Anlage 1 Lehrplan - Fachschule für Sozialberufe

Alte FassungIn Kraft seit 05.5.2009

Anlage 1

Anlage

FACHSCHULE FÜR SOZIALBERUFE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden Lehrver-

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE pflich-

Klasse Summe tungs-

1. 2. 3. gruppe

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KERNBEREICH

Religion ..................... 2 2 2 6 (III)

Deutsch ...................... 2 2 2 (I)

Lebende Fremdsprache *1) *2) . 2 2 2 (I)

Geschichte und Sozialkunde ... 2 - - (III)

Geographie und

Wirtschaftskunde ........... 1 - - (III)

Politische Bildung und Recht . 1 1 1 III

Psychologie und Pädagogik .... 1 2 2 III

Sozialberufskunde ............ 2 - - III

Bildnerische Erziehung ....... - 2 2 IVa

Musikalisch-rhythmische

Erziehung .................. 1 1 1 IV

Physik ....................... - 1 - (III)

Chemie ....................... - 1 - (III)

Biologie und Ökologie ........ 2 - - III

Somatologie .................. - 2 2 III

Ernährung und Diät ........... 1 - - III

Säuglingspflege .............. 1 - - III

Gesundheitslehre und

Krankenbetreuung ........... - 2 - III

Altenhilfe ................... - - 2 III

Behindertenarbeit und

Heilpädagogik .............. - - 2 III

Wirtschaftliches Rechnen ..... 2 2 - II

Textverarbeitung *3) ......... 1 2 1 III

Haushalt ..................... 4 - - IV

Kreatives Gestalten .......... 2 - - IVa

Bewegung und Sport ........... 2 2 2 (IVa)

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Summe Kernbereich ............ 29 24 21

ERWEITERUNGSBEREICH *1)

a) Pflichtgegenstände mit

erhöhtem Stundenausmaß .... 0-10 0-3 0-6 I-IVa *4)

b) Seminare

Fremdsprachenseminar ...... 0-10 0-3 0-6 I

Allgemeinbildendes Seminar 0-10 0-3 0-6 III

Fachtheoretisches Seminar . 0-10 0-3 0-6 III

Praxisseminar ............. 0-10 0-3 0-6 IV

c) Erweiterte Praktika ....... 0-10 0-3 0-6

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Summe Erweiterungsbereich 6-10 0-3 0-6

B. PFLICHTPRAKTIKA Klasse Summe

1. 2. 3.

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a) Familienpraktika .......... - 12 -

b) Sozialpraktika ............ - - 12

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Gesamtwochenstundenzahlen 33-37 34-37 31-37 105 *1)

C. FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN 1)

D. FÖRDERUNTERRICHT *1)

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*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Abschnitt III.

*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache

anzuführen.

*3) Mit Computerunterstützung.

*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die dreijährige Fachschule für Sozialberufe dient im Sinne des § 63 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Ausbildung in den Bereichen der Sozialdienste.

Die dreijährige Fachschule soll durch die Vermittlung von allgemeinbildenden, fachtheoretischen, praktischen, lebens- und berufskundlichen sowie musischen Unterrichtsinhalten bei den Schülern die soziale Einstellung und das Interesse an Sozialberufen vertiefen und zu einer Klärung der persönlichen Eignung für einen Sozialberuf führen.

Darüber hinaus dient die Fachschule für Sozialberufe insbesondere in den ersten beiden Klassen als Vorbereitung für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz BGBl. I Nr. 108/1997) sowie für eine weiterführende Berufsausbildung in den Bereichen der Sozial- und Pflegedienste, wie zB Familienhilfe und Pflegehilfe, Altendienste und Pflegehilfe, Behindertenarbeit, Sozialarbeit usw.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in der Stundentafel Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände, der unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, sozialen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

In der Stundentafel ist für die einzelnen Klassen die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Klassen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten. Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Im Erweiterungsbereich sind Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß und/oder Seminare und/oder erweiterte Praktika im Ausmaß von höchstens insgesamt 13 Wochenstunden zu führen. Die Aufteilung dieser Stunden auf die drei Schuljahre obliegt dem Schulgemeinschaftsausschuß und hat nach Maßgabe der Stundentafel zu erfolgen.

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:

  1. 1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. 2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einer oder mehreren Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.

    Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich. Die Seminare dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen. Die Auswahl der an der Schule (den einzelnen Klassen) zu führenden Seminare sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, ihres Inhaltes und ihres Stundenausmaßes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Praktika sollen an einer dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden Institution abgeleistet werden.

    Zur Betreuung der Praktika wird ein entsprechendes Seminar im Rahmen des Erweiterungsbereiches empfohlen.

    Die Festlegung, welche lebende Fremdsprache geführt wird, hat schulautonom zu erfolgen. Erläßt der Schulgemeinschaftsausschuß keine Lehrplanbestimmung hinsichtlich der lebenden Fremdsprache, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen. Soweit der Schulgemeinschaftsausschuß keine Lehrplanbestimmungen im Erweiterungsbereich erläßt, hat die Festlegung dieses Bereichs durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.

    Es können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht festgelegt werden. Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen geschaffen werden, sind dafür zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) zu erlassen. Solche Freigegenstände oder unverbindliche Übungen sind entsprechend ihrem Lehrstoffinhalt einem in der Stundentafel genannten Unterrichtsgegenstand zuzuordnen, wobei der Gegenstandsbezeichnung ein den konkreten Inhalt bezeichnender Zusatz angefügt werden kann. Bei der Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen sind das zur Verfügung stehende Kontingent an Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule zu beachten.

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden. Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und den Praktika sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Standardsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, das Bewußtsein der europäischen Dimension, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewußtsein, die Erziehung zur Kooperation sowie die Erziehung zu sozialem Denken und Handeln. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

Der Unterricht sowie die Praktika können auch in Blockform geführt werden. Auf die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen ist hinzuweisen.

Die Führung von Freigegenständen und unverbindlichen Übungen kann auch klassen-, schulstufen- und schulartenübergreifend erfolgen.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. a) Katholischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004.

  1. b) Evangelischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009.

  1. c) Altkatholischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.

  1. d) Islamischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

  1. e) Israelitischer Religionsunterricht

    Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. f) Neuapostolischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.

  1. g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

  1. h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

  1. i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
  2. j) Buddhistischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

KERNBEREICH

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Klasse:

    Normative Sprachrichtigkeit:

    Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke. Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).

    Mündliche Kommunikation:

    Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat. Lesen und Vortragen von Texten.

    Schriftliche Kommunikation:

    Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung). Kreatives Schreiben.

    Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

    Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers

    (Motive, Themen).

    Lern-, Arbeits-, Kommunikations- und Kooperationstechniken.

    Schularbeiten:

    Vier einstündige Schularbeiten.

  1. 2. Klasse:

    Mündliche Kommunikation: Lesen und Vortragen von Texten. Referat.

    Schriftliche Kommunikation:

    Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt, Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung). Analysieren, Argumentieren, Appellieren. Kreatives Schreiben.

    Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

    Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).

    Schularbeiten:

    Vier einstündige Schularbeiten.

  1. 3. Klasse:

    Normative Sprachrichtigkeit: Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

    Mündliche Kommunikation:

    Darstellung von problemorientierten Standpunkten. Referat. Diskussion. Lesen und Vortragen von Texten. Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

    Schriftliche Kommunikation:

    Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Kommentieren. Kreatives

    Schreiben.

    Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

    Literarische Gattungen anhand ausgewählter Beispiele der Gegenwartsliteratur.

    Medien:

    Massenmedien: Arten und Funktionen der Printmedien. Arten und Funktionen audiovisueller Medien. Werbung und Konsumverhalten. Gestalten von und mit Medien. Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

    Schularbeiten:

    Vier einstündige Schularbeiten.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Klasse:

    Integration der Vorkenntnisse. Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers. Aktuelle Themen. Situationen des täglichen Lebens.

    Sprachstrukturen: Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

    Schularbeiten:

    Vier einstündige Schularbeiten.

  1. 2. Klasse:

    Themen aus dem sozialen Umfeld der Schüler. Der Sprachraum der Zielsprache, kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen. Standardsituationen der beruflichen Praxis.

    Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen

    Strukturen.

    Schularbeiten:

    Vier einstündige Schularbeiten.

  1. 3. Klasse:

    Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich und Europa. Kulturleben. Aktuelle Themen. Sozialsystem Österreichs, Institutionen. Standardformen der Korrespondenz. Fallbeispiele.

    Sprachstrukturen:

    Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

    Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

    Schularbeiten:

    Vier einstündige Schularbeiten.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Klasse:

    Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden). Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.

    Entwicklungen seit dem Ersten Weltkrieg:

    Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft, Wissenschaft, Technik,

    Kultur. Neuordnung Europas. Österreich in der Ersten Republik.

    Internationale Organisationen. Zweiter Weltkrieg.

    Zeitalter des Pluralismus:

    Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt. Einigung Europas.

    Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien. Entwicklungen in Österreich.

    Welt im Umbruch:

    Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen Staatengemeinschaft. Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft. Europäische Integration. Migrationsprobleme. Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Klasse:

    Orientierung auf der Erde.

    Raum und Gesellschaft:

    Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität,

    sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum,

    Raumplanung.

    Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:

    Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen, Wirtschaftsregionen, Europäische Integration, Entwicklung von Wirtschaftszonen.

    Soziale und wirtschaftliche Probleme in den Industrieländern und in

    den Ländern der Dritten Welt.

    Großregionen:

    Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Kultur, Wirtschaftsräume,

    politische Gliederung, Krisengebiete.

    Österreich:

    Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Kultur, Wirtschaftsräume, politische Gliederung, Sozialpartnerschaft. Aktuelle Entwicklungen.

POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Klasse:

    Staat: Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

    Österreichische Bundesverfassung:

    Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung; Umweltschutz).

    Menschenrechte: Menschen- und Bürgerrechte sowie ihre Durchsetzung

    national und international.

    Gesetzgebung des Bundes und der Länder.

    Verwaltung: Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung.

    Verwaltungsverfahrensgesetze.

    Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

    Politische Willensbildung: Politische Parteien,

    Interessenvertretungen, Medien.

    Völkerrecht: EU und internationale Organisationen

  1. 2. Klasse:

    Rechtsstruktur: Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

    Grundzüge des Privatrechts: Personen-, Familien-, Erb-, Sachen- und Schuldrecht.

    Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

    Jugendschutzgesetz.

    Familienfördernde Maßnahmen.

    Grundzüge des Strafrechts.

    Gerichtsbarkeit: Instanzen, Gerichtsverfahren.

  1. 3. Klasse:

    Privatrecht:

    Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

    Arbeits- und Sozialrecht: Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

    Völkerrecht: Internationale Beziehungen und Organisationen;

    Friedenssicherung.

    Sanitätsrecht:

    Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Krankenanstaltengesetz, TBC-Gesetz, Epidemiegesetz, AIDS-Gesetz, Suchtmittelgesetz, Leichen- und Bestattungsgesetz ua.

PSYCHOLOGIE UND PÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Klasse:

    Grundbegriffe der Psychologie: Richtungen, Aufgaben und Anwendungsbereiche.

    Pädagogische Grundbegriffe:

    Aufgaben und Arten der Erziehung, Erzieherpersönlichkeiten,

    Erziehungsstile, Erziehungsmittel.

    Psychologische Erfassungsmethoden:

    Beobachtung, Experiment, testpsychologische Verfahren, Exploration

    und Anamnese.

    Entwicklungspsychologie:

    Vorgeburtliche Entwicklung, Geburt und erstes Lebensjahr, Kindheit.

    Kognitive Entwicklung. Spiel und Spielverhalten.

  1. 2. Klasse:

    Determinanten der Entwicklung:

    Anlage und Umwelt als Grundlage der Persönlichkeit. Familie und Erziehungsprobleme.

    Reifung und Lernen: Theorien und Techniken des Lernens.

    Kognitive Vorgänge: Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken.

    Motivation:

    Emotionen und Bedürfnisse, Sucht und Suchtverhalten, Wollen und Interesse, Frustration, Aggression.

    Entwicklungspsychologie: Schulalter, Jugendalter.

    Erziehungsinstitutionen.

  1. 3. Klasse:

    Entwicklungspsychologie: Der erwachsene und der alte Mensch.

    Persönlichkeitspsychologie:

    Möglichkeiten und Fragestellungen der Persönlichkeitsforschung, Bedeutung des Unbewußten.

    Psychosomatische Zusammenhänge. Seelische Störungen und Behandlungsmethoden. Krisen und Umgang mit Krisen.

    Sozialpsychologie:

    Sozialisation, soziologische Einheiten, Einstellungen und Vorurteile, Feindbilder, Gruppenstrukturen.

    Gruppenprozesse, massenpsychologische Phänomene, Manipulation.

    Kommunikation und Interaktion. Medienpädagogik.

    Organisationspsychologie

SOZIALBERUFSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Klasse:

    Zwischenmenschliche Beziehungen: Kommunikation/Interaktion, Konfliktbewältigung.

    Sozialberufe:

    Entwicklung und Bedeutung. Grundsätze des Helfens. Gliederung der Sozialberufe und ihre Beziehungen zueinander. Körperliche und seelische Anforderungen im Sozialberuf. Ausbildung zu Sozialberufen.

    Berufsfelder:

    Familienhilfe, Alten- und Pflegehilfe, Behindertenpädagogik, Gesundheits- und Krankenpflege, Ordinationshilfe, Sozialarbeit, Entwicklungshilfe, Kindergartenpädagogik, Sozialpädagogik ua.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 2. Klasse:

    Schrift:

    Blockschrift, Rhythmus, Proportion, Schriftgrößen, Schreibgeräte,

    textgebundene und freie Anwendung.

    Studien vor dem Objekt:

    Praktische und visuelle Erkundung von Objekten und Phänomenen aus dem Lebensbereich des Schülers; Form-, Struktur-, Raum- und Oberflächenqualitäten, Gliederungs- und Maßverhältnisse, Körperhaftigkeit und Farbe.

    Malerei:

    Einsatzmöglichkeit der Farbe. Wirkungsweisen verschiedener

    Materialien und Techniken. Ausdruck und Zweck.

    Reflexion: Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel.

    Bildnerische Terminologie:

    Wesen von Architektur, Plastik, Malerei, Zeichnung, Druckgraphik,

    Kunsthandwerk.

    Arbeit mit Kindern:

    Gutes Spielzeug. Herstellung von einfachem Spielzeug. Bilderbuch; Gestaltung, bildnerische Sprache. Kinderzeichnung (Entwicklung, Bedeutung).

  1. 3. Klasse:

    Grafik: Druckgrafische Verfahren. Visuelle Medien.

    Verfremdung und Abstraktion. Plastisches Gestalten.

    Interpretation von Werken der bildenden Kunst: Form, Funktion, Entstehung.

    Architektur im menschlichen Siedlungsraum: Auswirkung auf Umwelt und Gesellschaft.

    Arbeit mit behinderten und alten Menschen: Anwendungsorientierte

    Techniken.

    Bildnerische Erziehung in der Psychohygiene.

MUSIKALISCH-RHYTHMISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Klasse:

    Musizieren und Gestalten:

    Stimmbildung und Sprechpflege. Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik. Vokale und instrumentale Improvisation. Bewegungsgestaltung, Tänze.

    Musiktheorie: Allgemeine Musiklehre. Akustische Grundbegriffe. Die menschliche Stimme.

    Musikinstrumente. Einfache Notationsformen. Musikgeschichtliche

    Epochen. Musik und Gesellschaft.

    Werkanalyse:

    Einfache formale Prinzipien, Wort-Ton-Beziehung, Tonmalerei,

    Möglichkeiten der Rezeption von Musik.

  1. 2. Klasse:

    Orff-Instrumentarium.

    Geräusche und Klänge im Raum.

    Der Körper als „Instrument".

    Orientierung im Raum (mit Instrumenten, Materialen oder Objekten). Rhythmisieren einfacher Texte, einfache Melodiebildungen, Notation. Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik. Vertonung von Texten. Arbeit mit musikalischen Parametern (laut-leise, hoch-tief, schnell-langsam). Improvisation mit Rhythmus, Geräuschen und Klängen.

  1. 3. Klasse:

    Bewegung und Musik als Erziehungsmittel.

    Internationale Volks- und Kindertänze.

    Bewegung und Musik unter Einbeziehung verschiedener Materialien,

    Geräte und Medien.

    Bewegung und Musik verschiedenster Epochen und Stilrichtungen.

    Bewegungsimprovisation und Pantomime.

    Musikalische Darstellung von Texten.

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 2. Klasse:

    Mechanik:

    Eigenschaften fester, flüssiger und gasförmiger Körper; Gesetze der Mechanik und ihre Anwendungen.

    Wärmelehre: Temperatur, Wärme als Energieform, Wärmeübertragung.

    Akustik: Schallwellen und ihre Ausbreitung; Lärmschutz; Ultraschall.

    Elektrizität:

    Grundbegriffe des elektrischen Stromes, Wirkungen des elektrischen Stromes, Unfallverhütung; elektrische und magnetische Felder.

    Elektromagnetisches Spektrum:

    Entstehung und Eigenschaften von elektromagnetischen Wellen;

    UV-Strahlung; Röntgenstrahlung.

    Optik:

    Lichtwellen und ihre Ausbreitung, Reflexion, Brechung, Dispersion

    und Polarisation; optische Geräte; Laser.

    Radioaktivität und Strahlenschutz.

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 2. Klasse:

    Allgemeine und anorganische Chemie:

    Aufbau der Materie; Atombau, Formelsprache, chemische Bindungen.

    Periodensystem: Beispiele wichtiger Haupt- und Nebengruppenelemente.

    Chemische Reaktionen: Energieumsatz, Oxidation und Reduktion.

    Säuren und Basen: pH-Wert, Indikatoren, Neutralisation.

    Organische Chemie:

    Gesättigte und ungesättigte Kohlenwasserstoffe und wichtige Derivate, Petrochemie.

    Alkohole und ihre Oxidationsprodukte. Carbonsäuren und deren Derivate. Ausgewählte Kapitel der Biochemie.

BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Klasse:

    Zytologie: Zellaufbau und Zellfunktion, Mitose und Meiose.

    Vererbungslehre: Mendelsche Regeln, Humangenetik, Erbkrankheiten.

    Bakterien und Viren: Einteilung und Lebensweise. Bedeutung für den Menschen.

    Botanik und Zoologie:

    Systematischer Überblick über das Pflanzen- und Tierreich. Anatomie

    und Physiologie ausgewählter Pflanzen und Tiere.

    Ökologie:

    Grundbegriffe, abiotische und biotische Faktoren, Kreisläufe, ökologisches Gleichgewicht und Regulation in Ökosystemen, Veränderung der Biosphäre durch den Menschen, Natur- und Umweltschutz.

    Ethologie:

    Grundlagen der Verhaltensforschung, angeborenes und erlerntes Verhalten, Sozialverhalten, Verhaltensweisen des Menschen.

    Abstammungslehre: Herkunft des Menschen.

SOMATOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 2. Klasse:

    Gewebelehre: Von der einfachen Zelle zum Gewebe, Gewebetypen.

    Das Skelett: Knochenbau, Knochenverbindungen, die wichtigsten Knochen.

    Die Muskulatur: Bau und Funktion, die wichtigsten Muskeln.

    Blut und Blutkreislauf:

    Zusammensetzung des Blutes, Lage, Bau und Funktion des Herzens und der Gefäße.

    Immunsystem: Lymphatische Organe und Lymphgefäßsystem.

    Atmungssystem: Luftwege, Lunge, Physiologie der Atmung.

    Verdauungssystem: Bau, Lage und Funktion der Abschnitte des Verdauungsapparates.

    Ausscheidungsorgane: Bau, Lage und Funktion der Nieren und der

    harnableitenden Wege.

    Geschlechtsorgane: Bau, Lage und Funktion.

  1. 3. Klasse:

    Hormonsystem: Endokrine Drüsen, Hormone und ihre Funktion.

    Nervensystem:

    Bau und Funktion des Zentralnervensystems, des peripheren und

    vegetativen Nervensystems.

    Sinnesorgane:

    Bau und Funktion des Sehorgans, des Gehör- und Gleichgewichtsorgans,

    des Geschmacks- und Geruchsorgans.

    Haut: Aufbau und Aufgaben, Hautsinnesorgane.

ERNÄHRUNG UND DIÄT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll:

  1. 1. Klasse:

    Ernährung und Gesundheit: Ernährungsverhalten, Funktionen und Bestandteile der Nahrung.

    Nähr- und Wirkstoffe:

    Aufbau, Arten, Vorkommen, ernährungsphysiologische und

    küchentechnische Bedeutung.

    Wasser:

    Funktionen, ernährungsphysiologische Bedeutung, Wasserbilanz. Arten.

    Qualitätsbelastung durch Umwelteinflüsse.

    Lebens-, Würz- und Genußmittel:

    Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische,

    volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung, Produktion und Handelsformen.

    Behandlung von Lebensmitteln:

    Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse. Lebensmitteltoxikologie. Konservierung. Lebensmittelgesetz.

    Kostformen: Differenzierung nach Alter, Leistungsumsatz und

    spezieller Belastungssituation.

    Diät:

    Bedeutung, Struktur der Grunddiät, diätetische Behandlung häufiger

    Stoffwechselerkrankungen. Speisepläne.

SÄUGLINGSPFLEGE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Klasse:

    Schwangerschaft. Geburt. Wochenbett.

    Der Säugling:

    Frühgeborene und Neugeborene. Erkrankungen und Anpassungsstörungen.

    Entwicklungsphasen. Ausstattung.

    Pflege: Pflegemaßnahmen beim gesunden Säugling. Ernährung.

    Erkrankungen. Impfplan.

    Vorsorgeuntersuchungen für Mutter und Kind.

    Unfallverhütung.

    Erste-Hilfe-Maßnahmen.

GESUNDHEITSLEHRE UND KRANKENBETREUUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 2. Klasse:

    Faktoren für die Erhaltung der Gesundheit (physiologisch, psychisch, sozial).

    Der kranke Mensch: Soziales Umfeld. Kommunikation.

    Betreuung und Beobachtung: Allgemeinzustand, Temperatur, Puls,

    Atmung, Ausscheidung ua. Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen. Hausapotheke.

    Pflege:

    Hygienische Maßnahmen, Lagerung, Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Ausscheidung. Mobilisation.

ALTENHILFE

Bildungs- und Lehraufgaben:

Der Schüler soll

  1. 3. Klasse:

    Der alte Mensch:

    Aspekte. Grundbedürfnisse. Psychologie und Soziologie. Körperliche Veränderungen. Wohnen. Freizeit. Unfallverhütung. Spezielle Erkrankungen - Prophylaxe. Rechtsfragen und Amtswege. Sterbebegleitung.

BEHINDERTENARBEIT UND HEILPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgaben:

Der Schüler soll

  1. 3. Klasse:

    Behinderungen:

    Arten und Ursachen. Auswirkungen auf Familie und Umwelt. Bedeutung von Anlage und Umwelt für Behinderungen und Verhaltensstörungen. Förderung und Therapie. Integration.

    Geschichte des Umganges mit Behinderungen. Gesellschaft und Behinderung.

    Der körperbehinderte Mensch.

    Der sinnesbehinderte Mensch.

    Der geistig behinderte Mensch.

    Der mehrfach behinderte Mensch.

    Heilpädagogische Institutionen in Österreich und deren

    Aufgabenbereich.

WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Klasse:

    Grundrechnungsarten; Bruchrechnung.

    Die wichtigsten Maße und Gewichte; Umwandlung der Benennungen. Schlußrechnungen, praxisorientierte Aufgaben. Durchschnittsrechnung.

    Prozentrechnung:

    Praxisorientierte Aufgaben, zB: Nährwerte, Inhalts- und Gewichtsverluste bei Nahrungsmitteln; Preissenkungen und -steigerungen; Indexzahlen.

    Aufgaben aus der Ernährungslehre:

    Verbrauchsermittlung und -bewertung bei der Energie- und Wasserversorgung.

    Kalkulation im Haushalt.

    Flächen- und Körperberechnung:

    Mengen- und Wertberechnung für Raumgestaltung und Raumausstattung;

    Berechnung und Planung von Garten-, Wasser- und Spielanlagen,

    Inhaltsberechnung verschiedener Gefäße.

    Schularbeiten:

    Vier einstündige Schularbeiten.

  1. 2. Klasse:

    Verteilungsrechnung:

    Praxisorientierte Aufgaben, zB: Kostenverteilung nach Raumflächen oder Personen; Verteilung der Bezugskosten auf verschiedene Warenposten.

    Mischungsrechnung:

    Lösungen, Mischungen, Verdünnungen aus dem Bereich der Krankenpflege

    und der Ernährung.

    Zinsenrechnung.

    Verkehr mit den Geldanstalten: (Spar-, Giro- und Kreditverkehr, insbesondere Kontokorrentkredit). Formulare im Zahlungsverkehr.

    Valuten und Devisen.

    Personalverrechnung:

    Abrechnung laufender Bezüge, Zulagen, Zuschläge, Sonderzahlungen. Sozialversicherung, Lohnsteuer, Arbeitnehmerveranlagung.

    Anfertigung von Statistiken, Tabellen und Diagrammen:

    Aufgaben aus dem Gebiet des Gesundheitswesens, der Sozialarbeit und der Volkswirtschaft.

    Graphische Auswertung des Zahlenmaterials.

    Schularbeiten:

    Vier einstündige Schularbeiten.

TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Klasse:

    Zehn-Finger-Tastschreiben aller Zeichen der Schreibmaschinen- und Computertastatur.

    Erstellung und Gestaltung von Schriftstücken nach Vorlagen jeder Art sowie nach Tonträgern unter Beachtung der entsprechenden ÖNORMEN.

  1. 2. Klasse:

    Kenntnisse der computerunterstützten Textverarbeitung unter Anwendung von mindestens einem aktuellen Textverarbeitungsprogramm.

    Allgemeine Grundlagen der EDV:

    Hardware, Software, Betriebssystem, Aufgaben eines Betriebssystems,

    Benutzeroberfläche.

    Datensicherheit, Datenschutz.

  1. 3. Klasse:

    Erweiterte Funktionen mindestens eines Textverarbeitungsprogrammes. Rationelles Gestalten und Bearbeiten von Schriftstücken mit Hilfe eines Textverarbeitungsprogrammes.

    Grundzüge eines einschlägigen Datenverwaltungsprogrammes.

HAUSHALT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Klasse:

    Küchenführung und Küchentechnologie:

    Hygiene im Küchen- und Servierbereich. Einsatz, Wartung und Kontrolle von Einrichtungen, Maschinen, Geräten, Geschirr. Unfallverhütung und Brandschutz. Planvoller Einkauf und planvolle Lagerung.

    Kochpraxis:

    Grundrezepte und Grundzubereitungsarten von einfachen Speisen der traditionellen und vollwertigen österreichischen Küche sowie deren Abwandlung für verschiedene Kost- und Diätformen. Schnellküche. Verwendung von Halbfertigprodukten. Qualitätsbeurteilung der verwendeten Rohprodukte. Richtlinien für das Portionieren, Anrichten und Garnieren von Speisen.

    Service:

    Eß- und Tischkultur. Verhalten als Gast und Gastgeber. Erscheinungsbild und Verhalten des Servierenden. Tischinventar - Mise en place - Tischdecken. Raum- und Tischgestaltung für verschiedene Anlässe. Elementare Handgriffe beim Servieren der Speisenfolgen.

    Haushaltspflege:

    Pflege und Instandhaltung der Wohnung. Sachgemäße Handhabung der im Haushalt benötigten Materialien, Geräte, Maschinen und Einrichtungen. Pflege von Wäsche und Kleidung. Mülltrennung und umweltbewußter Reinigungsmitteleinsatz.

KREATIVES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Klasse:

    Berufsorientierte Themen: Arbeiten mit Kindern, behinderten und alten Menschen.

    Aktuelle Themen: Mode, Dekoration, Veranstaltungen, Werbung.

    Design:

    Farb- und Formenelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang, Flächengestaltungen, Dekorationselemente, Collagen, Vitrinengestaltung, ästhetische Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes.

    Textile und andere Werkstücke in verschiedenen Techniken. Projekte zu ausgewählten Themen.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

ERWEITERUNGSBEREICH

SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare und/oder erweiterte Praktika geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. 1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder mehrerer Pflichtgegenstände oder
  2. 2. die Führung von Seminaren oder
  3. 3. erweiterte Praktika oder
  4. 4. Kombinationen von Z 1 bis 3.

    Sofern in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Klassen auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.

    Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

ERWEITERTE PRAKTIKA

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

B. PFLICHTPRAKTIKA

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 2. Klasse:

    Familienpraktika: Bewußtwerden von Verantwortung. Mitgestaltung des Lebensbereiches. Erlebnisbereich von Kindern. Haushaltsführung. Hauswirtschaft.

  1. 3. Klasse:

    Sozialpraktika: Altenhilfe. Behindertenhilfe. Sonstige soziale Institutionen.

C. FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Die Festlegung erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll über zusätzliche berufsrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen können.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Die Festlegung erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen

(siehe Abschnitt III).

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

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