Anlage 1
Anlage
FACHSCHULE FÜR SOZIALBERUFE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden Lehrver-
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE pflich-
Klasse Summe tungs-
1. 2. 3. gruppe
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KERNBEREICH
Religion ..................... 2 2 2 6 (III)
Deutsch ...................... 2 2 2 (I)
Lebende Fremdsprache *1) *2) . 2 2 2 (I)
Geschichte und Sozialkunde ... 2 - - (III)
Geographie und
Wirtschaftskunde ........... 1 - - (III)
Politische Bildung und Recht . 1 1 1 III
Psychologie und Pädagogik .... 1 2 2 III
Sozialberufskunde ............ 2 - - III
Bildnerische Erziehung ....... - 2 2 IVa
Musikalisch-rhythmische
Erziehung .................. 1 1 1 IV
Physik ....................... - 1 - (III)
Chemie ....................... - 1 - (III)
Biologie und Ökologie ........ 2 - - III
Somatologie .................. - 2 2 III
Ernährung und Diät ........... 1 - - III
Säuglingspflege .............. 1 - - III
Gesundheitslehre und
Krankenbetreuung ........... - 2 - III
Altenhilfe ................... - - 2 III
Behindertenarbeit und
Heilpädagogik .............. - - 2 III
Wirtschaftliches Rechnen ..... 2 2 - II
Textverarbeitung *3) ......... 1 2 1 III
Haushalt ..................... 4 - - IV
Kreatives Gestalten .......... 2 - - IVa
Bewegung und Sport ........... 2 2 2 (IVa)
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Summe Kernbereich ............ 29 24 21
ERWEITERUNGSBEREICH *1)
a) Pflichtgegenstände mit
erhöhtem Stundenausmaß .... 0-10 0-3 0-6 I-IVa *4)
b) Seminare
Fremdsprachenseminar ...... 0-10 0-3 0-6 I
Allgemeinbildendes Seminar 0-10 0-3 0-6 III
Fachtheoretisches Seminar . 0-10 0-3 0-6 III
Praxisseminar ............. 0-10 0-3 0-6 IV
c) Erweiterte Praktika ....... 0-10 0-3 0-6
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Summe Erweiterungsbereich 6-10 0-3 0-6
B. PFLICHTPRAKTIKA Klasse Summe
1. 2. 3.
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a) Familienpraktika .......... - 12 -
b) Sozialpraktika ............ - - 12
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Gesamtwochenstundenzahlen 33-37 34-37 31-37 105 *1)
C. FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN 1)
D. FÖRDERUNTERRICHT *1)
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*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Abschnitt III.
*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache
anzuführen.
*3) Mit Computerunterstützung.
*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die dreijährige Fachschule für Sozialberufe dient im Sinne des § 63 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Ausbildung in den Bereichen der Sozialdienste.
Die dreijährige Fachschule soll durch die Vermittlung von allgemeinbildenden, fachtheoretischen, praktischen, lebens- und berufskundlichen sowie musischen Unterrichtsinhalten bei den Schülern die soziale Einstellung und das Interesse an Sozialberufen vertiefen und zu einer Klärung der persönlichen Eignung für einen Sozialberuf führen.
Darüber hinaus dient die Fachschule für Sozialberufe insbesondere in den ersten beiden Klassen als Vorbereitung für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz BGBl. I Nr. 108/1997) sowie für eine weiterführende Berufsausbildung in den Bereichen der Sozial- und Pflegedienste, wie zB Familienhilfe und Pflegehilfe, Altendienste und Pflegehilfe, Behindertenarbeit, Sozialarbeit usw.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in der Stundentafel Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände, der unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, sozialen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
In der Stundentafel ist für die einzelnen Klassen die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Klassen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten. Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Im Erweiterungsbereich sind Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß und/oder Seminare und/oder erweiterte Praktika im Ausmaß von höchstens insgesamt 13 Wochenstunden zu führen. Die Aufteilung dieser Stunden auf die drei Schuljahre obliegt dem Schulgemeinschaftsausschuß und hat nach Maßgabe der Stundentafel zu erfolgen.
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:
- 1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
- 2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einer oder mehreren Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich. Die Seminare dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen. Die Auswahl der an der Schule (den einzelnen Klassen) zu führenden Seminare sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, ihres Inhaltes und ihres Stundenausmaßes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Praktika sollen an einer dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden Institution abgeleistet werden.
Zur Betreuung der Praktika wird ein entsprechendes Seminar im Rahmen des Erweiterungsbereiches empfohlen.
Die Festlegung, welche lebende Fremdsprache geführt wird, hat schulautonom zu erfolgen. Erläßt der Schulgemeinschaftsausschuß keine Lehrplanbestimmung hinsichtlich der lebenden Fremdsprache, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen. Soweit der Schulgemeinschaftsausschuß keine Lehrplanbestimmungen im Erweiterungsbereich erläßt, hat die Festlegung dieses Bereichs durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.
Es können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht festgelegt werden. Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen geschaffen werden, sind dafür zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) zu erlassen. Solche Freigegenstände oder unverbindliche Übungen sind entsprechend ihrem Lehrstoffinhalt einem in der Stundentafel genannten Unterrichtsgegenstand zuzuordnen, wobei der Gegenstandsbezeichnung ein den konkreten Inhalt bezeichnender Zusatz angefügt werden kann. Bei der Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen sind das zur Verfügung stehende Kontingent an Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule zu beachten.
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden. Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und den Praktika sicherzustellen.
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Standardsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, das Bewußtsein der europäischen Dimension, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewußtsein, die Erziehung zur Kooperation sowie die Erziehung zu sozialem Denken und Handeln. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.
Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.
Der Unterricht sowie die Praktika können auch in Blockform geführt werden. Auf die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen ist hinzuweisen.
Die Führung von Freigegenständen und unverbindlichen Übungen kann auch klassen-, schulstufen- und schulartenübergreifend erfolgen.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
- a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004.
- b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009.
- c) Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.
- d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
- e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
- f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.
- g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
- h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
- i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
- j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
KERNBEREICH
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
- den Gehalt eines literarischen Werkes erfassen können;
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- zu sprachlicher Kreativität unter Berücksichtigung der Sprech- und Schreibrichtigkeit gelangen;
- Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
- Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Normative Sprachrichtigkeit:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke. Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).
Mündliche Kommunikation:
Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat. Lesen und Vortragen von Texten.
Schriftliche Kommunikation:
Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung). Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers
(Motive, Themen).
Lern-, Arbeits-, Kommunikations- und Kooperationstechniken.
Schularbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten.
- 2. Klasse:
Mündliche Kommunikation: Lesen und Vortragen von Texten. Referat.
Schriftliche Kommunikation:
Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt, Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung). Analysieren, Argumentieren, Appellieren. Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).
Schularbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten.
- 3. Klasse:
Normative Sprachrichtigkeit: Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.
Mündliche Kommunikation:
Darstellung von problemorientierten Standpunkten. Referat. Diskussion. Lesen und Vortragen von Texten. Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).
Schriftliche Kommunikation:
Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Kommentieren. Kreatives
Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Literarische Gattungen anhand ausgewählter Beispiele der Gegenwartsliteratur.
Medien:
Massenmedien: Arten und Funktionen der Printmedien. Arten und Funktionen audiovisueller Medien. Werbung und Konsumverhalten. Gestalten von und mit Medien. Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).
Schularbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten.
LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in der Zielsprache situationsgerecht einsetzen können;
- dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
- Standardsituationen der Berufspraxis mündlich und schriftlich abwickeln können;
- von Gesprächspartnern häufig gestellte Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten können;
- zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
- zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Integration der Vorkenntnisse. Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers. Aktuelle Themen. Situationen des täglichen Lebens.
Sprachstrukturen: Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Schularbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten.
- 2. Klasse:
Themen aus dem sozialen Umfeld der Schüler. Der Sprachraum der Zielsprache, kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen. Standardsituationen der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen
Strukturen.
Schularbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten.
- 3. Klasse:
Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich und Europa. Kulturleben. Aktuelle Themen. Sozialsystem Österreichs, Institutionen. Standardformen der Korrespondenz. Fallbeispiele.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
Schularbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden). Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.
Entwicklungen seit dem Ersten Weltkrieg:
Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft, Wissenschaft, Technik,
Kultur. Neuordnung Europas. Österreich in der Ersten Republik.
Internationale Organisationen. Zweiter Weltkrieg.
Zeitalter des Pluralismus:
Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt. Einigung Europas.
Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien. Entwicklungen in Österreich.
Welt im Umbruch:
Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen Staatengemeinschaft. Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft. Europäische Integration. Migrationsprobleme. Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über topographische Kenntnisse sowie über regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag verfügen;
- über wirtschaftsgeographische Kenntnisse verfügen;
- die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen verstehen können;
- über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung erklären können;
- ökonomische Handlungsmuster und die sich daraus ergebenden Verteilungskonflikte und Umweltschäden erklären und zu Problemlösungsansätzen kritisch Stellung nehmen können;
- individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum verstehen können;
- die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität verstehen können;
- bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Orientierung auf der Erde.
Raum und Gesellschaft:
Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität,
sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum,
Raumplanung.
Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:
Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen, Wirtschaftsregionen, Europäische Integration, Entwicklung von Wirtschaftszonen.
Soziale und wirtschaftliche Probleme in den Industrieländern und in
den Ländern der Dritten Welt.
Großregionen:
Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Kultur, Wirtschaftsräume,
politische Gliederung, Krisengebiete.
Österreich:
Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Kultur, Wirtschaftsräume, politische Gliederung, Sozialpartnerschaft. Aktuelle Entwicklungen.
POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Inhalte kennen;
- aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
- die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
- Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
- die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
- andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
- zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Staat: Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.
Österreichische Bundesverfassung:
Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung; Umweltschutz).
Menschenrechte: Menschen- und Bürgerrechte sowie ihre Durchsetzung
national und international.
Gesetzgebung des Bundes und der Länder.
Verwaltung: Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung.
Verwaltungsverfahrensgesetze.
Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).
Politische Willensbildung: Politische Parteien,
Interessenvertretungen, Medien.
Völkerrecht: EU und internationale Organisationen
- 2. Klasse:
Rechtsstruktur: Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.
Grundzüge des Privatrechts: Personen-, Familien-, Erb-, Sachen- und Schuldrecht.
Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.
Jugendschutzgesetz.
Familienfördernde Maßnahmen.
Grundzüge des Strafrechts.
Gerichtsbarkeit: Instanzen, Gerichtsverfahren.
- 3. Klasse:
Privatrecht:
Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.
Arbeits- und Sozialrecht: Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.
Völkerrecht: Internationale Beziehungen und Organisationen;
Friedenssicherung.
Sanitätsrecht:
Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Krankenanstaltengesetz, TBC-Gesetz, Epidemiegesetz, AIDS-Gesetz, Suchtmittelgesetz, Leichen- und Bestattungsgesetz ua.
PSYCHOLOGIE UND PÄDAGOGIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- seine eigene Persönlichkeit und die seiner Mitmenschen verstehen;
- seine Kenntnisse aus Psychologie und Pädagogik im Umgang mit Menschen, in Kommunikation und Betreuung verwerten können;
- im Erkennen persönlicher und mitmenschlicher Lebenskrisen sensibilisiert werden, die Bedeutung einer menschengerechten Welt erkennen und über die Gefahren von sachlichen und gesellschaftlichen Zwängen Bescheid wissen;
- eine verantwortungsbewußte und tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft einnehmen;
- sich seiner erzieherischen Möglichkeiten und seiner Vorbildwirkung bewußt sein;
- zwischen Information und Manipulation unterscheiden und Manipulationsstrategien erkennen können;
- Bewältigungsstrategien für ausgewählte Problemstellungen der Organisationspsychologie kennen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Grundbegriffe der Psychologie: Richtungen, Aufgaben und Anwendungsbereiche.
Pädagogische Grundbegriffe:
Aufgaben und Arten der Erziehung, Erzieherpersönlichkeiten,
Erziehungsstile, Erziehungsmittel.
Psychologische Erfassungsmethoden:
Beobachtung, Experiment, testpsychologische Verfahren, Exploration
und Anamnese.
Entwicklungspsychologie:
Vorgeburtliche Entwicklung, Geburt und erstes Lebensjahr, Kindheit.
Kognitive Entwicklung. Spiel und Spielverhalten.
- 2. Klasse:
Determinanten der Entwicklung:
Anlage und Umwelt als Grundlage der Persönlichkeit. Familie und Erziehungsprobleme.
Reifung und Lernen: Theorien und Techniken des Lernens.
Kognitive Vorgänge: Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken.
Motivation:
Emotionen und Bedürfnisse, Sucht und Suchtverhalten, Wollen und Interesse, Frustration, Aggression.
Entwicklungspsychologie: Schulalter, Jugendalter.
Erziehungsinstitutionen.
- 3. Klasse:
Entwicklungspsychologie: Der erwachsene und der alte Mensch.
Persönlichkeitspsychologie:
Möglichkeiten und Fragestellungen der Persönlichkeitsforschung, Bedeutung des Unbewußten.
Psychosomatische Zusammenhänge. Seelische Störungen und Behandlungsmethoden. Krisen und Umgang mit Krisen.
Sozialpsychologie:
Sozialisation, soziologische Einheiten, Einstellungen und Vorurteile, Feindbilder, Gruppenstrukturen.
Gruppenprozesse, massenpsychologische Phänomene, Manipulation.
Kommunikation und Interaktion. Medienpädagogik.
Organisationspsychologie
SOZIALBERUFSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- kommunikationshemmende und kommunikationsfördernde Faktoren im Umgang mit anderen Menschen kennenlernen;
- Verantwortung für sich selbst und für seine Umwelt übernehmen können;
- die verschiedenen Sozialberufe und deren Aufgaben im sozialen Bereich darstellen können;
- die Ausbildungsmöglichkeiten im Sozialbereich kennen;
- die wichtigsten bestehenden Hilfseinrichtungen, vor allem des jeweiligen Bundeslandes, kennen;
- die Voraussetzungen und Grenzen des Helfens beim Helfer selbst, in den Institutionen und in der sozialen Umwelt des Klienten erkennen;
- die Entwicklung des Berufszweiges, für den der Schüler ausgebildet wird, kennen und zur gegenwärtigen gesellschaftlichen Entwicklung in Beziehung setzen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Zwischenmenschliche Beziehungen: Kommunikation/Interaktion, Konfliktbewältigung.
Sozialberufe:
Entwicklung und Bedeutung. Grundsätze des Helfens. Gliederung der Sozialberufe und ihre Beziehungen zueinander. Körperliche und seelische Anforderungen im Sozialberuf. Ausbildung zu Sozialberufen.
Berufsfelder:
Familienhilfe, Alten- und Pflegehilfe, Behindertenpädagogik, Gesundheits- und Krankenpflege, Ordinationshilfe, Sozialarbeit, Entwicklungshilfe, Kindergartenpädagogik, Sozialpädagogik ua.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Möglichkeiten der bildnerischen Arbeit in Sozialberufen kennenlernen;
- Kreativität als Kriterium für physisches, psychisches und soziales Wohlbefinden verstehen können;
- seine schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten sowie seine einschlägige Sach- und Methodenkenntnis materialgerecht und zielorientiert für die Verfeinerung seiner Wahrnehmungsfähigkeit, für den persönlichen Ausdruck und für die visuelle Verständigung einsetzen können;
- eine offene und kritische Einstellung gegenüber allen bildnerischen Erscheinungsformen der Kultur, insbesondere gegenüber der Kunst der Gegenwart haben;
- das künstlerische Angebot, die visuellen Massenmedien und die gestaltete Umwelt verstehen und sinnvoll nützen können;
- die psychologischen, sozialen, historischen und technischen Entstehungsbedingungen von Kunstwerken sowie die Zeitbedingtheit, die Einmaligkeit und Überzeitlichkeit von Kunstwerken verstehen.
Lehrstoff:
- 2. Klasse:
Schrift:
Blockschrift, Rhythmus, Proportion, Schriftgrößen, Schreibgeräte,
textgebundene und freie Anwendung.
Studien vor dem Objekt:
Praktische und visuelle Erkundung von Objekten und Phänomenen aus dem Lebensbereich des Schülers; Form-, Struktur-, Raum- und Oberflächenqualitäten, Gliederungs- und Maßverhältnisse, Körperhaftigkeit und Farbe.
Malerei:
Einsatzmöglichkeit der Farbe. Wirkungsweisen verschiedener
Materialien und Techniken. Ausdruck und Zweck.
Reflexion: Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel.
Bildnerische Terminologie:
Wesen von Architektur, Plastik, Malerei, Zeichnung, Druckgraphik,
Kunsthandwerk.
Arbeit mit Kindern:
Gutes Spielzeug. Herstellung von einfachem Spielzeug. Bilderbuch; Gestaltung, bildnerische Sprache. Kinderzeichnung (Entwicklung, Bedeutung).
- 3. Klasse:
Grafik: Druckgrafische Verfahren. Visuelle Medien.
Verfremdung und Abstraktion. Plastisches Gestalten.
Interpretation von Werken der bildenden Kunst: Form, Funktion, Entstehung.
Architektur im menschlichen Siedlungsraum: Auswirkung auf Umwelt und Gesellschaft.
Arbeit mit behinderten und alten Menschen: Anwendungsorientierte
Techniken.
Bildnerische Erziehung in der Psychohygiene.
MUSIKALISCH-RHYTHMISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- sein musikalisches und rhythmisches Verständnis erweitern und vertiefen;
- eine kritische Einstellung gegenüber dem Musikangebot gewinnen;
- sich mit den verschiedenen Funktionen von Musik und insbesondere mit dem prägenden Einfluß der Medien auseinandersetzen können;
- die vielfältigen Wirkungen von Musik kennen;
- musikalisch-rhythmische Übungen im Kinder-, Alten- und Behindertenbereich einsetzen können;
- ein vielseitiges Repertoire an Liedern, Tänzen, Spielen, Texten und Sprachspielen haben;
- eigene gestalterische Vorstellungen in Musik und Tanz ausdrücken können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Musizieren und Gestalten:
Stimmbildung und Sprechpflege. Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik. Vokale und instrumentale Improvisation. Bewegungsgestaltung, Tänze.
Musiktheorie: Allgemeine Musiklehre. Akustische Grundbegriffe. Die menschliche Stimme.
Musikinstrumente. Einfache Notationsformen. Musikgeschichtliche
Epochen. Musik und Gesellschaft.
Werkanalyse:
Einfache formale Prinzipien, Wort-Ton-Beziehung, Tonmalerei,
Möglichkeiten der Rezeption von Musik.
- 2. Klasse:
Orff-Instrumentarium.
Geräusche und Klänge im Raum.
Der Körper als „Instrument".
Orientierung im Raum (mit Instrumenten, Materialen oder Objekten). Rhythmisieren einfacher Texte, einfache Melodiebildungen, Notation. Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik. Vertonung von Texten. Arbeit mit musikalischen Parametern (laut-leise, hoch-tief, schnell-langsam). Improvisation mit Rhythmus, Geräuschen und Klängen.
- 3. Klasse:
Bewegung und Musik als Erziehungsmittel.
Internationale Volks- und Kindertänze.
Bewegung und Musik unter Einbeziehung verschiedener Materialien,
Geräte und Medien.
Bewegung und Musik verschiedenster Epochen und Stilrichtungen.
Bewegungsimprovisation und Pantomime.
Musikalische Darstellung von Texten.
PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten und beschreiben können;
- die Denk- und Arbeitsweise der Physik in Ansätzen kennen und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Problemen kritisch Stellung nehmen können;
- für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen sein, doch auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewußt handeln;
- Grundlagen für technische Geräte im Gesundheits- und Sozialdienst verstehen können;
- die Anwendung der physikalischen Gesetze im täglichen Leben und im Gesundheitswesen kennen.
Lehrstoff:
- 2. Klasse:
Mechanik:
Eigenschaften fester, flüssiger und gasförmiger Körper; Gesetze der Mechanik und ihre Anwendungen.
Wärmelehre: Temperatur, Wärme als Energieform, Wärmeübertragung.
Akustik: Schallwellen und ihre Ausbreitung; Lärmschutz; Ultraschall.
Elektrizität:
Grundbegriffe des elektrischen Stromes, Wirkungen des elektrischen Stromes, Unfallverhütung; elektrische und magnetische Felder.
Elektromagnetisches Spektrum:
Entstehung und Eigenschaften von elektromagnetischen Wellen;
UV-Strahlung; Röntgenstrahlung.
Optik:
Lichtwellen und ihre Ausbreitung, Reflexion, Brechung, Dispersion
und Polarisation; optische Geräte; Laser.
Radioaktivität und Strahlenschutz.
CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten und beschreiben können;
- die Denk- und Arbeitsweise der Chemie in Ansätzen kennen und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Problemen kritisch Stellung nehmen können;
- die für Alltag und Berufspraxis bedeutsamen chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen;
- für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen sein, doch auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewußt handeln.
Lehrstoff:
- 2. Klasse:
Allgemeine und anorganische Chemie:
Aufbau der Materie; Atombau, Formelsprache, chemische Bindungen.
Periodensystem: Beispiele wichtiger Haupt- und Nebengruppenelemente.
Chemische Reaktionen: Energieumsatz, Oxidation und Reduktion.
Säuren und Basen: pH-Wert, Indikatoren, Neutralisation.
Organische Chemie:
Gesättigte und ungesättigte Kohlenwasserstoffe und wichtige Derivate, Petrochemie.
Alkohole und ihre Oxidationsprodukte. Carbonsäuren und deren Derivate. Ausgewählte Kapitel der Biochemie.
BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Einsicht in die Zusammenhänge biologischer Vorgänge gewinnen und die Welt als vernetztes System begreifen;
- alles Leben als schützenswert erkennen, Verständnis und Verantwortungsbewußtsein für die Umwelt entwickeln;
- der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
- in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden können;
- die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Zytologie: Zellaufbau und Zellfunktion, Mitose und Meiose.
Vererbungslehre: Mendelsche Regeln, Humangenetik, Erbkrankheiten.
Bakterien und Viren: Einteilung und Lebensweise. Bedeutung für den Menschen.
Botanik und Zoologie:
Systematischer Überblick über das Pflanzen- und Tierreich. Anatomie
und Physiologie ausgewählter Pflanzen und Tiere.
Ökologie:
Grundbegriffe, abiotische und biotische Faktoren, Kreisläufe, ökologisches Gleichgewicht und Regulation in Ökosystemen, Veränderung der Biosphäre durch den Menschen, Natur- und Umweltschutz.
Ethologie:
Grundlagen der Verhaltensforschung, angeborenes und erlerntes Verhalten, Sozialverhalten, Verhaltensweisen des Menschen.
Abstammungslehre: Herkunft des Menschen.
SOMATOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- grundlegende Kenntnisse über den Bau des menschlichen Körpers haben;
- die Funktionssysteme der Organe verstehen;
- das Zusammenspiel der Organe im Körper verstehen;
- den Wert eines gesunden Körpers erkennen und die Erhaltung der Gesundheit als selbstverständliches Ziel ansehen;
- den menschlichen Organismus in seiner Abhängigkeit von Umwelteinflüssen sehen.
Lehrstoff:
- 2. Klasse:
Gewebelehre: Von der einfachen Zelle zum Gewebe, Gewebetypen.
Das Skelett: Knochenbau, Knochenverbindungen, die wichtigsten Knochen.
Die Muskulatur: Bau und Funktion, die wichtigsten Muskeln.
Blut und Blutkreislauf:
Zusammensetzung des Blutes, Lage, Bau und Funktion des Herzens und der Gefäße.
Immunsystem: Lymphatische Organe und Lymphgefäßsystem.
Atmungssystem: Luftwege, Lunge, Physiologie der Atmung.
Verdauungssystem: Bau, Lage und Funktion der Abschnitte des Verdauungsapparates.
Ausscheidungsorgane: Bau, Lage und Funktion der Nieren und der
harnableitenden Wege.
Geschlechtsorgane: Bau, Lage und Funktion.
- 3. Klasse:
Hormonsystem: Endokrine Drüsen, Hormone und ihre Funktion.
Nervensystem:
Bau und Funktion des Zentralnervensystems, des peripheren und
vegetativen Nervensystems.
Sinnesorgane:
Bau und Funktion des Sehorgans, des Gehör- und Gleichgewichtsorgans,
des Geschmacks- und Geruchsorgans.
Haut: Aufbau und Aufgaben, Hautsinnesorgane.
ERNÄHRUNG UND DIÄT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll:
- die Bedeutung der Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennen;
- die Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebensmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie die gebräuchlichsten Diätformen kennen;
- den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln beurteilen können;
- sich als Konsument verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Ernährung und Gesundheit: Ernährungsverhalten, Funktionen und Bestandteile der Nahrung.
Nähr- und Wirkstoffe:
Aufbau, Arten, Vorkommen, ernährungsphysiologische und
küchentechnische Bedeutung.
Wasser:
Funktionen, ernährungsphysiologische Bedeutung, Wasserbilanz. Arten.
Qualitätsbelastung durch Umwelteinflüsse.
Lebens-, Würz- und Genußmittel:
Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische,
volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung, Produktion und Handelsformen.
Behandlung von Lebensmitteln:
Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse. Lebensmitteltoxikologie. Konservierung. Lebensmittelgesetz.
Kostformen: Differenzierung nach Alter, Leistungsumsatz und
spezieller Belastungssituation.
Diät:
Bedeutung, Struktur der Grunddiät, diätetische Behandlung häufiger
Stoffwechselerkrankungen. Speisepläne.
SÄUGLINGSPFLEGE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die wichtigsten vorgeburtlichen Vorgänge und den Vorgang der Geburt kennen;
- den gesunden Säugling im familären Rahmen pflegen können;
- die Bedeutung von Vorsorgeuntersuchungen für Mutter und Kind kennen;
- Kenntnisse über die körperliche Entwicklung und über häufige Erkrankungen beim Säugling haben.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Schwangerschaft. Geburt. Wochenbett.
Der Säugling:
Frühgeborene und Neugeborene. Erkrankungen und Anpassungsstörungen.
Entwicklungsphasen. Ausstattung.
Pflege: Pflegemaßnahmen beim gesunden Säugling. Ernährung.
Erkrankungen. Impfplan.
Vorsorgeuntersuchungen für Mutter und Kind.
Unfallverhütung.
Erste-Hilfe-Maßnahmen.
GESUNDHEITSLEHRE UND KRANKENBETREUUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- den Wert der Gesundheit erkennen;
- gesundheitserhaltende Maßnahmen kennen;
- theoretische Grundkenntnisse und praktische Fertigkeiten besitzen, um einfache pflegerische Handreichungen machen zu können;
- Anordnungen von Ärzten und qualifiziertem Pflegepersonal in der Familie verantwortungsbewußt durchführen können;
- erkennen, wann für die Pflege fachlich qualifizierte Pflegekräfte beigezogen werden müssen;
- Erste Hilfe leisten können.
Lehrstoff:
- 2. Klasse:
Faktoren für die Erhaltung der Gesundheit (physiologisch, psychisch, sozial).
Der kranke Mensch: Soziales Umfeld. Kommunikation.
Betreuung und Beobachtung: Allgemeinzustand, Temperatur, Puls,
Atmung, Ausscheidung ua. Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen. Hausapotheke.
Pflege:
Hygienische Maßnahmen, Lagerung, Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Ausscheidung. Mobilisation.
ALTENHILFE
Bildungs- und Lehraufgaben:
Der Schüler soll
- den alten Menschen in unserer Gesellschaft verstehen können;
- zur Hilfeleistung und Begleitung älterer Menschen fähig sein;
- um die Bedeutung der Sterbebegleitung Bescheid wissen.
Lehrstoff:
- 3. Klasse:
Der alte Mensch:
Aspekte. Grundbedürfnisse. Psychologie und Soziologie. Körperliche Veränderungen. Wohnen. Freizeit. Unfallverhütung. Spezielle Erkrankungen - Prophylaxe. Rechtsfragen und Amtswege. Sterbebegleitung.
BEHINDERTENARBEIT UND HEILPÄDAGOGIK
Bildungs- und Lehraufgaben:
Der Schüler soll
- Verständnis für den behinderten Menschen durch intensive Auseinandersetzung mit seinen Schwierigkeiten, aber auch mit seinen Fähigkeiten, haben;
- möglichst unbefangen und natürlich mit Behinderten umgehen können;
- Kenntnis der verschiedenen Arten von Beeinträchtigungen erlangen;
- befähigt werden, adäquat Betreuungsarbeit zu leisten;
- die wichtigsten heilpädagogischen Institutionen in Österreich kennen.
Lehrstoff:
- 3. Klasse:
Behinderungen:
Arten und Ursachen. Auswirkungen auf Familie und Umwelt. Bedeutung von Anlage und Umwelt für Behinderungen und Verhaltensstörungen. Förderung und Therapie. Integration.
Geschichte des Umganges mit Behinderungen. Gesellschaft und Behinderung.
Der körperbehinderte Mensch.
Der sinnesbehinderte Mensch.
Der geistig behinderte Mensch.
Der mehrfach behinderte Mensch.
Heilpädagogische Institutionen in Österreich und deren
Aufgabenbereich.
WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation sowie der Personalverrechnung durchführen können;
- Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im Wirtschaftsleben regelmäßig vorkommenden Berechnungen erlangen;
- durch Kopfrechnen und Schätzen von Ergebnissen insbesondere hinsichtlich der Größenordnungen den Anforderungen des täglichen Lebens gerecht werden.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Grundrechnungsarten; Bruchrechnung.
Die wichtigsten Maße und Gewichte; Umwandlung der Benennungen. Schlußrechnungen, praxisorientierte Aufgaben. Durchschnittsrechnung.
Prozentrechnung:
Praxisorientierte Aufgaben, zB: Nährwerte, Inhalts- und Gewichtsverluste bei Nahrungsmitteln; Preissenkungen und -steigerungen; Indexzahlen.
Aufgaben aus der Ernährungslehre:
Verbrauchsermittlung und -bewertung bei der Energie- und Wasserversorgung.
Kalkulation im Haushalt.
Flächen- und Körperberechnung:
Mengen- und Wertberechnung für Raumgestaltung und Raumausstattung;
Berechnung und Planung von Garten-, Wasser- und Spielanlagen,
Inhaltsberechnung verschiedener Gefäße.
Schularbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten.
- 2. Klasse:
Verteilungsrechnung:
Praxisorientierte Aufgaben, zB: Kostenverteilung nach Raumflächen oder Personen; Verteilung der Bezugskosten auf verschiedene Warenposten.
Mischungsrechnung:
Lösungen, Mischungen, Verdünnungen aus dem Bereich der Krankenpflege
und der Ernährung.
Zinsenrechnung.
Verkehr mit den Geldanstalten: (Spar-, Giro- und Kreditverkehr, insbesondere Kontokorrentkredit). Formulare im Zahlungsverkehr.
Valuten und Devisen.
Personalverrechnung:
Abrechnung laufender Bezüge, Zulagen, Zuschläge, Sonderzahlungen. Sozialversicherung, Lohnsteuer, Arbeitnehmerveranlagung.
Anfertigung von Statistiken, Tabellen und Diagrammen:
Aufgaben aus dem Gebiet des Gesundheitswesens, der Sozialarbeit und der Volkswirtschaft.
Graphische Auswertung des Zahlenmaterials.
Schularbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten.
TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- fehlerfreie Abschriften anfertigen können;
- Schriftstücke selbständig formrichtig gestalten können;
- Diktiergeräte einsetzen können;
- Grundkenntnisse in der EDV erwerben;
- aktuelle Textverarbeitungsprogramme kennen;
- aktuelle Datenverwaltungsprogramme kennen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Zehn-Finger-Tastschreiben aller Zeichen der Schreibmaschinen- und Computertastatur.
Erstellung und Gestaltung von Schriftstücken nach Vorlagen jeder Art sowie nach Tonträgern unter Beachtung der entsprechenden ÖNORMEN.
- 2. Klasse:
Kenntnisse der computerunterstützten Textverarbeitung unter Anwendung von mindestens einem aktuellen Textverarbeitungsprogramm.
Allgemeine Grundlagen der EDV:
Hardware, Software, Betriebssystem, Aufgaben eines Betriebssystems,
Benutzeroberfläche.
Datensicherheit, Datenschutz.
- 3. Klasse:
Erweiterte Funktionen mindestens eines Textverarbeitungsprogrammes. Rationelles Gestalten und Bearbeiten von Schriftstücken mit Hilfe eines Textverarbeitungsprogrammes.
Grundzüge eines einschlägigen Datenverwaltungsprogrammes.
HAUSHALT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Speisen nach ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen zubereiten können;
- bei der Zubereitung von Speisen ergonomische, hygienische, umweltschonende und wirtschaftliche Erfordernisse berücksichtigen können;
- Arbeitsabläufe rationell planen, sinnvoll koordinieren und eigenständig umsetzen können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte, Maschinen funktionsgerecht und sicherheitsbewußt handhaben können;
- Verständnis für gepflegte Wohnkultur sowie Kenntnisse in der fachgerechten Pflege der Wohnungseinrichtung haben;
- die für den Haushalt erforderlichen grundlegenden Servierkenntnisse besitzen;
- sich der Bedeutung eines gepflegten Auftretens, guter Umgangsformen sowie von Ordnung und Sauberkeit bewußt sein;
- die besonderen Bedürfnisse der sozialen Institutionen kennen;
- sich als Konsument verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Küchenführung und Küchentechnologie:
Hygiene im Küchen- und Servierbereich. Einsatz, Wartung und Kontrolle von Einrichtungen, Maschinen, Geräten, Geschirr. Unfallverhütung und Brandschutz. Planvoller Einkauf und planvolle Lagerung.
Kochpraxis:
Grundrezepte und Grundzubereitungsarten von einfachen Speisen der traditionellen und vollwertigen österreichischen Küche sowie deren Abwandlung für verschiedene Kost- und Diätformen. Schnellküche. Verwendung von Halbfertigprodukten. Qualitätsbeurteilung der verwendeten Rohprodukte. Richtlinien für das Portionieren, Anrichten und Garnieren von Speisen.
Service:
Eß- und Tischkultur. Verhalten als Gast und Gastgeber. Erscheinungsbild und Verhalten des Servierenden. Tischinventar - Mise en place - Tischdecken. Raum- und Tischgestaltung für verschiedene Anlässe. Elementare Handgriffe beim Servieren der Speisenfolgen.
Haushaltspflege:
Pflege und Instandhaltung der Wohnung. Sachgemäße Handhabung der im Haushalt benötigten Materialien, Geräte, Maschinen und Einrichtungen. Pflege von Wäsche und Kleidung. Mülltrennung und umweltbewußter Reinigungsmitteleinsatz.
KREATIVES GESTALTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- handwerkliche Arbeiten in verschiedenen Materialien qualitäts- und umweltbewußt herstellen können;
- nach fachgerechten Arbeitsanleitungen kreativ, eigenständig, ökonomisch, sorgfältig und genau arbeiten können;
- Farb- und Formgestaltung als Teil der nonverbalen Kommunikation erkennen;
- seine Kreativität für berufsbezogene Arbeiten nutzen können;
- die Bedeutung des Verhaltens gegenüber den Mitmenschen erkennen und die daraus gewonnenen Erfahrungen verantwortungsbewußt nutzen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Berufsorientierte Themen: Arbeiten mit Kindern, behinderten und alten Menschen.
Aktuelle Themen: Mode, Dekoration, Veranstaltungen, Werbung.
Design:
Farb- und Formenelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang, Flächengestaltungen, Dekorationselemente, Collagen, Vitrinengestaltung, ästhetische Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes.
Textile und andere Werkstücke in verschiedenen Techniken. Projekte zu ausgewählten Themen.
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
ERWEITERUNGSBEREICH
SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare und/oder erweiterte Praktika geführt werden.
Folgende Varianten können vorgesehen werden:
- 1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder mehrerer Pflichtgegenstände oder
- 2. die Führung von Seminaren oder
- 3. erweiterte Praktika oder
- 4. Kombinationen von Z 1 bis 3.
Sofern in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Klassen auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.
SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die im Kernbereich erworbenen Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern, vertiefen und sichern;
- sich in mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen können;
- über zusätzliche berufsrelevante Fähigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen verfügen können.
Lehrstoff:
Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie
im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.
Allgemeinbildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit
berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
ERWEITERTE PRAKTIKA
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- mit der Berufswirklichkeit vertraut werden;
- verschiedene Aufgaben und Tätigkeiten im Bereich der Sozial- und Pflegeberufe kennenlernen;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Sozialeinrichtungen gewinnen;
- über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Lehrstoff:
Selbständiges Anwenden von theoretischen Lehrinhalten. Bewußtwerden
von Verantwortung.
B. PFLICHTPRAKTIKA
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Sozialeinrichtungen gewinnen;
- über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen;
- hauswirtschaftliche Kenntnisse und Selbständigkeit in der Haushaltsführung erwerben;
- Einfühlungsvermögen in das Eigenleben einer Familie haben.
Lehrstoff:
- 2. Klasse:
Familienpraktika: Bewußtwerden von Verantwortung. Mitgestaltung des Lebensbereiches. Erlebnisbereich von Kindern. Haushaltsführung. Hauswirtschaft.
- 3. Klasse:
Sozialpraktika: Altenhilfe. Behindertenhilfe. Sonstige soziale Institutionen.
C. FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Die Festlegung erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll über zusätzliche berufsrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen können.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Die Festlegung erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen
(siehe Abschnitt III).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
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