nehmen.
- Im Jahresplan erfolgt ab Beginn des Schuljahres eine erste vorläufige zeitliche Anordnung der Lehrstoffe, und zwar nach Gegebenheiten des Jahreskreises, unter Berücksichtigung der regionalen und örtlichen Bedingungen, hinsichtlich der Möglichkeit von Querverbindungen zwischen verschiedenen Unterrichtsgegenständen (vorfachlicher, fachübergreifender Unterricht), nach vorgesehenen Schulveranstaltungen usw. sowie nach sachlogischen bzw. lehrgangsmäßigen Gesichtspunkten gemäß der Stoffstrukturen. Für Übung, Wiederholung, freies Lernen, Spiel und Feier usw. ist bereits bei der Jahresplanung ein entsprechender Zeitrahmen vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und Lernanlässe sind im Sinne des Gelegenheitsunterrichts aufzugreifen. Der Grundschule ist damit mehr Möglichkeit gegeben, Lebens- und Erfahrungsraum für Kinder zu sein. Die klassenbezogene Jahresplanung soll während des Schuljahres durch mittelfristige Planungen ergänzt werden.
- Diese sollen auch die aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und ihnen ein dem Alter und der Entwicklung entsprechendes Maß an Mitbestimmung ermöglichen können. Hier bieten sich ua. auch Formen des offenen Unterrichts an. Angebotene regionale Jahrespläne (auch für den slowenischsprachigen Teil des Unterrichts) können der Lehrerin bzw. dem Lehrer als Hilfe für seine Planungsentscheidungen dienen.
- 6. Lernen und Lehren in der Grundschule
- a) Lernorganisation auf der Vorschulstufe
- Bei der Planung und Gestaltung des Schultages ist auf eine entsprechende Rhythmisierung zu achten. Dabei ist auf den Wechsel der Lernbereiche, der individuellen und sozialen Lernphasen (Wechsel der Sozialformen) und der Arbeits- und Pausenzeiten Bedacht zu nehmen.
- Innerhalb und in der Wechselwirkung der Lernbereiche ist auf Ausgewogenheit der kognitiven, affektiven und psychomotorischen Lerndimension zu achten.
- Auf Grund der besonderen psychischen und sozialen Situation der Kinder der Vorschulstufe beginnt der Schultag insbesondere in den ersten Monaten des Unterrichtsjahres mit einer Phase freien Spielens. Bei der Dauer der Lernphasen sowie beim Übergang zu neuen Aktivitäten ist auf die Belastbarkeit der Kinder bzw. auf die Einplanung von entsprechend gestalteten Erholungsphasen Rücksicht zu nehmen. Der Großteil der zur Verfügung stehenden Zeit eines Schultages ist für die Kleingruppenaktivitäten vorzusehen; dies ermöglicht den Kindern die Betätigung in unterschiedlichen Lernbereichen sowie ein Nebeneinander von verschiedenen didaktischen Grundformen (Arbeit und Spiel). Kleingruppenaktivitäten stellen eine besonders geeignete Form der Aktivierung und Motivierung der Schülerinnen und Schüler dar und bieten der Lehrerin bzw. dem Lehrer Gelegenheit zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern.
- Für die Durchführung der Kleingruppenaktivitäten, aber auch für gemeinsames Tun der Klasse (Gruppe) kommt der Einrichtung und Gestaltung des Raumes - auch im Hinblick auf das Bewegungsbedürfnis der Kinder - besondere Bedeutung zu. Durch eine entsprechende Ausstattung wird der Klassenraum zu einer kindgemäßen Lern- und Lebensstätte. Dafür ist eine Aufgliederung in Spiel-, Bau- und Leseecke mit den entsprechenden Spiel- und Arbeitsmitteln zweckmäßig. Gezielte Förderungsmaßnahmen dürfen grundsätzlich nicht zu Leistungsdruck und Überforderung führen. Dies erfordert genaue Beobachtung und setzt bei der Lehrerin bzw. beim Lehrer großes Verständnis für kognitive, physische, emotionale und soziale Belastbarkeit der Kinder voraus. Hausaufgaben sind auf dieser Stufe nicht zu geben.
- Zum Beobachten, Erkunden und Klären von Sachverhalten kommt den unmittelbaren Begegnungen mit der Wirklichkeit insbesondere mit der Begegnung der deutschen und slowenischen Sprache im täglichen Leben auch außerhalb des Schulhauses besondere Bedeutung zu; in diesem Zusammenhang kommt den Lehrausgängen großes Gewicht zu.
- b) Lernformen
- Um den Unterricht in der Grundschule kindgemäß, lebendig und anregend zu gestalten, soll die Lehrerin bzw. der Lehrer verschiedene Lernformen ermöglichen. Ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen Zeit soll zu bewusstem, selbstständigem, zielorientiertem Lernen hingeführt werden. Dieses Lernen kann durch folgende grundschulgemäße Formen gefördert werden:
- - Lernen im Spiel,
- - offenes Lernen,
- - projektorientiertes Lernen,
- - entdeckendes Lernen,
- - informierendes Lernen,
- - wiederholendes und übendes Lernen
- ua. mehr.
- c) Lerngesetzmäßigkeiten und Lerntechniken
- Bei der Planung und Organisation von Lernprozessen sollen für das Lernen in der Schule relevante Erkenntnisse der Lernforschung Berücksichtigung finden. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen zu vermitteln und einzuüben.
- d) Moderne Kommunikations- und Informationstechniken (Einsatz nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule)
- Die Möglichkeiten des Computers sollen zum selbstständigen, zielorientierten und individualisierten Lernen und zum kreativen Arbeiten genutzt werden. Der Computer kann dabei eine unmittelbare und individuelle Selbstkontrolle der Leistung ermöglichen. Beim praktischen Einsatz des Computers im Unterricht ist auf den möglichst unkomplizierten und einfachen Zugang für die Schülerinnen und Schüler zu achten. Dies wird durch den integrativen Einsatz des Computers im Klassenzimmer in der Regel besser erreicht als durch die Benutzung zentraler Computerräume. Ergonomische Gesichtspunkte sind zu beachten.
- e) Zwei Lehrerinnen bzw. Lehrer in einer Klasse
- In Klassen, in welchen zum zweisprachigen Unterricht angemeldete Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit nicht angemeldeten Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden, wird der Unterricht - auch zeitlich begrenzt - von zwei Lehrerinnen bzw. Lehrern gemeinsam gestaltet.
- Dadurch kann sichergestellt werden, dass unter Bedachtnahme auf die individuellen Lernvoraussetzungen (siehe 1. didaktischer Grundsatz “Kindgemäßheit und Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen") alle Schülerinnen und Schüler eine optimale Förderung erhalten.
- Die inhaltliche und zeitliche Verteilung der Aufgaben im Lehrerteam orientiert sich in den einzelnen Unterrichtsphasen zB an der Lehrabsicht, der Anzahl der zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schülerinnen und Schülern sowie deren Sprachkompetenz in Slowenisch mit der Maßgabe, dass der Unterricht für die zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schülerinnen und Schülern insgesamt in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache erfolgt.
- In der Zeit, in der für die zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schülerinnen und Schüler der Unterricht durch die zweisprachige Lehrerin bzw. den zweisprachigen Lehrer in slowenischer Sprache gestaltet wird, erfolgt für die nicht zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schülerinnen und Schüler der Unterricht durch die Teamlehrerin bzw. den Teamlehrer in deutscher Sprache.
- Darüber hinaus ermöglicht die Anwesenheit der Teamlehrerin bzw. des Teamlehrers auch flexible Gruppenbildungen, wobei in diesen Unterrichtsphasen die Sprachzugehörigkeit nicht als Differenzierungskriterium gelten kann. Die Zusammensetzung der Gruppen kann durch Interesse, Selbsteinschätzung, unterschiedliche Lernvoraussetzungen, Freundschaftsbeziehungen, Lerntempo usw. sowie durch methodische Überlegungen bestimmt werden.
- In Klassen, wo beide Lehrerinnen bzw. Lehrer die gesamte Unterrichts- und Erziehungsarbeit gemeinsam leisten, haben sie die Aufgaben des klassenführenden Lehrers gemeinsam wahrzunehmen. Diese kooperative Führung der Klasse umfasst vor allem die Koordination der Erziehungsarbeit, die Abstimmung der Unterrichtsarbeit auf die Leistungssituation der Klasse und die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler, die Beratung der Schülerinnen und Schüler in unterrichtlicher und erzieherischer Hinsicht, die Pflege der Verbindung zwischen Schule und Erziehungsberechtigten, die Wahrnehmung der erforderlichen organisatorischen Aufgaben sowie die Führung von Amtsschriften.
- Hinsichtlich der verschiedenen quantitativen, qualitativen und methodischen Differenzierungsmaßnahmen wird auch auf die didaktischen Grundsätze (Punkt 7) verwiesen.
- Das kooperative Zusammenwirken des Lehrerteams hat insbesondere unter den Gesichtspunkten zu erfolgen,
- - dass momentan auftretenden Lernschwierigkeiten und Lernproblemen bei Schülerinnen bzw. Schülern umgehend durch Lehrerintervention begegnet werden kann;
- - dass die Lernwege bzw. Lernprozesse der Kinder gesteuert, genau beobachtet und protokolliert werden können;
- - dass durch individuelle Hilfestellung und Beratung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer die Eigenaktivität (selbstständiges Lernen) der Schülerinnen bzw. Schüler gefördert wird;
- - dass gegenstandsspezifische Lern- und Arbeitsformen vermittelt werden können;
- - dass die verschiedenen Schülergruppen bei ihrer Arbeit jederzeit Hilfe und Beratung anfordern können;
- - dass bei Bedarf zeitlich begrenzt auch mit nur einem Kind gearbeitet werden kann (Intensivförderung);
- - dass Kinder ihrer individuellen Lernfähigkeit entsprechend gefördert werden können;
- - dass gelegentlich auftretende Störungen des Unterrichts leichter bewältigt werden können;
- uam.
- Diese Art der Unterrichtsgestaltung macht es erforderlich, dass es hinsichtlich der Unterrichtsplanung und der Unterrichtsführung zu regelmäßigen Absprachen sowie zur Reflexion über den Unterricht im Lehrerteam kommt.
- f) Klassenübergreifende und gemeinschaftsfördernde Maßnahmen
- Zum Zwecke des gegenseitigen Verständnisses, der gegenseitigen sprachlichen und kulturellen Wertschätzung und des Abbaues von Vorurteilen sollen besondere Maßnahmen wirksam werden.
- An allen Schulen, an welchen neben zweisprachig geführten Klassen auch deutschsprachige Klassen geführt werden, sind klassenübergreifende, gemeinschaftsfördernde Maßnahmen vorzusehen.
- Im Sinne des interkulturellen und sozialen Lernens sind unverbindliche Übungen sowie verschiedene Unterrichtsprojekte grundsätzlich klassen- bzw. schulstufenübergreifend anzubieten und durchzuführen.
- Die im Volksschullehrplan angesprochenen kindgemäßen Lernformen (Lernen im Spiel, offenes Lernen, projektorientiertes Lernen usw.) ermöglichen darüber hinaus vielfältige klassen- bzw. schulstufenübergreifende Aktivitäten.
- Die genannten Maßnahmen sollen sicherstellen, dass auch jene einsprachigen Kinder, die keinen unterrichtsbedingten Kontakt mit zweisprachigen Kindern haben, regelmäßig in der Schule gemeinsam tätig sein können.
- Diese gemeinsamen Aktivitäten dürfen zu keiner Verkürzung des zweisprachigen Unterrichtes führen.
- 7. Integration
- Zu einer körperlichen bzw. geistigen Behinderung kommen häufig gesellschaftliche Benachteiligungen, wie etwa Vorurteile, Unwissenheit, unangemessenes Mitleid, Unverständnis und Berührungsängste. Die Solidarität mit Behinderten zu fördern und ein gemeinsames Aufwachsen im Wohnort zu ermöglichen, sind Anliegen der sozialen Integration. Die Schule wird somit zum Begegnungsort behinderter und nichtbehinderter Kinder. Im Vordergrund steht die soziale Integration der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Gemeinschaft der Gleichaltrigen. Wesentlich für das Gelingen von sozialer Integration ist auch die Einbeziehung und Information aller Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Klasse.
- In der Regel wird der Lehrplan der Grundschule den Ausgangspunkt der Lernplanung bilden. Beim gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern können sowohl der Lehrplan der Grundschule als auch der Lehrplan einer Sonderschule - auch unterschiedlicher Schulstufen - insgesamt oder für einzelne Unterrichtsgegenstände zur Anwendung kommen und somit die Grundlage für die Unterrichtsplanung bilden. Maßgeblich dafür sind die individuellen Lernvoraussetzungen der Kinder und ihre spezifischen Bedürfnisse, um eine Über- oder Unterforderung auszuschließen.
- Der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes während des Unterrichtsjahres hat das Ausschöpfen aller zur Verfügung stehenden Fördermaßnahmen voranzugehen. Schulische Integration ist ein Entwicklungsprozess, der von den Lehrerinnen und Lehrern Offenheit für geänderte Unterrichtssituationen und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit (gemeinsame Planung; Abstimmung der Ziele und methodisch-didaktischen Maßnahmen im Unterricht; gemeinsame Verantwortung für alle Kinder) verlangt. Integrativer Unterricht bietet aber auch Gelegenheit, neue Wege des schulischen Lernens zu gehen und jene Unterrichtsqualitäten zu entwickeln, die in Zukunft im Sinne des lebensbegleitenden Lernens an Bedeutung gewinnen werden.
- Der Rahmencharakter der Lehrpläne für die Grundschule (Volksschule, Sonderschule) eröffnet die Möglichkeit auf unterschiedliche Situationen hilfreich, ermutigend und individualisierend einzugehen, um bei der Leistungsfeststellung die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstwertgefühl, ihrem Selbstvertrauen und in ihrer Erfolgszuversicht zu stärken.
- 8. Unterrichtsprinzipien
- Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, dass sie in besonderer Weise die Grundsätze der Lebensbezogenheit und Anschaulichkeit und die Konzentration der Bildung berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner, dass sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich, dass sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen.
- Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die
- auch “Unterrichtsprinzipien" genannt werden, sind aufzufassen:
- - Gesundheitserziehung,
- - Leseerziehung,
- - Medienerziehung,
- - Musische Erziehung,
- - Politische Bildung (einschließlich Friedenserziehung),
- - Interkulturelles Lernen,
- - Sexualerziehung,
- - Sprecherziehung,
- - Erziehung zum Umweltschutz,
- - Verkehrserziehung,
- - Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung),
- - Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
- Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel und allenfalls die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute. Für diese Umsetzung bieten sich vor allem projektorientierter Unterricht und Formen offenen Unterrichts an. Die Unterrichtsprinzipien sollten jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffs bewirken, sondern zu einer intensiven Durchdringung und gezielten Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffs beitragen. Unterrichtsprinzipien bleiben auch gleichbedeutend, wenn in bestimmten Schulstufen zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände geführt werden.
- 9. Entscheidungsfreiräume im Lehrplan - Methodenfreiheit und Methodengerechtheit
- Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht der Lehrerin bzw. dem Lehrer Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung, der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und Strukturierung der Lehrstoffe sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten. Durch die Anwendung von Lehrplanteilen verschiedener Schulstufen bzw. von Lehrplänen verschiedener Schularten (Volksschule, Sonderschule) gemäß § 17 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes erwächst der Lehrerin bzw. dem Lehrer eine verantwortungsvolle Aufgabe zur Sicherung der Kontinuität der individuellen Lernentwicklung.
- Aus der Entscheidungsfreiheit der Lehrerin bzw. des Lehrers hinsichtlich der Unterrichtsarbeit erwächst die pädagogische und didaktische Verantwortung. Wahl und Anwendung von Unterrichtsmethoden sind zudem eine schöpferische Leistung.
- Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe innerhalb der einzelnen Pflichtgegenstände, verbindlichen und unverbindlichen Übungen ist Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale, intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem Zusammenhang und sind daher entsprechend zu berücksichtigen. Außerdem sollen bei der Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe und Unterrichtsmittel beachtet werden:
- - die Berücksichtigung des Lernstandes der Klasse im Allgemeinen sowie einzelner Schülerinnen und Schüler im Besonderen;
- - die Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Umfeldes des Kindes und der Schule sowie aktueller Anlässe;
- - das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen der Schülerin bzw. des Schülers durch zu umfangreiche, verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen, die sowohl der notwendigen Vertiefung und Verinnerlichung von Lern- und Bildungsinhalten als auch einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung hinderlich sind;
- - die Berücksichtigung exemplarischer Lehrstoffe, das heißt solcher Inhalte, die in besonderer Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen;
- - das Nutzen moderner Kommunikations- und Informationstechniken (nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule).
- 10. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, schulischen und
- außerschulischen Einrichtungen
- Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben der Grundschule ist der enge Kontakt zwischen Lehrerin bzw. Lehrer und Eltern besonders wichtig. Lehrerinnen bzw. Lehrer und Eltern sollten insbesondere über Maßnahmen beraten, die erforderlich sind, um eine bestmögliche Förderung der Kinder sicherzustellen. Diese Zusammenarbeit wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Eltern auch an der Gestaltung schulischer Aktivitäten mitwirken.
- Aber auch die enge Wechselwirkung von schulischem und außerschulischem Lernen macht eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erforderlich. Je konsequenter die gegenseitige Information wahrgenommen wird, desto leichter wird es gelingen, Unterschiede in den Erziehungsformen der Schule und jenen des Elternhauses zu erkennen und pädagogische Maßnahmen zu überlegen.
- Der Lehrerin bzw. dem Lehrer fällt auch die Aufgabe zu, die Erziehungsberechtigten nicht nur über Inhalte und Gestaltung des Unterrichts, sondern auch über den individuellen Leistungsstand ihres Kindes zu informieren.
- Hiebei hat die Lehrerin bzw. der Lehrer besonders in der Vorschulstufe die Eltern über Maßnahmen zu beraten, die die Gesamtentwicklung des Kindes fördern.
- Bei der gemeinsamen Führung von Schulstufen der Grundstufe I sind erforderlichenfalls der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden höheren Schulstufen der Grundschule flexibel bzw. individuell auszuschöpfen. Das erfordert einen intensiven Kontakt zu Eltern und Erziehungsberechtigten, im Besonderen, wenn ein Kind für das Durchlaufen der Grundstufe I drei Jahre benötigt. Durch die Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten können unterschiedliche Erwartungen und Anforderungen an das Kind durchschaubar und daraus resultierende Belastungen reduziert werden. Für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers kann es eine große Hilfe sein, wenn die Erziehungsberechtigten Aufschlüsse über das Kind geben.
- Für die individuelle Förderung der Kinder in der Vorschulstufe sowie in den weiteren Schulstufen der Grundschule ist auch die Kooperation der Lehrerin bzw. des Lehrers mit anderen Einrichtungen erforderlich. Besonders wichtig ist die Kontaktnahme mit dem Kindergarten und der 1. Schulstufe der Grundschule. Darüber hinaus ist auch die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer mit anderen Einrichtungen vorteilhaft (vgl. hiezu auch die Ziffern 11 und 12).
- Wertvolle Hilfestellung kann durch den schulpsychologischen Dienst, die Schulärztin bzw. den Schularzt und allenfalls weiteren in der Klasse beschäftigten Lehrerinnen und Lehrern sowie gegebenenfalls durch Sonderpädagogische Zentren usw. erfolgen.
- 11. Schuleintritt
- Einer pädagogischen Gestaltung der Schuleingangsphase kommt besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und vorschulischen Institutionen soll der Schuleintritt möglichst harmonisch erfolgen.
- In den ersten Schultagen und Schulwochen erwirbt das Kind wichtige Orientierungen für künftiges Leben und Lernen. Das Kind soll Zeit und Gelegenheit haben, seine Mitschülerinnen und Mitschüler kennen zu lernen und zu ihnen wie zur Lehrerin bzw. zum Lehrer positive Kontakte herzustellen. Es soll mit dem Schulhaus und der Zeiteinteilung in der Schule vertraut werden.
- Diese ersten schulischen Erfahrungen entscheiden mit darüber, ob sich die Lernfähigkeit und Lernbereitschaft eines Kindes entsprechend entwickeln können. Es ist daher darauf zu achten, dass zunächst die dem Kind bekannten und vertrauten Formen des täglichen Lebens, der Sprache, des Spielens und des häufig eher zufälligen Lernens von der Schule aufgenommen werden. Allmählich und behutsam sind diese Formen zu eher zielorientierten Lernformen zu erweitern. Die bereits angeführten Möglichkeiten des Ausschöpfens des Rahmencharakters des Lehrplanes der Vorschulstufe einerseits und der darauf folgenden Schulstufen andererseits dienen insbesondere der Vermeidung von Über- bzw. Unterforderungen beim Wechsel von Schulstufen gemäß § 17 Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes. Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme mit einschließt.
- Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass es nicht durch ein zu rasches Ansteigen der Lernanforderungen im Schuleingangsbereich bei einzelnen Schülerinnen bzw. einzelnen Schülern zu Überforderungen kommt.
- Erfahrungsaustausch zwischen Lehrerinnen, Lehrern und Eltern kann widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen für Kinder abbauen.
- Derartige Ziele werden nur dann erreichbar sein, wenn im Sinne der Schulpartnerschaft (siehe die §§ 62, 63a sowie § 19 Abs. 8 des Schulunterrichtsgesetzes) die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sowie ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben sind.
- 12. Schulübertritt
- Der pädagogischen Gestaltung des Schulübertritts kommt besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und den weiterführenden Schulen soll der Schulübertritt möglichst harmonisch erfolgen.
- Als besonders empfehlenswert haben sich Projekte zum gegenseitigen Kennen lernen erwiesen (zB Schnuppertage, Schulfeste, Tage der offenen Tür, Besuche in der abgebenden bzw. aufnehmenden Schule).
- Möglichst häufige Kommunikation zwischen den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Erziehungsberechtigten kann unterschiedliche bzw. widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen der Kinder abbauen.
- Im Sinne der Aktivierung und Motivierung, aber auch des Sozialen Lernens der Schülerinnen und Schüler kann die Kenntnis über die Arbeitsweisen in den weiterführenden Schulen wesentlich zum Gelingen des Schulübertritts beitragen. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf die neue Lernwelt vorbereitet werden.
- 13. Lehrplan-Zusatz “Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit
- nichtdeutscher Muttersprache"
- Der Lehrplan-Zusatz “Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache" ist in Verbindung mit dem Lehrplan “Deutsch, Lesen, Schreiben" bzw. “Deutsch, Lesen" Grundlage für das Lehren und Lernen von Deutsch als Zweitsprache.
- Eine detaillierte Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen bzw. der Schüler in der Zweitsprache Deutsch kann nicht im Lehrplan, sondern nur auf der Ebene der klassenbezogenen Jahresplanung unter Berücksichtigung des jeweiligen lernorganisatorischen Modells, das an der Schule verwirklicht wird, erfolgen.
- Der Lehrplan-Zusatz “Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache" ist nicht nach Schulstufen gegliedert. Er versteht sich als ein mehrjähriges Lernkonzept, das von Schülerinnen bzw. Schülern mit keinen oder mit nur geringen sprachlichen Vorkenntnissen in Deutsch jeweils vom Beginn an durchlaufen wird (unabhängig von der Schulstufe, in die die Schülerin bzw. der Schüler eingestuft wird), das bei bestehenden Vorkenntnissen aber auch in Teilzeitbereichen übersprungen werden kann.
- Der Lehrplan-Zusatz “Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache" ist im Wesentlichen als Differenzierungs- und Individualisierungshilfe für einen Unterricht zu verstehen, der sich immer auch an den Lernzielen und Vermittlungsformen des allgemeinen Lehrplanes für Deutsch orientiert. Dies ist schon allein deshalb erforderlich, weil Schülerinnen bzw. Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache in vielen Fällen in einem mehr oder weniger großen Ausmaß am Unterricht in “Deutsch, Lesen, Schreiben" bzw. “Deutsch, Lesen" teilnehmen bzw. in diesen immer wieder einbezogen werden. Die unterrichtspraktische Verklammerung zwischen einzelnen Teilbereichen des Lehrplanes für Deutsch mit jenen des Lehrplan-Zusatzes wird mit zunehmender Lernzeit wachsen und zu fließenden Übergängen führen. Hinsichtlich der Volksschuloberstufe siehe Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung.
- 14. Schulautonome Lehrplanbestimmungen
- Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) sind in der 1. bis 4. Schulstufe der Grundschule im Bereich des Pflichgegenstandes Leibesübungen sowie im Bereich der unverbindlichen Übungen vorgesehen. In der Volksschuloberstufe sind schulautonome Lehrplanbestimmungen auch im Bereich der Pflichtgegenstände und Freigegenstände sowie des Förderunterrichts im 4. und 6. bis 8. Teil vorgesehen.
- Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben sich an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen zu orientieren und haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
- Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen für die Volksschuloberstufe in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzlich Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung:
- 1. Im Rahmen des Konzeptes der Allgemeinbildung ist ein breit gefächertes Bildungsangebot sicherzustellen, das die Vielfalt von Begabungen und Interessen berücksichtigt und zu frühe Spezialisierungen vermeidet.
- 2. Allgemeinbildung schließt eine zu frühe, einengende Ausrichtung an möglichen Schul- und Berufslaufbahnen durch spezielle Vorbereitungs- und Qualifikationsangebote aus. Dies steht nicht im Widerspruch zum Bedarf nach erweiterten und intensivierten Angeboten zur Berufsorientierung und Schullaufbahnberatung.
- 3. Auf die Bildungsaufgabe der Volksschule und die Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen.
- 4. Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf.
- Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das im Betreuungsplan für ganztägige Schulformen (Z 15) festgelegte Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsgemäße Gegebenheiten mit zwei oder vier Wochenstunden festgesetzt werden. Bei zwei Wochenstunden gegenstandsbezogener Lernzeit beträgt das Ausmaß der individuellen Lernzeit sechs Wochenstunden; bei vier Wochenstunden gegenstandsbezogener Lernzeit beträgt das Ausmaß der individuellen Lernzeit zwei Wochenstunden.
- 15. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen
- a) Vorschulstufe
- Abschnitt I Z 14 (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) letzter Absatz und lit. b [Grundstufe I (einschließlich gemeinsamer Führung) und Grundstufe II] finden mit der Maßgabe Anwendung, dass sich die gegenstandsbezogene Lernzeit im Sinne eines zeitgemäßen Vorschulunterrichtes primär auf verbindliche Übungen bezieht.
- b) Grundstufe I (einschließlich gemeinsamer Führung) und Grundstufe II
- An ganztägigen Schulformen (§ 8d des Schulorganisationsgesetzes) hat der Betreuungsteil wie der Unterrichtsteil zur Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes beizutragen. Er umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung).
- Folgende Ziele sind im Rahmen der ganztägigen Schulform anzustreben:
- - Lernmotivation und Lernunterstützung,
- - Soziales Lernen,
- - Kreativität,
- - Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung und
- - Rekreation.
- Lernmotivation und Lernunterstützung:
- Die Lernbereitschaft und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler soll sowohl durch gezielte individuelle Förderung als auch durch partnerschaftliche Lernformen erhöht werden. Dabei ist auf ihre jeweiligen Interessen und Möglichkeiten Bedacht zu nehmen. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen einzuüben bzw. anzuwenden.
- Soziales Lernen:
- Die ganztägige Schulform soll durch ihr vielgestaltiges Schulleben mehr Gelegenheit für soziales Lernen bieten und die Kontakte zwischen den Schülerinnen und Schülern (verschiedener Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä.) intensivieren. Kontaktfähigkeit, Toleranz und sozial angemessene Begegnungsformen sollen weiterentwickelt und gefördert werden. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
- Kreativität:
- Die ganztägige Schulform soll zusätzliche Möglichkeiten zur Entfaltung der Kreativität bieten.
- Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung:
- Die ganztägige Schulform soll zu einem sinnvollen Freizeitverhalten (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien) führen. Dabei sollen vermehrt Haltungen und Einstellungen, aber auch Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben und gefördert werden, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben sollen.
- Rekreation:
- Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre elementaren Bedürfnisse nach Bewegung, Sich-zurückziehen-Können und Erholung auch bei geringeren räumlichen und zeitlichen Möglichkeiten erfüllen können. Dies setzt allerdings ein Mindestmaß an Raum und Ausstattung voraus. Wo die Möglichkeit besteht, sollte auch für Aufenthalt im Freien gesorgt werden.
- Zur Verwirklichung dieser Ziele sind folgende Grundsätze zu beachten:
- Auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler ist durch Differenzierung und individuelle Zuwendung einzugehen. Sowohl lernschwache als auch überdurchschnittlich lernbefähigte Kinder sollten möglichst gezielt gefördert werden.
- Die biologische Leistungskurve ist bei der Abfolge der Lern- und Freizeiteinheiten zu berücksichtigen.
- Der Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Erzieherinnen und Erzieher des Betreuungsteiles mit den Erziehungsberechtigten sowie bezüglich der Lernzeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern des Unterrichtsteiles kommt in ganztägigen Schulformen besondere Bedeutung zu.
- Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern gemäß Z 14 letzter Absatz schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollten. Im Sinne eines zeitgemäßen Grundschulunterrichtes bezieht sich die gegenstandsbezogene Lernzeit primär auf Pflichtgegenstände. Sie dient der Festigung und Förderung des Unterrichtsertrages, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lehrstoffe. Hiebei ist auf vollständiges und möglichst eigenständiges Arbeiten Wert zu legen. Arbeitsaufträge an einzelne Schülerinnen und Schüler sind unerlässlich und sollen zu einer ökonomischen Nutzung der Lernzeit führen.
- Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern sich aus Z 14 letzter Absatz nicht anderes ergibt). In der individuellen Lernzeit kommt den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Erzieherinnen und Erziehern die Aufgabe zu, die Schülerinnen und Schüler zu zweckmäßigen und zeitökonomischen Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Aneignung des Lehrstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen, Hausübungen usw.) anzuleiten.
- Während der individuellen Lernzeit sind möglichst alle Hausübungen zu erledigen. Auf den unterschiedlichen Umfang der Hausübungen und das unterschiedliche Lerntempo ist zu achten.
- c) Volksschuloberstufe
- Für die Volksschuloberstufe siehe Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung.
II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE VOLKSSCHULOBERSTUFE
Die verhältnismäßig gleichartige Zusammensetzung der Schülerjahrgänge der 1. bis 4. Schulstufe ist auf der Oberstufe der Volksschule nicht mehr gegeben. Der Übertritt von Schülerinnen bzw. Schülern in Hauptschulen und in allgemein bildende höhere Schulen bedingt sehr veränderte Leistungssituationen, besonders im Zusammenhang mit den verschiedenen Organisationsformen der wenig gegliederten Schulen. Da die örtlichen Gegebenheiten der einzelnen Oberstufen der Volksschule sehr verschieden sind, wird die Festlegung der Bildungs- und Lehraufgaben sowie des Lehrstoffes der einzelnen Pflichtgegenstände den Landesschulräten übertragen, wobei sich diese am Lehrplan der Hauptschule, Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung zu orientieren haben. In den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache hat diese Orientierung an den Anforderungen für die II. Leistungsgruppe zu erfolgen. In Klassen, die mehrere Schulstufen in sich vereinigen, ist der Lehrstoff so weit wie möglich in gleichwertigen Jahreswechselfolgen durchzunehmen. Auf diese Weise soll ein Zersplittern des Unterrichts vermieden werden. Das Lehrgut ist dabei so aufzuteilen, dass die jeweils neu hinzutretenden Schülerinnen bzw. Schüler den Anschluss an den jeweiligen Abschnitt der Wechselfolge ohne Schwierigkeiten finden können.
Im Hinblick auf eine abgerundete Bildung können zur Behandlung einzelner Bildungseinheiten alle Entlassungsschüler zeitweise zusammengefasst werden.
In ähnlicher Weise ist auf der 8. Schulstufe für die Förderung begabter Schülerinnen bzw. Schüler, besonders im Hinblick auf den Übertritt in weiterführende Schulen, zu sorgen.
DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
I. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE GRUNDSCHULE
Bei der Arbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers in der Grundschule insbesondere in der Vorschulstufe sind
- - das Aufgreifen von Lerngelegenheiten,
- - das Arrangieren von Lernsituationen und
- - das Organisieren von Lernprozessen
- von besonderer Bedeutung.
- Mit den folgenden didaktischen Grundsätzen sollen wesentliche und kennzeichnende Merkmale eines kind- und grundschulgemäßen Unterrichts charakterisiert werden:
- 1. Kindgemäßheit und Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen
- Die Grundschullehrerin bzw. der Grundschullehrer hat den Unterricht grundsätzlich am Kind zu orientieren, an seinen Lernmöglichkeiten und -grenzen im Spannungsfeld von dem, was es braucht, und dem, was es will. Dies bedeutet auch, dass den Kindern ein ihrem Alter und ihrer Entwicklung entsprechendes Maß an Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts wie bei der Gestaltung des Schullebens insgesamt eingeräumt wird.
- Individualisierung verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass sie bzw. er trotz der vereinheitlichenden Tendenz jedes Klassenunterrichts die Verschiedenartigkeit der kindlichen Persönlichkeiten und ihrer Bedingtheiten ernst nimmt und ihnen zu entsprechen versucht. Dabei wird sie bzw. er die unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Individuallagen der Schülerinnen bzw. der Schüler im Allgemeinen sowie den sachstrukturellen Entwicklungsstand auf einem umschriebenen Sachgebiet auf Grund bisheriger Lernerfahrungen im Besonderen, also die verschiedenen Bildungsvoraussetzungen der Kinder, berücksichtigen.
- Die Unterschiedlichkeiten der Kinder betreffen im Einzelnen ihr Lerntempo, ihre Lernbereitschaft und Lernfähigkeit, ihre Interessen, ihre Vorerfahrungen, ihre Kooperationsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit, ihre Zugehörigkeit zu einem bestimmten Kulturkreis, ihre Kommunikationsfähigkeit, ihre Selbstständigkeit und anderes. Diesen Unterschiedlichkeiten der Kinder soll die Lehrerin bzw. der Lehrer durch differenzierende und individualisierende Maßnahmen entsprechen. In diesem Sinne sind auch die wahrgenommenen Lernfortschritte des Kindes zu berücksichtigen. Ein besonderes Augenmerk gilt auch jenen Kindern, die nach dem Lehrplan der Vorschulstufe unterrichtet werden.
- Bei der Unterrichtsgestaltung ist darauf zu achten, dass dem besonderen Bewegungsbedürfnis des Kindes Rechnung getragen wird. Es gibt zahlreiche Lernsituationen, die keinerlei Sitzzwang erfordern. Schulkurzturnen wie gymnastische Übungen, Bewegungsspiele und andere motorische Aktivitäten sind in den Unterricht einzubauen. Besondere Bedeutung kommt auch der Pausengestaltung zu. Bei der Bemessung der Hausübungen muss darauf Bedacht genommen werden, dass auch langsamen und lernschwachen Kindern genügend Zeit für Bewegung und Spiel bleibt.
- 2. Soziales Lernen
- Soziales Lernen hat wie alles Lernen in der Schule Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung. Die Entwicklung der sozialen Fähigkeiten spielt im Lebensvollzug des Kindes und des Erwachsenen eine ebenso bedeutende Rolle wie seine Kenntnisse und Fertigkeiten. Zielorientiertes soziales Lernen greift geeignete Situationen auf und ist um eine kontinuierliche Lernentwicklung bemüht.
- In Verbindung mit und neben dem sachlichen Lernen hat die Lehrerin bzw. der Lehrer auch das soziale Lernen der Kinder anzuregen, zu fördern und es damit weiter zu entfalten.
- Die Förderung der Persönlichkeit der Kinder zielt einerseits auf die Stärkung des Selbstwertgefühles und andererseits auf die Entwicklung des Verständnisses für andere ab. In besonderer Weise ermöglicht diese: das Mit- und Voneinanderlernen, das gegenseitige Helfen und Unterstützen, das Erwerben einfacher Umgangsformen, das Entwickeln und Akzeptieren von Regeln bzw. eines Ordnungsrahmens als Bedingung für Unterricht, das gewaltfreie Lösen bzw. das Vermeiden von Konflikten, das Erkennen und Durchleuchten von Vorurteilen, das ansatzweise Verständnis für Manipulation, die Sensibilisierung für Geschlechterrollen.
- Möglichkeiten dazu bieten zum Beispiel verschiedene Situationen im Zusammenleben der Klasse, das Lernen in kooperativen Sozialformen (Kreisgespräch, Partner- und Gruppenarbeit, Rollenspiel, Kinder als Helfer für Kinder usw.) und das Aufgreifen und Anbieten von sozialen Themen im Unterricht.
- Um soziales Lernen zu ermöglichen, muss die Lehrerin bzw. der Lehrer trachten, ein Klima des gegenseitigen Vertrauens und der mitmenschlichen Verantwortung zu schaffen.
- Klasse und Schule sollen von Lehrerinnen bzw. Lehrern sowie Schülerinnen bzw. Schülern gemeinsam als Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Spiel- und Feiergemeinschaft gestaltet und erlebt werden.
- Der Weg führt dabei von der Entwicklung möglichst vieler positiver Ich-Du-Beziehungen zwischen Schülerinnen, Schülern und zwischen einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern und der Lehrerin bzw. dem Lehrer über den Aufbau eines Wir-Bewusstseins zur gemeinsamen Verantwortung aller für alle in der Klasse oder Lerngruppe, zum Mitleben in einer lebendigen Schulgemeinschaft und zum Verständnis für andere größere Sozialgebilde des Lebens. Soziales Lernen erhält besonders große Bedeutung und Chance, wenn Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, Kinder unterschiedlicher Schulstufen, Kinder mit unterschiedlicher Muttersprache, Kinder mit Behinderungen (Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf) sowie Kinder mit speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden.
- 3. Lebensbezogenheit und Anschaulichkeit
- Die Grundsätze der Lebensbezogenheit und der Anschaulichkeit verlangen von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass der Unterricht nach Möglichkeit von der konkreten Erlebniswelt des Kindes ausgeht und zu dieser auch wieder zurückführt. Veranschaulichung verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass sie bzw. er die Lehrstoffe den Erfahrungen der Kinder zugänglich machen soll. Dies kann auf der Ebene der Sinneswahrnehmungen oder auf der Ebene der Vorstellungen geschehen. Inhalte können zum einen dadurch konkret erfahrbar gemacht werden, dass man sie ihrer Art entsprechend, zB durch Sehen, Hören usw., zugänglich macht, zum anderen, dass man sie durch Beispiele bzw. durch Nutzung der modernen allenfalls vorhandenen Informationstechniken vergegenwärtigt. Wo es für das Lernen sinnvoll erscheint, soll es mehr- bzw. vielsinnig angeregt werden. Von diesen Erfahrungen ausgehend, soll das Kind zum Denken und zur Abstraktion geführt werden. Lernprozesse des Erkennens und Verstehens, des Denkens und Abstrahierens werden oft durch die Auseinandersetzung mit der konkreten Wirklichkeit, oft aber auch durch Nachbildungen, Abbildungen oder Symbole ermöglicht.
- Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Lerngelegenheiten arrangieren bzw. aufgreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld des Kindes und der Schule, die Alltagssituationen oder aktuelle Ereignisse bieten. Sie bzw. er wird versuchen, dem Kind die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Lehraufgaben und Lehrstoffe für sein gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu vermitteln. Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben außerhalb der Schule aus.
- 4. Konzentration der Bildung
- Die Schulerziehung hat den ganzen Menschen zu bilden und darf keinen Seinsbereich, vom Körperlichen bis zum Seelisch-Geistigen, vernachlässigen.
- Im Hinblick auf das Bildungsgut der Schule bedeutet dies, dass der Stoff in größeren Sinnganzheiten unter Ausnützung aller Wechselbeziehungen an die Schülerin bzw. den Schüler heranzubringen ist.
- Vom eher ganzheitlichen Erleben der Kinder ausgehend, wird die Wirklichkeit unter verschiedenen Aspekten betrachtet. Damit wird, ausgehend vom vorfachlichen Unterricht auf der Grundstufe I, auf der Grundstufe II allmählich zu einem stärker fachlich gegliederten Unterricht fortgeschritten. Zugleich werden der Lebenszusammenhang und der sachstrukturelle Zusammenhang eines Lehrstoffes bei seiner Vermittlung berücksichtigt.
- 5. Sachgerechtheit
- Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat im Unterricht den Anspruch der Sache zur Geltung zu bringen, hiebei ist Sachrichtigkeit grundsätzlich erforderlich, auch wenn aus psychologischen bzw. methodischen Gründen Vereinfachungen geboten sind.
- Außerdem ist der Unterricht so zu führen, dass die Schülerin bzw. der Schüler genügend Zeit zur persönlichen Auseinandersetzung mit den Lehrstoffen hat. Es bedeutet auch keinen Verstoß gegen diesen didaktischen Grundsatz, den Kindern die Möglichkeit zu geben, auf dem Umweg über Irrtümer zu lernen, was häufig viel nachhaltiger und damit letztlich effektiver ist. (Dies gilt jedoch nicht für den Teilbereich Rechtschreiben.) Denn auch dieses Lernen ist von der Absicht geleitet, zum Erfassen des “Sachrichtigen" hinzuführen.
- Sachgerechtheit und Kindgemäßheit sind einander notwendigerweise ergänzende, keinesfalls einander ausschließende oder widersprechende Grundsätze.
- 6. Aktivierung und Motivierung
- In allen Bereichen des Unterrichts sollen, wo immer möglich, spontanes Interesse, Neugierverhalten, Wissensbedürfnis und Leistungsbereitschaft der Schülerin bzw. des Schülers geweckt und gepflegt werden.
- Im Sinne dieses Grundsatzes soll die Lehrerin bzw. der Lehrer an die natürliche Aktivität der Kinder anknüpfen, und es gilt, möglichst viele und vielfältige Möglichkeiten für hantierenden Umgang bzw. für das Handeln zu eröffnen. Das Tun soll zum Überlegen, Abwägen, Ordnen, Planen und zum Erkennen führen. Die Aktivitäten reichen vom spielerischen Tun über planmäßiges Arbeiten bis zum selbst gesteuerten, entdeckenden Lernen auf eigenen Wegen. Die Kinder können an der Vorbereitung (zB durch vorbereitende Hausübungen) des Unterrichts, gelegentlich auch am Nachdenken über Unterricht beteiligt werden. Die Kinder sollen durch Unterricht auch zu verschiedenen Aktivitäten außerhalb der Schule angeregt werden.
- Das Erlernen und Beherrschen von verschiedenen Arbeits- bzw. Lerntechniken ist eine wichtige Grundlage für die Möglichkeit selbsttätigen Bildungserwerbs in verschiedenen Unterrichts- und Sozialformen. Eine wichtige Voraussetzung für Aktivierung und Motivierung schafft die Lehrerin bzw. der Lehrer dadurch, dass sie bzw. er versucht, die Bedeutsamkeit von Lehraufgaben und Lehrstoffen, dort, wo es sinnvoll ist, über die subjektive Betroffenheit der Kinder zu vermitteln. Damit wird einerseits der Sinn eines Unterrichtsabschnitts einsichtig, andererseits die Aufmerksamkeit für das Unterrichtsangebot geweckt.
- Die medienspezifischen Vorteile moderner Kommunikations- und Informationstechniken können zur Aktivierung und Motivierung beitragen (Einsatz nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule).
- 7. Individualisieren, Differenzieren und Fördern
- In der Grundschule unterscheiden sich die Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Schulanfängerinnen und Schulanfänger hinsichtlich des Entwicklungsstandes des Sozialverhaltens, der Kommunikationsfähigkeit, der Selbstständigkeit, der Interessen, der Motivation, des Vorwissens, der Lernfähigkeit, der Arbeitshaltung ua., wie kaum in einer anderen Schulart.
- Diese Unterschiede müssen erkannt, beachtet und zum Ausgangspunkt für individualisierende und differenzierende Lernangebote und Lernanforderungen gemacht werden. Eine verantwortungsvolle Berücksichtigung der Unterschiede schafft die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen aller Schülerinnen und Schüler und hilft mit, Über- bzw. Unterforderungen möglichst zu vermeiden.
- Ein das Lernen fördernder Unterricht soll in einer pädagogischen Atmosphäre von Ermutigung und Erfolgszuversicht, Geduld und Güte, Vertrauen und Verständnis, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme erfolgen.
- Dies erfordert von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass sie bzw. er sich um die bestmögliche Förderung jeder einzelnen Schülerin bzw. jedes einzelnen Schülers bemüht. Der Klassenraum soll sowohl als lernanregende Umwelt als auch als Raum für kindliches Zusammenleben gestaltet sein und eine flexible Sitzordnung ermöglichen.
- Jeder Unterrichtstag soll inhaltlich und zeitlich so ausgewogen gestaltet sein, dass Arbeit und Spiel, Anstrengung und Entspannung einander ergänzen und durchdringen.
- Maßnahmen der Individualisierung bzw. inneren Differenzierung sind im Sinne des Förderns und des Forderns zu verstehen und zu gestalten. Sie tragen dazu bei, dass die Grundschule auch die sehr wichtige Aufgabe der Begabungsförderung erfüllt.
- Im Rahmen der Differenzierung werden innerhalb der Jahrgangsklassen oder heterogenen Lerngruppen unterschiedliche, stets veränderbare Schülergruppierungen vorgenommen. Als mögliche Kriterien für Gruppierungen gelten: Interesse, Selbsteinschätzung, unterschiedliche Lernvoraussetzungen, Freundschaftsbeziehungen, Lerntempo usw.
- Differenzierungsmaßnahmen beziehen sich auf Schülergruppen und Individualisierungsmaßnahmen beziehen sich auf das einzelne Kind.
- Als mögliche Verfahren bieten sich ua. an:
- - Unterschiede in der Aufgabenstellung (zB Anzahl der Aufgaben, Zeitaufwand, Schwierigkeitsgrad, Anzahl der Wiederholungen);
- - unterschiedliche Sozialformen;
- - unterschiedliche Medien und Hilfsmittel;
- - unterschiedliche Hilfestellung durch Lehrpersonen und Kinder.
- Die Realisierung der Individualisierung, der inneren Differenzierung und Förderung wird durch eine entsprechende Ausstattung der Schule bzw. der Klasse mit Arbeitsmitteln, technischen Medien, modernen Informations- und Kommunikationsmedien usw. unterstützt.
- Förderunterricht bietet die Möglichkeit, Lernprozesse durch gezielte Übungen, individualisierende Arbeitsweisen, intensivierte Lehrerhilfen und zeitlich längeres Verweilen an Stoffelementen zu unterstützen, einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern den Anschluss an den Lernfortschritt der Klasse zu sichern sowie vorhandene Lücken zu schließen und einen kontinuierlichen Lernzuwachs zu ermöglichen.
- Die Lehrerin bzw. der Lehrer wird sich nicht nur im Förderunterricht bemühen, vor allem lernschwächeren Schülerinnen bzw. Schülern kontinuierliche Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, die eine auf Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen.
- Zur Unterstützung von Förderungsmaßnahmen sowie vor schwer wiegenden Entscheidungen soll die Schule beratende Einrichtungen in Anspruch nehmen.
- Wertvolle Hilfestellung wird dabei vor allem durch den schulpsychologischen Dienst erfolgen.
- 8. Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrages
- Die Schulanfängerinnen und Schulanfänger kommen im Allgemeinen mit einer hohen Lernbereitschaft in die Schule. Eine wichtige Aufgabe der Grundschule ist es, diese ursprüngliche Lernbereitschaft der Kinder weiterzuentwickeln und damit ihre Lernfähigkeit zu fördern.
- Die Vorerfahrungen, das Vorwissen, die Lern- und Leistungsfähigkeit, das Lerntempo, die Konzentrationsfähigkeit und vieles andere mehr sind bei den einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern in der Regel sehr unterschiedlich ausgebildet. Daher darf grundsätzlich nicht erwartet werden, dass Kinder im gleichen Zeitraum gleiche Leistungen erbringen. Das Lernangebot hat diese unterschiedlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen, um leistungsmäßige Über- wie Unterforderung möglichst zu vermeiden. Es sind auch unterschiedlich lange Lernzeiten zu gewähren. Vor allem ist den Kindern im Rahmen der Grundstufe I für die Erstlehrgänge in den Bereichen Lesen, Schreiben und Mathematik gegebenenfalls unter Einbeziehung von Teilen der verbindlichen Übungen “Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben" sowie “Mathematische Früherziehung" genügend Zeit zu lassen. Beim Durchlaufen der Grundstufe I in drei Schuljahren wird die für das erfolgreiche Absolvieren erforderliche Lernzeit zur Verfügung gestellt, ohne dass es zu einem Wiederholen einer Schulstufe kommt. Um die Lern- bzw. Leistungsfreude und -fähigkeit der Kinder zu erhalten und womöglich zu steigern, wird die Lehrerin bzw. der Lehrer versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu wird sie bzw. er trachten, den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, und zwar einerseits durch kontinuierliches, abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen und Üben bzw. Wiederholenlassen des Wesentlichen, andererseits durch das Anwendenlassen des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen (auch in mündlichen und schriftlichen nachbereitenden Hausaufgaben, wobei auf die Belastbarkeit des einzelnen Kindes Bedacht zu nehmen ist). So wird der Lernerfolg zur sicheren Grundlage für weiteres Lernen und Leisten. Damit Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung als ermutigende Rückmeldung auf den individuellen Lernprozess wirken können, soll im Rahmen der Lernzielorientierung auch der individuelle Lernfortschritt des Kindes berücksichtigt werden. Lernkontrolle ist ein integrierter Bestandteil von Lernprozessen. Die Kinder sollen daher allmählich angeleitet werden, Lernkontrolle zunehmend auch in der Form von Selbstkontrolle ihrer Lernprozesse wahrzunehmen. Dies wird ua. durch den Einsatz eines Computers erleichtert.
- Lernen und schulische Leistungen beschränken sich nicht allein auf Fachwissen. Sozialverhalten und Arbeitsverhalten sind zwei entscheidende Dimensionen schulischen Lernens, die Aufschlüsse darüber geben, wie Leistungen zu Stande kommen.
- Lernkontrolle und Beobachtung der Schülerleistung dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer dazu, die Wirksamkeit der Unterrichtsarbeit zu überprüfen und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung zu treffen; sie informieren aber auch Schülerinnen bzw. Schüler und Eltern über den Leistungsstand und über Lernfortschritte beim einzelnen Kind. Die dazu erforderlichen Kontakte sind sorgsam zu pflegen.
- Die schulische Leistungsbereitschaft von Kindern wird wesentlich von ihrem Selbstwertgefühl, ihrem Selbstvertrauen und ihrer Erfolgszuversicht bestimmt. Leistungsbeurteilungen haben daher äußerst behutsam zu erfolgen. Der Rahmencharakter des Grundschullehrplanes eröffnet für eine ermutigende, hilfreiche und individualisierende Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung ausreichende Möglichkeiten.
- 9. Didaktische Hinweise für den zweisprachigen Unterricht
- Zweisprachiger Unterricht hat grundsätzlich davon auszugehen, dass beim Spracherwerb und bei der Spracherweiterung dem jeweiligen familialen Hintergrund sowie dem sprachlichen Umfeld der Schule außerordentlich hohe Bedeutung zukommt.
- Das heißt, dass im unmittelbaren Umfeld des Kindes (Familie, Freundeskreis usw.) beide Sprachen in unterschiedlichem Ausmaß vorhanden sind und Verwendung finden.
- Aus diesen Gegebenheiten erfährt der zweisprachige Unterricht seine besondere Begründung, bezieht daraus hohe Motivation und bietet vielfältige Möglichkeiten praxisbezogener Unterrichtsgestaltung.
- Es sollte beachtet werden, dass auch die emotionalen, kommunikativen und emanzipatorischen Gesichtspunkte bei der behutsamen Anleitung zum richtigen Sprachgebrauch zum Tragen kommen.
- Ausgangspunkte für methodisch-didaktische Überlegungen sind daher einerseits die sprachlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen bzw. Schüler und andererseits die unterschiedlichen Möglichkeiten beide Sprachen zu gebrauchen:
- - Beobachtung und Einschätzung der individuellen sprachlichen Vorerfahrungen der Kinder;
- - Vertrauen in die eigene Sprechfähigkeit wecken bzw. Hemmungen bei der Verwendung beider Sprachen abbauen;
- - Sprechanlässe aus unmittelbaren Lebenssituationen des Kindes herleiten (zB Einbeziehung von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Großeltern, von Verwandten, außerschulischen Fachleuten; Lernanlässe außerhalb der Klasse);
- - didaktische Analyse des sprachlichen und sozialen Umfeldes des Kindes als Grundlage für die Planung typischer, kommunikativer Sprechanlässe;
- - spontane Sprechanlässe im Schulalltag aufgreifen (Mitteilung von Gefühlen, Konflikten usw.);
- - die Sprache der Lehrerin bzw. des Lehrers hat Vorbildwirkung und leistet auch einen Beitrag zur Sprachentwicklung der Schülerinnen bzw. Schüler;
- - Ausweitung der kommunikativen Fähigkeiten durch besondere Wertschätzung der Herkunftssprache/n sowie durch eine behutsame Hinführung in Richtung der Standardsprachen;
- - Aufgreifen regionaler, sprachlicher und sozialer, aber auch kultureller und historischer Gegebenheiten.
II. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER VOLKSSCHULOBERSTUFE
Die didaktischen Grundsätze der Volksschuloberstufe orientieren sich an jenen der Hauptschule (Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung).
VIERTER TEIL
GESAMTSTUNDENZAHL UND STUNDENAUSMASS DER PFLICHTGEGENSTÄNDE,
FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN
a) Stundentafel der Vorschulstufe
____________________________________________________________________
Verbindliche Übungen/obvezne vaje Klasse
____________________________________________________________________
Religion/verouk 2
Sachbegegnung/srecanje s stvarnim svetom 1,5-2 1)
Verkehrserziehung/prometna vzgoja 0,5
Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und
Schreiben/jezik in govor, priprava na branje in
pisanje 3,5
Mathematische Früherziehung/matematicna predvzgoja 1,5
Singen und Musizieren/petje in muziciranje 1,5
Rhythmisch-musikalische Erziehung/ritmicnoglasbena
vzgoja 1-1,5 1)
Bildnerisches Gestalten/likovno oblikovanje 1
Werkerziehung/rocno delo 1
Leibesübungen/telovadba )
Spiel/igra ) 6-7 1)
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl/tedensko število ur 20
Förderunterricht/pospeševalni pouk 2)
____________________________________________________________________
- 1) Soweit in der Stundentafel nur alternative Wochenstundenzahlen
- oder Mindest- und Höchstzahl des Wochenstundenausmaßes angegeben sind, erfolgt die Festlegung des Stundenausmaßes durch die Schulbehörde erster Instanz und dient insbesondere bei gemeinsamer Führung der Vorschulstufe mit der 1. bzw. 1. und 2. Schulstufe der Vermeidung von organisatorischen Problemen, die sich durch ein unterschiedliches Stundenausmaß der Vorschulstufe und den darauf folgenden Schulstufen ergeben können.
- 2) Siehe Z 3 der Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe.
Bemerkungen zur Stundentafel
- 1. Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden sind als Richtmaß aufzufassen, wobei die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Zeit auf kleinere Lernsequenzen der Lehrerin bzw. dem Lehrer überlassen bleibt.
- 2. In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übung “Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben" eine besondere Förderung in der Muttersprache des Kindes im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht in den verbindlichen Übungen bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden.
- 3. Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Förderangebote zur Anwendung kommen, wobei die in der Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe vorgesehene Gesamtwochenstundenzahl nicht überschritten werden soll.
b) Stundentafel der Grundschule
____________________________________________________________________
Pflichtgegenstände/obvezni Schulstufen und Wochenstunden
predmeti 1. 2. 3. 4.
____________________________________________________________________
Religion/verouk 2 2 2 2
Sachunterricht/stvarni pouk 3 3 3 3
Deutsch, Slowenisch, Lesen,
Schreiben/nemšcina,
slovenšcina, branje, pisanje 7 7 - -
Deutsch, Slowenisch,
Lesen/nemšcina, slovenšcina,
branje - - 7 9-11
Mathematik/matematika 4 4 4 4
Musikerziehung/glasbena vzgoja 1 1 1 1
Bildnerische Erziehung/likovna
vzgoja 1 1 - -
Bildnerische Erziehung,
Schreiben/likovna vzgoja,
pisanje - - 2 1-2
Technisches Werken/tehnicno )
oblikovanje )
Textiles Werken/tekstilno ) 1 1 2 1-2
oblikovanje )
Leibesübungen/telovadba 2 2 3 1) 3 1)
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
Verbindliche Übung/obvezna
vaja
____________________________________________________________________
Verkehrserziehung/prometna
vzgoja x 2) x 2) x 2) x 2)
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl/
tedensko število ur 21 21 24 26
____________________________________________________________________
Förderunterricht/pospeševalni
pouk
____________________________________________________________________
- fächerübergreifend/
medpredmetno 1 1 1 1
- Slowenisch/slovenšcina 1 1 1 1
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
Unverbindliche Übungen/
neobvezne vaje
____________________________________________________________________
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Chorgesang/zborovsko petje bis zu 80 Jahresstunden
Spielmusik/instrumentalna glasba bis zu 80 Jahresstunden
Leibesübungen/telovadba bis zu 80 Jahresstunden
Darstellendes Spiel/igra bis zu 80 Jahresstunden
Musikalisches Gestalten/glasbeno
oblikovanje bis zu 80 Jahresstunden
Bildnerisches Gestalten/likovno
oblikovanje bis zu 80 Jahresstunden
Lebende Fremdsprache/ýivi tuji jezik bis zu 80 Jahresstunden
Interessen- und Begabungsförderung/
pospeševanje interesov in nadarjenosti bis zu 80 Jahresstunden
Muttersprachlicher Unterricht/pouk v
materinšcini 2-6 2-6 2-6 2-6
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Chorgesang/zborovsko petje 3) 2 2 2 2
Spielmusik/instrumentalna
glasba 1 1 1 1
Leibesübungen/telovadba 2 2 2 2
Darstellendes Spiel/igra 1 1 1 1
Musikalisches Gestalten/
glasbeno oblikovanje 2 2 2 2
Bildnerisches Gestalten/
likovno oblikovanje 2 2 2 2
Lebende Fremdsprache/ýivi
tuji jezik x 4) x 4) 1 1
Interessen- und
Begabungsförderung/
pospeševanje interesov in
nadarjenosti 2 2 2 2
Muttersprachlicher
Unterricht/pouk v
materinšcini 2-6 2-6 2-6 2-6
____________________________________________________________________
- 1) Die vorgesehene Wochenstundenzahl kann zwischen Grundstufe I und II getauscht werden, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist.
- 2) Zehn Jahresstunden, die im Rahmen grundschulgemäßer Planung der Lernzeiten für die einzelnen Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.
- 3) Ein bereits festgelegtes Stundenausmaß tritt an die Stelle des
- hier für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen vorgesehenen Stundenausmaßes.
- 4) 32 Jahresstunden, die im Rahmen grundschulgemäßer Planung der Lernzeiten für die einzelnen Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.
Bemerkungen zur Stundentafel
- 1. Die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, vierter Teil, betreffend die Bemerkungen zu den Stundentafeln der Grundschule (ausgenommen die Punkte 3 und 7) gelten auch für die oben angeführte Stundentafel, soweit im Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten nicht anderes bestimmt ist.
- 2. Soweit in der Stundentafel nur alternative Wochenstundenzahlen oder Mindest- und Höchstzahl des Wochenstundenausmaßes angegeben sind, erfolgt die Festlegung des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen; sofern keine schulautonome Festlegung getroffen wird, erfolgt diese durch die Schulbehörde erster Instanz.
- 3. Der Förderunterricht in der Grundschule ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf anzubieten. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch den Lehrer gemäß § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichtes sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht (Deutsch, Slowenisch, Lesen, Schreiben bzw. Deutsch, Slowenisch, Lesen und/oder Mathematik) anzugeben.
- 4. Darüber hinaus ist gemäß § 16a Z 4 des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten in Verbindung mit § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes für zum zweisprachigen Unterricht angemeldete Schülerinnen und Schüler, deren Kenntnis der slowenischen Sprache nicht ausreichend ist, ein Förderunterricht in Slowenisch anzubieten.
- 5. In den Volksschulen (Volksschulklassen, Volksschulabteilungen) mit deutscher und slowenischer Unterrichtssprache ist in der Grundschule die deutsche und die slowenische Sprache in allen Unterrichtsgegenständen in annähernd gleichem Ausmaß zu verwenden.
- c) Stundentafel der Volksschuloberstufe:
---------------------------------------------------------------------
Schulstufen und Wochenstunden
Pflichtgegenstände/ --------------------------------
obvezni predmeti 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. Summe
---------------------------------------------------------------------
Religion/verouk ........ 2 2 2 2
Deutsch/nemscina ....... )
Slowenisch/slovenscina . )
Geschichte und )
Sozialkunde/zgodovina )
in druzboslovje ...... )
Geographie und )
Wirtschaftskunde/ )
zemljepis in )
gospodarstvo ......... )
Mathematik/matematika .. )
Geometrisches Zeichnen/ )
geometrijsko risanje . )
Biologie und ) 26-28 28-30 29-31 29-32
Umweltkunde/biologija )
in spoznavanje okolja )
Physik und Chemie/fizika )
in kemija ............ )
Musikerziehung/glasbena )
vzgoja ............... )
Bildnerische Erziehung/ )
likovna vzgoja ....... )
Technisches Werken/ )
tehnisko oblikovanje )
*1) .................. )
Textiles Werken/ )
tekstilno ............ )
oblikovanje *1) ...... )
Ernährung und Haushalt/ )
prehrana in
gospodinjstvo ........ )
Leibesübungen/telovadba )
Berufsorientierung/
poklicna orientacija .. - 0-1 0-1 1-2 1-4 *2)
---------------------------------------------------------------------
Gesamtwochenstundenzahl 28-30 30-32 31-33 31-34 126
---------------------------------------------------------------------
Förderunterricht/
pospesevalni pouk
---------------------------------------------------------------------
- fächerübergreifend/
medpredmetno ......... 1 1 1-2 1-2
- Slowenisch/slovenscina 1 1 1 1
---------------------------------------------------------------------
Freigegenstand/prosti
predmet
---------------------------------------------------------------------
Lebende Fremdsprache/
zivi tuji jezik
---------------------------------------------------------------------
- *1) Als alternativer Pflichtgegenstand.
- *2) Kann geblockt geführt werden, wobei Schulveranstaltungen zur „Berufsorientierung" bis zur Hälfte des in den einzelnen Schulstufen vorgesehenen Stundenausmaßes eingerechnet werden dürfen. Die verbindliche Übung „Berufsorientierung" kann integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände geführt werden.
Bemerkungen zur Stundentafel
- 1. Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei
- Stunden in jeder zweiten Woche während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.
- 2. Das Stundenausmaß für Religion in der geteilt geführten
- einklassigen Volksschule beträgt für die Untergruppe und für die Obergruppe je zwei Wochenstunden. In gleicher Weise ist die ungeteilte einklassige Volksschule für den Religionsunterricht in zwei Gruppen mit je zwei Wochenstunden zu teilen.
- 2a. Die Festlegung der Stundenausmaße in den Pflichtgegenständen
- (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen; sofern keine schulautonomen Festlegungen getroffen werden, finden die durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen des Landesschulrates für Kärnten erfolgten Festlegungen Anwendung.
- 3. Der Förderunterricht in der Volksschuloberstufe ist als
- fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf anzubieten. Bei Feststellung der Förderbedürftigkeit durch den Lehrer gemäß § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichtes sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich der Förderunterricht bezieht („Deutsch", „Mathematik" und/oder „Lebende Fremdsprache") anzugeben.
- 4. Darüber hinaus ist gemäß § 16 a Z 4 des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten in Verbindung mit § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes für zum zweisprachigen Unterricht angemeldete Schüler, deren Kenntnis der slowenischen Sprache nicht ausreichend ist, ein Förderunterricht in Slowenisch anzubieten.
- 5. Als Freigegenstand „Lebende Fremdsprache" ist jene Lebende
- Fremdsprache (ausgenommen Slowenisch) anzubieten, die für die nicht zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schüler Pflichtgegenstand ist, wobei das für diesen Pflichtgegenstand vorgesehene Stundenausmaß maßgeblich ist. Der Besuch dieses Freigegenstandes ist im Rahmen des Pflichtgegenstandes zulässig.
- 6. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können bei Vorliegen
- folgender Bedingungen bis zu sechs Wochenstunden in zusätzliche Angebote umgewandelt werden:
- - außerordentlich schwierige regionale Bedingungen (zB Erreichbarkeit der Schule) und
- - ausreichende Nachfrage nach zusätzlichen Angeboten und
- - Vorliegen eines anspruchsvollen Konzeptes, das der Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schüler und der Steigerung der Vielfalt der Angebote, auch in Form eines wohnortnäheren Unterrichts, dient.
- 7. Im übrigen gelten die Bemerkungen zur Stundentafel der Hauptschule sinngemäß.
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des
Religionsunterrichtsgesetzes)
- a) Katholischer Religionsunterricht
Die Lehrpläne für den Religionsunterricht an den im Minderheiten-Schulgesetz erwähnten Volksschulen sind gleich den allgemeinen Lehrplänen für den Religionsunterricht an Volksschulen (Bekanntmachung BGBl. Nr. 134/1963, Anlage A, fünfter Teil lit. a in der jeweils geltenden Fassung).
- b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 134/1963 (Anlage A, fünfter Teil lit. b) in der jeweils geltenden Fassung.
- c) Altkatholischer Religionsunterricht
Die im Rahmen der Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134 (Anlage A, fünfter Teil lit. c) in der jeweils geltenden Fassung, bekanntgemachten Lehrpläne für den altkatholischen Religionsunterricht an Volksschulen sind in Anwendung zu bringen. Nach Maßgabe der Möglichkeiten ist auf die sprachliche Differenzierung Rücksicht zu nehmen.
- d) Israelitischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung, BGBl. Nr. 134/1963 (Anlage A, fünfter Teil lit. d) in der jeweils geltenden Fassung.
SECHSTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN DER VORSCHULSTUFE
Für Sachbegegnung, Verkehrserziehung, Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben, Mathematische Früherziehung, Singen und Musizieren, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Bildnerisches Gestalten, Werkerziehung, Leibesübungen und Spiel gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, sechster Teil, mit der Maßgabe, dass der Unterricht gemäß dem Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen ist.
SIEBENTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
VORSCHULSTUFE) UND DER VOLKSSCHULOBERSTUFE
In der Grundschule gelten für Sachunterricht, Mathematik, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Schreiben, Technisches Werken, Textiles Werken und Leibesübungen die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, siebenter Teil, mit der Maßgabe, dass der Unterricht auf den ersten vier Schulstufen gemäß dem Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen ist.
In der Volksschuloberstufe gelten für Deutsch, Lebende Fremdsprache, Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde, Mathematik, Geometrisches Zeichnen, Biologie und Umweltkunde, Physik und Chemie, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Technisches Werken, Textiles Werken, Ernährung und Haushalt und Leibesübungen sowie Berufsorientierung die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, siebenter Teil.
A. GRUNDSCHULE (MIT AUSNAHME DER VORSCHULSTUFE)
Deutsch, Slowenisch, Lesen, Schreiben/Deutsch, Slowenisch, Lesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Deutsch- und Slowenischunterricht hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler - unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen - in ihrer Bereitschaft und Fähigkeit zu zwischenmenschlicher Verständigung im mündlichen und schriftlichen Bereich durch Lernen mit und über Sprache zu fördern.
Im Einzelnen geht es darum, in Deutsch und Slowenisch
- - das Gefühl der Zugehörigkeit zur slowenischen Volksgruppe zu entwickeln bzw. tolerantes Verhalten zu wecken und zu fördern;
- auch bei Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen ist von Anfang an Zweisprachigkeit zu ermöglichen;
- - die individuellen Sprachen des Kindes zur jeweiligen Standardsprache zu erweitern; auch bei Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen ist von Anfang an Zweisprachigkeit zu ermöglichen;
- - den Schülerinnen und Schülern durch Sprache die Herstellung einer Beziehung zur unmittelbaren Umgebung zu ermöglichen;
- - Einsichten in die Sprachen des Lebens- und Kulturraums der Schülerinnen und Schüler im Sinne des interkulturellen Lernens zu erlangen;
- - den richtigen Sprachgebrauch im mündlichen und schriftlichen Bereich zu üben und zu festigen;
- - einige Grundeinsichten in Funktion und Struktur beider Sprachen gewinnen zu lassen;
- - durch Vergleiche Ähnlichkeiten und Unterschiede von Sprachen aufzuzeigen und auf ihre Rolle in der Kommunikation hinzuweisen;
- - zum Lesen und zur Auseinandersetzung mit dem Gelesenen anzuregen;
- - einen kreativen Sprachgebrauch zu ermöglichen und zu fördern;
- - einfache Arbeits- und Lerntechniken zu vermitteln, die in zunehmendem Maße zu selbstständigem Bildungserwerb befähigen.
- Der Unterrichtsgegenstand Deutsch, Slowenisch, Lesen gliedert sich in folgende Teilbereiche:
- - Sprechen/Ustno sporocanje
- - Lesen/Branje
- - Schreiben (nur Grundstufe I)/Pisanje (samo za osnovno stopnjo I)
- - Verfassen von Texten/Pisno sporocanje
- - Rechtschreiben/Pravopis
- - Sprachbetrachtung/Spoznavanje jezika
- Diese Aufgliederung in Teilbereiche verdeutlicht Sachstrukturen und die stoffliche Linienführung des Lehrplans, soll aber keinesfalls einer sinnvollen Vernetzung von Lernbereichen entgegenstehen und ermöglicht daher dem Lehrer einen kindgemäßen und sachgerechten Unterricht. Dies gilt auch für den die Grundleistungen der Kinder sichernden Lehrplanteil “Elementarer Spracherwerb", der ebenfalls in die oben angeführten Teilbereiche zu integrieren ist.
- Auf der Grundstufe II wird der Teilbereich Schreiben (pisanje) dem Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung (likovna vzgoja) zugeordnet, die übrige Gliederung in Teilbereiche bleibt unverändert.
- Sprechen/Ustno sporocanje:
- Sprechen ist einer der wichtigsten Teilbereiche des Deutsch- und Slowenischunterrichts, gliedert sich in fünf Aufgabenfelder und umfasst grundlegende und langfristige Ziele. Wesentliche Aufgabe des Teilbereiches Sprechen ist es, die Bereitschaft und Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zur mündlichen Kommunikation in beiden Sprachen allmählich zu erhöhen und sie zu einem möglichst sicheren Gebrauch beider Standardsprachen zu führen.
- Es sind natürliche Sprechsituationen zu schaffen, in denen sich die Schülerinnen und Schüler auch der slowenischen Sprache spontan bedienen.
- Lesen/Branje:
- Der zweisprachige Leseunterricht auf der Grundstufe I hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern die grundlegende Lesefertigkeit zu vermitteln und damit die Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten zu ermöglichen. Zunehmend erfahren die Schülerinnen und Schüler das Lesen im Sinne des interkulturellen Lernens als einen bedeutenden Zugang zu beiden Kulturen im Land, insbesondere als ein wesentliches Mittel zur Informationsgewinnung und zur Unterhaltung.
- Im Leseunterricht auf der Grundstufe II sollen die Schülerinnen und Schüler erfahren, dass sie durch Lesen und durch die Auseinandersetzung mit dem Gelesenen über ihre realen Lebenserfahrungen hinaus das Verständnis für sich selbst und für andere vertiefen sowie sich und andere informieren und unterhalten können.
- Die vielfältige Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten verschiedenster Art in beiden Sprachen dient der Anbahnung der Lesemündigkeit. In diesem Zusammenhang ist auch die Lesefertigkeit der Schülerinnen und Schüler zu erweitern und zu festigen.
- Schreiben (nur Grundstufe I)/Pisanje (samo za osnovno stopnjo I):
- Aufgabe des Schreibunterrichts ist es, die Schülerinnen und Schüler zum Gebrauch grundlegender konventioneller grafischer Zeichensysteme anzuleiten. Dabei sollen sie erfahren, dass Schreiben eine Form der Kommunikation und Dokumentation ist. Im Besonderen soll der Schreibunterricht zur sicheren Beherrschung beider Schriftsysteme führen.
- Verfassen von Texten/Pisno sporocanje:
- Im Teilbereich Verfassen von Texten sollen sich die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage ihrer Mitteilungsbereitschaft und der erworbenen Fähigkeiten im Sprechen, Schreiben und Rechtschreiben in beiden Sprachen zunehmend selbstständig schriftlich äußern, und zwar sowohl ichbezogen, zB über Erlebnisse, Beobachtungen, als auch partnerbezogen, zB Wünsche, Fragen; auf der Grundstufe II auch sachbezogen.
- Rechtschreiben/Pravopis:
- Aufgabe des Rechtschreibunterrichts in beiden Sprachen ist es, die Schülerinnen und Schüler zu normgerechtem Schreiben zu motivieren, grundlegende Rechtschreibkenntnisse zu vermitteln und in der Folge ihr Rechtschreibkönnen kontinuierlich zu erweitern, sie zum Erkennen und Anwenden einfacher Regeln zu führen und ihnen eine möglichst geläufige Nachschlagetechnik zu vermitteln.
- Sprachbetrachtung/Spoznavanje jezika:
- Aufgabe der Sprachbetrachtung ist es, allmählich wachsende Einsichten in Funktion und Struktur beider Sprachen zu vermitteln und zunehmend begrifflich zu sichern.
Lehrstoff:
Grundstufe I (1. und 2. Schulstufe)
Sprechen/Ustno sporocanje
Als Schwerpunkte innerhalb der einzelnen Aufgabenfelder bis zum Ende der 2. Schulstufe gelten:
beim Erzählen, Mitteilen, Zuhören
- - beim Erzählen und Mitteilen anderer bewußt zuhören und sich zu Gehörtem äußern können;
- beim situationsbezogenen Sprechen
- - in verschiedenartigen Situationen sprachlich angemessen handeln;
- beim Gespräch
- - sich in verschiedenen Gesprächsformen beim Sprechen, Hören und Verstehen einander zuwenden;
- - einsehen, daß Miteinander-Sprechen geregelt werden muß und daher einfache Gesprächsregeln zu vereinbaren und zu beachten sind;
- - in der Schule erworbene Sprechformen und sprachliche Mittel allmählich auch im Gespräch anwenden;
- bei der Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit)
- - den Wortschatz auf verschiedenen Ebenen (Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe usw.) erweitern;
- - über häufig gebrauchte Satzmuster verfügen und allmählich zur Standardsprache hingeführt werden;
- bei der Sprechübung (Deutliches Sprechen)
- - Laute richtig bilden sowie Wörter und Texte gut artikulieren können;
- - ausdrucksvoll sprechen können.
- Erzählen, Mitteilen, Zuhören:
Motivation In einer entspannten Atmosphäre
Freude und Bereitschaft zum
Erzählen, Mitteilen und Zuhören
entwickeln
Geeignete Situationen aufgreifen
oder schaffen, die zum Erzählen
anregen
Erlebnisse, Beobachtungen und Von persönlichen Erlebnissen,
Gefühle mitteilen Ereignissen, Beobachtungen usw.
erzählen
Zu Bildern und Bildgeschichten
sprechen
Eigene Gefühle und Empfindungen
sowie die anderer wahrnehmen und
verstehen, zB durch Trösten,
Beruhigen und dergleichen verbal
Hilfe anbieten
Spielerischer, kreativer Umgang Laut- und Wortspielereien,
mit Sprache Reimbasteleien ua. mehr versuchen
Namen, Begriffe, Geschichten usw.
erfinden und verändern
Zuhören Dem Erzählen des Lehrers zuhören
und daraus Anregungen für das
eigene Erzählen gewinnen, dem
Erzählen der Mitschüler aufmerksam
zuhören
Die Aufnahmebereitschaft und
-fähigkeit durch geeignete
Erzählsituationen (Erzählkreis,
regelmäßige Erzählzeiten vorsehen,
eventuell Aufmerksamkeitsübungen
und dergleichen) wecken und fördern
Gehörtes (zunächst ohne Anspruch
auf Genauigkeit und
Vollständigkeit) wiedergeben
Sich zu Gehörtem äußern (zB Fragen
stellen)
Situationsbezogenes Sprechen:
In einfachen Sprechsituationen Sprechsituationen aufgreifen,
Erfahrungen sammeln, Situationen spielerisch erproben, zB
sprachlich bewältigen - begrüßen, verabschieden, sich
entschuldigen
- sich erkundigen bzw. Auskunft
geben
- Vorschläge äußern (Sitzordnung,
Pausengestaltung, Spiele,
Freizeitgestaltung)
Gespräch:
Hinführen zum Gespräch; Spielerische Formen des
Vorformen des Gesprächs Miteinander-Sprechens und Festigen
des erworbenen Wortschatzes (zB
Kennenlernen, Rate- und
Fragespiele, Zuhörspiele und Spiele
zur Weitergabe des Wortes)
Spiele, die im Besonderen zum
Gebrauch der slowenischen Sprache
motivieren
Einfache Kommunikationsformen
(Weiterrufen in der Sprechkette,
Erzählkreis usw.)
Schrittweises Sichern einfacher
Formen des Ansprechens, Anknüpfens,
Weiterführens und dergleichen
Schulung des Hörens und Vom Wahrnehmen über das bewußte
Verstehens Hinhören und Zuhören zum
Aufeinander-Hören
Einsehen, Vereinbaren und Die Wichtigkeit von Gesprächsregeln
Beachten einiger wichtiger einsehen bzw. vereinbaren und
Gesprächsregeln beachten (zB das Wort weitergeben,
den Sprecher ansehen und ihm
zuhören, ihn ausreden lassen, den
Sprecher nicht auslachen, wenn er
Unpassendes, Unverständliches sagt
oder sich in der jeweils anderen
Sprache äußert, seine eigene
Meinung begründen können)
Hinführen zu verschiedenen Partner-, Gruppen- und
Gesprächsformen Kreisgespräche zu Themen aus dem
Erfahrungs- und Interessenbereich
der Kinder oder aus Sachbegegnungen
oder über das Miteinander-Sprechen
selbst (zB Kasper-Spiele und
Kartenspiele zur
Gesprächserziehung)
Sprachübung (Erweiterung der
Sprachfähigkeit):
Wortschatz erweitern und Über Gegenstände, Bilder und
differenzieren ähnliches sprechen; Tätigkeiten,
Geräusche, Beobachtungen usw.
sprachlich darstellen
Vorhandene sprachliche Elemente zu
neuen Worteinheiten zusammenfügen
und deren Bedeutung suchen
Die Bedeutung von Wörtern
umgrenzen, inhaltlich bestimmen, zB
durch zugehörige Gegenwörter
(groß/klein) oder durch kleine
sprachliche Felder
Richtige Satzmuster üben Sätze mit gleichem Satzbau analog
bilden
Üben von Satzmustern, die häufig
fehlerhaft verwendet werden,
insbesondere Fehlformen, die sich
aus dem Unterschied zwischen
Mundart- und Standardsprache
ergeben
Sprechübung (Deutliches
Sprechen):
Natürlich und ausdrucksvoll Fördern und Verstärken des
sprechen natürlichen Sprechens der Kinder
Sprache ausdrucksvoll gestalten (zB
Emotionen, Meinungen, Interessen
durch sprachliche Ausdrucksmittel
unterstützen, zB etwa mittels
Rollenspiel)
Deutlich sprechen Bewußtes Beachten der Artikulation
beim Sprechen; Zungenbrecher und
ähnliche Texte artikuliert
nachsprechen; Sprachspiele,
lautliche Eigenheiten beider
Sprachen beachten lernen
Übungen zur Lautunterscheidung in
deutscher (zB Singen - sinken,
reden - retten, Liebe - Lippe)
sowie in slowenischer Sprache (zB
pod - pot, ziv - siv, kosa - koza,
svet - cvet)
Texte nachgestaltend und Sprechen von Reimen, Versen und
sinngestaltend sprechen Gedichten; Reimwörter finden
Verse und kurze Gedichte frei
vortragen
Mundart - Standardsprache Mundart und Standardsprache im
Deutschen und Slowenischen
vergleichen; Gemeinsamkeiten und
Unterschiede feststellen
Lesen/Branje
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum
Ende der 2. Schulstufe
- eine möglichst anhaltende Lesemotivation entwickelt haben;
- - in der Lage sind, altersgemäße, dem sprachlichen Vermögen entsprechende Texte in beiden Sprachen in gemischter Antiqua geläufig zu lesen;
- - den Sinn dieser Texte erfassen können;
- - sich mit Texten in einfacher Weise auseinandersetzen können.
- Erstlesen (Grundleistungen):
- Den nachfolgend genannten Grundleistungen kommt als Voraussetzung für den Erstleseunterricht im engeren Sinn besondere Bedeutung zu (siehe dazu auch diesbezügliche didaktische Grundsätze).
Lesemotivation Permanente und gezielte Maßnahmen
zur Weckung des Lesewillens und zur
Erhaltung der Lesefreude in beiden
Sprachen
Sprachförderung Umfassende und gezielte Maßnahmen
zur Sprachentwicklung;
wechselseitige Unterstützung von
mündlichem Sprachunterricht und
Lesenlernen
Sprechmotorik Artikulierendes Sprechen,
Beobachten der Lautbildung
Akustische Gliederungs- und Gehörte Sprache in Wörter gliedern;
Merkfähigkeit Wörter von ähnlich klingenden
anderen unterscheiden und später
wiedererkennen;
Einzellaute erkennen, von anderen
unterscheiden und später
wiedererkennen; einfache Reime
erkennen, sich merken, selbst
bilden
Im Slowenischen besonders auf die
richtige Aussprache des „l"
(zB als /u/ am Wortende) achten;
die unterschiedliche Aussprache der
stimmhaften und stimmlosen
Konsonanten sowie die labiodentale
Aussprache des „v" als /w/ vor
Vokalen und als /u/ in allen
anderen Positionen einüben
Visuelle Gliederungs- und Auf Bildern Einzelheiten erkennen
Merkfähigkeit und später wiedererkennen;
die Gliederung von gedruckten und
geschriebenen Texten in Wörter
wahrnehmen, einige Wörter von
anderen unterscheiden und später
wiedererkennen
Symbolcharakter der Schrift und Erfassen, daß Schrift und andere
anderer Zeichen Zeichen (zB Verkehrszeichen) etwas
bedeuten und daß man ihre Bedeutung
durch „Lesen" finden kann
Grundlegende Begriffe Wort, Laut, Schrift, Buchstabe;
links, rechts, oben, unten, vorne,
hinten und dergleichen
- Erstleseunterricht (Lehrgang):
- Unabhängig von der gewählten Methode und Ausgangsschrift umfaßt der Erstleseunterricht im eigentlichen Sinn der Grundstufe I mehrere Teilschritte, wobei ihre Reihenfolge keine bindende methodische Abfolge ausdrückt.
Übungen zum akustischen, Durchgliedern von Sätzen in Wörter
sprechmotorischen und Ähnlich klingende Wörter sprechen,
visuellen Durchgliedern von vergleichen und unterscheiden Laute
Sätzen und Wörtern und Lautgruppen heraushören und
sprechen
Gleiche Buchstaben in verschiedenen
Wörtern feststellen, von anderen
unterscheiden und
kennzeichnen
Durchgliedern von Wörtern durch Ab-
und Aufbauübungen
Laute und Buchstaben austauschen
und neue Wörter entstehen
lassen
Erfassen der Laut-Buchstaben - In vielseitigen Übungen jedem
Zuordnung in ihren verschiedenen Buchstaben den ihm entsprechenden
Varianten und Qualitäten; Laut zuordnen und artikulieren (zB
Beherrschen der Buchstaben Buchstaben suchen, feststellen,
benennen, sortieren, unterscheiden
usw.)
Bestimmte Buchstaben auch für
mehrere Laute anwenden (zB in sehen
und Straße, reka und pes, mlin und
bil)
Unterschiedliche Buchstaben bzw.
Buchstabengruppen für den gleichen
Laut einander zuordnen (zB
Großbuchstaben - Kleinbuchstaben)
Speichern und Wiedergeben von Einprägen von ausgewählten Wörtern
Wörtern und Buchstabengruppen durch oftmaliges Anbieten ihres
Schrift- und Klangbildes und
sprechmotorisches Wiedergeben
Übungen zum raschen Wiedererkennen
von Wörtern und Buchstabengruppen
Aufbauendes Zusammenlesen Aufbauendes Zusammenlesen zunächst
von bekannten, dann von unbekannten
Wörtern;
Erfassen ihrer Bedeutung
Nonsenswörter aufbauen und lesen
Vielfältige Auf- und
Abbauübungen
Durch Austauschen, Weglassen und
Hinzufügen von Buchstaben bei
bekannten und später bei
unbekannten Wörtern die Bedeutung
eines Wortes verändern
In neuen Wörtern bekannte Elemente
auffinden und als Lesehilfe
verwenden
Sätze mit bekannten und neu
gelernten Wörtern bauen und umbauen
Erfassen ihrer Bedeutung bzw. ihrer
Bedeutungsänderung
Weiterführendes Lesen:
Steigerung der Lesesicherheit Vielfältige Übungen zur guten
und der Lesegeläufigkeit in Aussprache
beiden Sprachen Überschauendes Lesen von Texten
in immer größeren Sinnschritten, zB
durch Übungen im „Blitzlesen"
Beachtung der wichtigsten
Satzzeichen
Übungen zum sinnerfassenden Vom lauten zum stillen Lesen von
Lesen Texten
Beantworten von Fragen zum
gelesenen Text
Unterscheiden von Wichtigem und
Unwichtigem
Schriftliche Anweisungen,
Aufforderungen und ähnliches
verstehen
Begegnung mit literarischen Umweltgeschichten, Märchen,
Texten in möglichst natürlichen Kinderlyrik sowie kurze
Lesesituationen dramatische Szenen aus dem
literarischen Schaffen und dem
Volksgut beider Kulturkreise
usw.
Einbeziehung von Privatlektüre
Erste Übungen zum Literarische Texte mit besonderer
partnerbezogenen Berücksichtigung der heimischen
sinngestaltenden Lesen Literaturschaffenden beider
(Vorlesen) von vorgeübten Sprachen
Texten in natürlichen Gebrauchstexte, zB Anleitungen,
Lesesituationen Einladungen, Aufforderungen,
Hinweise, Anordnungen, Anfragen,
Listen, Notizen
Eigene Niederschriften und
Niederschriften von Mitschülern
lesen
Anbahnung selbständiger Gespräche und Diskussionen zur
Auseinandersetzung mit Texten Sinnverarbeitung
verschiedener Art Stellungnahme, Vergleiche,
Gegenüberstellungen, Veränderungen
und phantasievolle Weiterführung
usw.
- Schreiben/Pisanje
- Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 2. Schulstufe
- - Buchstaben, Ziffern und Zeichen in einer der österreichischen Schulschrift angenäherten Form aus der Vorstellung schreiben können (dies schließt nicht aus, daß die Schüler mit dem Schreiben der Druckschrift vertraut gemacht werden);
- - kurze Texte gut lesbar - auch aus der Vorstellung - schreiben können;
- - Ansätze zu einer geläufigen Schrift erkennen lassen.
- Der Schüler soll seine Grundvoraussetzungen für das Schreibenlernen festigen und zumindest in folgenden Teilbereichen weiterentwickeln:
Schreibmotivation Freude am grafischen Gestalten, am
möglichst genauen Ausführen von
grafischen Formen, an der
gelungenen Verständigung durch
grafische Zeichen
Training der für das Schreiben Lockerungsübungen, insbesondere
bedeutsamen Grob- und für die Schulter-, Arm-, Hand-
Feinmotorik und Fingermuskulatur; auch
beidhändige Übungen; Fingerspiele
und anderes Bewegungsabläufe von
der Grobmotorik in Richtung
Feinmotorik überführen;
Kräftigungsübungen für die Hand-
und Fingermuskulatur (Kneten,
Falten, Formen, Biegen, Reißen und
dergleichen)
Grundlegendes Im Zusammenhang mit dem Training
Begriffsverständnis für der Grob- und Feinmotorik: auf, ab,
Bewegungsrichtungen und hinaus, hinunter, nach links, nach
Bewegungsformen rechts, schräg; in der Mitte,
oberhalb, unterhalb, gerade, eckig,
rund, spitz
Schulung der Vorgegebene einfache und
Auge-Hand-Koordination zusammenhängende Bewegungsabläufe
übernehmen und möglichst genau
nachvollziehen
Vorgegebene rhythmische
Bewegungsreihen übernehmen und
möglichst genau nachvollziehen
Bewegungen aus der Vorstellung
möglichst genau nachvollziehen
Übungen in kleiner werdenden
Spurvorlagen
Schreibhaltung; verschiedene Hilfen und Hinweise zur Körper-
Schreibwerkzeuge und und Handhaltung
Schreibmaterialien gebrauchen Erfahrung im Umgang mit
verschiedenen Schreibgeräten auf
unterschiedlichen Schreibflächen
sammeln
Die Grundformen der Formelemente und Grundformen der
Ausgangsschrift nachbilden und Schreibbewegung üben, zB Aufstrich,
schreiben Abstrich, Waagrechte, Parallele,
Spitze, Arkade, Girlande, Oval,
Schleife
Das Zeichenverständis (Anm.: Einfache Zeichen (zB
richtig: Zeichenverständnis Verkehrszeichen, Symbole)
vorbereiten) darstellen und ihre Aussage
verbalisieren
Bei diesen Übungen werden Leistungsunterschiede deutlich erkennbar.
- Sie geben Hinweise, in welchen Teilbereichen die einzelnen Schüler individuell zu fördern sind.
- Auf die wechselseitigen Beziehungen zwischen Schreiben-, Lesen- und Rechtschreiblernen ist zu achten, wobei aber auch den unterschiedlichen Lernfortschritten der Kinder in diesem Bereich Rechnung zu tragen ist.
- Unabhängig von der gewählten Methode und Ausgangsschrift umfaßt der Schreibunterricht der Grundstufe I folgende Bereiche:
Buchstaben und Ziffern Aus Form- und Bewegungselementen
formgerecht und im richtigen entstehen Buchstaben und Ziffern;
Bewegungsablauf ausführen Wechseln von Schriftgröße und
Schreibgerät
Wörter und Sätze gut lesbar ab- Buchstaben zu Wörtern und Sätzen
und aufschreiben zusammenfügen; dabei Schreiben als
sinnvolle Tätigkeit erfahren;
Selbstgeschriebenes stets auch
lesen
Bei der Schulschrift: Zeigen und
Beschreiben schwieriger
Bewegungsabläufe, zB
Richtungswechsel,
Buchstabenverbindungen
Wörter zunehmend als Ganzes
abschreiben; Hinführen zum
Aufschreiben (Schreiben aus der
Vorstellung)
Schreibabläufe zunehmend Allmähliches Beschleunigen des
automatisieren Bewegungsablaufes, zB durch
Nachfahren von
Buchstabenverbindungen und kurzen
Wörtern
Schreibbewegungen automatisieren,
damit Schrift frei verfügbar wird
Formgerechtes und geordnetes Formale Ordnungen beim Schreiben
Schreiben einhalten; zB Steilheit des
Schriftwinkels, Verhältnis der
Ober-, Mittel-, Unterlängen;
gleiche Wortabstände und
Zeilenabstände; Rand beachten
Die Beziehungen zwischen Druckschrift und Schulschrift
Druckschrift und miteinander vergleichen; auf der
Schulschrift 2. Schulstufe Wörter und kurze
Texte von Druckschrift in die
Schulschrift übertragen
Verfassen von Texten/Pisno sporocanje
Als Schwerpunkt der einzelnen Aufgabenfelder können bis zum Ende
der 2. Schulstufe angesehen werden:
- - Freude am Verfassen von Texten in beiden Sprachen entwickeln;
- - Mitteilungen, Wünsche, Fragen, Antworten und dergleichen niederschreiben;
- - eigene Erlebnisse, Beobachtungen und ähnliches in kurzen Sätzen aufschreiben;
- - über Personen, Tiere, Gegenstände, Handlungsabläufe und Sachverhalte schreiben.
Vorbereitende und begleitende Das mündliche Erzählen und
Übungen zum Verfassen von Mitteilen der Schüler allmählich
Texten in die Form kurzer schriftlicher
Texte lenken
Vorgegebene kurze Texte, aber auch
einzelne Sätze und Wortgruppen
abschreiben und diese gelegentlich
auch ohne Vorlage aufschreiben
- Wichtiges von weniger Ungeordnet vorgegebene Wörter zu
Wichtigem bzw. Unwichtigem einem Satz, ungeordnet vorgegebene
unterscheiden Sätze zu einem sinnvollen Text
ordnen
Passende Überschriften zu einfachen
Geschichten, zu Bildern ua. finden
und schreiben
Die inhaltlichen Aussagen einer
Bildfolge in Sätzen ausdrücken
- Vorgegebene Textteile ergänzen ZB zu einer Geschichte einen Schluß
finden
- Situationsbezogene
Formulierungsübungen Im Bereich des Wortschatzes und der
Satzstrukturen typische
Sprachmuster beider Sprachen
berücksichtigen
- Einfache schriftliche Muster ZB Beschriften von Heften und
funktionsgerecht anwenden Büchern; Adressen auf Grußkarten;
Bücherlisten
- Gemeinsames Erarbeiten eines ZB zu einem Ereignis, Bild
Textes
Texte verfassen Selbständig verfaßte
Niederschriften können anfangs nur
aus einem Wort, einer Wortgruppe
oder einem kurzen Satz bestehen.
Sie werden im allgemeinen erst
allmählich (etwa auch durch das
gemeinsame Verfassen von Texten)
auf zwei oder mehrere kurze Sätze
erweitert. Beim Verfassen von
Texten ist - von der ursprünglich
starken Ichbezogenheit des
kindlichen Schreibens ausgehend -
darauf hinzuarbeiten, daß
allmählich eine oder mehrere
vorwiegende Schreibabsichten
berücksichtigt werden:
- andere unterhalten oder Anteil
nehmen lassen (zB eigene
Erlebnisse aufschreiben, damit
sie andere lesen können)
- andere informieren (zB durch
Mitteilungen, durch einfache
Beschreibungen)
- an andere appellieren (zB durch
Bitten, Wünsche, Anfragen,
Einladungen, Grüße)
- sich etwas notieren (zB
Merkzettel, Verzeichnis)
Rechtschreiben/Pravopis
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, dass die Schüler bis
zum Ende der 2. Schulstufe
- einen begrenzten Wortschatz gründlich geübt haben und möglichst
sicher beherrschen;
- sich einiger Strategien bedienen können, um zu normgerechtem
Schreiben zu gelangen;
- einige grundlegende Kenntnisse der Großschreibung, der
Interpunktion und der Trennung erworben haben.
Motivation Das Bemühen um normgerechtes
Schreiben wecken und fördern
Erarbeitung und Sicherung eines
begrenzten Wortschatzes
- Auswahl des Wortschatzes Wörter, deren Bedeutung bereits
erfasst wurde, nach folgenden
Kriterien auswählen: aktiver
Wortschatz, Häufigkeit,
exemplarischer Wert auch im
Hinblick auf spätere Analogie-
und Regelbildungen
- Wörter durchgliedern Wörter akustisch, optisch und
sprechmotorisch durchgliedern
Entsprechungen,
Teilentsprechungen und
Nichtentsprechungen zwischen
Lautung und Schreibung
entdecken
In verschiedenen Wörtern gleiche
Schreibungen feststellen
(Verdopplungen, Endungen ua.)
- Wörter einüben Wörter, Wortgruppen und kurze
Sätze abschreiben und
aufschreiben
Den erarbeiteten Wortschatz in
verschiedenen sprachlichen
Zusammenhängen anwenden
Von gesicherten Wörtern zur Beispiele:
Schreibung anderer Wortformen Straße - Straßen
bzw. anderer Wörter gelangen Baum - Bäume
(Stammprinzip im Deutschen; kalt - kälter
Wortfamilien) gehen - geht
essen - isst
fahren - mitfahren - wegfahren
Bahn, Autobahn, Eisenbahn
Stange - Stängel
Primeri:
cesta - ceste
drevo - drevesa
lep - lepsi
hoditi - hodi
jesti - je
peljati - pripeljati -
odpeljati
cesta, cestar, avtocesta;
Besonderheiten der Rechtschreibung:
- Großschreibung Aus vielen Analogiebildungen
erfassen, dass
- im Deutschen alle Namenwörter,
im Slowenischen nur die
Eigennamen groß zu schreiben
sind,
- das erste Wort im Satz und das
erste Wort einer Überschrift in
beiden Sprachen groß zu
schreiben sind
- Interpunktion Die Satzschlusszeichen Punkt,
Fragezeichen und Rufzeichen in
leicht erfassbaren Beispielen
richtig anwenden
- Trennung Einfache Zusammensetzungen in
einzelne Wörter trennen
In einfachen Fällen: Wörter nach
Sprechsilben trennen
(razzlogovanje)
Unterstützende Strategien beim
Rechtschreibenlernen:
- akusto - sprechmotorisch Deutlich artikulierendes Sprechen
in schriftnaher Überlautung als
gelegentlich mögliche Hilfe zum
normgerechten Schreiben
erkennen können
Beim Schreiben leise mitsprechen
- visuell - schreibmotorisch Sich durch Lesen und Schreiben
normgerechte Schreibungen
einprägen
Wörter zunehmend aus der
Vorstellung aufschreiben
- erstes Rechtschreibwissen Elementare Einsichten in die
anwenden Regelhaftigkeit der
Rechtschreibung anwenden
- Hilfen für das Rechtschreiben Den Lehrer, auch Eltern und
Mitschüler um Auskunft bitten
Einführung in den Gebrauch des
Wörterbuchs; das Wörterbuch und
andere schriftliche Unterlagen
verwenden
Sprachbetrachtung/Spoznavanje jezika
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum
Ende der 2. Schulstufe
- Interesse am bewußten Umgang mit beiden Sprachen entwickeln.
Einsicht in Sprache durch Im Zusammenhang mit dem
Entdecken, Vergleichen und Erstleseunterricht können viele
Betrachten sprachliche Erscheinungen (in den
Bereichen Satz, Wort, Buchstabe)
bewußtgemacht werden, zB die
Gliederung von gedruckten oder
geschriebenen Texten in Wörter;
Buchstaben in verschiedenen
Positionen eines Wortes
Wiederholtes Vergleichen und
Betrachten am anschaulich
vorliegenden Sprachmaterial führen
zunehmend zum Erfassen (in
Teilbereichen zum Benennen)
sprachlicher Erscheinungen
Unterschiede und Besonderheiten in
beiden Sprachen sind bewußtzumachen
(zB Gute Nacht!/Lahko noc!)
Es kann auch die Erkenntnis
angebahnt oder unterstützt werden,
daß sich durch die geänderte
Bedeutung die grafische Gestalt und
die Lautgestalt eines Wortes meist
ändern (Puppe - Puppen, Maus -
Mäuschen)
Im Slowenischen ist auf ähnliche
Beispiele einzugehen (puza - puze,
hisa - hisica)
Einsicht in Sprache durch Neue Wörter durch Weglassen,
spielerischen Umgang mit Hinzufügen oder Austauschen eines
sprachlichen Elementen Buchstabens oder eines Lautes
bilden
Reimwörter
Unsinnige Wörter
Der Satz als Sinneinheit Sätze bauen und umbauen
Unvollständige Sätze ergänzen bzw.
Lückensätze
vervollständigen
Satzschlußzeichen anwenden: Punkt,
Fragezeichen, Rufzeichen
Die Wortart „Namenwort" Sammeln und Ordnen von Namen aus
der Lebenswelt des Schülers (Namen
von Menschen, Tieren, Pflanzen,
Dingen)
Die Begriffe „Namenwort" und
„Eigenname" im Hinblick auf die
Rechtschreibung unterscheiden
lernen
Suchen von Namenwörtern in Sätzen
Den meisten Namenwörtern können im
Deutschen die Begleiter der, die
oder das zugeordnet werden
Entdecken und Erkennen, daß es im
Slowenischen keine derartigen
Begleiter gibt
Sprachbezogene Begriffe Die Begriffe „Buchstabe",
„Wort", „Satz" anhand von
Beispielen verstehen (nicht
definieren) und im Umgang mit
Sprache anwenden
Grundstufe II (3. und 4. Schulstufe)
Sprechen/Ustno sporocanje
Als Schwerpunkte innerhalb der einzelnen Aufgabenfelder gelten bis
zum Ende der 4. Schulstufe in beiden Sprachen:
Erzählen, Informieren, Zuhören
- - sprachliche Ausdrucksformen allmählich bewusst einsetzen;
- - durch aufmerksames Zuhören Sachverhalte, Gedanken und die Lage anderer erfassen;
- Situationsbezogenes Sprechen
- - verschiedenartige Situationen einschätzen und sprachlich angemessen bewältigen;
- Gespräch
- - relativ selbstständig partner-, sach- und problembezogene Gespräche in verschiedenen Formen führen;
- - Gesprächsregeln formulieren, begründen und beachten;
- - im Sinne des Unterrichtsprinzips “Interkulturelles Lernen" sowie des bilingualen Spracherwerbs die Regel beachten, dass man - nach Möglichkeit - in der Sprache antwortet, in der man angesprochen wird;
- - einfache Gesprächstechniken kennen und situationsgerecht anwenden;
- - in der Schule erworbene Sprech- und Sprachformen im Gespräch anwenden;
- - beide Sprachen zur Herstellung von Beziehungen zur schulischen und außerschulischen Umwelt anwenden;
- Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit)
- - einen grundlegenden Wortschatz inhaltlich erschlossen und begrifflich verfügbar haben;
- - zunehmende Sicherheit im Gebrauch beider Sprachen als Standardsprachen erlangt haben;
- Sprechübung (Deutliches Sprechen)
- - Sicherheit im ausdrucksvollen und lautrichtigen Sprechen gewinnen.
- 3. Schulstufe
- Erzählen, Informieren, Zuhören:
Interessant und anschaulich Über Ereignisse, persönliche
erzählen, andere unterhalten Erlebnisse und dergleichen in
zeitlich richtiger Abfolge
erzählen
Beim Erzählen wesentliche Durch Erzählen andere unterhalten
Einzelheiten berücksichtigen
Kurze gelesene oder gehörte
Geschichten anderen erzählen
Ausgedachte Geschichten erzählen
(zu Bildern, Geräuschen,
Wörtern, Pantomimen usw.)
Andere informieren Einfache Sachverhalte und
Handlungsabläufe möglichst
genau sprachlich darstellen
Eigene Gefühle, Gedanken und
Wünsche anderen mitteilen
Auffallende Merkmale von
Gegenständen, Tieren und
Menschen beschreiben
Aufmerksam zuhören Anderen Sprechern längere Zeit
aufmerksam zuhören
Wesentliches erfassen und
wiedergeben
Zu Gehörtem Stellung nehmen
Situationsbezogenes Sprechen:
Verschiedenartige Reale Handlungssituationen bzw.
Sprechhandlungssituationen in Rollenspielen dargestellte
sprachlich allmählich sicher Situationen sprachlich
bewältigen bewältigen:
zB
- mit jemandem Kontakt aufnehmen
- trösten, wünschen, fordern,
richtig stellen
- einem anderen zustimmen, die
Meinung eines anderen
anerkennen
- die eigene Meinung begründen
Gespräch:
weiter gehende Schulung des zB durch verschiedene
Zuhörens, Aufeinander-Hörens kommunikative Spiele in beiden
und Verstehens Sprachen; Unterscheiden von
Wesentlichem und
Unwesentlichem; Zusammenfassen
wichtiger Ergebnisse eines
kurzen Gesprächs
Erweitern der Gesprächsregeln und zB beim Thema bleiben
der Gesprächstechniken
Eigene Behauptungen begründen
Nicht alles unbefragt hinnehmen
Anteilnehmen durch Rückfragen,
Zustimmen, Ablehnen
Die Klärung von Sachverhalten und
Problemen anstreben (zB durch
Fragen, Beurteilen, von
Gesprächsbeiträgen)
Sich auf Gesprächsteilnehmer und
deren jeweilige Rolle bzw.
Sprache einstellen
Beherrschen einfacher Partner-, Gruppen- und
Gesprächsformen Kreisgespräche zu Sachthemen
und -problemen aus dem
Erfahrungs- und
Interessenbereich der Kinder
oder aus Sachbegegnungen in
verschiedenen Lernbereichen
Wie auf der Grundstufe I können
sich Gesprächsanlässe spontan
aus bestimmten Situationen
ergeben oder gezielt angeregt
werden
Sprachübung (Erweiterung der
Sprachfähigkeit):
Wortschatz erweitern und Gegenstände und Bilder besprechen
differenzieren oder beschreiben
Beobachtungen und Vorgänge
sprachlich darstellen
Möglichkeiten der Wortbildung
erproben
Wortbedeutungen durch Ordnen,
Vergleichen und Anwenden
unterscheiden
Standardsprachliche Satzmuster Vorwörter mit dem richtigen
üben und erweitern Fall gebrauchen
Üben von Satzmustern mit
steigendem Schwierigkeitsgrad,
um Fehlformen vorzubeugen
(Satzreihen und Satzgefüge)
Sprechübung (Deutliches
Sprechen):
Ausdrucksvoll sprechen Persönliche Aussagen
ausdrucksvoll gestalten
Sprachliche Äußerungen durch
Mimik und Gestik unterstützen
Verschiedene
Ausdrucksmöglichkeiten
sprachlichen Handelns für
bestimmte Situationen erproben
(Rollenspiele)
Deutlich sprechen Übungen zur Schulung der
Artikulation in beiden
Sprachen: Wörter und Texte
bewusst artikuliert sprechen
(Sprechspiele, Zungenbrecher,
Scherztexte und dergleichen)
Sicherung der Lautbildung und
Übungen zur Lautunterscheidung
mit Berücksichtigung der
Unterschiede in Deutsch und
Slowenisch (zB
Lautdifferenzierungsübungen)
Texte nachgestaltend und Durch unterschiedliches Sprechen
umgestaltend sprechen von Texten (fröhlich,
weinerlich ...) verschiedene
Stimmungen ausdrücken
4. Schulstufe
Erzählen, Informieren, Zuhören:
In bewusster Gestaltungsabsicht Beim Erzählen allmählich die
erzählen, andere unterhalten eigene Gestaltungsabsicht
umsetzen (Höhepunkt gestalten,
Spannung bewirken, Mitgefühl
erwecken und dergleichen)
Andere informieren Wesentliche Merkmale von
Gegenständen, Tieren und
Personen treffend beschreiben
Sachinformationen weitergeben (zB
von sachlichen Zusammenhängen
mit Hilfe von Texten, Bildern,
Tafelbildern, ... berichten)
Arbeitsergebnisse zusammenfassen
Eigene Gefühle, Gedanken und
Wünsche anderen mitteilen
Aufmerksam zuhören Sprachangeboten verschiedenster
Art (auch Medien) über längere
Zeit aufmerksam zuhören
Wesentliches erfassen und
möglichst genau wiedergeben
Zu Gehörtem Stellung nehmen
Feststellen, wodurch eine
Darstellung gefällt, wodurch
eine Erzählung lustig, traurig,
spannend wirkt
Situationsbezogenes Sprechen:
Verschiedenartige Reale Handlungssituationen
Sprechhandlungssituationen bzw. in Rollenspielen
sprachlich allmählich sicher dargestellte Situationen
bewältigen sprachlich bewältigen:
zB
- mit jemandem Kontakt aufnehmen
- ermuntern, wünschen, richtig
stellen, sich beschweren
- einem anderen zustimmen, die
Meinung eines anderen
anerkennen
- die eigene Meinung begründen
und vertreten
Gespräch:
Weiter gehende Schulung des zB durch verschiedene
Zuhörens, Aufeinander-Hörens kommunikative Spiele;
und Verstehens Zusammenfassen wesentlicher
Ergebnisse eines Gesprächs;
Auswählen und Auswerten von
Gesprächsbeiträgen unter
bestimmten Gesichtspunkten
Wichtige Redeelemente für das zB Einleitung, Anknüpfung,
Gespräch Überleitung, Weiterführung,
Zusammenfassung und Ähnliches
Erweitern der Gesprächsregeln und Seine Meinung vertreten (nicht
der Gesprächstechnik sofort aufgeben)
Seine Meinung ändern, wenn man
überzeugt worden ist
Sich Stichwort-Notizen machen
Das Gespräch durch eigene
Initiativen voranbringen
Die Klärung von Sachverhalten und
Problemen anstreben (zB durch
Vermutungen, Fragen,
Erkundigungen, Argumente,
Bestätigung und Widerspruch)
Beherrschen verschiedener Auch längere Partner-, Gruppen-
Gesprächsformen und Kreisgespräche bzw.
Diskussionen zu Sachthemen und
-problemen aus dem Erfahrungs-
und Interessenbereich der
Kinder oder aus Sachbegegnungen
in verschiedenen Lernbereichen
führen
Über den Gesprächsablauf (zB
anhand einer Tonbandaufnahme)
miteinander sprechen
Die Gesprächsanlässe können sich
spontan aus bestimmten
Situationen ergeben oder
angeregt werden
Sprachübung (Erweiterung der
Sprachfähigkeit):
Wortschatz erweitern und Vorgänge und Handlungsabläufe
differenzieren treffend, folgerichtig und
begrifflich klar darstellen
Verschiedene Möglichkeiten der
Wortbildung in beiden Sprachen
erproben
Wortbedeutungen durch Vergleichen
und Abgrenzen unterscheiden
auch durch Gegenüberstellung
von Wörtern in beiden Sprachen
(zB Bein, Fuß - noga; Mond -
mesec, luna; Finger, Zehen,
Erde - prst)
Standardsprachliche Verwendung Sicherung des normgerechten
einzelner Wortarten üben Gebrauchs von Zeitwort,
Namenwort und Eigenschaftswort,
auch im Hinblick auf Fehler,
die sich aus der jeweils
anderen Sprache ergeben (zB die
Milch - mleko)
Korrektur von Fehlformen
Standardsprachliche Satzmuster Sichern von Satzmustern mit
üben und erweitern komplexerer Struktur, um
Fehlformen vorzubeugen
Sprechübung (Deutliches
Sprechen):
Ausdrucksvoll sprechen Übungen zum sicheren Gebrauch
unterschiedlicher Mittel des
ausdrucksvollen Sprechens
(Betonung, Lautstärke,
Artikulation, Tempo, Pausen,
Mimik, Gestik)
Ausdrucksvolles Gestalten
dialogischer Situationen
Deutlich sprechen Erhöhte Anforderungen bei der
Schulung der Artikulation
(Flüstersprache, größere
Entfernung usw.)
Sprechtechnische Übungen:
Wortreihen und Texte schnell
und deutlich sprechen
Sicherung der Lautbildung und
Übungen zur Lautunterscheidung
unter Berücksichtigung der
Unterschiede in Deutsch und
Slowenisch (zB Zucker - zob;
Vater - Vase - veter - avto)
Texte nachgestaltend und Durch Verändern von Texten
umgestaltend sprechen spielerisch neue Lautgestalten
bilden sowie durch
unterschiedliches Sprechen von
Texten verschiedene Stimmungen
und Charakterzüge ausdrücken
Lesen/Branje
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, dass die Schülerinnen
und Schüler bis zum Ende der 4. Schulstufe in beiden Sprachen
- ihr Lesen zunehmend an persönlichen Interessen orientieren;
- - altersgemäße Texte selbstständig lesen und inhaltlich erschließen können;
- - durch die Auseinandersetzung mit Texten deren Absichten, Wirkungen und dergleichen erkennen können;
- - vorbereitete Texte sinngestaltend vorlesen können.
3. Schulstufe
Förderung und Unterstützung der Möglichst oft auf aktuelle,
Lesebereitschaft und der altersgemäße Texte hinweisen
individuellen Leseinteressen
Vielfältige altersgemäße Texte
mit ausgewähltem entsprechendem
Lesestoff auch in slowenischer
Sprache anbieten
(Klassenbibliothek,
Schulbibliothek)
Zur selbstständigen
Textbeschaffung anregen
(Bibliotheksbesuch,
Bücheraustausch)
Erfahren, dass man aus Texten
Sinn entnehmen kann:
- aus literarischen Texten In Märchen, Sagen, Erzählungen
aus beiden Kulturkreisen,
Umweltgeschichten usw.
Handlungszusammenhänge erleben
und erkennen; einfache
Handlungsabfolgen richtig
wiedergeben (zB erzählen,
spielen); Pointen erfassen
Gemeinsam über Texte und ihre
unterschiedliche Wirkung
sprechen
Zu Texten die eigene Meinung
äußern und begründen, Texte
fantasievoll weiterführen
- aus Gebrauchstexten Bilder und Bildunterschriften als
Zusatzinformationen nützen
Inhaltsverzeichnisse,
Kurzbeschreibungen usw. als
Informationsquelle benützen
Aus Nachschlagewerken
Informationen entnehmen
Aus Überschriften, Buchtiteln
usw. auf Informationsgehalt
schließen
Steigerung der Lesefertigkeit Überschauendes Lesen in immer
größeren Sinnschritten
Lesen von Texten in verschiedener
räumlicher Anordnung (zB in
Pyramidenform)
Lesen von Texten ohne
Wortabstände, ohne Satzzeichen
Lesen von Texten verschiedener
Druckgröße und Schriftarten
(verschiedene Formen der Block-
und Druckschrift, lateinische
Schreibschrift)
Vielfältige Übungen zur guten
Aussprache
Lesen einfacher Texte unter
Beachtung der Leseflüssigkeit
Lesen einfacher Texte in
zunehmend steigendem Tempo
Vorbereitung und Übung Vielfältiges Üben
textgerechten Vorlesens und sinnentsprechenden und
Vortragens sinngestaltenden Lesens und
Vortragens
- Lesen und Vortragen von
Kinderreimen, Gedichten,
Geschichten uam. unter
besonderer Beachtung der
Klangstruktur und der
Sprechpausen
- Auswendiglernen und Vortragen
von Gedichten
4. Schulstufe
Förderung und Festigung guter Möglichst oft zur
Lesegewohnheiten, individuelle Auseinandersetzung mit
Leseinteressen ausweiten und aktuellen, altersgemäßen Texten
bilden anregen
Vielfältige altersgemäße Texte in
deutscher und slowenischer
Sprache anbieten
(Klassenbibliothek,
Schulbibliothek)
Die selbstständige Textauswahl
fördern (Bibliotheksbesuch,
Büchertausch usw.)
Ausweitung der
Inhaltserschließung und des
Textverständnisses:
- Literarische Texte Märchen, Sagen, Fabeln,
Umweltgeschichten, Erzählungen,
Gedichte und dialogische Texte
usw. aus beiden Kulturkreisen,
auch in Mundart, lesen, um sich
zu unterhalten, um
mitzuempfinden, um sich anregen
zu lassen usw.
Den Verlauf einer Handlung, eines
Geschehens durch Erzählung,
durch spielerische oder
pantomimische Darstellung
wiedergeben
- Gebrauchstexte Mit Sachbüchern,
Nachschlagewerken, kurzen
Gebrauchstexten (zB Spielregeln
- auch zu Computerspielen,
Anleitungen, Kochrezepten)
sowie Angeboten der neuen
Medien (zB CD-Roms, Internet)
umgehen lernen
Aufschriften, Hinweise, Appelle
(zB im Verkehr, an und in
Gebäuden) in beiden Sprachen
lesen
Informationen auswerten und
anwenden
- sich mit Texten verschiedener Verschiedene Texte zum gleichen
Art selbständig auseinander Thema, auch in beiden Sprachen,
setzen einander gegenüberstellen, nach
Unterschieden suchen
An Texten (Werbetexten usw.)
Absichten erkennen und
besprechen
Zu Texten in einfacher Form
Stellung nehmen
Steigerung der Lesefertigkeit Überschauendes Lesen in immer
größeren Sinnschritten
Lesen von Texten in verschiedenen
räumlichen Anordnungen
Lesen von Texten verschiedener
Druckgrößen und Schriftarten,
auch neuer Medien (verschiedene
Formen der Gemischtantiqua,
lateinische Schreibschrift,
Fraktur)
Lautrichtiges, wortgetreues Lesen
Lesen einfacher Texte mit
zunehmender Steigerung der
Leseflüssigkeit
Lesen einfacher Texte in
zunehmend steigendem Tempo
Vorbereitung und Übung Vielfältiges Üben
textgerechten Vorlesen und sinnentsprechenden und
Vortragens sinngestaltenden Lesens und
Vortragens
Lesen und Vortragen von
Gedichten, dialogischen Texten,
Geschichten uam. unter
besonderer Beachtung der
Sprechpausen und der
Ausdrucksgestaltung
Auswendiglernen und Vortragen von
Gedichten
Verfassen von Texten/Pisno sporocanje
Als Schwerpunkt bis zum Ende der 4. Schulstufe gelten in beiden
Sprachen:
- - eine anhaltende Freude am Verfassen von Texten entwickelt haben;
- - eigene Erlebnisse, Beobachtungen, Dialoge, Erfundenes und Ähnliches aufschreiben;
- - Mitteilungen, Aufforderungen, Wünsche, Hinweise, Anleitungen, Aufträge und Ähnliches aufschreiben;
- - über Personen, Tiere, Gegenstände, Handlungsabläufe und Sachverhalte in ganzen Sätzen und in Stichwörtern schreiben;
- - Einzelbilder und Bildfolgen schriftlich versprachlichen sowie Texte ergänzen und verändern;
- - Briefe, Grußkarten, E-Mails und Ähnliches zu verschiedenen Anlässen schreiben;
- - Gelesenes, Gehörtes, Gesehenes, Gefühltes und Gedachtes in eigenen Worten (ganze Sätze oder Stichworte) schriftlich wiedergeben.
- 3. Schulstufe
- Begleitende Übungen zum Verfassen
- von Texten:
- Wichtiges von weniger Wichtigem zB passende Überschriften zu
bzw. Unwichtigem unterscheiden Bildern und Texten finden
- Gedanken ordnen und damit zB vorgegebene Bildfolgen und
Möglichkeiten des Textaufbaues Textteile ordnen und ergänzen;
erkennen und finden Anfang, Höhepunkt, Abschluss
von Texten erkennen und
formulieren
- Gedanken möglichst klar, genau Im Bereich des Wortschatzes und
anschaulich und folgerichtig der Satzstrukturen immer
ausdrücken situationsbezogen formulieren:
treffende Wörter;
Aufforderungen, Ausrufe,
Fragen; Anrede-, Einleitungs-
und Schlussformel in Briefen;
Verwenden der wörtlichen Rede
- Texte zu einer Texte zu einem gemeinsamen
Erfahrungsgrundlage gemeinsam Erlebnis, zu einem Bild und
erarbeiten ähnliches in kleinen Gruppen
oder mit der Klasse erarbeiten
- einfache schriftliche Muster Einfache Formulare, Tabellen
funktionsgerecht anwenden und Ähnliches ausfüllen;
Adressen, Listen und Ähnliches
schreiben
Texte verfassen:
- vor allem, um andere zu zB durch eigene Erlebnisse,
unterhalten oder Anteil nehmen Träume; durch einfache
zu lassen Geschichten zu vorgegebenen
oder selbst gefertigten
Bildern, zu Reizwörtern, zu
einem Erzählkern; durch
Weitererzählen begonnener
Geschichten; durch
Sprechblasentexte, erfundene
Geschichten, lustige Verse,
Briefe, Karten
- vor allem, um andere zu zB durch einfache Beschreibung,
informieren durch Anleitungen; Einladungen,
Ankündigungen; Aufgabenpläne,
Verlustanzeigen; durch Briefe
und Karten
- vor allem, um an andere (um zB durch Einladungen, einfache
eventuell auch an sich selbst) Werbetexte in Prospekt-,
zu appellieren Plakat-, Schildform und
Ähnliches, Ge- und Verbote
- vor allem, um etwas für sich zu zB (telefonische) Mitteilungen,
notieren Einkaufswaren, Kochrezepte;
kurze Sachtexte, Liedtexte
4. Schulstufe
Begleitende Übungen zum Verfassen
von Texten:
- Wichtiges von weniger Wichtigem zB in Texten das Wichtigste
bzw. Unwichtigem unterscheiden unterstreichen; Stichwörter und
Sätze zu Gelesenem und Gehörtem
aufschreiben
- Gedanken ordnen und damit zB vorgegebene Bildfolgen und
Möglichkeiten des Textaufbaus Textteile ordnen und ergänzen;
erkennen und finden Anfang, Abschluss, Höhepunkt
von Texten erkennen und
formulieren; sich die
Reihenfolge und Verknüpfung von
Sätzen bewusst machen und diese
beim eigenen Schreiben beachten
- Gedanken möglichst klar, genau, zB Dinge, Tätigkeiten,
anschaulich und folgerichtig Eigenschaften, Sachverhalte,
sprachlich darstellen Situationen usw. immer
angemessener sprachlich
darstellen: treffende Wörter
finden, Begründungen
formulieren, die entsprechenden
Zeitformen wählen, die
wörtliche Rede gezielt
einsetzen
- Texte zu einer Texte, zB zu einem gemeinsamen
Erfahrungsgrundlage gemeinsam Erlebnis, zu Bildern, zu
erarbeiten einem sachunterrichtlichen
Thema und Ähnlichem in kleinen
Gruppen oder im Klassengespräch
erarbeiten
- schriftliche Muster zB Formulare, Erlagscheine und
funktionsgerecht anwenden Ähnliches ausfüllen; Listen,
Verzeichnisse und Ähnliches
schreiben; eine Kartei anlegen,
etwa für die Klassenbücherei
Texte verfassen: Die Schüler sollen immer
bewusster erkennen, dass die
Art der Abfassung eines Textes
von der vorwiegenden
Schreibabsicht abhängt und
hinsichtlich der Wahl der
Sprache auch davon, an wen sich
der Text richtet
- vor allem, um andere zu zB durch das Erzählen von eigenen
unterhalten oder Anteil nehmen Erlebnissen, Träumen,
zu lassen Geschichten zu vorgegebenen
oder selbst gefertigten
Bildern, zu Reizwörtern, zu
einem Erzählkern; Anfang und
Schluss zu
Erzählungsfragmenten;
Sprechblasentexte, erfundene
Geschichten, lustige Collage
von Wörtern und Sätzen,
Geheimsprache, Witze, Dialoge
auch für zweisprachige
Textsammlungen wie
Schülerzeitungen, Bücher;
Briefe, Karten, E-Mails
- vor allem, um andere zu zB durch das Beschreiben von
informieren Personen, Tieren, Gegenständen,
Handlungsabläufen und
Sachverhalten; durch das
Nacherzählen einfacher Texte
(auch mit verändertem
Standpunkt); durch Gebrauchs-
und Bastelanleitungen,
Einladungen, Verkaufs-, Tausch-
und Verlustanzeigen; durch
Briefe, Karten, E-Mails zu
verschiedenen Anlässen
- vor allem, um an andere (und zB durch Spielregeln,
eventuell auch an sich selbst) Einladungen, Programme,
zu appellieren Werbetexte (in Prospekt-,
Plakat-, Schildform und
Ähnlichem), verschiedene
Anzeigen; Flugblätter
- vor allem, um etwas für sich zB Mitteilungen und Vormerkungen
(und eventuell auch für andere) aller Art, Kochrezepte;
zu notieren Wissenwertes, Sachtexte,
Liedtexte; Erlebnisse in einem
Tagebuch
Rechtschreiben/Pravopis
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, dass die Schülerinnen
und Schüler bis zum Ende der 4. Schulstufe in beiden Sprachen
- einen allgemein gebrauchten, aber begrenzten Schreibwortschatz
gründlich geübt haben und möglichst sicher beherrschen;
- - einige grundlegende Phänomene und Probleme der Rechtschreibung kennen, zB die gebräuchlichsten Fälle der Großschreibung, der Interpunktion sowie im Deutschen die Bezeichnung von Vokallänge und Vokalkürze, im Slowenischen die Schreibung aufeinander folgender Mitlautzeichen;
- - zunehmend selbstständig Schreibstrategien anwenden können;
- - sich Regelmäßigkeiten bewusst machen und daraus erarbeitete einfache Regeln formulieren und anwenden.
3. Schulstufe
Motivation Das Bemühen um normgerechtes
Schreiben erhalten und festigen
Erarbeitung und Sicherung eines
begrenzten Wortschatzes
- Auswahl des Wortschatzes Wörter, deren Bedeutung bereits
erfasst wurde, nach folgenden
Kriterien auswählen: aktiver
Wortschatz, Häufigkeit,
exemplarischer Wert auch im
Hinblick auf Analogie- und
Regelbildungen
- Wörter durchgliedern Wörter akustisch, optisch und
sprechmotorisch durchgliedern
Entsprechungen,
Teilentsprechungen und
Nichtentsprechungen zwischen
Lautung und Schreibung
entdecken
In verschiedenen Wörtern gleiche
Schreibungen feststellen
- Wortschreibungen festigen Wörter, Wortgruppen und Sätze mit
zunehmender Sprachbewusstheit
schreiben
Den erarbeitenden Wortschatz in
verschiedenen sprachlichen
Zusammenhängen anwenden
Von rechtschreibmäßig gesicherten Wortzusammensetzungen
Wörtern zur Schreibung anderer
Wortformen bzw. anderer Wörter Wortableitungen
gelangen
Analogien
Einfache Wortfamilien; der
Wortstamm als Hilfe
Besonderheiten der
Rechtschreibung:
- Großschreibung Festigung der Großschreibung von
Namenwörtern im Deutschen bzw.
von Eigennamen im Slowenischen,
des ersten Wortes einer
Überschrift in beiden Sprachen
Großschreibung des
Anredefürwortes “Sie" und des
entsprechenden
besitzanzeigenden Fürwortes
“Ihr" sowie deren Ableitungen
im Deutschen
- Bezeichnung der Vokallänge Wörter mit bezeichneter und nicht
bezeichneter Vokallänge sammeln
und üben (zB Saal; nahm; kam -
keine Gegenüberstellungen!)
- Bezeichnung der Vokalkürze Wörter mit bezeichneter und nicht
bezeichneter Vokalkürze sammeln
und üben
Im Slowenischen Wörter mit
Zentralvokal (“Halblaut")
sammeln und ordnen
- Häufungen von Wörter üben, bei denen eine
aufeinanderfolgenden Häufung von aufeinander
Konsonantenzeichen folgenden Mitlautzeichen
auftritt (zB pflegen, pflücken
/prst, odpreti; empfangen;
Schlusssatz, Krepppapier)
- Konsonantenverbindungen und Im Slowenischen ist das “j"
-zeichen in den Konsonantenverbindungen
lj und nj auch dann zu
schreiben, wenn es nicht
ausgesprochen wird
Die Schreibung der Buchstaben l
und v (Gebrauch der
Selbstlautprobe: nov - nova,
stol - stoli usw.), der
stimmhaften und stimmlosen
Konsonanten und den Gebrauch
der Vorwörter s-z und k-h üben
- Trennung Zusammengesetzte Wörter in
einzelne Wörter trennen
Wörter des Schreibwortschatzes
nach Sprechsilben trennen
(razzlogovanje), zB Ap=fel,
Wes=pe, ras=ten
Keine Trennung von “ck" im
Deutschen, zB Zu=cker
- Interpunktion Sichere Anwendung der
Satzschlusszeichen Punkt,
Fragezeichen und Rufzeichen in
einfachen Fällen
Einfache Fälle der
Beistrichsetzung zB in
Aufzählungen
Zeichen bei der einfachsten Form
der wörtlichen Rede (zB Eva
fragt: “ _______________?")
Hilfen für das Rechtschreiben Erworbenes Rechtschreibwissen
zunehmend anwenden
Wörter alphabetisch ordnen, auch
nach dem zweiten Buchstaben
Übungen im Gebrauch des
Wörterbuches
Das Wörterbuch als zuverlässige
Rechtschreibhilfe nutzen lernen
4. Schulstufe
Motivation Das Bemühen um normgerechtes
Schreiben erhalten und festigen
Erarbeitung und Sicherung eines
begrenzten Wortschatzes
- Auswahl des Wortschatzes Wörter, deren Bedeutung bereits
erfasst wurde, nach folgenden
Kriterien auswählen: aktiver
Wortschatz, Häufigkeit,
exemplarischer Wert auch im
Hinblick auf Analogie und
Regelbildungen
- Wörter durchgliedern Wörter akustisch, optisch und
sprechmotorisch durchgliedern
Entsprechungen,
Teilentsprechungen und
Nichtentsprechungen zwischen
Lautung und Schreibung
entdecken
In verschiedenen Wörtern gleiche
Schreibungen feststellen
- Wortschreibungen festigen, Wörter, Wortgruppen und Sätze
Schreibstrategien bewusst mit zunehmender
anwenden Sprachbewusstheit schreiben,
dabei erworbenes Regelwissen
anwenden
Von rechtschreibmäßig gesicherten Wortzusammensetzungen,
Wörtern zur Schreibung anderer Wortableitungen, Analogien;
Wortformen bzw. anderer Wörter Wortfamilien; der Wortstamm
gelangen als Hilfe
Besonderheiten der
Rechtschreibung:
- Großschreibung Anredefürwort “Sie" und das
entsprechende besitzanzeigende
Fürwort “Ihr" sowie deren
Ableitungen im Deutschen
Großschreibung der
Anredefürwörter “Ti,
Vidva/Vedve, Vi/Ve" und der
entsprechenden
besitzanzeigenden Fürwörter
“Tvoj, Vajin, Vaš" sowie deren
Ableitungen (auf individuellen
Wunsch des Schreibenden auch
Kleinschreibung)
Das erste Wort einer wörtlichen
Rede
Einfache Fälle nominalisierter
Verben (das Lesen, beim
Schreiben und dergleichen)
Einfache Fälle nominalisierter
Adjektive (etwas Neues, alles
Liebe und Gute)
Besondere Fälle der
Großschreibung von Eigennamen
im Slowenischen (zB Dobrla vas,
Zelezna Kapla)
- Bezeichnung der Vokallänge im Wörter mit bezeichneter und nicht
Deutschen bezeichneter Vokallänge
rechtschreibmäßig sichern
Bezeichnungsformen der Vokallänge
kennen und zunehmend
selbstständig richtig anwenden
(Verdopplung, “ie", Dehnungs-h,
“ß")
- Bezeichnung der Vokalkürze im Wörter mit bezeichneter und
Deutschen nichtbezeichneter Vokalkürze
rechtschreibmäßig sichern
Bezeichnungsformen der Vokalkürze
kennen und zunehmend
selbstständig richtig anwenden
(Verdopplung, “tz", “ck")
- Besonderheiten der Schreibung Wörter mit Zentralvokal
von Vokalen im Slowenischen (“polglasnik") bzw. mit einem
anderen Vokal (zB pes - psi;
hiter - hitra bzw. bolan -
bolna, mocan - mocna) üben und
ordnen
- aufeinander folgende Wörter rechtschreibmäßig sichern,
Mitlautzeichen bei denen eine Häufung von
aufeinander folgenden
Mitlautzeichen (zB “Arzt",
“schnell", odpreti - odprl,
knjiga) und stimmhafte und
stimmlose Konsonanten bzw. die
Konsonantenpaare nj und lj, die
Buchstaben l und v auftreten
bzw. die Vorwörter s / z und
k / h üben
- Trennung Die Trennung von Wörtern des
Schreibwortschatzes sichern (zB
Vorsilben, Wortbestandteile)
- Interpunktion Zeichen bei einfachen Formen der
wörtlichen Rede (zB “...!",
rief Markus. “...", sagte
Markus.) im Deutschen und im
Slowenischen (zB “...!" je
zaklical Marko. “...," je rekel
Marko.)
Hilfen für das Rechtschreiben Erworbenes Sprachwissen bewusst
anwenden
Wörter alphabetisch ordnen, auch
nach dem dritten (zB Maler,
Mann, Maus; milo, miš, miza)
und nach dem vierten Buchstaben
(zB schauen, schief, schreiben;
hlace, hlapec, hladen)
Übungen zum Erwerb einer
möglichst geläufigen
Nachschlagetechnik im Wörterbuch und am Computer
Die Verwendung des Wörterbuches
ist bei allen schriftlichen
Arbeiten, bei der Überarbeitung
von Diktaten und auch bei den Schularbeiten zu ermöglichen
- Sprachbetrachtung/Spoznavanje jezika
- Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, dass die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der 4. Schulstufe in beiden Sprachen
- - Satzglieder durch die Verschiebeprobe ermitteln können;
- - Wortarten unterscheiden und mit der Fachbezeichnung benennen können;
- - erste Einsichten in Wortbildung und Wortbedeutung - auch beim Vergleich der Sprachen - gewonnen haben.
- 3. Schulstufe
- Ersten Einblick in Funktion und Bau von Sätzen gewinnen:
- Der Satz als Sinneinheit Sinnvolles Ergänzen von
Satzfragmenten
Unsinnige Sätze richtig stellen
Durch die Betonung verschiedener
Wörter den Sinn eines Satzes
etwas ändern
- Satzarten unterscheiden Sätze nach ihren Leistungen
unterscheiden; aussagen,
fragen, auffordern, ausrufen
(in konkreten Situationen
erproben)
Den Satz in gleichen Wortfolgen
mit verschiedener Intonation
sprechen
Die entsprechenden
Satzschlusszeichen anwenden
- Satzglieder als umstellbare Umstellung erproben und dabei
Elemente erkennen Unterschiede hinsichtlich
Bedeutung oder Wirkung angeben
(“zerschnittene" Sätze)
Die wichtigsten Wortarten kennen:
- Zeitwörter als Wörter zur zB Tätigkeiten ausführen und
Benennung von Tätigkeiten, benennen
Vorgängen und Zuständen
Zu bestimmten Sachbereichen
Tätigkeiten finden
Hinführen zu den Zeitstufen -
Gegenwärtiges, Vergangenes,
Zukünftiges - in möglichst
natürlichen Situationen
- Namenwörter als Wörter zur Wortreihen aus verschiedensten
Benennung von Menschen, Tieren, Sachbereichen zusammenstellen
Pflanzen, Dingen, Gedanken und (Benennung von Tieren, Pflanzen
Vorstellungen und Dingen)
Abstraktes mit Namenwörtern
bezeichnen, zB Freude, Angst,
Glück
Namenwörter nach Einzahl,
Mehrzahl und im Slowenischen
auch nach der Zweizahl
unterscheiden und ordnen
Namenwörter in die Einzahl,
Mehrzahl und im Slowenischen
auch in die Zweizahl setzen
- Artikel als mögliche Begleiter Namenwörter nach dem Artikel
des Namenwortes ordnen
Namenwörter im Slowenischen nach
der Endung ordnen
- Eigenschaftswörter zur Eigenschaftswörter als Mittel
Kennzeichnung von Eigenschaften zur genaueren Beschreibung von
Eigenschaften, von Lebewesen
und Dingen
Zu Namenwörtern inhaltlich
passende Eigenschaftswörter
suchen
Einblick in Wortbildung und
Wortbedeutung:
- Zusammensetzen von Wörtern Einfache Zusammensetzungen aus
Namenwörtern bilden
Genauere Bezeichnungen durch
Zusammensetzen von Wörtern
finden (zB Tiergarten,
hellgelb, fingerbreit)
Unterschiede der
Wortzusammensetzung im
Deutschen und Slowenischen
beachten
Vorsicht bei wortwörtlichen
Übersetzungen (zB zivalski vrt
- Tiergarten)
- Sammelnamen Zusammenfassen von Personen,
Speisen, Pflanzen, Tieren und
Gegenständen durch Sammelnamen
- Wortfamilien Zu einem Wortstamm gehörende
Wörter sammeln, ihre Bedeutung
besprechen
4. Schulstufe
Einsichten in Funktion und Bau
von Sätzen gewinnen:
- Die Stellung des Zeitwortes in Mit Satzgliedern spielerisch
verschiedenen Satzarten umgehen (Satzstreifen)
Entdecken, wo das Zeitwort in
einzelnen Satzarten steht
- Unterschiede in den beiden
Sprachen kennen lernen
- Üben der Wortstellung im
Slowenischen (zB Bil sem doma.
Danes sem bil doma.)
- Verfahren zur Ermittlung von Sätze mit Hilfe der
Satzgliedern (Verschiebe-, Verschiebeprobe untersuchen
Ersatz-, Weglass- und
Erweiterungsprobe) Information durch Austausch eines
Satzgliedes oder durch
Umstellung verändern
Ausgebaute Sätze verkürzen
Kurze Sätze durch Ergänzungen
erweitern und die auf diese
Weise veränderte Information
besprechen
- Satzteile (Subjektsteil, Ausgebaute Sätze bis auf den
Prädikatsteil) Subjekts- und Prädikatsteil
verkürzen
Zusätzliche Information durch
Ergänzungen feststellen
Die wichtigsten Wortarten kennen:
- Zeitwörter Die wichtigsten sprachlichen
Zeitformen einander
gegenüberstellen,
Formveränderungen besprechen
Im Deutschen unterscheiden der
Vergangenheitsform beim
mündlichen Erzählen
(Vergangenheit - ich habe
gespielt) und in schriftlichen
Erzählungen (Mitvergangenheit -
ich spielte)
Im Slowenischen Wortstellung des
Hilfszeitwortes und des
Mittelworts bei der Bildung der
Zeitformen erkennen und
anwenden
Die Person des Zeitworts erkennen
und anwenden (zB vidim, greva)
- Namenwörter Verschiedene Formen (Fälle) des
Namenwortes in Texten entdecken
Im Deutschen vier, im
Slowenischen sechs Fälle des
Namenwortes (unter
Berücksichtigung der Einzahl
und Mehrzahl bzw. Einzahl,
Zweizahl und Mehrzahl) anwenden
- Fürwörter als Stellvertreter In Spielen und Gesprächen
für Namenwörter Fürwörter durch Gesten ersetzen
Namenwörter durch Fürwörter
ersetzen
Das Zeitwort im Slowenischen
überwiegend ohne Fürwort
verwenden
- Eigenschaftswörter Lebewesen und Dingen bestimmte
Eigenschaften zuordnen
Gleichheit und Unterschiede mit
Hilfe von Eigenschaftswörtern
feststellen
Veranschaulichen der
Vergleichsformen (Grundstufe,
Mehrstufe, Meiststufe;
osnovnik, primernik, preseznik)
Einblick in Wortbildung und
Wortbedeutung:
- Zusammensetzen von Wörtern Bilden zusammengesetzter Wörter
aus verschiedenen Wortarten (zB
kaufen - Haus: Kaufhaus; Kohle
-schwarz: kohlschwarz; knjiga -
vezati: knjigovez; dolg - cas:
dolgcas)
- Vor- und Nachsilben Neue Wörter durch Nachsilben bzw.
Vorsilben bilden
- Wortfamilien Zu einem Wortstamm gehörende
Wörter sammeln und nach schon
bekannten Wortarten ordnen
- Wortfelder Sinnverwandte Wörter sammeln (zB
sich fortbewegen)
Bedeutungsunterschiede
beschreiben
Elementaler Spracherwerb
Für jene Schüler, die ohne Kenntnisse bzw. mit geringen Kenntnissen der slowenischen Sprache in der Grundschule zum zweisprachigen Unterricht bzw. zum Slowenischunterricht angemeldet werden, sind zunächst folgende Grundleistungen zu sichern.
Im Sinne des elementaren Spracherwerbs sind
- - die Schüler zu befähigen, möglichst bald dem Unterricht folgen zu können;
- - die Kommunikationsfähigkeit anzubahnen und
- - die Motivation zur Beschäftigung mit der slowenischen Sprache grundzulegen und zu vertiefen.
- Diese Zielsetzungen stehen in engem Zusammenhang und beeinflussen einander. Der Lehrplanteil „Elementarer Spracherwerb" soll - unterstützend - die Begegnung mit der zweiten Sprache in einer lustbetonten und zwanglosen Atmosphäre herbeiführen, die Freude der Kinder am Erlernen der Zweitsprache wecken und somit im allgemeinen eine positive Haltung gegenüber der anderen Sprache aufbauen.
- Sprachliche Kommunikation muß als konkrete Tätigkeit anhand von Themen, Situationen und Aktivitäten (Lieder, Rätsel, Reime, Spiele ...) erfahren werden, die auf die unmittelbaren Interessen des Kindes Bezug nehmen. Denn für das Kind ist es unnatürlich und schwierig, Sprache von ihrem Verwendungszweck zu trennen.
- Wie der Deutsch- und Slowenischunterricht soll auch der Abschnitt „Elementarer Spracherwerb" die Schüler in ihrer Bereitschaft und Fähigkeit zur zwischenmenschlichen Verständigung im mündlichen (und schriftlichen) Bereich fördern.
- Da der Erwerb einer weiteren Sprache ein den Menschen in seiner Gesamtheit bewegender Prozeß ist und Kommunikation immer soziales Verhalten einschließt, ist das bewußt geplante Lernen von kooperativen Verhaltensweisen unabdingbar. Darüber hinaus soll eine offene, aufgeschlossene Haltung der Volksgruppe gegenüber angestrebt werden.
ZIELE IM BEREICH DER FERTIGKEITEN:
Elementarer Spracherwerb soll den Aufbau von Hörverstehen und mündlicher Kommunikationsfähigkeit zum Schwerpunkt haben. Leseverstehen und Schreiben als eigenständige Fertigkeiten sind im jeweiligen Unterrichtsgegenstand zu vermitteln. Das Schriftbild kann jedoch lernunterstützend eingesetzt werden, sobald das Klangbild abgesichert ist.
Durch Ausnützen natürlicher Kommunikationssituationen in der Klasse sollen die Schüler lernen, sprachlich zu handeln und die Unterrichtsarbeit mitzugestalten (zB Vorschläge machen, Wünsche vorbringen, Nichtverstehen äußern, um Wiederholung bitten usw.).
Weiters sollen die Schüler auf Alltagssituationen vorbereitet werden, die sich aus den Unterrichtsthemen ergeben.
Hörverstehen:
Die Schüler sollen möglichst bald in der Lage sein,
- - die Anweisungen und Anleitungen des Lehrers zu verstehen;
- - einfache Äußerungen im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe zu erfassen sowie
- - dem Unterricht in Slowenisch zu folgen.
- Sprechfertigkeit:
- Die Schüler sollen möglichst bald in der Lage sein, spontan und in einfachster Form
- - Kontakte mit Lehrern und Mitschülern aufzunehmen, Informationen zu geben und einzuholen, Gefühle und Wünsche zum Ausdruck zu bringen,
- - einfache Gespräche zu führen sowie
- - am Unterricht aktiv teilzunehmen.
LEHRSTOFF:
Ausgehend von Unterrichtssituationen und einfachen Alltagssituationen, die sich aus den verschiedenen Themen ergeben, soll der Schüler lernen, sprachliche Äußerungen anderer zu verstehen, und ermutigt werden, eigene Sprechabsichten mit einfachsten Mitteln zu verwirklichen.
Hörverstehen und Sprechfertigkeit müssen sich vorerst am Unterrichtsgeschehen orientieren (Anweisungen, Anleitungen, Fragen zum Unterricht usw.). In weiterer Folge können sie im Rahmen der im Lehrplan vorgesehenen Erfahrungs- und Lernbereiche realisiert werden:
Unterricht, Klassenzimmer, Schulsachen; Familie und Freunde, Alltag zu Hause, Feste; Einkaufen; Arbeit und Freizeit; Essen und Trinken; Kleidung; Zeit; Wetter; Reisen; Tiere u.ä.
Sprechabsichten:
Kontakte aufnehmen Grüßen
Dobro jutro!/Dober dan!/Dober
vecer!
Sich verabschieden
Srecno!/Lahko noc!
Sich vorstellen
Jaz sem...
Andere vorstellen
To je ...
Befinden erfragen
Kako ti (vam) gre?
Über ein Befinden Auskunft geben
Dobro!/Slabo!
Sich entschuldigen
Oprosti!/Oprostite!
Handlungen anbahnen bzw. Um Hilfe bitten
veranlassen Prosim, pomagaj!
Hilfe anbieten
Lahko pomagam?
Jemanden ersuchen, etwas zu tun
Prosim, daj mi ...
pokazi mi ...
prinesi mi ...
Informationen einholen und geben Identifizieren eines bestimmten
Gegenstandes
Kaj je to?
Bedeutung, Schreibweise und
Aussprache eines slowenischen
Wortes erfragen
Kaj je ... po slovensko?
Kako to pisem?
Kako naj to povem?
Ali je to prav?
Ali so napake?
Angaben über sich und andere machen
Jaz sem ..
Star (stara) sem ...
To je moj (moja, moje) ...
Imam ...
Doma sem v,na,pri ...
Angaben über Namen, Alter usw. vom
Partner oder über eine dritte
Person erfragen
Kdo si?/Kdo je to?/Kaj delas
(dela ...)?
Ali imas ...?
Koliko si star (stara)?
Sagen, daß man etwas nicht weiß
Ne vem!
Fragen bzw. feststellen, wo sich
etwas befindet
Kje je ...?
... v/na/pri ...
Zeitangaben erfragen und
Zeitangaben machen
Koliko je ura?/Kdaj ...?
ob .../zjutraj/opoldne/
zvecer ...
Angaben über Tätigkeiten erfragen
bzw. machen
Kaj delas?
Pisem ...
Fragen nach der Menge/dem Preis
Koliko je ...?
Koliko stane ...?
Sagen, daß man etwas nicht
versteht, um Wiederholung ersuchen
Ne razumem!
Se enkrat, prosim!
Stellungnahmen abgeben Zustimmung bzw. Ablehnung äußern
Dobro!/To ni dobro!
Ja, prosim!
Ne, hvala!
Etwas verneinen
Nimam!
Nocem.
Um Erlaubnis bitten und darauf
reagieren
Ali smem ...?
Anerkennung äußern
Lepo! Zelo lepo!
Dobro! Prav dobro!
Wünsche und Gefühle ausdrücken Gefallen und Mißfallen äußern
bzw. erfragen Rad (rada) imam ...
Nimam rad (rada) ...
Wünsche äußern und danach fragen
Zelim ...
Prosim, ...!
Prosim, kaj drugega!
Sich bedanken
Hvala!
Äußerungen anderer verstehen:
Anweisungen verstehen Anweisungen für Tätigkeiten am
eigenen Platz verstehen und darauf
reagieren
Vstani! Pospravi! Sedi!
Vzemi zvezek (knjigo)!
Pokazi (pokazite)!
Pozdravi (pozdravite)!
Ponovi!
Preberi!
Allgemeine Anweisungen für den
Arbeitsrahmen sowie Ermahnungen
verstehen und darauf reagieren
Tiho! Glasneje! Dvigni roko!
Pridi k tabli! Pomagaj! Pazi!
Polusaj! Pocasi, prosim!
Povej!
Vsi skupaj! Delajte v
skupinah!
Po dva, tri ...
Allgemeine Anweisungen zur
Klassenordnung verstehen und darauf
reagieren
Odpri duri (vrata)! Zapri duri
(vrata)! Zapri okno! Odpri okno!
Ugasni luc! Prizgi luc!
Razdeli zvezke! Poberi liste!
Daj odpadke v kos! Daj stol na
mizo! Umij si roke! Zbrisi tablo!
Fragen verstehen Kdo manjka?
Kdo nima domace naloge?
Kdo zna? Kdo ne ve?
Ste razumeli?/Kdo se ni gotov?
Kdo si upa? Kdo hoce ...?
Ali si popravil (popravila)?
Wortschatz:
Die Unterrichtsarbeit hat sich an einem Grundwortschatz zu orientieren, der nach den Kriterien der Themenbezogenheit, des leicht Erlernbaren sowie unter Berücksichtigung des für den Aufbau mündlicher Kommunikationsfähigkeit notwendigen Zeitaufwandes festzulegen ist. Die Erweiterung des Wortschatzes erfolgt im zweisprachigen Unterricht bzw. Slowenischunterricht.
Sprachbetrachtung:
Redemittel werden im Lehrplanabschnitt „Elementarer Spracherwerb" ganzheitlich erfahren und erlebt. Von einer Vorgabe grammatikalischer Regeln ist abzusehen.
Aussprache:
Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der beiden Fertigkeiten Hörverstehen und Sprechen sind die Schulung des Gehörs und die Pflege der Aussprache. „Elementarer Spracherwerb" soll der intensiven Ausspracheschulung dienen, wobei auf die individuellen Schwierigkeiten einzugehen ist. Geeignete Übungsformen sind das Vor- und Nachsprechen mit Berücksichtigung der für das Slowenische charakteristischen Laute, Übungen zur Lautunterscheidung, soweit der vorgesehene Wortschatz dies erlaubt, sowie einfache Reime, Sprüche und rhythmische Sprechübungen.
Didaktische Grundsätze:
Sprechen/Ustno sporocanje
Ausgangspunkt für sprachliches Lernen sowie für eine gezielte Förderung der kindlichen Sprachentwicklung in der Grundschule sind die individuellen sprachlichen Vorerfahrungen der Kinder. Diese sind im bilingualen Unterricht durch differenzierte und individualisierende Lernangebote zu berücksichtigen. In allen sprachlichen Lernsituationen ist es erforderlich, das Vertrauen des Kindes in seine eigene Sprechfähigkeit zu wecken bzw. zu stärken. Um sprachliche Hemmungen zu vermeiden bzw. abzubauen, soll das Hinführen zu den Formen der Standardsprache keinesfalls unter Leistungsdruck erfolgen. Die Kinder sind behutsam, mit positiver Wertung ihrer (auch dialektalen) sprachlichen Herkunft an die Standardsprache heranzuführen.
Vielfältige Anregungen zum Sprechen sowie eine behutsame Anleitung zum richtigen Sprachgebrauch werden die Sprechfähigkeit der Kinder erweitern.
Erzählen, Informieren, Zuhören; situationsbezogenes Sprechen;
Gespräch:
Innnerhalb dieser Teilbereiche ist es wichtig, dass die aufgegriffenen Themen aus der Erfahrungswelt und dem Interessenbereich der Schülerinnen und Schüler kommen, wobei auf die Schaffung einer sozial-emotional angenehmen Atmosphäre zu achten ist. Dies erfolgt durch grundsätzliches Akzeptieren von und Ermutigen zu Äußerungen der Schülerinnen und Schüler in ihrer Herkunftssprache; Unterstützung der jeweils schwächeren Sprache durch angemessene Hilfestellung; Anregung zum gemeinsamen Spracherwerb (zB Helfen beim Erlernen der jeweils anderen Sprache);
Maßnahmen zur ausgewogenen Gesprächsbeteiligung aller Kinder;
aktives Zuhören der Lehrerin bzw. des Lehrers und Verringerung seines Sprechanteils zu Gunsten der Kinder. Bei allen Formen der mündlichen Sprachverwendung muss durch günstige äußere Bedingungen (Sitzordnung, Gruppenbildung uam.) ein entsprechender Kontakt der Schülerinnen und Schüler untereinander gewährleistet sein. Es sind natürliche Sprechsituationen zu schaffen, in denen sich die Schülerinnen und Schüler auch der slowenischen Sprache spontan bedienen. Durch äußere Zeichen (zB Plakat, Marionette) kann auf die in der jeweiligen Gesprächssituation verwendete Sprache aufmerksam gemacht werden. Die Schülerinnen und Schüler sind zu ermutigen, auch bei geringeren Sprachkenntnissen jeweils in jener Sprache zu antworten, in der sie angesprochen werden; dafür ist das Erarbeiten von Hilfen (zB Fragen nach der Bedeutung, sich an einen anderen wenden) als unterstützende Maßnahme bedeutsam.
Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit):
Sprachübung gründet auf dem Sprachkönnen, das die Schülerin bzw. der Schüler in der Familie und der sprachlichen Umwelt erworben hat. Der Übergang von der Mundart oder der regionalen Umgangssprache zur jeweiligen Standardsprache soll sich ohne Bruch vollziehen. Für die Erweiterung der kindlichen Sprachfähigkeit ist es wichtig, dass Gesprächsthemen aus der Erfahrungswelt und dem Interessenbereich der Kinder entnommen werden. Jede Abwertung der Herkunftssprache der Kinder ist unbedingt zu vermeiden. Die slowenische Sprache soll in zweisprachig geführten Klassen auch in Form von gemeinsam erarbeiteten Bezeichnungen bzw. Aufschriften optisch präsent sein. Für die Entwicklung ihrer Sprachfähigkeit brauchen die meisten Schülerinnen und Schüler gezielte Sprachübung, jedoch sollten mechanisierende Übungsformen vermieden werden. Der Spracherwerb in Sinnzusammenhängen ist gegenüber reinen Übersetzungsübungen zu bevorzugen.
Grundlegende Bedeutung kommt auch der Lehrersprache zu. Beim Sprechen wird die Lehrerin bzw. der Lehrer beachten, dass ihre/seine Sprechmuster einerseits die kindliche Sprachentwicklung anregen, andererseits aber die sprachlichen Äußerungen der Lehrerin bzw. des Lehrers von den Kindern verstanden werden müssen.
Lesen/Branje
Erstlesen:
Schulanfängerinnen und Schulanfänger weisen in Bezug auf den Teilbereich Lesen sehr unterschiedliche Lernvoraussetzungen auf. Diesen hat der Leseunterricht durch differenzierte Lernangebote aus beiden Sprachen gerecht zu werden. Jedenfalls ist dem Erwerb der für das Lesenlernen im engeren Sinn erforderlichen Grundleistungen durch jede einzelne Schülerin bzw. jeden einzelnen Schüler besondere Beachtung zu schenken, dh. erst wenn die einzelne Schülerin bzw. der einzelne Schüler (Schülergruppe) die für das Lesenlernen erforderlichen Voraussetzungen erreicht hat, ist mit dem Erstleseunterricht (Leselehrgang) zu beginnen. Erstleseunterricht hat sowohl den Erwerb dieser Grundlagen als auch das Lesenlernen im engeren Sinn in geeigneten Lernsituationen und durch entsprechende Lernmittel zu ermöglichen. Dem Kind ist ausreichend Lernzeit zur Verfügung zu stellen und dem Selbstentdecken genügend Raum zu geben.
Übungen zur Steigerung der Lesefähigkeit und Lesefertigkeit sollen abwechslungsreich sein und so lebendig wie möglich in den Unterricht eingebaut werden. Sinnerfassung und Lesevergnügen sollen den Unterricht von Anfang an leiten, wobei auch ganzheitliches (“naives", “erratendes") Lesen zum Tragen kommt (zB Lesen von Kinderreimen, die die Kinder auswendig können; Namenskärtchen der Kinder, Aufschriften, Plakate, Ge- und Verbotstafeln).
Weiterführendes Lesen:
Da das Lesenlernen sehr individuell erfolgt, wird der Übergang vom Erstleseunterricht zum weiterführenden Leseunterricht für die einzelnen Kinder zu verschiedenen Zeitpunkten stattfinden. Deshalb werden einerseits die Übungen zur Steigerung der Lesefertigkeit bis zum Ende der Grundstufe I und darüber hinaus durchgeführt und andererseits die Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten für einzelne Kinder schon sehr frühzeitig ermöglicht.
Im Leseunterricht auf der Grundstufe II sollen die Schülerinnen und Schüler zunehmend erfahren, dass sie durch Lesen und durch die Auseinandersetzung mit dem Gelesenen aus Texten beider Kulturkreise über ihre reale Lebenserfahrungen hinaus das Verständnis für sich selbst und für andere vertiefen sowie sich und andere informieren und unterhalten können.
Die vielfältige Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten verschiedenster Art in beiden Sprachen dient der Anbahnung der Lesemündigkeit. In diesem Zusammenhang ist auch die Lesefertigkeit der Schülerinnen und Schüler zu erweitern und zu festigen.
Grundsätzlich ist bei der Auswahl der jeweiligen Texte auch auf das Sprachverständnis der Schülerinnen und Schüler Bedacht zu nehmen. Bei schwierigeren Texten sind Verstehenshilfen (zB Bilder) anzubieten.
Schreiben (nur Grundstufe I)/Pisanje (samo za osnovno stopnjo I)
In der Regel hat das Kind schon vor seinem Schuleintritt im Umgang mit Schreibmaterial Erfahrung gesammelt. Es darf aber nicht übersehen werden, dass die Schreibmuskulatur, der Stützapparat der Schreibhand, die Bewegungssteuerung und die Koordinationsfähigkeit der Schulanfängerin bzw. des Schulanfängers für den Schreibunterricht nicht voll entwickelt sind und dass der jeweils erreichte Entwicklungsstand dieser Bereiche innerhalb einer Schulklasse oft erhebliche Unterschiede aufweist.
Daraus ergibt sich für den Erstschreibunterricht die Notwendigkeit einer gründlichen Vorschulung und Differenzierung. Durch sie soll die Schülerin bzw. der Schüler auf den eigentlichen Schreibvorgang sowie auf das Erfassen der Funktion der Schrift vorbereitet werden. Kinder mit ausgeprägter Linkshändigkeit dürfen nicht gezwungen werden, mit der rechten Hand zu schreiben. In Grenzfällen kann jedoch die Lehrerin bzw. der Lehrer das Schreiben mit der rechten Hand behutsam anregen.
Alphabetisierung:
Ausgehend von den unterschiedlichen sprachlichen Vorkenntnissen der Kinder, dem soziokulturellen Umfeld der Schule und dem Sprachmilieu in der Familie kann die Alphabetisierung
- - in der Sprache, in der die Kinder die besseren Voraussetzungen mitbringen,
- - aber auch in beiden Sprachen, gleichzeitig oder zeitlich versetzt,
- erfolgen.
- Verfassen von Texten/Pisno sporocanje
- Der Lernbereich “Verfassen von Texten" geht von der Mitteilungsbereitschaft des Kindes und von dessen Bedürfnis aus, etwas schriftlich festzuhalten.
- In diesem komplexen Lernbereich wirken in beiden Sprachen einander bedingende unterschiedliche Teilleistungen unmittelbar ineinander, und zwar vor allem das Sprechen, das Schreiben und das Rechtschreiben. Das Verfassen von Texten stellt daher hohe Ansprüche an das Kind.
- Da auch die Ausgangslage und der Lernverlauf der Schülerinnen und Schüler in diesem Teilbereich individuell sehr unterschiedlich sind, müssen die Anforderungen an Umfang und Selbstständigkeit der Niederschriften und die Fördermaßnahmen im Unterricht entsprechend den schreibmotorischen (eventuell auch den rechtschreibmäßigen) Fähigkeiten, dem Wortschatz und dem Satzbau in beiden Sprachen differenziert werden. Keinesfalls dürfen Texte der Schülerinnen und Schüler auf der Grundstufe I hinsichtlich ihrer rechtschreibmäßigen Mängel eingeschätzt bzw. beurteilt werden. Vielmehr muss jede schriftliche Arbeit so organisiert werden, dass die Schülerinnen und Schüler während der Niederschrift bzw. vor der Abgabe im Zweifelsfall lexikale Lösungswege einschlagen können. Die unsicheren Schreibungen werden Gegenstand des nachfolgenden Rechtschreibunterrichts. Es können aber auch die Schülerinnen und Schüler auf der Grundstufe I zB der Lehrerin bzw. dem Lehrer ihre eigenen Geschichten ansagen.
- Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat geeignete Schreibgelegenheiten zu schaffen bzw. aufzugreifen.
- Im Lernbereich “Verfassen von Texten" sollen sich die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage ihrer Mitteilungsbereitschaft und der erworbenen Fähigkeiten im Sprechen, Schreiben und Rechtschreiben in beiden Sprachen schriftlich äußern, und zwar sowohl ichbezogen, zB über Erlebnisse, Beobachtungen, als auch partnerbezogen, zB in Wünschen, Fragen.
- Auch auf der Grundstufe II bildet die Mitteilungsbereitschaft der Kinder eine wesentliche Grundlage für das Lernen in diesem Teilbereich. Ihre Fähigkeit, etwas schriftlich auszudrücken, darzustellen bzw. anderen mitzuteilen, ist wegen der Abhängigkeit von den Teilleistungen vor allem im Sprechen, Schreiben und Rechtschreiben sehr unterschiedlich. Deshalb sind sowohl das eigentliche Verfassen von Texten wie dessen begleitende Übungen entsprechend den individuellen Lernerfordernissen in beiden Sprachen zu differenzieren bzw. zu individualisieren.
- Entsprechend der Steigerung ihrer Fähigkeiten im Sprechen, Schreiben und Rechtschreiben sollen sich die Schülerinnen und Schüler in kontinuierlicher Fortführung der Arbeit auf der Grundstufe I selbstständig und immer angemessener ich-, partner- und sachbezogen schriftlich äußern.
- Rechtschreiben/Pravopis
- Das Erlernen der Rechtschreibung ist ein komplexer Vorgang, der in engem Zusammenhang mit anderen Teilbereichen des Deutschunterrichts steht:
- Bevor die normgerechte Schreibung eines Wortes eingeprägt wird, sollen die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung verstehen (Sprechen). Außerdem sollen sie die Lautbestandteile eines Wortes und deren Abfolge wahrnehmen und den Schriftzeichen zuordnen können (Erstlesen). Schließlich müssen die Grundformen der Schrift erworben sein und die Schülerinnen und Schüler Geschriebenes auch lesen können (Schreiben, Lesen).
- Der Rechtschreibunterricht legt schon auf der Grundstufe I in beiden Sprachen großen Wert auf Üben und sicheres Beherrschen eines begrenzten Schreibwortschatzes, um eine bloß oberflächliche Aneignung möglichst vieler Wörter zu vermeiden.
- Wörter sollen in verschiedenen Zusammensetzungen, in unterschiedlichen Textvarianten und in vielseitigen Lernsituationen geübt werden.
- Für den Lernprozess sind
- - das Verstehen der Wortbedeutung,
- - das bewusste Wahrnehmen des Lautbestandes,
- - das Einprägen der normgerechten Schreibung sowie
- - das gründliche Einüben des Bewegungsablaufes
- wesentliche Komponenten.
- Bloß eindimensionale Vermittlungsweisen können demnach diese Aufgabe nicht zufrieden stellend lösen.
- Daneben sollen durch das Zusammenstellen gleichartiger Formen bestimmte Einzelphänomene der Rechtschreibung bewusst gemacht werden. Die Gegenüberstellung unterschiedlicher Schreibungen ist dann sinnvoll, wenn dies als Lösungsweg unverzichtbar ist bzw. sich daraus Rechtschreibsicherheit ergibt (zB Lärche - Lerche; cvet - svet; gut - das Gute; schreiben - beim Schreiben). Wenig sinnvoll erscheint jedoch im Deutschen eine Gegenüberstellung bei der Bezeichnung oder Nichtbezeichnung der Vokallänge (zB Wörter mit “a" - “aa" oder “i" - “ie" - “ih"). Auch im Rechtschreiben gibt es Fehler, die von der Schreibung der einen in die Schreibung der anderen Sprache hineinwirken (zB Schule - šola, Mai - maj); dazu sind dementsprechende Übungen anzubieten. Die Vermittlung der Interpunktion ist in engem Zusammenhang mit der Sprachbetrachtung zu sehen.
- Auf der Grundstufe II soll die gründliche Vermittlung eines begrenzten Schreibwortschatzes fortgesetzt werden. Durch vielseitige methodische Maßnahmen wird sich auf der Grundlage dieses Wortschatzes die Rechtschreibfähigkeit der Schülerinnen und Schüler erweitern.
- Das wiederholte Zusammenstellen gleichartiger Formen soll zu ersten Regelbildungen führen; diese sollen von den Schülerinnen und Schülern auch angewendet werden.
- Die Vermittlung einer möglichst geläufigen Nachschlagetechnik führt in der Regel dazu, dass sich die Schülerinnen und Schüler an den Gebrauch des Wörterbuches sowie des Computers als verlässliche Hilfe bei ihren Rechtschreibproblemen schneller und leichter gewöhnen. Diese Technik soll bei allen schriftlichen Arbeiten, zB bei der Überarbeitung von Diktaten, angewendet werden.
- Die Verwendung des Wörterbuches ist auch bei den Schularbeiten zu ermöglichen.
- Bei der Beurteilung von schriftlichen Leistungsfeststellungen, ist insbesondere § 15 Abs. 1 und 3 der Leistungsbeurteilungsverordnung zu berücksichtigen.
- Sprachbetrachtung/Spoznavanje jezika
- Grundstufe I
- Voraussetzung für das Gewinnen von Einsichten in Sprachstrukturen ist eine gewisse Sicherheit im Gebrauch der Sprache. Da zudem die Fähigkeit zur Abstraktion und Begriffsbildung bei den meisten Schülern der Grundstufe I noch auf konkrete Erfahrung angewiesen und daher begrenzt ist, kommt der Sprachbetrachtung geringere Bedeutung zu als der Erweiterung der Sprachfähigkeit. Sprachbetrachtung ist überall dort besonders angebracht, wo es gelingt, die Freude am Spracherleben und am Umgang mit sprachlichen Elementen zu fördern. Dies schließt die Überbetonung grammatischer Begriffsbildung aus. Eigenheiten bzw. Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten der slowenischen und deutschen Sprache können sowohl interessante als auch kindgemäße Anstöße zu einer lustvollen Sprachbetrachtung bieten. Grundstufe II
- Auch auf der Grundstufe II ist die Voraussetzung für das Gewinnen von Einsichten in Sprachstrukturen eine gewisse Sicherheit im Gebrauch der Sprache.
- Da sich die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu Abstraktion und Begriffsbildung erst auf der Grundstufe II entsprechend entwickelt, bleibt Sprachbetrachtung mit Ausnahme der Beobachtung einiger leicht zu erfassender sprachlicher Erscheinungen der Unterrichtsarbeit der 3. und 4. Schulstufe vorbehalten; aber auch hier ist das Lernziel nicht das Beherrschen einer vordergründigen Begrifflichkeit.
- Sprachbetrachtung erfolgt möglichst im Rahmen solcher Unterrichtsformen, die Gespräche über Sprache ermöglichen und bei denen die Kinder Einsichten in Sprachstrukturen durch Entdecken, Ordnen und Vergleichen gewinnen. Dabei wird sowohl die gesprochene als auch die geschriebene Sprache zum Gegenstand der Betrachtung.
- Fachbegriffe werden erst dann eingeführt, wenn die Schülerinnen und Schüler durch vielfältigen Umgang mit Sprachmaterial eine Sprachform in ihrer Funktion erkannt haben. Werden Fachbegriffe ohne entsprechende Einsicht, also zu früh, verwendet, bleiben sie leere Worthülsen. Zu einer ersten Benennung können auch Vorbegriffe herangezogen werden. Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll jedoch vermeiden, bei der Einführung dieser Bezeichnungen im Unterricht vordergründige inhaltliche Deutungen zu verwenden, die das grammatische Phänomen unzureichend oder irreführend beschreiben.
- Auf der 4. Schulstufe sind die wichtigsten Fachbegriffe zu sichern. Auch auf dieser Schulstufe ist jedoch die Überbetonung grammatischen Begriffswissens zu vermeiden.
- Schularbeiten:
- Im Unterrichtsgegenstand Deutsch, Slowenisch, Lesen auf der
- 4. Schulstufe sind insgesamt vier bis sechs Schularbeiten
- vorgesehen, davon jedenfalls drei im zweiten Semester. Von diesen drei Schularbeiten im zweiten Semester sind zwei in Deutsch und bei den Aufgabenstellungen der übrigen Schularbeiten ist darauf zu achten, dass jede der beiden Sprachen in annähernd gleichem Ausmaß zu berücksichtigen ist.
- Die Dauer der einzelnen Schularbeit kann auch Teile einer Unterrichtseinheit umfassen, darf aber jedenfalls nicht eine Unterrichtseinheit überschreiten.
Elementarer Spracherwerb
Elementarer Spracherwerb ist im Sinne eines differenzierten Sprachunterrichts in “Deutsch, Slowenisch, Lesen, Schreiben" und “Deutsch, Slowenisch, Lesen" eine Art “Sprachlehrgang" des Slowenischen, der integrativ zu führen ist und keine zusätzliche Unterrichtsveranstaltung darstellt. Dabei hat der Lehrer bzw. die Lehrerin dafür Sorge zu tragen, daß die Kinder „dort abgeholt werden, wo sie sich sprachlich befinden". Das heißt es sind vielfältige Anlässe für Sprechsituationen zu schaffen, die von den Kindern mit einfachsten sprachlichen Mitteln bewältigt werden können. Damit wird bereits von Anfang an Slowenisch als Zielsprache angestrebt und als Unterrichtssprache verwendet.
Schülerzentrierte Arbeitsformen:
Das Lehren einer weiteren Sprache wird nur dann erfolgreich vor sich gehen, wenn das Unterrichtsgeschehen nicht ausschließlich vom Lehrer dominiert wird. Es ist darauf zu achten, daß auf den vom Lehrer gesteuerten Aufbauunterricht schülerzentrierte Arbeitsformen folgen, um die Aktivität der Schüler sicherzustellen und die Sprechzeit zu erhöhen. Folgende schülerzentrierte Arbeitsformen bieten sich an:
Die Schüler arbeiten zu zweit, in kleinen Gruppen; alle Schüler bewegen sich gleichzeitig im Klassenzimmer, und jedes Kind führt mit verschiedenen Partnern einfache Gespräche. Schüler mit guten Slowenischkenntnissen können als Helfer (Sprechpartner) eingesetzt werden.
Medien:
Die Beachtung des Prinzips der Anschaulichkeit ist für den Lehrplanabschnitt „Elementarer Spracherwerb" besonders wichtig.
Als Medien kommen in Betracht: Gegenstände, Tuchtafelbilder, Tafelskizzen, Folien, Wandbilder, Wort- und Bildkarten, Kassetten, Spiele u. dgl. Darüber hinaus spielt das Verknüpfen von Sprechen und Handeln unter Einbeziehung von Gestik und Mimik eine wichtige Rolle. Die bereits erarbeiteten slowenischen Bezeichnungen bzw. Aufschriften im Klassenraum sind auch im Sprachlehrgang zu verwenden.
Fehler:
Die Korrektur von Fehlern beim Sprechen ist stets behutsam, aber konsequent durchzuführen, wobei der Lehrer die Rolle eines Helfers einnimmt. Es ist jedoch entscheidend, daß die Schüler in Transfersituationen spüren, daß sie auch frei agieren können, ohne daß Korrekturen durch den Lehrer vorgenommen werden, soweit nicht die Kommunikation beeinträchtigt wird.
Wiederholung:
Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung ist zu achten. Insbesondere muß darauf Bedacht genommen werden, daß der bisher gelernte Sprachschatz verwendet bzw. erweitert wird (Transfer).
„Elementarer Spracherwerb" ist Teil des täglichen Unterrichts, bis die Schüler befähigt sind, dem Unterricht in Slowenisch zu folgen.
Hörverstehen:
Der Schüler wird wesentlich mehr verstehen, als er sprachlich produzieren kann. Hörverstehen entwickelt sich durch das Verstehen der Äußerungen des Lehrers und jener Schüler, die über gute Slowenischkenntnisse verfügen. Es kann auch über Medien (Tonband/Kassetten) geschult werden.
Sprechen:
Die Sprechfertigkeit der Kinder wird anhand authentischer, altersgemäßer Minidialoge geschult, wobei die Verwendung der gesprochenen Sprache zu beachten ist. Die Schüler reproduzieren und variieren die Dialoge nach der Darbietung in Partnerarbeit.
Nicht das bloße auswendige Aufsagen von Minidialogen ist als Ziel anzustreben, sondern die Anbahnung der spontanen Verwendung der slowenischen Sprache in den für den Unterricht charakteristischen Situationen.
Es ist darauf zu achten, daß ein möglichst natürliches Sprechtempo eingehalten wird, das die Grundlage für eine gute Aussprache, Wortbildung und Intonation bildet.
Aussprache:
Die Schulung der Gehörs und die Pflege der Aussprache sind eine sehr wichtige Aufgabe des „Elementaren Spracherwerbs". Die Schüler sollen lernen, die für das Slowenische charakteristischen Laute und Lautfolgen richtig zu hören und wiederzugeben.
Die unrichtige Artikulation von Phonemen kann zur Störung der Verständigung führen; insofern sind sinnunterscheidende Laute bzw. Lautoppositionen zu üben:
- - bei Vokalen:
- lang : kurz;
- eng : breit (immer lang)
- zB brat : brat; peti : peti
- - bei Konsonanten:
- stimmlos : stimmhaft
- zB polje : bolje; tam : dam; kos : gos; kosa : koza; sapa : zaba
- Besondere Beachtung ist folgenden Lauten zu schenken:
- z: stimmhaftes /s/, wie im Deutschen „Sonne", „Rose", oder
- engl. „zero"
- z: stimmhaftes /sch/, wie in „Genie"
- s: stimmloses /s/, wie in „Gast"
- s: stimmloses /sch/, wie in „Schüssel"
- c: wie /z/, vgl. „zehn"
- c: wie in „tschechisch"
- Zu beachten ist, daß die Schüler im Lehrplanteil „Elementarer Spracherwerb" vor allem durch Nachsprechen lernen sollen. Der Lehrer spricht im normalen Sprechtempo vor, die Schüler hören zu, beobachten die Mundstellung des Lehrers und sprechen nach. Eine gute Möglichkeit, Ausspracheschulung attraktiv zu gestalten, ergibt sich durch die Verwendung von kurzen Reimen, die eine größere Anzahl der zu übenden Laute enthalten. Auch das Zusammenstellen von Reimpaaren oder das Erfinden von Klangbildern bereitet den Schülern viel Spaß. Ergänzend dazu sind Rollenspiele (zB mit Handpuppen) zur Schulung der Sprachmelodie (Fragen, Verwunderung, Begeisterung usw.) nützlich; gleichzeitig werden die Schüler dadurch auf Kommunikationssituationen vorbereitet.
- Lesen und Schreiben:
- Der Lese- und Schreibunterricht bleibt dem Regelunterricht
- vorbehalten.
- Wortschatz:
- Der Wortschatz soll kontextuell (im Wortfeld, im sinnvollen Satz) dargeboten und geübt werden. Realia, Bildmaterial, Gestik und Mimik usw. unterstützen die Bedeutungsvermittlung.
- Das Qualitative hat generell Vorrang vor dem Quantitativen. Es kommt nicht darauf an, möglichst viele Wörter zu vermitteln, sondern einen kleinen, sorgfältig ausgewählten Grundwortschatz zu erarbeiten, zu üben und im Unterricht vielfältig anzuwenden.
- Übungsformen:
- Dem Spielerischen und Musischen kommt auch im „Elementaren Spracherwerb" besondere Bedeutung zu. Reime, Lieder und Lernspiele sind äußerst wirkungsvolle Motivationsträger. Die aus dem zweisprachigen Unterricht bekannten Übungsformen sollen auch hier Anwendung finden.
- Das Erleben der zweiten Sprache in Verbindung mit spielerischer Tätigkeit vermittelt den Kindern ein Erfolgsgefühl und fördert die Bereitschaft zu weiterem Spracherwerb.
- Werden Äußerungsmuster nicht mit Hilfe von Spielen erarbeitet, bieten sich im „Elementaren Spracherwerb" Reihenübungen sowie Frage- und Antwortketten an. Die Übungen sind dem sprachlichen Niveau der Schüler anzupassen.
- B. Volksschuloberstufe
(Fünfte bis achte Schulstufe)
Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung, sowie Anlage 4 dieser Verordnung finden sinngemäß Anwendung.
ACHTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
Verkehrserziehung
Für die verbindliche Übung Verkehrserziehung gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, achter Teil, mit der Maßgabe, daß dieser Unterricht gemäß dem Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen ist.
B. VOLKSSCHULOBERSTUFE
Berufsorientierung
Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung findet sinngemäß Anwendung.
NEUNTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, Neunter Teil, mit der Maßgabe, daß dieser Unterricht auf den ersten drei Schulstufen gemäß dem Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen ist. Für die unverbindliche Übung „Lebende Fremdsprache" gelten die Bestimmungen des Achten Teils des jeweiligen Lehrplans der Volksschule. Für den Freigegenstand „Lebende Fremdsprache" in der Volksschuloberstufe gelten die Bestimmungen für den gleichen Pflichtgegenstand.
Zuletzt aktualisiert am
07.09.2020
Gesetzesnummer
10009286
Dokumentnummer
NOR40030204
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