Anlage 1
Anlage
FACHSCHULE FÜR SOZIALBERUFE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände pflich-
Klasse Summe tungs-
1. 2. 3. gruppe
____________________________________________________________________
A.1. Stammbereich
1. Religion 2 2 2 6 (III)
2. Sprache und Kommunikation:
2.1. Deutsch 2 2 2 6 (I)
2.2. Kommunikation und
Präsentation *1) - 1 1 2 III
2.3. Lebende Fremdsprache
*2) *3) 3 2 3 8 (I)
3. Allgemeinbildung:
3.1. Geschichte 1 - - 1 (III)
3.2. Geographie 1 - - 1 (III)
3.3. Physik - 1 - 1 (III)
3.4. Chemie - 1 - 1 (III)
3.5. Biologie und Ökologie 2 - - 2 (III)
4. Kreativer Ausdruck:
4.1. Bildnerische Erziehung
und Kreatives Gestalten 3 2 - 5 IVa
4.2. Musikalisch-rhythmische
Erziehung 1 1 1 3 IV
5. Soziale Berufskunde und
Methodik:
5.1. Psychologie und
Pädagogik 1 1 2 4 III
5.2. Sozialberufskunde 2 - - 2 III
5.3. Soziale Handlungsfelder 1 2 2 5 III
5.4. Reflexion und
Dokumentation - 1 1 2 IVb
6. Körper, Gesundheit und
Pflege:
6.1. Somatologie und
Pathologie - 2 2 4 III
6.2. Pflege, Hygiene und
Erste Hilfe - 2 3 5 III
6.3. Pharmakologie - - 1 1 III
7. Wirtschaft,
Informationsmanagement und
Recht:
7.1. Betriebswirtschaft und
Rechnungswesen 2 2 3 7 (I)
7.2. Politische Bildung und
Recht 1 1 1 3 (III)
7.3. Informations- und
Officemanagement 2 2 1 5 III
8. Ernährung und Haushalt:
8.1. Haushalt und
Organisation 3 - - 3 IV
8.2. Ernährung und Diät 2 - - 2 III
9. Bewegung und Sport:
9.1. Bewegung und Sport 2 2 1 5 (IVa)
____________________________________________________________________
Zwischensumme 31 27 26 84
A.2. Pflichtpraxis 12-16
1. Familienpraxis 4-8
2. Sozialpraxis 8-10
A.3. Schulautonomer
Erweiterungsbereich *3) 5-9
1. Pflichtgegenstände mit
erhöhtem Stundenausmaß *4) 0-9
2. Seminare *4) 0-9
2.1. Fremdsprachenseminar
2.2. Allgemein bildendes
Seminar
2.3. Fachtheoretisches
Seminar
2.4. Praxisseminar
2.5. Musisch-kreatives
Seminar
2.6. Naturwissenschaftliche
Seminar
2.7. IT-Seminar
2.8. Persönlichkeitsbildendes
Seminar
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl 105
B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *3)
C. Förderunterricht *3)
____________________________________________________________________
*1) Mit Computerunterstützung im Ausmaß von einer Wochenstunde. *2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die dreijährige Fachschule für Sozialberufe dient im Sinne des § 63 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Vorbereitung auf Ausbildungen im Bereich der Sozialbetreuungs- und Gesundheitsberufe sowie auf den direkten Berufseinstieg auf dem Gebiet der Verwaltung, insbesondere in den genannten Bereichen.
Die Ausbildung an der dreijährigen Fachschule für Sozialberufe vertieft durch die Vermittlung von allgemein bildenden, fachtheoretischen, fachpraktischen, lebens- und berufskundlichen, sowie musischen Unterrichtsinhalten und in den vorgesehenen Praktika die soziale Einstellung sowie das Interesse an Sozial- und Gesundheitsberufen und führt zu einer Klärung der persönlichen Eignung für einen fachspezifischen Beruf.
Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind der Erwerb von Sach-, Sozial- und Handlungskompetenzen, die Erlangung einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, sowie die Förderung des sozialen Engagements und der Persönlichkeitsbildung, der Kommunikations-, Kritik- und Teamfähigkeit und der Kreativität.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden
- zuverlässig und verantwortungsbewusst,
- eigenverantwortlich,
- sozial engagiert,
- selbsttätig,
- flexibel,
- kreativ,
- teamfähig,
- geschlechtergerecht sowie
positiv zu denken und zu handeln. Außerdem sollen sie bereit sein, sich ständig weiterzubilden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen grundlegend dazu befähigt sein, sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und moralischen Werten des Lebens sowie der notwendigen Erweiterung und Vertiefung dieser Kompetenzen auseinanderzusetzen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, berufsspezifische Aufgaben unter Bedachtnahme auf soziale, ökonomische und ökologische Gesichtspunkte sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Sicherheits- und Qualitätsstandards, durchzuführen.
Die Fachschule für Sozialberufe setzt bewusst gewählte fachliche Schwerpunkte für die Ausübung im Bereich der Sozialbetreuungs- und Gesundheitsberufe und vermittelt durch den Einsatz von fachkompetenten und berufsspezifisch qualifizierten Lehrkräften, Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erlangung von Berufsqualifikationen. Dadurch soll eine verbesserte Abstimmung mit einschlägigen Inhalten weiterführender Ausbildungen (zB Pflegehilfe, Schulen für Sozialbetreuungsberufe) erreicht werden.
Das Kennen lernen verschiedener Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz unter Wahrung der Werte der Demokratie führen. Den Schülerinnen und Schülern sollen mit Hilfe einer sinn- und weitergreifenden Vernetzung aller Unterrichtsgegenstände umfassende Orientierungshilfen für die Ausübung von Berufen im Bereich der Sozialbetreuung angeboten werden.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIIa. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen.
IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Klassen nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
- 1. Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei bis vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
- 2. Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sieben Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
- 3. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Klassen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
- 4. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
- 5. Das Gesamtstundenausmaß im Bereich der Pflichtpraktika kann um maximal zwei Wochenstunden aus dem Erweiterungsbereich erhöht werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
IIIc. Schulautonome Lehrstoffverteilung
Am Beginn eines Ausbildungsganges kann in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen nach evaluierbaren Lernzielen abweichend von Abschnitt VI vorgenommen werden. Diese ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt. Die Festlegung der Dauer der Schularbeiten hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.
IIId. Schulautonomer Erweiterungsbereich
Das bzw. die Seminar/e (eines oder mehrere) dient bzw. dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.
Werden an der Schule (in den einzelnen Klassen) ein oder mehrere Seminar/e geführt, so hat bzw. haben deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.
IIIe. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.
Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen. Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie zB die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten.
Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.
Die schriftliche Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für die Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.
Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.
Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so zu wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfiehlt sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung.
Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar.
Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten.
Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.
Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern.
Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen. Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Klassen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.
In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen und zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen. Kommunikation an sich ist ein wesentlicher Schwerpunkt der Ausbildung.
Die Pflichtpraxis ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten.
Die Schülerinnen und Schüler sind von den Lehrkräften zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantinnen und Praktikanten zu führen.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn der Pflichtpraxis über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während der Pflichtpraxis setzen sollen.
Ein vielfältiges Angebot an Themen, Textsorten und Kommunikationsformen sowie die Berücksichtigung von Schülerinteressen ist im Sinne des allgemeinen Bildungsziels zweckmäßig.
Die Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler ermöglichen von Beginn an die Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache. Dies gilt für alle Unterrichtsbelange mit Ausnahme jener Gebiete, in denen die kontrastive Sprachbetrachtung das eigentliche Unterrichtsziel ist.
Alle sprachlichen Fertigkeiten, sowohl einzeln als auch integriert, sind laufend zu üben.
Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit entspricht einerseits den Erfordernissen der Praxis und fördert andererseits eine abwechslungsreiche Gestaltung des Unterrichts. Dabei kommt der Schaffung von realitätsbezogenen Situationen wesentliche Bedeutung zu. Der Veranschaulichung der Lehrinhalte und der Motivierung der Schülerinnen und Schüler dienen unter anderem authentische Materialien, die Mittel der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie und nach Möglichkeit projektorientierter Unterricht.
Dem Lehr- und Ausbildungsziel entsprechend, gebührt der Vermittlung kommunikativer Kompetenz Vorrang vor Sachkompetenz und der Förderung der Sprachverständlichkeit vor sprachlichem Perfektionismus.
British und American English sind als gleichwertig anzusehen.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
- a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004.
- b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.
- c) Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.
- d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
- e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
- f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
- g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
- h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.
- i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 248/2008.
- j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
A.1. Stammbereich
- 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION
2.1. DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben können;
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- sich unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- sprachliche Kreativität entwickeln;
- Hilfsmittel für die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck handhaben können;
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
- literarische Werke in ihren Grundzügen einordnen und kritisch bewerten können;
- die Medien hinterfragen und Manipulationsmechanismen erkennen können;
- die neuen Medien, insbesondere das Internet, kritisch nutzen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse
Normative Sprachrichtigkeit:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter. Grammatische Grundstrukturen (Wortarten, Satzglieder, Sätze).
Mündliche Kommunikation:
Darstellung von Sachverhalten. Lesen und Vortragen von Texten.
Schriftliche Kommunikation:
Formen des Erzählens. Praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).
Kreatives Schreiben – Perspektivenwechsel.
Textsorten der Printmedien.
Grundlagen der Literatur.
Behandlung von ausgewählter Jugendliteratur.
- 2. Klasse
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion. Vortragen von Texten.
Gegenwartssprache (Sprachschichten, Sprachwandel).
Schriftliche Kommunikation:
Praxisnahe Textformen (Protokoll, Charakteristik, Beschreibung, Exzerpt). Festigung der Schreibrichtigkeit.
Argumentieren. Appellieren.
Medien:
Massenmedien (Arten und Funktionen). Werbung und Konsumverhalten. Ausgewählte Literatur (zB mit sozialem Bezug).
- 3. Klasse
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion und Diskussionsleitung.
Schriftliche Kommunikation:
Analysieren. Argumentieren. Appellieren. Kommentieren. Lebenslauf. Bewerbung.
Kriterien des Verfassens einer umfangreicheren schriftlichen Arbeit zu einem Fachthema unter Einsatz verschiedener Informationsquellen.
Ausgewählte Beispiele aus der Literaturgeschichte.
Schularbeiten:
- 1. und 2. Klasse: zwei einstündige Schularbeiten.
- 3. Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
2.2. KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Einflussfaktoren auf das Interaktionsgeschehen kennen und dadurch Kommunikation bewusst deuten und gestalten können;
- Sprechkompetenz im beruflichen Kontext erwerben;
- in Konflikten sinnvolle Konfliktlösungsmöglichkeiten anstreben können;
- Feedback geben und annehmen können;
- eine Rede aufbauen, planen und halten können;
- eine Präsentation vorbereiten und durchführen können;
- ihre Verständigungs- und Ausdrucksfähigkeit optimieren;
- Sicherheit in der Auswahl und im Einsatz von Präsentationsmitteln erwerben.
Lehrstoff:
- 2. Klasse
Kommunikation:
Feedback. Konflikte. Umgang mit Konflikten. Konfliktlösung.
Kommunikationsgrundlagen (verbale und nonverbale, explizite und implizite Kommunikation). Gesprächsformen (Vorstellungsgespräch, Telefonat, etc.). Gesprächsführung. Bedeutung von Umgangsformen.
Rhetorik und Präsentation:
Sprech- und Redetechnik.
Arten der Präsentation.
Medieneinsatz.
- 3. Klasse
Kommunikation:
Rhetorik und Präsentation:
Redeangst und Redehemmung. Planung und Aufbau einer Rede.
Der Präsentator bzw. die Präsentatorin:
Ausdruck und Wirkung. Selbstsicherheit.
Planung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation.
Medieneinsatz.
2.3. LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- das Erlernen einer Fremdsprache als persönliche Bereicherung erfahren, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen, um eine weltoffene und tolerante Lebenseinstellung erwerben;
- die Fremdsprache in ihren Grundzügen als zur Muttersprache paralleles System erkennen, allgemeine Strategien des Spracherwerbs entwickeln sowie durch fächerübergreifendes Arbeiten vernetzt denken können;
- Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
- jene allgemeine sowie berufsspezifische Sprachkompetenz erwerben, die es ermöglicht, einfache Situationen, die sich in Beruf und Praxis ergeben, erfolgreich zu bewältigen;
- Informationen aus dem privaten, öffentlichen und beruflichen Bereich, die sie in der Zielsprache hören oder lesen, verstehen, verarbeiten und anwenden können;
- unter Zuhilfenahme aller zur Verfügung stehenden Informations- und Kommunikationstechnologien selbst recherchierte Sachverhalte situationsadäquat präsentieren können;
- zumindest das Niveau des Independent User B1 gemäß den Richtlinien des Europarats festgelegten Standards für Sprachkompetenz erreicht haben;
- einfache und zusammenhängende Texte (Berichte, Pläne, Begründungen) zu vertrauten Themen und persönlichen Interessensgebieten in Standardsprache verstehen und verfassen können;
- Alltagssituationen auf einer Reise im Sprachgebiet bewältigen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse
Integration der Vorkenntnisse in den Bereichen Alltag und persönliches Umfeld. Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.
- 2. Klasse
Themen aus dem sozialen Umfeld der Schüler. Der Sprachraum der Zielsprache. Kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.
- 3. Klasse
Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich und Europa. Kulturleben. Aktuelle Themen. Soziale Einrichtungen in Österreich im Vergleich mit Sprachraum der Zielsprache. Standardformen der Korrespondenz (Bewerbung, Lebenslauf, etc.). Beispiele für Situationen in der Berufspraxis.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.
Schularbeiten:
- 1. und 2. Klasse: zwei einstündige Schularbeiten.
- 3. Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
- 3. ALLGEMEINBILDUNG
3.1. GESCHICHTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit werden.
Lehrstoff:
- 1. Klasse
Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden). Überblick über sozial-historische Schwerpunkte.
Überblick über das 19. Jahrhundert.
Entwicklungen vor dem 1. Weltkrieg. 1. Weltkrieg.
Zwischenkriegszeit:
Gesellschaft. Frauenpolitik. Wirtschaft. Wissenschaft. Technik. Kultur. Neuordnung Europas. Österreich in der ersten Republik. Totalitäre Bewegungen in Europa.
- 2. Weltkrieg. Holocaust.
Europa nach 1945:
Nachkriegszeit. Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt. Einigung Europas. Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien. Entwicklungen in Österreich.
Welt im Umbruch:
Entwicklungen in Osteuropa. Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft. Europäische Integration. Migration (Einwanderung, Auswirkungen auf die Gesellschaft).
Aktuelle zeitgeschichtliche und/oder außereuropäische Themen.
3.2. GEOGRAPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- über topographische Kenntnisse sowie über regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag verfügen;
- über wirtschaftsgeographische Kenntnisse verfügen;
- die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde anhand konkreter Beispiele erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen verstehen können;
- über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung erklären können;
- ökonomische Handlungsmuster und die sich daraus ergebenden Verteilungskonflikte und Umweltschäden erklären und zu Problemlösungsansätzen kritisch Stellung nehmen können;
- individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum verstehen können;
- bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung der Lebensraumes verantwortungsbewusst mitzuwirken.
Lehrstoff:
- 1. Klasse
Orientierung auf der Erde.
Raum und Gesellschaft:
Demographische Strukturen und Prozesse. Sozialstrukturen. Mobilität. Sozialer Wandel. Städtische Siedlung und ländlicher Raum.
Wirtschaftssystem und Wirtschaftsräume:
Wirtschaftsgeographische Begriffe. Wirtschaftsordnungen. Wirtschaftsregionen. Europäische Integration. Entwicklung von Wirtschaftszonen. Soziale und wirtschaftliche Probleme in den Industrieländern und in den Ländern der Dritten Welt.
Großregionen:
Naturpotential. Raum und Gesellschaft. Kultur. Wirtschaftsräume. Politische Gliederung. Aktuelle Krisengebiete.
Österreich:
Naturpotential. Raum und Gesellschaft. Kultur. Wirtschaftsräume. Politische Gliederung. Sozialpartnerschaft. Aktuelle politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklungen.
3.3. PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten und beschreiben können;
- die Denk- und Arbeitsweise der Physik in Ansätzen kennen und zu naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können;
- für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen werden sowie Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewusst handeln können;
- Basiswissen über die technischen Geräte im Gesundheits- und Sozialdienst erwerben;
- die Anwendung der physikalischen Gesetze im täglichen Leben und im Gesundheitswesen können;
- die Welt als vernetztes System verstehen können.
Lehrstoff:
- 2. Klasse
Aufbau der Materie.
Masse. Teilchen. Felder:
Masse und Kraft. Bewegung. Wärmelehre. Elektromagnetismus.
Energie:
Formen. Gewinnung. Verwendung. Energiesparende Maßnahmen.
Wellen und Strahlung:
Eigenschaften von Wellen und ihre Erscheinungen. Das elektromagnetische Spektrum. Anwendungen. Radioaktivität und Strahlenschutz.
3.4. CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten und beschreiben können;
- die Denk- und Arbeitsweise der Chemie in Ansätzen kennen und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Problemen kritisch Stellung nehmen können;
- die für Alltag und Berufspraxis bedeutsamen chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen;
- befähigt werden, für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen zu sein, doch auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewusst handeln können;
- die Welt als vernetztes System verstehen lernen.
Lehrstoff:
- 2. Klasse
Allgemeine und anorganische Chemie:
Aufbau der Materie (Atombau, Periodensystem, Formelsprache, chemische Bindungen).
Chemische Reaktionen (Energieumsatz, Synthese, Analyse, Oxidation und Reduktion). Säuren und Basen (pH-Wert, Indikatoren, Neutralisation). Luft. Wasser. Boden (Zusammensetzung, Verschmutzung).
Organische Chemie:
Kohlenwasserstoffe und wichtige Derivate. Petrochemie.
Alkohole und ihre Oxidationsprodukte (Gärung, Karbonsäuren und deren Derivate). Ausgewählte Kapitel der Biochemie.
3.5 BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Einsicht in die Zusammenhänge biologischer Vorgänge gewinnen und die Welt als vernetztes System begreifen können;
- alles Leben als schützenswert erkennen und Verständnis und Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Umwelt erwerben;
- der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit werden;
- in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewusst entscheiden können;
- die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichts beurteilen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse
Zytologie:
Zellaufbau und Zellfunktion. Zellstoffwechsel. Mitose und Meiose.
Vererbungslehre:
Mendelsche Regeln. Humangenetik. Erbkrankheiten. Gentechnik.
Mikrobiologie:
Einzeller. Bakterien und Viren. Einteilung und Lebensweise. Bedeutung für den Menschen.
Botanik und Zoologie:
Systematischer Überblick über das Pflanzen- und Tierreich. Anatomie und Physiologie ausgewählter Pflanzen und Tiere. Evolution.
Ökologie:
Ökosysteme. Stoffkreisläufe. Energiefluss. Natur- und Umweltschutz.
Ethologie:
Grundlagen der Verhaltensforschung. Verhaltensweisen von Tieren und Menschen (Sozialverhalten). Körpersprache.
- 4. KREATIVER AUSDRUCK
4.1. BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVES GESTALTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die eigene Kreativität entwickeln und diese für berufsbezogene Arbeiten nutzen können;
- erkennen, dass handwerkliches Arbeiten Erfolgserlebnisse vermittelt und diese Erkenntnis im Umgang mit den ihnen anvertrauten Personen in der Praxis einsetzen können;
- Möglichkeiten der Animation und der bildnerischen Arbeit in Sozialberufen aufzeigen können;
- möglichst vielseitige kreative Techniken, welche die Grob- und Feinmotorik fördern, kennen lernen und ausführen können;
- ihre schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten für die Sensibilisierung ihrer Wahrnehmung und für den persönlichen Ausdruck einsetzen können;
- durch materialgerechtes, zielorientiertes und eigenständiges Arbeiten neue alternative Lösungsvorschläge schaffen können;
- eine offene und kritische Einstellung gegenüber bildnerischen Erscheinungsformen von Kunst und Kultur entwickeln können;
- visuelle Medien, Einrichtungen der Kunstvermittlung und geeignete Reflexionsmethoden selbstständig und sinnvoll nutzen können;
- bei kreativem und bildnerischen Arbeiten auf die gegebenen Rahmenbedingungen in Familien und sozialen Einrichtungen eingehen können;
- über eine Sammelmappe verfügen, welche sie in ihrer späteren Schul- und Berufslaufbahn als Grundlage für weitere kreative Tätigkeiten nutzen können;
- Methoden der Aktivierung und der Freizeitgestaltung kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse
Berufsorientierte Themen:
Arbeiten mit Kindern, Senioren und Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Aktuelle Themen:
Dekoration. Werbung. Gestaltung von Festen und Feiern im Jahreskreis. Werkstücke aus verschiedenen Materialien unter Anwendung unterschiedlicher Techniken. Kreativitätstechniken, welche die Konzentration fördern und alle Sinne ansprechen. Experimentelle Ausdrucksmöglichkeiten. Organisation einer Beschäftigungsaktivität.
Schrift und Layout:
Schrift als Kommunikations- und Gestaltungselement.
Grafik und Malerei:
Studie vor dem Objekt. Skizze. Autonome Zeichnung. Verfremdung. Abstraktion.
Arbeit mit Kindern, Senioren und Menschen mit besonderen Bedürfnissen:
Entwicklung und Bedeutung der Kinderzeichnung. Spielzeug.
Kriterien und Gestaltungsmöglichkeiten.
Einsatz visueller Medien.
Reflexion:
Auseinandersetzung mit Kunst und Architektur. Werkinterpretation.
- 2. Klasse
Grafik und Malerei:
Druckgrafische Verfahren. Freie Malerei mit verschiedenen Materialien und in unterschiedlichen Techniken.
Plastik und Skulptur:
Experimentelles Gestalten mit verschiedenen Materialien und in unterschiedlichen Techniken.
Arbeit mit Kindern, Senioren und Menschen mit besonderen Bedürfnissen:
Anfertigung von Werkstücken zur Sensibilisierung der Grob- und Feinmotorik. Malen als Therapie.
Einsatz visueller Medien.
Reflexion:
Auseinandersetzung mit Kunst und Architektur. Werkinterpretation.
4.2. MUSIKALISCH-RHYTHMISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- das musikalische und rhythmische Verständnis erweitern und vertiefen;
- Musik und Bewegung als Mittel der Persönlichkeitsbildung im kognitiven-affektiven, sozialen und motorischen Bereich erkennen;
- unterschiedlichste Musikarten und -stile kennen und eine kritische Einstellung gegenüber dem Musikangebot erwerben;
- sich mit den verschiedenen Funktionen der Musik und insbesondere mit dem prägenden Einfluss der Medien auseinandersetzen können;
- die vielfältige Wirkung von Musik kennen;
- sich mit den verschiedenen Handlungsfeldern der elementaren rhythmischen Musikerziehung auseinandersetzen und diese umsetzen können; (Singen. Elementares Musizieren. Bewegung. Instrumentenkunde);
- sich ein vielfältiges Repertoire an Liedern, Tänzen, Spielen, Texten und Sprachspielen für die verschiedensten Altersgruppen und für unterschiedliche soziale Bereiche aneignen;
- musikalisch-rhythmische Übungen für Kinder, alte Menschen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen praktisch einsetzen können;
- eigene gestalterische Vorstellungen kreativ und phantasievoll in Musik und Bewegung bzw. Tanz umsetzen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse
Musizieren und Gestalten:
Rhythmus
Metrum. Notenwerte. Rhythmusnotation. Geräusche und Klänge im Raum. Singen. Stimme. Sprech- und Stimmpflege. Musikalische Parameter. Musik und Bewegung mit Objekten und Materialien. Bewegungsimprovisation. Gruppen- und Volkstänze. Erfinden von Tänzen und Pantomimen.
Die menschliche Stimme.
- 2. Klasse
Instrumente:
Orffinstrumentarium. Kleines Schlagwerk. Body percussion.
Musiktheorie:
Allgemeine Musiklehre. Akustische Grundbegriffe. Einfache Notationsformen. Musikinstrumente. Rhythmik. Musikgeschichtliche Epochen und Formen.
Musik im sozialen Bereich:
Kinderlieder. Kindertänze (Singen und Begleitung, Bewegungsgestaltung).
- 3. Klasse
Werkanalyse:
Einfache formale Prinzipien. Möglichkeiten der Rezeption. Funktionelle Musik.
Einführung in Musiktherapie, Bewegungs- und Tanztherapie.
Musik im sozialen Bereich:
Grundlagen zum Musizieren. (Singen und Begleitung, Bewegungsgestaltung) Musik mit Kindern Jugendlichen. Musik mit alten Menschen und mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
- 5. SOZIALE BERUFSKUNDE UND METHODIK
5.1. PSYCHOLOGIE UND PÄDAGOGIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüller sollen
- sich mit den verschiedenen Stadien der Entwicklung des Menschen und den sich daraus ergebenden Problemstellungen auseinandersetzen können;
- sich als Person in seinem sozialen Kontext wahrnehmen und mitteilen können;
- ihre Kenntnisse aus Psychologie und Pädagogik im Umgang mit Menschen umsetzen können;
- sensibilisiert sein persönliche und mitmenschliche Belastungen und Lebenskrisen zu erkennen;
- über Präventionsmaßnahmen und Bewältigungsstrategien Bescheid wissen;
- eine verantwortungsbewusste und tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft einnehmen;
- sich ihrer erzieherischen Möglichkeiten und ihrer Vorbildwirkung bewusst sein.
Lehrstoff:
- 1. Klasse
Grundbegriffe der Psychologie:
Richtungen. Aufgaben und Methoden.
Pädagogische Grundbegriffe:
Anwendungsbereiche der Pädagogik. Aufgaben der Erziehung. Erziehungsstile.
Entwicklungspsychologie:
Pränatale Entwicklung. Geburt und erstes Lebensjahr. Kindheit. Kognitive und sozial-emotionale Entwicklung. Spiel.
- 2. Klasse
Allgemeine Psychologie:
Kognitive Vorgänge (Gedächtnis, Denken, Reifung und Lernen).
Entwicklungspsychologie:
Schulkindalter. Jugendalter.
Determinanten der Entwicklung:
Anlage und Umwelt als Grundlage der Persönlichkeit. Familienformen. Soziale Wahrnehmung.
Motivation:
Emotionen. Bedürfnisse. Sucht und Suchtverhalten. Frustration. Aggression.
Erziehung:
Familie und Erziehungsprobleme, Erziehungsmittel.
- 3. Klasse
Entwicklungspsychologie:
Der erwachsene und alte Mensch.
Persönlichkeitspsychologie:
Bedeutung des Unbewussten. Ich-Identität.
Sozialpsychologie:
Einstellungen. Vorurteile (zB: Rassismus). Massenpsychologische Phänomene. Gruppenstrukturen und -prozesse.
Seelische Gesundheit:
Psychosomatik (Psychische Erkrankungen und Behandlungsmethoden). Krisen (Erkennung, Umgang, Unterstützungsmöglichkeiten).
Psychohygiene.
Medienpädagogik. Organisationspsychologie.
5.2. SOZIALBERUFSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- grundlegende Kenntnisse über die facheinschlägigen Berufe und Tätigkeiten erwerben;
- ihre Neigungen und ihre Fähigkeiten für sozial orientierte Berufe erkennen und diese mit den Berufsanforderungen in Einklang bringen können;
- grundlegende Kenntnisse über rechtliche Rahmenbedingungen aus den Bereichen Gesundheit und Soziales erwerben;
- sich im Bereich der facheinschlägigen Berufe und Ausbildungsmöglichkeiten orientieren und Aufgabenbereiche zuordnen können;
- Kenntnisse im Bereich Voraussetzungen und Grenzen des Helfens erlangen; (beim Helfer selbst, in den Institutionen und in der sozialen Umwelt des Klienten);
- mit den wichtigsten facheinschlägigen Begrifflichkeiten vertraut sein;
- Kommunikationsinstrumente situationsspezifisch einsetzen können;
- Situationen der sozialen Bedürftigkeit (bzw. Armut in Österreich) kennenlernen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse
Soziale Bedürftigkeit. Begrifflichkeiten in der sozialen Arbeit und im Gesundheitsbereich. (Soziale Berufe, Gesundheitsberufe, Sanitätshilfsdienste) Geschichte und Entwicklung der einzelnen Berufe in Österreich und der EU. Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitsbereich. (Organisationen, Träger, Finanzierung) System der sozialen Sicherheit und Verwaltung des Gesundheits- und Sozialwesens.
Berufsethik:
Wertebewusstsein und Werthaltungen. Konfliktbewältigung. Kommunikation und Familie. Helfen als Beruf. Grundsätze des Helfens.
5.3. SOZIALE HANDLUNGSFELDER
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Sexualität als Prinzip der Natur verstehen und wissen, dass biologische Funktionen mit seelisch-geistigen und sozialen Kompetenzen eng verknüpft sind;
- Kenntnisse über Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung der werdenden Eltern, Geburt und Betreuung der „Wöchnerin“ besonders in einer Rooming-in Situation besitzen;
- um den Wert der bestmöglichen Ernährung des gesunden Säuglings wissen;
- Wissen und Fertigkeiten besitzen, um den gesunden Säugling im familiären Rahmen vor allem sicher (im Sinne der Unfallverhütung) pflegen und betreuen zu können;
- die Bedeutung von Vorsorgeuntersuchungen beim Kind kennen und um häufig auftretende Erkrankungen im Säuglingsalter bzw. deren Prophylaxe wissen;
- auf die besonderen sozialen Lebenslagen innerhalb der Familie vorbereitet sein, wie Behinderung, Alleinerziehung und Pflege eines Angehörigen;
- über Interventionsmöglichkeiten im Sozialbereich Bescheid wissen;
- Verständnis für den Menschen mit besonderen Bedürfnissen durch intensive Auseinandersetzung mit seinen Schwierigkeiten aber auch mit seinen Fähigkeiten entwickeln;
- Menschen mit besonderen Bedürfnissen in ihrer Umgebung unterstützen können durch Wissen über unterschiedliche Betreuungsmethoden;
- Kenntnis über verschiedenen Arten von Beeinträchtigungen besitzen;
- über die Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen in Österreich/EU Bescheid wissen (Integration in Schule und Beruf) und Institutionen in diesem Bereich kennen;
- relevante Berufsgruppen im Bereich der Menschen mit besonderen Bedürfnissen kennen;
- das Alter als wichtige Lebensphase mit besonderen Aufgabenstellungen erkennen und die Ressourcen des alten Menschen fördern und nützen können;
- den alten Menschen in seinen Lebenswelten verstehen, begleiten und betreuen können;
- fähig sein, die besonderen Situationen von Menschen mit Migrationshintergrund zu berücksichtigen;
- die Bedeutung der interdisziplinären Zusammenarbeit erfassen können;
- die physischen, psychischen und sozialen Veränderungen durch den Alterungsprozess kennen und in der Praxis entsprechend handeln können;
- um die Bedeutung der Sterbebegleitung Bescheid wissen und den Einsatz von Kommunikationsformen kennen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse
Familie:
Empfängnisverhütung (Übertragung ansteckender Krankheiten). Schwangerschaft. Geburt. Wochenbett. Das Frühgeborene und das neugeborene Kind. Die Ernährung und Betreuung des Kindes im Säuglingsalter. Unfallverhütung. Kleinkind, Schulkind. Das kranke Kind.
Kommunikationsebenen im familiären Bereich. Unterstützungsangebote für Familien. Familie im gesellschaftlichen Wandel. Gewalt in der Familie.
Entwicklung der Rollenbilder von Frau und Mann.
- 2. Klasse
Menschen mit besonderen Bedürfnissen:
Begrifflichkeiten. Arten und Ursachen. Auswirkungen auf Familie und soziales Umfeld. Schulische und berufliche Integration und Rehabilitation. Förderung und Therapie. Geschichte und Entwicklung im Umgang mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Gesellschaft und Behinderung. Heilpädagogische Institutionen in Österreich/EU und deren Aufgabenbereiche.
Normalisierung. Empowerment.
- 3. Klasse
Altern und Alter:
Psychische, physische und soziale Veränderungen im Alter. Altersgerechtes Wohnen und Betreuen. Grundbedürfnisse im Alter und deren Defizite. Möglichkeiten der Beschäftigung und Freizeitgestaltung. Unfallverhütung und Sturzprophylaxe im Alter. Altersbedingte Erkrankungen. Prophylaxen. Pflege und Ressourcen. Einführung in die Rehabilitation und physikalische Therapie. Pflege und Betreuungsangebot für ältere Menschen. Gewalt gegen ältere Menschen in Pflegesituationen. Organisationen und Einrichtungen. Interdisziplinäre Zusammenarbeit. Selbsterfahrung von Behinderungen. Rechtsfragen und Amtswege. Umgang mit Krisen. Burnout von Betroffenen. Sterbebegleitung. Gesprächsführung mit alten Menschen. Gelungenes und Selbstbestimmtes Altern. Biographiearbeit; Leistungs- und Lernfähigkeit im Alter. Ausgewählte Themen der Alterssoziologie.
5.4. REFLEXION UND DOKUMENTATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- über die Praxisstellen und Praxisbereiche, insbesondere im Hinblick auf deren Klientenkreis informiert werden;
- sich der Anforderungen der Institution sowie der eigenen Erwartungshaltung bewusst werden;
- Professionelle Kommunikation und Gesprächsführung als zwischenmenschliches Geschehen wertschätzen und pflegen können;
- Methoden der Selbsterfahrung als wesentliche Voraussetzung für das eigene soziale Handeln in der Pflichtpraxis erfahren;
- emotionale Entlastung von schwierigen Praxissituationen durch die Gruppe erleben und ihre Ressourcen nützen können;
- konstruktive Kritik üben und annehmen können;
- einen bewussten Umgang mit vertraulichen Informationen erwerben;
- durch Reflexion in der Pflichtpraxis erlebte Situationen verstehen und daraus Folgerungen ziehen sowie ihre persönlichen Handlungskompetenzen erweitern können;
- Ursachen und Gefahren des Burnouts kennenlernen und Reflexion als konstruktives Element der Psychohygiene nutzen können;
- eigene und unterschiedliche Werthaltungen reflektieren, verstehen und respektieren können;
- die Fähigkeit erlangen, den Handlungsspielraum von Mädchen und Buben unabhängig von traditionellen geschlechtsspezifischen Rollenklischees zu erweitern;
- sich der Bedeutung von Nähe und Distanz bewusst werden und sich angemessen gegenüber ihnen anvertrauten Menschen in der Pflichtpraxis verhalten können;
- Praxiserfahrungen schriftlich, unter Einsatz von modernen Medien selbstständig und eigenverantwortlich dokumentieren und aufarbeiten können.
Lehrstoff:
- 2. Klasse - Familienpraxis
Organisatorische Informationen. Einführung in die praktische Ausbildung. Anforderungen an die Praktikantinnen bzw. Praktikanten in der Familienpraxis. Ziele.
Reflexion:
Grundlagen der Kommunikation und der Gesprächsführung. Methodische Techniken. Feedback Regeln. Konfliktlösungsstrategien. Burnout. Ursachen. Präventive Maßnahmen. Methoden der Selbsterfahrung. Selbst- und Fremdwahrnehmung. Motivation.
Schlüsselqualifikationen:
Selbstkompetenz, Sachkompetenz, Sozialkompetenz.
Dokumentation:
Schriftliche Berichterstattung:
Beschreibung und Aufgaben der Familie. Tätigkeiten. Persönliche
Erfahrungen und Entwicklungen.
Dokumentationsrichtlinien. Fakten- und Materialsammlung. Datenschutz. Gender Mainstreaming. Selbstorganisation. Eigenverantwortung.
- 3. Klasse - Sozialpraxis
Organisatorische Informationen. Einführung in die praktische Ausbildung. Anforderungen an die Praktikantinnen bzw. Praktikanten in der Sozialpraxis. Ziele.
Reflexion:
Grundlagen der Kommunikation und der Gesprächsführung. Methodische Techniken. Feedback Regeln. Konfliktlösungsstrategien. Burnout. Ursachen. Präventive Maßnahmen. Methoden der Selbsterfahrung. Selbst- und Fremdwahrnehmung. Motivation.
Schlüsselqualifikationen: Selbstkompetenz, Sachkompetenz, Sozialkompetenz.
Dokumentation:
Schriftliche Berichterstattung:
Beschreibung und Aufgaben der Institution. Tätigkeiten.
Persönliche Erfahrungen und Entwicklungen.
Dokumentationsrichtlinien. Fakten- und Materialsammlung. Datenschutz. Gender Mainstreaming. Selbstorganisation. Eigenverantwortung.
- 6. KÖRPER, GESUNDHEIT UND PFLEGE
6.1. SOMATOLOGIE UND PATHOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die erforderlichen Grundkenntnisse in Anatomie, Physiologie und Pathologie sowie über die biologischen Veränderungen bis in das höhere Lebensalter unter Verwendung der Fachterminologie erwerben;
- die allgemeine und spezielle Krankheitslehre kennenlernen;
- Informationen über einfache, diagnostische Untersuchungs- und Behandlungsverfahren erlangen.
Lehrstoff:
- 2. Klasse
Bau und Funktion des menschlichen Körpers. Medizinische Fachsprache. Zellen. Gewebe. Organe. Bewegungsapparat. Kreislauforgane. Blut und Blutbildende Organe. Atmungsorgane. Verdauungsorgane und Stoffwechsel. Endokrine Drüsen. Harnbereitende und -ableitende Organe. Geschlechtsorgane. Haut und Sinnesorgane. Nervensystem. Präventivmedizin.
- 3. Klasse
Krankheitslehre und Gesundheitsdefinition. Einführung in die allgemeine Krankheitslehre. Allgemeine Krankheitsursachen. Infektion. Immunität. Allergie. Gutartiger und bösartiger Tumor. Krebserkrankung im Alter. Krebsepidemiologie.
Degenerative Erkrankungen:
Ursachen. Symptome. Ablauf und Therapie bei häufigen Erkrankungen des Bewegungsapparates, des Herz-Kreislaufsystems, des Blut- und des Abwehrsystems, des Atmungssystems, des Verdauungstraktes, des Nervensystems und des Urogenitaltraktes. Einfache diagnostische Untersuchungs- und Behandlungsverfahren.
6.2. PFLEGE, HYGIENE UND ERSTE HILFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- befähigt werden, über die erforderlichen Grundkenntnisse in Pflege, Hygiene und Erste Hilfe zu verfügen;
- befähigt werden, pflegerische Maßnahmen laut Tätigkeitsbereich der Basisversorgung durchzuführen;
- gesundheitsfördernde Maßnahmen kennen und diese für sich und andere anwenden können;
- Pflege als prozesshaftes Geschehen verstehen, Beobachtungen und durchgeführte Maßnahmen dokumentieren können;
- Wissen und Kenntnisse über Grundzüge der Infektionslehre und Mikrobiologie erwerben;
- befähigt werden, angewandte Hygiene im intra- und extramuralen Bereich einschließlich Desinfektion und Sterilisation in der Praxis umzusetzen;
- praktisches und theoretisches Wissen im Bereich der Ersten Hilfe haben und entsprechende lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten und durchführen können;
- Einblick in die Bereiche der Strahlenkunde sowie des Katastrophen- und Zivilschutzes haben.
Lehrstoff:
- 2. Klasse
Gesundheit. Der gesunde Mensch. Gesundheitsförderung. Krankheit. Der kranke Mensch.
Einführung in die Begrifflichkeiten:
Pflegemodelle. Pflegeprozess. Pflegesysteme. Pflegestandards. Pflegediagnose. Pflegedokumentation.
Aktivitäten und existentielle Erfahrungen des täglichen Lebens:
Vitale Funktionen des Lebens. Schlaf- und Ruhephasen. Verhalten und Selbstwertgefühl als existentielle Erfahrungen.
Bewegung:
Bedeutung der Bewegung. Beobachtung. Körperhaltung. Risikofaktoren. Prophylaxen Dekubitus. Thrombose. Kontraktur. Unterstützung bei der Bewegung.
Pflege:
Körperpflege. Unterstützung bei der Körperpflege. Haarwäsche und Pflege. Zahnpflege. Pediküre und Maniküre. Beobachtung der Haut. Pflegeutensilien und Hilfsmittel.
Essen und Trinken:
Ernährungszustand. Verdauungsstörungen. Schluckstörungen. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Flüssigkeitsbilanz. Verabreichung von Arzneimitteln.
Stoffwechsel:
Bedeutung. Urinausscheidung. Stuhlausscheidung. Obstipation. Erbrechen. Anwendung von Hilfsmitteln bei Inkontinenz.
Kleidung:
Umgang. Hilfestellung bei der Auswahl. Methoden, Techniken und Hilfsmittel zum An- und Auskleiden.
- 3. Klasse
Hygiene:
Persönliche Hygiene. Grundlagen der Infektionslehre. Immunologie. Behandlungsverfahren bei Infektionen. Angewandte Hygiene im intra- und extramuralen Bereich. Desinfektions- und Sterilisationsverfahren.
Umgang mit medizinisch-technischen Untersuchungsgeräten. Hygienerichtlinien und -maßnahmen.
Ergonomie und Mobilisation:
Haltungs- und bewegungsformende Übungen zur Vermeidung von Fehlhaltungen und zur Mobilisation. Lagerungs- und Hebetechniken. Hilfsmitteleinsatz.
Erste Hilfe:
Lebensrettende Sofortmaßnahmen. Durchblutungsstörungen. Frakturen. Wundversorgung. Selbstschutz. Unfallverhütung. Notruf. Katastrophen- und Zivilschutz. Brand- und Strahlenschutz. Maßnahmen bei Anfallserkrankungen. Ausgewählte Verbandmaterialien und ihr Verwendungszweck. Verbandtechniken. Grundregeln. Verbandabnahme. Assistenz beim Verbandwechsel. Verbandfixierung.
Administration in der Ordination.
6.3. PHARMAKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Grundkenntnisse der Pharmakologie erlangen;
- Über die unterschiedlichen Medikamente, deren Lagerung, Verabreichung sowie Wirkungen und Nebenwirkungen Bescheid wissen.
Lehrstoff:
- 3. Klasse
Darreichungsformen und Wirkungsweisen von Medikamenten. Therapeutische Bandbreite. Arzneimittelgruppen. Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen bei der Verabreichung von Medikamenten. Aufnahme und Ausscheidung von Medikamenten. Allergien und Unverträglichkeiten. Assistenz bei der Einnahme von oral zu verabreichenden Arzneimitteln. Assistenz bei der Applikation von ärztlich verordneten Salben, Cremen, Lotionen oder von Pflegeprodukten.
- 7. WIRTSCHAFT, INFORMATIONSMANAGEMENT UND RECHT
7.1. BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Grundkenntnisse über die kontinuierlichen Geschäftsabläufe im Arbeits-, Kapital- und Gütermarkt besitzen, sowie betriebswirtschaftliche Vorgänge nachvollziehen können;
- unternehmerische Funktionen im Hinblick auf Investition, Finanzierung und Unternehmensgründung in Grundzügen kennen;
- Instrumente der Personalpolitik und ihre Bedeutung für die Unternehmung kennen sowie die Personalverrechnung in ihren Grundzügen anwenden können;
- die Aufgaben der wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation und Kostenrechnung kennen sowie diese als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
- die wesentlichen Bestandteile und Grundsätze des betrieblichen Rechnungswesens kennen (Belegwesen, doppelte Buchführung und Bilanz);
- durch Kopfrechnen und Schätzen von Ergebnissen, insbesondere hinsichtlich der Größenordnungen, den Anforderungen des täglichen Lebens gerecht werden können;
- insbesondere für Produktions- und Dienstleistungsbetriebe des Non-Profit-Bereichs praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen führen und unter Berücksichtung der Umsatzsteuer verbuchen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse
Grundlagen der Wirtschaft:
Markt. Angebot und Nachfrage, Betriebsarten, Standortwahl.
Kaufvertrag:
Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen, Abwicklung, vertragswidrige Erfüllung. Konsumentenschutz. E-Commerce. Marketing.
Grundlagen des Rechnungswesens:
Begriff. Aufgaben und Teilbereiche; rechtliche Grundlagen.
System der doppelten Buchführung:
Begriff und Merkmale. Kontenrahmen und Kontenplan. Bilanzzerlegung.
Organisation:
Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung (Hilfs- und Nebenbücher).
Wirtschaftliches Rechnen:
Prozentrechnung.
Umsatzsteuer:
System und gesetzliche Bestimmungen, Erfassung von Umsatz- und Vorsteuer.
Verbuchung von Geschäftsfällen:
Belegorganisation. Kontierung von Belegen. Verbuchung laufender Geschäftsfälle.
- 2. Klasse
Unternehmensrecht:
Unternehmenseigenschaft. Firma. Vollmachten. Firmenbuch. Rechtsformen. Non-profit-Organisationen.
Einnahmen-/Ausgabenrechnung (vor allem im Non-Profit-Bereich).
Verbuchung von Geschäftsfällen:
Kontierung und Verbuchung laufender Geschäftsfälle. Kontenabschluss und Belegorganisation. Bilanz- und Erfolgsrechnung. Einführung in ein aktuelles Buchungsprogramm.
Jahresabschluss:
Anlagenabschreibung.
Finanzierung und Investition:
Finanzierungsarten. Zinsenrechnung. Liquidität.
Investitionsentscheidungen.
Wirtschaftspolitik (Auswirkungen der Wirtschaft auf die Gesellschaft - Wechselspiel und Zusammenhänge).
- 3. Klasse
Steuern:
Steuerermittlung (Steuererklärung). Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine).
Kostenrechnung:
Begriffe und Kostenrechnungssysteme im Überblick. Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen. Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung. Kalkulationen. Abrechnung von Projekten (Förderungsmöglichkeiten).
Gewerbe:
Gewerbeordnung. Unternehmensgesetz.
Personalwesen:
Rechte und Pflichten der Mitarbeiter/innen. Arbeitsvertrag. Dienstverhältnisse. Mitarbeiterführung und Personalmanagement. Verbuchung von Geschäftsfällen.
Personalverrechnung:
Abrechnung laufender Bezüge. Zulagen. Zuschläge.
Aufwandsentschädigungen. Sonderzahlungen im Überblick. Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben. Arbeitnehmerveranlagung.
Laufende Buchungen:
Vertiefende laufende Geschäftsfälle inkl. Verbuchung von Löhnen und Gehältern.
Schularbeiten:
- 1. Klasse: zwei einstündige Schularbeiten.
- 2. Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
- 3. Klasse: zwei zweistündige Schularbeiten.
7.2. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Grundzüge staatstragender Elemente und Regierungsformen kennen;
- als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger verantwortlich handeln und sich mit dem aktuellen politischen Geschehen auseinander setzen können;
- Rechte und Pflichten des Staatsbürgers/der Staatsbürgerin und des Staates kennen und die Verpflichtung des Einzelnen und der Gemeinschaft zum Funktionieren gemeinschaftlichen Zusammenlebens erkennen;
- die Grundzüge des Privatrechtes kennen lernen, und die Bedeutung für den einzelnen im täglichen persönlichen Leben erkennen;
- berufsrelevante Rechtsgrundlagen erlernt haben, um Handlungsfelder des täglichen Berufsalltags besser zu verstehen und um die damit verbundenen Rechte und Pflichten wahrnehmen zu können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse
Staatselemente:
Aufgaben des Staates
Prinzipien der österreichischen Verfassung:
Demokratie. Republik. Rechtsstaat. Bundesstaat. Neutralität. Menschenrechte.
Gesetzgebung:
Organe und Verfahren. Zugang zum Recht.
Rechtsstruktur.
Verwaltung:
Oberste Verwaltungsorgane. Verwaltungsverfahren. Politische Parteien.
EU:
Das politische und rechtliche System der Europäischen Union.
Grundstrukturen der EU, Grundsätze des EU-Rechts, Reform und Weiterentwicklung des EU-Rechts.
- 2. Klasse
Grundzüge des Privatrechts, des Familienrechts, des Jugendschutzgesetzes und des Erbrechtes.
Grundzüge des Sachenrechts.
Grundzüge des Vertrags- und Konsumentenschutzrechtes.
Grundzüge des Schadenersatzrechtes.
Grundbegriffe des Strafrechtes.
Rechtsdurchsetzung:
Verfahren und Instanzen.
- 3. Klasse
Berufsrelevante Rechtsgrundlagen:
Arbeitsrecht (national-international).
Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht.
Sanitätsrecht.
Aktuelles politisches Geschehen.
7.3. INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Grundkenntnisse der Hardware erwerben und Kaufentscheidungen (Anschaffung einer EDV-Anlage) treffen können;
- Betriebssysteme und Anwenderprogramme kennen und diese auch selbstständig anwenden können;
- selbstständig schriftliche Textsorten formal und sprachlich richtig erstellen und gestalten können;
- die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können;
- das Internet zur Informationsbeschaffung unter Einhaltung der rechtlichen Nutzungsbestimmungen sinnvoll verwenden können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse
Grundlagen der Informationstechnologie. Arbeitsplatzgestaltung. Wesentliche Hardwarekomponenten. Grundlegende Funktionen eines Betriebssystems. Unterschiedliche Eingabemöglichkeiten. Datei und Druckverwaltung.
Rechtliche Bestimmungen:
Urheberrecht. Datenschutz und Signaturbestimmungen. Internet und Mail.
Textverarbeitung. Richtlinien (Normen) der Texterstellung. Schriftverkehr im Personalwesen.
Erstellen und Gestalten von Dokumenten. Typographie und Layout.
- 2. Klasse
Tabellenkalkulation. Verknüpfung von Programmen (Serienbrief). Präsentationsprogramm.
Effiziente und praxisrelevante Text- und Präsentationsgestaltung. Nutzung des Internets.
- 3. Klasse
Termin- und Adressatenverwaltung.
Datenbanken.
Erstellen und Bearbeiten von Präsentationen.
Selbstständige Formulierung und Gestaltung berufsrelevanter
Schriftstücke.
Schularbeiten:
1., 2. und 3. Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
- 8. ERNÄHRUNG UND HAUSHALT
8.1. HAUSHALT UND ORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Arbeitsabläufe rationell planen und sinnvoll koordinieren können, umweltschonend und den ergonomischen und hygienischen Richtlinien sowie den Grundsätzen der Nachhaltigkeit entsprechend durchführen können;
- die erforderlichen Betriebsmittel funktionsgerecht und sicherheitsbewusst einsetzen können;
- Speisen unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
- sich der Bedeutung eines gepflegten Auftretens, guter Umgangsformen, der sozialen Verantwortung und der Arbeit im Team bewusst werden;
- Verständnis und Kenntnisse über die gepflegte Tisch-, Ess- und Wohnkultur erwerben und anwenden können;
- Kenntnisse über die effiziente Haushaltsorganisation erwerben;
- die besonderen Bedürfnisse der Familie und der sozialen Institutionen im Bereich der Haushaltsführung kennenlernen;
- sich als kritikfähige Konsumenten bzw. Konsumentinnen verhalten können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse
Formen der Haushalte, Bedürfnisse in Lebensphasen, Grundlagen des Haushaltsmanagements.
Küchenführung:
Hygiene. Unfallverhütung. Arbeitssicherheit. Brandschutz. Rationeller, wirtschaftlicher und kritischer Einkauf und Konsum. Qualitätserhaltende Lagerung. Qualitätsbeurteilung der verwendeten Lebensmittel. Handhabung, Wartung und Kontrolle der Betriebsmittel.
Grundrezepte und Grundzubereitungsarten von einfachen Speisen der vollwertigen österreichischen und internationalen Küche. Speisenabwandlung für Kost- und Diätformen. Schnellküchen. Einsatz und Bewertung von Convenienceprodukten. Richtlinien für das Portionieren. Anrichten und Garnieren von Speisen.
Service:
Ess- und Tischkultur eigener und fremder Kulturkreise. Raum- und Tischgestaltung für verschiedene Anlässe. Tischinventar. Mise en Place. Tischdecken. Elementare Handgriffe beim Servieren von Speisenfolgen. Spezielles Service für Kinder, Ältere Personen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Planung und Durchführung von kleinen Veranstaltungen.
Haushaltsorganisation:
Sachgemäße Handhabung sowie Reinigung und Pflege der im Haushalt benötigten Materialien, Betriebsmittel und Einrichtungsgegenstände. Praktische Anwendung ergonomischer und ökologischer Erkenntnisse.
8.2. ERNÄHRUNG UND DIÄT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Bedeutung der Ernährung als prophylaktische Maßnahme für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennenlernen;
- Bestandteile der Nahrung und handelsüblicher Lebensmittel kennen und deren ernährungsphysiologischen Wert beurteilen können;
- zeitgemäße Ernährungsformen sowie die gebräuchlichsten Diätformen kennen und zwischen Diätkost und der vollwertigen Ernährung des gesunden Menschen unterscheiden können;
- sich als Konsument bzw. Konsumentin verantwortungsbewusst und umweltbewusst verhalten können.
Lehrplan:
- 1. Klasse
Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit.
Ernährungsverhalten. Funktionen und Bestandteile der Nahrung. Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe (Aufbau. Arten - Kohlehydrate, Fette, Eiweiße und Mineralstoffe. Wasser. Vitamine. Sekundäre Pflanzenfette. Vorkommen. Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung). Lebensmittelzusätze. Ergänzungsmittel.
Ausgewählte Lebens-, Würz- und Genussmittel (Arten. Zusammensetzung. Produktion und Handelsformen.
Ernährungsphysiologische Bedeutung. Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse).
Lebensmittelkennzeichnung, Lebensmittelrecht. Trends in der Ernährung und deren ernährungsphysiologische Beurteilung.
Quantitative und qualitative Aspekte der Ernährung.
Kostformen (ausgewählte Beispiele):
Differenzierung nach Alter und Belastungssituation.
Aktuelle Ernährungstheorien. Entstehung und Symptomatik ernährungsbedingter bzw. ernährungsabhängiger Erkrankungen. Bestimmung des Ernährungsstandes. Diätetische Behandlung ausgewählter Stoffwechselerkrankungen. Stellenwert und Bedeutung der Diät als Prophylaxe. Diätetik. Diagnostisches Hilfsmittel und unterstützende Form der Therapie. Ernährung in der Gesellschaft (genussvolles Essen, Essstörungen).
9. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
A.2. Pflichtpraktika
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten in Sozialeinrichtungen bzw. in der Familie umsetzen können;
- Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz erlangen sowie persönliche und soziale Fähigkeiten gezielt entwickeln können;
- die Anforderungen des jeweiligen sozialen Berufsfeldes kennen und erfüllen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von verschiedenen Sozialeinrichtungen besitzen;
- Kenntnisse und Wissen über die Pflichten und Rechte einer Arbeitnehmerin bzw. eines Arbeitnehmers erwerben;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und kompetent verhalten können;
- sich in ein bestehendes Team, in einer sozialen Institution bzw. in der Familie integrieren können;
- durch Erfahrungen in den Praktika die persönlichen Berufsvorstellungen, Berufswünsche und die persönliche Eignung überprüfen können;
- Einfühlungsvermögen für soziale Strukturen in der Familie bzw. Institution erwerben;
- geschulte Beobachtungsfähigkeit erwerben, um die ihnen anvertrauten Menschen angemessen fördern, betreuen, aktivieren und unterstützen zu können;
- Arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich planen, koordinieren und durchführen können;
- eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben erwerben;
- die eigenen Fortschritte und Fähigkeiten artikulieren und reflektieren können.
1. FAMILIENPRAXIS
Lehrstoff:
- 2. Klasse
Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein.
Haushalt:
Haushaltsführung. Reinigung und Pflege der Wohnung. Wäschepflege. Umweltbewusster und sparsamer Umgang mit Energiequellen.
Kochen:
Organisation und Zubereitung von Mahlzeiten. Rationelles Arbeiten. Hygiene.
Kinderbetreuung:
Säuglingspflege. Bedürfnisgerechter Umgang und Förderung der kindlichen Entwicklung. Kreative Entfaltung.
2. SOZIALPRAXIS
Lehrstoff:
- 3. Klasse
Umsetzung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse.
Arbeiten in sozialen Institutionen, wie:
Kindergärten, Altenpflegeeinrichtungen, Sozialpädagogische Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Ärztliche Ordinationen und ähnliche Einrichtungen.
A.3. Schulautonomer Erweiterungsbereich
- 1. PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS
Es wird auf die Ausführungen des Abschnittes III verwiesen.
2. SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können. Des Weiteren wird auf die Ausführungen des Abschnittes IIId verwiesen.
B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe, Didaktische Grundsätze:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder des Ausbildungsschwerpunkts oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Des Weiteren wird auf die Ausführungen des Abschnittes IIIe. verwiesen.
C. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Des Weiteren wird auf die Ausführungen des Abschnittes IIIe. verwiesen.
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