Anlage 1 Lehrplan - Fachschule für Sozialberufe

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2008

Anlage 1

Anlage

FACHSCHULE FÜR SOZIALBERUFE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände pflich-

Klasse Summe tungs-

1. 2. 3. gruppe

____________________________________________________________________

A.1. Stammbereich

1. Religion 2 2 2 6 (III)

2. Sprache und Kommunikation:

2.1. Deutsch 2 2 2 6 (I)

2.2. Kommunikation und

Präsentation *1) - 1 1 2 III

2.3. Lebende Fremdsprache

*2) *3) 3 2 3 8 (I)

3. Allgemeinbildung:

3.1. Geschichte 1 - - 1 (III)

3.2. Geographie 1 - - 1 (III)

3.3. Physik - 1 - 1 (III)

3.4. Chemie - 1 - 1 (III)

3.5. Biologie und Ökologie 2 - - 2 (III)

4. Kreativer Ausdruck:

4.1. Bildnerische Erziehung

und Kreatives Gestalten 3 2 - 5 IVa

4.2. Musikalisch-rhythmische

Erziehung 1 1 1 3 IV

5. Soziale Berufskunde und

Methodik:

5.1. Psychologie und

Pädagogik 1 1 2 4 III

5.2. Sozialberufskunde 2 - - 2 III

5.3. Soziale Handlungsfelder 1 2 2 5 III

5.4. Reflexion und

Dokumentation - 1 1 2 IVb

6. Körper, Gesundheit und

Pflege:

6.1. Somatologie und

Pathologie - 2 2 4 III

6.2. Pflege, Hygiene und

Erste Hilfe - 2 3 5 III

6.3. Pharmakologie - - 1 1 III

7. Wirtschaft,

Informationsmanagement und

Recht:

7.1. Betriebswirtschaft und

Rechnungswesen 2 2 3 7 (I)

7.2. Politische Bildung und

Recht 1 1 1 3 (III)

7.3. Informations- und

Officemanagement 2 2 1 5 III

8. Ernährung und Haushalt:

8.1. Haushalt und

Organisation 3 - - 3 IV

8.2. Ernährung und Diät 2 - - 2 III

9. Bewegung und Sport:

9.1. Bewegung und Sport 2 2 1 5 (IVa)

____________________________________________________________________

Zwischensumme 31 27 26 84

A.2. Pflichtpraxis 12-16

1. Familienpraxis 4-8

2. Sozialpraxis 8-10

A.3. Schulautonomer

Erweiterungsbereich *3) 5-9

1. Pflichtgegenstände mit

erhöhtem Stundenausmaß *4) 0-9

2. Seminare *4) 0-9

2.1. Fremdsprachenseminar

2.2. Allgemein bildendes

Seminar

2.3. Fachtheoretisches

Seminar

2.4. Praxisseminar

2.5. Musisch-kreatives

Seminar

2.6. Naturwissenschaftliche

Seminar

2.7. IT-Seminar

2.8. Persönlichkeitsbildendes

Seminar

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl 105

B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *3)

C. Förderunterricht *3)

____________________________________________________________________

*1) Mit Computerunterstützung im Ausmaß von einer Wochenstunde. *2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die dreijährige Fachschule für Sozialberufe dient im Sinne des § 63 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Vorbereitung auf Ausbildungen im Bereich der Sozialbetreuungs- und Gesundheitsberufe sowie auf den direkten Berufseinstieg auf dem Gebiet der Verwaltung, insbesondere in den genannten Bereichen.

Die Ausbildung an der dreijährigen Fachschule für Sozialberufe vertieft durch die Vermittlung von allgemein bildenden, fachtheoretischen, fachpraktischen, lebens- und berufskundlichen, sowie musischen Unterrichtsinhalten und in den vorgesehenen Praktika die soziale Einstellung sowie das Interesse an Sozial- und Gesundheitsberufen und führt zu einer Klärung der persönlichen Eignung für einen fachspezifischen Beruf.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind der Erwerb von Sach-, Sozial- und Handlungskompetenzen, die Erlangung einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, sowie die Förderung des sozialen Engagements und der Persönlichkeitsbildung, der Kommunikations-, Kritik- und Teamfähigkeit und der Kreativität.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

IIIa. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen.

IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Klassen nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. 1. Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei bis vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
  2. 2. Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sieben Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
  3. 3. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Klassen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
  4. 4. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
  5. 5. Das Gesamtstundenausmaß im Bereich der Pflichtpraktika kann um maximal zwei Wochenstunden aus dem Erweiterungsbereich erhöht werden.

    Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

    Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

IIIc. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Am Beginn eines Ausbildungsganges kann in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen nach evaluierbaren Lernzielen abweichend von Abschnitt VI vorgenommen werden. Diese ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt. Die Festlegung der Dauer der Schularbeiten hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.

IIId. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Das bzw. die Seminar/e (eines oder mehrere) dient bzw. dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (in den einzelnen Klassen) ein oder mehrere Seminar/e geführt, so hat bzw. haben deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

IIIe. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.

Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen. Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie zB die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten.

Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.

Die schriftliche Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für die Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.

Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.

Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so zu wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfiehlt sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten.

Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.

Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern.

Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen. Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Klassen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.

In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen und zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen. Kommunikation an sich ist ein wesentlicher Schwerpunkt der Ausbildung.

Die Pflichtpraxis ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten.

Die Schülerinnen und Schüler sind von den Lehrkräften zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantinnen und Praktikanten zu führen.

Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn der Pflichtpraxis über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während der Pflichtpraxis setzen sollen.

Ein vielfältiges Angebot an Themen, Textsorten und Kommunikationsformen sowie die Berücksichtigung von Schülerinteressen ist im Sinne des allgemeinen Bildungsziels zweckmäßig.

Die Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler ermöglichen von Beginn an die Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache. Dies gilt für alle Unterrichtsbelange mit Ausnahme jener Gebiete, in denen die kontrastive Sprachbetrachtung das eigentliche Unterrichtsziel ist.

Alle sprachlichen Fertigkeiten, sowohl einzeln als auch integriert, sind laufend zu üben.

Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit entspricht einerseits den Erfordernissen der Praxis und fördert andererseits eine abwechslungsreiche Gestaltung des Unterrichts. Dabei kommt der Schaffung von realitätsbezogenen Situationen wesentliche Bedeutung zu. Der Veranschaulichung der Lehrinhalte und der Motivierung der Schülerinnen und Schüler dienen unter anderem authentische Materialien, die Mittel der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie und nach Möglichkeit projektorientierter Unterricht.

Dem Lehr- und Ausbildungsziel entsprechend, gebührt der Vermittlung kommunikativer Kompetenz Vorrang vor Sachkompetenz und der Förderung der Sprachverständlichkeit vor sprachlichem Perfektionismus.

British und American English sind als gleichwertig anzusehen.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. a) Katholischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004.

  1. b) Evangelischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.

  1. c) Altkatholischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.

  1. d) Islamischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

  1. e) Israelitischer Religionsunterricht

    Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. f) Neuapostolischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

  1. g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der

    letzten Tage

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

  1. h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.

  1. i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 248/2008.

  1. j) Buddhistischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

A.1. Stammbereich

  1. 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION

2.1. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse

    Normative Sprachrichtigkeit:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter. Grammatische Grundstrukturen (Wortarten, Satzglieder, Sätze).

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten. Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Formen des Erzählens. Praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).

Kreatives Schreiben – Perspektivenwechsel.

Textsorten der Printmedien.

Grundlagen der Literatur.

Behandlung von ausgewählter Jugendliteratur.

  1. 2. Klasse

    Mündliche Kommunikation:

    Referat. Diskussion. Vortragen von Texten.

    Gegenwartssprache (Sprachschichten, Sprachwandel).

Schriftliche Kommunikation:

Praxisnahe Textformen (Protokoll, Charakteristik, Beschreibung, Exzerpt). Festigung der Schreibrichtigkeit.

Argumentieren. Appellieren.

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen). Werbung und Konsumverhalten. Ausgewählte Literatur (zB mit sozialem Bezug).

  1. 3. Klasse

    Mündliche Kommunikation:

    Referat. Diskussion und Diskussionsleitung.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren. Argumentieren. Appellieren. Kommentieren. Lebenslauf. Bewerbung.

Kriterien des Verfassens einer umfangreicheren schriftlichen Arbeit zu einem Fachthema unter Einsatz verschiedener Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literaturgeschichte.

Schularbeiten:

  1. 1. und 2. Klasse: zwei einstündige Schularbeiten.
  2. 3. Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

2.2. KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse

    Kommunikation:

    Feedback. Konflikte. Umgang mit Konflikten. Konfliktlösung.

Kommunikationsgrundlagen (verbale und nonverbale, explizite und implizite Kommunikation). Gesprächsformen (Vorstellungsgespräch, Telefonat, etc.). Gesprächsführung. Bedeutung von Umgangsformen.

Rhetorik und Präsentation:

Sprech- und Redetechnik.

Arten der Präsentation.

Medieneinsatz.

  1. 3. Klasse

    Kommunikation:

    Rhetorik und Präsentation:

    Redeangst und Redehemmung. Planung und Aufbau einer Rede.

Der Präsentator bzw. die Präsentatorin:

Ausdruck und Wirkung. Selbstsicherheit.

Planung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation.

Medieneinsatz.

2.3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse

Integration der Vorkenntnisse in den Bereichen Alltag und persönliches Umfeld. Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.

  1. 2. Klasse

Themen aus dem sozialen Umfeld der Schüler. Der Sprachraum der Zielsprache. Kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.

  1. 3. Klasse

Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich und Europa. Kulturleben. Aktuelle Themen. Soziale Einrichtungen in Österreich im Vergleich mit Sprachraum der Zielsprache. Standardformen der Korrespondenz (Bewerbung, Lebenslauf, etc.). Beispiele für Situationen in der Berufspraxis.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.

Schularbeiten:

  1. 1. und 2. Klasse: zwei einstündige Schularbeiten.
  2. 3. Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
  1. 3. ALLGEMEINBILDUNG

3.1. GESCHICHTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse

    Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden). Überblick über sozial-historische Schwerpunkte.

    Überblick über das 19. Jahrhundert.

    Entwicklungen vor dem 1. Weltkrieg. 1. Weltkrieg.

Zwischenkriegszeit:

Gesellschaft. Frauenpolitik. Wirtschaft. Wissenschaft. Technik. Kultur. Neuordnung Europas. Österreich in der ersten Republik. Totalitäre Bewegungen in Europa.

  1. 2. Weltkrieg. Holocaust.

Europa nach 1945:

Nachkriegszeit. Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt. Einigung Europas. Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien. Entwicklungen in Österreich.

Welt im Umbruch:

Entwicklungen in Osteuropa. Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft. Europäische Integration. Migration (Einwanderung, Auswirkungen auf die Gesellschaft).

Aktuelle zeitgeschichtliche und/oder außereuropäische Themen.

3.2. GEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse

    Orientierung auf der Erde.

Raum und Gesellschaft:

Demographische Strukturen und Prozesse. Sozialstrukturen. Mobilität. Sozialer Wandel. Städtische Siedlung und ländlicher Raum.

Wirtschaftssystem und Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsgeographische Begriffe. Wirtschaftsordnungen. Wirtschaftsregionen. Europäische Integration. Entwicklung von Wirtschaftszonen. Soziale und wirtschaftliche Probleme in den Industrieländern und in den Ländern der Dritten Welt.

Großregionen:

Naturpotential. Raum und Gesellschaft. Kultur. Wirtschaftsräume. Politische Gliederung. Aktuelle Krisengebiete.

Österreich:

Naturpotential. Raum und Gesellschaft. Kultur. Wirtschaftsräume. Politische Gliederung. Sozialpartnerschaft. Aktuelle politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklungen.

3.3. PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse

    Aufbau der Materie.

Masse. Teilchen. Felder:

Masse und Kraft. Bewegung. Wärmelehre. Elektromagnetismus.

Energie:

Formen. Gewinnung. Verwendung. Energiesparende Maßnahmen.

Wellen und Strahlung:

Eigenschaften von Wellen und ihre Erscheinungen. Das elektromagnetische Spektrum. Anwendungen. Radioaktivität und Strahlenschutz.

3.4. CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse

    Allgemeine und anorganische Chemie:

Aufbau der Materie (Atombau, Periodensystem, Formelsprache, chemische Bindungen).

Chemische Reaktionen (Energieumsatz, Synthese, Analyse, Oxidation und Reduktion). Säuren und Basen (pH-Wert, Indikatoren, Neutralisation). Luft. Wasser. Boden (Zusammensetzung, Verschmutzung).

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe und wichtige Derivate. Petrochemie.

Alkohole und ihre Oxidationsprodukte (Gärung, Karbonsäuren und deren Derivate). Ausgewählte Kapitel der Biochemie.

3.5 BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse

    Zytologie:

    Zellaufbau und Zellfunktion. Zellstoffwechsel. Mitose und Meiose.

Vererbungslehre:

Mendelsche Regeln. Humangenetik. Erbkrankheiten. Gentechnik.

Mikrobiologie:

Einzeller. Bakterien und Viren. Einteilung und Lebensweise. Bedeutung für den Menschen.

Botanik und Zoologie:

Systematischer Überblick über das Pflanzen- und Tierreich. Anatomie und Physiologie ausgewählter Pflanzen und Tiere. Evolution.

Ökologie:

Ökosysteme. Stoffkreisläufe. Energiefluss. Natur- und Umweltschutz.

Ethologie:

Grundlagen der Verhaltensforschung. Verhaltensweisen von Tieren und Menschen (Sozialverhalten). Körpersprache.

  1. 4. KREATIVER AUSDRUCK

4.1. BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse

    Berufsorientierte Themen:

Arbeiten mit Kindern, Senioren und Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Aktuelle Themen:

Dekoration. Werbung. Gestaltung von Festen und Feiern im Jahreskreis. Werkstücke aus verschiedenen Materialien unter Anwendung unterschiedlicher Techniken. Kreativitätstechniken, welche die Konzentration fördern und alle Sinne ansprechen. Experimentelle Ausdrucksmöglichkeiten. Organisation einer Beschäftigungsaktivität.

Schrift und Layout:

Schrift als Kommunikations- und Gestaltungselement.

Grafik und Malerei:

Studie vor dem Objekt. Skizze. Autonome Zeichnung. Verfremdung. Abstraktion.

Arbeit mit Kindern, Senioren und Menschen mit besonderen Bedürfnissen:

Entwicklung und Bedeutung der Kinderzeichnung. Spielzeug.

Kriterien und Gestaltungsmöglichkeiten.

Einsatz visueller Medien.

Reflexion:

Auseinandersetzung mit Kunst und Architektur. Werkinterpretation.

  1. 2. Klasse

    Grafik und Malerei:

Druckgrafische Verfahren. Freie Malerei mit verschiedenen Materialien und in unterschiedlichen Techniken.

Plastik und Skulptur:

Experimentelles Gestalten mit verschiedenen Materialien und in unterschiedlichen Techniken.

Arbeit mit Kindern, Senioren und Menschen mit besonderen Bedürfnissen:

Anfertigung von Werkstücken zur Sensibilisierung der Grob- und Feinmotorik. Malen als Therapie.

Einsatz visueller Medien.

Reflexion:

Auseinandersetzung mit Kunst und Architektur. Werkinterpretation.

4.2. MUSIKALISCH-RHYTHMISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse

    Musizieren und Gestalten:

    Rhythmus

Metrum. Notenwerte. Rhythmusnotation. Geräusche und Klänge im Raum. Singen. Stimme. Sprech- und Stimmpflege. Musikalische Parameter. Musik und Bewegung mit Objekten und Materialien. Bewegungsimprovisation. Gruppen- und Volkstänze. Erfinden von Tänzen und Pantomimen.

Die menschliche Stimme.

  1. 2. Klasse

    Instrumente:

    Orffinstrumentarium. Kleines Schlagwerk. Body percussion.

Musiktheorie:

Allgemeine Musiklehre. Akustische Grundbegriffe. Einfache Notationsformen. Musikinstrumente. Rhythmik. Musikgeschichtliche Epochen und Formen.

Musik im sozialen Bereich:

Kinderlieder. Kindertänze (Singen und Begleitung, Bewegungsgestaltung).

  1. 3. Klasse

    Werkanalyse:

    Einfache formale Prinzipien. Möglichkeiten der Rezeption. Funktionelle Musik.

    Einführung in Musiktherapie, Bewegungs- und Tanztherapie.

Musik im sozialen Bereich:

Grundlagen zum Musizieren. (Singen und Begleitung, Bewegungsgestaltung) Musik mit Kindern Jugendlichen. Musik mit alten Menschen und mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

  1. 5. SOZIALE BERUFSKUNDE UND METHODIK

5.1. PSYCHOLOGIE UND PÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüller sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse

    Grundbegriffe der Psychologie:

    Richtungen. Aufgaben und Methoden.

Pädagogische Grundbegriffe:

Anwendungsbereiche der Pädagogik. Aufgaben der Erziehung. Erziehungsstile.

Entwicklungspsychologie:

Pränatale Entwicklung. Geburt und erstes Lebensjahr. Kindheit. Kognitive und sozial-emotionale Entwicklung. Spiel.

  1. 2. Klasse

    Allgemeine Psychologie:

    Kognitive Vorgänge (Gedächtnis, Denken, Reifung und Lernen).

Entwicklungspsychologie:

Schulkindalter. Jugendalter.

Determinanten der Entwicklung:

Anlage und Umwelt als Grundlage der Persönlichkeit. Familienformen. Soziale Wahrnehmung.

Motivation:

Emotionen. Bedürfnisse. Sucht und Suchtverhalten. Frustration. Aggression.

Erziehung:

Familie und Erziehungsprobleme, Erziehungsmittel.

  1. 3. Klasse

    Entwicklungspsychologie:

    Der erwachsene und alte Mensch.

Persönlichkeitspsychologie:

Bedeutung des Unbewussten. Ich-Identität.

Sozialpsychologie:

Einstellungen. Vorurteile (zB: Rassismus). Massenpsychologische Phänomene. Gruppenstrukturen und -prozesse.

Seelische Gesundheit:

Psychosomatik (Psychische Erkrankungen und Behandlungsmethoden). Krisen (Erkennung, Umgang, Unterstützungsmöglichkeiten).

Psychohygiene.

Medienpädagogik. Organisationspsychologie.

5.2. SOZIALBERUFSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse

Soziale Bedürftigkeit. Begrifflichkeiten in der sozialen Arbeit und im Gesundheitsbereich. (Soziale Berufe, Gesundheitsberufe, Sanitätshilfsdienste) Geschichte und Entwicklung der einzelnen Berufe in Österreich und der EU. Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitsbereich. (Organisationen, Träger, Finanzierung) System der sozialen Sicherheit und Verwaltung des Gesundheits- und Sozialwesens.

Berufsethik:

Wertebewusstsein und Werthaltungen. Konfliktbewältigung. Kommunikation und Familie. Helfen als Beruf. Grundsätze des Helfens.

5.3. SOZIALE HANDLUNGSFELDER

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse

    Familie:

Empfängnisverhütung (Übertragung ansteckender Krankheiten). Schwangerschaft. Geburt. Wochenbett. Das Frühgeborene und das neugeborene Kind. Die Ernährung und Betreuung des Kindes im Säuglingsalter. Unfallverhütung. Kleinkind, Schulkind. Das kranke Kind.

Kommunikationsebenen im familiären Bereich. Unterstützungsangebote für Familien. Familie im gesellschaftlichen Wandel. Gewalt in der Familie.

Entwicklung der Rollenbilder von Frau und Mann.

  1. 2. Klasse

    Menschen mit besonderen Bedürfnissen:

Begrifflichkeiten. Arten und Ursachen. Auswirkungen auf Familie und soziales Umfeld. Schulische und berufliche Integration und Rehabilitation. Förderung und Therapie. Geschichte und Entwicklung im Umgang mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Gesellschaft und Behinderung. Heilpädagogische Institutionen in Österreich/EU und deren Aufgabenbereiche.

Normalisierung. Empowerment.

  1. 3. Klasse

    Altern und Alter:

Psychische, physische und soziale Veränderungen im Alter. Altersgerechtes Wohnen und Betreuen. Grundbedürfnisse im Alter und deren Defizite. Möglichkeiten der Beschäftigung und Freizeitgestaltung. Unfallverhütung und Sturzprophylaxe im Alter. Altersbedingte Erkrankungen. Prophylaxen. Pflege und Ressourcen. Einführung in die Rehabilitation und physikalische Therapie. Pflege und Betreuungsangebot für ältere Menschen. Gewalt gegen ältere Menschen in Pflegesituationen. Organisationen und Einrichtungen. Interdisziplinäre Zusammenarbeit. Selbsterfahrung von Behinderungen. Rechtsfragen und Amtswege. Umgang mit Krisen. Burnout von Betroffenen. Sterbebegleitung. Gesprächsführung mit alten Menschen. Gelungenes und Selbstbestimmtes Altern. Biographiearbeit; Leistungs- und Lernfähigkeit im Alter. Ausgewählte Themen der Alterssoziologie.

5.4. REFLEXION UND DOKUMENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse - Familienpraxis

Organisatorische Informationen. Einführung in die praktische Ausbildung. Anforderungen an die Praktikantinnen bzw. Praktikanten in der Familienpraxis. Ziele.

Reflexion:

Grundlagen der Kommunikation und der Gesprächsführung. Methodische Techniken. Feedback Regeln. Konfliktlösungsstrategien. Burnout. Ursachen. Präventive Maßnahmen. Methoden der Selbsterfahrung. Selbst- und Fremdwahrnehmung. Motivation.

Schlüsselqualifikationen:

Selbstkompetenz, Sachkompetenz, Sozialkompetenz.

Dokumentation:

Schriftliche Berichterstattung:

Beschreibung und Aufgaben der Familie. Tätigkeiten. Persönliche

Erfahrungen und Entwicklungen.

Dokumentationsrichtlinien. Fakten- und Materialsammlung. Datenschutz. Gender Mainstreaming. Selbstorganisation. Eigenverantwortung.

  1. 3. Klasse - Sozialpraxis

Organisatorische Informationen. Einführung in die praktische Ausbildung. Anforderungen an die Praktikantinnen bzw. Praktikanten in der Sozialpraxis. Ziele.

Reflexion:

Grundlagen der Kommunikation und der Gesprächsführung. Methodische Techniken. Feedback Regeln. Konfliktlösungsstrategien. Burnout. Ursachen. Präventive Maßnahmen. Methoden der Selbsterfahrung. Selbst- und Fremdwahrnehmung. Motivation.

Schlüsselqualifikationen: Selbstkompetenz, Sachkompetenz, Sozialkompetenz.

Dokumentation:

Schriftliche Berichterstattung:

Beschreibung und Aufgaben der Institution. Tätigkeiten.

Persönliche Erfahrungen und Entwicklungen.

Dokumentationsrichtlinien. Fakten- und Materialsammlung. Datenschutz. Gender Mainstreaming. Selbstorganisation. Eigenverantwortung.

  1. 6. KÖRPER, GESUNDHEIT UND PFLEGE

6.1. SOMATOLOGIE UND PATHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse

Bau und Funktion des menschlichen Körpers. Medizinische Fachsprache. Zellen. Gewebe. Organe. Bewegungsapparat. Kreislauforgane. Blut und Blutbildende Organe. Atmungsorgane. Verdauungsorgane und Stoffwechsel. Endokrine Drüsen. Harnbereitende und -ableitende Organe. Geschlechtsorgane. Haut und Sinnesorgane. Nervensystem. Präventivmedizin.

  1. 3. Klasse

Krankheitslehre und Gesundheitsdefinition. Einführung in die allgemeine Krankheitslehre. Allgemeine Krankheitsursachen. Infektion. Immunität. Allergie. Gutartiger und bösartiger Tumor. Krebserkrankung im Alter. Krebsepidemiologie.

Degenerative Erkrankungen:

Ursachen. Symptome. Ablauf und Therapie bei häufigen Erkrankungen des Bewegungsapparates, des Herz-Kreislaufsystems, des Blut- und des Abwehrsystems, des Atmungssystems, des Verdauungstraktes, des Nervensystems und des Urogenitaltraktes. Einfache diagnostische Untersuchungs- und Behandlungsverfahren.

6.2. PFLEGE, HYGIENE UND ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse

Gesundheit. Der gesunde Mensch. Gesundheitsförderung. Krankheit. Der kranke Mensch.

Einführung in die Begrifflichkeiten:

Pflegemodelle. Pflegeprozess. Pflegesysteme. Pflegestandards. Pflegediagnose. Pflegedokumentation.

Aktivitäten und existentielle Erfahrungen des täglichen Lebens:

Vitale Funktionen des Lebens. Schlaf- und Ruhephasen. Verhalten und Selbstwertgefühl als existentielle Erfahrungen.

Bewegung:

Bedeutung der Bewegung. Beobachtung. Körperhaltung. Risikofaktoren. Prophylaxen Dekubitus. Thrombose. Kontraktur. Unterstützung bei der Bewegung.

Pflege:

Körperpflege. Unterstützung bei der Körperpflege. Haarwäsche und Pflege. Zahnpflege. Pediküre und Maniküre. Beobachtung der Haut. Pflegeutensilien und Hilfsmittel.

Essen und Trinken:

Ernährungszustand. Verdauungsstörungen. Schluckstörungen. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Flüssigkeitsbilanz. Verabreichung von Arzneimitteln.

Stoffwechsel:

Bedeutung. Urinausscheidung. Stuhlausscheidung. Obstipation. Erbrechen. Anwendung von Hilfsmitteln bei Inkontinenz.

Kleidung:

Umgang. Hilfestellung bei der Auswahl. Methoden, Techniken und Hilfsmittel zum An- und Auskleiden.

  1. 3. Klasse

    Hygiene:

Persönliche Hygiene. Grundlagen der Infektionslehre. Immunologie. Behandlungsverfahren bei Infektionen. Angewandte Hygiene im intra- und extramuralen Bereich. Desinfektions- und Sterilisationsverfahren.

Umgang mit medizinisch-technischen Untersuchungsgeräten. Hygienerichtlinien und -maßnahmen.

Ergonomie und Mobilisation:

Haltungs- und bewegungsformende Übungen zur Vermeidung von Fehlhaltungen und zur Mobilisation. Lagerungs- und Hebetechniken. Hilfsmitteleinsatz.

Erste Hilfe:

Lebensrettende Sofortmaßnahmen. Durchblutungsstörungen. Frakturen. Wundversorgung. Selbstschutz. Unfallverhütung. Notruf. Katastrophen- und Zivilschutz. Brand- und Strahlenschutz. Maßnahmen bei Anfallserkrankungen. Ausgewählte Verbandmaterialien und ihr Verwendungszweck. Verbandtechniken. Grundregeln. Verbandabnahme. Assistenz beim Verbandwechsel. Verbandfixierung.

Administration in der Ordination.

6.3. PHARMAKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse

Darreichungsformen und Wirkungsweisen von Medikamenten. Therapeutische Bandbreite. Arzneimittelgruppen. Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen bei der Verabreichung von Medikamenten. Aufnahme und Ausscheidung von Medikamenten. Allergien und Unverträglichkeiten. Assistenz bei der Einnahme von oral zu verabreichenden Arzneimitteln. Assistenz bei der Applikation von ärztlich verordneten Salben, Cremen, Lotionen oder von Pflegeprodukten.

  1. 7. WIRTSCHAFT, INFORMATIONSMANAGEMENT UND RECHT

7.1. BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse

    Grundlagen der Wirtschaft:

    Markt. Angebot und Nachfrage, Betriebsarten, Standortwahl.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen, Abwicklung, vertragswidrige Erfüllung. Konsumentenschutz. E-Commerce. Marketing.

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff. Aufgaben und Teilbereiche; rechtliche Grundlagen.

System der doppelten Buchführung:

Begriff und Merkmale. Kontenrahmen und Kontenplan. Bilanzzerlegung.

Organisation:

Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung (Hilfs- und Nebenbücher).

Wirtschaftliches Rechnen:

Prozentrechnung.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen, Erfassung von Umsatz- und Vorsteuer.

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Belegorganisation. Kontierung von Belegen. Verbuchung laufender Geschäftsfälle.

  1. 2. Klasse

    Unternehmensrecht:

Unternehmenseigenschaft. Firma. Vollmachten. Firmenbuch. Rechtsformen. Non-profit-Organisationen.

Einnahmen-/Ausgabenrechnung (vor allem im Non-Profit-Bereich).

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Kontierung und Verbuchung laufender Geschäftsfälle. Kontenabschluss und Belegorganisation. Bilanz- und Erfolgsrechnung. Einführung in ein aktuelles Buchungsprogramm.

Jahresabschluss:

Anlagenabschreibung.

Finanzierung und Investition:

Finanzierungsarten. Zinsenrechnung. Liquidität.

Investitionsentscheidungen.

Wirtschaftspolitik (Auswirkungen der Wirtschaft auf die Gesellschaft - Wechselspiel und Zusammenhänge).

  1. 3. Klasse

    Steuern:

Steuerermittlung (Steuererklärung). Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine).

Kostenrechnung:

Begriffe und Kostenrechnungssysteme im Überblick. Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen. Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung. Kalkulationen. Abrechnung von Projekten (Förderungsmöglichkeiten).

Gewerbe:

Gewerbeordnung. Unternehmensgesetz.

Personalwesen:

Rechte und Pflichten der Mitarbeiter/innen. Arbeitsvertrag. Dienstverhältnisse. Mitarbeiterführung und Personalmanagement. Verbuchung von Geschäftsfällen.

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge. Zulagen. Zuschläge.

Aufwandsentschädigungen. Sonderzahlungen im Überblick. Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben. Arbeitnehmerveranlagung.

Laufende Buchungen:

Vertiefende laufende Geschäftsfälle inkl. Verbuchung von Löhnen und Gehältern.

Schularbeiten:

  1. 1. Klasse: zwei einstündige Schularbeiten.
  2. 2. Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
  3. 3. Klasse: zwei zweistündige Schularbeiten.

7.2. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse

    Staatselemente:

    Aufgaben des Staates

Prinzipien der österreichischen Verfassung:

Demokratie. Republik. Rechtsstaat. Bundesstaat. Neutralität. Menschenrechte.

Gesetzgebung:

Organe und Verfahren. Zugang zum Recht.

Rechtsstruktur.

Verwaltung:

Oberste Verwaltungsorgane. Verwaltungsverfahren. Politische Parteien.

EU:

Das politische und rechtliche System der Europäischen Union.

Grundstrukturen der EU, Grundsätze des EU-Rechts, Reform und Weiterentwicklung des EU-Rechts.

  1. 2. Klasse

Grundzüge des Privatrechts, des Familienrechts, des Jugendschutzgesetzes und des Erbrechtes.

Grundzüge des Sachenrechts.

Grundzüge des Vertrags- und Konsumentenschutzrechtes.

Grundzüge des Schadenersatzrechtes.

Grundbegriffe des Strafrechtes.

Rechtsdurchsetzung:

Verfahren und Instanzen.

  1. 3. Klasse

    Berufsrelevante Rechtsgrundlagen:

    Arbeitsrecht (national-international).

    Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht.

    Sanitätsrecht.

    Aktuelles politisches Geschehen.

7.3. INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse

Grundlagen der Informationstechnologie. Arbeitsplatzgestaltung. Wesentliche Hardwarekomponenten. Grundlegende Funktionen eines Betriebssystems. Unterschiedliche Eingabemöglichkeiten. Datei und Druckverwaltung.

Rechtliche Bestimmungen:

Urheberrecht. Datenschutz und Signaturbestimmungen. Internet und Mail.

Textverarbeitung. Richtlinien (Normen) der Texterstellung. Schriftverkehr im Personalwesen.

Erstellen und Gestalten von Dokumenten. Typographie und Layout.

  1. 2. Klasse

    Tabellenkalkulation. Verknüpfung von Programmen (Serienbrief). Präsentationsprogramm.

    Effiziente und praxisrelevante Text- und Präsentationsgestaltung. Nutzung des Internets.

  1. 3. Klasse

    Termin- und Adressatenverwaltung.

    Datenbanken.

    Erstellen und Bearbeiten von Präsentationen.

Selbstständige Formulierung und Gestaltung berufsrelevanter

Schriftstücke.

Schularbeiten:

1., 2. und 3. Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

  1. 8. ERNÄHRUNG UND HAUSHALT

8.1. HAUSHALT UND ORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse

Formen der Haushalte, Bedürfnisse in Lebensphasen, Grundlagen des Haushaltsmanagements.

Küchenführung:

Hygiene. Unfallverhütung. Arbeitssicherheit. Brandschutz. Rationeller, wirtschaftlicher und kritischer Einkauf und Konsum. Qualitätserhaltende Lagerung. Qualitätsbeurteilung der verwendeten Lebensmittel. Handhabung, Wartung und Kontrolle der Betriebsmittel.

Grundrezepte und Grundzubereitungsarten von einfachen Speisen der vollwertigen österreichischen und internationalen Küche. Speisenabwandlung für Kost- und Diätformen. Schnellküchen. Einsatz und Bewertung von Convenienceprodukten. Richtlinien für das Portionieren. Anrichten und Garnieren von Speisen.

Service:

Ess- und Tischkultur eigener und fremder Kulturkreise. Raum- und Tischgestaltung für verschiedene Anlässe. Tischinventar. Mise en Place. Tischdecken. Elementare Handgriffe beim Servieren von Speisenfolgen. Spezielles Service für Kinder, Ältere Personen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Planung und Durchführung von kleinen Veranstaltungen.

Haushaltsorganisation:

Sachgemäße Handhabung sowie Reinigung und Pflege der im Haushalt benötigten Materialien, Betriebsmittel und Einrichtungsgegenstände. Praktische Anwendung ergonomischer und ökologischer Erkenntnisse.

8.2. ERNÄHRUNG UND DIÄT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrplan:

  1. 1. Klasse

Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit.

Ernährungsverhalten. Funktionen und Bestandteile der Nahrung. Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe (Aufbau. Arten - Kohlehydrate, Fette, Eiweiße und Mineralstoffe. Wasser. Vitamine. Sekundäre Pflanzenfette. Vorkommen. Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung). Lebensmittelzusätze. Ergänzungsmittel.

Ausgewählte Lebens-, Würz- und Genussmittel (Arten. Zusammensetzung. Produktion und Handelsformen.

Ernährungsphysiologische Bedeutung. Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse).

Lebensmittelkennzeichnung, Lebensmittelrecht. Trends in der Ernährung und deren ernährungsphysiologische Beurteilung.

Quantitative und qualitative Aspekte der Ernährung.

Kostformen (ausgewählte Beispiele):

Differenzierung nach Alter und Belastungssituation.

Aktuelle Ernährungstheorien. Entstehung und Symptomatik ernährungsbedingter bzw. ernährungsabhängiger Erkrankungen. Bestimmung des Ernährungsstandes. Diätetische Behandlung ausgewählter Stoffwechselerkrankungen. Stellenwert und Bedeutung der Diät als Prophylaxe. Diätetik. Diagnostisches Hilfsmittel und unterstützende Form der Therapie. Ernährung in der Gesellschaft (genussvolles Essen, Essstörungen).

9. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

A.2. Pflichtpraktika

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

1. FAMILIENPRAXIS

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse

    Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein.

Haushalt:

Haushaltsführung. Reinigung und Pflege der Wohnung. Wäschepflege. Umweltbewusster und sparsamer Umgang mit Energiequellen.

Kochen:

Organisation und Zubereitung von Mahlzeiten. Rationelles Arbeiten. Hygiene.

Kinderbetreuung:

Säuglingspflege. Bedürfnisgerechter Umgang und Förderung der kindlichen Entwicklung. Kreative Entfaltung.

2. SOZIALPRAXIS

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse

    Umsetzung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse.

Arbeiten in sozialen Institutionen, wie:

Kindergärten, Altenpflegeeinrichtungen, Sozialpädagogische Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Ärztliche Ordinationen und ähnliche Einrichtungen.

A.3. Schulautonomer Erweiterungsbereich

  1. 1. PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Es wird auf die Ausführungen des Abschnittes III verwiesen.

2. SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können. Des Weiteren wird auf die Ausführungen des Abschnittes IIId verwiesen.

B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, Didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder des Ausbildungsschwerpunkts oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Des Weiteren wird auf die Ausführungen des Abschnittes IIIe. verwiesen.

C. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Des Weiteren wird auf die Ausführungen des Abschnittes IIIe. verwiesen.

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